Medialer Effekt

Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern sind in der Statistik stetig rückläufig. Das sollte man vorausschicken, wenn man sich ansieht, wie das Bundeskriminalamt in jüngster Zeit öffentlich nach Straftätern in diesem Bereich sucht. Seit heute wird nach einem Mann gefahndet, der wahrscheinlich vor 16 Jahren zwei damals 11 bis 15 Jahre alte Jungen am FKK-Strand bei sexuellen Handlungen angeleitet und gefilmt hat.

Dabei handelt es sich nicht um eine normale Öffentlichkeitsfahndung. Nein, der Verdächtige erscheint gleich auf der Startseite in der Rubrik „meistgesuchte Personen“. Wenn derartige Delikte reichen, um die Spitze der bundesweiten Fahndungslisten zu stürmen, dürfte es auch ansonsten gut um die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland stehen. Freuen wir uns also.

Stören wir uns auch nicht daran, dass die mitgeteilten Fakten eher dafür sprechen, dass der Täter gar nicht mehr verurteilt werden kann. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern, dazu gehört auch das „Anstiften“ zu sexuellen Handlungen an Dritten, verjährt in zehn Jahren. Dank einer Sonderregel beginnt die Verjährung frühstens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie das BKA selbst schreibt, dürften die Opfer heute 27 bis 31 Jahre alt sein. Sie müssten also im Video eher älter wirken als sie tatsächlich waren, damit die Straftat heute überhaupt noch verfolgt werden kann. Möglich ist das. Aber auch so naheliegend, um noch einen derartigen Aufruf zu rechtfertigen?

Aber womöglich geht es ja auch ums große Ganze. Der mediale Effekt, der so wunderbar die Angst schürt, bleibt natürlich unbezahlbar – abseits von grauen Zahlen.

Nachtrag: Laut Bild wurde der inzwischen ermittelte Mann bereits 1994 wegen des Videos verurteilt.

Zeit verschwenden

Mit Kontoauszügen halte ich mich normalerweise nicht lange auf. Doch zum Glück habe ich im Urlaub meine Barabhebungen mit der Kreditkarte gecheckt. Und stolperte dabei über umgerechnet knapp 410 Euro, die ich aus einem Automaten der thailändischen Krungsri Bank gezogen haben soll.

Richtig ist, dass ich am 29. August an einem Krungsri-Automaten 20.000 Baht abheben wollte. Allerdings erschien eine Meldung: „No connection to Bank.“ Ich habe den Vorgang dann gecancelt, meine Karte zurückerhalten und den Automaten einer anderen Bank genutzt. Da der andere Automat gleich daneben stand, kann ich auch sicher sagen, dass weder Geld noch Quittung aus dem Krungsri-Automaten kamen. Wobei man in Thailand Geld und Quittung ohnehin immer vor der Karte zurückerhält. (Weshalb täglich unzählige Touristen ihre Karten im Automaten vergessen.)

Nun ja, die 410 Euro wurden meinem Konto belastet. Sie standen auch am 8. September noch online – zehn Tage nach der fehlerhaften Transaktion. Ich schickte am gleichen Tag eine Mail an meine Bank und beschwerte mich über die Abbuchung. Gestern, mehr als zwei Wochen nach der gescheiterten Abhebung, wurden die 410 Euro wieder gutgeschrieben. Übrigens ohne Kommentar.

Ich glaube, ich werde auf Kontoauszüge künftig mehr Zeit verschwenden.

„Uneinbringlich“

Unser Schreiben an die Schufa:

… Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern wir Sie auf, die von den Firma Arvato Infoscore GmbH sowie Arcor AG & Co. KG Finanz- und Rechnungswesen gemeldeten Daten zu löschen.

Die von den genannten Firmen gemeldeten Informationen sind unzutreffend. Es handelte sich um bestrittene Forderungen, da die Firma Arcor den Telekommunikationsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und auch sachlich falsche Rechnungen gestellt hat. Frau W. hat dies auch mehrfach mitgeteilt.

Insbesondere hat Frau W. aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Auf diesen Widerspruch hin hat Frau W. nichts mehr gehört. Somit ist die Forderung, zumindest nach dem Kenntnisstand unserer Mandantin, nicht tituliert. Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Forderung, wie in der Schufa-Eintragung formuliert, „uneinbringlich“ sei. Dies kann schon deswegen nicht zutreffen, weil die Forderung nicht tituliert wurde und gegen unsere Mandantin auch keine Vollstreckung stattfand.

