Ich tendiere eher zur Position "when hell freezes over" :-(
Christian meint:
(1.2.2010 um 23:57) Antworten
Bis zu 5000€ Strafe für einen illegalen Vaterschaftstest? Wie praktisch, da wird sich ja jeder zweifelnde/vermeindliche Vater selbst ausrechnen können ab wann sich das für ihn "rechnet". Das Gesetz ist also sinnlos, zwingt sie doch potentielle Gesetzesbrecher lediglich zu einer Kosten/Nutzen Abwägung. Das Gesetz diskriminiert sogar noch ärmere Väter und bevorzuge Reiche weil es keine Tagessätze festlegt sondern eine Höchstsumme die jemanden mit mehr Geld natürlich deutlich weniger trifft als jemanden der nur wenig hat. Wir stehen am Ende vor dem bizarren Szenario dass der eine der rausfindet nicht der Vater zu sein durch die Strafe in seiner existenz bedroht werden kann obwohl er keinen Unterhalt mehr zahlen muss, während der andere der den Unterhalt locker hätte zahlen können jetzt nach einem kleinen Obulus an den Staat endlich den neuen Porsche als 4. wagen kaufen kann.
Kurzum – wir wollen nur das reiche gehörnte Väter nicht mehr für ihre Kuckuckskinder zahlen müssen, die anderen sollen schön weiterhin am Existenzminimum rumkrebsen. Ist doch schön die FDP in der Regierung zu haben, oder? :)
kenguru meint:
(2.2.2010 um 00:02) Antworten
zu 5.000 Euro für Vaterschaftstest…
als Vater zweier (voll) adoptierter Kinder habe ich kein Verständnis für so ein DUMMES Gesetz!
Andererseits sollte die Torte, die angebiche Mutter dem Test nicht zustimmen weiß (M)man(n), Gericht hoffentlich auch, woran man ist.
Joe meint:
(2.2.2010 um 00:22) Antworten
@Christian: Falsch gedacht, denn die Ergebnisse eines illegalen Gentests sind nicht gerichtsverwertbar. Das bedeutet, daß die Unterhaltspflicht nicht erlischt, wenn ein illegaler Gentest das Nichtvorliegen der Vaterschaft feststellt.
Im § 1502 BGB steht schließlich "Vater ist…" und dann jede Menge Klauseln, um einen Zahlesel greifbar zu haben, jedoch nichts von biologischer Abstammung.
Auf jeden Fall ist dieses Gesetz aber ein weiterer Meilenstein zur Ausrottung der Deutschen wie auch schon weiter unten besprochene die KO-Tropfen-Hetzkampagne.
Sehr schön, dann haben wir es bald geschafft.
Joe meint:
(2.2.2010 um 00:26) Antworten
Ergänzung: Ich meine natürlich § 1592 BGB
Christian meint:
(2.2.2010 um 00:28) Antworten
Ich möchte einfach mal ein dickes LOL hier hinsetzen, weil ich an das Gute im Menschen glaube. :)
Was zum Teufel meinst du mit "KO-Tropfen-Hetzkampagne"?
zu vaterschaftstests (Link) meint:
(2.2.2010 um 01:08) Antworten
Es gibt auch nicht-heimliche Vaterschaftstests und es gibt den § 1598a BGB.
"Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen."
Joe meint:
(2.2.2010 um 01:11) Antworten
@Alphan: Einfach mal in diesem Blog ein Stück runterscrollen.
Ich kenne den Beitrag. Aber was hat das mit Hetzen und Ausrottung der Deutschen zu tun?
Dennis (Link) meint:
(2.2.2010 um 07:31) Antworten
@Alphan: So ziemlich gar nichts, aber vielleicht sollte Joe mal die Norweger fragen: von denen gibt es gerade mal 4,5 Millionen und deren grösste Sorge ist mit Sicherheit, daß sie einmal "aussterben". No Kidding.
Rudi meint:
(2.2.2010 um 07:32) Antworten
Hamburg:
Kollege ist nicht identifizierbar… haha, wenn ich hier lese, wegen welcher Kleinigkeiten Fahndungsfotos in der Zeitung stehen…
Don meint:
(2.2.2010 um 08:55) Antworten
Vaterschaftstest: Es ist doch ganz einfach. Wenn man bedenken hat, macht man ihn einfach.
