Supermarkt sperrt Schüler aus
“Ab sofort haben Schüler/innen Hausverbot!!!” Steht so wörtlich im Schaufenster des REWE-Marktes in Bornheim-Merten. Das Schild ist, wie die Lokalzeitung berichtet, ernst gemeint. Der Filialleiter hat sich über einige Jugendliche so geärgert, dass er das schulpflichtige Pack jetzt nicht mehr haben möchte:
Unser Problem ist, dass sich eine kleine Minderheit von Schülern generell danebenbenimmt.
Die große Mehrheit, um die Worte des REWE-Mannes aufzugreifen, fühlt sich jetzt natürlich in Sippenhaft genommen und protestiert gegen das Hausverbot. Der Inhaber rudert jedenfalls schon zurück. Er will mit der angrenzenden Schule ins Gespräch kommen. Das hätte er vielleicht auch mal mit der REWE-Rechts- und PR-Abteilung versuchen sollen.
Nachtrag: Das Schild ist wieder weg
Den VErsuch gab es in meiner ehemaligen Heimatstadt auch, vor etwa 15 Jahren schon. Klappte auch nicht, gab auch Proteste.
Ernst gemeinte Frage: warum die Rechtsabteilung? Handelt der Filialleiter etwa rechtswidrig? Darf ich mir als Anbieter nicht aussuchen, mit wem ich Geschäfte mache? Ist doch kein Monopol, die ausgeschlossenen können ja immer noch zu Aldi, Penny, Lidl, … gehen.
Ich kenne das auch noch aus meiner Schulzeit. Damals wars der Coop Filialleiter und er kam damit auch nicht durch.
Na wenigstens kriegt er mit dem Gleichstellungsbeauftragten keine Probleme…
O.k., ergänze: die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.
Wer als "Erwachsener" schon mal das zweifelhafte Vergnügen hatte solchen, entspannt auftretenden netten Mitmenschen zu begegnen wird das Hausverbot zu schätzen wissen. Er goutiert es quasi.
Wer Pech hat und zum Schulschluss aus einem Bus aussteigen möchte der vor einem Gym hält, wird gerne mal überannt, von einer Horde unerzogener "Gören", die einen nicht aussteigen lassen sondern in den Bus stürmen.
Nur durch meinem überdurchschnittlichen Körpereinsatz konnte ich mich dem Ansinnen der künftigen "Leistungsträger" erwehren. ;-)
Bin ich Eigentümer des Grundstücks geniesse ich Hausrecht. Ob so ein Verbot Sinn macht im Sinne von Kundenfreundlichkeit, steht auf einem anderen Blatt. ICH !!! entscheide wer zu mir kommen darf und wer nicht.
In London sind Schilder an den (kleineren) Läden durchaus üblich, die Schülern den Zugang in den Laden nur einzeln erlaubt. Zwei Schüler zur selben Zeit, geht also nicht.
Ist das nicht genauso wie wenn ich an meinen Supermarkt schreibe "Ab sofort haben alle Farbigen Hausverbot"?! (ersetze Farbigen durch das aktuell Politisch korrekte Wort) Das ist doch meines Wissens auch verboten (?) oder etwa nicht?
@Frz: Doch, im rinzip ist es so. Ein Supermarkt oder Elektrodiscounter hat einen derart öffentlichen Charakter, dass ein Hausverbot nur im Einzelfall und begründet ausgesprochen werden kann. Soweit ich mich erinnere hatten wir hier einmal den Fall eines unbequemen Kunden, der ein Hausverbot ausgesprochen bekam, damit er sich nicht mehr beschweren kommen kann…
@Schüler:
Das ist aber nicht auf Schulschluss, Busse und Schüler begrenzt. Das Problem hab ich täglich beim Aussteigen aus der S-Bahn und zwar mit Erwachsenen jeden Alters. In der Hinsicht sind mir Schüler jetzt nicht besonders negativ aufgefallen. Da ist halt bei Schulschluss an einer Schule einfach ein höheres Passagieraufkommen, das einsteigen will. Aber das hat man bei zu einer Zeit wo viele Arbeitnehmer Feierabend haben genauso.
Wenn das ein Zeichen dafür ist, dass sich Schüler nicht benehmen können, dann müsste man auch gleich noch sämtlichen Berufstätigen Hausverbot erteilen.
Hm, Altersdiskriminierung umgekehrt. Ist das nicht ein Fall fürs AGG? Zumindest einen Rechtfertigungsgrund finde ich nicht so wirklich…
@Rallemann:
Ja, gibt da durchaus Urteile.
Hausverbot darf nur verhängt werden, wenn sich der Betroffene Geschäftsschädlich verhalten hat. Schüler generell auszusperren ist nicht möglich.
vgl. BGH NJW 1980, 700; BGH NJW 1994, 188f.; LG Bonn, NJW 2000, 961f.; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, Az.: 20 S 137/04; AG Kulmbach, NJW 1998, 3360; nochmals bekräftigt in BGH, NJW 2006, 1054.
Und wegen dem Grundrecht des Hausrechtsinhabser nach Art. 13GG : vgl. BVerfGE 97, 228, 266; OLG München, Urteil vom 3. April 2003, AZ.: 29 U 5461/02
Die Urteils sind jetzt selbst nur zitiert, habe sie für "Notfälle" einfach zur Hand ;)
edit: danke Hondo, gibts dazu vielleicht gleich noch Links zum selber nachlesen?
In meiner Stadt hat dies mal vor ca. 14 Jahren die neben 3 Schulen liegende Kreisverwaltung(!) versucht – und zwar zur Krönung hat diese nur ein Hausverbot gegen die Schüler der Hauptschule (!) erteilt.
Ein größeres Fettnäpfchen konnten die gar nicht aufmachen, der damalige Landrat ist durch die Presse ziemlich durch den Kakao gezogen worden…
Ich dachte jetzt mehr an §19 AGG:
Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
So fernliegend?
Der Ladeninhaber darf Hausverbote nur mit gutem Grund verhängen. Der Grund muss in der Person des Kunden liegen, also in seinem Verhalten Das ist eigentlich ständige Rechtsprechung.
@rg:
Nein, aber die Neue Juristische Wochenschrift findeste vermutlich in Bibliotheken. Wir haben sie jedenfalls in der Unibibliothek ;)
Hmm…habe unlängst Papierkram ausgesmistet. Da kam ein Schriftwechsel mit einer Bodenseegemeinde zum Vorschein. Der dortige private Campingplatzbesitzer hatte ein Schild: Kein Zutritt für Fahrzeuge aus S, RW, ES … :)
Die Schreiben verliefen natürlich im Sande .. aber ich fühlte mich damals vor 15 Jahren vor den Kopf gestoßen.
Währe interessant zu erfahren, wie hoch der Ausländeranteil in dieser Gegend ist und ob dieser Supermarkt bereits multikulturell bereichert wurde.
Die beste Reaktion wäre doch, tatsächlich dort nicht mehr einzukaufen.
So ein Gedanke:
Ob man bei bwin wohl wetten kann, dass der Marktleiter seinen Job verliert, sobald die erste Klage eingeht? ;)
… und für alle, die wie Schüler aussehen, aber keine mehr sind: Bitte nicht den Ausbildungsvertrag vergessen, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss!
Abgesehen davon: Was ist mit Schulabbrechern? Die sind auch keine Schüler mehr, häufig aber altersmäßig noch verdammt nahe dran…
@16: Das mit dem Hausverbot ist klar. Aber ich finde den §19 AGG so interessant, weil §21 II AGG den Weg zum Schmerzensgeld eröffnet ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__21.html
Ich finde es wichtig dass wir in diesem Land (und anderen Ländern) immer kinderfeindlicher werden. Eine gute Erziehung mit viel Dresche ist offensichtlich das einzige was die heranwachsenden Generationen zu vernünftigen Menschen macht. Der Schmusekurs versagt doch gerade komplett.
@Jens Ferner:
Interessanter Gedanke. Glatt mal notiert, lässt sich sicher irgendwann gebrauchen ;)
@Hondo: @Udo Vetter: Danke! Habe nicht gewusst, dass der in #9 genannte öffentliche Charakter Relevanz hat.
Hätte im Sinne von Vertragsfreiheit, Hausrecht, Eigentumsrechten etc. gedacht, man könne auch "nur Blondinen mit Oberweite 90dd" reinlassen, wenn's einem gefällt. Ist ja schließlich mein Schaden, wenn nicht mehr potentielle Kunden kommen und mit mir Geschäfte machen. Wie schon erwähnt, Rewe hat ja (dort vermutlich) kein Monopol. Das wäre auch in meiner Ansicht natürlich was anderes.
Verstoß gegen AGG (Jens Ferner) kommt m.E. nicht in betracht. Die Eigenschaft "Schüler/in" ist ja grundsätzlich altersunabhängig. Wer mit 30 oder älter auf der Abendschule sein Abi nachmacht ist auch Schüler…, auch, wenn die vom Marktleiter wohl gar nicht gemeint sind.
@Rallemann:
Die zweiten Bildungswegschüler werden auch nicht ausgesperrt. Es geht gezielt gegen die Minderjährigen, damit ist das ganze wieder eine Alterssache.
@Rallemann:
Auch wenn der Marktleiter hier Schüler geschrieben hat, und damit durchaus einen sehr weitschweifenden Begriff gewählt hat, meinte er jedoch eindeutig Personen einer bestimmten Altersgruppe. Ob die Argumentation vor Gericht bestand hat weiß ich nicht, ich würde es jedoch nicht ausschließen.
Die Drohung einer Klage aufgrund §19 AGG allein dürfte schon schwer genug treffen.
"Der Ladeninhaber darf Hausverbote nur mit gutem Grund verhängen. Der Grund muss in der Person des Kunden liegen, also in seinem Verhalten Das ist eigentlich ständige Rechtsprechung."
