"Daniel Schulz beantragte ein Führungszeugnis, steht unter Schock. Er muss sogar um seine Existenz fürchten: „Bei mir stehen die Vorstrafen des anderen drin! Das ist ja wie ein Todes-Urteil.“"
Was ist denn das für Unsinn ?
Schulz meint:
(26.1.2010 um 19:14) Antworten
ist die Berichterstattung über den "guten" Daniel mit vollem Namen nicht eine persönlichkeitsrechtsverletzung des "bösen" Daniel Schulz? Kann der "Böse" nicht gegen die öffentliche Zuschaustellung seines Namens gegen die Zeitung klagen?
Mithos meint:
(26.1.2010 um 19:22) Antworten
Zu den Nebenkosten: Wow, erinnert an "Hitchhiker’s Guide", ein Recht auf sinnvolle Einsicht und Überprüfung so zu verhindern. Meiner Ansicht nach sollte die Abrechnung inklusive Kopien der Belege eigentlich schon direkt zusammen dem Mieter zugestellt werden.
anonym meint:
(26.1.2010 um 19:24) Antworten
Man darf wohl ziemlich sicher sein, daß die Leserschaft des "Berliner Kuriers" (nahezu) alles glaubt, was sie in dem Blatt liest. Sonst würde sie sich kaum für ein solches Blatt entscheiden. Und die Produzenten haben sich auf ihre Leser eingestellt. Vmtl. unter dem ungeschriebenen Motto: Wir verdummen sie jeden Tag etwas mehr.
Bernd meint:
(26.1.2010 um 19:31) Antworten
@F1ncut: Naja, das liegt daran das Richter, Polizisten und Menschen in Behörden mit Befugnissen ausgestattet werden die nur ein mittelgroßer Gott fehlerfrei ausführen kann.
Man könnte jetzt annehmen das das Befugniserteilen ein Fehler ist – werden aber nicht viele.
Christian meint:
(26.1.2010 um 19:44) Antworten
Halterhaftung vs Anschlussinhaberhaftung
Wo ist der Unterschied?
R.B. meint:
(26.1.2010 um 19:49) Antworten
@Mithos: Sie wissen offenkundig nicht, was das für ein Papierberg ist. Für ein Haus mit 6 Parteien geht ein Jahr noch gut in einen Leitzordner, für größere Anlagen sind's dann auch gerne mal derer drei oder mehr, je nach Anzahl durchgeführter Sanierungen.
Und all das möchte man schließlich dann sehen, denn offenkundig unterstellt man in diesem Fall ja eine überhöhte Abrechnung und damit potentiell auch die Umlage eigentlich nicht umlagefähiger Kosten…
Die Mieterin mag hier zwar ihr Recht (zu recht) geltend gemacht haben, aber ich habe so einen Verdacht, daß dieses Mietverhältnis nicht mehr lange währt. Wenn erst mal der Wurm drin ist, werden sich beide Seiten immer stärker aneinander reiben…
Klabund meint:
(26.1.2010 um 19:55) Antworten
Erinnert mich an etwas das mir selbst schon passiert ist: Ich habe postalisch vom Gericht mitgeteilt bekommen, das ich innerhalb meiner Bewährungszeit erneut straffällig wurde (Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer), und mich doch bitte ins Gefängnis zu begeben habe.
Ich stand noch nie unter Bewährung, noch war ich wegen eines der Sachen jemals in Erscheinung getreten. Da hat der Rechtspfleger aber nur "aus versehen" den Brief an mich geschickt… gab natürlich keine Entschuldigung, sondern nur ein paar Wochen später (!) noch ein Brief, das ich den vorherigen doch ignorieren soll.
Anonymer Mieter meint:
(26.1.2010 um 19:58) Antworten
Mit den Nebenkostenabrechnungen, das ist so eine Sache. Also hier im Haus wurden in den letzten Jahren immer fast exakt 22000 Liter Heizöl verbraucht im Jahr. Trotz unterschiedlicher Temperaturen und trotz unterschiedlicher erzeugter Wärmemenge (Hauptzähler am Kessel hatte Werte zwischen 120 MWh – 180 MWh pro Jahr). An so eine Heizungsabrechnung muss man einfach glauben, da helfen auch alle Zahlen in den Abrechnungen nix!
(a) Es geht nicht darum, jemandem überhöhte Abrechnungen zu unterstellen. Jeder Mensch kann Fehler machen, insbesondere, wenn er die Fehler nicht selbst ausbaden muss wie der Vermieter, der die Kosten falsch umlegt.
Sie gehen ja auch nicht zum Mechaniker und zahlen alles, was auf der Rechnung ist, sondern schauen sich an, wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen und ob 5h Arbeit für einmal Ölwechsel plausibel ist.
(b) Abfotografieren war ja sogar noch die freundlichste Version, das geht ja ruckzuck. Verstehe gar nicht, was für ein Problem ein Vermieter damit haben könnte.
horst meint:
(26.1.2010 um 20:01) Antworten
@ Mithos
Leider hat der Wohnungseigentümer (Vermieter) selbst kein Kopierrecht bezüglich der Unterlagen, sondern nur ein Einsichtsrecht in den Räumlichkeiten des Verwalters.
