27.11.2009

Vorstufe zur Abmahnung

Beim Bundestag steht folgende Online-Petition zur Mitzeichnung:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung des Antrags:

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Warum der Initiator den Vorschlag aufs Internet beschränkt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Den Grundgedanken dafür umso mehr. In anderen Ländern geht es ja seit jeher ähnlich. Der Untergang des Abendlandes stünde also kaum bevor, wenn in Fällen, in denen der Abgemahnte einsichtig ist, derjenige künftig die Musik bezahlt, der sie bestellt.

Ganz ehrlich: Den Todeskampf der Abmahnindustrie würde ich gern verfolgen.

60 Kommentare zu “Vorstufe zur Abmahnung”

  1. alterSchwede meint: (27.11.2009 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Aber damit wäre doch das Geschäftsmodell kaputt und das kostet Arbeitsplätze folglich nicht hinnehmbar!!!

  2. Arestris meint: (27.11.2009 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Habe schon vor ein paar Tagen mitgezeichnet, denn ja: der Grundgedanke ist in der Tat absolut korrekt und ein solcher Beschluss lang überfällig.
    Auch ich habe mich allerdings direkt gefragt, warum man das aufs Internet beschränken sollte, das find ich gleich doppelt unsinnig, zum einen weil man damit das Internet mal wieder als Sonderfall aus der normalen Welt ausgrenzt (ich hör schon die Kritiker: Ihr Nerds wollt nur eure eigene Welt schützen, wollt ja nur ungefährdeter runterladen), zum anderen weil diese Regelung halt auch in anderen Fällen Sinn macht, denn auch da kann eine Abmahnung eine Privatperson (und sogar kleine 1- oder 2-Mann OHG's und ähnliches) schnell in den Ruin treiben und auch da sehe ich die Gefahr den Abmahnwahnsinn als Geschäftsmodell zu missbrauchen wie wir es im Internet ja inzwischen fast täglich erleben.

  3. Mithos meint: (27.11.2009 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Ich könnte mir als Begründung für die Beschränkung auf das Netz nur vorstellen, dass es eine ähnliche Petition ohne Beschränkung vielleicht schonmal gab und deshalb erstmal keine weitere ähnliche Petition zugelassen wurde.

    Nachvollziehen kann ich die Beschränkung nicht. Abmahnungen mit hohen Kosten halte ich für eine legale, aber keinesfalls legitime Form der Selbstjustiz.

  4. NewsShit! meint: (27.11.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn es zur kostenlosen Vorstufe auch noch eine Art Register für Meldungen wie "Patient XYZ wurde heute zum x-ten Mal ermahnt, beim nächsten Mal kommt das LKA" gibt … dann wäre ich dafür. So landen wir wieder beim alten Spiel: Trotz Strafbarkeit keine Verfolgung.

  5. Ben meint: (27.11.2009 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Der Bezug aufs Internet ist wirklich nicht notwendig. Es heißt zwar das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber eine Abmahnung sollte nicht zu einer Art Selbstjustiz verkommen.

  6. Nico meint: (27.11.2009 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Ich würd sagen, dass da bald ein paar Abmahnungen rausgehen, an diejenigen, die diese Petition bekannt machen. ;)

  7. Malte S. meint: (27.11.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Hm, und dann teilt der – gutgläubige – Wettbewerber seinem Konkurrenten mit, dass er in dessen Verhalten eine Wettbewerbsverletzung sieht und der Konkurrent dieses Verhalten bitte beenden soll. Natürlich macht er das ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, weil die Kosten ja an ihm hängen bleiben würden. Und am nächsten Tag hat er die negative FK am Arsch? Oder soll auch diese von einer vorhergehenden, kostenlosen (für wen eigentlich kostenlos?) Abmahnung light abhängig sein?

    Mit der Verweigerung hat der Abmahnende außerdem zugleich den Weg zur sofortigen Klageerhebung eröffnet. Das würde natürlich dafür sorgen, dass schon aufgrund der Ineffizienz der Justiz nicht mehr so viele Fälle gleichzeitig bearbeitet werden können.
    Viel einfach wäre es aber – und das könnte bereits die Rechtssprechung -, wenn endlich einmal anerkannt wird, dass bei einem Auch-fremden-Geschäft i.S.d. GoA die Kostenlast auf beide Parteien zu verteilen ist.

  8. Der P. meint: (27.11.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    <der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.>

    Hmm, und wo liegt dann der Unterschied zur "herkömmlichen" Abmahnung?

    <abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.>

    Ach ja, kostenlos… Aber wer trägt dann die Kosten der "Vorstufe"? Der Rechteinhaber? Die Staatskasse?</abmahnungen></der>

  9. Sixtus meint: (27.11.2009 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Wird leider nicht klappen, denn "Abmahnungen im Internet" gibt es nicht.
    Nur zur Info: Das Internet ist nur ein Netzwerk von Computern.

    Das mag zwar Haarespalterei sein, aber wenn man schon Petitionen schreibt, sollte man die auch ordentlich formulieren, damit sie ernst genommen werden.
    (Just my 2 Cents, was sagt denn Udo/ein Jurist dazu?)