Mag ja sein, aber ich finde schon, daß man sich als privater Geschäftsinhaber aussuchen dürfen sollte, wen man ins Geschäft reinläßt. Wenn das anderen nicht gefällt, müssen sie ja dort nicht einkaufen. Gibt ja schließlich noch andere Konkurrenten. Und möglicherweise ist der dadurch entgangene Gewinn für den Geschäftsinhaber immer noch geringer als der Schaden durch die (vermutlich) randalierenden Schüler.
Im Übrigen geht das ganz einfach: Er braucht nur ein Regal mit ein paar Schmuddel-DVDs in die Ecke zu stellen. Dann DARF er gar keine Personen unter 18 mehr reinlassen… :)
Also der Kaisers bei uns an der Gesamtschule hätte sich gehütet, die haben nämlich einen guten Teil ihres Umsatzes mit Süßigkeiten/Brötchen/Getränken für die älteren Schüler gemacht. Grundsätzlich ist sowas natürlich diskriminierend und unfair. Soll man halt den einzelnen Personen Hausverbot erteilen, wenn diese sich danebenbenehmen…
@Volkswirt:
Und bei der Gelegenheit sperrt man dann auch gleich diese unliebsamen Moslems aus, sind eh alles Terroristen. Oder die Schwarzen, alles Verbrecher. Von den Juden wollen wir gar nicht erst anfangen…
Du siehst, warum die Rechtssprechung hier so ist wie sie ist? Alles andere würde der Diskriminierung aus dem ersten Absatz Tür und Tor öffnen.
Die Idee mit den Schmuddel-DVDs kann er natürlich umsetzen, aber irgendwie glaube ich, dass sowohl seine Vorgesetzten als auch die Eltern deren Kinder die Schule nebenan besuchen ihm die Hölle heiß machen würden ;)
Bilde mir ein, daß das mehrjährige Lesen dieses Blogs immerhin dazu beigetragen hat, daß ich immer, wenn mir eine solche Nachricht begegnet, sofort weiß: Das funktioniert nicht, auf rechtlicher Ebene ist dies relativ leicht zu Fall zu bringen.
Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Hausrecht….
Der kann rauswerfen wen er will und wenn er Lust hat, und damit genug Umstaz macht, kann er auch ausschließlich nackte 20jährige mit C-Cup oder mehr in den Laden lassen.
Wofür die Aufregung? REWE ist nicht der Staat, nicht an Artikel 3 GG gebunden, und kann im Prinzip mal tun und lassen, was es will.
Vielleicht etabliert sich der Schuppen ja noch als Shopping-Paradies, wo einem 1,50m große Halbstarke "gangsta" nicht zwischen den Knien rumwuseln. Klingt ehrlich gesagt gar nicht mal so unangenehm. Das Konzept könnte man auf Straßenbahnen ausweiten…
Dass das so ständige Rechtssprechung ist mag ja sein.
Aber meinem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht das schon zutiefst.
Der Laden ist Privateigentum. Dass der Eigentümer gegen seinen Willen gezwungen wird, dort Leute reinzulassen, die ihm nicht gefallen, finde ich schon einen sehr massiven Eingriff in dessen Grundrechte.
Und mir will hier eigentlich kein Grundrecht der Schüler einfallen, dass durch diese Maßnahme betroffen ist, so dass mir nicht so ganz klar ist, wie eine solche Rechtsabwägung eigentlich zu Stande kommen kann.
Ergänzungsfrage an die ganzen schlauen Juristen hier:
Gibt es für den Ladenbesitzer dann eigentlich auch einen Kontrahierungszwang?
MUSS er auch gegen seinen Willen jemanden etwas verkaufen?
(Einmal davon ausgehend, dass er nicht gegen das Antidiskriminierungsverbot verstösst).
Falls er das nicht muss, erscheint mir die Verpflichtung, jeden in seinen Laden zu lassen erst recht sinnlos.
Und falls er das muss, finde ich diese Rechtsauffassung ja noch bizarrer.
Wenn (nur so als Beispiel) eine Boutique-Besitzerin ein Abendkleid schon an Frau Müller verkauft hat, die damit zum Sylvester-Ball gehen will – muss Sie dann wirklich Frau Schuster das gleiche Kleid für den gleichen Anlass auch noch verkaufen (obwohl Sie weiß, dass Frau Müller gar nicht glücklich darüber sein wird)?
Einen solchen Kontrahierungszwang fände ich ausgesprochen bizarr.
Da würde ich garnicht mehr hingehen. Wenn die mein Geld nicht brauchen, bitte schön. Ich kann mich benehmen. Auch als Schüler.
@ Darkstalker
Da ich kein Jurist bin, kann ich Ihnen hier nicht besonders vehement widersprechen; dennoch finde ich Ihre Ausführungen wenig überzeugend. Ich nenne sie einfach mal unrealistisch, das Wort trifft es vmtl. einigermaßen.
Wer hier übrigens so viel vom Hausrecht tönt, vergißt dabei offenbar, daß ein Lebensmittelhändler etliche Vorschriften penibel einhalten muß und in seinem Laden auch kontrolliert wird. Man bräuchte z. B. nur mal den Shopblogger zu lesen. Also wer hier quasi vom Faustrecht der Prärie fabuliert, der liegt m. E. einige Meilen neben der Wirklichkeit.
ich kommentier ja eher selten, aber ein paar Anmerkungen kann ich nicht zurueckhalten:
@Volkswirt: klappt nicht. Der Laden wird vermutlich Bier und haerteres verkaufen. Kunden halten eben den Ausweis bereit.
@einige: woraus folgt, dass der Supermarkt Privateigentum des Marktleiters ist?
und ueberhaupt ist Privateigentum keine Ausrede zur Diskriminierung. Beispiele wurden schon genannt, und ein DAmmbruch waere auf Dauer auch nicht auf Supermaerkte bechraenkt.
In-den-Bus-draegneln: das hat nichts mit Schuelern an sich zu tun, ich hab das noch nie irgendwo anders erlebt, wenn Einstieg==Ausstieg. Waere sicher anders, wenn die Leute einfach bewusst mindestens 1m Abstand von einer Tuer halten wuerden, bis sie frei ist. Wie alle anderen hoeheren Tiere auch sind Menschen, wenn sie nicht bewusst handeln, auf ihr naechstes Ziel fixiert…
@34: ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiss, dass alles, was offen verkauft wird, ein verbindliches Angebot zu verbindlichen Konditionen. Auf Ausnahmen wie "solange der Vorrat reicht" muss hingewiesen werden, dann ist es nicht mehr unbedingt verbindlich.
@Volkswirt: "Mag ja sein, aber ich finde schon, daß man sich als privater Geschäftsinhaber aussuchen dürfen sollte, wen man ins Geschäft reinläßt. Wenn das anderen nicht gefällt, müssen sie ja dort nicht einkaufen."
Bei solchen Argumentationen bin ich – trotz aller Unzulänglichkeiten des Gesetzes – froh, dass es das AGG gibt, denn mit der gleichen Begründung kannst du auch Schilder "Keine Neger", "Keine Ausländer", "Keine Juden", "Keine Schwulen" oder was weiß ich an die Ladentür hängen.
Und wer jetzt schreit, das sei ein völlig unzutreffender Vergleich, der irrt: In allen Fällen handelt es sich um Diskriminierung, genau wie beim Aussperren von Schülern.
Was hindert den Ladeninhaber daran, den betreffenden Schülern, die sich daneben benehmen, Hausverbot zu erteilen? Da es sich laut seinen Worten nur um einen kleinen Anteil aller Schüler handelt, dürfte das kein Problem darstellen.
Der Ladenbesitzer kann doch die Preise seiner Waren selbst festsetzen…. und zwar beliebig oft.
Niemand hindert ihn oder kann ihn hindern, zwischen 8:00 Uhr morgens und 14 mittags beispielsweise Schokowaffeln statt für 0,50 € für 2,50 € zu verkaufen. Schliesslich bestimmt ja die Nachfrage den Preis und in Zeiten besonderer Nachfrage ist es durchaus legitim die Preise zu verändern. Statt sich über die Schülergruppen zu ärgern ist es besser, sie den Aufwand, den sie verursachen (und den "Schaden") bezahlen zu lassen.
Für nen Unternehmer müsste doch klar sein, dass letztlich "der Markt alles regelt".
@37: Hab ich aus meiner bescheidenen Privatrechtsvorlesung anders in Erinnerung: Das Preisschild in einem Supermarkt ist lediglich die Aufforderung, ein Angebot zu diesem Preis abzugeben. Das macht der Kunde an der Kasse. Der Kassierer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Keine Sorge der Rudert schon deswegen zurück weil er vermutlich 20% weniger Umsatz macht! Es gibt fast keinen Besseren Ort für einen Supermarkt, als Direkt neben einer Schule (wobei Berufsschulen wohl besonders lukrativ sind)
@ 40
Auszeichnungspflicht, Preisbindungsvorschrift könnten hier einschlägig sein.
Zumindest über die allgemeine Schulpflicht ist die Gruppe "Schüler" ohne Ausnahme als Altersgruppe fest umrissen. Da könnte ein entsprechender Anti-Diskriminierungsansatz einhaken.
@Hondo: Vielleicht bin ich naiv, aber ich glaube dann doch soweit an Zivilcourage, daß ich mir sicher bin, ein Ladenbesitzer mit einem Schild "Keine Juden" würde hier schnell umfassend boykottiert, so daß er in kürzester Zeit pleite wäre. Nur vom braunen Abschaum kann man geschäftlich nicht überleben. Ich halte das nach wie vor für eine private Entscheidung des Geschäftsinhabers und finde nicht, daß man so etwas über ein Gesetz regeln muß. Je mehr über Gesetze geregelt wird, desto weniger wird Zivilcourage gebraucht – und verkümmert wie ein nicht benutzter Muskel…
1. Kann es sein, dass es dort nur den Rewe gibt. Also ist es für die Schüler die einzige Möglichkeit dort in der Nähe etwas zu kaufen.
