Medialer Effekt
Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern sind in der Statistik stetig rückläufig. Das sollte man vorausschicken, wenn man sich ansieht, wie das Bundeskriminalamt in jüngster Zeit öffentlich nach Straftätern in diesem Bereich sucht. Seit heute wird nach einem Mann gefahndet, der wahrscheinlich vor 16 Jahren zwei damals 11 bis 15 Jahre alte Jungen am FKK-Strand bei sexuellen Handlungen angeleitet und gefilmt hat.
Dabei handelt es sich nicht um eine normale Öffentlichkeitsfahndung. Nein, der Verdächtige erscheint gleich auf der Startseite in der Rubrik “meistgesuchte Personen”. Wenn derartige Delikte reichen, um die Spitze der bundesweiten Fahndungslisten zu stürmen, dürfte es auch ansonsten gut um die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland stehen. Freuen wir uns also.
Stören wir uns auch nicht daran, dass die mitgeteilten Fakten eher dafür sprechen, dass der Täter gar nicht mehr verurteilt werden kann. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern, dazu gehört auch das “Anstiften” zu sexuellen Handlungen an Dritten, verjährt in zehn Jahren. Dank einer Sonderregel beginnt die Verjährung frühstens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie das BKA selbst schreibt, dürften die Opfer heute 27 bis 31 Jahre alt sein. Sie müssten also im Video eher älter wirken als sie tatsächlich waren, damit die Straftat heute überhaupt noch verfolgt werden kann. Möglich ist das. Aber auch so naheliegend, um noch einen derartigen Aufruf zu rechtfertigen?
Aber womöglich geht es ja auch ums große Ganze. Der mediale Effekt, der so wunderbar die Angst schürt, bleibt natürlich unbezahlbar – abseits von grauen Zahlen.
Nachtrag: Laut Bild wurde der inzwischen ermittelte Mann bereits 1994 wegen des Videos verurteilt.
Mist, Mist, Mist! Ich bin auf eine BKA-Seite gegangen! Argl! Jetzt wird wahrscheinlich meine Wohnung durchsucht, mein Rechner beschlagnahmt und ich werde in der Nachbarschaft geächtet. Ich kann eigentlich auch gleich abtauchen.
Oder werten die inzwischen den Referrer aus? Wird lawblog als gute oder als böse Seite gewertet? *hoff*
Ich weiß gar nicht, was mich mehr beunruhigt: Dass das BKA das machen könnte oder dass ich inzwischen glaube, dass sie es machen.
Gleiche Nummer hat man doch mit Shanti geritten. Die portugiesischen Behörden hatten wohl ihre eigene Meinung zu den Vorfällen und verweigerten die Kooperation mit den deutschen Behörden. Um die unter Druck zu setzen hat man dann Shanti auf die Most Wanted Liste gesetzt.
Womit wollen die eigentlich noch Kindermörder abschrecken?
Wir befinden uns grade im Sommerloch.
Gut, nun bin ich weder Kriminalist noch Jurist, aber wäre es nicht plausibel zu argumentieren, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Mann außer dieser dokumentierten über die Jahre wahrscheinlich viele andere mit Pädophilie verbundene Straftaten begangen hat? Gibt's so etwas wie Fahndung mit einer Art Wiederholungstäterrattenschwanzvermutung?
Vor allem befinden wir uns kurz vor den Wahlen.
Uhmm, könnte man bitte den Link deutlich sichtbar mit " VORSICHT BKA!" kennzeichnen, oder eine Seite wie anonym.to zwischenschalten?
anonym.to/?bka.de/fahndun...chte/unbekannt/index.html
Und irgendwie muss ja auch die Freiheit statt Angst Demo und ihre Begleiterscheinungen aus dem Gedächnis entfernt werden.
Skandal… ahhh das ist doch kein Zufall so kurz vor der Wahl!
Ich finde es ja spannend, daß wegen wahrscheinlich schon verjährter leichterer Straftaten eine Öffentlichkeitsfahndung stattfindet. Und gleichzeitig Lücken beim Strafvollzug von Extremtätern nicht thematisiert werden. http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
@5 zaungast:
Anonym.to ist sinnlos, da nur der Referer verdeckt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Referrer
Dem Kollegen Vetter dürfte es herzlich wurscht sein, ob das BKA sieht, von welcher Seite der Besucher hergeleitet wurde.
Wer die Seite Anonym besuchen will, sollte sich TOR besorgen.
@BKA: Vermulich noch die letzte Atemzüge zur Unterstützung des Wahlk(r)ampfs von Frau von der Leyen??? Wen in den nächsten Tagen nochmal das Thema Kinderpornos hochkocht und auf die "Erfolge" verwiesen wird kann man sich seinen Teil dazu denken…..
Ich sehe im Bericht nur Vermutungen bzgl. des schweren sex. Missbrauches und womöglicher weiterer Taten heutzutage.
Immer schön der Satz: "Es ist nicht auszuschließen…"
… dass das BKA sich verhält wie ein Haufen indischer Hausmeister auf Koks ;)
@9 Arrgh, stimmt, meinte einen Dienst wie anonymouse.org
anonymouse.org/cgi-bin/an...chte/unbekannt/index.html
[...]Sie müssten also im Video eher älter wirken als sie tatsächlich waren, damit die Straftat heute überhaupt noch verfolgt werden kann.[...]
Bitte wie? Eher müssten sie im Video jünger wirken, oder nicht?
@14 Staatsfeind
Nein, sie müssen älter wirken.
Wenn die beiden im Video wie 12 wirken, aber nur 9 waren, dann würde das heißen, dass die Tat erst nach 19 Jahren verjährt wäre (9 Jahre bis zum 18. + 10 Jahre Verjährung). Wären sie beide 16 und wirken wie 12, dann wäre das egal, dass sie wie 12 wirken es wäre 2 Jahre bis zum 18. + 10 Jahre Verjährung, damit lediglich 12 Jahre.