Überdies würde unsere Mandantin im Falle eines Prozessverlustes die Forderung selbstverständlich auch ausgleichen. Da die Forderung aber mit guten Gründen bestritten ist, meinen wir, dass Frau W. den Rechtsstreit gewinnen würde.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, den Schufaeintrag unserer Mandantin bis zum … in Ordnung zu bringen. Frau W. entstehen bereits jetzt erhebliche Nachteile durch die falschen Einträge. Unter anderem sind Verträge abgelehnt worden.

Wir bitten deshalb um schnellstmögliche Bearbeitung.

Die Schufa sperrte zügig die Daten und teilte dann nach einigen Tagen folgendes mit:

Aufgrund Ihrer schriftlichen Mitteilung haben wir bei der Firma Arvato Infoscore GmbH für Vodafone AG eine Rückfrage zu der zu ihrer Mandantin vermerkten Forderungen gehalten. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen haben wir die in Rede stehenden Informationen aus dem Schufa-Datenbestand entfernt.

Sicher nur ein bedauerlicher Einzelfall.

Stellungnahme der Berliner Polizei

Zu den gestrigen Vorkommnissen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ wurde eben die Stellungnahme der Berliner Polizei veröffentlicht:

(..) Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt. (..)

Die komplette Stellungnahme im Original

Update:

Auch eine etwas andere Version der Geschichte findet sich inzwischen im Internet:
Weiterlesen

Mustergültiger Einsatz II

Eben, auf dem Heimweg der Freiheit statt Angst-Demo, habe ich mir überlegt, ein paar Zeilen zu eben dieser Demo zu schreiben. Super Stimmung, viele Teilnehmer, gutes Pressecho, sehr entspannt-freundlich auftretende Polizisten, perfektes Wetter, gut organisiert.

Und dann, als ich gerade dabei war, einen Link auf den Pressespiegel bei netzpolitik.org zu setzen, stolpere ich über einen Link zu einem Video, das offensichtlich während der Abschlusskundgebung am Potsdamer Platzes entstanden ist, und meine Meinung über die Polizisten vor Ort wie auch meine Laune schlagartig geändert hat.

Da der Server mit dem Originalvideo offensichtlich Lastprobleme hat, hier eine lokale Kopie. Laut Fefes Weblog war der Auslöser übrigens „dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde.“

Um die Wortwahl von Udo zu übernehmen: „Man muss gar nicht ins Handbuch der Polizeitaktik sehen, um festzustellen: mustergültiger Einsatz. Weiter so.“

Eine gewisse Tradition scheinen derartige Feierabendbetätigungen in Berliner Polizeikreisen ja bereits zu haben.

Für den Übergriff werden übrigens noch Zeugen gesucht. Hinweise hierzu an mail at ccc punkt de.

Update: Die Berliner Morgenpost twittert, dass die Berliner Polizei eine Stellungnahme zu dem Video im Laufe des Tages angekündigt hat.

Update II: Die angekündigte Stellungnahme der Berliner Polizei liegt bislang nicht vor. Inzwischen wurde jedoch mindestens eine Strafanzeige gestellt, auch ein Aufruf zur Mahnwache kursiert. Diverse grosse Medien wie Spiegel Online sowie tagesschau.de berichten über den Vorfall. Nach Informationen des Tagesspiegels soll ein Verfahren gegen mindestens zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet werden. Auch die Berliner Morgenpost erwähnt derartige Ermittlungen auf Twitter. Weiterhin berichtet die Morgenpost ebenfalls auf Twitter davon, dass die offizielle Erklärung wohl am Abend erscheinen wird. Intern würde das Vorgehen durch die Polizeiführung kritisiert, ausserdem würde es verschiedene Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung geben. (1, 2)

Update III: Die Stellungnahme der Berliner Polizei

Blinddarm-Eingriff war eine Brust-OP

Duisburg/Mülheim.War es Gier? Der Mülheimer Frauenarzt Georges P. (55) ist vom Landgericht Duisburg jetzt zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft wegen Betruges verurteilt worden, weil er innerhalb von 5 Jahren mit wenigstens 126 vorgetäuschten Operationen diverse Krankenkassen um rund 300 000 Euro geschädigt hat.