2. Wo kämen wir denn hin, wenn soetwas erlaubt wäre. Am Ende machen das alle Läden (nur mal angenommen) wo sollen die Schüler dann bitte einkaufen?
@Kai2: Egal, ob 1. oder 2. zutrifft: Bitte nenn mir den Namen des Ortes, ich mach dann dort sofort einen Kiosk für Schüler auf und werde steinreich! Es gilt: In einer Marktwirtschaft werden Marktlücken i.d.R. sehr schnell gefüllt.
Zwei Anmerkungen kommen mir in den Sinn:
Erstens – nirgendwo ist so entspanntes Einkaufen wie im Großmarkt, wo ein Schild Kinder ohne erwachsene Begleitung aussperrt. Alleine dafür hat sich die Firmengründung meiner Freundin damals gelohnt.
Daß die Preise oft jenseits von gut und böse liegen, und ich von einem Großmarkt erwarten würde, daß da nicht alle Paletten aufgemacht und anschließend ins Regal gestellt werden, so daß palettenweiser Einkauf zu einer etwas instabilen Angelegenheit wird: anderes Thema.
Zweitens – wenn sich der Marktleiter bei der Schule beschwert hätte, daß einige Schüler sich häufig danebenbenehmen, dann hätte die Schulleitung vermutlich gar nichts gemacht. Nachdem die Sache öffentlich geworden ist, hat vielleicht auch die Schule ein Interesse daran, das Ganze auf friedlichem Wege zu bereinigen – spätestens dann, wenn sich herausstellt, daß minderjährige Schüler in den Pausen das Schulgelände verlassen… So gesehen ist der Marktleiter vielleicht tatsächlich seinem Ziel der Kundenhygiene etwas näher gekommen, und das Schild hätte seinen Zweck erreicht.
"Komisch, bei uns im Rewe, benehmen sich immer die Türken so, dass man sie aussperren müsste."
Abgesehen davon, dass das wirklich so stattfindet, möchte ich mal sehen, was abgeht, wenn eine beliebig auffällige Gruppe auf eine solche Art behandelt würde, wie Schüler.
Wie sagte mein Bruder -heute Dr. G- vor zwanzig Jahren so hübsch: Heute behandeln sie mich in den Läden hier noch wie Dreck. In einem Monat, wenn ich mein Diplom habe, kriechen sie mir in den Arsch, dass sich die Balken biegen.
Woher nehmen Menschen das Recht, Jugendliche verächtlicher zu behandeln, als Erwachsene?
Der Mini-Supermarkt bei uns auf halber Strecke zwischen Gymnasium und Realschule hatte ein Schild, dass Schüler den Innenraum nur einzeln betreten dürfen. Abgesehen von der u.U. anderen rechtlichen Bewertung (er schließt ja niemanden aus) habe ich für die Maßnahme durchaus Verständnis gehabt …
Diese Jugend heutzutage. Wir waren froh, wenn es überhaupt etwas gab im Konsum.
Mal sehen, wann sich die ersten am Türsteher vorbei in die Disco reinklagen… ;-)
@marcus05:
Eine gute Erziehung kommt auch ohne Schläge aus. Sie ist sogar besser.
Wichtig ist das man sich überhaupt um die Kinder kümmert.
Ob man sie jetzt nicht beachtet oder sie schlägt wenn sich jemand über die Kinder beschwert und sonst nicht beachtet kommt fast auf das selbe raus. Gut die KInder die geschlagen werden sind noch brutaler als die andere Gruppe.
Das Hausverbot dürfte zulässig sein.
Wenn es denn so ist, daß 475 Schüler randalierenund sich 234 benehmen.
Nun soll der LAdeninhaber die 475 Schüler einzeln identifizieren?
Da ist nichts mit ständiger Rechtsprechung.
Anders natürlich, wenn nur 13,15,17 randalieren.
Da müssen schon Zahlen her, wieso,weshlab, warum…
@Definiendum: Eben, so würd ich das auch handhaben.
Wie will man denn egtl verhindern, dass zwei Schüler zugleich in ein Geschäft gehen? Ausweiskontrolle?
Volkswirt: Das ist aber eine armselige Definition von Zivilcourage. Ich nenne das lediglich "pawlowscher Reflex", der durch unmittelbare NS-Assoziation ausgelöst wird. Wie wenig tatsächlich aus der Geschichte gelernt wurde, sieht man ja daran, dass auch hier viele diese Analogie nicht zu sehen oder nicht zu akzeptieren. Es geht sogar noch weiter.
Der Hass auf Kinder und Jugendliche ganz allgemeiner Art, der hier zu Tage tritt, ist schon sehr ekelerregend. Das zeigt mal wieder, das jemand der sich für juristische Themen interessiert, noch lange keinen Sinn für Moral oder Gerichtigkeit haben braucht. Sogar die Realitätsentfremdung mancher Richter spiegelt sich bei den Kommentatoren hier wieder.
hiro: Nun kann ich meine Zeitmaschine wieder einpacken, da sie ja ganz genau wissen, was passiert wäre, hätte man und überhaupt, hat sowieso keinen Sinn. Wieso nur Kundenhygiene? Warum nicht gleich Kundeneuthanasie? Sie sind ein echter
herohiro!Humungus: Ganz wahrscheinlich fallen sogar 99% der Schüler täglich brandschatzend über den Laden her und können nur durch die GSG-9 gebändigt werden. Doch wirklich, das beobachte ich immer wieder. Übrigens ist 15 keine Primzahl!
@anonymous: Im HO haben sie euch wohl erst garnicht reingelassen?
Wozu die Aufregung? Wenn ein Laden dergestalt durch die Blume mitteilt, daß er keine Kundschaft haben möchte, dann sollte man das einfach nur respektieren und bei der Konkurrenz einkaufen gehen.
@57: Die es vielleicht nicht in der Nähe gibt, zumindest nicht für den unmotorisierten Schüler mit beschränkter Mittagspause. Die Frage die sich da dann stellt: gibt es einen Grundversorgungsanspruch wie beim öffentlichen Rundfunk?
ich als student kann den filialleiter verstehen und kann auch nicht wirklich was falsches dran erkennen.
Finde ich nicht so schlimm: Was stört daran, dass jemand manche Personen nicht in seinem (=er ist dafür verantwortlich!) Geschäft haben will?
Der Supermarkt ist doch kein öffentlicher Raum!
Aus Marketingsicht ist das Ganze natürlich wiederrum anders zu beurteilen. Aber das ist ein anderes Thema.
@Marktfreund:
Nein, nein der Supermarkt ist mindestens so privat wie mein Schlafzimmer!
@Marktfreund: Genau! Was stört es wenn manche Personen unter Generalverdacht gestellt werden und unbegründet ausgesperrt?
Wenn ich der Ladeninhaber wäre, würde ich einen Dildo mit Preisschild ins Regal stellen.
Zack, kein Schüler darf mehr rein – und das ganz legal.
@TC
"Nein, nein der Supermarkt ist mindestens so privat wie mein Schlafzimmer!"
Richtig. Und dort darfst du auch bestimmen, wer hinein darf.
@Frz
"Genau! Was stört es wenn manche Personen unter Generalverdacht gestellt werden und unbegründet ausgesperrt?"
Was hat Hausrecht bzw. das Recht, über sein Eigentum oder das, wofür man als Verwalter angestellt wird, zu bestimmen, mit Generalverdacht zu tun?
Darfst du etwa nicht bestimmen, wer bei dir in die Wohnung darf?
Muss deiner Ansicht nach ein kleiner Ladenbesitzer JEDEN (!) in seinen Laden lassen?
Ist das der Traum der Sozialisten? Alle dürfen überall hin, auch ins Schlafzimmer eines jeden?
@Marktfreund:
Nein ein Laden ist nicht so privat wie ein Schlafzimmer.
Auch die Schäden sind geringer. Ok ausser für die Spanner.
@Marktfreund:
So einfach ist das nicht. Entweder Du gibst Deinem Laden (Supermarkt, Elektrodiscounter) einen öffentlichen Charakter, dann musst Du zunächst jeden reinlassen und musst Ausnahmen begründen (Kunde klaut, Kunde schleppt Flöhe an). Oder Du gibst Deinem Laden einen nicht-öffentlichen Charakter (Disko mit Türsteher, Pornoladen mit der fetten Alten am Eingang, die Gesichtskontrolle macht).
Zwischendrin is nicht. Und das ist auch gut so. Es ist halt so, dass wer von seinem Eigentum durch Geschäfte mit der breiten Öffentlichkeit profitieren möchte dann auch gezwungen wird, seine Angebote zunächst der gesamten Öffentlichkeit anzubieten. Wir hätten sonst ganz schnell Händler, die Türken nix verkaufen, weil der Beratungsaufwand höher ist (oder weil sie keinen Bock haben).
@Olli:
Was bringt dich zu der Annahme, ein Laden wäre nicht privat? Mich interessiert diesbezüglich nicht deine Einschätzung der Gesetze bzw. der gesetzlichen Lage sondern begründete Argumente dafür, warum ein Ladenbesitzer plötzlich Rechte an seinem Eigentum verlieren sollte!
@M. An dich die Frage ebenfalls! Was soll an einem Geschäftslokal alleine qua Definition in dem Sinne öffentlich sein, dass plötzlich andere Personen ein Recht hätten, dieses zu betreten? Bitte keine rechtspositivistischen "Begründungen" (denn damit kann man alles zu begründen behaupten!).
Bitte auch den Sinn des Wörtchens "öffentlich" nochmal überdenken!
Und noch eine Anmerkung: Wenn ein Dienstleister X (zB ein Friseur) keine Minderjährigen bedienen will: Fangt ihr dann auch an davon zu erzählen, dass dieser das ja nicht machen dürfe?
Es gibt keine Pflicht, mit Person X einen Kaufvertrag abzuschließen. Das ist aber der einzige Zweck eines Besuchs beim Supermarkt. Wenn der Zweck niemals erfüllt werden kann – weil ich intern meine Kassierer anweise, nur mit Personen über 18 Jahren zu kontrahieren – dann besteht kein auch nur irgend geartetes Interesse von Personen unter 18, meinen Laden zu betreten.