@ 10 HB
Denke auch, dass das die Unterstützung für Zensursula und die geheime Internetzensurliste ist.
gesetzt den fall der eine war 11 und der andere 15.
für den 11jährigen ergibt sich also eine verjährungsfrist von zusammengerechnet 17jahren. das heißt, dass die verjährung erst 2010 eintritt.
beim 15jährigen ergibt sich eine frist von 13jahren. das heißt, dass diese sache 2006 verjährt ist, wenn keine unterbrechung eingetreten ist, was ich hier aber auch nicht glaube, weil ja die vss nicht gegeben sind. es sei denn der umstand, dass der typ nicht benachrichtigt werden kann, weil er unbekannt ist begünstigt eine unterbrechung.
so ganz abwegig ist eine strafverfolgung zumindest in bezug auf das jüngere opfer also wohl doch nicht.
@16 hm
Da die Opfer offenbar unbekannt sind, kann man nicht wirklich wissen, ob der Jüngere 11 war. Wenn er 12 war, dann ist die Sache verjährt.
Wäre der Fall für das BKA wirklich wichtig und nicht nur Propaganda um Unterstützung für das verfassungswidrige Gesetz zu bekommen, dann hätte man bereits vor 4 Jahren derart ermittelt, um für beide Fälle noch eine Verurteilung erreichen zu können und nicht erst jetzt, 2 Wochen vor der Wahl.
@all
Für den Fall dass beide über 14 gewesen wäre, müsste man zusätzlich wohl noch nachweisen dass ihre sexuelle unreife mißbraucht wurde oder Geld geflossen ist, wenn ich mich nicht irre..
@Hondo
Wie sollte man vor 4 Jahren in der Öffentlichkeit fahnden, wenn einem das Video, wie nachzulesen, erst seit 2008 bekannt ist?
@19 Gulli
Okay, das mit 2008 hab ich nicht gewusst, da es nicht hier steht und ich mich weigere auf die BKA-Seite zu gehen, da die ja bekanntlich loggen und den Besuchern einen Durchsuchungsbeschluss vor die Nase knallen (obwohl das Gericht ihnen das doch schon mehrfach verboten hat).
Aber dann hätte man halt 2008 fahnden müssen und nicht jetzt, zwei Wochen vor der Wahl und so zufällig nachdem die Freiheit statt Angst Demo massiv in die Presse geraten ist, weil die Polizei rumgeprügelt hat.
Aber der zeitliche Ablauf ist natürlich nur purer Zufall.
@hondo
auch wenn er 12 war muss die sache nicht verjährt sein. das hängt vom geburtsdatum des opfers ab, wegen der vollendung des 18ten lebensjahres.
ermittelt wurde bereits 2008, nur haben die bis dato eingesetzten methoden keinen erfolg gebracht. ich will jetzt damit nicht sagen, dass das total toll und richtig ist was das bka macht, aber ich wehre mich auch dagegen zu glauben, dass das propagandawirkung entfalten soll. wie soll das video denn bitte angst schüren? da hätte sich das bka sicher einen "schwergewichtigeren" täter gesucht.
@15 Hondo: Okay, jetzt beim zweiten mal Lesen verstehe ich es. Ich bin davon ausgenommen das es heißen soll das sie im Video älter sein MÜSSEN und nicht das das Alter falsch eingeschätzt wurde.
was will das BKA aber nun machen, wenn der typ schon tot ist? seine leiche exhumieren und in untersuchungshaft stecken?
Geliebter Kollege Vetter,
mit großer Erleichterung hat das Bundeskabinett Ihre Rückkehr aus dem ******paradies vernommen. Auch die Kollegin U.S. ist inhaltlich froh, dasss Ihnen beim Verzehr der Tom Yam Suppe nichts ernsthaftes WIDERfahren ist und Sie weder die Versichertengemeinschaft, noch die PKV belasten.
*****Ihren Hinweis auf unnötige, und möglicherweise illegale Praktiken der Kollegen des BKA sind kurz vor der Bundestagswahl jedoch EXTREM kontraproduktiv.*****
Gerade Ihnen, als Rechtsanwältin, muss klar sein, dass so kurz vor der Wahl KEINE Stopp Schilder mehr frei verfügbar sind.
Darf ich Sie, liebe Kollegin Fedder, darum bitten, nein Sie dringend ersuchen bis zur Bundestagswahl am 27.09.2009 um 18 Uhr auf sämtliche systemkritischen Hinweise zu verzichten?
Für den Fall der Zuwiderhandlung beachten Sie bitte § **** sowie § *?? Abs. 2 – 313 der Berliner Polizeizugriffsverordnung für Radfahrer bei Demos gegen den Statt. Staat?
Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Auftrag
Auf Anordnung
gez. Unterschrift.
-nach Diktat vereisst.-
Nachtrag:
http://blog.fefe.de/?ts=b45104bd
Hört, hört! Jemand macht stellt die Hexenjagt auf einen weiteren pädoSEXUELLEN in Frage.
Um das ganze zu unterstützen: Hier gibt es einige Pädophile Leser, die ich kenne und zu denen ich gehöre und die den Zeitgeist dieses Blogs schätzen.
Ich will nur, dass man mich nicht an den Pranger stellt mit diesen mutmaßlichen Gesetzesbrechern und ich will auch nicht, dass sie an den Pranger gestellt werden. Niemand sollte mehr am Pranger stehen und auch die Menschen die ihnen damals Essen brachten und die heute differenziert über das Verbrechen an den Tätern berichten (vllt etwas dick aufgetragen nun) bewundere ich!
Ekelhaft, wenn ich sowas wie #26 lese. Und da genau solches Klientel angezogen wird, wähle ich keine Piratenpartei.
Dem Beschuldigten wird offenbar nicht der "normale" sexuelle Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB vorgeworfen, bei dem in der Tat grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt. Es ist vielmehr von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern die Rede, also § 176a StGB, möglicherweise wegen des zusätzlichen Verbreitens der Aufnhamen (§ 176a Abs. 3 StGB), so dass die Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB 20 Jahre beträgt. Bei dem 11jährigem Opfer wäre die Tat damit wegen § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB erst im Jahr 2020 verjährt.