  10. Name meint: (27.11.2009 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Petitionen sind in der Sprache der Bürger geschrieben und entsprechend nicht so formuliert, wie es ein Jurist machen würde. Das ist kein Fehler, sondern liegt einfach im System begründet, und dementsprechend kann man das nicht bemängeln, sondern muss es sinnwahrend Ergänzen.

  11. Axel John meint: (27.11.2009 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    Warum der Initiator den Vorschlag aufs Internet beschränkt, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Weil der Missbrauch ganz überwiegend im Internet stattfindet.
    Dieses "Geschäft" rechnet sich nur in der Masse. Abmahnungen im Internet sind das Pendant zum Inkasso-Stalking der Abofallen-Betreiber.

    Ganz ehrlich: Den Todeskampf der Abmahnindustrie würde ich gern verfolgen.

    Er wird lange dauern. Sehr, sehr lange.
    Die Anwaltsschwemme bringt zu viele examinierte Totalversager auf den Markt, die schlichtweg zu dumm sind, um auf ehrliche Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Längst nicht alle schaffen es, in der Politik unterzukommen.
    Für die, die es nicht schaffen, sind Abmahnungen meist die einzige Möglichkeit, nicht von staatlichen Transferleistungen abhängig zu werden. Was Wunder, dass die Kollegen in der Politik da eine gewisse Fürsorgepflicht verspüren. Der Korpsgeist der Juristen ist sprichwörtlich.

  12. horst meint: (27.11.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    Jede Rechtsgutverletzung undifferenziert zu behandeln, ist kein guter Vorschlag.

    Erst nach kostenloser schriftlicher Aufforderung "visuelle" Beeinträchtigungen mit Gebühren zu belegen, ist sicher der angemessenere Weg.

    Bei Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigungen würde der kostenlose Hinweis faktisch zu einer Billigung der Rechtsgutverletzung führen.

    Die vorgeschlagene Regelung umzusetzen und andere Rechtsbereiche zunächst unangetastet zu lassen, ist sehr klug.

  13. Gedankenpflug meint: (27.11.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Tout à fait d'accord.

  14. dfw meint: (27.11.2009 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Abmahnanwälte werden nicht aussterben. Dummheit stirbt schließlich auch nie aus

  15. GeStaPo meint: (27.11.2009 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    Ja hier werden ja wohl nicht den aufstrebenden Junganwälten die Jobs geklaut!

  16. Markus meint: (28.11.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Ob Herr Vetter da weit genug gedacht hat?
    Mit Logik haben die Ausführungen jedenfalls nur wenig zu tun.
    Was soll denn "einsichtig" bedeuten? Allenfalls interessant aus Sicht eines Strafverteidigers. Rechtsbruch ist solange in Ordnung, bis man den ersten kostenlosen Warnschuss hört. Dann kann man gemütlich aufhören und alles ist in Ordnung… für den Schädiger.

    Warum sollte der Verletzte die Kosten für die Unterstützung durch einen Anwalt bezahlen? Hat er was falsch gemacht?

    Außerdem sollte man – gerade als Rechtsanwalt – über den Tellerrand der Massenabmahnungen und Tauschbörsen-/Ebay-Fälle hinaus blicken und an Dimensionen denken, die eher im gewerblichen Bereich angesiedelt sind. Da wirken die Einsichtskriterien von Herrn Vetter vielleicht nicht ganz so doll, wie das auf den ersten Blick scheint.

  17. Dominik Boecker meint: (28.11.2009 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    @16: copy that. Ich habe momentan etwas auf dem Schreibtisch liegen, das in etwa der folgenden Geschichte entspricht:

    Mein Mandant hat aufgrund mehr als 20 Jahre langer Tätigkeit ein gut florierendes Unternehmen entwickelt. Keine 400 Meter Luftlinie entfernt wurde ein Ladenlokal angemietet, die eine identische Leistung anbieten (so weit so gut und auch völlig in Ordnung).

    Nur: Der Neuling wählt als Unternehmensnamen einen Namen, der zu 100% dem Namen des Unternehmens meines Mandanten entspricht. Warum sollte mein Mandant da Geld hinterherschmeißen sollen, zumal ihn der Neuling zeitgleich noch Geld kostet?

    Es ist nicht alles schlecht, wenn es abstellwürdige Auswüchse gibt.

  18. Ben (d.U.) meint: (28.11.2009 um 01:29) AntwortenReply to this comment

    @16 & @17:

    > Es ist nicht alles schlecht, wenn es
    > abstellwürdige Auswüchse gibt.

    Klar, und gleich kommt Opa um die Ecke, und erklärt, dass auch "damals" nicht alles schlecht war.

    Herrschaften Abmahnungs-Verteidiger, Ihr verletzt gerade grundlegende Regeln. Schaden und Nutzen eines Instruments wie der Abmahnung müssen verglichen werden dürfen. Und wenn es dann so offensichtlich wie hier ist, dass die Schäden mittlerweile geradezu grotesk überwiegen, dann muss man die Sache eben ersatzlos einstampfen. Solche Debatten hatte ich bei den Software-Patenten auch. Aber wenn es darauf hinausläuft, dass IRGENDWER über die Klinge springen MUSS, weil es aufgrund real existierender Sachzwänge nicht anders geht, dann kann es nicht sein, dass tausendmal Unrecht geschieht, nur damit einmal Recht geschieht.