Ist das Resultat, dass man der Vater ist. Sagt man niemandem was und gut ist´s. Wenn man nicht der Vater ist, besteht man ganz einfach auf einem Vaterschaftstest. Stellt sich die Mutter quer geht man zu nem Anwalt.
5.000€ Strafe beim herauskommen, dass man es gemacht hat dürfte der geringere Batzen sein zu 26 Jahre lang Unterhalt zahlen.
Kampfschmuser meint:
(2.2.2010 um 09:52) Antworten
@Hamburg: Polizisten erkennen Kollegen nicht
Immer diese miese falsche Loyalität. Netzbeschmutzer gehören ans Licht.
hugo meint:
(2.2.2010 um 10:54) Antworten
Hamburg: Die Staatsanwältin "sagte mir dann, [...] Bereitschaftspolizisten [...] handeln im Allgemeinen richtig"
Im Allgemeinen halte ich mich auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Der Prügelcop ist ein Einzelfall. Das kommt vor. Das kann man in den Griff kriegen. Der ist kein Nestbeschmutz, der ist einfach nur dämlich.
Die blinden, amnestischen Kollegen sind doch die Nestbeschmutzer.
Wer sich an sowas nicht erinnern kann oder wem hier die Sinne versagen der gehört doch normal aus dem aktiven Dienst genommen und dessen Glaubwürdigkeit vor Gericht als Zeuge bei anderen Vefahren muß doch völlig zweifelhaft sein.
Die 15 Kollegen sind das eigentlich Problem.
Und die sind bekannt.
Aber keiner tut was gegen diese (imho) Verbrecher.
20(4)
Sanníe meint:
(2.2.2010 um 11:21) Antworten
Zu 1:
Naja, wenn der Gewalttäter nicht ermittelt werden kann, dann muß eben per Foto in allen Medien nach ihm gefahndet werden.
gant meint:
(2.2.2010 um 11:31) Antworten
Polizisten erkennen Kollegen nicht
Wo wohl die falsche Loyalität aufhört? Erst bei Mord? Oder erst dann, wenn der Mord nicht as "Versehen" oder "Ausrutscher" wegdiskutiert werden kann?
militürk meint:
(2.2.2010 um 11:34) Antworten
Zu 1: Na, ein Glück das es bald schärfere Gesetze gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizisten gibt. Dann werden solch verleumderische Artikel hoffentlich verboten!
derRösrather meint:
(2.2.2010 um 11:38) Antworten
Was ich immer sagte: die Polizei ist im Grunde eine uniformierte kriminelle Organisation. Das wird sich nicht ändern, so lange die Justiz nicht ernsthaft an Verurteilungen denkt oder die Strafe für Polizisten so gering bemisst. Wer kann sich an eine einzige Verurteilung erinnern, in der ein Polizist über die "magische Grenze" von 11,5 Monate verurteilt wurde?
Hanz meint:
(2.2.2010 um 11:49) Antworten
Tja wer den ganzen Tag mit Gaunern und potenziellen Verbrechern zu tun hat braucht sich nicht wundern sich selbst die ein oder andere gute Idee anzueignen.
Und im Zweifelsfall … einfach mal die Fresse halten
Wen wir mal erlich sind.
Wen ich da in der Kneipe mit nem gut befreundeten Wirt und 5 Kumpelz sitze und dann jemand reinkommt der … uns nicht passt und wir ihn tatsächlich einen blauen Fleck verpassen täten und das wirklich zur Anzeige kommen täte … wie würde das wohl ausgehn …
der hat UNS angegriffen wir haben uns nur verteidigt …
und wen die 5 Kumpelz auch noch bei der Polizei arbeiten dann ist man ja ganz klar über jeden Verdacht erhaben weil A sind das Polizisten und keine Menschen und B sind da viel mehr
@ 19
vermutlich hört die loyalität immer auf wen man es nicht leugnen kann
wobei ich glaube das viele Polizisten aus Gewissensgründen so Handeln wie sie im Dienst handeln
J. S. meint:
(2.2.2010 um 12:06) Antworten
@Hanz
Wenn nicht wen.
Und außerdem existiert doch ein Video. Wieso nicht alle Polizisten der Wache antreten lassen und jeden einzelnen mit dem prügelnden Cop vergleichen?