Mal abgesehen davon, dass die §§ 107ff. BGB ein Interesse des Supermarkts durchaus begründen können, Angst davor, dass die Verträge wegen Minderjährigkeit unwiksam sind, z.B.
@66: Wenn jemand tatsächlich die Kundschaft nur nach Herkunft bedienen will, kann er das doch tun. Das mag vielleicht eine Verletzung de Persönlichkeitsrechts o.ä. sein, vielleicht sogar Beleidigung, aber niemand hindert ihn grundsätzlich daran. Dass das für den Laden nicht gut ist und er sich reichlich unbeliebt macht, ist aber sein eigenes Problem. (Vor allem darf er sich dann nicht wundern, wenn er über Nacht mal einen kostenlosen Heiß-Abriss bekommt…)
Die Ansicht "Jeder muss überall rein dürfen" ist in keinster Weise nachvollziehbar. Mal ehrlich, wo kommen wir denn da hin?! Mein Haus, meine Regeln. Mein Supermarkt, meine Regeln. Unterschiedliche Behandlung bei privaten Rechtsinhabern absolut nicht notwendig.
(Etwas anderes mag für öffentliche Einrichtungen gelten, aber das ist hier offensichtlich nicht das Thema)
Ich kann den Ladeninhaber durchaus verstehen… wie im Déjá vu Erlebnis sehe ich mich noch mit meinen Kollegen in der Pause im Rewe stehen (es war wirklich ein Rewe !!), wir kauften Bier und Kurze und haben vor dem Markt rumgepöbelt.. Dreck gemacht.. und geraucht und Schule geschwänzt..*herrliche Zeiten*.
Schon damals war das nicht gern gesehen.. und zurückblickend kann ich das durchaus nachvollziehen.
@Carola: das gleiche hier, nur, wir haben auch geklaut wie die raben. und zwar mengen, dass kann denen gar nicht entgangen sein. ein hausverbot gab es nicht, was mir rückblickend unverständlich ist.
@rosebud:
Über das räuberrische Diebesverhalten wollte ich mich dann doch nicht auslassen, schnell ist man da ja ausgegrenzt *g*…
aber im Grunde hatten wir ja alle auch kein Geld in den Sturm und Drang Zeiten.. und geklaut haben wir auch, meistens Alkohol…
@Marktfreund
Ja das ist schon eine Frechheit wenn es nach den "Sozialisten" ginge könnte ja das ganze Kroppzeug in jeden Laden einkaufen gehen. Damit muss schluss sein! Jeder der weniger als 3000 € Netto im Monat hat muss zur örtlichen Konsumproduktvergabestelle. Wo kommen wir denn dahin wenn anständige Bürger und solch widerliches Geschmeiß im selben Laden einkaufen müsse. Sowas is doch Kommunismus!
So und nochmal Klartext
Wenn der Ladenbesitzer mich nicht bedienen will dann fang ich nicht an zu erzählen sondern klappere sämtliche Ämter ab so dass sogar beim Friseur Gammelfleisch gefunden wird. Am Ende wird der Besitzer abends 10x "Der Kunde ist König!" beten.
@Gipsnacken:
Ich würde den Ladenbesitzer gegen das Kroppzeug vertreten.. (so ändern sich die Zeiten..) ich will mich hier nicht selbst denunzieren, aber das Verhalten div. j/Jugendlicher (Käufer)gehört wirklich verboten.
Öhm hat der Supermarktleiter nicht Hausrecht oder sowas? Und wenn er keine Schüler im Laden haben will, kann er das doch auch machen oder nicht?
Wenn ich hier bei uns manchmal in die schulnahen Supermärkte schaue, kann ich das ganze verstehen. Von diesen wird mehr kaputt gemacht und geklaut, als was sie Geld dort lassen.
Ein Wachmann eines Sicherheitsdienstes am Eingang zu Schuelerverdaechtigen Zeiten wird sicherlich auch seinen entsprechenden Eindruck haben.
Ich finde es richtig, das man auch Jugendliche einmal zur Raeson bringen sollte, wie sich manche ausserhalb des Elternhauses benehmen ist teilweise schon unglaublich.
Ich wohne in Amsterdam und wir haben die gleichen Probleme, wobei hier auch schon einmal bei den kleineren Laeden tatsaechlich ein Schild draussen haengt, das nur 4-5 Schueler auf einmal den Laden betreten koennen. Und man glaubt es kaum, es klappt sogar und es gibt keinen solchen Aufschrei wie in DE darueber, hier ist das Tagesordnung seine Tasche auch vor dem Betreten des Lidl in ein Schliessfach einzuschliessen. Ist zwar gewoehnungsbeduerftig, aber effektiv.
Ich besitze (noch) einen Deutschen Pass, aber kann man vielleicht mal ganz schnell von diesem 60 Jahre alten Diskriminierungsdogma runterkommen ? Ich finde jedenfalls die Aktion des Rewe Marktleiter richtig gut!
Ach ja und falls un jemand auf die Idee kommt, ich bin Kinderhasser: ich bin selber Papi eines grossartigen 3 1/2 Jaehrigen Sohnes, wenn der sich allerdings so danaben benehmen wuerde, wie manche Jugendliche in Supermarkt, Bus oder anderswo, hatte ich maximal 5 Minuten danach ein sehr ernsthaftes Gespraech mit meinem Junior!
@Carola
Also dann auf, schnappen sie sich einen Eimer weiße Farbe und schreiben an die Fenster des Ladens "Für Judendliche und Schüler keinen Einlass!"
Vielleicht überdenken die Schüler dann ihr Verhalten. Oder sie haben die Schnauze voll von der ganzen Mobberei gegen Minderjährige und laufen Amok oder hauen aus Frust dem nächstbesten auf die Schnauze.
@Gipsnacken:
Ich weiß was viel besseres, ich zwinge die Schüler / Jugendliche sich ein entsprechendes "Emblem" auf die Kleidung zu nähen.. das Zeichen für "Schüler".. alle mit so einem Zeichen dürfen nicht rein.
Darauf wollten sie doch hinaus ?
Mobberei gegen Minderjährige :o)) Das halte ich für ein Gerücht.. die sollen sich nicht aufführen wie Graf Rotz, das ist alles. Kann man verlangen, oder ?
Unabhängig von der rechtlichen Situation des Hausverbotes gibt es einen viel größeren Fehler bei der Sache.
Die Schüler von heute sind die Erwachsenen von morgen. Und zukünftige (evtl. sehr gute) Kunden.
Ich habe den Verdacht, die Tabakindustrie gehört zu den wenigen denen klar ist, dass man die Kunden im jungen Alter gewinnen muss. Wer jetzt als Schüler so behandelt wird, geht da später nicht mehr zum einkaufen. Jetzt fehlen evtl. nur 99 Cent pro Schüler (peanuts), aber in zehn bis zwanzig Jahren fehlen dann die Stammkunden.
Nachtrag: seit mehreren Generationen ist die Jugend schon undankbar, faul und benimmt sich total schlecht. Das ist eine Konstante und trifft auch auf alle vorherigen Kommentatoren während ihrer Judend zu.
Ich will darauf hinaus das Sie "Carola" menschenverachtenden Abschaum darstellen der Kinder mobbt und ausgrenzt.
Und beim nächsten Amoklauf fragen sie sich wieder "Warum?"
@Gipsnacken:
aha.
*pruuuuust* .. ich lach mich weg.. das ist nicht ihr Ernst ?
Ich singe jetzt ein Lied, nur für sie, Herr Gipsnacken:
Junge, warum hast du nichts gelernt..
*sing*
@Nickloser:
Muss ich widersprechen, ich gehe immer noch im Rewe einkaufen, allerdings in einem anderen Ort, irgendwann zieht man mal um.. und ich habe es dem Rewe-Marktleiter von damals verziehen, dass er uns wegen Diebstahl angezeigt hat.
Und ich habe ihm auch verziehen, dass wir den Platz um den Rewe kehren mussten.
Wo Unrecht geschieht, sollte man Handeln. Und nichts anderes hat er gemacht.
Lachen sie nur, denn mit Kindern kann mans ja machen können sich ja eh nicht wehren.
"Wo Unrecht geschieht, sollte man Handeln."
Für mich ist es Unrecht wenn jemand pauschal eine Bevölkerungsgruppe straft.
Und wenn sie selber geklaut haben aber nicht ausgesperrt wurden warum fordern sie das für die heutigen Schüler? Sind sie ein beserer Mensch?
@Gipsnacken:
O.k. ganz ruhig, kommen Sie, setzen sie sich, reden wir über Ihre Kindheit, was waren Sie für ein Kind?
Hatten Sie Spaß in Ihrer Kindheit ?
Wurden Sie oft bestraft ? Oder gar ausgesperrt ?
Gibt es da irgendetwas über dass Sie heute sprechen möchten ?
@Marktfreund:
"Öffentlichen Charakter" hat ein Laden, in den man einfach reinmarschieren kann, also keine Einlasskontrolle oder keine Klingel, oder nur Einlass nach Terminvereinbarung. Auch sowas soll es ja bei sehr "exklusiven Einzelhändlern" geben.
Es entspricht durchaus meinem Gerechtigkeitsempfinden und meiner Vorstellung von "Eigentum verpflichtet", dass der Einzelhändler, der von einer breiten Kundengruppe profitieren möchte, dafür auch einige Nachteile in Kauf nimmt, also Kunden, die schwerer zu beraten sind, weil sie schlechter deutsch sprechen oder Kunden, die zu kleinen Beträgen einkaufen und damit verhältnismäßig viel Aufwand an der Kasse verursachen. Natürlich muss er keine klauenden Kunden in Kauf nehmen oder Kunden, die andere Kunden anpöbeln. Aber das ist nun einmal im Einzelfall zu entscheiden.