Rund 250 Frauen haben sich zwischen 2002 und 2007 von P., so die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die Bäuche straffen oder ihre Brüste operieren lassen – der Kasse aber jeweils eine gefälschte Rechnung wegen eines „Eingriffs am Blinddarm“ geschickt. Die Betrugsserie war aufgeflogen, weil Krankenkassen mißtrauisch geworden waren. Bei denen hatten sich Frauen aus Süddeutschland privat zusätzlich versichert, drei Monate gewartet, um sich dann alle ausgerechnet von P. in Mülheim behandeln zu lassen.

Die „Schwerpunktabteilung für Ärztesachen und Korruptionsverfahren” der Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelte dann hunderte solcher Fälle. Neben P. sind, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, bereits 150 Frauen zumeist aus dem Ruhrgebiet wegen Betruges verurteilt worden. Gegen P. erging durch die 2. große Strafkammer des Landgericht Duisburg auch ein 3-jähriges Berufsverbot. (pbd)

Morgen, 15 Uhr, Berlin.

wetter.com schreibt heute, dass man sich langsam Zeit nehmen sollte, um sich vom Sommer zu verabschieden – und der Wettervorhersage für Berlin nach zu urteilen ist morgen wohl der letzte sinnvolle Tag, ab Sonntag soll es regnen. 20% Regenwahrscheinlichkeit, 20° Höchsttemperatur, wolkig bis leicht bewölkt.

Was liegt da näher, als einen Spätsommerrundgang entlang verschiedener Sehenswürdigkeiten Berlins zu unternehmen? Mein Vorschlag:
Vom Potsdamer Platz – als „Berlins Antwort auf den Times Square“ konzipiert, und als Mahnmal zu den Themenkomplexen „Pfusch am Bau“ sowie „Giraffenpenis aus fünfzehntausend Legosteinen“ (Oder, alternativ: „Was zur Hölle benutzt Reuters als Deutsch-Englisch-Wörterbuch?“) realisiert – ausgehend, geht es an ostdeutschen Plattenprachtbauten vorbei bis in das historische Zentrum Berlins. Der erste Teil als Ausgrabungsstätte, der zweite Teil als nahezu komplett renovierte Prachtstrasse.

Treffpunkt ist um 15 Uhr am Potsdamer Platz, und nach ein paar Reden geht es dann mit musikalischer Untermalung von Reggae über Hiphop bis zu Elektronischer Musik auf den Rundgang, Ende ist gegen 18 Uhr wieder auf dem Potsdamer Platz.

…Oder, vielleicht nochmal seriös in kurz: Morgen, 15 Uhr, Grossdemonstration „“Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“. Wetter wird gut, Programm ist spannend, Ausreden gibts also keine. Die politischen Ziele, Gründe, Unterstützer und auch die konkrete Durchführung dieses Sommerspaziergangs finden sich bei dem AK Vorrat.

GEZ-Mini-Update

Vor ziemlich genau zwei Jahren machte die Nachricht die Runde, dass ein „Rundfunkgebühren-Beauftragter“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) vom Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Seine Methoden waren als versuchte Nötigung eingestuft worden.

Laut FAZ wollte der Mann dieses Urteil aber nicht hinnehmen, er ging in die Berufung. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig. Durch Zufall bekam ich die Geschichte von damals auf den Bildschirm und fragte mich, was aus der Sache geworden ist. Vielleicht war der „Rundfunkgebühren-Beauftragte“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) ja sogar freigesprochen worden.

Die Recherche war kurz, das Ergebnis eindeutig: Das Urteil ist längst rechtskräftig. Nachdem das zuständige Landgericht Kiel die Hauptverhandlung anberaumt hatte, nahm der Angeklagte die Berufung zurück, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichtes Kiel vom Juni 2008.

Vielleicht war der Mann einfach motiviert durch die GEZ-Kampagne: „Natürlich zahl´ich“. In dem Fall die Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.

