Vorstufe zur Abmahnung

Beim Bundestag steht folgende Online-Petition zur Mitzeichnung:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung des Antrags:

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Warum der Initiator den Vorschlag aufs Internet beschränkt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Den Grundgedanken dafür umso mehr. In anderen Ländern geht es ja seit jeher ähnlich. Der Untergang des Abendlandes stünde also kaum bevor, wenn in Fällen, in denen der Abgemahnte einsichtig ist, derjenige künftig die Musik bezahlt, der sie bestellt.

Ganz ehrlich: Den Todeskampf der Abmahnindustrie würde ich gern verfolgen.