Auf der Wache diskutieren
Der Verwandte eines Mandanten hat eine Vorladung als Zeuge erhalten. Ihm hat die Polizei mal wieder am Telefon erklärt, dass er kommen und aussagen muss. Über eventuelle Rechte, die Aussage zu verweigern, könne man dann “auf der Wache” diskutieren.
Hier ein Auszug aus meiner Mail an den Mandanten:
Kein Zeuge muss bei der Polizei aussagen. Wenn die Beamten am Telefon das Gegenteil behaupten, ist das falsch. Wer nicht aussagen möchte, muss weder auf die Wache kommen, sich telefonisch melden oder Auskunft geben. Auch dann nicht, wenn ein Polizeibeamter vor der Haustüre oder am Arbeitsplatz steht.
Eine Aussagepflicht besteht nur auf (schriftliche) Vorladung durch die Staatsanwaltschaft.
Davon völlig unberührt sind die normalen Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrechte, etwa nahe Verwandtschaft oder die Möglichkeit, sich mit einer Aussage selbst zu belasten. Auf diese Rechte kommt es aber nur bei der Aussage vor der Staatsanwaltschaft an, da niemand bei der Polizei überhaupt etwas sagen muss.
Katz-und-Maus-Spiel halt.
Sollte man in seiner Grundstruktur kennen und immer (und zunehmend) mit rechnen.
Fühlt sich irritierend an, wenn man der Polizei nicht mehr glaubt. Sag´ich mal so als Otto-Normal-Bürger.
(Läse ich weniger Lawblog, würde ich dieses Vertrauen nicht langsam verloren haben……… ;-)
Ich denke, die Grundeinstellung sollte sein, der Polizei generell nicht zu glauben. Das sollte die Schule den Kindern bereits in einer der unteren Klassen beibringen. Wer wie ich in seiner ersten Lebenshälfte das zweifelhafte Glück hatte, in einer Diktatur leben zu dürfen, war schon von vornherein um einiges weniger gefährdet, jemals ernsthaft daran glauben zu können, daß die Staatsmacht und ihre Helfer dieselben Interessen wie man selbst als Individuum verfolgen könnte.
Unterstellen wir mal, daß sich das Telefonat wirklich so abgespielt haben sollte…
Dann sehe ich in der Schilderung entweder einen schlecht ausgebildeten Polizisten, was dem Ansehen und Glaubwürdigkeit der Polizei schadet.
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Oder aber ich sehe einen Polizisten, der wissentlich mit unsauberen Methoden arbeitet, was dem Ansehen und Glaubwürdigkeit der Polizei auch schadet.
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Wie man es auch dreht und wendet, ist die Situation wenig geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei zu fördern. Ich verstehe den Wunsch, Gutes zu Tun und die Bösen Jungs[tm] zu erwischen. Allerdings darf die Auswahl der eigenen Methoden nicht dazu führen, daß man selbst zu den Bösen wird, nur um mehr Erfolg zu haben.
Die Lakaien versuchen es halt. Sollte man es ihnen übel nehmen? Nein. Aufklärung, was hier ja immer wieder getan wird, ist der einzig richtige Weg.
Leider gibt es in jedem Beruf inkompetente Leute. Ich denke aber, die Polizei kennt die Regelung und versucht diese eben durch Trickserei zu umgehen.
Man sollte seine Rechte eben kennen – hoffe die neue Koalition setzt die geplante Änderung bzgl. Aussage bei der Polizei nicht durch.
Hab ich da nicht irgendwie vor ein paar Wochen noch was gelesen, dass man darüber nachdenkt, jemanden gesetzlich zur Aussage bei der Polizei zu verpflichten? Das war doch auch hier im Blog, oder?
Aber am allerschönsten ist wirklich die Formulierung, man könne ja auf der Wache über seine Rechte diskutieren. Darauf sollte einem schnell eine kurze und deutliche Antwort einfallen. Z. B. die des holländischen Schriftstellers Multatuli: Mit Gefängniswärtern diskutiere ich nicht über Freiheit.
Na ja…. Klar, aussagen bei der Polizei MUSS niemand.
Aber wenn man es trotzdem tut (als Zeuge, z. B.) hilft das der Polizei bei den Ermittlungen. Wie soll eine Täterermittlung funktionieren, wenn weder Geschädigter noch Zeugen irgendetws aussagen?
@ Olli
Sind Sie sich ganz sicher, daß Sie erfaßt haben, worum die Diskussion hier geht?
Bezeichnend, dass ein solches Unterlassen nicht unter einen versuchten § 343 StGB zu subsumieren ist. Wäre es anders, würden solche Anrufe ganz schnell aufhören, bzw. die entsprechende Belehrung enthalten.
…nicht, dass die Polizei die Mail jetzt so interpretiert, dass sie über §§ 52, 55 StPO auch nicht mehr belehren muss, da es bei ihr ja nicht darauf ankommt!? ;-)
Was soll die Diskussion. Verweigere ich meine Aussage bei der Polizei, gibt es die Vorladung von der Staatsanwaltschaft vom Abreißblock. Siehe auch: Hausdurchsuchung, Speichelprobe etc.
@12: Pure Paranoia. Es soll tatsächlich auch Justizbedienstete geben, die ihren Job ernst nehmen und richtig machen. (Ich würde sogar behaupten, dass das in der großen Mehrzahl der Fälle so ist…)
Und wenn das korrekte Verfahren dann dazu führt, dass wirklich vorgeladen wird, dann kann man dagegen auch überhaupt nichts mehr sagen.
@2: Super Idee. Das schafft Vertrauen und die Basis für ein geordnetes Zusammenleben … Wie wäre es verpflichtend mit einer Unterrichtsveranstaltung in Klasse 1: "Die großen Lebenslügen"
Aus dem Lehrplan:
(…)
- Hunde kommen nicht in den Himmel…
- Der Weihnachtsmann ist eine Erfindung…
- Die Polizei will einem nur Böses…
(…)
Da werden sich die Kinder aber sicher freuen … *narf*
@ Darkstalker
Gut, ganz ernst hatte ich es nicht gemeint. Soviel Realismus dürfen Sie mir noch zutrauen, daß ich mir vorstellen kann, was geht und was nicht. Um so mehr ist also das Individuum gefragt, das sich frühzeitig selbständig mit solchen Lebensfragen auseinandersetzen sollte. Aber Ihre Vorschläge hier sind ja auch nicht gerade ganz schlecht …
Vorladung vom Abreissblock? Erstaunlicherweise werden nur die wenigsten Zeugen, welche nicht bei der Polizei erscheinen, tatsächlich vor den Staatsanwalt geladen. In den allermeisten Fällen geht es dann doch ohne.
@14: Das Individuum ist aber bis zu dem Tag, an dem der Anruf von der Polizei kommt, so weit weg von der ganzen Materie, dass es daran grds. mal keinen Gedanken verschwendet. Das ist ja das Problem. Die Bildung müsste also irgendwo vermittelt werden. Nur ob die Schule dafür der richtige Hebel wäre? Andererseits, ein "Themenabend: Umgang mit Behörden" dürfte nur wenige hinterm Ofen vor locken.
Wie wäre es mit einer Broschüre, die man zusammen mit dem ersten Personalausweis bekommt? "Glückwunsch, sie sind jetzt (teilweise) wahlberechtigt. Dann lesen sie doch mal kurz, wie die Dinge in unserem Land so laufen"
Das wäre sicherlich sinnvoll. Aber kostet Geld. Daher stehtn die Chancen wohl eher schlecht ;)
@Kampfschmuser: Warum sollte man es den Lakaien nicht übelnehmen?
@Darkstalker: Vertrauen in den Staat ist in einer Demokratie (die Deutschland auf dem Papier ja ist) fehl am Platze. Generell sollte man Menschen, die mehr Macht haben als man selbst, gegenüber mißtrauisch sein.
Ich halte die Idee der Aufklärung für sinnvoll, kann mir allerdings nicht vorstellen, daß eine Broschüre oder ein Schulfach das leisten könnte: Ganz unvoreingenommen wären die Verfasser als Teil des Staates schließlich nicht.