Das ist leider die Rechtsprechung, Schwachsinn aber so ist es.
einer 2 meint:
(26.1.2010 um 20:05) Antworten
Hier auch. Beim Heizölverbrauch nur kleinste Abweichungen.
horst meint:
(26.1.2010 um 20:32) Antworten
Was der Richter übersieht, sind die Verbrauchsdaten der anderen Mieter / Nutzer, welche
dem Datenschutz unterliegen, da diese Rückschlüsse auf die persönliche, ja sogar intime,
Lebensführung der anderen erlauben.
Insoweit war der Richter minderbemittelt und hat eineindeutig ein verfassungswidriges Urteil erlassen.
Die von mir benannte Differenzierung muß in einem Urteil angesprochen werden.
Aber das ist nicht der erste Richter der Denkgesetzte der Logik oder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet.
mark meint:
(26.1.2010 um 21:04) Antworten
@16,horst: Hast du mal ein Beispiel für ein so intimes personenbezogenes Datum, das auch noch auf die allgemeinheit umgerechnet werden muß und nicht auf die verursachende Person?
@8,Christian: Der Unterschied würde mich auch mal interessieren. Warscheinlich weil es beim ersten nur mehr Personal kostet. Beim letzteren aber überhaupt nicht mehr möglich wäre jemanden zu erwischen. Und dann wäre ja der Teufle los.
horst meint:
(26.1.2010 um 21:43) Antworten
@ mark 17
Wasserverbrauch, insbesondere bei Kalt- und Warmwasserverbrauch, Heizkosten,
Müllabfuhr (personengebunden in vielen Gemeinden)
Daten sagen sehr viel über das Verhalten, den Hausstand aus und dies gerade im Vergleich zur Quadratmeterzahl, respektive zum Personenstand.
Bei der Überarbeitung der LandesBauOrdnungen wurde "vergessen" die Energie- und Haushaltsdienstleister umfänglich zu zwingen, die Voraussetzung für eine direkte Nutzerbeziehung (Anbieter-Mieter) zu schaffen.
Dann wäre das überbetonte Thema Nebenkostenabrechnung endlich ad acta gelegt.
Aber nach dem Motto, cui bono, sollen die Verhältnisse so bleiben.
Wie bereits konstatiert ist die BRD in kaum einem Bereich für das 21. Jahrhundert bzw. für eine Bürgergesellschaft vorbereitet und das ist Absicht.
Christian meint:
(26.1.2010 um 21:55) Antworten
@AB: zu b) – das sind die üblichen kleinen Machtspiele im Mieter – Vermieter -verhältniss.
@ inkasso moskau – na da werden wohl keine Fernsehteams der Privatsender dabei gewesen sein die sonst schon mal besagte Firma (meiner Meinung nach) extrem unkritisch bei der Arbeit begleitet haben. Mal die echte Realität zu zeigen im "Law & Order" Doku-Tv bringt wohl nicht genug Quote bzw man müsste dann ja tatsächlich Arbeit in die Berichte stecken und nicht Einseitig sein. Mal Gegenstimmen zu wort kommen lassen, kritiker recherchieren oder selbst mal Nachforschungen anstellen. Nene, selbstgemachte Helden verkaufen sich viel zu gut als dass man an ihrem Heiligenschein kratzen dürfte … das müssen dann halt die Gerichte machen.
Ein Mensch meint:
(26.1.2010 um 21:58) Antworten
Also brauchen wir doch eine PKZ. ;-)
hiro meint:
(26.1.2010 um 21:59) Antworten
Halterhaftung: Finde ich in diesem Fall völlig in Ordnung. Mit einem PKW kann man richtig Schaden anrichten, da sollte man sich schon überlegen, wem man seine "Waffe auf Rädern" in die Hand gibt – und es sich ggf. merken, wenn man nicht selbst geradestehen will.
Die Argumentation im verlinkten Artikel ist davon abgesehen ein harter Test für den Logik-Chip im Hirn:
„Es ist verfassungswidrig, wenn der Halter eines Fahrzeuges bestraft wird, ohne dass er selbst einen Verstoß begangen hat“, so Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.
Danach dürfte der Halter dann auch nicht für Verstöße im ruhenden Verkehr herangezogen werden, wenn er behauptet, daß jemand anders die Karre in der Feuerwehrzufahrt abgestellt hat. Damit hat Frau Meier-van Laak aber offenbar kein Problem.
Der Halter eines Kfz würde faktisch gezwungen werden, die Geldbuße zu bezahlen oder Kosten zu tragen, wenn er den Fahrer seines Fahrzeuges nicht benennen kann oder – weil es sich beispielsweise um einen nahen Angehörigen handelt – nicht benennen will. „Damit wird aber das Zeugnisverweigerungsrecht außer Kraft gesetzt“, erläutert Meier-van Laak.