    Teilweise aufrecht erhaltene Abmahnregelungen und Interpretationsspielräume funktionieren in einer Welt, in der es eine Zensurkammer Hamburg gibt, schlicht und einfach nicht! Sie funktionieren nicht, weil sie dann genau an solchen "Gerichten" gebeugt werden, bis wir alle wieder kotzen werden.

  19. HL meint: (28.11.2009 um 02:02) AntwortenReply to this comment

    Schon erstaunlich, dass bei allen hier diskutierten Gesichtspunkten die in der Rechtsordnung angelegte Rollenverteilung völlig übersehen wird. Dabei ist diese bei der berechtigten Abmahnung sonnenklar: Der Rechtsinhaber wird in seiner Rechtsposition verletzt und hat deshalb einen Anspruch, dass diese Verletzung unterbunden wird. Hierfür gibt es die Abmahnung, die ihre Ursache allein in dem Fehlverhalten der Gegenseite hat. Dass nun der Rechtsinhaber , der nicht auf den Kosten sitzenbleiben will, der "Böse" sein soll, leuchtet mir nicht ein.

    Davon abgesehen, halte ich Kollegen, die ihr Geschäftsmodell auf dem Verschicken von Abmahnungen errichten, durchaus für verachtenswert. Das ist aber noch lange kein Grund, bei einer Abmahnung willkürlich die Rollen "gut" und "böse" zu vertauschen und dem Rechtsinhaber auf Grund des Fehlverhaltens der Gegenseite entstandenen Kosten aufzuerlegen!

  20. Henning meint: (28.11.2009 um 03:25) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mir da ja auch schon so meine Gedanken gemacht, wie man die derzeitige, absolut unbefriedigende Abmahnpraxis verändern kann.

    Aber eine per Gesetz garantierte immer kostenlose Vorstufe ist schwierig. Dann kann ja jeder die Rechte anderer missachten, darauf hoffen, dass es niemand merkt und im Zweifelsfall bei einer "Abmahnung light" dann eben wieder offline nehmen. Zwischendrin hat man vielleicht sogar noch Geld damit verdient.

    Das kann's auch nicht so wirklich sein, oder?

  21. marcus05 meint: (28.11.2009 um 04:05) AntwortenReply to this comment

    wir wissen doch seit der 130k petition dass unsere Politiker dieses Volk nicht für voll nehmen – ganz bestimmt nicht 2 Monate NACH der Wahl.

  22. Sebastian meint: (28.11.2009 um 05:58) AntwortenReply to this comment

    Dann wird eben nicht mehr abgemahnt, sondern gleich geklagt, was den Beschuldigten deutlich teurer kommen würde.

    Ohne Zweifel sollte gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgegangen, bzw dieses unterbunden werden. Aber warum sollte ich Zeit, Mühe und evtl. Kosten aufwenden, wenn jemand meine Rechte verletzt und ihm schreiben, das doch bitte, bitte zu unterlassen?
    Wenn er das dann eingesehen hat, machen jeweils dafür nacheinander seine 8 Brüder weiter mit den gleichen Verstoss, bis ich allen, durch meinen Aufwand, unentgeltlich mitteilte, dass das so nicht geht…. und in der Zeit können sich die Beschuldigten ggf. durch diesen Verstoss noch direkt oder indirekt bereichern!?

    Hab ich das jetzt richtig verstanden?

    Wenn ja, dann weiss ich schon, auf welcher Seite ich künftig zu finden bin.

    Frag doch mal die Heise-Trolle, die ständig was von kostenlosen Abmahnungen schreien, ob diese dann auch für Abofallen-Betreiber und für andere dubiose Gestalten gelten sollten. Oder soll das nur mal wieder eine Regelung für "die Guten" sein, während die Bösen natürlich weiterhin zahlen müssen?

    Viel sinnvoller wäre es doch, wenn man einfach mal den Phantasie-Summen, wie 10.000 Euro Streitwert für eine angebotene MP3 und sonstigen Methoden, welche in erster Linie der Bereicherung des "Geschädigten", "Wettbewerbers" oder dessen Anwalt dienen, einen Riegel vorschiebt.

  23. Kai meint: (28.11.2009 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich gegen Abmahnungen bin, aber das kann quasi ein Freibrief sein für die, die es wirklich darauf anlegen.

    Insofern fände ich angemessene Streitwerte am Sinnvollsten. Der Wohnzimmerhändler schädigt sicher das Versandhaus nicht um 100.000€ und die kopierte MP3 nicht das Medienunternehmen um 10.000€

    Schlimm finde ich, dass winzigste Verstöße eben teuer abgemahnt werden. Mal eine Telefonnummer aus Kundenfreundlichkeit zu viel in der Widerrufsbelehrung, mal die falschen Bezeichnungen für die GEZ gewählt…Schwupps ne Abmahnung.