Gruß,
Kristine
@anonym:
Ich finde trotzdem, man sollte kleinen Kindern in der Grundschule erstmal bei bringen, dass die Polizei gut ist und man denen glauben sollte. Zumindest als Kind. :)
@ Darkstalker
Es stimmt natürlich, daß die meisten Menschen ihre Rechte nicht kennen, bei Verbraucherrechten ist das ganz genauso. Selbst gebildeten Personen ist oft völlig unklar, wie sie eine Reklamation richtig angehen. Und natürlich liegt auf der Hand, daß die meisten Personen mit für sie völlig ungewohnten Situationen nicht richtig umgehen können.
In Australien habe ich mal auf der Straße einen (offenbar von Bürgerrechtsaktivisten) angeklebten Zettel quasi im Vorbeigehen gesehen: Know your rights. Da wurde in Kürze erklärt, was die Polizei auf der Straße gegenüber Personen NICHT darf. Das fand ich recht wirkungsvoll, zumal der Zettel an prominenter Stelle (Bondi Beach) placiert war, so daß ihn viele Leute sehen konnten.
Wenn ich raten darf, würde ich meinen, dass es kein Zufall ist das diese "sie müssen aussage" fernmündlich übers Telefon getätigt wurde. Schriftliche Beweise für diese Fehlinformation wären schliesslich kontraproduktiv.
Auch wenn ich nicht ganz ausschliessen will, dass es tatsächlich einzelne Beamte gibt, die tatsächlich glauben, dass Bürger ihnen Auskünfte geben müssen…
lg
Gibt es eigentlich irgendwo im Netz eine Art Leitfaden für den Umgang mit der Polizei? z.B. Verhalten bei einer Verkehrskontrolle, Festnahme, Durchsuchung, etc?
Ich dachte, auf polizeilichen Vorladungen steht inzwischen üblicherweise drauf, daß man nicht kommen muß und daß man doch bitte absagen soll, wenn man es nicht tut?
Ich würde es gut finden wenn es mal eine Übersicht gibt was die Polizei bei so einem Fall darf und was nicht, ich mag nicht die ganze StPO lesen ;)
@ 21
Generell einfach mal nichts sagen und Durchsuchungen, Alkoholtests, Festnahme etc. über sich ergehen lassen und darauf pochen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Ich würde meinen das ist das beste Vorgehen.
@Max: Ist jetzt nicht exakt das was du suchst, deckt aber zumindest ein paar Bereiche ab:
http://www.rote-hilfe.de/infos-hilfe/erste-hilfe
Hatte ich gestern zufällig gefunden, übrigens auch indirekt über zwei Ecken über einen Link von hier.
Law-Blog-lesen lohnt sich eben ;-).
Wie sieht der Fall im Verkerhsrecht aus?
Person A (weiblich) erhällt Vorladung, wegen Körperverletzung und Fahrerflucht mit dem auf sie zugelassenen Fahrzeug. Der Anzeigensteller hat zu Protokoll gegeben, dass eine ihm unbekannte Person B (männlich) das Fahrzeug geführt hat.
Wieviel muss Person A nun bei der Polizei aussagen? Ist sie verpflichtet die Identität von Person B preiszugeben? Fällt die Fahrerflucht auf sie zurück? Kann sie sich darauf berufen, Person B nicht zu belasten, weil er zu nähren Famile gehört, ohne dass daraus automatisch geschlussfolgert wird, wer Person B ist?
@Olli:
Nur den Weg hin und zurück, mit verbundenen Kosten, den muss der Bürger halt tragen.
Von der Wartezeit dann wohl ganz abgesehen.
@suki11:
Angesichts der Tatsache dass Polizisten ständig Bürger belügen halte ich es für blanken Hohn dass man Kindern beibringen sollte dass sie Polizisten glauben können.
Dass wir es dennoch tun ist der Hauptgrund dass Polizisten immer noch damit durchkommen.
@Aurisa: Ist die Qualität der auf besagter Seite gegeben Tips kongruent mit der dort vorherrschenden Rechtschreibung und Orthographie?