Das Zeugnisverweigerungsrecht wird in der Tat außer Kraft gesetzt, wenn der Halter schlicht zahlen muß und gar nicht erst gefragt wird, ob er seine Geliebte in die Pfanne hauen will…
Es liegt der Verdacht nahe, dass die Einführung der Halterhaftung keine Maßnahme darstellt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern ein Kostensparmodell für die Behörden ist.
Der Verdacht liegt in der Tat nahe, aber Ressourcen verschwenden, nur damit keine Kosten eingespart werden können, finde ich dann doch die falsche Herangehensweise. Ich zahle lieber Steuern dafür, daß möglichst viele Verkehrssünder zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Ermittler zukünftig doppelt so viele Verstöße ahnden kann, weil die Suche des Fahrers auf den Halter outgesourct wurde und sich die Behörden nicht mehr mit dem Mist befassen müssen, finde ich das durchaus begrüßenswert.
"Die Halterhaftung führt außerdem dazu, daß in vielen Fällen ein Einspruch sinnlos wird", so Frau Meyer von-Lark weiter. "Wenn klar ist, daß der Halter haftet, erübrigen sich aufwändige Gerichtsverfahren." Dadurch würden nicht nur Arbeitsplätze bei Gericht gefährdet, sondern vor allem auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte müßten sich umorientieren oder stünden vor dem wirtschaftlichen Aus.
Nein, das stand da natürlich nicht. Wurde wohl bei Veröffentlichung irgendwie rausgelöscht. Gehörte eigentlich in den ersten Absatz, und danach kam dann kein weiterer Text mehr.
Hinweis für Allergiker: Dieser Beitrag enthält Ironie.
horst meint:
(26.1.2010 um 22:18) Antworten
@ 20 Ein Mensch
Hoffentlich ohne P. :)
Mit dem Fingerabdrücken im Personalausweis ab November geht es ja schon los.
Princo meint:
(26.1.2010 um 22:31) Antworten
Bei meiner letzte Betriebskostenabrechnung wies der Gesamtposten für Heizung und Warmwasser ca. 1,12 Millionen Euro aus. Für Entwässerung, Reinigung, Hauswart und Kinkerlitzchen kamen nochmal ca. 744.000€ dazu.
Dafür hatte ich es aber auch mollig warm. Würde ich diese Abrechnung überprüfen wollen, müßte ich wohl jemanden extra nur dafür engagieren. Das habe die sich schon ganz geschickt ausgedacht ;-)
IB meint:
(26.1.2010 um 23:15) Antworten
Die Ablehnung der Halterhaftung durch die Herren Anwälte ist vollkommen verständlich. Eigentlich bestätigt diese ablehnende Haltung nur die Richtigkeit der Halterhaftung in der Sache.
Olli meint:
(27.1.2010 um 02:22) Antworten
Klar ist das Urheberrecht veraltet.
Was ich übrigens nett finde war die Begründung warum man die Laufzeit für Musik verlängern wollte.
Ah ja die Musiker fangen also mit 16 an und hören auch mit 16 auf. Oder die Menschen werden jetzt im Durchschnitt 100.
Kalou meint:
(27.1.2010 um 06:27) Antworten
@horst:
Danke für den Link, über HADOPI muss hier viel mehr berichtet werden, aber der Artikel ist sehr eigenwillig: die Gegner bedienen sich "Google-Bomben" (ohne Erklärung für FAZ-Leser, die den Begriff nicht kennen), sind "Piraten", sind nicht Teil der Intellektuellen oder Kulturszene, sondern des "Pöbels". Das ist eindeutig Meinungsmache und vielleicht ein Kommentar, aber kein guter Feuilleton-Artikel.
"Von einer Bedrohung für die Freiheit kann gegenwärtig nicht die Rede sein."
Oho! Willkürliche Überwachung hinnehmen zu müssen und ohne viel Prozess den Zugang zu einem kompletten Medium verwehrt bekommen zu können halte ich auch für total freiheitlich. So viel zu Menschenrechten; die fallen anscheinend auch nicht unter des Autors Verständnis von "juristisch korrekt".
rjb meint:
(27.1.2010 um 06:40) Antworten
@15: Wenn schon so etwas wie der Wasserverbrauch oder Heizkosten, aufaddiert für ein Jahr, derart intime Daten darstellen, dann ergibt sich mit den sog. "intelligenten Stromzählern", die den Verbrauch annähernd kontinuierlich erfassen, ein gewaltiges Problem (und genau wegen der dadurch ermöglichten Fernüberwachung der Wohnung, und weil ich andererseits keinen "intelligenten Stromzähler" benötige, um herauszufinden, daß ein 2kW-Heizlüfter, eine Stunde voll aufgedreht, 2kWh verbraucht hat, will ich so ein Ding auch nicht haben)
Momo meint:
(27.1.2010 um 07:13) Antworten
@F1ncut: Mein Gedanke war auch, dass das mindestens mal einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz dastellt. Ich würde damit mal zum Berliner Datenschutzbeauftragten gehen. Vielleicht kann man so genug Druck auf die Behörden ausüben um die beiden Leben zu entwirren.