Es ist doch wieder mal erstaunlich, wie der Lawblog – ohne die genauen Hintergründe zu kennen, und ohne sich mit der Verjährungsproblematik wirklich auseinandergesetzt zu haben – nur den angeblich in erstern Linie beabsichtigten "medialen Effekt" von Polizei und Justiz anprangert. Andererseits stellt gerade der Lawblog in erster Linie selbst eine mediale Inszenierung des Autors dar. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, nur wenn man im Glashaus sitzt …
Woher rührt denn die Annahme, dass dem BKA nicht auch neueres Belastungsmaterial vorliegt?
Außerdem wird dem Mann der Besitz von kinderpornografischem Material vorgeworfen, sofern man keine Hinweise hat, dass der Besitz aufgegeben wurde, ist das doch quasi ein Dauerdelikt.
Zum Thema Pranger:
Selbigen kann der Täter ganz schnell durch einen Anruf beim BKA beenden.
@30 ui
Kann er nicht. Glaubst du die Bild verzichtet drauf sein Bild auf Seite 1 zu zeigen, nur weil er sich gestellt hat? Selbst bei Unschuldigen die so in die Presse geraten sind, stören die sich doch nicht an der Unschuld. Selbst wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass der Mann schuldig ist, bis zur Verurteilung gilt er als Unschuldig.
Prinzipiell habe ich jedoch kein Problem damit, wenn über Internetaufrufe nach einem mutmaßlichen Täte gefahndet wird. Ich finde nur den gewählten Zeitpunkt sehr fragwürdig.
@27 chrheu
Alle anderen Parteien haben auch grenzdebile Anhänger, du gehst also gar nicht wählen?
@ #27
Sie haben den Unterschied zwischen Pädophilie und pädophil (oder auch einfach Macht-)motivierten Straftaten nicht verstanden.
Pädophilie ist erstmal eine sexuelle Neigung für die der/die Betroffene nichts kann und die man auch nicht einfach ablegen oder wegtherapieren kann.
Pädophile die damit ohne entsprechend straffällig zu werden klarkommen zu verachten entspricht Verachtung heterosexuellen Männern gegenüber weil sie theoretisch Frauen vergewaltigen könnten – eine doch recht lächerliche Vorstellung, oder?
@ 28 Ck: Sie kennen schon noch die DAMALS (1993) geltende Rechtslage (§§176, 175, 184)in Bezug auf die Strafandrohungen und die damit verbundenen Verjährungsfristen?
Wie kommen die eigentlich auf "26. Mai 1993"? Gibt es eine Zeiteinblendung von der Kamera im Bild? Ich hab noch nie erlebt, dass die mal bei einer Kamera gestimmt hätte.
@34: Wie man am Fall Becker/Buback sieht, scheint der Grundsatz der Rechtssicherheit bei Verjährung in Deutschland nicht angewandt zu werden.
Ich verstehe den Satz
"Wie das BKA selbst schreibt, dürften die Opfer heute 27 bis 31 Jahre alt sein. Sie müssten also im Video eher älter wirken als sie tatsächlich waren, damit die Straftat heute überhaupt noch verfolgt werden kann"
nicht, kann mir jemand den erklären? Was bringt es, wenn die Opfer im Video älter wirken als sie tatsächlich waren? Genausogut können sie so alt wirken, wie sie tatsächlich waren damit zumindest eine Straftat noch verfolgt werden kann.
Abgesehen davon habe ich auch keine Ahnung, worauf die Kritik genau abzielt. Wenn der Junge tatsächlich 11 Jahre alt gewesen sein sollte würde die Tat erst in einem Jahr verjähren. Oder liege ich da falsch?
Wenn die Taten jetzt 25 oder 30 Jahre zurückliegen würden könnte ich es ja nachvollziehen; Aber solange die Taten nicht sicher verjährt sind, ist so ein Fahndungsaufruf durchaus legitim. Auch wenn es etwas merkwürdig anmutet, dass in den Fällen früher noch nichts passiert zu sein scheint.
@36 (Sinnfrei): Jetzt bin ich neugierig. Was genau soll der Fall Becker/Buback zeigen und wodurch?
Mein Gott, zwei Jungs haben vor 15 Jahren am Strand ge*****.
Hilfe, rettet mich.
Ich habe angst, dass mein Kind vielleicht mal in ein Auto gezerrt wird. Alles andere ist aber Religionsunterricht.
@ Mr.Brook:
Wenn die auf dem inkriminierten Video gefilmten Jungs wirklich schon älter als 13, also Jugendliche oder erst 11-13, also Kinder tatsächlich waren, macht das doch einen erheblichen Unterschied, im angedrohten Strafmaß und damit auch in der Verjährung der Strafverfolgung.
Noch gibt es ja im deutschen Strafrecht einen Unterschied, zwischen dem sexuellen Mißbrauch von Kindern und dem von Jugendlichen (seit 10 Monaten wieder mal bis 18, vorher 15 lang Jahre bis 16). Sicherlich wird sich das demnächst per EU-Richtlinie nochmals ändern (zuletzt 2008). Jugendpornografie(inklusive der Scheinjugendpornografie, gefilmte Person ist volljährig, sieht aber deutlich jünger aus)ist erst seit letztem Jahr auf Betreiben der EU-Bürokraten strafbar. Aber das nur am Rande.
U.V. geht es m.E. darum, dass das BKA im Jahr 2009 einen öffentlichen Fahndungsaufruf sehr medienwirksam verbreitet, der einen Bezug zu einer möglichen Straftat im Jahr 1993 darstellt. Und da ist es natürlich, aus Sicht eines Strafverteidigers, aber auch seitens der Staatsanwaltschaft, zu prüfen, ob ein Verfolgungshindernis (sprich Verjährung) besteht. Und es ist für mich nur rechtsstaatlich geboten, das damals geltende Recht anzuwenden.
