Wäre S.C.A.B. denn erlaubt? Ansonsten fällt mir dazu nicht viel ein. Wobei der Ausdruck ja wenigstens teilweise durch das Verhalten bestätigt wurde.
Vermutlich müssen sich die Polizisten einfach an den Kevins und Jans austoben, weil sie bei den Achmeds und Ügüls auf jede Beleidigung freundlich grinsend reagieren müssen.
Sind schon arme Schweine, die Bullen.
Augsburgr:
Unfassbar. Wie kann sowas sein? Mit Menschenverstand ist das kein Stück erklärbar.
peOn meint:
(24.11.2009 um 21:16) Antworten
Augsburgr.de: Ohne Worte. Wie schmerzbefreit muss man eigentlich sein, den eigenen Bürger abzumahnen, weil er über die Stadt bloggen will? Betohnung auf "will", schließlich war es eine Anfrage.
Klaus Graf meint:
(24.11.2009 um 21:24) Antworten
Wer weiß, vielleicht werden diese Links künftig kostenpflichtig, wenns Leistungsschutzrecht für Verleger durchkommt, mehr dazu:
@ACAB: Hmm im Artikel steht: "In der Nähe der Lorenzkirche stach die provozierende Aufschrift Polizeibeamten ins Auge,"
Laut abkuerzungen.de steht ACAB u.a. für:
always carry a bible
hab immer eine Bibel bei Dir (Chatslang)
Das ist doch offenbar ein religiöser Übergriff der Polizisten, ich hoffe der Vatikan entsendet gute Anwälte ;)
MrBrook meint:
(24.11.2009 um 21:33) Antworten
@Augsburgr: Schade, dass es so wenig Infos zum Fall gibt. Mich würde insbesondere mal interessieren, ob die URL schon verwendet wurde, sprich: Ob schon Inhalte hinterlegt waren. Außerdem wäre es interessant zu wissen, wie der – potentielle – Blogger mit der (zumindest vorläufigen) Niederlage umgeht. Zahlt er, macht er den Fall aktiv öffentlich, klagt er?
@ACAB: Erinnert mich an den "Soldaten sind Mörder"-Standard-Fall zur Meinungsfreiheit. Für mich ist so etwas freie Meinungsäußerung, so sollte auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Andererseits verlangen die Richter dort seit neustem ja nicht einmal, dass die Schranken des Art. 5 GG eingehalten werden, sondern bauen selber merkwürdige Konstruktionen auf, die eine mißbräuchliche Verwendung gradezu provozieren.
Sebi meint:
(24.11.2009 um 21:35) Antworten
Wie ist den die Aussage "All Cops Are Bastards" im Lichte der Entscheidung des BVerfG zu der Aussage "Soldaten sind Mörder" zusehen?
michael meint:
(24.11.2009 um 21:39) Antworten
Ahhhhh! Das ist sowas von dämlich. Polizisten sowie alle anderen Vertreter des Staats (Regierung, gewählte und nicht gewählte Politiker, Beamte – bei Richtern lasse ich noch einmal mit mir reden) sollten von den Bürgern hemmungslos beleidigt werden können.
Der Staat – und der Staat besteht nun mal aus seinen Vertretern – ist mächtig. Und deshalb sollten alle Bürger was die Meinungsfreiheit angeht besondere, erweiterte Rechte gegenüber dem Staat haben. Soll heißen: Beleidigungen sind immer OK, Strafen wegen Beleidigungen gegenüber dem Staat nie gerechtfertigt. Das wäre eine einfache Lösung des Problems. Und nicht mal so abwegig. In den USA darf man Polizisten beleidigen. Das hindert Polizisten leider meistens nicht daran die betreffenden Personen trotzdem festzunehmen, aber die Gerichte haben das bisher immer erlaubt.
Vertreter des Staats müssen das aushalten.
kenguru meint:
(24.11.2009 um 21:40) Antworten
A.C.A.B … äääähhh Amtssprache ist Deutsch …
augsburgr.de einfach krank, dem Abmahnvirus verfallen, Anwalt wahrscheinlich Bruder des Stadtdirektors …
Topf meint:
(24.11.2009 um 21:41) Antworten
Und ich habe mich schon gefragt, ob der Typ, der vor unserem Haus parkt, öfter mal Probleme bekommt. Nummerschild:
AC-AB xyz
Jetzt weiß ich: ja!
GxS meint:
(24.11.2009 um 21:42) Antworten
Gleichzeitig kündigte Pfeilsticker gegenüber der Augsburger Allgemeinen weitere Schritte gegen Besitzer von Internetadressen an, in denen möglicherweise das Namensrecht der Stadt verletzt wird.
Wieso mahnt die Stadt nicht die Zeitung ab?
der Streitwert dürfte doch noch höher sein…
Ich kenne jemand, der Augspurger heisst. Das sind ja paradiesische Aussichten für Anwälte, wenn man bedenkt, dass die Stadt sicher begründetere Ansprüche hat. In den USA lassen sich so andere Orte (die den Namen geklaut haben) abmahnen, von Privatpersonen ganz zu schweigen…
Soviel zu dem rechtsfreien Raum Internet…
GxS meint:
(24.11.2009 um 21:48) Antworten
@ACAB Shirt
Kann man eigentlich die Polizei wegen Raubes an dem Shirt anzeigen?
Mit welcher Begründung wurde es beschlagnahmt?
Weiss eigentlich ein Polizist, welche Beleidigung sich hinter einem Shirt mit der Bezeichnung ACDC befindet???
Oder erst hinter okjf???
Bevor jemand fragt: Ich weiss auch nicht, was die Abk.: okjf bedeutet, aber ich kann auch kein rätoromanisch
Michael Wenzl meint:
(24.11.2009 um 21:52) Antworten
Die Kostennote in Sachen augsburgr.de scheint vom Tisch zu sein und OB Gribl hätte sich sensibleres Vorgehen in der Sache gewünscht. http://uteq.de/ss
Stuff meint:
(24.11.2009 um 21:54) Antworten
Ich empfähle als Domainnamen "Raubsburg.de" – falls der nicht schon vergeben…
OpenOffice seit – wie lange schon? – kostenlos.
Stuff
@Michael Wenzl:
Gottseidank, aber die Frage bleibt:
Kann die Stadt Augsburg z.B. der Augsburger Allgemeinen (die den Fall ja publiziert hat) verbieten den Namen Augsburg (oder AugsburgR) in ihrem Namen zu verwenden? Wie weit reicht dieses Recht?
Trara meint:
(24.11.2009 um 22:02) Antworten
"Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte"
Was doch n' Bullshit.
Die sind wahrscheinlich zu blöd den Unterschied zwischen einer Domain und einer Website zu begreifen. Ich darf mir jeden geschützten Scheiss als Domain registrieren. Ob ich die für eine Website verwenden darf oder behalten ist die Frage.
Die Frage die er freundlicher Weise sogar von sich aus gestellt hat.
Michael Wenzl meint:
(24.11.2009 um 22:17) Antworten
@GxS:
Ich vermute mal, dass eben die Klärung auch von der Stadt nicht unbedingt gewünscht ist. So bleibt der Nimbus, dass man grosszügig sei. Das wirklich durchzukämpfen kann sich jedenfalls kaum ein Blogger leisten.
SvenC meint:
(24.11.2009 um 22:32) Antworten
Und wieder einmal wird zurückgerudert auf Grund der schnellern Verbreitung im Internet. Ja, das schmeckt dem OB nicht, wenn man sich zu wehren weiss. Ob Frau von der Leyen deswegen wieder mit ihrer alten Leier anfängt? man weiss es nicht, man weiss es nicht.
Jens meint:
(24.11.2009 um 22:34) Antworten
@#1: Die Beleidigungsstrafbarkeit in DE ist nach Ansicht verschiedener Org.s (Europarat, OSZE, UN) eh vollkommen überzogen.
Ich bin hier definitiv für die Unschuldsvermutung: der OB wusste davon nichts…
prior meint:
(24.11.2009 um 22:49) Antworten
mit hartem durchgreifen erlangt man keine rechtssicherheit bei pillepalle-dingen…sondern erregt damit nur noch mehr den eh schon gärenden unmut über das schon barbarische benehmen der sogenannten polizei (die immer mehr zu einer SA mutiert). den herrschaften scheint nicht klar zu sein, daß sie bei einem aufstand die ersten sind, die an der nächsten laterne aufgeknüpft werden können.
Ko-Leriker meint:
(24.11.2009 um 22:50) Antworten
Jens: Ach ja? Die Wichser sollten mal besser den Ball flachhalten! Die haben hier nämlich gar nichts zu melden.
prior: Haben Sie das schon einmal probiert? Wenn ich mir die örtlichen Laternen so anschaue, stelle ich mir das ziemlich schwer vor. Wäre das vielleicht etwas für "Wetten dass…"?
igel meint:
(24.11.2009 um 23:14) Antworten
Ich glaube, der wird das einfach alles nicht gelesen haben. Überlastung und so.
Christian meint:
(24.11.2009 um 23:18) Antworten
Augsburg- "[...]Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen", sagt er. Und es sei auch "recht und billig, dass für die Anwaltskosten der Verursacher aufkommt, nicht der Steuerzahler." Die 1890 Euro müsse Blogger Fleischmann also zahlen." – Und da der Bürgermeister jetzt zurückrudert, muss die Stadt nun DOCH den Anwalt bezahlen der sich die viele liebe Mühe zwar umsonst gemacht hat, aber trotzdem bezahlt werden will/bzw sogar muss: siehe digiprotect im lawblog http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/19/digiprotect-sagt-wie-es-ist/
1890,- (bzw den Honorarteil daraus) aus dem Stadthaushalt also für nichts und wiedernichts ausgegeben. Ich weiss gar nicht was mich mehr ärgert, einem Bürger wegen sowas einen Anwalt an den Hals zu hetzen oder am Ende nicht dazu stehen können und das Geld abschreiben. Gäbe es in solchen Dingen Gerechtigkeit, würden die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt den finanziellen Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen oder entlassen werden. Aber das ist ja das schöne im öffendlichen Dienst – Fehler machen hat so gut wie nie Folgen.
Kaboom meint:
(24.11.2009 um 23:21) Antworten
Ein Kind (15) bei Temperaturen unter 15 C ohne sein Sweatshirt auf die Strasse schicken um heimzulaufen? Das dürfte schon ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmißhandlung rechtfertigen, oder?
Christian meint:
(24.11.2009 um 23:31) Antworten
augsburg nochmal – Vieleicht kann ja der ein oder andere in diesem Rechtsbereich fundierte mal was dazu sagen wie das mit diesem Namensrecht ausschaut dass die Stadt da für sich beansprucht (und nichtmal ihren Bürgern zugesteht). Warum darf die Presse dann dort den Städtenamen nutzen? Warum gibt es in vielen städten auch reine online-news Formate die den Stadtnamen verwenden? Vereine dürfen dies auch. Firmen sowieso. Wo ist also die Hürde die ein lokalansässiger Blogger (anscheinend) nicht überspringen kann? Muss man erst eine Firma anmelden, das ganze gewerbsmäßig machen? Nen Verein eintragen lassen? Sich ein Plastikschild besorgen auf dem "Presse" steht? Was wäre denn die einfachste Möglichkeit ganz legal den Namen einer Stadt in einer URL tragen zu dürfen?
MaxiMegalon meint:
(24.11.2009 um 23:47) Antworten
@Ko-leriker (21)
Als anständiger Masturbierer fühle ich mich beleidigt.
Abgesehen davon: wo bleibt die contenance?
Des weiteren kann ich als Ingenieur eines auch Lampenmaste produzierenden Unternehmens behaupten: den geschilderten Ausnahmelastfall mache die Dinger durchaus mit.
Degradierung meint:
(24.11.2009 um 23:58) Antworten
ACAB: "Sein Sweatshirt allerdings behielten die Beamten vorläufig. Er habe auf dem Heimweg ziemlich gefroren, berichtet der Schüler."
Köperverletzung im Amt, Aussetzung?
Unterkühlung, Lungenentzündung, was kann dadurch nicht alles passieren?
lawblogleser meint:
(25.11.2009 um 00:09) Antworten
@ ACAB
Vielleicht wollte einer der Beamten den Teenager auch nur nackt sehen ;-)
Bernd meint:
(25.11.2009 um 00:56) Antworten
@Augsburg: Offensichtlich bin ich komplett naiv, mein gesunder Menschenverstand ist wohl schon im Adventsurlaub.
Bei einer spontanen Umfrage hätte ich (nicht zuletzt unter Bezugnahme auf FAZ, Kieler Nachrichten, Hamburger Abendblatt etc.) Stein und Bein geschworen, dass Städte im Leben nicht das Recht auf "ihren" Namen einklagen können. Können das auch Staaten? Und wo endet diese rechtliche … nennen wir sie zarghaft "fragwürdige Rechtsauslegung"? Hat München auch Einfluß auf die Nutzung von Munich, Praha auf die Verwendung von Prague oder Prag?
Also bei uns heißt das alles Christen alle breit. :D
derRösrather meint:
(25.11.2009 um 05:31) Antworten
Die Geschichte mit em T-Shirt ist eine primitive Machtdemonstartion und Schikane. Zur Beweissicherung hätte sicher ein Foto gereicht, unmittelbare Gefahr bestand sicher nicht, die diese Maßnahme gerechtfertigt hätte.
Die Frage, ob es ein überzogener Übergriff war sollte der junge Mann, meiner Meinung nach, dringend klären lassen.
jodl meint:
(25.11.2009 um 06:58) Antworten
Batard – child born to parents who are not married to one another.
Das ist eine reale Beleidigung.
Testkaninchen meint:
(25.11.2009 um 07:47) Antworten
@A.C.A.B Irgendwo wo die Story auch verlinkt war wurde in den Kommentaren auf ein Urteil in Berlin verwiesen welches das nicht als Beleidigung einstuft mit Verweis auf "Alle Soldaten sind Moerder".
Ansonsten, mein Liebling:
All Colors Are Beautiful
Ich waer ja auf jedenfall fuer paar Flashmobs mit solchen T-Shirts und irgendwelchen anderen Bedeutungen drunter ausgeschrieben oder so. :)
Bits of Freedom meint:
(25.11.2009 um 09:04) Antworten
Besonders delikat wird der ACAB-Vorfall, wenn man ihn zusammen mit dem Urteil des BGHs im August betrachtet, nach dem Neonazi-Parolen wie "Blood & Honour" erlaubt sind, solange sie auf englisch sind:
Es stellt sich die Frage, ob die Beauftragung des Anwalts überhaupt notwendig war. Die Stadt hat genügend Juristen, um einen solchen Fall selbst zu bewerten.
Es wäre also zu prüfen, ob die Abmahnkosten vor diesem Hintergrund überhaupt hätten geltend gemacht werden dürfen.