Rochus meint:
(27.1.2010 um 10:19) Antworten
@6: Sie unterstellen dem Berliner Kurier eine unrichtige Berichterstattung. Haben Sie einen Nachweis oder eine Begründung für Ihre Behauptung?
An sich ist die Geschcichte plausibel:
Nach dem Geburtstagsparadoxon wird es ab 23 Personen wahrscheinlich (über 50%), daß zwei von ihnen am gleichen Tag im Jahr Geburtstag haben (weil die Anzahl der Paare, zwischen denen es eine Übereinstimmung geben kann, mit dem Quadrat der Anzahl zunimmt). Bei einer Lebenserwartung von 100 Jahren und absoluter Gleichverteilung der Alter bräuchte man nur 10x (Quadratwurzel aus 100) mehr Personen um diese Wahrscheinlichkeit auch noch für das gleiche Geburtsjahr zu erreichen, da sowohl die Lebenserwartung geringer ist wie auch die Gleichverteilung nicht gegeben ist (bei jüngeren Menschen, wie in diesem Fall 22 Jahre, kann das leichter passieren) genügen sogar noch weniger.
Es kommt bei einigen häufigen Vor- und Nachnamen vor, dass diese Kombination hundertfach oder gar tausendfach auftritt (kann man gerne mal an telefonbuch.de testen).
Man kann also ab ca. 200 Personen mit gleichem Vor- und Nachnamen damit rechnen, dass es darunter welche mit gleichem Geburtsdatum und Geburtsjahr gibt, wenn es deutlich mehr sind kann sich da schon fast sicher sein. Den meisten Menschen ist nicht klar, dass das so häufig passieren kann.
Ich habe beruflich mit *großen* Datenbanken zu tun, Vorname+Nachname+Geburtsdatum+Geburtsjahr sind *nicht* ausreichend eine Person eindeutig zu identifizieren. Und wenn eine Datenbank nicht alle Menschen enthält (wie im Zentralregister für Vorstrafen, das nur Vorbestrafte enthält), bedeutet nur eine einzige Person mit diesen Kriterien zu finden nicht automatisch, dass diese Person auch die Gesuchte ist.
Risotto meint:
(27.1.2010 um 10:49) Antworten
Nicht nur das Urheberrecht ist veraltet. Auch der Jugendschutz ist dem Internetzeitalter nicht gewachsen und damit nicht nur überflüssig sondern auch nicht durchsetzbar. Die geschützte Jugend beschafft sich Pornografie mit dem Mausklick weltweit dann eben aus Ländern, wo es ohne Alterskongrolle möglich ist.
Die Gelder für den sinnlosen Jugendschutz sollten viel eher in eine sinnvolle Medienerziehung gelenkt werden.
Dante meint:
(27.1.2010 um 13:46) Antworten
@28: Sie übersehen was: Auch der Geburtsort wird zur Identifikation beim BZR herangezogen. Nur ist der leider hier auch identisch.
Das Problem ist leider real. Die Frage ist nur, wie man es lösen kann. Aus meiner Sicht ist die Vergabe einer einmaligen Personenkennziffer bei Geburt nicht wünschenswert.
anonym meint:
(27.1.2010 um 14:13) Antworten
@ Rochus
Wie hier in den Kommentaren weiter oben bereits angesprochen, ist doch der letzte Absatz des betr. "Kurier"-Artikels voll gaga und hat mit der Realität nichts zu tun.
Wenn man die (vermutlich) geringe Erkenntnisfähigkeit der meisten "Kurier"-Leser berücksichtigt (warum würden sie sonst dergleichen lesen?), darf man wohl davon ausgehen, daß sie das meiste von dem Unsinn glauben, den diese Zeitung täglich und wöchentlich druckt.
Im übrigen braucht man sich doch nur mal in großen Zeitabständen einzelne Artikel (oder Schlagzeilen) dieses Blattes anzusehen, um leicht erkennen zu können, wie verkürzt, falsch, verstümmelt und emotional aufputschend dort geschrieben wird. Daß die Redakteure dort nicht so unterbelichtet sind wie ihre Erzeugnisse, kann sich jeder selbst denken (oder auch nicht).
Earonn meint:
(27.1.2010 um 17:02) Antworten
Betr. der "immer gleichen" Heizkosten.
Wurden die Zählerstände eventuell geschätzt? Dann kann der Verbrauch – wenn er vorher einigermaßen einheitlich war – tatsächlich nur in engstem Rahmen schwanken.
