Auf der Wache diskutieren

Der Verwandte eines Mandanten hat eine Vorladung als Zeuge erhalten. Ihm hat die Polizei mal wieder am Telefon erklärt, dass er kommen und aussagen muss. Über eventuelle Rechte, die Aussage zu verweigern, könne man dann „auf der Wache“ diskutieren.

Hier ein Auszug aus meiner Mail an den Mandanten:

Kein Zeuge muss bei der Polizei aussagen. Wenn die Beamten am Telefon das Gegenteil behaupten, ist das falsch. Wer nicht aussagen möchte, muss weder auf die Wache kommen, sich telefonisch melden oder Auskunft geben. Auch dann nicht, wenn ein Polizeibeamter vor der Haustüre oder am Arbeitsplatz steht.

Eine Aussagepflicht besteht nur auf (schriftliche) Vorladung durch die Staatsanwaltschaft.

Davon völlig unberührt sind die normalen Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrechte, etwa nahe Verwandtschaft oder die Möglichkeit, sich mit einer Aussage selbst zu belasten. Auf diese Rechte kommt es aber nur bei der Aussage vor der Staatsanwaltschaft an, da niemand bei der Polizei überhaupt etwas sagen muss.