Staatsanwalt mit „Tunnelblick“?

Staatsanwälte ohrfeigen sich öffentlich. Dabei steht eine Aussage gegen die andere. In dem strafrechtlichen Verfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums, hat gestern der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth vor dem Parlamentarischen Untrersuchungsausschuss des Landtags seinem Untergebenen Ralf M. von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mangelnde Distanz und fehlendes Fingerspitzengefühl unterstellt.

Staatsanwalt M. wiederum hatte die Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde falscher Weisungen beschuldigt. So sei es ungerechtfertigt gewesen, wesentliche Ermittlungen gegen Friedrich „wegen erwiesener Unschuld“ einzustellen. Es ging, wie mehrfach berichtet, um Vorwürfe der freihändigen Vergabe von Aufträgen gegen den Ex-Abteilungsleiter.

Während Staatsanwalt M. meint, ohne die Weisung hätte er weiter ermittelt, hielt Steinforth gestern seinem Kollegen vor: „Er hat die Weisung befolgt, weil er sie für vertretbar hielt!“ M. habe zeitweise einen „Tunnelblick“ gehabt. Auf die Frage des grünen Abgeordneten Johannes Remmel räumte der Generalstaatsanwalt auch „atmosphärische Störungen“ zum Landeskriminalamt (LKA) ein. Dessen Beamte hatten monatelang Gerüchte aus dem Umweltministerium gesammelt und wohl für anklagereif gehalten.

„Es war schwierig, denen unsere Haltung zu vermitteln“, sagte Steinforth. Er meinte damit, dass Friedrich sich eben nicht strafbar gemacht habe. Die Frage des Abgeordneten Robert Orth (FDP), ob es politischen Einfluss gegeben habe, nannte Steinforth „ehrenrührig“. Er lasse sich nicht instrumentalieren, sondern handele nach Recht und Gesetz: „Alles andere wäre Bananenrepublik!“. (pbd)