Danach wäre zu prüfen, ob die bloße Registrierung der Domain bereits eine (Namens-)Rechtsverletzung darstellt. Hier gibt es sicher bereits Rechtssprechung…
ThomasM meint:
(25.11.2009 um 09:13) Antworten
Mal eine Frage an die Rechtskundigen
Die Stadt Augsburg behauptet, dass das Vorgehen des Rechtspflegers rechtlich einwandfrei gewesen wäre. In meinem Verständnis würde das aber bedeuten, dass allein die Registrierung einer (freien) Internetadresse das Namensrecht verletzt und rechtswidrig ist.
Für mein Gefühl wäre das etwa so, als würde man sich bereits durch das Reservieren eines Kaufgegenstandes des Diebstahls schuldig machen.
Also: Hat die Stadt Augsburg Recht mit der Meinung, dass bereits die Registrierung einer Domain ein Straftatbestand im Sinne des Namensrechts ist?
Danke
Thomas
Siggi meint:
(25.11.2009 um 09:34) Antworten
Toll, wie sich dauernd die tollen Volljuristen im öffentlichen Dienst das Licht unter den Scheffel stellen. Das ist sooo kompliziert. Als Beamte des gehobenen Dienstes wurden wir auch ausgebildet, neue Sachverhalte durch z.B. Subsumtion zu bewerten, das erwarte ich auch und gerade von großteils arroganten Menschen mit 2. Staatsexamen, sorry. Manchmal kommt es mir so vor, als ob man den Opponenten auf diese Weise schädigen möchte…honi soit qui mal y pense.
"Dass wegen der «A.C.A.B.»-Aufschrift hart durchgegriffen wird, sei einer Absprache mit den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Ansbach zu verdanken"
Kein Wort über einen Richter.
Kein Bedarf für einen Richter.
Die Exekutive sieht, verurteilt, bestraft nach Gutdünken.
Standrechtlich.
Und machen noch nicht mal einen Hehl daraus.
Die Gewaltenteilung ist längst aufgehoben.
20(4)
martin III. meint:
(25.11.2009 um 10:22) Antworten
@35 (jodl):
sie meinen sicher "das war eine reale beleidigung", vor 100 jahren oder so. der beamte der sich heute über sowas echauffieren will müsste zunächst mal seine eigenen familienverhältnisse offenlegen (waren seine eltern wirklich verheiratet? sind seine eigenen kinder alle ehelich?), heutzutage sind nämlich eine nicht geringe anzahl an menschen tatsächlich "bastarde" im sinne der definition.
Jan meint:
(25.11.2009 um 10:30) Antworten
@Testkaninchen: Weiß doch jeder, dass "Strg" für "Strategie" steht!
Treater meint:
(25.11.2009 um 10:41) Antworten
"Systemanforderungen: Windows XP SP3, Windows Vista o Windows 7"
Zwickmühle.
Für Office2010 brauch ich das SP3. Mit SP3 komm ich aber nichtmehr ins Internet. Für die Installation von Office muss ich online sein.
MrBrook meint:
(25.11.2009 um 10:45) Antworten
@ThomasM: Das ist eben das Problem: Es gibt wenig nähere Infos zum Fall. Zwar hat eine Stadt grundsätzlich ein (einklagbares) Recht an ihrem Namen, dieses Recht schützt aber nur vor unbefugter Nutzung. Wenn keine Inhalte auf einer Domain hinterlegt werden wird es problematisch, eine Nutzung zu konstruieren.
Die ganz große Frage ist eben, ob der Blogger die registrierte Domain schon genutzt hat. Wobei ich es auch dann ziemlich fraglich finde, ob die Stadt sich auf ihr Namensrecht berufen kann.
Hobbyjurist meint:
(25.11.2009 um 10:48) Antworten
Wieso das Officepaket von Microsoft verwenden? Es gibt doch auch das auf längere Sicht kostenlos erhältliche Open Office.
Chris meint:
(25.11.2009 um 11:48) Antworten
Nur weil jemand ein Hemd getragen hat, wo nur 4 Buchstaben draufstehn. Das ist für mich nicht verständlich es kann ja alles mögliche heißen. Vielleicht wollte die Polizei nur mal einen kleinen Knaben nackig sehn.
Tom meint:
(25.11.2009 um 11:52) Antworten
zum ersten Link:
tjoa, q.e.d. würde ich sagen ;-)
Sebastian Thürrschmidt meint:
(25.11.2009 um 11:54) Antworten
MS Office ist in der Juristerei offenbar extrem verbreitet, wenn bereits eine kostenlose Betaversion eine Meldung auf Lawblog wert ist. Daß man nicht auch noch dafür blechen muß, zumindest vorübergehend, als Versuchskaninchen herhalten zu dürfen, dafür gibt es neuerdings ein Wort: sternhagelgünstig!
Drollig auch dieser Hinweis auf der verlinkten Seite:
Sie müssen keine Hardware austauschen, auf der Office 2007 ausgeführt werden kann. Diese wird auch von Office 2010 unterstützt.
ich hoffe die stadt aburg geht auch gegen die aburger puppenkiste streng vor!
Klaus meint:
(25.11.2009 um 12:42) Antworten
Nochmal zu ACAB, also wenn ich mich recht erinnere, steht der Begriff Bastard für uneheliches Kind. Also die generalisierte Behauptung, dass alle Polizisten uneheliche Kinder seien, ist im schlimmsten Fall unzutreffend – aber eine Beleidigung?
akbwl meint:
(25.11.2009 um 12:55) Antworten
Bastard ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Beleidigung, und daher kann es nicht sein, dass eine klar umrissene Bevölkerungsgruppe beleidigt wird. Beim "Soldaten sind Mörder"-Ausspruch ist es keine fest definierte Gruppe (es darf nicht heißen "Alle Soldaten sind Mörder").
Ansonsten laufen demnächst Personen mit T-Shirt-Sprüchen wie "Alle Richter sind Rechtsbeuger" herum.
Gonzo meint:
(25.11.2009 um 13:04) Antworten
Tja, hätte man den Bengel 15 Minuten nett von ner hübschen blonden Polizeischülerin befragen lassen, wär der erzieherische Effekt unterm Strich sicher positiver ausgefallen. Nun wird sich sein Bild von der Polizei (so es denn so schlecht war wie unterstellt) bestimmt nicht gebessert haben.
anonymous meint:
(25.11.2009 um 13:33) Antworten
@akbwl: Ihrer Logik folgend ist also C.A.B. oder J.A.B zulässig? Bzw. kann ich auf missverständliche Abkürzungen und Englisch gleich ganz verzichten und simple "Polizisten sind Bastarde" auf mein T-Shirt drucken lassen? (Hauptsache das "Alle" fehlt?)
Nik meint:
(25.11.2009 um 13:44) Antworten
Ich konnte mir einen ausführlicheren Kommentar auch nicht verkneifen:
@akbwl
Sehe ich anders. Im mir bekannten Sprachgebrauch enthält 'Xe sind Ye' bereits den Allquantor:
Für alle Xe: X ist Element der Menge der Ye.
Beispiel:
"Notebooks sind schwarz!" – "Nein, das ist falsch. Schau dir mal einige Macbooks an, da gibt es z.B. auch weiße."
Das ist nur für den Allquantor ein sinnvoller Einwand, nicht für den Existenzquantor.
walti meint:
(25.11.2009 um 14:00) Antworten
@abkwl
Zitat:
(es darf nicht heißen "Alle Soldaten sind Mörder")
Äh,
das müssen sie aber mal erklären!
Die Nennung "Alle Soldaten" ist weder zahlenmäßig überschaubar,noch auf Grund bestimmter Merkmale so klar umgrenzt, dass sie deutlich aus der Allgemeinheit hervortritt!
BGHSt 36,83
Ohne Artikel werden alle impliziert. Es ist ja auch nicht so, dass der Spruch "Soldaten sind Mörder" nur deshalb zugelassen wurde, weil er nicht lautet "Alle Soldaten sind Mörder". Beide Sätze sind in Bedeutung und Umfang gleich. Der Artikel unterstreicht im Zweifel lediglich sprachlich, dass es keine Ausnahme gäbe.
Die Auftragstötung ist der Haupteinsatzzweck eines Soldaten. Wann sind tötende Soldaten Mörder? Vielleicht dann wenn die Mordmerkmale von den Vorgesetzten oder den Regierenden erfüllt werden?
Polizisten als Bastarde zu bezeichnen ist da eine ganz andere Schublade und in der Pauschalität nichtmal ansatzweise gerechtferigt.
name(erforderlich) meint:
(25.11.2009 um 14:40) Antworten
@65 gant
'Die Auftragstötung ist der Haupteinsatzzweck eines Soldaten.'
Nunja, das ist ja auch wieder nicht ganz richtig. Hauptzweck ist es als Teil der Armee ein Land zu verteidigen/anzugreifen. Da sie dabei bewaffnet sind und auf gleichermaßen ausgestattete Artgenossen treffen ist die Tötung von feindlichen Kombattanten ((c)Schäuble) ein Nebeneffekt.
Töten wird impliziert und gehört zum Handwerkszeug eines Soldaten, aber Hauptzweck ist das nicht.
Andre meint:
(25.11.2009 um 14:47) Antworten
A.C.A.B. = acht Cola acht Bier, so hab ich das immer verstanden :-)
soll mir mal der Staatsanwalt nachweisen, dass ich jemanden beleidigen wollte.
Sebastian C. meint:
(25.11.2009 um 15:13) Antworten
Fraglich ist allerdings in der Tat, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wir, oder ob es sich um eine straflose Kollektivbeleidigung handelt. Für ersteres könnte allerdings sprechen, dass man auf Demonstrationen immer auf Polizeibeamte trifft und sich der Schriftzug dann genau gegen diese vor Ort anwesenden Beamten richtet. Insofern ist es durchaus legetim durch Herbeiführung von obergerichtlicher Rechtssprechung Rechtssicherheit zu schaffen.
keiner meint:
(25.11.2009 um 15:22) Antworten
Basti, immer schön bis zum ENDE lesen:
Hinweis: Anders wird die Strafbarkeit zu beurteilen sein, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare – und damit straflose – sog. Kollektivbezeichnung handeln.
Hans meint:
(25.11.2009 um 15:43) Antworten
heute ein Autokennzeichen gesehen (und gelacht): AC-AB xxx – muss der Fahrer jetzt auch Angst haben, wenn er nach Bayern fährt?
Sebastian C. meint:
(25.11.2009 um 16:06) Antworten
Richtig. Es kann sich um eine straffreie Kollektivbeleidigung handeln. Diese Frage ist aber erstens grundsätzlich noch nicht abschließend geklärt, zweitens kann es aus den von mir genannten Gründen sehr wohl anzunehemn sein, dass es sich um eine abrenzbare Personenmehrheit handelt, wenn sich die Bezeichnung primär auf die vor Ort erwartungsgemäß anwesenden Polizeibeamten bezieht.
Mme du Pont(1/4) meint:
(25.11.2009 um 16:21) Antworten
@A.C.A.B
Mir ist weigstens 1 Fall bekannt, in dem in BAyern ein Auto von der Polizei aus dem Grund kontrolliert (und durchsucht) wurde, dass dass Kennzeichen AC-AB#### lautete. Der Fahrer und seine Frau (gutbürgerlich, Mitte Fünfzig) staunten drei Tage später noch immer, dass sie auch zur Wahl ihres Kennzeichens befragt wurden, während ihr Auto durchsucht wurde. Ob das denn einen "politischen Hintergrund" hätte, mit dem Kennzeichen. Erst nach mehrmaligem beteuern, das Kennzeichen sei zufällig ausgegeben worden (kein Wunschkennzeichen), murmelte der B…eamte etwas von "…in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt…"(sic).
Tss… die können gerne mal Aachen besuchen – die werden staunen, oder völlig paranoid werden.
Grüße aus der (ganz ganz früher mal) Rrrrrreichshaupptstadt, Aachen.
p.s. Wenn es einen polit. Hintergd. gehabt hätte, hätte die Beamten das was angegangen?
tmp meint:
(25.11.2009 um 16:26) Antworten
In meiner Naivität ist mir die Abkürzung "ACAB", bis sie hier in den Links auftauchte, gänzlich unbekannt gewesen.
Unter Umständen wäre ein derartiges Textil sogar in meinen Kleiderschrank gewandert, sofern mir Stil und Farbauswahl zugesagt hätten.
Daraus gleich eine Beamtenbeleidung abzuleiten (womöglich vorsätzlich), halte ich für realitätsfremd und überzogen. Ein Hinweis hätte es meines Erachtens auch getan und weitaus besser zur erzieherischen Maßnahme beigetragen als das totalitäre Durchgreifen jener Beamten.
Verhältnißmäßigkeit (vulgo: "gesunder Menschenverstand") ist bedauerlicherweise nur noch selten anzutreffen. Grautöne sind auch einfach viel zu kompliziert, wenn es auch schwarz / weiß geht.
Mme du Pont(1/4) meint:
(25.11.2009 um 16:34) Antworten
"gesunder Menschenverstand"
"hat es nur gut gemeint"
"in bester Absicht"
"nicht so gemeint"
…
Inschriften auf den Stufen zum Hades… scnr ;->
Aurisa meint:
(25.11.2009 um 16:41) Antworten
Ich liebe straflose Kollektivbeleidigungen ;)!
Also dann: A.L.S.H.!
(Alle Lawblog-Kommentatoren sind Hobbyjuristen ;)!)
Anders meint:
(25.11.2009 um 16:48) Antworten
@71 Sebastian
Ihre Ausführungen sind hanebüchen. Die Abkürzung A.C.A.B. ist schlicht weg eine Meinungsäußerung. Der Volksmund sagt in solchen Fällen zu recht, wer sich den Schuh anzieht, dem passt er auch.
Hier eine abgegrenzte Gruppe herbeireden zu wollen ist absurd.
Anders
Sebastian C. meint:
(25.11.2009 um 17:01) Antworten
Die Frage, ob eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wurde oder es sich um eine Kollektivbeleidigung handelt hat doch nix damit zu tun, ob A.C.A.B. eine Meinungsäußerung ist, sondern ausschließlich, ob die Personengruppe beleidigungsfähig ist. A.C.A.B. an sich ist unzweifelhaft eine Beleidigung. Der Ausdruck Bastard ist eine ehrverletzende Äußerung, da nützt es auch nix auf die ursprüngliche Definition zu verweisen. Unbeschadet dessen, dass der Ausdruck heute einzig als Schimpfwort verwendet wird, war er auch schon seit jeher eine abwertende Äußerung gegenüber nichtehelichen Kindern bzw. noch früher für Kindern zwischen Adligen und Nichadligen. Wenn man eine Person als "Schwuchtel" bezeichnet, so ist dies auch eine Beleidigung unabhängig davon, ob die bezichtigte Person Homosexuell ist oder nicht.
