29.11.2009

Links 462

Gesetz für Internetsperren: Bundespräsident zögert mit Unterschrift

Der Kriminaltechnik nicht blind vertrauen

“Ich zahle nicht”

Massenabmahnungen: Die unheilvolle Rolle des Landgerichts Köln

13 Kommentare zu “Links 462”

  1. ft meint: (29.11.2009 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Wenn das LG Köln die Verfassung missachtet, kann man dagegen wirklich nichts tun?

  2. Nietnagel meint: (29.11.2009 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch super. Arbeitsteilung funktioniert ja auch in der Wirtschaft. Hamburg macht Persönlichkeitsrecht, Köln Auskunftsansprüche usw. Schöne Jurawelt.

  3. Thomas B. meint: (29.11.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Sehr interessanter Aufsatz zum Thema LG Köln, wobei ich Nichtjurist auch nicht so recht nachvollziehen kann, wieso denn eine Überprüfung vom BGH nicht in Betracht kommt, obwohl andere Gerichte die Sachlage anders bewerten.

    Tja zusammen mit dem Unding "fliegender Gerichtsstand" ideale Bedingungen für so manche Parasiten :-)

  4. Stimmviech meint: (29.11.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Zur Kriminaltechnik: es gibt ein Thema, für das es offiziell nicht mal einen Namen gibt undas ich Spurenmigration nennen möchte. Niemand weiß, ob Spuren sich über Staub und Fasern übers ganze Land verteilen können und so zur Verurteilung Unschuldiger führen können.

  5. Axel John meint: (29.11.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Was das LG Hamburg für die Gegner der Meinungsfreiheit ist, scheint das das LG Köln für die Abmahnmafia zu sein.
    Das Problem ist der fliegende Gerichtsstand. Er bewirkt eine zunehmende "Freislerisierung" des Rechtssystems. Wenn extremistische Gesinnungsrichter nur nach ideologischen Anschauungen und ohne Rücksicht auf den Sachverhalt urteilen können, ist das Grundgesetz nicht das Papier wert, auf das es geschrieben steht.

  6. -stm meint: (29.11.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt es bei den IP-Auskünften eigentlich zum fliegenden Gerichtsstand (und damit zum Aussuchen von Köln)?

    Für die EV wegen der Verbreitung ist ja klar, da mißbraucht (sorry, ist doch so) man die These vom "Taterfolg ist überall, wo abrufbar".

    Aber der Auskunftsanspruch richtet sich doch gegen ein konkretes Providerunternehmen mit einem Firmensitz. Warum kann dieser Anspruch quer durch die Republik geltend gemacht werden?

  7. ND meint: (29.11.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Ja wie was die Ermittler verunreinigen den Tatort? Bei CSI im Fernsehen laufen die in maßgeschneiderten Anzügen herum.

  8. 4thmarch meint: (29.11.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Kriminaltechnik nicht blind vertrauen

    Wird immer wieder gerne durcheinander geworfen:
    Eine Spur ist eine Spur und noch lange kein Beweis.

  9. Stimmviech meint: (29.11.2009 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @4thmarch:
    Deiner Argumentation verweigern sich vor allem Gerichte gern.

  10. Mme du Pont(1/4) meint: (29.11.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    zu Kriminaltechnik:
    Es handelt sich um 'wisenschaftliche' Methoden. Mindestens wurden sie in einem solchen Kontext entwickelt.
    –> es gibt k e i n e Kausalzusammenhänge im wissenschaftlichen Vorgehen! Nur Korrelationen. Und keine Publikation, die man da ernst nehmen könnte verzichtet auf Methoden(selbst)kritik. Vor allem Kovariate, was hier auch schon angesprochen wurde am Beispiel "Spurenmigration" (schöne Wortschöpfung übrigens, sagt alles).
    Mal wieder typisch: Baden ohne Nass werden zu wollen. Und dann das Staubbad zur Krone der Schöüfung erklären…

    P.S. Da gibt's doch auch einen netten Online-Dienst, mit dem man den Weg eines Geldscheins um den Globus 'verfolgen' kann… mir fällt nur gerade nicht der Name/die URL ein.

  11. Aurisa meint: (29.11.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Spurenmigration – sehr gelungene Wortschöpfung übrigens! – fällt mir ein, daß es beispielsweise so ist, daß man auf JEDEM Geldschein Spuren von Kokain finden kann!

    Und das obwohl ganz sicher nicht jeder Geldscheinbesitzer kokst ;).

    Wenn man also nur nach der nachweisbaren Spur gehen würde, könnte man uns alle deswegen vor den Kadi bringen…

    (Ok in der Praxis schon deswegen nicht, weil der Besitz von einer strafwürdigen Kokainmenge dafür nötig wäre, aber ich denke es ist klar, was ich damit sagen will…).

    Mit der modernen Nachweistechnik lassen sich heutzutage ÜBERALL irgendwelche Spuren finden…

    Davon werden längst nicht alle auch was mit der Tat zu tun haben.
    Fragt sich nur ob Polizei und Justiz so 'nett' sind, das dann auch zu berücksichtigen…

    Ich habe mich, als hier mal ein Mord in einem Waldstück war, wo ich auch schon langgekommen bin, auch gefragt, ob ich da eventell auch irgendwelche Spuren (Haare, Hautschuppen, etc.) hinterlassen habe und auf die Weise möglicherweise in Verdacht geraten könnte…

  12. hiro meint: (29.11.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Jaja, C.S.I. Hintertupfingen…

    Neulich bei C.S.I.: Die Forensiker wollen eine Zeugin etwas in die Mangel nehmen, also – schwupp! – zücken sie einen ihrer Geldscheine und – zack! – weisen sie vor Ort irgendwas farbig leuchtendes nach, das dann "Kokain" ist, somit natürlich ausreichender Grund für sofortige Festnahme und weitere Verhöre. Boom!

    Und das war noch eine der besseren C.S.I-Varianten – "C.S.I. Miami" ist ja sogar nach Fernsehlogik abstrus… "Dort liegt ein Kaugummi." – "Dann durchsuchen wir jetzt Roberts Wohnung, weil Franks Waffe dieselbe Seriennummer hat wie das Auto-Kennzeichen des Kaugummi-Verkäufers."

    Ich glaube, man darf diese Serien nicht so ernst nehmen. Andererseits traue ich "Germany's finest" durchaus zu, daß sie das Ganze nicht so lächerlich finden, wie sie es berufshalber finden sollten. Irgendwas bleibt hängen von den "coolen Cops". Und schon haben wir den Salat.

    Treffend bei den Simpsons: Bart betrachtet irgendeinen alten Zeitungssausschnitt am PC und will irgendwas genauer sehen. Lisa steht hinter ihm.
    Bart: "Lisa! Zoom in and enhance!"
    Lisa zuckt mit den Schultern und drückt Barts Kopf langsam näher an den Bildschirm…

  13. ct meint: (30.11.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Zum "Schwarzfahrer":

    Der Artikel nimmt Bezug auf ein 11 Jahre altes Urteil des BVerfG, wonach eine weite Auslegung des Merkmals "Erschleichen" möglich ist. Die Frage wie das Merkmal aber letztlich auszulegen ist, bleibt Sache der Fachgerichte.

    Der BGH hat hier unlängst entschieden:

    "Eine Beförderungsleistung wird bereits dann i.S.d. § 265a I StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen."

    (Urteil vom 09.01.2009, Az.: 4 StR 117/08; NJW 2009, 1091)

    Das dürfte hier aber nicht der Fall sein…

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum