26.1.2010

Staatsanwalt mit “Tunnelblick”?

Staatsanwälte ohrfeigen sich öffentlich. Dabei steht eine Aussage gegen die andere. In dem strafrechtlichen Verfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums, hat gestern der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth vor dem Parlamentarischen Untrersuchungsausschuss des Landtags seinem Untergebenen Ralf M. von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mangelnde Distanz und fehlendes Fingerspitzengefühl unterstellt.

Staatsanwalt M. wiederum hatte die Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde falscher Weisungen beschuldigt. So sei es ungerechtfertigt gewesen, wesentliche Ermittlungen gegen Friedrich “wegen erwiesener Unschuld” einzustellen. Es ging, wie mehrfach berichtet, um Vorwürfe der freihändigen Vergabe von Aufträgen gegen den Ex-Abteilungsleiter.

Während Staatsanwalt M. meint, ohne die Weisung hätte er weiter ermittelt, hielt Steinforth gestern seinem Kollegen vor: „Er hat die Weisung befolgt, weil er sie für vertretbar hielt!“ M. habe zeitweise einen „Tunnelblick“ gehabt. Auf die Frage des grünen Abgeordneten Johannes Remmel räumte der Generalstaatsanwalt auch „atmosphärische Störungen“ zum Landeskriminalamt (LKA) ein. Dessen Beamte hatten monatelang Gerüchte aus dem Umweltministerium gesammelt und wohl für anklagereif gehalten.

„Es war schwierig, denen unsere Haltung zu vermitteln“, sagte Steinforth. Er meinte damit, dass Friedrich sich eben nicht strafbar gemacht habe. Die Frage des Abgeordneten Robert Orth (FDP), ob es politischen Einfluss gegeben habe, nannte Steinforth „ehrenrührig“. Er lasse sich nicht instrumentalieren, sondern handele nach Recht und Gesetz: „Alles andere wäre Bananenrepublik!“. (pbd)

17 Kommentare zu “Staatsanwalt mit “Tunnelblick”?”

  1. der echte n.n. meint: (26.1.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    oho, dürfen wir uns jetzt auf ein strafverfahren wegen beleidigung freuen!?

    "Die Frage des Abgeordneten Robert Orth (FDP), ob es politischen Einfluss gegeben habe, nannte Steinforth „ehrenrührig“."

  2. Frank K. meint: (26.1.2010 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Mit der Bananenrepublik, da war doch mal was mit Joschka Fischer? :-)

  3. Rangar meint: (26.1.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Was heißt hier "Alles andere wäre Bananenrepublik"? Wir sind eine Bananenrepublik! Dazu braucht man sich doch nur das neueste Beispiel des dank Parteispenden subventionierten Übernachtungsgewerbes anzusehen.

  4. www.diewaldseite.de meint: (26.1.2010 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @Rangar: Unsinn, keiner läßt sich für eine läppische Million kaufen, das würde auch jedem einleuchten.

    Ich spende Greenpeace auch Geld, wenn mir Ihre Arbeit gefällt. Ist Greenpeace jetzt auch gekauft?

  5. Horst meint: (26.1.2010 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @ Frank K.

    Denken Sie an die Visa-Vergabe in Osteuropa ?

    @ Rangar

    Wie verhält es sich mit den Wahlkampfkostenerstattung ? Ist das ein In-Sich-Kauf ?

    Die BVerfGE hierzu ist vollkommen falsch.

  6. arf meint: (26.1.2010 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Muhahaha, diewaldseite…
    du lebst echt hinterm mond..
    geh wieder die cdu-zeitschrift lesen, da steht genau, wie toll unsere regierung wirklich ist :)
    natürlich spendet man so eben eine millionen euro, weil einem die arbeit so gut gefällt =) sag mal, gehört eigentlich das gesetze machen auch zur arbeit de regierung..?

  7. der frizur meint: (26.1.2010 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    FDP hat nur 5 Mill. Parteienvermögen.
    Da spielt 1 Mill. schon eine Rolle.

  8. Sanníe meint: (26.1.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Justizminister sind doch gegenüber Staatsanwälten weisungsbefugt. Man kann davon halten, was man will (nicht, z.B.), aber was soll also an der Frage ehrenrührig sein?

  9. Kritiker meint: (26.1.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @http://www.diewaldseite.de:

    Wenn ein Spender seine Spende stückelt und über eine unbekannte Tochterfirma leitet und die letzte Marge direkt nach dem Wahlsieg kommt, dann darf man das schon sagen.
    Wobei gekauft ja nicht ganz richtig ist. Die Mehrwertsteuersenkung stand ja schon vorher im FDP-Programm. Herr Finck hat halt nur noch mal 1 Millionen Erinnerungszettel hinterlegt, damit die FDP das nicht vergisst.