Anders meint:
(25.11.2009 um 17:15) Antworten
@77
A.C.A.B ist eine Meinungsäußerung. Wäre sie keine, wäre sie tatsächlich eine Beleidigung.
Tatsächlich hat die Frage, ob eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wurde, nichts damit zu tun, was A.C.A.B. ist.
Solwohl die Behautung, es könne eine abgrenzbare Personengruppe vorliege, als auch die Behauptung es läge eine Beleidigung vor, sind abwegig.
Wie ich schon ausführte, kann man sich von jeder Äußerung beleidigt fühlen, aber dort gilt, wer sich den Schuh anzieht.
Dazu bedarf es nicht mal der Tatsache, dass ein Schimpfwort benutzt wurde.
Ebenso wenig bedeutet die Tatsache, dass ein Schimpfwort benutzt wurde, dass hier eine Beledigung vorliegt. Ihr Beispiel mit der "Schwuchtel" ist an dieser Stelle treffend, denn es war eine Zeit lang gang und gebe, dass sich Jugendliche untereinander so bezeichnet haben. Dabei wollte werde jemand beleidigen, noch fühlte sich jemand dadurch beleidigt.
Das sich Polizisten durch solch eine Botschaft beleidigt fühlen, zeugt nach meinem dafürhalten für ein stark übersteigertes Geltungsbedürfnis, das danach schreit irgendwo außerhalb des Polizeidienstes geparkt zu werden.
Anders
Kand.in.Sky meint:
(25.11.2009 um 17:29) Antworten
@Sebastian C.:
man,
"Soldaten sind Mörder"
"Bulle von Tölz"
"Faschistenstaat"
und nun besser sich nicht weiterhin lächerlich machen.
#k.
Sebastian C. meint:
(25.11.2009 um 17:54) Antworten
A.C.A.B ist eine Meinungsäußerung. Wäre sie keine, wäre sie tatsächlich eine Beleidigung.
Beleidigung und Meinungsäußerung schließen sich nicht gegenseitig aus. Im Gegneteil, die meisten Beleidigungen sind Wertturteile und somit auch Meinungsäußerung. Die Aussage "xy ist ein dummes Arschoch" ist ein Werturteil und somit eine Meinungsäußerung. Sie ist aber auch eine ehrverletzende Meinungsäußerung und als solche eine Beleidigung. Ihre Argumentation eine Meinungsäußerung könne schlechterdings keine Beleidigung sein ist einfach unzutreffend oder um es mit ihrem lieblingswort zu sagen abwegig. Auch unser GG geht im Übrigen hiervon aus, in dem es die Meinungsfreiheit zum Schutze der persönlichen Ehre einschränkt, Art. 5 Abs. 2 GG.
Solwohl die Behautung, es könne eine abgrenzbare Personengruppe vorliege, als auch die Behauptung es läge eine Beleidigung vor, sind abwegig.
Sie dürfen es gerne für abwegig halten, dass eine abgrenzbare Personengruppe vorliegt. Ich halte diese Ansciht zumindest für vertretbar. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht das wohl auch so.
Das Bastard eine Beleidigung ist, darüber kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Es kommt im Übrigen auch nicht auf die Sicht des Beleidigten an. Ihr Statement "Wer sich den Schuh anzieht…" geht hier völlig fehl. Es kommt auf die Sicht dessen an der die Äußerung kundgibt. Vereinfacht gesagt es kommt dararuf an, ob durch die Äußerung die Missachtung oder Nichtachtung der Person zum Ausdruck kommen soll.
Anders meint:
(25.11.2009 um 18:32) Antworten
@80
Beleidigung und Meinungsäußerung schließen sich dann aus, wenn es um die Strafbarkeit geht. Das war der Punkt. Entweder sieht man es als reine Meinungsäußerung, die eben nicht strafbar ist oder als Beleidigung, die strafbar ist.
Das Meinungsäußerungen Beleidigungen sein können und die Verwendung von Schimpfworten keine Beleidigung darstellt, hatte ich doch bereits ausgeführt.
Sie hatten schließlich behauptet, es käme nicht drauf an, ob hier eine Meinungsäußerung vorliegt. Es ging also um eine Begriffsabgerenzung im Sinne des bisher gesagten.
Das Bastard eine Beleidigung ist, ist strittig. Man kann eine Aussage eben nicht ohne den Kontext beurteilen. Das hatte ich bereits an der "Schwuchtel" erläutert.
Da sie schon so oberlehrerhaft ankommen, es kommt durchaus auf die Sicht des Beleidigten an. Schließlich ist es ein Antragsdelikt. Wer sich durch Äußerungen anderer nicht beleidit sieht und nicht klagt wurde denach auch nicht beleidigt.
Die Ausführung, "Wer sich den Schuh anzieht …", bezog sich auf die Tatsache, dass jemand von einer allgemeinen Aussage beleidigt fühlt.
Eine abgrenzbare Personengruppe durch Anwesenheit an einem Ort definieren zu wollen, ist schlicht gesagt, Unsinn.
Der Träger des T-Shirts dürfte sich dann auch nicht versehentlich vor einer Polizeistation aufhalten, weil dort die selbe Argumentation greifen würde.
Auch die Tatsache, dass bei Versammlungen Polizei anwesend ist, kann eine abgrenzbare Gruppe nicht definieren, da dem angeblichen Beleidiger schließlich nicht bekannt sein kann, welche Einsatzgruppen vor Ort sein werden. Damit würde er wieder versuchen eine ihm nicht näher bekannte und abgrenzbare Gruppe zu beleidigen. Jemanden zu beleidigen ohne zu wissen, wenn man beleidigt widerspricht schon dem Sinn einer Beleidigung. Deswegen ist eine Meinungsäußerung.
Das Sie und irgendein Staatsanwalt das anders sehen möchten ist Ihr gutes Recht, belegt aber nichts, da es sowahl das BVerfG, als auch andere Gerichte anders sehen und dementsprechend geurteilt haben.
Anders
Mme du Pont(1/4) meint:
(25.11.2009 um 18:49) Antworten
Mannomann… "Meine Förmchen!" – "Nein, _meine_ Förmchen!" – "NEIN, m e i n e"..
"Alle Juristen und alle die so tun als ob sind doof"
Werde ich jetzt verhaftet?
scnr!
Sebastian Conzen meint:
(25.11.2009 um 18:55) Antworten
Da sie schon so oberlehrerhaft ankommen, es kommt durchaus auf die Sicht des Beleidigten an. Schließlich ist es ein Antragsdelikt. Wer sich durch Äußerungen anderer nicht beleidit sieht und nicht klagt wurde denach auch nicht beleidigt.
Das erfordernis eines Strafantrages hat nur Auswirkungen darauf, ob die Tat verfolgt wird nicht ob eine Straftat begangen wurde. Die Sachbeschädigung wird auch nur auf Antrag verfolgt. Nach ihrer Logik wäre die Sache nicht beschädigt nur weil der Geschädigte auf den Strafantrag verzichtet.
Darüber hinaus kann gerade bei Bematen auch der Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellen, was ebenfalls gegen ihre Argumentation spricht.
Und welche Gerichte haben bitte schön bei vergleichbaren Fällen bereits geurteilt?. (OLG aufwärts bitte)
Das Bastard eine Beleidigung ist, darüber kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Also normalerweise denke ich, wenn ich das Wort Bastard höre, an Biologie (Hybride).
Aber ich habe eben gesehen, dass man durchaus dabei auch an Mangas oder Schwerter denken kann, je nachdem, wie man drauf ist.
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard_%28Begriffskl%C3%A4rung%29
Aber die Diskussion erinnert mich an den (schlechten) Witz:
Kommt ein junger Mann zum Psychiater. Der malt einen Kreuz aufs Papier. Und fragt: „An was denken Sie bei diesem Kreuz?“ – „An eine nackte Frau!“ Der Psychiater malt einen Kreis. – „Und jetzt?“ – „An eine nackte Frau!“ – Meint der Psychiater: „Sie sind ja äußerst sexbesessen!“ –
„Wieso ich? Sie malen doch diese Schweinereien!“
Es ist für mich persönlich eine neue Erfahrung, dass sich angeblich erwachsene Menschen durch ein Abkürzung von vier Buchstaben (zudem in einer fremden Sprache, gut, dass es keine kyrillischen oder gar Chinesischen Zeichen waren) beleidigt fühlen können. Das sagt viel über die Gesellschaft aus, in der wir leben…
@Sebastian Conzen:
hier wurden schon links genannt:
Amtsgerichte, die wollten Sie nicht,
OLG: von Sebastian C Kommentar 68 in Verbindung mit 69
Oh Microsoft… ich habe mich aus Neugier mal für die Office-Beta mit vorhandener Live ID anmelden wollen, da muss ich dann noch ein zusätzliches "Konto" anlegen. Die Anmeldung ist garniert mit
"Wenn Sie auf „Mein Konto erstellen“ klicken, stimmen Sie dem Microsoft-Servicevertrag und den Datenschutzbestimmungen zu."
Links zum "Servicevertrag" sucht man allerdings vergeblich.
In all den Jahren nichts dazugelernt, mh?
Sebastian C. meint:
(25.11.2009 um 19:32) Antworten
OLG Stuttgart hat ausdrücklich bestätigt, das A.C.A.B. eine Beleidigung sein kann. Hinsichtlich von T-shirts o.ä. mit enstprechendem Schriftzug hat das Gericht in einem obiter dictum gesagt, dass hierbei auch eine straflose Kollektivbeleidigung in Betracht kommt.
Das Urteil zur Nazi-Parole sind Birnen die nicht mit Äpfeln zu verwechseln sind. Es gin dabei nicht um Beleidigung sondern um Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das ist etwas vollkommen anderes.
igel meint:
(25.11.2009 um 19:36) Antworten
@GxS: Ich kann gut nachfühlen, dass man sich da als Polizist verärgert fühlt (Nicht verletzt. Polizisten kennen nur Angst und Wut.). Was ich nicht verstehe ist, warum irgendwer sich einen Dreck um deren Interpretation schert! So ein Polizist hat eine Pistole in der Hand und unendlich viel Verstärkung auf seiner Seite, er ist in der Machtposition. Die er nach Belieben ausnutzen kann. Es ist nur fair ihm seine Machtposition um Dinge zu erleichtern, die er viel zu leicht missbrauchen kann. Zumal ich absolut fair finde, dass jemand mit so viel Rückhalt durch die Sachlage, ein paar Worte muss aushalten können.
Im Ernst, stell dir einmal vor, du stehst oben auf einer Burgmauer mit einem Maschinengewehr und zielst auf jemanden, der unten vor der Mauer steht. Und der unten guckt hoch und sagt: Du Bastard!
Mein Punkt ist: Die Beleidigung durch deine Machtposition ausgesprochen mild, egal was der da unten sagt. Und ist es nicht für alle Besser, wenn das Verhältnis zwischen einem Beamten nicht völlig einseitig dominiert ist? Man kann es viel ausgleichen, indem man dem Beamten zumutet, Beleidigungen hinnehmen zu müssen. Wir verlieren den Schutz seiner Gefühle, aber wir gewinnen ein ausgeglicheneres Verhältnis von Staat zu Bürger.
@igel:
Bis gestern war mir die Abkürzung unbekannt,
und ich stelle mir die Situation vor, die @Mme du Pont(1/4)
schildert. Kafka ist nichts dagegen…
Das zeigt, dass man besondere Anforderungen an Polizisten stellen sollte, eben weil sie eine gewisse Machtposition haben. Das ist meiner Meinung nach nicht gegeben, auch wenn man sich das Berliner Prügelvideo anschaut…
Der … Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten … aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten.
Gut das OLG hat also festgestellt, dass der Ruf: "Acab" mit Verweis auf einen konkreten Polizisten eine Beleidigung sein kann, im Gegensatz zu dem Ausruf: "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!". http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_40_1.pdf
(Polizisten sind halt schnell beleidigt, ausserdem sprechen Sie offensichtlich besser englisch als deutsch, da verstehen sie sogar Abkürzungen)
Äpfel und Birnen sind beides Obst und hier kann man m.E. durchaus vergleichen, beides sind Straftaten, beides beleidigt andere, nur werden m.E. Nazi Parolen schärfer bestraft, weil sich der Staat herausgefordert sieht. Bei dem Ruf: "Adac" werden aber angeblich Personen beleidigt…
oder wird das vielleicht doch nur verfolgt, weil sich der Staat herausgefordert sieht?
Hätte ich mit einer Beleidigungs-Anzeige Erfog, wenn jemand einen Pulli mit der Aufschrift: ANAB (übersetzt: Alle Krankenpfleger sind Bastarde?) trägt?
Ich bleibe bei meiner Aussage: Diese Vorkommnisse sagen viel über die Gesellschaft aus, in der wir leben…
Th. Koch meint:
(25.11.2009 um 20:38) Antworten
Die Auffassung, dass "A.C.A.B." eine strafbare Beleidigung darstelle, ist vor dem HIntergrund der insoweit praktisch maßgeblichen Rechtsprechung zur Beleidigungsfähigkeit von Kollektiven nur dann vertretbar, wenn man diese ständige Rechtsprechung für falsch hält; anderenfalls liegt auf Basis der Rechtsprechung und den Vorgaben des BVerfG (etwa im Falle "Soldaten sind Mörder") ersichtlich keine Beleidigung vor, so dass die gegenteilige Ansicht als außerhalb des ernsthaft Vertretbaren befindlich anzusehen ist.
Der hier in Rede stehende Sachverhalt ("Schülerdemo") ändert daran nichts. In dem einzig bekannten Fall einer Verurteilung wegen "A.C.A.B." hatte der Verurteilte einen bestimmten Polzisten konkret angesprochen und diesem gegenüber die betreffende Aussage getätigt. Damit wurde dieser als Adressat der Äußerung individualisiert.
Darüber hinaus ist hier in Rede stehende Vorgehen der Polizei weder durch Strafverfolgungszwecke noch polizeirechtlich zulässig. Selbst wenn in Bezug auf die Teilnahme an einer Demo eine begangene Straftat in Betracht käme, hätte eine gewöhnliche Identitätsfeststellung ausgereicht.
Es handelt sich also um offensichtlichen Staatsterrorismus bajuwarischer Provenienz.
don giorno meint:
(25.11.2009 um 20:46) Antworten
@ACAB: Vielleicht war der Junge auch Frutarier und wollte seine Liebe zu Obst ausdrücken?
Annanas Citrone Apfel Banane?
Gottloser meint:
(25.11.2009 um 20:53) Antworten
Das war ne Kneipenbestellung.
Acht Cola, Acht Bier.
Kand.in.Sky meint:
(25.11.2009 um 21:44) Antworten
@Kand.in.Sky:
Richtig. Das hatte ich vergessen.
Sieht noch jemand den Widerspruch?