Jemanden mit Rechtschreibschwäche korrigieren gehört sich nicht.
Das sieht man doch an "erlich".
reko meint:
(2.2.2010 um 12:41) Antworten
Zu HH:
Welche chance hätte denn eine anzeige wegen Strafvereitelung im Amt,sowohl gegen die beteiligten polizisten als auch den unwilligen staatsanwalt?
Das Verbot 'heimlicher' Vaterschaftstest ist schon in Ordnung – nur sollte man den Vätern dann auch einen offiziell und zur Not gegen den Willen der Mutter gangbaren Weg eröffnen. Falls sie wirklich fremd gegangen ist, soll sie auch zu ihrer Tat stehen.
Und – weil ich ja an das Gute im Menschen glaube ^^ – ich denke sogar, dass viele Väter die Kinder trotzdem weiterlieben würden: weil es eben doch so den einen oder anderen Mann gibt, der "Vaterschaft" nicht nur als "finanzielle Belastung" sieht…
Werner meint:
(2.2.2010 um 16:07) Antworten
Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Gibt es doch schon seit mindestens 40 Jahren. Allerdings habe ich das in einem "absolut undemokratischen" Land, heute würde man sagen "Teil der Achse des Bösen" gesehen, nämlich 1968 in Belgrad. Jeder Polizist hatte auf seinem Koppelschloß eine Nummer (4- oder 5-stellig?), die ihn eindeutig identifizierte. Warum ist sowas in unserer FDGO nicht möglich? Ist die FDGO vielleicht weder F noch D?
Fette Alster meint:
(2.2.2010 um 18:38) Antworten
zu link#1 Kann man doch auch gut verwenden um als Zeugen auftretende Polizisten vor Gericht als unglaubwürdig darzustellen: Wenn Polizisten nicht mal ihre Kollegen erkennen, wie sollen die dann völlig unbekannte Kriminelle zuverlässig wiedererkennen.
Nein, nein. Nestbeschmutzer sind diese die sich dann gegen ihre Kollegen stemmen.
Wie ich schon sagte sind Nestbeschmutzer (zumindest so wie das Wort verwendet) diejenigen die auf das schmutzige Nest aufmerksam machen nicht diejenigen die da voller Wonne reinkacken oder behaupten das Nest wäre so sauber das man daraus essen könnte.
Olli meint:
(2.2.2010 um 20:45) Antworten
@ Fette Alster Ich kann mir vorstellen das es sowas in Amerika gibt. Zumindest in Sachen Beweiswertungsverbot und Glaubwürdigkeit sind die in einigen Bereichen viel weiter als wir. Leider hinkt das System dort in anderen Bereichen.
@ Hanz Wenn du das aber öfters machst landest höchstwahrscheinlich im Knast und du kannst keine Beweismittel verschwinden lassen. Und bekommst vor Gericht bestimmt weitaus mehr Probleme. Mal abgesehen davon das der Typ zumindest theoretisch das mit ein paar Mann mehr klären kann. ;)
Das mit Hamburg ist klar, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Niemand will als der Blödmann in der Einheit darstehen. Diese Art von "Korpsgeist" hat man beim Bund schon vor vielen Jahren mit fehlerinnovativer Lernkultur weitestgehend zerschlagen. Wieso das jetzt bei Länder-Polizeien etwas anderes ist… nun ja. Das ist ein Thema, wo ich richtig bei abgehen kann.
Die Vaterschaftstests: Mir persönlich wäre das total Wurst. Ich würde 5.000 Euro billigend in Kauf nehmen, um das zu wissen. Da versagt der Gesetzgeber total bei den Rechten für die *theoretischen* Väter, zumal man sich nur die Kuckuckskind-Statistiken anschauen muss.
NDR Fernsehen Mittwoch, 03. Februar 2010 22:35 Uhr
Reporterin Güner Balci besucht erneut deutsche Schüler in Stadtteilen mit hohem Ausländeranteil, deren Aussagen im Frühjahr 2009 für Aufsehen gesorgt hatten. Sie fühlen sich als deutsche Minderheit gemobbt und isoliert. Das Wiedersehen ist ernüchternd. Zwei Schüler berichten, ihre Ausgrenzung habe sich verschlimmert, ein weiterer Schüler hat seine Schule verlassen, weil der Druck offenbar zu groß wurde.
zu 1… warum startet man? denn kein Verfahren "Unterlassene Hilfeleistung" gegen die Beamten die Erkennbar sind…
Timo Reitz (Link) meint:
(3.2.2010 um 21:23) Antworten
Wenn der Polizist offensichtlich auf den Bildern/Videos nicht zu erkennen ist, kann man diese doch problemlos veröffentlichen und dazuschreiben „mieser feiger Schlägerbulle“, kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein, er ist ja nicht zu erkennen.