Ich tu mich stets schwer damit, Hilfeseiten ernstzunehmen, wenn die dort dargebotenen Beiträge eher mit krampfhafter Verwendung von Binnenmajuskeln denn hinreichend fehlerfreiem Textsatz glänzen.
Das wirft dann immer Fragen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Inhalte auf…
@ U.V.
wer weiss, wie lange dieser rechtsrat aktuell bleibt. die cdu/csu/fdp-koalition scheinte da ja andere pläne zu haben.
Die Beamten machen nur ihre Arbeit, wenn sie Zeugen nicht laden, schimpft der Chef (StA), warum sie den Sachverhalt nicht aufklären. Warten wir ab, ob die neue Regierung eine Aussagepflicht vor der Polizei schafft, wie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.
@21 Max: schau Dir mal den Vortrag von Udo Vetter vom 23C3 an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter#Weblinks
dort der erste link (oder googel anwerfen nach "vetter 23C3")
@marcus05:
Polizisten belügen nicht ständig Bürger.
Also so pauschal würde ich das nicht schreiben.
Und ne Aussage bei der Polizei zu machen, mag ja nicht verpflichtend sein, das sollte aber ja nun in der Regel nicht soooo schlimm sein, dass man was zu befürchten hat. Der Polizei sollte man ja eigentlich schon bei der Verbrecherjagd helfen, so als rechtschaffener Bürger und Zeuge. ;)
Und zumindest kleinen Kindern sollte man beibringen, dass der Polizist den Räuber Hotzenplotz mit seiner Pfefferpistole jagt und nicht, dass Polizisten ständig Leute belügen. Wohin soll das denn sonst führen? ;)
Trotzdem ist es halt gut zu wissen, dass man vor der Polizei nicht aussagen muss.
Weil wenn die einen wegen irgend nem Quatsch beschuldigen oder das könnten und einem blöd kommen, weiß man was seine Rechte sind. Deshalb lese ich hier so gerne.
Wieso heißt es eigentlich "die Jagd" mit d,
aber "er jagt etwas" mit t?
Wie kurios. :)
Das scheint manchmal schon Methode zu sein – bei dann doch recht guter Ausbildung. Bei einer 'allgemeinen Verkehrskontrolle' änderte sich das Verhalten der Beamten in Zivil sehr deutlich, als sie merkten, dass der Fahrer ein klein bisschen Ahnung hat.
Vorher: Dienstausweis zeigen aber konsequent so halten, dass die Finger Bild und Nachnamen verdecken (lustiger Fingerknoten das) usw. – dann fragen: "Dürfen wir dann mal in ihr Auto reinschauen?"
Auf die Antwort: "Na ja…. hindern werde ich Sie daran sicherlich nicht". Waren die beiden Herren von jetzt auf gleich sehr freundlich, sehr korrekt und deutlich vorsichtiger in ihren Statements.
Geht doch. :-]
(Die meisten sind aber schon ganz ok)
@suki11
"Der Polizei sollte man ja eigentlich schon bei der Verbrecherjagd helfen, so als rechtschaffener Bürger und Zeuge."
Erzähl hier keinen Schwachsinn! Zwischen "sollen" und "müssen" ist ein gewaltiger Unterschied.
Die meisten hier sind ziemlich sicher durchaus der Ansicht, dass man bei Verbrechen als Zeuge nach Möglichkeit aussagen SOLLTE (=freiwillig!). Wogegen sich jedoch JEDER rechtschaffene Bürger sträuben sollte, ist ein Aussagezwang! Was hat ein potentieller Zeuge nochmal für ein Verbrechen begangen, dass man ihn sogar maximal mit Freiheitsentzug strafen darf?
Ergo: Behalte dir deine Strohmannarugmente!
"Wieso heißt es eigentlich "die Jagd" mit d,
aber "er jagt etwas" mit t?
Wie kurios. :)"
Nicht kurios: Genauso heißt es tötet (bzw. als Adjektiv tot), aber Tod.
Oder mäht und Mahd.
3. Person Singular Indikativ Präsens wird nunmal mit einem "t" am Ende gebildet.