Spätestens hier ist die Vorgehensweise der Polizei unverhältnismäßig und ein Dienstvergehen…
Das heißt nämlich, dass ich immer damit rechnen muß, so behandelt zu werden, wenn ich ein Pulli mit Acab trage; und dass das nur bei diesem Tatbestand passiert und nicht bei anderen.
Aber es stimmt schon: die Rechtssicherheit sollte erzeugt werden, indem der Staatsanwalt und die Polizisten aus dem Dienst entfernt werden…
Erst dann können Imagekampagnen wie "Dein Freund und Helfer" eine gewisse Wirkung erzeugen. Der 15 Jährige wird sich in Zukunft sicher vertrauensvoll an die Polizei bei Problemen wenden…
Th. Koch meint:
(25.11.2009 um 22:42) Antworten
Der Betroffene sollte sich ein neues Shirt anfertigen lassen:
"A.C.A.B. – q.e.d."
ich meint:
(26.11.2009 um 02:21) Antworten
Kommt es eigentlich nur mir so vor, oder sind Beamte die einzigen, bei denen "Beleidigungen" – ob echt oder nicht – überhaupt verfolgt werden? Als Normalbürger kann man doch so viele Beleidiger anzeigen wie man will, das Verfahren wird stets wegen "mangelndem Interesse der Öffentlichkeit" eingestellt, selbst wenn nicht in Abkürzungen beleidigt wurde.
@ich: Nicht ganz. Es wird beim ersten Mal eingestellt. Wenn gegen dich fünf verschiedene Anzeigen wegen Beleidigung eingehen könnte sich das öffentliche Interesse ergeben. Oder vielleicht auch erst beim hundertsten Mal. Der praktische Effekt von Beleidigungs-Gesetzen ist jedenfalls immer der selbe: http://blogs.usatoday.com/oped/2007/04/worlds_insult_l.htm i.e. es gibt Menschen mit Geld/Macht noch mehr ebendavon.
(tr) meint:
(26.11.2009 um 09:56) Antworten
jetzt mal weg von den juristischen spitzfindigkeiten, ob eine beleidigung vorliegt oder nicht.
es ist in jedem fall eine völlig unnötige provokation, und wer diese vornimmt, der muß sich auch nicht wundern, wenn er sozusagen im gegenzug etwas provokant behandelt wird.
sage ich so als bayrischer mitbürger
Kai meint:
(26.11.2009 um 10:25) Antworten
@101: Ich finde es eine Meinungsäußerung und die dürfen gerne provokant sein. Man sollte genug Persönlichkeit haben, das zu akzeptieren.
"provokant behandeln" und "Festnahme, Gefangenensammelstelle, nackt ausziehen" sind zwei sehr weit auseinanderliegende Gegebenheiten.
Das erinnert eher an Bagram als an Bayern.
Na, falls Sie das Vorgehen der Polizei gutheißen, dann wünsche ich Ihnen beim kleinsten Gesetzesverstoß auch mal die volle Bandbreite der Polizeigewalt :) Ist doch ok oder wie?
es ist in jedem fall eine völlig unnötige provokation
Zweifelsohne,
so man denn weiss, was ACAB bedeutet.
Ein pubertierender 15-jähriger benimmt sich (etwas) daneben, (aber er hatte den Pulli von den Eltern) da muss man als Staatsanwalt und als Polizist ihn schon gewaltsam nackicht ausziehen und demütigen…
Das stärkt das Vertrauen in die Polizei ungemein, aber das hatten wir ja schon häufiger z.B. bei Razzien in Diskotheken.
Da Polizisten die Staatsgewalt verkörpern, sollten sie auch eine Vorbildfunktion gerade gegenüber Jugendlichen haben. Nur in einem Land, wo dieses Verhalten vorbildlich ist, will ich eigentlich nicht leben…
Wie man mehr erreichen könnte hat z.B.
@Gonzo
geschrieben…
Lea meint:
(26.11.2009 um 11:02) Antworten
A.C.A.B.
So ein Blödsinn!
A.C.A.B. heißt natürlich all cooks are bastards und kommt auch als T-Shirt von der Rote Gourmet Fraktion (ein Caterer) per Post gerne in jeden Haushalt. Wenn ich in Bayern damit erwischt werde, werde ich dann von der Obrigkeit auch ausgezogen?
Da stehen sie rum mit ihren weißen Mützen – ACAB
waten rum in fettigen Pfützen – ACAB
schlachten Tiere nur zum braten – ACAB
was in ihnen vorgeht, kann man nur erraten – ACAB
Law and order interessiert sie nicht,
denn Trüffel sind ihr Leibgericht
All cooks are bastards
All cooks are bastards
All cooks are bastards
…
@nonym meint:
(26.11.2009 um 11:09) Antworten
A.C.A.B
Diese Abkürzung war mir bisher nur als "Label" bekannt.
Habe selbst so ein Shirt im Schrank.
Irgendwann vor monaten mal gekauft weil mir das Shirt gefiel.
Das diese Buchtabenkombination etwas anderes als ein "Label" bedeutet, davon wusste ich nichts.
OK, ich versuch mal das Shirt umzutauschen…
…bin gespannt auf das Gesicht der Verkäuferin, wenn ich den Grund dafür nenne.
Irgendwelche Tips, zur Argumentation des Umtauschs?
Sollte sich zumindest als schwierig erweisen, ein Shirt nach monaten (getragen und verwaschen), umzutauschen.
kfdr_aa meint:
(26.11.2009 um 11:09) Antworten
Kinder (und Jugendliche) provozieren nunmal. Ich habe in dem Alter auch manchmal solche Shirts getragen – im nachhinein würde ich vermuten, dass die Beamten sich eher darüber amüsiert haben.
igel meint:
(26.11.2009 um 11:10) Antworten
@(tr): Tragen Sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Alle igel sind Bastarde?" Nehmen wir es einmal an, nur zur Probe. Wenn Sie mit diesem T-Shirt vor mir stünden, würde ich Ihnen wahrscheinlich einen Rat geben, der im Fernsehen ausgebliept werden müsste. Klar, wer provoziert, der muss damit rechnen, dass man ihm antwortet.
Und jetzt nehmen wir einmal weiter an, Sie stünden mit Ihrem T-Shirt vor mir, und ich habe all meine Freunde dabei. Kraftsportler. Mit Kettensägen in der Hand. Und zur Schaffung klarer Verhältnisse ziehen wir Sie nackt aus und lassen Sie dann halbnackt nach Hause laufen. Das wäre doch überzogen, oder?
Nehmen wir umgekehrt an, Sie tragen das T-Shirt nicht, aber meine Kettensägenfreunde sind noch da. Und einer meiner Kumpels nennt Sie einen Bastard. Sehen Sie die Asymmetrie? Es ist im Prinzip möglich, dass mein Kumpel das bereut. Wenn Sie seine Identität herausfinden. Was Sie eher nicht schaffen. Mein Kumpel darf sich auf der sicheren Seite wähnen.
Die Einschränkung der Redefreiheit auf "respektvolle Weise des Vortragens" WÄRE diskutierbar, wenn nicht die Erfahrung lehren würde, dass sie IMMER zu Lasten des Schwachen ausgelegt wird. Atheisten (schlecht organisierte Minderheit) wollen auf einen Bus schreiben: "Du glaubst nicht an Gott? Du bist nicht allein!" Und man muss keine zwei Meter gehen um jemanden zu finden, der das beleidigend und respektlos findet.
Und so ist es mit Beleidigungsstrafbarkeit. Sie beschützt niemals Minderheiten oder Schwache. Ich habe noch von keinem Verfahren gehört, wo ein Polizist verurteilt worden wäre, weil er einen Rechtsextremen beleidigt hätte. Rechtsextreme beleidigen ist BRD-Volkssport. Sind Ihnen Verurteilungen von Polizisten geläufig, weil bei einer Puff-Durchsuchung eine Hure beleidigt wurde? Man darf schon annehmen, dass das einmal passiert ist. Ist Ihnen eine Verurteilung eines Beamten in der Ausländerbehörde wegen Beleidigung geläufig? Ich sollte mich doch wundern, wenn es nie eine Beleidigung gegeben hätte.
Haben Sie mal davon gehört, dass ein Polizist einen grundanständigen Bürger wie aus der Luft gegriffen wegen Beleidigung angezeigt hat und der Bürger einen Riesenärger bekam? Ihnen ist schon ein Fall eingefallen.
tr meint:
(26.11.2009 um 11:50) Antworten
zu 102 ff
mir geht es nicht um die rechtfertigung der handlung der polizei, die dürfte – wenn der pubertierende nicht noch zusätzlich provoziert hat – durchaus überzogen sein.
aber wer provoziert, der will in der regel das erreichen, was hier vorgefallen ist. der andere läßt sich provozieren und überschreitet in der reaktion die angemessenheit. das ist zweck einer provokation. nichts, womit man mitleid haben muß. wozu also die aufregung.
@GxS: gonzos vorschlag fände ich auch die richtige reaktion (aber die will ein provokateur gar nicht erreichen.)
@igel: ich glaube, sie verwechseln da was. ich würde nie bodybuilder mit (womöglich noch laufenden) kettensägen in der hand provozieren, da halte ich es dann eher mit: der klügere sucht sich einen anderen weg als den mit dem kopf und der wand.
Bodo W. meint:
(26.11.2009 um 12:01) Antworten
"Er habe auf dem Heimweg ziemlich gefroren, berichtet der Schüler."
Sind irgendwie immer die Pussies, die nicht anständig demonstrieren können um sich dann an die zu Öffentlichkeit wenden. Ich erinnere mich spontan an jmd. der im Zusammenhang mit Zensursula kassiert wurde, weil er mit nem Messer demonstrieren wollte. Der hat sicher geheult, als er im Internet von seinem Erlebnis mit der Polizei berichtete.
igel meint:
(26.11.2009 um 14:08) Antworten
@tr: Ich nehme an, Ihnen ist meine Metapher nicht entgangen? Bodybuilder als Mächtige. Jede Art Widerspruch wird von Mächtigen als Beleidigung aufgefasst. Ihre Schläue bedeutet in letzter Konsequenz, von allen artig befolgt, dass Mächtige noch mächtiger sind weil sie kaum kritisiert werden. Es gab immer Menschen, die das gut fanden. Der Rest von uns ist angewidert und steht für einen Ausgleich zwischen Starken und Schwachen, der faktische Unterschiede, die wir nicht haben wollen, egalisiert.
Wir wollen in einer Welt leben wo Kraftsportler mit Kettensägen ein ganz genau so loses Mundwerk haben dürfen wie Polizisten und Sporttänzerinnen.
affenärschle meint:
(26.11.2009 um 14:15) Antworten
Solche "Pussies" und "Provozierer" wie Benno Ohnesorg ?
ich sehe den zusammenhang nicht. der schüler geht auf eine bildungsdemo. wozu muß er da das recht haben, ohne jegliche konsequenz die polizei zu provozieren (oder wie sie sagen, der polizei zu widersprechen). hätte er sich bei der demo auf das thema der demo beschränkt, wäre doch gar nichts passiert.
PA meint:
(26.11.2009 um 15:02) Antworten
@(tr): Sie haben wohl auch nichts zu verbergen, oder?
Klaus meint:
(26.11.2009 um 15:31) Antworten
Es geht nicht nur um das Beleidigt werden, sondern m.E. auch darum, dass ein Kaste sagt was erlaubt und was nicht erlaubt ist! Heute ACAB und was ist morgen oder übermorgen? Was hier von der Kaste StA gemacht wird, ist nur der Vorgeschmack!
igel meint:
(26.11.2009 um 15:43) Antworten
@(tr): Unter anderem weil, naturgemäß, Polizsten praktisch alles provozierend finden. Nach der Dienstnummer fragen. In Ihre Richtung gucken. Demonstrieren als solches. Auf Fragen nicht antworten. Sie bekommen faktisch einen Blankoscheck, alles und jeden zu verhaften, Personalien aufzunehmen, zu durchsuchen.
da gebe ich ihnen recht, das darf nicht sein. aber genau deshalb sind provokateure kein vorteil für den rest einer demonstration. diese bringen nur andere in gefahr und stören letztlich die demo, nur um zeigen zu können, daß sie selbst mal wieder völlig unschuldig opfer der polizeiwillkür geworden sind.
No Wurst meint:
(26.11.2009 um 22:58) Antworten
(tr): Was Sie nicht verstehen wollen, ist, dass eine Beleidigung oder gar nur eine Provokation, eben nicht das Recht dazu gibt, Gewalt anzuwenden. Das ist eben ein Unterschied zwischen Faustrecht und Rechtsstaat. Klar meint fast jeder, wenn jemand Stress macht, bekommt er eins aufs Maul, nicht wahr? Das mag mancherorts die faktische Norm sein, aber mit Recht und Rechtsstaat hat das nichts zu tun.
Was die Polizei hier gemacht hat, ist nichts anderes als Selbstjustiz. Als Beamter und erst recht als Polizei kann man das natürlich fast immer wunderbar kaschieren und als rechtmäßige Amtshandlung ausgeben. Es muss schon sehr viel passieren, damit die Polizei damit einmal nicht durchkommt. Die wenigen Verfahren, die dann überhaupt eröffnet werden, werden sowieso meist eingestellt, was der obrigkeitshörige Pöbel dann als Freispruch wertet, selbst wenn die Beamten vor Gericht so lügen, dass das Gebäude als einsturzgefährdet gilt.
Hootch meint:
(27.11.2009 um 18:04) Antworten
Bezüglich der "Roten Gourmet Fraktion"- Sweatshirts (eingeworfen von #14 (ABerlin) und #104 (Lea)):
@Sebastian C. & tr
Was würden Sie zum Verhalten der Polizei sagen, wenn es sich bei der besagten Oberbekleidung tatsächlich um ein Merchendisingartikel der Firma RGF gehandelt hätte? Immerhin handelt es sich hierbei um ein Sweatshirt mit dem Aufdruck "ACAB", gefolgt von einem Totenkopfsymbol mit der Unterschrift "All cooks are bastards". Würden Sie die Vorgehensweise der Polizei auch im Lichte der (meinetwegen strafbaren) Kollektivbeleidigung aller Köche der Welt gutheißen?* Falls ja, würden Sie auch die Beschlagnahme aller Fahrzeuge und Kleidungsstücke mit der Aufschrift "ADAC" wegen der Kollektivbeleidigung aller Dermatologen befürworten, falls diese in der Nähe einer Demonstartion (z. B. gegen die Gesundheitspolitik)auftauchen (immerhin könnte "C" hier auch für 'Cunt' oder 'Cocksucker' stehen) auftauchen?
Mit etwas Mühe lässt sich aus allem eine Beleidigung herauslesen, wenn man nur möchte…. z. B.:
Unterbelichteter,
Düsseldorfer
Oberaffenarsch!
(es tut mir leid Udo, Du musst jetzt mal als Beispiel herhalten).