Keine Strafe ohne Gesetz!
Steht wohl auch in Grundgesetz, habe ich gehört.
Artikel 103 Absatz 2 GG, falls es nicht schon wieder mal so rein zufällig geändert wurde.
PS an alle Juristen hier im Forum: ich habe kein Jura studiert. Eventuelle Fehler in meiner Argumenation bitte ich zu korrigieren. :-)
Also laut BKA-Seite wird ihm "schwerer(!) sexueller Missbrauch von Kindern"" vorgewurfen. Das ist schon mal der größte Quatsch, weil zum wahrscheinlichen Tatzeitpunkt dieser noch gar nicht existierte.
Zudem: Mag sein dass seit dem 01.04.2004 die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterbrochen ist. Aber: Wenn ich BVerfGE 25, 269 richtig überflogen habe ist doch auch im Strafrecht nur eine "unechte Rückwirkung" möglich, nicht aber eine echte Rückwirkung (so wie das auch im Steuerrecht pp. ist).
Worum handelt es sich denn hier? Dazu müsste man wohl prüfen, wann die Tat denn nach damalig geltendem Recht verjährt gewesen wäre. Da die Höchststrafe zwischen fünf und zehn Jahren lag war die Verjährungsfrist zehn Jahre.
Rechnen wir:
26.05.1993 + 10 Jahre = Ablauf des 25.05.2003 – an sich verjährt.
Kommt eine unechte Rückwirkung in Betracht? Nein. Denn das mit der Vollendung des 18. Lebensjahres trat erst am 01.04.2004 in Kraft. Und damit wäre es eine echte Rückwirkung – was, wenn ich die o.g. BVerfGE richtig überflogen habe, nicht möglich ist.
Die Tat ist also verjährt.
Dass der Tatverdächtige weiterhin in Besitz von KiPo ist und diese verbreitet ist wohl eine Annahme. Würde man wissen von wem das Material verbreitet wird hätt man ja auch seine Adresse, also wäre die Fahndung nicht nötig. Mal ganz davon abgesehen, dass der Besitz und die Verbreitung von KiPo – ein opferloses Delikt – keine Öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen dürften. Nach der BKA-HP liegt ja auch ein(!) Video vor, also kann man auch nicht davon ausgehen dass weiterhin Taten geschehen – das wären reine Mutmaßungen, und wenn ich mich nicht irre braucht man doch schon etwas mehr.
Aber das sind jetzt nur die schnellen Interpretationen eines Wirtschaftsrecht-Studenten, die Volljuristen dürfen mir gerne widersprechen (gerne auch nicht ;) )
Ich glaube, das könnte der Mistkerl sein:
http://www.youtube.com/watch?v=M7JqoqOTYe0
Die Ähnlichkeit ist frappierend, aber ob das zeitlich hinkommt weiß ich nicht.
@ 26. anonymous: Sie klingen wie der Kommentator hier: http://olivermark.de/blog/archives/615; ist das also die Erklärung: Pädophilie?
Konkreter Hinweis auf einschlägiger Underground Site der Kinderporno Szene zu dem Video gefunden. Mit einem Stoppschild wäre man nie auf diese Seite gelangt und hätte dazu auch noch die erregenden Details erfahren:
(Text editiert. U.V.)
@27 diese klientel wir auch hier gezielt angesprochen. machen sie sich mal die mühe und suchen sie im archiv dieses blogs gezielt nach einträgen zu pädophilen, pädosexuellen etc.. sie werden denken, dass sie auf einer lobbyseite gelandet sind.
@46 (justus),
ja, ich kann mir sehr gut vorstellen dass das was da steht stimmt. Ich hatte in der Nacht mal eine Datumskontrolle gemacht und hab gleich nach dem Wetter geschaut: Sonntag, früher Nachmittag im Sommer, 25°C, an einem öffentlichen FKK-Strand. Und das hinter einer Abschirmung die wohl nicht mal mannshoch ist. Wer vollzieht dort schon illegale sexuelle Handlungen?
Es sieht wohl eher danach aus, dass man jemandem angreifen will. Und wenn es dann mit der Anklage geht "merkt" der StA plötzlich: Oh, das ist ja schon verjährt, also erheb ich gar keine Anklage. Mich würde es sogar nicht mal wundern, wenn man damit gerechnet hat dass er sich sofort stellen würde – und man dann drei Tage vor der Bundestagswahl erkennt: "Oh verjährt…". Und dann werden sich sicherlich Mr. Wolfgang S. und Mrs. Brigitte Z. mit Forderungen nach einer Abschaffung der Verjährungsfrist bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung überschlagen – wohl gemerkt wohl wegen einer Tat, die gar nicht statt fand. (Denn vielleicht ist jede Aufzeichnung einer sexuellen Handlung mit, von oder an Kindern Kinderpornogaphie, der Umkehrschluß ist aber falsch, behaupte ich ganz mutig als angehender Arbeits- und Sozialrechtler)
Sollte das wirklich so kommen brauche ich keine weiteren Beweise. Ich bin dann ziemlich stark davon überzeugt, dass dort auch Ein Mr. S oder Mrs. Z direkt dahinter steckten. Mal schauen wer dann als erstes ankommt und wieder irrsinnige (und rechtsstaalich mehr als bedenkliche) Forderungen postuliert. Man darf gespannt sein.
@47
eben. auch beitrag 24 trifft -insbesondere im ersten absatz- diesen kern.
@46 (Link zum Forum)
Danke für den Link.
Was ist an dem Forum so Underground, wenn Sie es finden konnten? Man kann die Beiträge sogar lesen, ohne sich anzumelden.
@50
Verdammt, da hab ich doch glatt den Ironie Schalter vergessen On/Off zu stellen.