Alleine aus einer statistischen Häufung eine ganze Kundengruppe auszuschließen ist jedoch eindeutig Diskriminierung. Fändest Du es cool, wenn die Einzelhändler in einem Viertel in einer konzertierten Aktion alle Türken unter 30 aussperren würden, weil in dieser Gruppe die gefühlte Ladendiebstahlsquote höher ist?
@M. Du bist also der Ansicht, dass jeder, der ein Geschäft eröffnet, Kunden in sein Geschäft lassen MUSS, solange er nicht nur einzelnen Personen auf welche Art auch immer Termine gibt?
"Alleine aus einer statistischen Häufung eine ganze Kundengruppe auszuschließen ist jedoch eindeutig Diskriminierung. Fändest Du es cool, wenn die Einzelhändler in einem Viertel in einer konzertierten Aktion alle Türken unter 30 aussperren würden, weil in dieser Gruppe die gefühlte Ladendiebstahlsquote höher ist?"
Nein, ich fände es nicht cool. "Cool" ist aber eben eine bloße Bewertung meinerseits. Das begründet nichts. Meiner Ansicht nach hätte ich aber nicht das Recht, den Händlern vorzuschreiben, wem sie was verkaufen bzw. wen sie in ihr Geschäft lassen müssen.
Wer mit den Machenschaften von Unternehmen nicht zufrieden ist, hat doch bitte andere Möglichkeiten, seinem Unmut Ausdruck zu verleihen. Im konkreten Fall kann man das Verhalten ja zB anderen mitteilen (veröffentlichen). Wieso sehen manche automatisch Zwang für gerechtfertigt an, nur weil das Verhalten von manchen Menschen/Unternehmen nicht ihrem Weltbild entspricht?
Die Konkurrenz regelt das doch langfristig eh: Wer Türken nichts verkaufen will, der wird DIESE Kundschaft an andere Händler verlieren, die sich das Geschäft eben nicht entgehen lassen wollen. Und andere Personen, die zwar in besagtem Geschäft kaufen könnten, könnten sich ja auch solidarisch (das ist die eigentliche Bedeutung des Wortes – eben ohne Zwang) erklären und in dem Türkenausschlussgeschäft auch nicht kaufen.
Diese zwanghafte Antidiskriminierungsschiene ist meiner Ansicht eben nicht nur ethisch vollkommen falsch, sondern auch noch wenig zielführend. Diejenigen, die mittels Zwang dazu gebracht werden sollen, nicht zu diskriminieren (und zwar immer nur bestimmte von anderen wiederum bestimmte Gruppen), werden eben andere Mittel und Wege finden, ihr Verhalten trotzdem zu zeigen. Das nützt niemandem was, wenn man schon vom Nutzen ausgeht.
@Gipsnacken "Wenn der Ladenbesitzer mich nicht bedienen will dann fang ich nicht an zu erzählen sondern klappere sämtliche Ämter ab so dass sogar beim Friseur Gammelfleisch gefunden wird. Am Ende wird der Besitzer abends 10x "Der Kunde ist König!" beten."
Wo kommt denn der Gips her? Wolltest wohl in einen Laden rein, oder? ;)
Im Ernst: Was ist los? Wieso akzeptierst du nicht das Hausrecht von Händlern? Willst du den Kommunismus haben, wo alle einander kontrollieren, und niemand etwas hat?
Wenn jemand mit einer anderer Person keine Geschäfte abschließen will, so ist das doch sein Bier. Und wenn einer keine reichen Deutschen mag, dann ist das halt so. Wo ist das Problem dabei?
Wieso machst du nicht selbst ein Geschäft auf, wo du die "armen diskriminierten" Personen bedienst? Na, wäre das nicht die bessere Lösung? Da gäbe es ja durchaus Geld zu verdienen!
"Für mich ist es Unrecht wenn jemand pauschal eine Bevölkerungsgruppe straft."
Das Nichthineinlassen in ein PRIVATES Geschäft ist doch keine Strafe!
Was geht es dich an, ob der Händler X nunmal nur an Männer oder Frauen verkaufen will? Oder an ältere Leute? Oder nur an jüngere, coolere Personen?
@Marktfreund: Zumindest scheinen deutsche Gerichte normalerweise dieser Ansicht zu sein, und das ist auch gut so. (Und es war wohl auch vor dem AGG schon so.)
@O.Q.
"Zumindest scheinen deutsche Gerichte normalerweise dieser Ansicht zu sein,"
Leider.
"und das ist auch gut so."
Nein, das ist es nicht. Es ist 1) unnötig 2) wirtschaftsschädigend (alleine der Verwaltungsaufwand! Und die entgangenen Geschäftsmöglichkeiten für diejenigen, die den "diskriminierten" Personen einen "Hafen" anbieten) und 3) nicht legitim. Das sehen natürlich Rechtspositivisten, für die jedes Gesetz automatisch Recht ist, anders.
Nochmal: Wo ist der Schaden, wenn jemand diskriminiert? Wieso sollte jemand ein "Recht" darauf haben, dass ein anderer, der ihn wegen eines Merkmals XYZ nicht "mag" und deswegen mit ihm kein Geschäft abschließen will, doch ins Geschäft hereinlassen muss? Das ist doch vollkommen lächerlich.
Wem das Verhalten eines Unternehmens nicht passt, kann dieses ja boykottieren und dort nichts kaufen. Er kann Information über die Verhaltensweisen des Unternehmens auch weitergeben und hoffen, dass andere auch woanders kaufen. Aber direkter Zwang ist völlig ungerechtfertigt.
Anders sieht es hingegen aus, wenn es um öffentliche Belange (Ämter, Gerichte & Co.) geht. Dort wäre zB eine schlechtere/bessere Behandlung/Beurteilung aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht akzeptabel.
@Gipsnacken:
Nein: Kommunismus ist, wenn alle bei der Konsumproduktvergabestelle einkaufen müssen – außer den Parteibonzen natürlich.
Das Schöne an diesem Thema ist, dass man die Nazi-Keule gleich in beide Richtungen schwingen kann:
1) Darf doch nicht sein, dass sich jemand ein Schild "Juden unerwünscht" an seinen Laden macht.
2) Darf doch nicht sein, dass mir untersagt wird, ein Schild "Nazis sind hier unerwünscht" in meinen Laden zu hängen.
Woran erkenne ich überhaupt einen Schüler? Oder sind (nur) alle Minderjährigen gemeint? Ist ein (zB 17-jähriger) Auszubildener auch noch ein Schüler iSd Hausverbots? Was ist mit erwachsenen "Abendschülern"? Fragen über Fragen…
@Holger dann lies dir mal die Texte von Marktfreund durch. Da sind Kapitalismus und Kommunismus ziemlich nah beinand.
Wenn der Händler sein Hausrecht durchsetzen will dann soll er bitte jedem Schüler einzeln begründet ein Hausverbot erteilen und nicht ein Schild raushängen mit “Ab sofort haben Schüler/innen Hausverbot!!!”
Und auf die Frage:
"Nochmal: Wo ist der Schaden, wenn jemand diskriminiert? "
Empfehle ich dir ein paar Geschichtsbücher. Aktion – Reaktion
@Marktfreund:
Du gehst von einem ideal funktionierenden Markt und genügende Substitutionsmöglichkeiten aus. Davon geht auch der Autor von "The Big Questions" aus, als er damit argumentiert, dass "Mary The Landlord" ja prinzipiell sogar niedrigere Preise für Albaner mitverursacht, wenn sie selbst nicht an Albaner vermietet.
thebigquestions.com/2009/11/09/blind-justice/
Leider funktionieren Märkte eben nicht immer so gut, wie sie sollten. Supermärkte in einem Stadtteil sind ein schönes Beispiel. Verkauft ein signifikanter Anteil nicht mehr an Türken/Glatzköpfe/Schüler, sind die Türken/Glatzköpfe/Schüler gezwungen, weitere Wege in Kauf zu nehmen oder einen anderen Supermarkt aufzusuchen, der die nun höhere Nachfrage dazu benutzt, die Preise zu erhöhen. Das ist Diskriminierung und dagegen ist Zwang angemessen.
@92, M:
Das ist normal im Leben. Es gibt kein Menschenrecht, einen preiswerten Laden vor der Haustür zu haben. Wenn z. B. der Supermarkt zumachen muß, weil die unliebsame Kundschaft zu viel klaut oder die übrigen Kunden vergrault, dann gibt es überhaupt keine Einkaufsmöglichkeit mehr.
Es darf keinen Zwang geben, einen Laden aufzumachen. Es darf keinen Zwang geben, bestimmte Waren zu einem gewünschten Preis anzubieten. Und damit darf es auch keinen Zwang geben, mit Leuten Geschäfte zu machen, mit denen man sie nicht machen will.
Die Gesetzgebung in Deutschland ist völlig aus dem Ruder geraten – die "Anti-Diskriminierungs"-Regeln sind weitgehend Unrecht.
Versteh ich nicht ganz, wieso sperrt der Filialleiter alle Schüler aus, wenn er nur mit einigen Probleme hat? Wäre es nicht viel einfacher und weniger kontrovers, nur den Schülern Hausverbot zu erteilen, die Ärger machen?
@M.: Ich war mal Administrator in einer kleinen Baumarktkette. Per Zufall habe ich mitbekommen, dass unten im Verkauf der Verkaufsleiter einem Kunden Hausverbot erteilt hatte, weil dieser am Rumbrüllen war, aber auch nichts gekauft hatte, nichts kaufen wollte und nur die Leute angepöbelt hat. In dem Zusammenhang hielt und halte ich Hausverbote im Einzelhandel für nachvollziehbar und vertretbar.
@Frz: Patpat? o.o
Der Laden in meiner Heimatstadt (dessen geraeumiger Eingangsbereich gerade bei schlechtem Wetter – oder den kompletten Winter ueber) waehrend der grossen Pause immer beliebter Treffpunkt fuer uns Schueler war hat uns nicht ausgesperrt. Dafuer hat der Ladendetektiv irgendwann begonnen, nahezu jeden Tag einen von uns (durchweg faelschlicherweise) des Klauens zu bezichtigen. Waere auch eine Moeglichkeit, Schueler loszuwerden, ohne sich gleich so ein Schild ins Schaufenster haengen zu muessen. ;)
@Momo: Das ist ja OK, hier begründet das Verhalten des Kunden ein Hausverbot und nicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe.