Wäre "AGSB" (Alle Gesetzesbrecher Sind Bastarde) auch eine strafbare Beleidigung?
Grüße!
*)Und jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Argument, dass die RGF aus Köchen besteht und man sich ja wohl nicht selbst beleidigen kann. Darum geht es nicht. Es geht lediglich um die Reaktion der Polizei.
Nachzuegler meint:
(28.11.2009 um 21:55) Antworten
"Alle Fleischwarenfachverkaeuferinnen sind Bastards". Wieviele 15-Jaehrige muessten sich wegen dieses Satzes auf dem T-Shirt (der ebenfalls 2 Beleidigungen enthaelt) ausziehen? Wieviel Rechtssicherheit wuerde sich die Metzgermeister-Innung hier erklagen?
Ich meine, wer so aggressiv ist, dass er das noetig hat, den kann man vor dem Hintergrund der freien Assoziation "Aggressionshormon"-"Stier" schon irgendwie fast rechtmaessig als "Bulle" bezeichnen, oder nicht?
Und die philosophische Betrachtung des Wortes "Bastard"… hmmm…. Wollen nicht manche der Polizisten, die tapfer und unter Einsatz ihrer Gesundheit an der vordersten Steinewerferfront ihren Dienst fuer das deutsche Volk tun, ganz gerne als "hart im Nehmen" und auch ein wenig als einschuechternd/bedrohlich wahrgenommen werden?
Aber dann sowas: Gejammere wegen einer Abkuerzung auf einem T-Shirt eines 15-Jaehrigen. Hahaha.
Ich hatte gerne ausserdem noch 100 Gramm Salami, bitte….
Nachzuegler meint:
(28.11.2009 um 22:10) Antworten
PS: Wer ist eigentlich nochmal das deutsche Volk, dem die Polizei als Teil der Exekutive dient? Und dem die Macht gehoert im Lande? Nicht auch die mit dem T-Shirt? Nur die mit Schulabschluss? Oder nur die mit Geld? Oder nur die mit Kampfkunstausbildung? Oder nur die mit der richtigen Musik? Oder nur die mit dem notwendigen Respekt? Richtige Frisur? Richtige Kleidung? Nur die, die sich rasieren und keinen langen Bart haben?
…habe mich schon oft gefragt, ob die Polizei noch weiss, dass sie auch MIR dient…
Wäre S.C.A.B. denn erlaubt? Ansonsten fällt mir dazu nicht viel ein. Wobei der Ausdruck ja wenigstens teilweise durch das Verhalten bestätigt wurde.
Vermutlich müssen sich die Polizisten einfach an den Kevins und Jans austoben, weil sie bei den Achmeds und Ügüls auf jede Beleidigung freundlich grinsend reagieren müssen.
Sind schon arme Schweine, die Bullen.
Augsburgr:
Unfassbar. Wie kann sowas sein? Mit Menschenverstand ist das kein Stück erklärbar.
Augsburgr.de: Ohne Worte. Wie schmerzbefreit muss man eigentlich sein, den eigenen Bürger abzumahnen, weil er über die Stadt bloggen will? Betohnung auf "will", schließlich war es eine Anfrage.
Wer weiß, vielleicht werden diese Links künftig kostenpflichtig, wenns Leistungsschutzrecht für Verleger durchkommt, mehr dazu:
http://archiv.twoday.net/topics/Archivrecht/
@ACAB: Hmm im Artikel steht: "In der Nähe der Lorenzkirche stach die provozierende Aufschrift Polizeibeamten ins Auge,"
Laut abkuerzungen.de steht ACAB u.a. für:
always carry a bible
hab immer eine Bibel bei Dir (Chatslang)
Das ist doch offenbar ein religiöser Übergriff der Polizisten, ich hoffe der Vatikan entsendet gute Anwälte ;)
@Augsburgr: Schade, dass es so wenig Infos zum Fall gibt. Mich würde insbesondere mal interessieren, ob die URL schon verwendet wurde, sprich: Ob schon Inhalte hinterlegt waren. Außerdem wäre es interessant zu wissen, wie der – potentielle – Blogger mit der (zumindest vorläufigen) Niederlage umgeht. Zahlt er, macht er den Fall aktiv öffentlich, klagt er?
@ACAB: Erinnert mich an den "Soldaten sind Mörder"-Standard-Fall zur Meinungsfreiheit. Für mich ist so etwas freie Meinungsäußerung, so sollte auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Andererseits verlangen die Richter dort seit neustem ja nicht einmal, dass die Schranken des Art. 5 GG eingehalten werden, sondern bauen selber merkwürdige Konstruktionen auf, die eine mißbräuchliche Verwendung gradezu provozieren.
Wie ist den die Aussage "All Cops Are Bastards" im Lichte der Entscheidung des BVerfG zu der Aussage "Soldaten sind Mörder" zusehen?
Ahhhhh! Das ist sowas von dämlich. Polizisten sowie alle anderen Vertreter des Staats (Regierung, gewählte und nicht gewählte Politiker, Beamte – bei Richtern lasse ich noch einmal mit mir reden) sollten von den Bürgern hemmungslos beleidigt werden können.
Der Staat – und der Staat besteht nun mal aus seinen Vertretern – ist mächtig. Und deshalb sollten alle Bürger was die Meinungsfreiheit angeht besondere, erweiterte Rechte gegenüber dem Staat haben. Soll heißen: Beleidigungen sind immer OK, Strafen wegen Beleidigungen gegenüber dem Staat nie gerechtfertigt. Das wäre eine einfache Lösung des Problems. Und nicht mal so abwegig. In den USA darf man Polizisten beleidigen. Das hindert Polizisten leider meistens nicht daran die betreffenden Personen trotzdem festzunehmen, aber die Gerichte haben das bisher immer erlaubt.
Vertreter des Staats müssen das aushalten.
A.C.A.B … äääähhh Amtssprache ist Deutsch …
augsburgr.de einfach krank, dem Abmahnvirus verfallen, Anwalt wahrscheinlich Bruder des Stadtdirektors …
Und ich habe mich schon gefragt, ob der Typ, der vor unserem Haus parkt, öfter mal Probleme bekommt. Nummerschild:
AC-AB xyz
Jetzt weiß ich: ja!
Wieso mahnt die Stadt nicht die Zeitung ab?
der Streitwert dürfte doch noch höher sein…
Ich kenne jemand, der Augspurger heisst. Das sind ja paradiesische Aussichten für Anwälte, wenn man bedenkt, dass die Stadt sicher begründetere Ansprüche hat. In den USA lassen sich so andere Orte (die den Namen geklaut haben) abmahnen, von Privatpersonen ganz zu schweigen…
Soviel zu dem rechtsfreien Raum Internet…
@ACAB Shirt
Kann man eigentlich die Polizei wegen Raubes an dem Shirt anzeigen?
Mit welcher Begründung wurde es beschlagnahmt?
Weiss eigentlich ein Polizist, welche Beleidigung sich hinter einem Shirt mit der Bezeichnung ACDC befindet???
Oder erst hinter okjf???
Bevor jemand fragt: Ich weiss auch nicht, was die Abk.: okjf bedeutet, aber ich kann auch kein rätoromanisch
Die Kostennote in Sachen augsburgr.de scheint vom Tisch zu sein und OB Gribl hätte sich sensibleres Vorgehen in der Sache gewünscht. http://uteq.de/ss
Ich empfähle als Domainnamen "Raubsburg.de" – falls der nicht schon vergeben…
OpenOffice seit – wie lange schon? – kostenlos.
Stuff
Die Rote Gourmet Fraktion verwendet ja zB auch A.C.A.B: http://www.rotegourmetfraktion.de/ueber-uns/all-cooks-are-bastards
@Michael Wenzl:
Gottseidank, aber die Frage bleibt:
Kann die Stadt Augsburg z.B. der Augsburger Allgemeinen (die den Fall ja publiziert hat) verbieten den Namen Augsburg (oder AugsburgR) in ihrem Namen zu verwenden? Wie weit reicht dieses Recht?
"Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte"
Was doch n' Bullshit.
Die sind wahrscheinlich zu blöd den Unterschied zwischen einer Domain und einer Website zu begreifen. Ich darf mir jeden geschützten Scheiss als Domain registrieren. Ob ich die für eine Website verwenden darf oder behalten ist die Frage.
Die Frage die er freundlicher Weise sogar von sich aus gestellt hat.
@GxS:
Ich vermute mal, dass eben die Klärung auch von der Stadt nicht unbedingt gewünscht ist. So bleibt der Nimbus, dass man grosszügig sei. Das wirklich durchzukämpfen kann sich jedenfalls kaum ein Blogger leisten.
Und wieder einmal wird zurückgerudert auf Grund der schnellern Verbreitung im Internet. Ja, das schmeckt dem OB nicht, wenn man sich zu wehren weiss. Ob Frau von der Leyen deswegen wieder mit ihrer alten Leier anfängt? man weiss es nicht, man weiss es nicht.
@#1: Die Beleidigungsstrafbarkeit in DE ist nach Ansicht verschiedener Org.s (Europarat, OSZE, UN) eh vollkommen überzogen.
@SvenC:
Ich bin hier definitiv für die Unschuldsvermutung: der OB wusste davon nichts…
mit hartem durchgreifen erlangt man keine rechtssicherheit bei pillepalle-dingen…sondern erregt damit nur noch mehr den eh schon gärenden unmut über das schon barbarische benehmen der sogenannten polizei (die immer mehr zu einer SA mutiert). den herrschaften scheint nicht klar zu sein, daß sie bei einem aufstand die ersten sind, die an der nächsten laterne aufgeknüpft werden können.
Jens: Ach ja? Die Wichser sollten mal besser den Ball flachhalten! Die haben hier nämlich gar nichts zu melden.
prior: Haben Sie das schon einmal probiert? Wenn ich mir die örtlichen Laternen so anschaue, stelle ich mir das ziemlich schwer vor. Wäre das vielleicht etwas für "Wetten dass…"?
Ich glaube, der wird das einfach alles nicht gelesen haben. Überlastung und so.
Augsburg- "[...]Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen", sagt er. Und es sei auch "recht und billig, dass für die Anwaltskosten der Verursacher aufkommt, nicht der Steuerzahler." Die 1890 Euro müsse Blogger Fleischmann also zahlen." – Und da der Bürgermeister jetzt zurückrudert, muss die Stadt nun DOCH den Anwalt bezahlen der sich die viele liebe Mühe zwar umsonst gemacht hat, aber trotzdem bezahlt werden will/bzw sogar muss: siehe digiprotect im lawblog http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/19/digiprotect-sagt-wie-es-ist/
1890,- (bzw den Honorarteil daraus) aus dem Stadthaushalt also für nichts und wiedernichts ausgegeben. Ich weiss gar nicht was mich mehr ärgert, einem Bürger wegen sowas einen Anwalt an den Hals zu hetzen oder am Ende nicht dazu stehen können und das Geld abschreiben. Gäbe es in solchen Dingen Gerechtigkeit, würden die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt den finanziellen Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen oder entlassen werden. Aber das ist ja das schöne im öffendlichen Dienst – Fehler machen hat so gut wie nie Folgen.
Ein Kind (15) bei Temperaturen unter 15 C ohne sein Sweatshirt auf die Strasse schicken um heimzulaufen? Das dürfte schon ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmißhandlung rechtfertigen, oder?
augsburg nochmal – Vieleicht kann ja der ein oder andere in diesem Rechtsbereich fundierte mal was dazu sagen wie das mit diesem Namensrecht ausschaut dass die Stadt da für sich beansprucht (und nichtmal ihren Bürgern zugesteht). Warum darf die Presse dann dort den Städtenamen nutzen? Warum gibt es in vielen städten auch reine online-news Formate die den Stadtnamen verwenden? Vereine dürfen dies auch. Firmen sowieso. Wo ist also die Hürde die ein lokalansässiger Blogger (anscheinend) nicht überspringen kann? Muss man erst eine Firma anmelden, das ganze gewerbsmäßig machen? Nen Verein eintragen lassen? Sich ein Plastikschild besorgen auf dem "Presse" steht? Was wäre denn die einfachste Möglichkeit ganz legal den Namen einer Stadt in einer URL tragen zu dürfen?
@Ko-leriker (21)
Als anständiger Masturbierer fühle ich mich beleidigt.
Abgesehen davon: wo bleibt die contenance?
Des weiteren kann ich als Ingenieur eines auch Lampenmaste produzierenden Unternehmens behaupten: den geschilderten Ausnahmelastfall mache die Dinger durchaus mit.
ACAB: "Sein Sweatshirt allerdings behielten die Beamten vorläufig. Er habe auf dem Heimweg ziemlich gefroren, berichtet der Schüler."
Köperverletzung im Amt, Aussetzung?
Unterkühlung, Lungenentzündung, was kann dadurch nicht alles passieren?
@ ACAB
Vielleicht wollte einer der Beamten den Teenager auch nur nackt sehen ;-)
@Augsburg: Offensichtlich bin ich komplett naiv, mein gesunder Menschenverstand ist wohl schon im Adventsurlaub.
Bei einer spontanen Umfrage hätte ich (nicht zuletzt unter Bezugnahme auf FAZ, Kieler Nachrichten, Hamburger Abendblatt etc.) Stein und Bein geschworen, dass Städte im Leben nicht das Recht auf "ihren" Namen einklagen können. Können das auch Staaten? Und wo endet diese rechtliche … nennen wir sie zarghaft "fragwürdige Rechtsauslegung"? Hat München auch Einfluß auf die Nutzung von Munich, Praha auf die Verwendung von Prague oder Prag?
@Christian:
z.b. augsburg.at (es sei denn, in österreich gibt es auch ein augsburg oder eine augsburg)
Muss man sich überhaupt vor der Polizei ausziehen?
@Stuff:
OO macht aber nicht phät wenn man ctrl shift F drückt.
@ich:
Also bei uns heißt das alles Christen alle breit. :D
Die Geschichte mit em T-Shirt ist eine primitive Machtdemonstartion und Schikane. Zur Beweissicherung hätte sicher ein Foto gereicht, unmittelbare Gefahr bestand sicher nicht, die diese Maßnahme gerechtfertigt hätte.
Die Frage, ob es ein überzogener Übergriff war sollte der junge Mann, meiner Meinung nach, dringend klären lassen.
Batard – child born to parents who are not married to one another.
Das ist eine reale Beleidigung.
@marcus05:
stimmt, da reicht String – F :-)
@A.C.A.B Irgendwo wo die Story auch verlinkt war wurde in den Kommentaren auf ein Urteil in Berlin verwiesen welches das nicht als Beleidigung einstuft mit Verweis auf "Alle Soldaten sind Moerder".