    Ein Allheilmittel gibt es leider nicht.

  24. meckimesser meint: (28.11.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @17,19,22

    ich habe die POetition unterzeichnet, obwohl ich Eure Positionen verstehen kann. Auch die Trennung von internet und real world macht keinen Sinn .. aber: wenn sich dies Petition zu einer massenhaft unterstüptzten Petition entwickelt wirdsich evt. wenigstens grudnsätzlich an dem Massen-Abmahn-Wahn ändern lassen … Das erscheint mir das Wichtigste, die Politik zu drängen endlich tätig zu werden und nicht alles auf die lange bank zu schieben. also: unterzeichnet die Petition

  25. Carlotta meint: (28.11.2009 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Es lohnt sich auch die anhängigen Kommentare zur Petition zu lesen. Vorschläge zur Kostenfrage wurden darin unterbreitet. Allerdings nicht lohnenswert für Kanzleien, die das Geschäftsmodell "Abmahnungen" pflegen. ;-)

    Zu 22

    Es dürfte wohl weitaus mehr Fälle von Abmahnmißbrauch geben als bewusste Schädiger mit 8 Brüdern!

  26. studiosus juris meint: (28.11.2009 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    Was Herr Vetter wohl sagen würde, wenn er keine Honoraransprüche mehr geltend machen könnte, wenn ein Verfahren mit Strafbefehl endet?

  27. Timo Reitz meint: (28.11.2009 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Ich habe gezeichnet, obwohl ich auch eher die Position vertrete, die bei den Kommentatoren vorherrscht – das Instrument der Abmahnung selbst ist nicht das Problem. Allerdings scheint das die einzig realistische Möglichkeit zu sein, diesen Abmahnwahn zu beschränken.

    Das eigentliche Problem sind doch gar nicht die Abmahnungen selbst, sondern was abgemahnt werden kann (vielfach purer Nonsens, teilweise gesetzbedingt) und wie hoch die Kosten dafür sind.

  28. Carlotta meint: (28.11.2009 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    27.
    Das sehe ich genauso.

    Selbst wenn die Petition nur dazu dient, solchem Wahnsinn ein Ende zu bereiten, ist sie es mehr als wert unterzeichnet zu werden.

    Ein schönes Beispiel:

    http://www.moralgesetz.de/Princess-Engelkemper.htm

  29. hiro meint: (28.11.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Ich würde die Trennung nicht zwischen "Internet" und "Rest der Welt" durchführen, sondern zwischen "privat" und "geschäftlich".

    Hans Dau stellt bei eBay seine "echte Rolex aus dem Urlaub" ein: erste Abmahnung kostenlos, weil Hans Dau ein Privatmann ist.

    Hans Dau Import GmbH stellt bei eBay seine "echte Rolex aus dem Urlaub" ein: kostenpflichtige Abmahnung, weil Hans Dau Import GmbH geschäftlich handelt.

    Den Wildwuchs an pseudo-privaten Akteuren gilt es ja schon aufgrund anderer Vorschriften zu lichten (Steuer, Widerrufsrecht usw.).

  30. Sebastian meint: (28.11.2009 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    "Zu 25 Carlotta:

    Es dürfte wohl weitaus mehr Fälle von Abmahnmißbrauch geben als bewusste Schädiger mit 8 Brüdern!"

    Es gibt aber viele Leute mit "8 Brüdern".
    Das war ein Beispiel von vielen, wie es laufen könnte und gleichzeitig eine Parodie dadrauf, was bisher abgeht.
    Wenn zB ein sog. Abzocker abgemahnt wird und sich zur Unterlassung verpflichten muss, setzt er einfach den nächsten osteuropäisch klingenden "Geschäftsführer" ein. (Ja, Michael aus F., fühle dich ruhig angesprochen.)

    Nach heutigem Recht bekommt der Abgemahnte, der danach mit seiner Abmahnung allerdings nicht viel erwirkt, zumindest i.d.R. seine Auslagen.
    Man stelle sich vor, er bekommt noch nicht mal diese, da er unentgeltlich den "unwissenden" Gesetzesbrecher jedesmal auf seine Kosten und seinen Aufwand drauf hinweisen soll, dass man den Preis doch bitte nicht nur unten in der Fussnote nennt. Hat er das gemacht, dann nickt der Gesetzesbrecher und statt Vitor X. steht Vladimir Y. im Impressum, den man dann wiederrum (natürlich kostenlos) drauf hinweisen muss, damit dann Ivanca Z. als nächstes dort auftaucht.

    Wäre natürlich auch eine nette Idee, auf diese Art Wettbewerber lahmzulegen.
    Man begeht stets Verstösse und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Die ehrlichen Wettbewerber müssen dann enorme Arbeitszeit und Geld zur Durchsetzung der Unterlassung dieser Verstösse aufbringen.
    Wer denkt, er würde damit irgendeinen Verbraucher was gutes tun, in dem er verbraucherfeindliche Praktiken nahezu herausfordert, der irrt.

