Fragwürdiges Urteil bestätigt

Oh. Mein. Gott.

Oder, wie es Prof. Henning Ernst Müller im beck-blog ausdrückt:

Das LG Landshut hat womöglich mit seiner Entscheidung verkannt, dass auch das Vertrauen in eine unparteiische Polizei und Strafjustiz auf dem Spiel steht.

Wir wundern uns gemeinsam über eine Entscheidung des Landgerichts Landshut. Die Richter lehnen eine Wiederaufnahme des Mordfalls Rudi Rupp ab. Der Bauer soll von seiner Familie durch Hammerschläge auf den Kopf ermordet und seine Leiche an die Hunde und/oder die Schweine auf dem Hof verfüttert worden sein. Ein Prozess ohne Leiche. Deshalb stützte sich das Gericht bei der Urteilsfindung maßgeblich auf die „Geständnisse“ der Beschuldigten. Diese sollen die Tat so übereinstimmend und detailliert zugegeben haben, dass man den Wahrheitsgehalt nicht anzweifeln könne.

Dummerweise wurde die Leiche des Bauern Anfang des Jahres gefunden. Er war in seinem Auto, das Fahrzeug war im Fluß versunken. Die Schädeldecke war unversehrt, ebenso wenig war die Leiche von Schweinen oder Hunden angefressen. Die Fundstelle des Autos soll am Nachhauseweg des Landwirts liegen, der zuletzt auf einer Feier gesehen worden war.

Die vom Gericht festgestellte Tatversion, auch was die Beseitigung der Leiche angeht, ist also widerlegt. Das Landgericht Landshut stellt sich aber, so berichtet der Donaukurier, auf den Standpunkt, dann hätten die Famillienangehörigen den Landwirt halt anders ermordet. Zum Beispiel durch Schläge auf den Kehlkopf. Ebenso sei es möglich, dass die Täter den bewusstlosen Bauern in sein Auto verfrachtet und ihn dort versenkt hätten.

Immerhin, so die Zeitung, gebe es Hinweise, die gegen einen Unfall sprächen. Zum Beispiel die vom Gericht festgestellten Spannungen in der Familie. Überdies habe die Leiche auf dem Beifahrersitz gekniet, der Automatikhebel habe auf „P“ gestanden, der Zündschlüssel sei nicht auffindbar.

Indizien, aber auch nicht mehr.

Wieso sich das Landgericht Landshut angesichts der eklatanten Unrichtigkeit des ersten Urteils gegen eine zweite Chance für die Verurteilten sträubt, hinterlässt einen unangenehmen Beigeschmack.

Für die Justiz wäre es nämlich mit Sicherheit unangenehm, wenn nun geklärt wird, wie es zu den Geständnissen kam. Und wie offenkundig notwendige Fragen nicht gestellt wurden. Eine Leiche rest- und spurlos an Hoftiere verfüttern? Das ist jedenfalls eine Geschichte, die sich selbst fantasiebegabte Krimiautoren eher nicht trauen würden.

Noch bleibt ja Gelegenheit, die fragwürdige Entscheidung zu korrigieren. Sonst, das ist klar, wird der Fall Rudi Rupp den Ruf deutscher Strafgerichte nicht verbessern.