Ansonsten, mein Liebling:
All Colors Are Beautiful
Ich waer ja auf jedenfall fuer paar Flashmobs mit solchen T-Shirts und irgendwelchen anderen Bedeutungen drunter ausgeschrieben oder so. :)
Edit: Auch Freund Fefe hatte was dazu, unter anderem das Urteil in Berlin verlinkt.
https://blog.fefe.de/?ts=b5fb2d2a
Besonders delikat wird der ACAB-Vorfall, wenn man ihn zusammen mit dem Urteil des BGHs im August betrachtet, nach dem Neonazi-Parolen wie "Blood & Honour" erlaubt sind, solange sie auf englisch sind:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html
Zu Augsburgr.de:
Ohne in den Kommentar geguckt zu haben:
Es stellt sich die Frage, ob die Beauftragung des Anwalts überhaupt notwendig war. Die Stadt hat genügend Juristen, um einen solchen Fall selbst zu bewerten.
Es wäre also zu prüfen, ob die Abmahnkosten vor diesem Hintergrund überhaupt hätten geltend gemacht werden dürfen.
Danach wäre zu prüfen, ob die bloße Registrierung der Domain bereits eine (Namens-)Rechtsverletzung darstellt. Hier gibt es sicher bereits Rechtssprechung…
Mal eine Frage an die Rechtskundigen
Die Stadt Augsburg behauptet, dass das Vorgehen des Rechtspflegers rechtlich einwandfrei gewesen wäre. In meinem Verständnis würde das aber bedeuten, dass allein die Registrierung einer (freien) Internetadresse das Namensrecht verletzt und rechtswidrig ist.
Für mein Gefühl wäre das etwa so, als würde man sich bereits durch das Reservieren eines Kaufgegenstandes des Diebstahls schuldig machen.
Also: Hat die Stadt Augsburg Recht mit der Meinung, dass bereits die Registrierung einer Domain ein Straftatbestand im Sinne des Namensrechts ist?
Danke
Thomas
Toll, wie sich dauernd die tollen Volljuristen im öffentlichen Dienst das Licht unter den Scheffel stellen. Das ist sooo kompliziert. Als Beamte des gehobenen Dienstes wurden wir auch ausgebildet, neue Sachverhalte durch z.B. Subsumtion zu bewerten, das erwarte ich auch und gerade von großteils arroganten Menschen mit 2. Staatsexamen, sorry. Manchmal kommt es mir so vor, als ob man den Opponenten auf diese Weise schädigen möchte…honi soit qui mal y pense.
@36 – http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerung_(Taste)
Bericht aus Indien: Sicherheitsstufe Z für einen Strafverteidiger. Nur der Premierminister hat mehr Leibwächter.
http://www.tagesschau.de/ausland/mumbaianschlaege102.html
Eindeutig zu teuer.
@ A.C.A.B.
Ich sags nicht gerne, aber ich finde, es stinkt verdammt nach Diktur in unserer Demokratie.
Die Story um das Shirt hat mich an ein Erlebnis erinnert, das ich so ähnlich schonmal vor knapp 30 Jahren hatte. Am eigenen Leib und in der DDR.
Wen´s interessiert: http://www.wort-schuetzen.de/wp/?p=803
Danke für den Link, Herr Vetter.
ACAB könnte doch auch für eine Boygroup stehen?
zu A.C.A.B.:
"Dass wegen der «A.C.A.B.»-Aufschrift hart durchgegriffen wird, sei einer Absprache mit den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Ansbach zu verdanken"
Kein Wort über einen Richter.
Kein Bedarf für einen Richter.
Die Exekutive sieht, verurteilt, bestraft nach Gutdünken.
Standrechtlich.
Und machen noch nicht mal einen Hehl daraus.
Die Gewaltenteilung ist längst aufgehoben.
20(4)
@35 (jodl):
sie meinen sicher "das war eine reale beleidigung", vor 100 jahren oder so. der beamte der sich heute über sowas echauffieren will müsste zunächst mal seine eigenen familienverhältnisse offenlegen (waren seine eltern wirklich verheiratet? sind seine eigenen kinder alle ehelich?), heutzutage sind nämlich eine nicht geringe anzahl an menschen tatsächlich "bastarde" im sinne der definition.
@Testkaninchen: Weiß doch jeder, dass "Strg" für "Strategie" steht!
"Systemanforderungen: Windows XP SP3, Windows Vista o Windows 7"
Zwickmühle.
Für Office2010 brauch ich das SP3. Mit SP3 komm ich aber nichtmehr ins Internet. Für die Installation von Office muss ich online sein.
@ThomasM: Das ist eben das Problem: Es gibt wenig nähere Infos zum Fall. Zwar hat eine Stadt grundsätzlich ein (einklagbares) Recht an ihrem Namen, dieses Recht schützt aber nur vor unbefugter Nutzung. Wenn keine Inhalte auf einer Domain hinterlegt werden wird es problematisch, eine Nutzung zu konstruieren.
Die ganz große Frage ist eben, ob der Blogger die registrierte Domain schon genutzt hat. Wobei ich es auch dann ziemlich fraglich finde, ob die Stadt sich auf ihr Namensrecht berufen kann.
Wieso das Officepaket von Microsoft verwenden? Es gibt doch auch das auf längere Sicht kostenlos erhältliche Open Office.
Nur weil jemand ein Hemd getragen hat, wo nur 4 Buchstaben draufstehn. Das ist für mich nicht verständlich es kann ja alles mögliche heißen. Vielleicht wollte die Polizei nur mal einen kleinen Knaben nackig sehn.
zum ersten Link:
tjoa, q.e.d. würde ich sagen ;-)
MS Office ist in der Juristerei offenbar extrem verbreitet, wenn bereits eine kostenlose Betaversion eine Meldung auf Lawblog wert ist. Daß man nicht auch noch dafür blechen muß, zumindest vorübergehend, als Versuchskaninchen herhalten zu dürfen, dafür gibt es neuerdings ein Wort: sternhagelgünstig!
Drollig auch dieser Hinweis auf der verlinkten Seite:
Noch'n Link:
http://www.sueddeutsche.de/,tt3m1/politik/138/495463/text/
ich hoffe die stadt aburg geht auch gegen die aburger puppenkiste streng vor!
Nochmal zu ACAB, also wenn ich mich recht erinnere, steht der Begriff Bastard für uneheliches Kind. Also die generalisierte Behauptung, dass alle Polizisten uneheliche Kinder seien, ist im schlimmsten Fall unzutreffend – aber eine Beleidigung?
Bastard ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Beleidigung, und daher kann es nicht sein, dass eine klar umrissene Bevölkerungsgruppe beleidigt wird. Beim "Soldaten sind Mörder"-Ausspruch ist es keine fest definierte Gruppe (es darf nicht heißen "Alle Soldaten sind Mörder").
Ansonsten laufen demnächst Personen mit T-Shirt-Sprüchen wie "Alle Richter sind Rechtsbeuger" herum.
Tja, hätte man den Bengel 15 Minuten nett von ner hübschen blonden Polizeischülerin befragen lassen, wär der erzieherische Effekt unterm Strich sicher positiver ausgefallen. Nun wird sich sein Bild von der Polizei (so es denn so schlecht war wie unterstellt) bestimmt nicht gebessert haben.
@akbwl: Ihrer Logik folgend ist also C.A.B. oder J.A.B zulässig? Bzw. kann ich auf missverständliche Abkürzungen und Englisch gleich ganz verzichten und simple "Polizisten sind Bastarde" auf mein T-Shirt drucken lassen? (Hauptsache das "Alle" fehlt?)
Ich konnte mir einen ausführlicheren Kommentar auch nicht verkneifen:
http://lostmoon.de/zeichen-und-ihre-bedeutung-a-c-a-b-900
@akbwl
Sehe ich anders. Im mir bekannten Sprachgebrauch enthält 'Xe sind Ye' bereits den Allquantor:
Für alle Xe: X ist Element der Menge der Ye.
Beispiel:
"Notebooks sind schwarz!" – "Nein, das ist falsch. Schau dir mal einige Macbooks an, da gibt es z.B. auch weiße."
Das ist nur für den Allquantor ein sinnvoller Einwand, nicht für den Existenzquantor.
@abkwl
Zitat:
(es darf nicht heißen "Alle Soldaten sind Mörder")
Äh,
das müssen sie aber mal erklären!
Die Nennung "Alle Soldaten" ist weder zahlenmäßig überschaubar,noch auf Grund bestimmter Merkmale so klar umgrenzt, dass sie deutlich aus der Allgemeinheit hervortritt!
BGHSt 36,83
@anonymous:
Ohne Artikel werden alle impliziert. Es ist ja auch nicht so, dass der Spruch "Soldaten sind Mörder" nur deshalb zugelassen wurde, weil er nicht lautet "Alle Soldaten sind Mörder". Beide Sätze sind in Bedeutung und Umfang gleich. Der Artikel unterstreicht im Zweifel lediglich sprachlich, dass es keine Ausnahme gäbe.
Die Auftragstötung ist der Haupteinsatzzweck eines Soldaten. Wann sind tötende Soldaten Mörder? Vielleicht dann wenn die Mordmerkmale von den Vorgesetzten oder den Regierenden erfüllt werden?
Polizisten als Bastarde zu bezeichnen ist da eine ganz andere Schublade und in der Pauschalität nichtmal ansatzweise gerechtferigt.
@65 gant
'Die Auftragstötung ist der Haupteinsatzzweck eines Soldaten.'
Nunja, das ist ja auch wieder nicht ganz richtig. Hauptzweck ist es als Teil der Armee ein Land zu verteidigen/anzugreifen. Da sie dabei bewaffnet sind und auf gleichermaßen ausgestattete Artgenossen treffen ist die Tötung von feindlichen Kombattanten ((c)Schäuble) ein Nebeneffekt.
Töten wird impliziert und gehört zum Handwerkszeug eines Soldaten, aber Hauptzweck ist das nicht.
A.C.A.B. = acht Cola acht Bier, so hab ich das immer verstanden :-)
soll mir mal der Staatsanwalt nachweisen, dass ich jemanden beleidigen wollte.
A.C.A.B kann sehr wohl eine Beleidigung sein:
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1221841/index.html?ROOT=1182029
Fraglich ist allerdings in der Tat, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wir, oder ob es sich um eine straflose Kollektivbeleidigung handelt. Für ersteres könnte allerdings sprechen, dass man auf Demonstrationen immer auf Polizeibeamte trifft und sich der Schriftzug dann genau gegen diese vor Ort anwesenden Beamten richtet. Insofern ist es durchaus legetim durch Herbeiführung von obergerichtlicher Rechtssprechung Rechtssicherheit zu schaffen.
Basti, immer schön bis zum ENDE lesen:
Hinweis: Anders wird die Strafbarkeit zu beurteilen sein, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare – und damit straflose – sog. Kollektivbezeichnung handeln.
heute ein Autokennzeichen gesehen (und gelacht): AC-AB xxx – muss der Fahrer jetzt auch Angst haben, wenn er nach Bayern fährt?
@keiner:
Richtig. Es kann sich um eine straffreie Kollektivbeleidigung handeln. Diese Frage ist aber erstens grundsätzlich noch nicht abschließend geklärt, zweitens kann es aus den von mir genannten Gründen sehr wohl anzunehemn sein, dass es sich um eine abrenzbare Personenmehrheit handelt, wenn sich die Bezeichnung primär auf die vor Ort erwartungsgemäß anwesenden Polizeibeamten bezieht.
@A.C.A.B
Mir ist weigstens 1 Fall bekannt, in dem in BAyern ein Auto von der Polizei aus dem Grund kontrolliert (und durchsucht) wurde, dass dass Kennzeichen AC-AB#### lautete. Der Fahrer und seine Frau (gutbürgerlich, Mitte Fünfzig) staunten drei Tage später noch immer, dass sie auch zur Wahl ihres Kennzeichens befragt wurden, während ihr Auto durchsucht wurde. Ob das denn einen "politischen Hintergrund" hätte, mit dem Kennzeichen. Erst nach mehrmaligem beteuern, das Kennzeichen sei zufällig ausgegeben worden (kein Wunschkennzeichen), murmelte der B…eamte etwas von "…in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt…"(sic).
Tss… die können gerne mal Aachen besuchen – die werden staunen, oder völlig paranoid werden.
Grüße aus der (ganz ganz früher mal) Rrrrrreichshaupptstadt, Aachen.
p.s. Wenn es einen polit. Hintergd. gehabt hätte, hätte die Beamten das was angegangen?
In meiner Naivität ist mir die Abkürzung "ACAB", bis sie hier in den Links auftauchte, gänzlich unbekannt gewesen.
Unter Umständen wäre ein derartiges Textil sogar in meinen Kleiderschrank gewandert, sofern mir Stil und Farbauswahl zugesagt hätten.
Daraus gleich eine Beamtenbeleidung abzuleiten (womöglich vorsätzlich), halte ich für realitätsfremd und überzogen. Ein Hinweis hätte es meines Erachtens auch getan und weitaus besser zur erzieherischen Maßnahme beigetragen als das totalitäre Durchgreifen jener Beamten.
Verhältnißmäßigkeit (vulgo: "gesunder Menschenverstand") ist bedauerlicherweise nur noch selten anzutreffen. Grautöne sind auch einfach viel zu kompliziert, wenn es auch schwarz / weiß geht.
"gesunder Menschenverstand"
"hat es nur gut gemeint"
"in bester Absicht"
"nicht so gemeint"
…
Inschriften auf den Stufen zum Hades… scnr ;->
Ich liebe straflose Kollektivbeleidigungen ;)!
Also dann: A.L.S.H.!
(Alle Lawblog-Kommentatoren sind Hobbyjuristen ;)!)
@71 Sebastian
Ihre Ausführungen sind hanebüchen. Die Abkürzung A.C.A.B. ist schlicht weg eine Meinungsäußerung. Der Volksmund sagt in solchen Fällen zu recht, wer sich den Schuh anzieht, dem passt er auch.
Hier eine abgegrenzte Gruppe herbeireden zu wollen ist absurd.
Anders
@Anders:
Die Frage, ob eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wurde oder es sich um eine Kollektivbeleidigung handelt hat doch nix damit zu tun, ob A.C.A.B. eine Meinungsäußerung ist, sondern ausschließlich, ob die Personengruppe beleidigungsfähig ist. A.C.A.B. an sich ist unzweifelhaft eine Beleidigung. Der Ausdruck Bastard ist eine ehrverletzende Äußerung, da nützt es auch nix auf die ursprüngliche Definition zu verweisen. Unbeschadet dessen, dass der Ausdruck heute einzig als Schimpfwort verwendet wird, war er auch schon seit jeher eine abwertende Äußerung gegenüber nichtehelichen Kindern bzw. noch früher für Kindern zwischen Adligen und Nichadligen. Wenn man eine Person als "Schwuchtel" bezeichnet, so ist dies auch eine Beleidigung unabhängig davon, ob die bezichtigte Person Homosexuell ist oder nicht.
@77
A.C.A.B ist eine Meinungsäußerung. Wäre sie keine, wäre sie tatsächlich eine Beleidigung.
Tatsächlich hat die Frage, ob eine abgrenzbare Personenmehrheit beleidigt wurde, nichts damit zu tun, was A.C.A.B. ist.
Solwohl die Behautung, es könne eine abgrenzbare Personengruppe vorliege, als auch die Behauptung es läge eine Beleidigung vor, sind abwegig.
Wie ich schon ausführte, kann man sich von jeder Äußerung beleidigt fühlen, aber dort gilt, wer sich den Schuh anzieht.
Dazu bedarf es nicht mal der Tatsache, dass ein Schimpfwort benutzt wurde.
Ebenso wenig bedeutet die Tatsache, dass ein Schimpfwort benutzt wurde, dass hier eine Beledigung vorliegt. Ihr Beispiel mit der "Schwuchtel" ist an dieser Stelle treffend, denn es war eine Zeit lang gang und gebe, dass sich Jugendliche untereinander so bezeichnet haben. Dabei wollte werde jemand beleidigen, noch fühlte sich jemand dadurch beleidigt.
Das sich Polizisten durch solch eine Botschaft beleidigt fühlen, zeugt nach meinem dafürhalten für ein stark übersteigertes Geltungsbedürfnis, das danach schreit irgendwo außerhalb des Polizeidienstes geparkt zu werden.
Anders
@Sebastian C.:
man,
"Soldaten sind Mörder"
"Bulle von Tölz"
"Faschistenstaat"
und nun besser sich nicht weiterhin lächerlich machen.
#k.
@Anders:
Beleidigung und Meinungsäußerung schließen sich nicht gegenseitig aus. Im Gegneteil, die meisten Beleidigungen sind Wertturteile und somit auch Meinungsäußerung. Die Aussage "xy ist ein dummes Arschoch" ist ein Werturteil und somit eine Meinungsäußerung. Sie ist aber auch eine ehrverletzende Meinungsäußerung und als solche eine Beleidigung. Ihre Argumentation eine Meinungsäußerung könne schlechterdings keine Beleidigung sein ist einfach unzutreffend oder um es mit ihrem lieblingswort zu sagen abwegig. Auch unser GG geht im Übrigen hiervon aus, in dem es die Meinungsfreiheit zum Schutze der persönlichen Ehre einschränkt, Art. 5 Abs. 2 GG.
Sie dürfen es gerne für abwegig halten, dass eine abgrenzbare Personengruppe vorliegt. Ich halte diese Ansciht zumindest für vertretbar. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht das wohl auch so.
Das Bastard eine Beleidigung ist, darüber kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Es kommt im Übrigen auch nicht auf die Sicht des Beleidigten an. Ihr Statement "Wer sich den Schuh anzieht…" geht hier völlig fehl. Es kommt auf die Sicht dessen an der die Äußerung kundgibt. Vereinfacht gesagt es kommt dararuf an, ob durch die Äußerung die Missachtung oder Nichtachtung der Person zum Ausdruck kommen soll.
@80
Beleidigung und Meinungsäußerung schließen sich dann aus, wenn es um die Strafbarkeit geht. Das war der Punkt. Entweder sieht man es als reine Meinungsäußerung, die eben nicht strafbar ist oder als Beleidigung, die strafbar ist.
Das Meinungsäußerungen Beleidigungen sein können und die Verwendung von Schimpfworten keine Beleidigung darstellt, hatte ich doch bereits ausgeführt.
Sie hatten schließlich behauptet, es käme nicht drauf an, ob hier eine Meinungsäußerung vorliegt. Es ging also um eine Begriffsabgerenzung im Sinne des bisher gesagten.
Das Bastard eine Beleidigung ist, ist strittig. Man kann eine Aussage eben nicht ohne den Kontext beurteilen. Das hatte ich bereits an der "Schwuchtel" erläutert.
Da sie schon so oberlehrerhaft ankommen, es kommt durchaus auf die Sicht des Beleidigten an. Schließlich ist es ein Antragsdelikt. Wer sich durch Äußerungen anderer nicht beleidit sieht und nicht klagt wurde denach auch nicht beleidigt.
Die Ausführung, "Wer sich den Schuh anzieht …", bezog sich auf die Tatsache, dass jemand von einer allgemeinen Aussage beleidigt fühlt.
Eine abgrenzbare Personengruppe durch Anwesenheit an einem Ort definieren zu wollen, ist schlicht gesagt, Unsinn.
Der Träger des T-Shirts dürfte sich dann auch nicht versehentlich vor einer Polizeistation aufhalten, weil dort die selbe Argumentation greifen würde.
Auch die Tatsache, dass bei Versammlungen Polizei anwesend ist, kann eine abgrenzbare Gruppe nicht definieren, da dem angeblichen Beleidiger schließlich nicht bekannt sein kann, welche Einsatzgruppen vor Ort sein werden. Damit würde er wieder versuchen eine ihm nicht näher bekannte und abgrenzbare Gruppe zu beleidigen. Jemanden zu beleidigen ohne zu wissen, wenn man beleidigt widerspricht schon dem Sinn einer Beleidigung. Deswegen ist eine Meinungsäußerung.
Das Sie und irgendein Staatsanwalt das anders sehen möchten ist Ihr gutes Recht, belegt aber nichts, da es sowahl das BVerfG, als auch andere Gerichte anders sehen und dementsprechend geurteilt haben.
Anders
Mannomann… "Meine Förmchen!" – "Nein, _meine_ Förmchen!" – "NEIN, m e i n e"..
"Alle Juristen und alle die so tun als ob sind doof"
Werde ich jetzt verhaftet?
scnr!
@Anders:
Das erfordernis eines Strafantrages hat nur Auswirkungen darauf, ob die Tat verfolgt wird nicht ob eine Straftat begangen wurde. Die Sachbeschädigung wird auch nur auf Antrag verfolgt. Nach ihrer Logik wäre die Sache nicht beschädigt nur weil der Geschädigte auf den Strafantrag verzichtet.
Darüber hinaus kann gerade bei Bematen auch der Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellen, was ebenfalls gegen ihre Argumentation spricht.
Und welche Gerichte haben bitte schön bei vergleichbaren Fällen bereits geurteilt?. (OLG aufwärts bitte)
@Sebastian C.:
Also normalerweise denke ich, wenn ich das Wort Bastard höre, an Biologie (Hybride).
Aber ich habe eben gesehen, dass man durchaus dabei auch an Mangas oder Schwerter denken kann, je nachdem, wie man drauf ist.
siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard_%28Begriffskl%C3%A4rung%29
Aber die Diskussion erinnert mich an den (schlechten) Witz:
(zitiert nach http://www.bomben-witze.de/arztwitze/psychiaterwitze/sexual-test-beim-psychiater/ )
Es ist für mich persönlich eine neue Erfahrung, dass sich angeblich erwachsene Menschen durch ein Abkürzung von vier Buchstaben (zudem in einer fremden Sprache, gut, dass es keine kyrillischen oder gar Chinesischen Zeichen waren) beleidigt fühlen können. Das sagt viel über die Gesellschaft aus, in der wir leben…
@Sebastian Conzen:
hier wurden schon links genannt:
Amtsgerichte, die wollten Sie nicht,
OLG: von Sebastian C Kommentar 68 in Verbindung mit 69
Sogar Nazi Parolen sind in >Englisch straffrei Kommentar 38:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html
http://www.fcub.de/archiv/0910/pigs/aaun01.jpg
Oh Microsoft… ich habe mich aus Neugier mal für die Office-Beta mit vorhandener Live ID anmelden wollen, da muss ich dann noch ein zusätzliches "Konto" anlegen. Die Anmeldung ist garniert mit
Links zum "Servicevertrag" sucht man allerdings vergeblich.
In all den Jahren nichts dazugelernt, mh?
@GxS:
OLG Stuttgart hat ausdrücklich bestätigt, das A.C.A.B. eine Beleidigung sein kann. Hinsichtlich von T-shirts o.ä. mit enstprechendem Schriftzug hat das Gericht in einem obiter dictum gesagt, dass hierbei auch eine straflose Kollektivbeleidigung in Betracht kommt.
Das Urteil zur Nazi-Parole sind Birnen die nicht mit Äpfeln zu verwechseln sind. Es gin dabei nicht um Beleidigung sondern um Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das ist etwas vollkommen anderes.
@GxS: Ich kann gut nachfühlen, dass man sich da als Polizist verärgert fühlt (Nicht verletzt. Polizisten kennen nur Angst und Wut.). Was ich nicht verstehe ist, warum irgendwer sich einen Dreck um deren Interpretation schert! So ein Polizist hat eine Pistole in der Hand und unendlich viel Verstärkung auf seiner Seite, er ist in der Machtposition. Die er nach Belieben ausnutzen kann. Es ist nur fair ihm seine Machtposition um Dinge zu erleichtern, die er viel zu leicht missbrauchen kann. Zumal ich absolut fair finde, dass jemand mit so viel Rückhalt durch die Sachlage, ein paar Worte muss aushalten können.
Im Ernst, stell dir einmal vor, du stehst oben auf einer Burgmauer mit einem Maschinengewehr und zielst auf jemanden, der unten vor der Mauer steht. Und der unten guckt hoch und sagt: Du Bastard!
Mein Punkt ist: Die Beleidigung durch deine Machtposition ausgesprochen mild, egal was der da unten sagt. Und ist es nicht für alle Besser, wenn das Verhältnis zwischen einem Beamten nicht völlig einseitig dominiert ist? Man kann es viel ausgleichen, indem man dem Beamten zumutet, Beleidigungen hinnehmen zu müssen. Wir verlieren den Schutz seiner Gefühle, aber wir gewinnen ein ausgeglicheneres Verhältnis von Staat zu Bürger.
Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen zahlt die Stadt Washington Entschädigungen in Millionenhöhe an Demonstranten,Jeder der Kläger könnte bis zu 18.000 Dollar Entschädigung erhalten.
http://www.n-tv.de/politik/Erfolg-fuer-Globalisierungsgegner-article605164.html
So teuer wird das Sweatshirtentwenden.
@igel:
Bis gestern war mir die Abkürzung unbekannt,
und ich stelle mir die Situation vor, die @Mme du Pont(1/4)
schildert. Kafka ist nichts dagegen…
Das zeigt, dass man besondere Anforderungen an Polizisten stellen sollte, eben weil sie eine gewisse Machtposition haben. Das ist meiner Meinung nach nicht gegeben, auch wenn man sich das Berliner Prügelvideo anschaut…
@Sebastian C.:
Gut das OLG hat also festgestellt, dass der Ruf: "Acab" mit Verweis auf einen konkreten Polizisten eine Beleidigung sein kann, im Gegensatz zu dem Ausruf: "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!".
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_40_1.pdf
(Polizisten sind halt schnell beleidigt, ausserdem sprechen Sie offensichtlich besser englisch als deutsch, da verstehen sie sogar Abkürzungen)
Äpfel und Birnen sind beides Obst und hier kann man m.E. durchaus vergleichen, beides sind Straftaten, beides beleidigt andere, nur werden m.E. Nazi Parolen schärfer bestraft, weil sich der Staat herausgefordert sieht. Bei dem Ruf: "Adac" werden aber angeblich Personen beleidigt…
oder wird das vielleicht doch nur verfolgt, weil sich der Staat herausgefordert sieht?
Hätte ich mit einer Beleidigungs-Anzeige Erfog, wenn jemand einen Pulli mit der Aufschrift: ANAB (übersetzt: Alle Krankenpfleger sind Bastarde?) trägt?
Ich bleibe bei meiner Aussage: Diese Vorkommnisse sagen viel über die Gesellschaft aus, in der wir leben…
Die Auffassung, dass "A.C.A.B." eine strafbare Beleidigung darstelle, ist vor dem HIntergrund der insoweit praktisch maßgeblichen Rechtsprechung zur Beleidigungsfähigkeit von Kollektiven nur dann vertretbar, wenn man diese ständige Rechtsprechung für falsch hält; anderenfalls liegt auf Basis der Rechtsprechung und den Vorgaben des BVerfG (etwa im Falle "Soldaten sind Mörder") ersichtlich keine Beleidigung vor, so dass die gegenteilige Ansicht als außerhalb des ernsthaft Vertretbaren befindlich anzusehen ist.
Der hier in Rede stehende Sachverhalt ("Schülerdemo") ändert daran nichts. In dem einzig bekannten Fall einer Verurteilung wegen "A.C.A.B." hatte der Verurteilte einen bestimmten Polzisten konkret angesprochen und diesem gegenüber die betreffende Aussage getätigt. Damit wurde dieser als Adressat der Äußerung individualisiert.
Darüber hinaus ist hier in Rede stehende Vorgehen der Polizei weder durch Strafverfolgungszwecke noch polizeirechtlich zulässig. Selbst wenn in Bezug auf die Teilnahme an einer Demo eine begangene Straftat in Betracht käme, hätte eine gewöhnliche Identitätsfeststellung ausgereicht.
Es handelt sich also um offensichtlichen Staatsterrorismus bajuwarischer Provenienz.
@ACAB: Vielleicht war der Junge auch Frutarier und wollte seine Liebe zu Obst ausdrücken?
Annanas Citrone Apfel Banane?
Das war ne Kneipenbestellung.
Acht Cola, Acht Bier.
@GxS:
Nee, nicht schnell beleidigt, sie wollen mit ihren Aktionen "Rechtssicherheit" schaffen. Das ist Usus so in Bayern (bekommt man den Eindruck).
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/17/kommissar-zeigt-funfjahrige-an/
#k.
@Kand.in.Sky:
Richtig. Das hatte ich vergessen.
Sieht noch jemand den Widerspruch?
Spätestens hier ist die Vorgehensweise der Polizei unverhältnismäßig und ein Dienstvergehen…
Das heißt nämlich, dass ich immer damit rechnen muß, so behandelt zu werden, wenn ich ein Pulli mit Acab trage; und dass das nur bei diesem Tatbestand passiert und nicht bei anderen.
Aber es stimmt schon: die Rechtssicherheit sollte erzeugt werden, indem der Staatsanwalt und die Polizisten aus dem Dienst entfernt werden…
Erst dann können Imagekampagnen wie "Dein Freund und Helfer" eine gewisse Wirkung erzeugen. Der 15 Jährige wird sich in Zukunft sicher vertrauensvoll an die Polizei bei Problemen wenden…
Der Betroffene sollte sich ein neues Shirt anfertigen lassen:
"A.C.A.B. – q.e.d."
Kommt es eigentlich nur mir so vor, oder sind Beamte die einzigen, bei denen "Beleidigungen" – ob echt oder nicht – überhaupt verfolgt werden? Als Normalbürger kann man doch so viele Beleidiger anzeigen wie man will, das Verfahren wird stets wegen "mangelndem Interesse der Öffentlichkeit" eingestellt, selbst wenn nicht in Abkürzungen beleidigt wurde.