  31. Sebastian meint: (28.11.2009 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @29:
    " Ich würde die Trennung nicht zwischen "Internet" und "Rest der Welt" durchführen, sondern zwischen "privat" und "geschäftlich".

    Hans Dau stellt bei eBay seine "echte Rolex aus dem Urlaub" ein: erste Abmahnung kostenlos, weil Hans Dau ein Privatmann ist. "

    Ja, das Problem: Hans Dau verkauft nicht nur eine Rolex, sondern noch mehr, was er so hat. Wettbewerber oder klageberechtigter Verband sagt, Hans Dau wäre ein gewerblicher Händler, gewährt dem Kunden aber nicht die entsprechenden Recht. Ein sehr häufiger Abmahngrund. Was nun?

    Und der Vorwurf(inkl Abmahnung), jemand handele gewerblich, ist übrigens nicht nur einer, den dubiose Abmahner verwenden, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnte reihenhaft solche Verkäufer ab, die als nichtgewerblicher Händler auftraten, um den Kunden Widerrufsrecht ect. nicht gewähren zu müssen.

  32. Autolykos meint: (28.11.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Der "Wildwuchs an pseudo-privaten Akteuren" löst sich ganz bequem durch den Markt. Wenn sich rumspricht, daß man mit Privatanbietern nichts als Scherereien hat, dann kauft da niemand mehr. Schade für die ehrlichen Leute, aber so ist das Leben.
    Ansonsten aber full Ack.

  33. Martin meint: (28.11.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Also auch wenn ich die Kritik verstehe und durchaus auch Teile habe ich die Petition mitgezeichnet. Einfach, wie auch schon gesagt wurde, ein wenig Handlungsdruck aufzubauen.
    Evtl. kann man das auch nur fuer begrenzte Felder einfuehren. Z.B. fuer Persoenlichkeitsrecht/Markenrecht und Verleumdung und so Sachen. Am besten auch gleich ein Standasiertes schreiben was man verschicken kann. Dann kann die Gegenseite sich ueberlegen dem Folge zu leisten oder halt einen Anwalt zu konsultieren.
    Und zu den kosten, man kann auch Argumentieren, wenn einem es nicht Wert ist XYEUR zu investieren wenn er sein Recht verletzt sieht dann scheint es ja nicht wirklich zu stoeren.

    Und zu den Namensaenderungen im Impressum. Falls man das Gefuehl hat das so versucht wird sich dem ganzen zu wiedersetzten kann man immernoch gleich vors Gericht gehen was dann auch vollkommen gerechtfertigt ist.

  34. Hanno meint: (28.11.2009 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    @17: Warum klagt der Mandant nicht gleich auf Unterlassung? Der Fall ist ja wohl klar genug. In der Nachbarschaft mahnt man sich ja auch nicht wg. des Birnbaums, der über den Zaun wächst, ab sondern klagt ;)

    Aber ernsthaft: Wie funktioniert das im Ausland? Die Horrorszenarien der Abmahnbefürworter, dann würde halt im gleichen Umfang geklagt wie bisher abgemahnt, sind offensichtlich unrealistisch, weder berichten mir Bekannte aus dem Ausland davon, noch würden die Gerichte eine solche Prozeßflut bewältigen können.

  35. h meint: (28.11.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @Dominik Boecker:

    Wenn das alles so klar ist, warum werden Sie dann überhaupt noch gebraucht? Soll der Unternehmer doch selber einen Brief einwerfen, ein Dreizeiler dürfte reichen. Überfordert dürfte er auch nicht sein, die Rechteverletztung hat er wahrscheinlich selbst festgestellt.

  36. twex meint: (28.11.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Ich bin strikt gegen diesen Vorschlag. Die derzeitigen Kostenregelungen gehen völlig in Ordnung, wenn echte Rechtsverstöße abgestellt werden müssen. Die Probleme entstehen nur, wenn dieselben Regelungen auch für Gesetze angewandt werden, die die meisten Bürger in Wahrheit für lächerlich halten und die in einem freien Staat niemals eine demokratische Mehrheit finden würden.

    Aber für die Durchsetzung von unrechten Gesetzen, die abgeschafft gehören, weitere Systeme und Verfahren zu schaffen, selbst wenn die Verfahren milder sind, legitimiert und verfestigt diese Gesetze. Keine Kompromisse mit dem Unrecht und seinen Dienern!

  37. Rudi meint: (28.11.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Im Patentrecht/GebrMrecht ist schon seit langem ein ähnliches Instrument etabliert: Die Berechtigungsanfrage.

    Hier wird der Rechtsverletzer auf die vorliegende Schutzrechtsverletzung aufmerksam gemacht, so daß er zumindest Bescheid weiß, wie der Rechteinhaber die Sache sieht. Dies Berechtigungsanfrage ist kostenlos und berechtigt nicht zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage (Details erspare ich mir hier).

    Problematisch ist dabei nur, daß man dann, wenn der "Gegner" nicht gleich reagiert, Schwierigkeiten mit einer einstweiligen Verfügung haben kann, da dann gerne die Dringlichkeit abgesprochen wird.