*geschrieben während ich eine Pause von Zählerstandserfassungen mache* ^^
An reinen Stromverbrauchsdaten kann ich persönlich auch noch keine so übermäßig privaten Daten erkennen. Sonst müssten ja alle Stromzähler unter Verschluss gehalten werden. Und was sagt mein Stromverbrauch über mich? Man kann ja nicht mal sagen, ob der aus einem verschwenderischen Verbrauchsverhalten, alten Geräten oder den Trockengeräten nach einem Wasserschaden resultiert.
anonym meint:
(27.1.2010 um 17:28) Antworten
@ Earonn
Sie haben recht, was die reine Verbrauchsmenge angeht, und so schreiben Sie es ja auch. Aber die elektronische Erfassung würde vermutlich technisch weit mehr erlauben. (Ich bin kein Techniker.) Mit Sicherheit kann man bei der elektronischen Fernerfassung, evtl. mit einigem Aufwand (oder auch ohne), ermitteln, wann jemand zu Hause ist, wann nicht, wieviel Strom er dann verbraucht, kann Rückschlüsse auf seine Tätigkeiten ziehen – und alles, ohne daß der Betroffene es wahrnimmt. Da könnte man schon gewisse Handlungsmuster einzelner Personen erstellen.
Eine dauerhafte Sicherung der Ablesemöglichkeiten halte ich dort schon für dringend erforderlich. Was ja immer noch nicht das Problem löst, daß Polizei oder Geheimdienste darauf zugreifen.
Klaus Graf meint:
(27.1.2010 um 21:50) Antworten
Das Urheberrecht ist veraltet, ist auch der Tenor meines Buchs "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de (kostenfreier Download)
Der doppelte Daniel:
Wie kann es denn sein, dass die Vorstrafen des "bösen" Daniels im Register des "guten" Daniels stehen? Das ist ja ungeheuerlich!
@ 476 Nr. 1 Der Link zeigt die Probleme in Frankreich und wie es kommen könnte.
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E1F9D434ECE1A420093DD28E1E350CC6C~ATpl~Ecommon~Scontent.html
"Daniel Schulz beantragte ein Führungszeugnis, steht unter Schock. Er muss sogar um seine Existenz fürchten: „Bei mir stehen die Vorstrafen des anderen drin! Das ist ja wie ein Todes-Urteil.“"
Was ist denn das für Unsinn ?
ist die Berichterstattung über den "guten" Daniel mit vollem Namen nicht eine persönlichkeitsrechtsverletzung des "bösen" Daniel Schulz? Kann der "Böse" nicht gegen die öffentliche Zuschaustellung seines Namens gegen die Zeitung klagen?
Zu den Nebenkosten: Wow, erinnert an "Hitchhiker’s Guide", ein Recht auf sinnvolle Einsicht und Überprüfung so zu verhindern. Meiner Ansicht nach sollte die Abrechnung inklusive Kopien der Belege eigentlich schon direkt zusammen dem Mieter zugestellt werden.
Man darf wohl ziemlich sicher sein, daß die Leserschaft des "Berliner Kuriers" (nahezu) alles glaubt, was sie in dem Blatt liest. Sonst würde sie sich kaum für ein solches Blatt entscheiden. Und die Produzenten haben sich auf ihre Leser eingestellt. Vmtl. unter dem ungeschriebenen Motto: Wir verdummen sie jeden Tag etwas mehr.
@F1ncut: Naja, das liegt daran das Richter, Polizisten und Menschen in Behörden mit Befugnissen ausgestattet werden die nur ein mittelgroßer Gott fehlerfrei ausführen kann.
Man könnte jetzt annehmen das das Befugniserteilen ein Fehler ist – werden aber nicht viele.
Halterhaftung vs Anschlussinhaberhaftung
Wo ist der Unterschied?
@Mithos: Sie wissen offenkundig nicht, was das für ein Papierberg ist. Für ein Haus mit 6 Parteien geht ein Jahr noch gut in einen Leitzordner, für größere Anlagen sind's dann auch gerne mal derer drei oder mehr, je nach Anzahl durchgeführter Sanierungen.
Und all das möchte man schließlich dann sehen, denn offenkundig unterstellt man in diesem Fall ja eine überhöhte Abrechnung und damit potentiell auch die Umlage eigentlich nicht umlagefähiger Kosten…
Die Mieterin mag hier zwar ihr Recht (zu recht) geltend gemacht haben, aber ich habe so einen Verdacht, daß dieses Mietverhältnis nicht mehr lange währt. Wenn erst mal der Wurm drin ist, werden sich beide Seiten immer stärker aneinander reiben…
Erinnert mich an etwas das mir selbst schon passiert ist: Ich habe postalisch vom Gericht mitgeteilt bekommen, das ich innerhalb meiner Bewährungszeit erneut straffällig wurde (Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer), und mich doch bitte ins Gefängnis zu begeben habe.
Ich stand noch nie unter Bewährung, noch war ich wegen eines der Sachen jemals in Erscheinung getreten. Da hat der Rechtspfleger aber nur "aus versehen" den Brief an mich geschickt… gab natürlich keine Entschuldigung, sondern nur ein paar Wochen später (!) noch ein Brief, das ich den vorherigen doch ignorieren soll.