Interessant ist auch die Sache in England: dort berichtete man über Installationen so genannter "Moskitos".
Siehe hier: http://www.compoundsecurity.co.uk
Das sind quasi fest installierte Hundepfeifen, die einen (eventuell schmerzhaften) hochfrequenten Pfeifton erzeugen, den nur Jugendliche und Kinder hören können. Erwachsene verlieren die Fähigkeit im Laufe ihres Lebens.
Das ist schon hart an der Grenze zur Körperverletzung.
Ich persönlich konnte diese Frequenzen übrigens noch hören bis ich etwa 20-25 war.
( Mit diesem Gehör konnten jugendliche Käufer bei den alten Röhrengeräten in Elektronikabteilungen vor dem Kauf hören, ob die Ablenkplatten des TV-Gerätes oder Monitors richtig justiert waren, oder in Kürze den Geist aufgeben würden. Im Übrigen hatten meiner Beobachtung nach etwa 1/3 aller ausgestellten Geräte schon vor dem Kauf einen Fehler. )
Ich kann den Fifialleiter gut verstehen, im Supermarkt direkt vor meiner alten Schule wurde auch geklaut wie wild und das Zeitschriftenregal sah nach jeder großen Pause aus wie Sau.
Natürlich wäre ein selektives Hausverbot für einzelne Schüler besser, aber dafür muß man erstmal a) den/die Übeltäter identifizieren, b) ein solches Hausverbot auch kontrollieren/durchsetzen können und c) resistent gegen Drohungen wie "Ich hol mein groß Bruder un mach disch platt" sein.
In Deutschland ist der Einzige, der das Geschäft stört, der Kunde.
@hiro:
Tja, die dürfen das, da ja noch ganz andere Voraussetzungen für den Eintritt zu erfüllen sind wie z. B. Gewerbeberechtigungen o. Ä. Zugangasvoraussetzungen, somit können Jugendliche, da sie schwerlich so was vorweisen könn(t)en, nicht hinein. – Ganz andere Baustelle!
Das Einstecken der Zugangskarte ist übrigens Zugangskontrolle.
Stuff
@M.:
Schauen wir mal in das allgemeine Gleichstellungsgesetz:
gesetze-im-internet.de/ag...JNR189710006BJNG000700000
IMO kann man einem Ladenbesitzer schon zumuten, in begründeten Fällen einzelnen Kunden Hausverbot zu erteilen, ohne gleich ganze Bevölkerungsgruppen in Sippenhaft zu nehmen.
@R.A.:
Es darf keinen Zwang geben, bestimmte Waren zu einem gewünschten Preis anzubieten.
Was ist mit der Buchpreisbindung?
"…Versorgung mit Gütern…."
Sollte tatsächlich das Kaufen von Kaugummis, Lutschbonbons, Comics und ähnlichen Genussgütern zur VERSORGUNG gehören ? Sehr zweifelhaft…..
"Eine Benachteiligung aus Gründen des …Alters"
Ist eine Verhinderung des Erwerbs solcher Güter wirklich eine BENACHTEILIGUNG ?
Wuwei
@Wuwei: Deine beiden Fragen meinst du jetzt nicht ernst, oder?
Im Gesetz steht nicht "Versorgung mit Grundnahrungsmitteln", sondern "Versorgung mit Gütern", und dazu gehören natürlich auch Genussgüter. Ganz abgesehen davon, dass es hier nicht nur um Kaugummi und Comics geht, sondern eben auch um Grundnahrungsmittel, weil Schüler den Laden nicht mehr betreten dürfen.
Und ja, jemandem den Kauf von Nahrungsmitteln grundlos zu verweigen IST eine Benachteiligung, was denn sonst?
Auch wenn du es nicht wahrhaben willst: Allen Schülern generell Hausverbot zu erteilen ist Diskriminierung und gesetzlich verboten.
@ R.A., Axel John
In der Tat gibt es in Deutschland einige Bereiche, in denen die Preise reguliert sind. Da ist die Buchpreisbindung nur ein Beispiel. Aber auch da, wo die Preise frei sind, können die Händler oft nicht alles tun, was sie wollen könnten. Mitbekommen, daß es gerade ein Gerichtsverfahren gegen Rossmann gab? Auch wenn Rossmann daraus siegreich hervorgegangen ist, zeigt das, daß längst nicht alles erlaubt ist.
Viele Deutsche, das zeigen auch die Kommentare hier deutlich, scheinen über die Jahre voll auf die Propaganda der FDP hereingefallen zu sein, die absichtsvoll an der Legende vom freien Markt strickt. Meine Empfehlung wäre, mal selber etwas zu denken (den Versuch ist es doch zumindest wert).
Freut mich, dass ein paar Marktradikale hier die unbegrenzte Verfügungsgewalt über das Eigentum befürworten, mit allen Konsequenzen. Bestätigt nur meine generelle Haltung zur Eigentumsordnung. Und dass der Staat mühsam per Gesetz seine Bürger_innen vor allzu barbarischen Auswirkungen dieser Verfügungsgwalt schützen muss, spricht für sich.
Enteignet REWE!
(Aber solange es zu wenige Leute gibt, die das wollen, solange bin ich froh und glücklich über Antidiskriminierungsgesetze, Art. 14 Abs. 2 GG u. dgl.)
@ earendil
Was an der Diskussion so eigentümlich faszinierend ist: Daß offenbar nicht wenige ihre Ideologie mit der Realität verwechseln (der Händler darf tun, was er will). Daß es in Deutschland allerhand Regeln für den Handel gibt, daß ein Gewerbeaufsichtsamt existiert, wird vollkommen ausgeblendet. Das Antidiskriminierungsgesetz mag in manchen Fällen hilfreich sein; jedoch vermute ich, daß auch ohne dieses Gesetz Händler nicht bestimmte Personengruppen pauschal aussperren dürften (vom öffentlichen Druck gegenüber solchem Verhalten ganz zu schweigen). Insofern funktioniert also hierzulande noch einiges, wie es soll.
Es gibt eine neue Entwicklung. Die Schilder sind laut Lokalzeitung wieder weg: rundschau-online.de/html/...tikel/1246895335409.shtml
Das Blatt wird morgen auch über die "Reaktionen im Internet" berichten.
@106
Wer sich so wie Du aufregt, findet so jemand es ganz normal, das manche Jugendliche im Laden einigen Unfung machen/Schaden anrichten (wie Packungen aufreisen, klauen), weil das in der eigenen Ideologie so reinpasst? Oder darf sich die unterdrückte Unterschicht so am Multi rächen?
Ich denke, beides sollte nicht sein, denn den Ladenbesitzer kann ich auch verstehen, dass er die (finaziellen) Schäden nicht tragen will…
@Auch anonym: Wo bitte schreibt er, dass er so etwas normal findet?
Für Ladendiebe etc. gibts Hausverbot, da hat auch niemand ein Problem damit. Und wenn der Marktleiter sogar nochmals betont, dass "Es [...] ja auch wirklich nur eine Minderheit [war], die negativ auffiel" – wieso dann nicht einfach gegen die betreffenden Personen ein Hausverbot aussprechen?
Was ist mit den Kindern? Denkt vielleicht auch nur einmal jemand an die Kinder?!
@Frz:
o.O wie kommst du von nervigen schülern die sich nich benehmen können auf farbige?
das hat mit farbig oder nicht farbig aber auch rein GARNIX zu tun, ich glaube du hast nich verstanden das es darum geht das die schüler wohl laut sind und so die andren kunden vergraulen/stören.finde ich nur gerecht das er die idioten draussen haben will.
@Andy:
und zu dir: sorry, aber das ist lächerlich, vonwegen versorgung mit grundnahrungsmitteln. ich denke nicht das die schüler verhungern werden. und anscheinend haben sich die schüler wirklich übel benommen, denn vorallem die wurstabteilung macht mit wurstsemmeln oder leberkäsesemmeln in der mittagspause geschäft mit den schülern.einfach lächerlich wie viele hier das thema auf rassismus, diskriminierung und politik ausweiten können.
@anne:
"finde ich nur gerecht das er die idioten draussen haben will."
Der Marktleiter wollte nicht nur "die Idioten draußen haben", sondern hat sämtlichen Schülern den Zutritt untersagt.
"ich denke nicht das die schüler verhungern werden."
Das hat auch keiner behauptet. Sie werden aber, wie das Gesetz es ausdrückt, "in Bezug auf den Zugang zu und der Versorgung mit Gütern aufgrund ihres Alters benachteiligt." Und das ist rechtswidrig.
Es freut mich, dass der Filialleiter intelligenter als die Schmeißfliegen hier ist und sich einseitig gezeigt hat.
Herr Vetter, genauso wie sie nicht kostenlos arbeiten wollen (und koenne), steht auch der Supermarkt dort nicht zum Spass.
Und wenn sich Jugendliche dort aufhalten, wenig kaufen und sich offensichtlich nicht benehmen koennen, dann sollte es in einem Rechtsstaat das voellig legale Recht eines Besitzers sein, Hausverbote auszusprechen. Diskriminierung hin oder her. Wenn ich Wohnungen vermieten wuerde, wuerde ich mir da auch keine Asis reinsetzen.
Oder, um mit dem Satz einer ermordeten, freiheitsliebenden Afghanin zu sprechen: Mit wem ich ficke bestimme ich!
Oder ist die Sexualitaet in der BRD auch schon sozialisiert?
Eigentum muss zur diskrimination berechtigen. Ansonsten ist es keines mehr. Bitte etwas mehr Freiheitsliebe und weniger Sozialismus in Zukunft.
@anne:
Schön sagen wir mal die Schüler bekommen ihr essen auch woanders.