    Für eine Hauptsacheklage benötigt man dann aber immer noch die ggf. kostenpflichtige Abmahnung, um bei sofortigem Anerkenntnis die Kostenfolge aus 93 ZPO zu vermeiden.

    Erfahrungsgemäß werden bei kleineren Netz-Anbietern jedoch Schreiben, die nix kosten, schlicht ignoriert…

  38. Peter meint: (28.11.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Ich kann die Petition nicht nachvollziehen. Wenn sie durchkommt kann sich in der Konsequenz jeder Seitenbetreiber bedienen wo und wie er will, zumindest so lange, bis der Rechteinhaber ihn darauf hinweist. Falls das irgendwann passiert, dann braucht der Seitenbetreiber nur den beanstandeten Inhalt zu entfernen und durch einen anderen – ebenfalls geklauten – ersetzen und halt wieder warten bis der andere Rechteinhaber ihn darauf hinweist. Das finde ich ein lukratives Geschäftsmodell, da sich der Seitenbetreiber ja _überall_ bedienen kann, solange die Inhalte nur im Internet liegen. Und da alle Kosten auf Seiten der Rechteinhaber liegen, kann das Geschäftsmodell völlig ohne Risiko betrieben werden, bis das ganze Internet abgegrast ist.

    Das kann es nicht sein. Mindestens müsste die Kostenfreiheit auf offensichtlich nicht kommerziell betriebene Seiten eingeschränkt werden.

  39. Heckenpenner meint: (28.11.2009 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @Peter
    Offensichtlich nichkommerziell fuer Normalbuerger oder Juristen? Teilweise gilt das eigene Weblog doch schon als kommerziell wenn man Werbung schaltet oder der Shopaholic der seine alten Klamotten immer wieder bei EBay vertickt als gewerblich handelnd.

  40. Stephan535 meint: (28.11.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Da ja Petitionen nicht einmal etwas bringen, wenn sie von über 100.000 Bürgern gezeichnet werden, werde ich mich an dieser auch nícht beteiligen.
    Ist doch sinnlos.

  41. fernetpunker meint: (28.11.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian:

    Dann wird eben nicht mehr abgemahnt, sondern gleich geklagt, was den Beschuldigten deutlich teurer kommen würde.

    Und was ist mit § 93 ZPO? Wenn kein Anlass zur Klage besteht, hat bei einem sofortigen Anerkenntnis durch den Beklagten der Kläger die Kosten zu tragen.

  42. PA meint: (28.11.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Wobei hier wohl auch übersehen wird, dass unberechtigte Abmahnungen für den zu unrecht Abgemahnten sowieso kostenlos sind bzw. die Kosten nicht durchgesetzt werden können – anders bei berechtigten Abmahnungen. Es bezahlt also schon jetzt derjenige die Musik, der sie bestellt.

    Wenn ich keine Abmahnkosten zahlen will, sollte ich halt einfach keine Rechte verletzen. Ist gar nicht so schwer…

  43. bernd meint: (28.11.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @42, PA:

    Wenn ich keine Abmahnkosten zahlen will, sollte ich halt einfach keine Rechte verletzen. Ist gar nicht so schwer…

    Stimmt! Wie hier im lawblog schon mal verlinkt, gibt es auch nur rund 270 Punkte, die man beachten muss, wenn man vor Abmahnung gefeit sein möchte:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/09/03/links-428/

  44. Axel John meint: (28.11.2009 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @PA:

    … dass unberechtigte Abmahnungen für den zu unrecht Abgemahnten sowieso kostenlos sind bzw. die Kosten nicht durchgesetzt werden können

    Dummschwatz! Als zu unrecht abgemahnter juristischer Laie werde ich genötigt, einen kompetenten Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu beauftragen. Der arbeitet idR. nicht für den RVG- Satz, sondern auf Honorarbasis. Ergo, ich bleibe auf einem Großteil der Kosten sitzen.

    Wenn ich keine Abmahnkosten zahlen will, sollte ich halt einfach keine Rechte verletzen. Ist gar nicht so schwer…

    Mag sein, als Ziegenhirte in der hinteren Mongolei, oder Pfeilschnitzer bei einem Urvolk auf Papua Neuguinea.
    Leute, die bei eBay schon mal das falsche T-Shirt vertick- oder die Versandkosten an der falschen Stelle genannt haben, wissen das besser.

  45. Sebastian meint: (28.11.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ja – das braucht es endlich! Was bin ich froh, dass ich seit Jahren in der Schweiz wohne, wo es diese unsägliche Methode, Geld zu ergaunern, nicht gibt …

  46. Jonas meint: (29.11.2009 um 02:33) AntwortenReply to this comment

    Mir hat eh noch nie eingeleuchtet, wieso eine Abmahnung eine Geschäftsführung ohne Auftrag darstellen soll, wie der BGH und mit dem UWG ja leider auch der Gesetzgeber meint. Dazu müsste sie im tatsächlichen oder mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegen. Wer will aber gern abgemahnt werden? Auch das Kostenargument, dass sonst ein teurer Gang vors Gericht drohe, kann ich nicht nachvollziehen. Was passiert denn im Fall eines unnötigen Prozesses? Der Beklagte erkennt sofort an und der Kläger bekommt seinen Titel, bleibt aber auf den Kosten sitzen. Warum soll eine Abmahnung, bei denen meist höhere Vertragsstrafen vereinbart werden, während das erste Ordnungsgeld meist noch gnädig ist, eher im Interesse des Abgemahnten liegen? Ich sehe auch kein fremdes Geschäft; der Abmahnende mahnt für sich selbst ab. Der andere ist ihm egal, er will für sich selbst Geld sparen.

    Meiner Ansicht nach müsste eine Abmahnung genau wie jede andere Mahnung auch zu behandeln sein: Die erste verzugsbegründende Mahnung zahlt der Gläubiger, erst im Verzug bestehen Schadensersatzansprüche.

    Wenn immer behauptet wird, es könne nicht sein, dass der Gläubiger seine Kosten selbst zahlen muss: Dann soll er eben keinen Anwalt beauftragen, fürs Mahnungschreiben wird ja auch nicht gleich ein Anwalt beauftragt und es geht trotzdem. Teils ist der BGH ja hier auch zurückgerudert und hat das in einfachen Fällen anerkannt, sein Fehlkonstrukt, das der Gesetzgeber gleich wieder abgeschrieben hat, aber grundsätzlich beibehalten. Und wenn der Gläubiger von der Rechtsverletzung nichts erfährt oder selbst kein Geld in einen Anwalt investieren will, dann wird es so drängend wohl nicht sein. Wenn ein Gläubiger ein so notleidender Wettbewerber ist, dass er sich keinen Anwalt leisten kann, kann er ja Beratungshilfe/PKH beantragen.

  47. Lars meint: (29.11.2009 um 03:20) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich keine Abmahnkosten zahlen will, sollte ich halt einfach keine Rechte verletzen. Ist gar nicht so schwer…

    Soll wohl n Scherz sein.Keine Rechte verletzten ist – jedenfalls für mich – unmöglich. Ein Staat, der jede Rechtsverletzung verfolgt, wäre für mich nichts anderes als ein Unrechtsstaat.

  48. Jumper meint: (29.11.2009 um 03:50) AntwortenReply to this comment

    Warum der Initiator den Vorschlag aufs Internet beschränkt, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Vielleicht, weil gerade im Internet häufiger Menschen von Abmahnungen betroffen sind, obwohl dessen Internetauftritt oder Bloggen von anderen Motiven geleitet wird, als Firmenideen zu klauen.
    In einem Anwaltsblog wissen natürlich die meisten, wie man sich wehren kann/sollte.
    Andere bekommen dann schnell Dünn… (ich meine Angst) und zahlen lieber.

  49. Punk meint: (29.11.2009 um 05:55) AntwortenReply to this comment

    In anderen Ländern geht es ja seit jeher ähnlich.

    Wie geht es denn genau in andern Ländern? Wo es doch vielen hier so scheint, als ob es ohne kostenpflichtige Abmahnung als erstem Schritt nicht ginge.

  50. Kai meint: (29.11.2009 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    @Heckenpenner:

    Genau. Es reicht auch schon, seine Dachboden bei ebay einzustellen und damit als gewerblich zu gelten, weil man so viel anbietet.

    Und dann hat man quasi schon 1722 rechtliche Fehler begangen, die man als gewerblicher Anbieter hätte vermeiden müssen.

  51. Konrad meint: (29.11.2009 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Ist denn der Mißbrauch des Abmahninstrumentes so offensichtlich?
    Oder glauben wir das nur, weil jede übertriebene Abmahnung im Bereich des Internets uns so übergroß anspringt? Gibt es verlässliche Zahlen, die zeigen, dass solche Abmahnungen wirklich die große Mehrheit ausmachen und damit einen Grund geben, das Instrument der Abmahnung derart einzuschränken oder abzuschaffen?

  52. Dominik Boecker meint: (29.11.2009 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @Hanno: wegen § 93 ZPO. Der Beklate muß Anlass zur Klageerhebung geben. Und das tut er erst, wenn er die entsprechende Aufforderung zum Abstellen ignoriert und nicht bereits über die rehtsverletzende Benutzungsaufnahme.

    Wenn ohne Abmahnung geklagt werden würde, dann kann der Beklagte sagen: "Ich erkenne an" und das Gericht muß dann über die Kosten entscheiden und das lautet dann voraussichtlich wie folgt: "Der Kläger trägt die Kosten Verfahrens.".

  53. Dominik Boecker meint: (29.11.2009 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @h: Weil der Mandant mit solcherlei Verstößen keinerlei Erfahrung hat und deswegen nicht weiß, wie er darauf reagieren soll. Er saß auch erst bei seinem Haus-Anwalt, der "den normalen" Kram für ihn regelt und der hat ihm gesagt, dass er damit zu einem spezialisierten Anwalt gehen sollte.