Im ernst. Ich bin jetzt fast davon überzeugt, dass der Besitz von vermeidlicher KP deshalb so extrem verfolgt wird, damit niemand die Möglichkeit hat Gegenüberzustellen, dass wohl 50% jener "grausamen Bilder" zwischen Humbug und Religion schwanken, zwecks machtgieriger politischer Ausschlachtung.
@alle ich-meint-Varianten:
Pfui Teufel! Wo denn?
Stuff
Solchem Schrott wird mit vollem Elan nachgerannt. Anstatt in der Zeit mal was vernünftiges zu tun… *seufz* Wir haben in diesem Land schon auch noch Straftaten, die man tatsächlich noch verfolgen kann… Wieso kümmert sich darum niemand? =)
@47 Hach ja, das altbeliebte Mittel: Kritiker dadurch angreifen, dass man ihnen Verbindungen zum Haßobjekt du Jour andichtet. Wie platt. Sie sollten Politiker werden, sofern sie es nicht schon sind. Dort sind sie gut aufgehoben.
@54 Hach ja, wieder einer der nicht merkt, dass er genau das tut was er anderen vorwirft….
Komisch, aber der Link auf die BKA-Seite (bka.de/fahndung/personen/...chte/unbekannt/index.html) führt zur 404.
Was soll man davon halten?
@56
Der Rentner hat sich gestellt und wird nun fürs filmen von Jungs beim ausziehen am FKK Strand in SV genommen.
@54, den eindruck, den #47 da beschreibt, den kann man schon gewinnen, wenn man hier regelmäßig mitliest.
@42 (carli): Das ist mir schon bewusst. Aber halten wir mal fest: Die Polizei hat festgestellt, dass die Kinder 11-15 Jahre alt waren. Die Verjährungsfristen betragen 10 Jahre, beginnend mit der Volljährigkeit. Es kann also nicht sicher festgestellt werden, ob die Taten verjährt sind, Folge: Fahndungsaufruf okay.
Gehen wir mal von einer anderen Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt aus: Soweit ich weiß (ich lasse mich da gerne korrigieren, vom Strafrecht habe ich nicht wirklich Ahnung) unterliegt die Verjährung nicht dem Rückwirkungsverbot, sprich: Es müsste die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Verjährung greifen, sofern das betreffende Delikt damals schon mit einer Strafandrohung belegt war.
Was ist also an dem Fahndungsaufruf falsch?
Ich zitiere mal die BKA Seite:
"
Aufgrund mehrerer Hinweise konnte der mutmaßliche Täter noch in der Nacht zum 16.09.2009 identifiziert und festgenommen werden.
"
Auch die Zeitungen berichten schon:
augsburger-allgemeine.de/...2_puid,2_pageid,4293.html
laut bild wurde der man schon 94 für das video verurteilt und es wurden keine neuen beweismittel gefunden. jetzt noch zu behaupten, dass das bka damit propaganda betreiben wollte wäre wohl sehr hahnebüchen. auch wenn das bka sich da nicht mit ruhm bekleckert hat. sie hätten wohl etwas besser recherchiert, wenn sie einen präzedenzfall hätten schaffen wollen, der zustimmung generiert.
@hm (62): Nur zur Erinnerung: Das BKA soll die Sperrlisten für die Zensurinfrastruktur erstellen.
Jetzt haben sie ohne Not einen Menschen, der bereits für seine Tat gebüßt hat, dem Mob zum Fraß vorgeworfen. Ich kann hier nichts erkennen, was auf die nötige Sorgfalt schließen läßt. Das ist schon ziemlich übel.
Wie? Der Mann wurde bereits verurteilt? Ausnahmsweise bin ich mal mit der BILD einer Meinung: Das ist peinlich! Und eine Schande! Dass bereits verurteilte Menschen nach Jahrzehnten dermaßen an den Pranger gestellt werden, ist ungeheuerlich.
So verhärtet sich jedenfalls für mich der Verdacht, dass die Veröffentlichung des Videos *ausschließlich* des Effektes wegen stattfand. Kurz vor der Wahl noch nen Kinderschänder in die News drücken, dann sehen die Kritiker schon, wie toll wir uns um das Problem kümmern. Neee, wir stellen nicht nur Stoppschilder auf, wir kramen auch uralte Fälle hervor, die längst erledigt sind.
Ich wünsche mir, dass die Opfer von damals den Tätern von heute (BKA) mal gehörig die Meinung geigen. Was fällt denen ein, diese alten Erinnerungen, Demütigungen und die Angst auf diese Art und Weise aufzukochen?
Die Verantwortlichen gehören ebenso verachtet wie alle anderen Verbrecher dieser Erde auch!
@4,28,29,52,57 und ganz besonders an die 62 !!!
Hier sind jetzt ein paar Entschuldigungen fällig. Ich warte.
@ 62 du hast den Mechanismus der Propaganda nicht verstanden. Man hat gehofft diesen Herren eben nicht zu finden. Dass das jetzt zum Bummerang wurde ist ärgerlich … überaus ärgerlich. Man hätte ein Phantom schaffen können und hat sich doch die Beine gestellt.
Ganz davon abgesehen, dass dieser kranke Mann allerschlimmste, seiner psychischen Gesundheit abträgliche Behandlung, in den letzten Stunden erfahren hat. Leute wie sie machen sowas erst möglich.
Und ja, dieses so sorgfältig recherchierende und arbeitende BKA soll für die Sperrlisten verantwortlich sein. Das hier war ein einziger Fall. Wenn der repräsentativ ist, dann gute Nacht.
MfG
Das BKA hat sich hier schön selbst demaskiert und ich finde, daß es der Gestapo oder Stasi in keiner Hinsicht nachsteht. Auch beim Fälschen und Erfinden von Beweismitteln.
Ärgerlich finde ich, daß dieses Blog immer noch auf BKA-Seiten linkt, obwohl doch hinlänglich bekannt ist, daß es dadurch zu Verfolgung Unschuldiger kommt.