Mit den Nebenkostenabrechnungen, das ist so eine Sache. Also hier im Haus wurden in den letzten Jahren immer fast exakt 22000 Liter Heizöl verbraucht im Jahr. Trotz unterschiedlicher Temperaturen und trotz unterschiedlicher erzeugter Wärmemenge (Hauptzähler am Kessel hatte Werte zwischen 120 MWh – 180 MWh pro Jahr). An so eine Heizungsabrechnung muss man einfach glauben, da helfen auch alle Zahlen in den Abrechnungen nix!
@R.B.:
(a) Es geht nicht darum, jemandem überhöhte Abrechnungen zu unterstellen. Jeder Mensch kann Fehler machen, insbesondere, wenn er die Fehler nicht selbst ausbaden muss wie der Vermieter, der die Kosten falsch umlegt.
Sie gehen ja auch nicht zum Mechaniker und zahlen alles, was auf der Rechnung ist, sondern schauen sich an, wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen und ob 5h Arbeit für einmal Ölwechsel plausibel ist.
(b) Abfotografieren war ja sogar noch die freundlichste Version, das geht ja ruckzuck. Verstehe gar nicht, was für ein Problem ein Vermieter damit haben könnte.
@ Mithos
Leider hat der Wohnungseigentümer (Vermieter) selbst kein Kopierrecht bezüglich der Unterlagen, sondern nur ein Einsichtsrecht in den Räumlichkeiten des Verwalters.
Das ist leider die Rechtsprechung, Schwachsinn aber so ist es.
Hier auch. Beim Heizölverbrauch nur kleinste Abweichungen.
Was der Richter übersieht, sind die Verbrauchsdaten der anderen Mieter / Nutzer, welche
dem Datenschutz unterliegen, da diese Rückschlüsse auf die persönliche, ja sogar intime,
Lebensführung der anderen erlauben.
Insoweit war der Richter minderbemittelt und hat eineindeutig ein verfassungswidriges Urteil erlassen.
Die von mir benannte Differenzierung muß in einem Urteil angesprochen werden.
Aber das ist nicht der erste Richter der Denkgesetzte der Logik oder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet.
@16,horst: Hast du mal ein Beispiel für ein so intimes personenbezogenes Datum, das auch noch auf die allgemeinheit umgerechnet werden muß und nicht auf die verursachende Person?
@8,Christian: Der Unterschied würde mich auch mal interessieren. Warscheinlich weil es beim ersten nur mehr Personal kostet. Beim letzteren aber überhaupt nicht mehr möglich wäre jemanden zu erwischen. Und dann wäre ja der Teufle los.
@ mark 17
Wasserverbrauch, insbesondere bei Kalt- und Warmwasserverbrauch, Heizkosten,
Müllabfuhr (personengebunden in vielen Gemeinden)
Daten sagen sehr viel über das Verhalten, den Hausstand aus und dies gerade im Vergleich zur Quadratmeterzahl, respektive zum Personenstand.
Bei der Überarbeitung der LandesBauOrdnungen wurde "vergessen" die Energie- und Haushaltsdienstleister umfänglich zu zwingen, die Voraussetzung für eine direkte Nutzerbeziehung (Anbieter-Mieter) zu schaffen.
Dann wäre das überbetonte Thema Nebenkostenabrechnung endlich ad acta gelegt.
Aber nach dem Motto, cui bono, sollen die Verhältnisse so bleiben.
Wie bereits konstatiert ist die BRD in kaum einem Bereich für das 21. Jahrhundert bzw. für eine Bürgergesellschaft vorbereitet und das ist Absicht.
@AB: zu b) – das sind die üblichen kleinen Machtspiele im Mieter – Vermieter -verhältniss.
@ inkasso moskau – na da werden wohl keine Fernsehteams der Privatsender dabei gewesen sein die sonst schon mal besagte Firma (meiner Meinung nach) extrem unkritisch bei der Arbeit begleitet haben. Mal die echte Realität zu zeigen im "Law & Order" Doku-Tv bringt wohl nicht genug Quote bzw man müsste dann ja tatsächlich Arbeit in die Berichte stecken und nicht Einseitig sein. Mal Gegenstimmen zu wort kommen lassen, kritiker recherchieren oder selbst mal Nachforschungen anstellen. Nene, selbstgemachte Helden verkaufen sich viel zu gut als dass man an ihrem Heiligenschein kratzen dürfte … das müssen dann halt die Gerichte machen.
Also brauchen wir doch eine PKZ. ;-)
Halterhaftung: Finde ich in diesem Fall völlig in Ordnung. Mit einem PKW kann man richtig Schaden anrichten, da sollte man sich schon überlegen, wem man seine "Waffe auf Rädern" in die Hand gibt – und es sich ggf. merken, wenn man nicht selbst geradestehen will.