  10. Christian meint: (26.1.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @http://www.diewaldseite.de: Schöner Sarkasmus. Heizt das Thema hier gut an. Find ich gut!

  11. horst meint: (26.1.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @ Kritiker

    Es stand bei allen Parteien in der Agenda und sollte auch für Gastronomen gelten und von den Linken wurde es auch gefordert.

    Für eine Beteiligung an 14 Hotels rechnet sich das Verhältnis von 1 Mill. zu dem 7 %igen ermäßigten Mwst.- Satz aber nicht wirklich.

    Die Konkurrenz unterliegt auch der Regelung und die Mwst. ist ein durchlaufender Posten.

  12. derRösrather meint: (26.1.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @11
    Mövenpick ist eine eher hochpreisige Hütte mit einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 380€/Nacht. Übrigens, nach Adam Riese rechnet sich 19%-7%=12%. Im Beispiel bleiben mehr als 45€/Nacht/Zimmer mehr in der Kasse. Über das Jahr gerechnet, schätze ich, hat Mövenpick das Geld schnell wieder raus. Ist doch eine Prima Investition…
    Übrigens: die Windeln für meinen kleinen Scheißer sind weiterhin mit 19% besteuert.

  13. Sonstwer meint: (26.1.2010 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @Rangar: Wieso, das ist doch wunderbar. Durch den Coup mit der Reduzierung des Vorsteuerabzugs um 12 Prozentpunkte und die separate Ausweisung des Frühstücks, so dass geldwerter Vorteil zu versteuern ist, geht effektiv kaum Geld verloren, denn was der Hotelier jetzt behalten kann hätte sonst sein Kunde abgesetzt.

    Und obendrein kann man wunderbar auf die Hotellerie deuten und dasge "Die haben das so gewollt, ich, der Gesetzgeber kann nichts (dafür)!"

  14. derRösrather meint: (26.1.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Zurück zum Thema "Staatsanwalt mit “Tunnelblick""

    Heute Morgen hat ein Polizist (wieder) einen Bürger niedergeschossen und getötet. Grund: Notwehr, Gefahrenabwehr, der Täter war mit einem Messer bewaffnet!
    In einem Nachrichtensender war die Tatwaffe zu sehen: ein billiges Kartoffelschälmesser mit Plastikgriff, Klingenlänge ca. 7 cm. Das war sicher so scharf wie die Kartoffelschälmesser aus dem 1€-Shop nun mal sind.
    Bin mal gespannt auf die Kommentare der StAnwaltschaft dazu.

  15. Andreas Bergkirchen meint: (26.1.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Ja, zurück zum (heiklen) Thema.

    „Er hat die Weisung befolgt, weil er sie für vertretbar hielt!“, sagt also Generalsstaatsanwalt Gregor Steinforth über seinen Wuppertaler Kollegen Ralf Meyer.

    Der wäre sonst auch wohl schnell in den Geruch einer Verfolgung Unschuldiger geraten.

    Warum aber posaunt dann Herr Meyer im Untersuchungsausschuss, er hätte ohne die Weisung weiter ermittelt. Und warum erzählt er, die Weisung sei nicht nachvollziehbar gewesen.

    Geht es hier um Recht und Gesetz – oder die geballte Frustration bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal und beim Landeskriminalamt?

  16. Bernhard meint: (27.1.2010 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Wo ein Villis ist, ist auch ein Weg. Könnte Meyers persönliches Motto sein.

  17. E. Bülowius meint: (27.1.2010 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    … nach Recht und Gesetz, wie gut.

    http://www.drb.de/cms/index.php?id=620
    DRB: Generalstaatsanwalt als politischer Beamter in allen Bundesländern abgeschafft
    01/10
    Zur Abschaffung des Sonderstatus des politischen Beamten für den Generalstaatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Oberstaatsanwalt Christoph Frank:

    "Seit dem 1.1.2010 ist der Generalstaatsanwalt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland kein politischer Beamter mehr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat damit als letztes Bundesland eine seit langem vom Deutschen Richterbund erhobene Forderung erfüllt. Justizministerin Kuder hat selbst das richtige Signal zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz gegeben: Der bloße Anschein politischer Abhängigkeit und Strafverfolgung passen nicht zusammen. Ich bin über die Entscheidung des Landes und das Inkrafttreten des Gesetzes sehr froh. Denn der Status eines Staatsanwalts, der sich gleichsam als weisungsabhängiger höherer Strafverfolgungsbeamter in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung befinden muss und von dieser ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen werden kann, ist weder mit dem gesetzlichen Ermittlungsauftrag noch mit dem Leitbild einer rechtsstaatlichen Staatsanwaltschaft vereinbar."

    Zuletzt hatte Brandenburg im April 2009 den Status des Generalstaatsanwalts als politischen Beamten abgeschafft.

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