  54. Rudi meint: (29.11.2009 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    Nein, so ist es gerade nicht:
    Wenn jemand ggf. vor Gericht darlegen kann, daß er Omas Dachboden versteigert, ist nicht gewerblich.
    Leider behauptet jeder, der 20 VfB Stuttgart T-Shirts aus Thailand mitbringt, um sie hier gewinnbringend zu vertickern, er sein nicht gewerblich…

  55. schmunzel meint: (29.11.2009 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Da möchte ich als direkt betroffener doch auch mal ein paar Worte zu sagen.
    Erstaunlich finde ich, dass sich hier doch eine Menge Leute einfinden, die die herrschende Abmahnpraxis gut finden.
    Ich will hier mal die Abmahnpest an einem Beispiel aus der Praxis schildern:

    Wir sind bei verschiedenen E-Commerce Plattformen mit Hausgeräten handelt tätig.
    Unter anderem müssen dabei verschiedene gesetzliche Pflichtangaben gemacht werden.
    Z.B die Energieklasse eines Gerätes.
    Dummerweise reicht es aber nicht enfach nur "Energieklasse A" zu schreiben, nein dazu muss auch noch der Zusatz "Einstufung von A (besser) bis G (schlechter)" erfolgen.
    Diesen Zusatz hatten wir bei einigen Geräten schlicht und ergreifend vergessen und uns prompt eine Abmahnung eingehandelt. Kosten 650,-€
    Exkurs: Das ist nur ein winziger Teil der gesetzlichen Angaben die man beachten muss, die sich auch laufend ändern und durch neue Rechtssprechungen ergänzt werden.

    Zurück zum Thema. Ich kann mir eigendlich nicht vorstellen was dagegen spricht erstmal einen kleinen Brief an die Firma zu schreiben mit dem Hinweis , hey da und dort habt ihr dieses und jenes nicht beachtet. Bitte ändern.
    Hätte die abmahnende Firma dieses getan, hätten wir genau so die zusätzlichen Angaben eingefügt wie jetzt bei der kostenpflichten Abmahnung.

    Ganz abgesehen davon stellt sich natürlich noch die Frage welches Wettbewerbsnachteil die abmahnende Firma durch das fehlen der gesetzlichen Pflichangaben gehabt hat.
    Es glaub doch keiner ernsthaft, dass irgendjemand bei uns den Kühlschrank auf Grund dieser fehlenden Angabe gekauft hat und nicht weil wir 30% billiger sind.

    Von daher unterstütze ich die in der Petition vorgeschlagene Änderung der Gesetzeslage voll und ganz.

    P.S. Sehr dumm für die abmahnende Firma war, dass sie selber drei oder vier abmahnwürdige Fehler auf ihrer Webseite hatte und im Gegenzug von uns ein paar Abmahnungen erhalten hat.

  56. h meint: (29.11.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @Dominik Boecker

    Gut. Gesetze sind besonders für die Hilflosen und Schutzbedürftigen da. Vielleicht wäre eine altersgerechte Betreuung des GF anzuregen.

    Mal im Ernst: Wenn mir jemand 400 Meter weiter weg den Firmennamen kopiert, dann gehe ich da hin und sage dem GF ein paar gepflegte Worte. Erst wenn das nichts ändert wäre der Gang zum RA notwendig.

  57. vader meint: (29.11.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @NewsShit!:
    > Trotz Strafbarkeit keine Verfolgung.

    Strafbarkeit? Was für ein Blödsinn. Abmahnungen sind eine zivilrechtliche Sache.

    NewsShit? Nomen est Omen …

  58. GMU meint: (30.11.2009 um 02:17) AntwortenReply to this comment

    Ach das wird doch eh nüschts mit diesem lächerlichen Petitionskram. Nebenbei, lasst doch die Abmahner abmahnen. Entweder einfach ignorieren oder auf deren Schreibtisch k#tzen, das funktioniert. – Nebenbei, Abmahner sind nicht unsterblich ;).

  59. Abmahnanwalt meint: (30.11.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Die Petition ist Quatsch und das Ziel ließe sich auch durch eine extensive Auslegung der Bagatellklausel (EUR 100) bei nicht-geschäftsmäßiger Verletzung von Urheberrechten erreichen. Auch Unternehmen tummeln sich schließlich im Netz.

    Ich werde häufiger um Abmahnungen (nicht Musik, aber z.B. UWG) gebeten: Die Prüfung, gegen wen ein Mandant wie sicher welchen Anspruch hat, kann erheblich Zeit kosten; außerdem hafte ich für eine etwaige Fehleinschätzung. Die Abwicklung (Abmahnung und Unterlassungserklärung formulieren, mit Mandanten abstimmen, sich ggf. mit Gegenseite über deren Wortlaut streiten, Kosten beitreiben, ggf. über Kosten verhandeln) dauert gern mal noch länger. Da können EUR 1.500 Umsatz locker gerechtfertigt sein.

  60. anwalt-in-mol.de meint: (30.11.2009 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    >Ganz ehrlich: Den Todeskampf der Abmahnindustrie würde ich gern verfolgen.

    Darum geht es doch, die Abmahnindustrie mal endlich trocken zu legen, die immer wieder hier und auch woanders zu Recht bemängelt wurde!

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