Die Argumentation im verlinkten Artikel ist davon abgesehen ein harter Test für den Logik-Chip im Hirn:
Danach dürfte der Halter dann auch nicht für Verstöße im ruhenden Verkehr herangezogen werden, wenn er behauptet, daß jemand anders die Karre in der Feuerwehrzufahrt abgestellt hat. Damit hat Frau Meier-van Laak aber offenbar kein Problem.
Das Zeugnisverweigerungsrecht wird in der Tat außer Kraft gesetzt, wenn der Halter schlicht zahlen muß und gar nicht erst gefragt wird, ob er seine Geliebte in die Pfanne hauen will…
Der Verdacht liegt in der Tat nahe, aber Ressourcen verschwenden, nur damit keine Kosten eingespart werden können, finde ich dann doch die falsche Herangehensweise. Ich zahle lieber Steuern dafür, daß möglichst viele Verkehrssünder zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Ermittler zukünftig doppelt so viele Verstöße ahnden kann, weil die Suche des Fahrers auf den Halter outgesourct wurde und sich die Behörden nicht mehr mit dem Mist befassen müssen, finde ich das durchaus begrüßenswert.
Nein, das stand da natürlich nicht. Wurde wohl bei Veröffentlichung irgendwie rausgelöscht. Gehörte eigentlich in den ersten Absatz, und danach kam dann kein weiterer Text mehr.
Hinweis für Allergiker: Dieser Beitrag enthält Ironie.
@ 20 Ein Mensch
Hoffentlich ohne P. :)
Mit dem Fingerabdrücken im Personalausweis ab November geht es ja schon los.
Bei meiner letzte Betriebskostenabrechnung wies der Gesamtposten für Heizung und Warmwasser ca. 1,12 Millionen Euro aus. Für Entwässerung, Reinigung, Hauswart und Kinkerlitzchen kamen nochmal ca. 744.000€ dazu.
Dafür hatte ich es aber auch mollig warm. Würde ich diese Abrechnung überprüfen wollen, müßte ich wohl jemanden extra nur dafür engagieren. Das habe die sich schon ganz geschickt ausgedacht ;-)
Die Ablehnung der Halterhaftung durch die Herren Anwälte ist vollkommen verständlich. Eigentlich bestätigt diese ablehnende Haltung nur die Richtigkeit der Halterhaftung in der Sache.
Klar ist das Urheberrecht veraltet.
Was ich übrigens nett finde war die Begründung warum man die Laufzeit für Musik verlängern wollte.
Ah ja die Musiker fangen also mit 16 an und hören auch mit 16 auf. Oder die Menschen werden jetzt im Durchschnitt 100.
@horst:
Danke für den Link, über HADOPI muss hier viel mehr berichtet werden, aber der Artikel ist sehr eigenwillig: die Gegner bedienen sich "Google-Bomben" (ohne Erklärung für FAZ-Leser, die den Begriff nicht kennen), sind "Piraten", sind nicht Teil der Intellektuellen oder Kulturszene, sondern des "Pöbels". Das ist eindeutig Meinungsmache und vielleicht ein Kommentar, aber kein guter Feuilleton-Artikel.
"Von einer Bedrohung für die Freiheit kann gegenwärtig nicht die Rede sein."
Oho! Willkürliche Überwachung hinnehmen zu müssen und ohne viel Prozess den Zugang zu einem kompletten Medium verwehrt bekommen zu können halte ich auch für total freiheitlich. So viel zu Menschenrechten; die fallen anscheinend auch nicht unter des Autors Verständnis von "juristisch korrekt".
@15: Wenn schon so etwas wie der Wasserverbrauch oder Heizkosten, aufaddiert für ein Jahr, derart intime Daten darstellen, dann ergibt sich mit den sog. "intelligenten Stromzählern", die den Verbrauch annähernd kontinuierlich erfassen, ein gewaltiges Problem (und genau wegen der dadurch ermöglichten Fernüberwachung der Wohnung, und weil ich andererseits keinen "intelligenten Stromzähler" benötige, um herauszufinden, daß ein 2kW-Heizlüfter, eine Stunde voll aufgedreht, 2kWh verbraucht hat, will ich so ein Ding auch nicht haben)
@F1ncut: Mein Gedanke war auch, dass das mindestens mal einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz dastellt. Ich würde damit mal zum Berliner Datenschutzbeauftragten gehen. Vielleicht kann man so genug Druck auf die Behörden ausüben um die beiden Leben zu entwirren.
@6: Sie unterstellen dem Berliner Kurier eine unrichtige Berichterstattung. Haben Sie einen Nachweis oder eine Begründung für Ihre Behauptung?
An sich ist die Geschcichte plausibel:
Nach dem Geburtstagsparadoxon wird es ab 23 Personen wahrscheinlich (über 50%), daß zwei von ihnen am gleichen Tag im Jahr Geburtstag haben (weil die Anzahl der Paare, zwischen denen es eine Übereinstimmung geben kann, mit dem Quadrat der Anzahl zunimmt). Bei einer Lebenserwartung von 100 Jahren und absoluter Gleichverteilung der Alter bräuchte man nur 10x (Quadratwurzel aus 100) mehr Personen um diese Wahrscheinlichkeit auch noch für das gleiche Geburtsjahr zu erreichen, da sowohl die Lebenserwartung geringer ist wie auch die Gleichverteilung nicht gegeben ist (bei jüngeren Menschen, wie in diesem Fall 22 Jahre, kann das leichter passieren) genügen sogar noch weniger.