Was ist wenn man das nächste Mal eine andere Gruppe aussperrt? Und das sogar alle Supermärkte machen wo will man dann einkaufen?
"Was ist wenn man das nächste Mal eine andere Gruppe aussperrt? Und das sogar alle Supermärkte machen wo will man dann einkaufen?"
Supermaerkte sind nicht zum Spass da und sind Privateigentum.
Der Inhaber moechte (und sollte jedes Recht dazu haben) zu bestimmen, wer da wann was fuer wieviel kaufen darf.
Genauso wie Du bestimmen moechtest, wer wann in Deine Wohnung darf, was er da machen darf und wie lange er da bleiben darf.
@Andy
"Das hat auch keiner behauptet. Sie werden aber, wie das Gesetz es ausdrückt, "in Bezug auf den Zugang zu und der Versorgung mit Gütern aufgrund ihres Alters benachteiligt." Und das ist rechtswidrig."
Mit dem Recht ist das so eine Sache. Die Nuernberger Rassegesetze, Du erinnerst Dich, waren auch mal "Recht". Und genau wie diese Rassegesetze auf kriminelle Art und Weise in die Persoenlichkeitsrechte eingegriffen hat, greifen BRD und EU Verordnungen hier in das Eigentumsrecht ein.
"Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."
(Alexander Solschenizyn)
yuri: Schau einmal, wenn alle so dächten, wie Du, dann dürften Du und Deine Freunde im Geist ganz bestimmt nicht so einen Müll hier abladen. Um niemanden intellektuell zu überfordern, versuch ich es einmal mit folgender Analogie: Weißt Du wie es sich anfühlt, sich ins eigene Fleisch zu schneiden? Ich verrate es Dir. Das macht ganz doll Aua.
Und jetzt troll Dich bitte zurück in Dein Unfreiheitsforum.
Wer hier mit den selbstregelnden Kräften des Marktes argumentiert und die Aufregung nicht versteht, der ist sicher auch dafür dass unsere Krankenkassen nicht jeden versichern müssen.
Ich hoffe die Leute die hier so absurde Ideen vertreten haben keine Entscheidungsgewalt und sitzen an einer Position an denen sie keinen Schaden anrichten können.
Die meisten machen sich hier lächerlich, wenn sie der Ansicht sind, irgendjemand hätte ein Recht auf eine freiwillig angebotene Dienstleistung.
Wenn ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin keine Frauen als Klienten haben will, so what? Wenn er oder sie keine Männer betreuen will, na und?
Ob nun die Dienstleistung Rechtsberatung ist, oder aber der Verkauf von Waren, ist meiner Ansicht nach schnuppe.
Wem das Geschäftsverhalten nicht passt, kann ja woanders einkaufen.
Erbärmlich wird es dann, wenn hier manche der Ansicht sind, Geschäfte wären für alle da. Das ist typisch für eine sozialistische Einstellung. Und nein: Der Stalinismus und der Ostblockommunismus sind nur extremere Beispiele für diese Einstellung. Auch hier in Deutschland findet sich diese leider massenhaft.
@kai2: Typisches Sozialistengeschwafel. Wie toll die Kassen mit den Zwangsmitgliedern wirtschaften, sieht man ja an ihrer Finanzlage. Völlig marode.
Aber Hauptsache, jemand der nichts leistet, kann auf Kosten anderer leben. Darum geht es doch!
@Olli:
"Schön sagen wir mal die Schüler bekommen ihr essen auch woanders.
Was ist wenn man das nächste Mal eine andere Gruppe aussperrt? Und das sogar alle Supermärkte machen wo will man dann einkaufen?"
Dann mach doch mit anderen gemeinsam einen Supermarkt auf. Was hindert dich daran? Blöd schwafeln, dass andere etwas für dich tun müssten, aber du krümmst dafür keinen Finger ist halt nicht.
Merke dir folgendes: Wo Nachfrage ist, wird sich auch bei passenden Preisen ein Angebot finden.
Sozialisten wollen diese Angebote aber zerstören. Deshalb sind sie zB auch für Zwangsdienste (zB Ersatzdienste und 1-Euro Jobs).
Nochmal zum Thema selbst: Es hat einem Geschäft frei zustehen, welche Kunden es akzeptiert. Alles andere führt nur zu schwachsinnigem, bürokratischem, und kostenineffizientem Verhalten.
Ob die Verhaltensweisen passend waren oder nicht ist halt Meinungssache.
Ein "gutes" Bild ergibt sich halt für viele nicht. Das berechtigt aber eben nicht zum Zwang.
@ Marktfreund Genau die anderen machen einfach so einen Supermarkt auf. Ok früher oder später wird das der Fall sein aber der Preis den man dafür zahlen muss ist sehr hoch.
Und Sozialisten haben die 1€ Jobs eingeführt und ausgeweitet? Bin ich im falschen Film? Das was die SPD mit der Agenda 2010 eingeführt hat war größtenteils liberale Wirtschaftspolitik.
Aber ich glaube ich weiß was sie meinen damit versuchen sie den Untergang des Kapitalismus zu beschleunigen damit man den Kommunismus einführen kann.
Und da du die Kosten erwähnst. Es entstehen also keine Kosten wenn eine größere Gruppe in ihrem Konsumverhalten beeinträchtigt wird?
"Genau die anderen machen einfach so einen Supermarkt auf. "
Richtig. Wo eine Nachfrage besteht, wird man gut daran sein, Angebote zu schaffen. Dann haben beide Seiten (Käufer und Verkäufer) etwas davon.
Denk doch einfach mal an Bioprodukte. Oder an Produkte, wo soziale Aspekte im Vordergrund stehen (Fair-Trade). Oder an nachhaltige Produkte. Oder an Corporate Social Responsibility.
Wenn ein Unternehmen beschließt, an bestimmte Menschen nichts verkaufen zu wollen, dann sollen es das doch tun. Andere werden gerne an diese Menschen verkaufen.
"Und Sozialisten haben die 1€ Jobs eingeführt und ausgeweitet? Bin ich im falschen Film? Das was die SPD mit der Agenda 2010 eingeführt hat war größtenteils liberale Wirtschaftspolitik."
Natürlich ist das eine sozialistische Lösung: Jeder massive Eingriff mit Zwangscharakter in marktwirtschaftliche Prozesse hat sozialistische Elemente. Mit Liberalismus hat das bitte nichts zu tun. Wie sollen Subventionen bitte zu Liberalismus passen?
Was sollen Menschen davon halten, die aufgrund der massiven "Konkurrenz" von zwangssubventionierten 1-Euro-Jobbern im sozialen Bereich keine Chance haben, ihre Dienstleistungen preisgerecht anzubieten, dazu sagen?
Bitte keine Politikpropaganda mit liberalen Ideen verwechseln.
Keine der "großen" politischen Ideen der letzten Jahre hat auch nur irgendetwas Liberales an sich. Keine. Ausnahmslos.
"Und da du die Kosten erwähnst. Es entstehen also keine Kosten wenn eine größere Gruppe in ihrem Konsumverhalten beeinträchtigt wird?"
Das ist eine mühselige Diskussion, weil es dafür keine Beweise geben kann: Wie will man beweisen, wofür es nun höhere Kosten gibt? Fadenscheinige Wirtschaftsmodelle?
Zudem ist das auch noch utilitaristisch: Auch wenn die Kosten im Zwangsfall niedriger wären, wäre es eben nicht gerechtfertigt. Der Zweck heiligt nunmal nicht die Mittel. Das sehen Utilitaristen anders. Bis hin zur Opferung von Menschen.
Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Utility_monster
Nochmal zum Abschluss:
Wenn zB eine ältere Frau als Inhaberin eines Ladengeschäftes beschließen würde, keine jungen Leute bedienen zu wollen: Wo ist das Problem? Wollt ihr sie ernsthaft dazu zwingen, dass sie junge Menschen in ihren Laden lassen muss?
Geht es nur um den Anschein wahren? Solange sie keinen Zettel aushängt, wo bestimmte Gruppen aufgefordert werden, ihren Laden nicht zu betreten, ist es ok? Oder wie?
Da fällt mir noch was ein:
"'Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head,
'are a sure sign of a diseased mind.'"
Die Kölnische Rundschau über die Reaktionen "im Internet":
rundschau-online.de/html/...tikel/1257858511713.shtml
Nein, so geht das nicht.
Jugendliche aussperren geht nicht. Gleichheitsgrundsatz.
Türken und Araber => siehe Sarrazin.
Denn der Gleichheitsgrundsatz steht im Grundgesetz. Und das ist bekanntlich heilig.
Jedenfalls wenn es den Pressoure-Groups nutzt. Ansonsten fliegt es in den Orkus. Oder kann mir mal jemand erklären, wie "positive" Diskriminierung möglich ist.
Ach so, das ist ja was ganz anderes.
@Marktfreund:
Du meinst vielleicht werden die Leute an andere verkaufen. Eine erhöhte Nachfrage bedeutet auch nicht immer das jemand diese Nachfrage befriedigt. Bzw. zeitnah befriedigt. Und Monopole hat bei bei diesem Szenario noch vergessen.
Aha also alle Gesetze die den freien Markt einschränken sind sozialistisch interessant. Als würde es nur im Kapitalismus eine Ausrichtung geben. und wirklich keines der letzten Gesetze oder Vorhaben war liberal? Was war denn mit dem fallen lassen einiger Beschränkungen im Bereich Handel und Finanzwesen?
Du sagst der Zweck geiligt nicht die Mittel? Da stimme ich dir zu deswegen immer noch der freie Markt rechtfertigt keine Aussperrung einer ganzen Personengruppe.
"keine Aussperrung einer ganzen Personengruppe"
Danke Olli.
Nachdem wir das mit dem Supermarkt geklärt haben, wirst du ganz bestimmt alle geschlechtsbegründeten Vorschriften beseitigen helfen.