Zoff zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Essen/Mülheim/Duisburg. Die Mülheimerin Marion W. könnte noch leben – sie wurde am 8. März 2009 erdrosselt in ihrer Wohnung gefunden. Der 38-jährige Thorsten D. hatte die Möglichkeit und die Zeit zu dieser Tat. Obwohl gegen ihn die Essener Kriminalpolizei schon fünf Monate vorher wegen einer anderen Tat gute Gründe für die Untersuchungshaft hatte, lehnte die Staatsanwaltschaft Duisburg den Antrag auf U-Haft dankend ab: „Die Polizei hat die Anregung erwogen“, schob Oberstaatsanwalt Bernd Englisch den Schwarzen Peter von der Behörde, „aber nicht zeitnah weiter verfolgt“. „Das ist eine Lüge“, konterte Polizeisprecher Ulrich Faßbender. Englisch begebe sich mit seiner „falschen Behauptung auf dünnes Eis“.

Fakt ist: Thorsten D. blieb nach dem sexuellen Missbrauch der 13-jährigen Tochter seiner Ex-Frau bis zum Prozess 9 Monate lang auf freiem Fuß. Er wurde erst vor knapp 3 Monaten zu 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Und sitzt wegen Verdacht des Totschlags an seiner ehemaligen Geliebten Marion W. seit 8 Tagen in Untersuchungshaft. „Das alles ist nur noch frustierend“, kommentiert Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamten den Fall – die Essener Kriminalpolizei habe alles richtig gemacht. Die hatte im September vorigen Jahres durch eine Anzeige vom sexuellen Mißbrauch der 13-jährigen in Mülheim erfahren. Dem Mädchen soll Thorsten D. vorher Schlaftabletten gegeben haben, um sie zu betäuben. Einen Monat später regte die für Mülheim zuständige Kripo in Essen die Untersuchungshaft bei der Staatsanwalt Duisburg an. Wegen der Höhe der für den Täter zu erwartenden Strafe. Und wegen Verdunkelungsgefahr. Diese Gründe hielt die Staatsanwaltschaft für „nicht ausreichend“.

Dem widerspricht Oberstaatsanwalt Bernd Englisch zwar, kann aber keine Tatsachen nennen: „Die Akte ist unterwegs“. Danach ist er nicht mehr erreichbar. Unterdessen untermauert Polizeisprecher Ulrich Faßbender die Aktivitäten der Kripo. Als Thorsten D. ein Geständnis abgelegt hatte, sei der Eildienst der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht erreichbar gewesen. Auch deswegen habe die Kripo einen Monat später noch einmal auf Untersuchungshaft gedrängt. Doch den Antrag der Staatsanwaltschaft habe es nicht gegeben. Unterdessen war in Mülheim die Leiche der erdrosselten Marion W. (49) gefunden worden. Die Essener Kripo ging zunächst von einer Selbsttötung aus, sicherte aber DNS-Spuren. Die wiederum führten nach Untersuchungen des Landeskriminalamtes zu Thorsten D. – er wurde am Donnerstag vergangener Woche an seiner Arbeitsstelle in Mülheim festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt. Er hatte die Zeit und die Möglichkeit, Marion W. zu töten.

Dortmund: „Antikriegstag“ verboten

Münster/Dortmund. Weil ein gewalttätiger Verlauf nicht auszuschließen ist, bleibt der von einer privaten Person angemeldete Aufzug zum „Antikriegstag“ am kommenden Sanstag in Dortmund verboten. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts beschlossen und ist damit den Entscheidungen des Polizeipräsidenten Dortmund und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gefolgt.
In der Vergangenheit war es zu Übergriffen eines „Schwarzen Blocks“ aus rechten Kreisen gegen Polizeibeamte gekommen. Vergleichbare Gewalttaten hatte der Veranstalter für Dortmund nicht ausschließen können. Im Gegenteil: Er hatte versucht, Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen. (pbd)

Jako reagiert: „Wir haben überreagiert“

In der Auseinandersetzung zwischen Jako und Trainer Baade gibt es nun eine Pressemitteilung des Sportartikelherstellers, die ich persönlich überraschend offen und sympathisch finde.