Es kommt bei einigen häufigen Vor- und Nachnamen vor, dass diese Kombination hundertfach oder gar tausendfach auftritt (kann man gerne mal an telefonbuch.de testen).
Man kann also ab ca. 200 Personen mit gleichem Vor- und Nachnamen damit rechnen, dass es darunter welche mit gleichem Geburtsdatum und Geburtsjahr gibt, wenn es deutlich mehr sind kann sich da schon fast sicher sein. Den meisten Menschen ist nicht klar, dass das so häufig passieren kann.
Ich habe beruflich mit *großen* Datenbanken zu tun, Vorname+Nachname+Geburtsdatum+Geburtsjahr sind *nicht* ausreichend eine Person eindeutig zu identifizieren. Und wenn eine Datenbank nicht alle Menschen enthält (wie im Zentralregister für Vorstrafen, das nur Vorbestrafte enthält), bedeutet nur eine einzige Person mit diesen Kriterien zu finden nicht automatisch, dass diese Person auch die Gesuchte ist.
Nicht nur das Urheberrecht ist veraltet. Auch der Jugendschutz ist dem Internetzeitalter nicht gewachsen und damit nicht nur überflüssig sondern auch nicht durchsetzbar. Die geschützte Jugend beschafft sich Pornografie mit dem Mausklick weltweit dann eben aus Ländern, wo es ohne Alterskongrolle möglich ist.
Die Gelder für den sinnlosen Jugendschutz sollten viel eher in eine sinnvolle Medienerziehung gelenkt werden.
@28: Sie übersehen was: Auch der Geburtsort wird zur Identifikation beim BZR herangezogen. Nur ist der leider hier auch identisch.
Das Problem ist leider real. Die Frage ist nur, wie man es lösen kann. Aus meiner Sicht ist die Vergabe einer einmaligen Personenkennziffer bei Geburt nicht wünschenswert.
@ Rochus
Wie hier in den Kommentaren weiter oben bereits angesprochen, ist doch der letzte Absatz des betr. "Kurier"-Artikels voll gaga und hat mit der Realität nichts zu tun.
Wenn man die (vermutlich) geringe Erkenntnisfähigkeit der meisten "Kurier"-Leser berücksichtigt (warum würden sie sonst dergleichen lesen?), darf man wohl davon ausgehen, daß sie das meiste von dem Unsinn glauben, den diese Zeitung täglich und wöchentlich druckt.
Im übrigen braucht man sich doch nur mal in großen Zeitabständen einzelne Artikel (oder Schlagzeilen) dieses Blattes anzusehen, um leicht erkennen zu können, wie verkürzt, falsch, verstümmelt und emotional aufputschend dort geschrieben wird. Daß die Redakteure dort nicht so unterbelichtet sind wie ihre Erzeugnisse, kann sich jeder selbst denken (oder auch nicht).
Betr. der "immer gleichen" Heizkosten.
Wurden die Zählerstände eventuell geschätzt? Dann kann der Verbrauch – wenn er vorher einigermaßen einheitlich war – tatsächlich nur in engstem Rahmen schwanken.
*geschrieben während ich eine Pause von Zählerstandserfassungen mache* ^^
An reinen Stromverbrauchsdaten kann ich persönlich auch noch keine so übermäßig privaten Daten erkennen. Sonst müssten ja alle Stromzähler unter Verschluss gehalten werden. Und was sagt mein Stromverbrauch über mich? Man kann ja nicht mal sagen, ob der aus einem verschwenderischen Verbrauchsverhalten, alten Geräten oder den Trockengeräten nach einem Wasserschaden resultiert.
@ Earonn
Sie haben recht, was die reine Verbrauchsmenge angeht, und so schreiben Sie es ja auch. Aber die elektronische Erfassung würde vermutlich technisch weit mehr erlauben. (Ich bin kein Techniker.) Mit Sicherheit kann man bei der elektronischen Fernerfassung, evtl. mit einigem Aufwand (oder auch ohne), ermitteln, wann jemand zu Hause ist, wann nicht, wieviel Strom er dann verbraucht, kann Rückschlüsse auf seine Tätigkeiten ziehen – und alles, ohne daß der Betroffene es wahrnimmt. Da könnte man schon gewisse Handlungsmuster einzelner Personen erstellen.
Eine dauerhafte Sicherung der Ablesemöglichkeiten halte ich dort schon für dringend erforderlich. Was ja immer noch nicht das Problem löst, daß Polizei oder Geheimdienste darauf zugreifen.
Das Urheberrecht ist veraltet, ist auch der Tenor meines Buchs "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de (kostenfreier Download)