@Th. Koch: witty. I like it.
@ich: Nicht ganz. Es wird beim ersten Mal eingestellt. Wenn gegen dich fünf verschiedene Anzeigen wegen Beleidigung eingehen könnte sich das öffentliche Interesse ergeben. Oder vielleicht auch erst beim hundertsten Mal. Der praktische Effekt von Beleidigungs-Gesetzen ist jedenfalls immer der selbe: http://blogs.usatoday.com/oped/2007/04/worlds_insult_l.htm i.e. es gibt Menschen mit Geld/Macht noch mehr ebendavon.
jetzt mal weg von den juristischen spitzfindigkeiten, ob eine beleidigung vorliegt oder nicht.
es ist in jedem fall eine völlig unnötige provokation, und wer diese vornimmt, der muß sich auch nicht wundern, wenn er sozusagen im gegenzug etwas provokant behandelt wird.
sage ich so als bayrischer mitbürger
@101: Ich finde es eine Meinungsäußerung und die dürfen gerne provokant sein. Man sollte genug Persönlichkeit haben, das zu akzeptieren.
"provokant behandeln" und "Festnahme, Gefangenensammelstelle, nackt ausziehen" sind zwei sehr weit auseinanderliegende Gegebenheiten.
Das erinnert eher an Bagram als an Bayern.
Na, falls Sie das Vorgehen der Polizei gutheißen, dann wünsche ich Ihnen beim kleinsten Gesetzesverstoß auch mal die volle Bandbreite der Polizeigewalt :) Ist doch ok oder wie?
@(tr):
Zweifelsohne,
so man denn weiss, was ACAB bedeutet.
Ein pubertierender 15-jähriger benimmt sich (etwas) daneben, (aber er hatte den Pulli von den Eltern) da muss man als Staatsanwalt und als Polizist ihn schon gewaltsam nackicht ausziehen und demütigen…
Das stärkt das Vertrauen in die Polizei ungemein, aber das hatten wir ja schon häufiger z.B. bei Razzien in Diskotheken.
Da Polizisten die Staatsgewalt verkörpern, sollten sie auch eine Vorbildfunktion gerade gegenüber Jugendlichen haben. Nur in einem Land, wo dieses Verhalten vorbildlich ist, will ich eigentlich nicht leben…
Wie man mehr erreichen könnte hat z.B.
@Gonzo
geschrieben…
A.C.A.B.
So ein Blödsinn!
A.C.A.B. heißt natürlich all cooks are bastards und kommt auch als T-Shirt von der Rote Gourmet Fraktion (ein Caterer) per Post gerne in jeden Haushalt. Wenn ich in Bayern damit erwischt werde, werde ich dann von der Obrigkeit auch ausgezogen?
http://www.rotegourmetfraktion.de/ueber-uns/all-cooks-are-bastards
Da stehen sie rum mit ihren weißen Mützen – ACAB
waten rum in fettigen Pfützen – ACAB
schlachten Tiere nur zum braten – ACAB
was in ihnen vorgeht, kann man nur erraten – ACAB
Law and order interessiert sie nicht,
denn Trüffel sind ihr Leibgericht
All cooks are bastards
All cooks are bastards
All cooks are bastards
…
A.C.A.B
Diese Abkürzung war mir bisher nur als "Label" bekannt.
Habe selbst so ein Shirt im Schrank.
Irgendwann vor monaten mal gekauft weil mir das Shirt gefiel.
Das diese Buchtabenkombination etwas anderes als ein "Label" bedeutet, davon wusste ich nichts.
OK, ich versuch mal das Shirt umzutauschen…
…bin gespannt auf das Gesicht der Verkäuferin, wenn ich den Grund dafür nenne.
Irgendwelche Tips, zur Argumentation des Umtauschs?
Sollte sich zumindest als schwierig erweisen, ein Shirt nach monaten (getragen und verwaschen), umzutauschen.
Kinder (und Jugendliche) provozieren nunmal. Ich habe in dem Alter auch manchmal solche Shirts getragen – im nachhinein würde ich vermuten, dass die Beamten sich eher darüber amüsiert haben.
@(tr): Tragen Sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Alle igel sind Bastarde?" Nehmen wir es einmal an, nur zur Probe. Wenn Sie mit diesem T-Shirt vor mir stünden, würde ich Ihnen wahrscheinlich einen Rat geben, der im Fernsehen ausgebliept werden müsste. Klar, wer provoziert, der muss damit rechnen, dass man ihm antwortet.
Und jetzt nehmen wir einmal weiter an, Sie stünden mit Ihrem T-Shirt vor mir, und ich habe all meine Freunde dabei. Kraftsportler. Mit Kettensägen in der Hand. Und zur Schaffung klarer Verhältnisse ziehen wir Sie nackt aus und lassen Sie dann halbnackt nach Hause laufen. Das wäre doch überzogen, oder?
Nehmen wir umgekehrt an, Sie tragen das T-Shirt nicht, aber meine Kettensägenfreunde sind noch da. Und einer meiner Kumpels nennt Sie einen Bastard. Sehen Sie die Asymmetrie? Es ist im Prinzip möglich, dass mein Kumpel das bereut. Wenn Sie seine Identität herausfinden. Was Sie eher nicht schaffen. Mein Kumpel darf sich auf der sicheren Seite wähnen.
Die Einschränkung der Redefreiheit auf "respektvolle Weise des Vortragens" WÄRE diskutierbar, wenn nicht die Erfahrung lehren würde, dass sie IMMER zu Lasten des Schwachen ausgelegt wird. Atheisten (schlecht organisierte Minderheit) wollen auf einen Bus schreiben: "Du glaubst nicht an Gott? Du bist nicht allein!" Und man muss keine zwei Meter gehen um jemanden zu finden, der das beleidigend und respektlos findet.
Und so ist es mit Beleidigungsstrafbarkeit. Sie beschützt niemals Minderheiten oder Schwache. Ich habe noch von keinem Verfahren gehört, wo ein Polizist verurteilt worden wäre, weil er einen Rechtsextremen beleidigt hätte. Rechtsextreme beleidigen ist BRD-Volkssport. Sind Ihnen Verurteilungen von Polizisten geläufig, weil bei einer Puff-Durchsuchung eine Hure beleidigt wurde? Man darf schon annehmen, dass das einmal passiert ist. Ist Ihnen eine Verurteilung eines Beamten in der Ausländerbehörde wegen Beleidigung geläufig? Ich sollte mich doch wundern, wenn es nie eine Beleidigung gegeben hätte.
Haben Sie mal davon gehört, dass ein Polizist einen grundanständigen Bürger wie aus der Luft gegriffen wegen Beleidigung angezeigt hat und der Bürger einen Riesenärger bekam? Ihnen ist schon ein Fall eingefallen.
zu 102 ff
mir geht es nicht um die rechtfertigung der handlung der polizei, die dürfte – wenn der pubertierende nicht noch zusätzlich provoziert hat – durchaus überzogen sein.
aber wer provoziert, der will in der regel das erreichen, was hier vorgefallen ist. der andere läßt sich provozieren und überschreitet in der reaktion die angemessenheit. das ist zweck einer provokation. nichts, womit man mitleid haben muß. wozu also die aufregung.
@GxS: gonzos vorschlag fände ich auch die richtige reaktion (aber die will ein provokateur gar nicht erreichen.)
@igel: ich glaube, sie verwechseln da was. ich würde nie bodybuilder mit (womöglich noch laufenden) kettensägen in der hand provozieren, da halte ich es dann eher mit: der klügere sucht sich einen anderen weg als den mit dem kopf und der wand.
"Er habe auf dem Heimweg ziemlich gefroren, berichtet der Schüler."
Sind irgendwie immer die Pussies, die nicht anständig demonstrieren können um sich dann an die zu Öffentlichkeit wenden. Ich erinnere mich spontan an jmd. der im Zusammenhang mit Zensursula kassiert wurde, weil er mit nem Messer demonstrieren wollte. Der hat sicher geheult, als er im Internet von seinem Erlebnis mit der Polizei berichtete.
@tr: Ich nehme an, Ihnen ist meine Metapher nicht entgangen? Bodybuilder als Mächtige. Jede Art Widerspruch wird von Mächtigen als Beleidigung aufgefasst. Ihre Schläue bedeutet in letzter Konsequenz, von allen artig befolgt, dass Mächtige noch mächtiger sind weil sie kaum kritisiert werden. Es gab immer Menschen, die das gut fanden. Der Rest von uns ist angewidert und steht für einen Ausgleich zwischen Starken und Schwachen, der faktische Unterschiede, die wir nicht haben wollen, egalisiert.
Wir wollen in einer Welt leben wo Kraftsportler mit Kettensägen ein ganz genau so loses Mundwerk haben dürfen wie Polizisten und Sporttänzerinnen.
Solche "Pussies" und "Provozierer" wie Benno Ohnesorg ?
@igel:
ich sehe den zusammenhang nicht. der schüler geht auf eine bildungsdemo. wozu muß er da das recht haben, ohne jegliche konsequenz die polizei zu provozieren (oder wie sie sagen, der polizei zu widersprechen). hätte er sich bei der demo auf das thema der demo beschränkt, wäre doch gar nichts passiert.
@(tr): Sie haben wohl auch nichts zu verbergen, oder?
Es geht nicht nur um das Beleidigt werden, sondern m.E. auch darum, dass ein Kaste sagt was erlaubt und was nicht erlaubt ist! Heute ACAB und was ist morgen oder übermorgen? Was hier von der Kaste StA gemacht wird, ist nur der Vorgeschmack!
@(tr): Unter anderem weil, naturgemäß, Polizsten praktisch alles provozierend finden. Nach der Dienstnummer fragen. In Ihre Richtung gucken. Demonstrieren als solches. Auf Fragen nicht antworten. Sie bekommen faktisch einen Blankoscheck, alles und jeden zu verhaften, Personalien aufzunehmen, zu durchsuchen.
@igel:
da gebe ich ihnen recht, das darf nicht sein. aber genau deshalb sind provokateure kein vorteil für den rest einer demonstration. diese bringen nur andere in gefahr und stören letztlich die demo, nur um zeigen zu können, daß sie selbst mal wieder völlig unschuldig opfer der polizeiwillkür geworden sind.
(tr): Was Sie nicht verstehen wollen, ist, dass eine Beleidigung oder gar nur eine Provokation, eben nicht das Recht dazu gibt, Gewalt anzuwenden. Das ist eben ein Unterschied zwischen Faustrecht und Rechtsstaat. Klar meint fast jeder, wenn jemand Stress macht, bekommt er eins aufs Maul, nicht wahr? Das mag mancherorts die faktische Norm sein, aber mit Recht und Rechtsstaat hat das nichts zu tun.
Was die Polizei hier gemacht hat, ist nichts anderes als Selbstjustiz. Als Beamter und erst recht als Polizei kann man das natürlich fast immer wunderbar kaschieren und als rechtmäßige Amtshandlung ausgeben. Es muss schon sehr viel passieren, damit die Polizei damit einmal nicht durchkommt. Die wenigen Verfahren, die dann überhaupt eröffnet werden, werden sowieso meist eingestellt, was der obrigkeitshörige Pöbel dann als Freispruch wertet, selbst wenn die Beamten vor Gericht so lügen, dass das Gebäude als einsturzgefährdet gilt.
Bezüglich der "Roten Gourmet Fraktion"- Sweatshirts (eingeworfen von #14 (ABerlin) und #104 (Lea)):
@Sebastian C. & tr
Was würden Sie zum Verhalten der Polizei sagen, wenn es sich bei der besagten Oberbekleidung tatsächlich um ein Merchendisingartikel der Firma RGF gehandelt hätte? Immerhin handelt es sich hierbei um ein Sweatshirt mit dem Aufdruck "ACAB", gefolgt von einem Totenkopfsymbol mit der Unterschrift "All cooks are bastards". Würden Sie die Vorgehensweise der Polizei auch im Lichte der (meinetwegen strafbaren) Kollektivbeleidigung aller Köche der Welt gutheißen?* Falls ja, würden Sie auch die Beschlagnahme aller Fahrzeuge und Kleidungsstücke mit der Aufschrift "ADAC" wegen der Kollektivbeleidigung aller Dermatologen befürworten, falls diese in der Nähe einer Demonstartion (z. B. gegen die Gesundheitspolitik)auftauchen (immerhin könnte "C" hier auch für 'Cunt' oder 'Cocksucker' stehen) auftauchen?
Mit etwas Mühe lässt sich aus allem eine Beleidigung herauslesen, wenn man nur möchte…. z. B.:
Unterbelichteter,
Düsseldorfer
Oberaffenarsch!
(es tut mir leid Udo, Du musst jetzt mal als Beispiel herhalten).
Wäre "AGSB" (Alle Gesetzesbrecher Sind Bastarde) auch eine strafbare Beleidigung?
Grüße!
*)Und jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Argument, dass die RGF aus Köchen besteht und man sich ja wohl nicht selbst beleidigen kann. Darum geht es nicht. Es geht lediglich um die Reaktion der Polizei.
"Alle Fleischwarenfachverkaeuferinnen sind Bastards". Wieviele 15-Jaehrige muessten sich wegen dieses Satzes auf dem T-Shirt (der ebenfalls 2 Beleidigungen enthaelt) ausziehen? Wieviel Rechtssicherheit wuerde sich die Metzgermeister-Innung hier erklagen?
Ich meine, wer so aggressiv ist, dass er das noetig hat, den kann man vor dem Hintergrund der freien Assoziation "Aggressionshormon"-"Stier" schon irgendwie fast rechtmaessig als "Bulle" bezeichnen, oder nicht?
Und die philosophische Betrachtung des Wortes "Bastard"… hmmm…. Wollen nicht manche der Polizisten, die tapfer und unter Einsatz ihrer Gesundheit an der vordersten Steinewerferfront ihren Dienst fuer das deutsche Volk tun, ganz gerne als "hart im Nehmen" und auch ein wenig als einschuechternd/bedrohlich wahrgenommen werden?
Aber dann sowas: Gejammere wegen einer Abkuerzung auf einem T-Shirt eines 15-Jaehrigen. Hahaha.
Ich hatte gerne ausserdem noch 100 Gramm Salami, bitte….
@Nachzuegler:
PS: Wer ist eigentlich nochmal das deutsche Volk, dem die Polizei als Teil der Exekutive dient? Und dem die Macht gehoert im Lande? Nicht auch die mit dem T-Shirt? Nur die mit Schulabschluss? Oder nur die mit Geld? Oder nur die mit Kampfkunstausbildung? Oder nur die mit der richtigen Musik? Oder nur die mit dem notwendigen Respekt? Richtige Frisur? Richtige Kleidung? Nur die, die sich rasieren und keinen langen Bart haben?
…habe mich schon oft gefragt, ob die Polizei noch weiss, dass sie auch MIR dient…