Die Kernaussagen der Mitteilung lesen sich gekürzt so:

Sprügel bedauert, dass sich die „Auseinandersetzung unnötigerweise so aufgeschaukelt hat“. Es sei unglücklich gewesen, nicht sofort auf die Anfragen von Bloggern und Journalisten zu reagieren: „Wir haben ja schließlich nichts zu verbergen.“ Die Verzögerung einer Antwort hänge unter anderem auch mit der Urlaubszeit und der Abwesenheit wichtiger Entscheidungsträger zusammen. Rudi Sprügel will sich dafür einsetzen, dass Baade aus dieser Auseinandersetzung „keine finanziellen Nachteile erwachsen.“ Sprügel wörtlich: „Ich bin mir sicher, dass beide Seiten aus dieser unerfreulichen Geschichte gelernt haben.“

Die aktuelle Pressemitteilung im Volltext findet sich hier.

Die Geisterarmee als Kündigungsgrund

Manche Selbstständigen dirigieren in ihrer Ein-Mann-Wohnzimmer-Firma eine wahre Geisterarmee.
Der Chief Operating Head of irgendwas ist natürlich nur über ein ausgefeiltes Ticket-System zu erreichen, spricht in der Korrespondenz ausschließlich im Plural („Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten“) und von der Internetseite lächeln angebliche Team-Mitglieder aus dem Fotofundus des Homepage-Baukastens. Unverzichtbar dabei: das professionelle Headphone im Ohr.

Das schindet vielleicht Eindruck – kann aber allergrößte Schwierigkeiten mit dem Vermieter bringen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof zeigt (VIII ZR 165/08, Volltext).

In dem Fall ging es darum, ob die Kündigung eines Mieters gerechtfertigt war, der in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis als Immobilienmakler arbeitete. Der Bundesgerichtshof blieb im Prinzip auf der Linie der bisherigen Rechtssprechung: Gegen eine berufliche Mit-Nutzung einer Privatwohnung ist generell nichts einzuwenden, wenn die Außenwirkung gering bleibt, also niemand gestört wird.

Ein Ausschlusskriterium sei aber, wenn der Selbstständige zu Hause Mitarbeiter beschäftige. Der Immobilienmakler bestritt zwar, Mitarbeiter gehabt zu haben – allerdings hatte er auf seiner Firmen-Homepage von einem „Team“ gesprochen. Ob es eine Geisterarmee war oder nicht, muss nun die Vorinstanz klären, an die der BGH den Fall zurückverwiesen hat.

Leicht wird es für den Immobilienmakler nicht: Der Bundesgerichtshof hat ihm die Beweislast aufgebürdet, dass das „Team“ ein Fake war, sozusagen ein Dream-Team.

Primacall vs. Spreeblick

Ich hoffe mal, dass das nicht zur täglichen Routine wird, dass ich so einen Hinweis schreiben darf: Das Unternehmen Primacall verklagt Spreeblick auf Entfernung eines Blogpostings von 2007, in dem ein Call Center Agent von Primacall über seinen Arbeitsalltag erzählt, oder, wie es Spreeblick selbst formulierte:

Primacall ist ein in Berlin ansässiger Telekommunikationsdienstleister. Am 10. April 2007 unterschrieb Primacall auf Klage der Verbraucherzentrale Berlin eine Unterlassungserklärung. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtete sich Primacall, „Privatpersonen ohne deren vorherige Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken anzurufen“. In der vergangenen Woche meldete sich bei uns ein Call Center Agent (CCA) von Primacall. Er behauptete, dass Primacall an der Praxis der Kaltakquise festhalte, also weiterhin Menschen durch sogenannte „Cold Calls“ belästige.

Nach diversen Löschungsbitten im Jahr 2008 seitens Primacall hat Spreeblick den Artikel teilweise redigiert, und die von Primacall kritisierten Stellen durch XXX ersetzt. Offensichtlich war das aber nicht ausreichend, daher wurde nun Klage eingereicht. Die „juristischen Eckdaten“ sind wohl ein Streitwert von 10.000 Euro, und ein angedrohtes Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Zu den juristischen Teilen dieses Artikels gilt natürlich der gleiche Disclaimer wie bei meinem Posting gestern. ;)

Mehr dazu gibt es bei Spreeblick oder bei Netzpolitik.org – bei letzteren findet sich auch der Link zu einer Google Cache Version des Artikels, da Spreeblick selbst wohl gerade Lastprobleme hat.

Bitte beim Kommentieren dieses Artikels die üblichen Spielregeln und „fair play“ beachten. Kommentarmoderation und Kommentare löschen ist nichts, was ich sonderlich gerne mache, was aber bei dem Jako-Artikel leider einige Male der Fall war. Danke.