25.11.2009

Bezüglich Bezügen

Selbst Beamten kommt Beamtendeutsch mitunter fremd vor. Sie bekommen zwar fast täglich Gesetze, Erlasse und Verfügungen auf den Tisch, die sich wie Kauderwelsch lesen. Aber es geht immer noch einen Tick besser. Ein Beispiel hat jetzt Paul Kemen, der Sprecher der Aachener Polizei, öffentlich gemacht.

In einer offiziellen Verfügung, die er auf dem Tisch hatte, heißt es gleich zu Beginn: “Die Bezüge zu a), b) und c) liegen vor. Die Bezüge zu d) und e) werden mit der Bitte um Kenntnisnahme und Auswertung zur Information, weiteren Veranlassung sowie zur Vervollständigung der Aktenlage übersandt.

Aufgrund der Aufhebung der Bezugsverfügung zu b) wird hiermit auch die Bezugsverfügung zu c) aufgehoben.”

Letztlich ist Kemen dem Verfasser der Verfügung dankbar: „Er hat bei der Vielzahl der Bezüge nicht sämtliche Buchstaben des Alphabetes benutzt.“ (pbd)

14 Kommentare zu “Bezüglich Bezügen”

  1. Ideenaufgreifer meint: (25.11.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Eventuell lässt sich mit derlei Bezügen auch das Kommentarsystem vereinfachen, was die optischen Elemente und HTML-Tags angeht.
    Einfach immer mithilfe von Buchstaben referenzieren.

    Man kann ja zunächst damit anfangen, dass alle einheitlich und Sinnvolle Bezüge nehmen.

  2. pixel meint: (25.11.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Die Textaufgaben im Schulbuch meiner Tochter 4. Kl. Grundschule sind einfach schöner…

  3. Aurisa meint: (25.11.2009 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Diesbezüglich… kein Kommentar von mir ;).

  4. Markus meint: (25.11.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Wann hört der Hass gegen Polizei und Beamte hier endlich auf?

  5. horst meint: (25.11.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Die Befehle aus Berlin existieren immer noch.

    Irrsinn ist des Staates Motto.

    :)))))

  6. thebig1 meint: (25.11.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @Markus: das ist kein hass, das ist lediglich ein gesundes mass an latentem misstrauen, was bei "der staatsmacht"(tm) auch durchaus angebracht ist, alle macht geht schliesslich vom volke aus, die beamten verwalten diese lediglich ;)

  7. Duddley meint: (25.11.2009 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @ 4 Markus:

    Ja wirklich, wenn schon ein Beamter und Polizist sich ueber diese Leute aufregt, wohin soll das fuehren?

    Gruß Duddley

  8. stud. iur. JM meint: (25.11.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @Markus:
    Hass? Wo?
    Kritik und Annekdoten sind für sie gleichbedeudent mit Hass?
    Das sagt wohl vor allem etwas über Sie aus.

  9. Christian meint: (25.11.2009 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    Es wird Zeit das man Juristen in Studium einmal eine Logik-Vorlesung verpasst. In Zukunft sind Gesetze dann bitte alle in einer zur Logik der ersten Stufe equivalenten Sprache zu verfassen…

  10. JJ Preston meint: (26.11.2009 um 00:40) AntwortenReply to this comment
  11. abcdefg meint: (26.11.2009 um 01:48) AntwortenReply to this comment

    @4: Das ist kein "Hass" sondern ein ganz normales, nachvollziehbares Empfinden gegenüber terroristischen Organisationen sowie ihren Mitgliedern.

  12. AuchBeamter meint: (26.11.2009 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @ Markus

    Nun reg' Dich doch nicht so auf! Ich jedenfalls habe vom LawBlog-Stammklientel (notabene: das sind größtenteils Winkeladvokaten, die sich für ihre kriminelle Klientel prostituieren) etwa die gleiche Meinung, die diese über mich bzw. meinen Berufsstand haben. Und was schert sich die Eiche, …

  13. noone meint: (26.11.2009 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Ich finde an den Formulierungen ist nichts auszusetzen.
    Mir ist alles klar. Kurz und bündig, unnötige Wiederholungen finden sich nicht. Ich selbst nummeriere allerdings lieber mit Zahlen…

  14. roy meint: (26.11.2009 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    gab es da nicht auch mal einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Richtigkeit des Durchschriftexemplars ?…

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