Die Fahndung bei Aktenzeichen XY nach einem Kinderschänder vor einigen Wochen war auch nicht nötig. Die Bilder waren so gut, dass man den Täter auch durch Abgleich mit dem Personalausweisregister ermitteln konnte. Das war noch ein Beispiel für den medialen Effekt.
@32 Faszinierend, Bild-Online gehört diesmal tatsächlich zu den Medien, die das Bild in der Nach-Berichterstattung verpixeln – im Gegensatz z.B. zu Sz-online.
@67: Die machen tatsächlich eine Rasterfahndung übers Personalausweisregister? Hast Du nähere Informationen dazu?
@59 (MrBrook),
und ich sehe das eben anders: Die Rechtssicherheit gebietet, dass man, wenn eine Tat oder ein anderes rechtswidriges Tun verjährt ist man davon ausgehen darf, dass diese Tat oder dieses sonstige rechtswidrige Tun auch in Zukunft nicht mehr bestraft werden kann. Anders sieht es aus, wenn die Tat oder das sonstige rechtswidrige Tun noch nicht verjährt ist: Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht davon ausgehen kann, dass die Tat oder das sonstige rechtswidrige Tun nicht bestraft wird ist eine Verjährungsverlängerung, also eine unechte Rückwirkung, durchaus mit der Rechtssicherheit vereinbar. M.E., aber ich muss wiederrum zugeben dass ich es noch nicht geschafft habe die BVerfGE detailliert zu sichten kann ich die Entscheidung auch nicht in meine Überlegungen einfließen lassen – gerne darf man mich diesbezüglich aber auch korrigieren. Meine Rechtsauffassung würde jedenfalls dies gebieten. Und demnach ist das ganze auf jeden Fall verjährt.
@64 (Positiver Shit),
dem Zweifeln kann ich mich anschließen: Gibt es beim BKA nicht eine Datenbank, wo man das ganze mit allem bekanntem Material überprüfen kann? Mir war so. Und wenn ich ein Video neu finde, dann schaue ich erstmal, ob das schon aufgefunden wurde. Das gebietet eigentlich jegliche polizeiliche Sorgfalt.
@65 (Martin),
ich glaube eher, dass meine Ausführungen eher stimmen: Hoppala, ist ja schon verjährt! Und dann nach dem Motto: "Na sowas doofes, jetzt läuft der gefährliche Kinderschänder frei rum ohne dass er für sein widerwärtiges Tun bestraft wird!" Eine bessere Begründung für eine echte Rückwirkung von Verjährungsveränderung kann man doch gar nicht finden!
@70 (ChrisUnger h.c.): Sinn des Rückwirkungsverbots ist es nicht, Rechtssicherheit in Bezug auf bereits mit Strafe bedrohtes Verhalten zu gewährleisten. Das Rückwirkungsverbot soll davor schützen, dass man für ein ursprünglich rechtmäßiges Handeln nachträglich bestraft wird. Der Straftäter kann sich aber nicht darauf verlassen, dass er trotz rechtswidrigen Verhaltens nicht bestraft wird.
Maßgeblich ist hier der Art. 103 GG:
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Die Strafbarkeit ist entscheidend. Zumindest bei der Verjährung sehe ich auch keine Schutzwürdigkeit des Straftäters (ebensowenig wie beim Strafmaß). Ich glaube, ich werde morgen mal in einen Kommentar zum Grundgesetz schauen, aber ich sehe nicht, wo das Rückwirkungsverbot der Änderung von Verjährungsvorschriften entgegenstehen sollte.
@71 (MrBrook),
Habe folgende Onlinequelle gefunden: jung.jura.uni-saarland.de/Vertiefung/seite3.htm
Fall 6
Aber: Das BGH hat auch in neueren Fällen eben anders entschieden. Z.B. hier: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/04/4-512-04.php
Und ich würde eben dieser Rechtsauffassung auch folgen. Aber ich werd nur Wirtschaftsjurist und hab nur bissl Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht gehört, da wurde sowas hochinteressantes nicht thematisiert. (OK, die Verjährung in Bezug auf Sexualdelikte gehört auch weniger zum Wirtschaftsstrafrecht. ;) )
Und wieder wird mit riesigem Aufwand und Medienrummel nach einem "kleinen" Privat-Täter gefahndet. Ich möchte ja wirklich endlich mal wenigstens EINEN klitzekleinen solchen Fahndungsaufruf sehen, wo auf diese Art und Weise nach wenigstens EINEM der angeblich ach so vielen kommerziellen Kinderpornoproduzenten mit seinen Hunderten von Opfern gefahndet wird. Oder ham die alle ne Mütze auf damit sie nicht erkannt werden?
(Sorry, will damit auf keinen Fall das Thema herunterspielen oder in Lächerliche ziehen, aber irgendwie irritiert mich das doch nicht gerade wenig…)
focus.de/politik/schlagze...=20090916&did=1136405
Der Gesuchte war für die ausgeschriebe Tat bereits verurteilt. Rieche ich da eine Zivilklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts?
@65 (Martin Schönfeldt)
Bitte was? Für was sollte ich mich entschuldigen? Ich hab an keienr Vorverurteilung teilgenommen. Ich habe lediglich geschrieben, dass das nach meiner Auffassung nicht zweifelsohne verjährt ist.
Das BKA hat hier schwerwiegende Fehler begangen, ja. Man hat jemanden bloßgestellt, der schon für seine Taten veruteilt wurde.
Aber:
Dass man mit diesem Mann ein Phantom kreieren wollte kannst du doch nicht im Ernst glauben. Dafür hätte man sich schlicht und ergreifend einen gesucht, der "mehr" mit Kindern angestellt hat.
Das einzige was das BKA damit erreicht haben könnte wäre, dass die Stimmung noch mehr kippt, weil man ja anscheinend nichtmal mehr darauf vertrauen kann, dass sorgfältig ermittelt wird. Des weiteren hat das BKA im Auftrag der STA Gießen gehandelt und nicht unter eigener Befehlsgewalt. Ich bin kein Freund der Vorhaben von Frau von der Leyen, aber so manches mal sollten einige doch ihre Verschwörungstheorien in der Schublade lassen.