Oder gibt es verfassungsmäßige Gründe, dass ausschließlich Frauen als Gleichstellungsbeauftragte alimentiert werden dürfen?
@Jurist:
Kein Problem da mache ich gerne mit. Schließlich herrscht ja Gleichberechtigung.
Vorschlag an den Marktleiter: Ein paar Erwachsenenprodukte ins Sortiment aufnehmen und Einlass nur ab 18 :-)
Dürfte absolut legal sein.
Und Vorposter Rallemann (26) der nur "Blondinen mit Oberweite 90dd" reinlassen wollte könnte auch ganz gut liegen. Bei so starker Einschränkung der Besucher ist der Laden dann auch kein quasi öffentlicher Ort mehr, an dem andere nur durch ein Hausverbot ausgesperrt werden dürfen.
Ehrlich gesagt, ich würde in den Laden reingehen, einen Einkaufswagen schön voll packen und an der Kasse würde mich die tätige Reue einholen (ich bin ja Schüler weil ich mich neben dem Job fortbilde): Da würde ich der Kassiererin dann beichten das ich Schüler bin, meinen illegalen Einkaufsvorgang abbrechen und den Wagen schön stehen lassen.
Ich brauche doch nur an die zu verkaufen an die ich verkaufen will.
Also brauche ich auch nur die in mein Geschäft zu lassen die ich als Kunden habe möchte.
Demnächst klagt sich noch jemand in die DIsco wenn der Türsteher ihn nicht reinlässt.
"Demnächst klagt sich noch jemand in die DIsco wenn der Türsteher ihn nicht reinlässt."
Wurde schon versucht, der Prozess ging verloren.
@130 (Daniel): "Vorschlag an den Marktleiter: Ein paar Erwachsenenprodukte ins Sortiment aufnehmen und Einlass nur ab 18".
Ich möchte wetten, das hat der Laden längst, nämlich in Form von Spirituosen. Und trotzdem ist nicht jeder Supermarkt ab 18.
Dein Vorschlag mit "tätiger Reue" hat den Nachteil, daß sich der Filialleiter in seinem Vorurteil über Schüler bestätigt sieht. Viel einfacher wäre, das Schild schlicht zu übersehen. Was will der Filialleiter machen? Ein Dutzend Schüler (oder so) einzeln rauswerfen?
Gruß,
Kristine
@Darkstalker: Ihre Ausführungen sind auch für Fälle vor Schaffung des AGG unredlich, weil Sie als Jurist natürlich wissen (müssten), dass es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte über die zivilrechtlichen Generalklauseln gibt.
Ich kann die Reaktion gut nachvollziehen. Es geht teilweise weit über das übliche danebenbenehmen hinaus. Von Erpressungsversuchen bis hin zu extrem antisozialem Verhalten war alles dabei. Selbst Gewaltandrohung war an der Tagesordnung. Als Geschäftsinhaber ist man diesem Rudel hilflos ausgeliefert. Der Gesetzgeber sollte hier dringend mal die Daumenschrauben anziehen. Bevor diese Situationen eskalieren. Den genau darauf sind diese Provokationen ausgelegt.
Samson: Wer eskaliert? Sie eskalieren! Sie wollen in egoistischer Weise meine Rechte beschneiden lassen, weil Sie mit dem Leben nicht klarkommen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben Sie von der relevanten Gesetzgebung nicht den Hauch einer Ahnung, so wie jeder andere, der nach mehr und mehr Gesetzen krakelt. Welche Gesetze kennen Sie überhaupt? Die meisten Leute, sogar hier in einem jura-zentrischen Blog, kennen ja nicht einmal die Grundgesetze!
Was nützen Ihnen bitte Gesetze gegen unbequeme Kundschaft? Wollen Sie die mit Paragrafen vertreiben? Oder wollen Sie so viele Gesetze, dass das StGB dick genug ist, um damit jemanden zu erschlagen?
Ihr Problem ist, dass Sie keine Authorität haben und darüber hinaus ein schlechter Geschäftsmann sind. Sie sind bestenfalls als Buchhalter und Logistiker geeignet, aber sicher nicht für den Umgang mit Kunden. Darüberhinaus ist es längst möglich, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen. Es ist eben nur nicht erlaubt, pauschal Gruppen von Menschen auszuschließen. Was bitte ist daran so schwer zu verstehen? Wenns nicht vom Gesetzgeber schriftlich festgehalten wäre, würde ich es als gesunden Menschenverstand bezeichnen, aber der scheint ja auszusterben.
Wenn Sie selbst schon überfordert sind und keinerlei Authorität besitzen, warum stellen Sie dann nicht wenigstens zeitweilig Security ein? Weil es sich ökonomisch nicht lohnt? Wieso rufen Sie nicht die Polizei? Wieso sprechen Sie nicht mit den Schulleitern der Umgebung? Weil Sie keine soziale Ader haben – sprich asozial sind?
Übrigens finde ich Ihren Rufnamen interessant. Dem Samson im alten Testament hat eine Frau die Haare abgeschnitten und danach hatte er sinnbildlich keine Eier mehr. Genauso kommen Sie auch herüber und gewisse Jugendliche "riechen" sowas. Sie ziehen die quasi mit Ihrem Verhalten und Auftreten geradezu an.
Danke, Braune Eminenz:
"Es ist eben nur nicht erlaubt, pauschal Gruppen von Menschen auszuschließen".
Freut mich, dass ich demnächst Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes werden darf.
Darf ist das?
Natürlich nicht. Edit fh: ..persönliche Angriffe bitte sonstwo, aber nicht hier.
Edit fh: ..persönliche Angriffe bitte sonstwo, aber nicht hier.
Ich habe es eigentlich nicht so direkt andeuten wollen, aber genau das meine ich mit Eskalation. Manche Menschen, besonders junge Menschen haben sich heutzutage einfach nicht mehr unter Kontrolle. Das geht bis hin zur Tötung unbeteiligter. Jeder der die Nachrichten der letzten Monate verfolgt hat, kann das nachvollziehen. Hier muss dringend etwas passieren. Ich persönlich bin jedenfalls bereit auf einen Teil meiner Freiheit zu verzichten wenn es sein muss.
"Manche Menschen, besonders junge Menschen haben sich heutzutage einfach nicht mehr unter Kontrolle. Das geht bis hin zur Tötung unbeteiligter. Jeder der die Nachrichten der letzten Monate verfolgt hat, kann das nachvollziehen"
Manche Menschen, besonders Erwachsene Menschen haben sich heutzutage einfach nicht mehr unter Kontrolle. Das geht bis hin zur Vergewaltigung Minderjähriger.* Jeder der die Nachrichten der letzten Monate verfolgt hat, kann das nachvollziehen
*=Wahlweise auch verhungern oder Abflussreiniger trinken lassen
eine kurze sprachliche Anmerkung: Es muss "Sippenhaftung" statt "Sippenhaft" heißen. Ist juristisch ja auch ein Unterschied zwischen "Haft" und "Haftung".
@yuri(und andere, die manchmal
vergessen, von welchen Eigentumsrechten wir hier ausgehen):
Art. 14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Da steht nicht:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Diese Rechte sind unantastbar.
(2) Eigentum berechtigt ausschließlich. Jeder darf mit seinem Eigentum machen, was er will.
;)
@Marktfreund:
"Und andere Personen, die zwar in besagtem Geschäft kaufen könnten, könnten sich ja auch solidarisch (das ist die eigentliche Bedeutung des Wortes – eben ohne Zwang) erklären und in dem Türkenausschlussgeschäft auch nicht kaufen."
Und warum sollten die das in einer Marktwirtschaft tun? Der Boykott eines Geschäftes bedeutet Kosten für den Kunden (Zeit, Informationsbeschaffung, ggf. höhere Preise, weitere Antfahrt etc). Wieso sollte er also einen Sanktionsmechanismus finanzieren, von dem er selbst gar nicht profitiert?
Zudem kann sich jeder darauf verlassen, dass ja genügend andere die Sanktionen durchführen könnten, sodass man auch ohne die Boykotteilnahme aus dem Schneider ist.
Wenn du schon die Kosten der staatlichen Handlung und die des Marktinhabers einberechnest, dann darfst du die Kosten des Sanktionsmechanismus auf der anderen Seite nicht einfach vergessen.
Schlussendlich liegt dann also hier ein Marktversagen vor. Eine grundsätzlich (=gesamtwirtschaftlich) sinnvolle Maßnahme wird nicht ergriffen, weil sie dem Einzelnen nichts bringt, also muss die Allgemeinheit im Rahmen staatlicher Regeln handeln.
Und schwupps, haben wir eine ökonomisch systemkonforme Herleitung
Die späteren Ausfälligkeiten sind dann auch gar nicht mehr nötig, weil kein "Sozialistengeschwafel", sondern Wirtschaftswissenschaften.
Im Übrigen wird mir deine Trennung in "privat" und "staatlich" nicht besonders klar, bzw. sie lässt sich in Zunehmendem Maße nicht mehr durchführen. In den letzten Jahren wurden ehemals staatliche Leistungen immer weiter entstaatlicht, sodass von der Post über das Schwimmbad, die Abfallbeseitigung bis hin zum Straßenbau alles zumindest auch privat betrieben werden kann. Und die ehemalige Bundespost soll dann, nur weil sie jetzt AG ist, fröhlich vor sich hin diskriminieren dürfen?
Dass ich im Übrigen für die generelle Internierung von Kindern in Lagern außerhalb der Stadt plädiere, Entlassung erst nach mit Nachweis entsprechender Reife (und gggf die Möglichkeit der nachträglichen Internierung für Altfälle) steht auf einem ganz anderen Blatt… ;)
@corny
Ich meide Minderjährige :) Ich würde nach deinem Kommentar sogar 15 Jahre Haft wegen unterlassener Hilfeleistung absitzen. Das ist es mir mittlerweile wert. Die Hemmschwelle ist hier längst gebrochen. Ein Opfer habe ich aber noch nicht gefunden. Aber kommt Zeit, kommt Gelegenheit.
@JT
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