Wenn man den Mann nie hätte finden wollen, dann hätte man ganz einfach diejenige Zeugin, die gestern den ausschlaggebenden Hinweis gegeben hat "vertröstet" und hätte gesagt, dass es sich um jemand anderen handelt. Gesetzt den Fall, das BKA wäre überhaupt so dumm vor der Wahl einen Präzedenzfall schaffen zu wollen und sich dann so einen Fall auszusuchen.
spiegel.de/panorama/justi...18,649432,00.html#ref=rss hahahahahaha11
"Details zur Identität wollte Lückemann nicht nennen, der Mann habe Anspruch darauf, dass seine Persönlichkeit geschützt wird."
Klasse, nachdem man sein Bild bundesweit durch die Medien getrieben hat ist das natürlich noch immens sinnvoll.
@75 (hm..),
Der BGH hätte, so es denn nicht seine Ansicht aus dem von mir weiter oben verlinkten Fall geändert hätte, eine Verjährung aus den von mir genannten Gründen wohl bejaht. Ihre Auffassung dürfen Sie mir natürlich gerne erklären.
Und: Das BKA wollte, eventuell auf Anweisung gewisser politischen Strömungen, eventuell eben einen Präzedenzfall für die Verjährungsverstreichung treffen. So wie ich das ausgeführt habe, denn der BGH hat entsprechend schon geurteilt – auch wenn in allen (seriösen) Onlinequellen etwas anderes steht.
Also klärt mal den armen angehenden Wirtschaftsjuristen auf…
BKA-Gesuchter war schon verurteilt
Rostock (dpa) – Eine Internetfahndung des Bundeskriminalamts nach einem mutmaßlichen Kinderschänder hat sich als unnötig herausgestellt. Der Mann war unter anderem wegen dieses Videos bereits 1994 verurteilt worden. Neue Straftaten lägen definitiv nicht vor, so die Rostocker Staatsanwaltschaft. Dies habe aber zu dem Zeitpunkt keiner der Ermittler wissen können. Das BKA hatte eine sichergestellte Videosequenz mit Gesicht und Stimme des Mannes im Internet verbreitet.
@78 (ChrisUnger)
Dass meine Auffassung evtl falsch ist kann schon sein. ;) Ich wollte damit nur sagen, dass ich mich dafür nicht zu entschuldigen brauche, weil ich den Mann auf dem Video nie vorverurteilt habe oä. Mit Verjährung iSd StGBhab ich mich bisher im Studium kaum beschäftig, weil ich auch bis zu diesem Semester Wirtschaftsrecht studiert hatte.^^
@39 (MrBrook): Frau Becker wird wegen eines Verbrechens verfolgt, welches sie vor über 30 Jahren begangen hat. Zu dem Zeitpunkt als das Verbrechen begangen wurde, verjährte dieses noch nach 30 Jahren. Ergo: Keine Rechtssicherheit bei Verjährung in meinen Augen.
@81 (Sinnfrei),
das ist aber keine echte Rückwirkung, denn das Gesetz wurde entsprechend geändert, als die Verjährung noch nicht eingesetzt hat. Das ist in diesem Fall hier aber nicht so: Da ist die Verjährung 2003 eingetreten, die Änderung in 2004 wirkte (so wohl die Ansicht des BGH, und auch meine) damit dort nicht mehr. Wäre das ganze am 26.05.1994 geschehen wäre es anders gewesen, dann wäre das ganze erst mit Ablauf des 25.05.2004 verjährt gewesen, aber zu diesem Zeitpunkt wirkte schon das neue Gesetz – und damit wäre die Verjährung erst 10 Jahre nach dem 18. Geburtstag des jeweiligen Opfers eingetreten.
Es ist also nichts ähnliches gewesen.
BTW: Wegen was wurde der Mann damals eigentlich verurteilt?
wenn das bka da so sorgfältig arbeitet, wie wird das dann wohl bei den stopschildern
@ChrisUnger (#82): Ihre Ausführungen zur echten Rückwirkung sind grds. richtig. Wäre die Tat schon bei Inkrafttreten von § 78 b Abs.1 Nr.1 verjährt gewesen, dann könnte sie durch dieses Gesetz nicht rückwirkend wieder verfolgbar sein. M.E. irren Sie sich aber über das Inkrafttreten der Norm. § 78b I Nr.1 StGB, der das Ruhen der Verjährung bis zum 18. Lj. anordnet, trat bereits 1994 (30. StÄG), nicht erst 2004 in Kraft (Quelle: BGBl 1994 I 1310)
@Henning Ernst Müller,
bitte schauen Sie in BGH 2 StR 198/09, BGH 3 StR 170/09, BGH 3 StR 217/08, BGH 1 StR 176/08, BGH 2 StR 498/07 und weitere einschlägige Entscheidungen. Dort steht als Datum der Änderung jeweils der 01.04.2004. Und da ich zum Zeitpunkt dieser Entscheidung schon politisch sehr aktiv war war es wohl wirklich 2004, da ich 1994 doch noch eher Nintendo und Co. im Kopf hatte. ;-)
Die "Panne" oder meinethalben Panne untermauert eine These, die hinter vorgehaltener Hand jeder, der damit befasst ist, zugibt: Die unterstellten Kinderpornographiefluten sind Chimäre, das allermeiste Material ist uralt und das neuere Material von der Qualität mobiles cam, zumeist auch ohne Phantasie eher als Erinnerungsclips, oft für die Öffentlichkeit gar nicht bestimmt, einzuschätzen. Somit sind solche Pannen schon vorprogrammiert, da ja die Kenntnis eines grossen Teiles von Beweismaterial ja per se verboten ist. Die Tragik solcher Besitzdelikte ist ja, dass eine Überprüfung durch die Öffentlichkeit nicht stattfinden kann, weil Kenntnisnahme selbst schon _verboten_ ist und deshalb Links, worin darüber berichtet wird, selbst von U. V. entfernt werden (müssen). Es wird noch jede Menge solcher Pannen geben, der Gesellschaft wird ja der Alzheimer geradezu verordnet, wie sollten da das BKA/Staatsanwaltschaften nicht auch betroffen sein..?
Stuff
Intressant ist doch jetzt wo das Video herkommt, der Mann kann es sich ja offenbar nicht erklären.
Ob das Video da etwa von Polizisten, Anwälten oder Richtern verteilt wurde?
@ChrisUnger (#85):
Ihre genannten Entscheidungen beziehen sich auf § 174 StGB (Missbrauch an Schutzbefohlenen); § 174 StGB ist tatsächlich erst 2004 in § 78 b StGb aufgenommen worden. § 78 b StGb hat aber eine längere Geschichte. Schauen Sie nach dem Wortlaut, den diese Norm durch das 30. StÄG vom 23.06.1994 bekommen hat (Bundesgesetzblatt 1994 I S. 1310); das BGBl. ist die "Urquelle", seit Neuerem auch vollständig im Internet verfügbar http://www.bundesgesetzblatt.de/ (Bürgerzugang klicken, dann nach Jahr und Datum geordnet). Daraus ergibt sich, dass für die hier in Rede stehende Norm, nämlich § 176 StGB (Sexueller Missbrauch an Kindern), schon damals (also 1994) das Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lj. angeordnet wurde. Das ergibt sich auch sehr klar aus der von Ihnen genannten Entscheidung BGH 3 StR 170/09: Dieselbe Tat war hinsichtlich § 174 verjährt (deshalb Schuldspruchänderung), hinsichtlich § 176 aber noch nicht (deshalb blieb es bei der Strafe).
@ #87:
Wo das Video jetzt herkommt, ist kaum verwunderlich: Es wurde bei einer Computerdurchsuchung eines anderen Tatverdächtigen im Jahr 2008 gefunden. Offenbar kursieren solche Videos jahrzehntelang in Pädophilen-Kreisen. Irgendwer wird es irgendwann einmal digitalisiert weiterverbreitet haben.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
@88 (Henning Ernst Müller),
hoppala, dann war meine Erinnerung wirklich falsch.
Nun ja, aber eine Strafverfolgung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern war definitiv nicht möglich, denn dieser wurde erst nach der Tat eingeführt, die PKS führt die Unterscheidung erst 1998 an (Wobei ich jetzt keine Lust hab, im BGBl diesbezüglich zu suchen). Also hat die Staatsanwaltschaft vielleicht wegen der Verjährung keinen Fehler gemacht (ob das Zufall war oder geprüft wurde kann man jetzt nicht beurteilen), allerdings war der detailliert zur Last gelegte Tatvorwurf damals so gar nicht existent. Also richtig gemacht hat es die Staatsanwaltschaft dann auch nicht. Und der Tatvorwurf des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials war auch verjährt, denn dass er heute bzw. in noch nicht verjährtem Zeitabstand noch in Besitz des Videos sei und es verbreitete war ja reine Spekulation – die sich nicht als wahr herausstellte.
Heise.de berichtet: heise.de/newsticker/BKA-P...age–/meldung/145422
Noch ein Zusatz: Ihm wurde auch die Herstellung von KiPo, §184b I Nr. 3 StGB, zur Last gelegt. Und die wäre ja nun wirklich schon verjährt gewesen.
Also hat man es bzgl. der Verjährung wohl doch nicht geprüft und es war reiner Zufall, dass die anderen zur Last gelegten Taten noch nicht verjährt war.
@92:
"Es ist nach derzeitigem Stand nicht auszuschließen, dass er die Verbreitung bandenmäßig betrieben hat, insofern ist die Strafandrohung bis 10 Jahre und damit die Verjährung auch 10 Jahre.
Da nicht auszuschließen ist, dass bereits ermittelt wurde und die Verjährung gehemmt wurde, verlängert sie sich auf auf bis zu 20 Jahren.
Zum Schutz und Sicherheit unserer Kinder, können wir von diesen Maßnahmen nicht absehen"
Ich übe schon mal als zukünftiger BKA-Scheff :p
@90: "Spekulationen gibt es bei uns nicht, nur Verdachtsmomente, die nicht ausgeschlossen werden können. Diese müssen wir dann ausermitteln. Unsere kriminalistische Erfahrung zeigt, dass solche Täter solch Material auch über einen längeren Zeitraum besitzen. Daher war ein Handeln angebracht"
Krieg ich jetzt den Job als BKA-Scheff oder Pressesprecher? ;)
@69:
Eine Suche nach einer konkreten Person, auch übers Personalausweisregister, ist *keine* Rasterfahndung.
Eine Rasterfahndung bedeutet, Daten nach bestimmten Merkmalen (=Raster) zu durchkämmen, und die herausfallenden Personen nur aufgrund ihrer Übereinstimmung mit den Merkmalen zu überwachen, obwohl es außer diesem Raster keinerlei konkreten Verdacht gibt.
Das Suchen nach einer bestimmten Person, gegen die bereits ein ein konkreter Verdacht besteht, ist dagegen eine ganz normale Fahndung, und darf sich natürlich auch technischer Hilfsmittel bedienen.
@93 (kai),
pass mal lieber auf, dass du als Gefahr für Herrn Ziercke nicht in Vorbeugehaft genommen wirst. ;-)
Der letzte Satz in der STZ, birgt die Quintessenz.
"Zur Frage, weshalb öffentlich nach einem bereits Verurteilten gesucht wurde, äußerte sich das BKA gestern nicht"
Ist alles noch harmlos, bei uns in den Niederlanden wurde ein Kinderpornohändler zur Fahndung ausgerufen, der schon seit 1994 tot ist. Aber Hauptsache der Mob schäumt. Und noch besser: Viele glaubten ihn gesehen zu haben, ob ein paar Straßen weiter oder auf den niederländischen Antillen. ;-)