Ich hatte sowas Ähnliches tatsächlich mal auf einer Webseite gesehen. Jemand, angeblich ein Sohn eines Dorfpolizisten, war fotografiert worden, aber laut Staatsanwaltschaft angeblich nicht zu erkennen gewesen sein. Daraufhin hat das Opfer das Bild einfach hochauflösend ins Netz gestellt und Beleidigungen dazugeschrieben.
Die Person auf dem Bild war übrigens problemlos zu erkennen, da es aber auch noch Monate danach zu sehen war, nehme ich an, dass die Geschiche so zumindest halbwegs stimmt.
Alphan meint:
(9.2.2010 um 22:32) Antworten
HaHa..
Ich hab den gesuchten Polizisten erst neulich gesehen!
Er ist immer noch in HH tätig. Genau genommen beim Kiez…
Da ist ´ne Wache mit ´nem Frauennamen. *flöt*
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zu link 1:
alle in frage kommenden polzisten zur vernehmung vorladen? warum nicht?
Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten wäre wirklich mal an der Zeit. Allerdings sehe ich da auch für die nächsten 10 Jahre relativ schwarz.
@MrBrook:
Nur die nächsten 10 Jahre?
Ich tendiere eher zur Position "when hell freezes over" :-(
Bis zu 5000€ Strafe für einen illegalen Vaterschaftstest? Wie praktisch, da wird sich ja jeder zweifelnde/vermeindliche Vater selbst ausrechnen können ab wann sich das für ihn "rechnet". Das Gesetz ist also sinnlos, zwingt sie doch potentielle Gesetzesbrecher lediglich zu einer Kosten/Nutzen Abwägung. Das Gesetz diskriminiert sogar noch ärmere Väter und bevorzuge Reiche weil es keine Tagessätze festlegt sondern eine Höchstsumme die jemanden mit mehr Geld natürlich deutlich weniger trifft als jemanden der nur wenig hat. Wir stehen am Ende vor dem bizarren Szenario dass der eine der rausfindet nicht der Vater zu sein durch die Strafe in seiner existenz bedroht werden kann obwohl er keinen Unterhalt mehr zahlen muss, während der andere der den Unterhalt locker hätte zahlen können jetzt nach einem kleinen Obulus an den Staat endlich den neuen Porsche als 4. wagen kaufen kann.
Kurzum – wir wollen nur das reiche gehörnte Väter nicht mehr für ihre Kuckuckskinder zahlen müssen, die anderen sollen schön weiterhin am Existenzminimum rumkrebsen. Ist doch schön die FDP in der Regierung zu haben, oder? :)
zu 5.000 Euro für Vaterschaftstest…
als Vater zweier (voll) adoptierter Kinder habe ich kein Verständnis für so ein DUMMES Gesetz!
Andererseits sollte die Torte, die angebiche Mutter dem Test nicht zustimmen weiß (M)man(n), Gericht hoffentlich auch, woran man ist.
@Christian: Falsch gedacht, denn die Ergebnisse eines illegalen Gentests sind nicht gerichtsverwertbar. Das bedeutet, daß die Unterhaltspflicht nicht erlischt, wenn ein illegaler Gentest das Nichtvorliegen der Vaterschaft feststellt.
Im § 1502 BGB steht schließlich "Vater ist…" und dann jede Menge Klauseln, um einen Zahlesel greifbar zu haben, jedoch nichts von biologischer Abstammung.
Auf jeden Fall ist dieses Gesetz aber ein weiterer Meilenstein zur Ausrottung der Deutschen wie auch schon weiter unten besprochene die KO-Tropfen-Hetzkampagne.
Sehr schön, dann haben wir es bald geschafft.
Ergänzung: Ich meine natürlich § 1592 BGB
Ich möchte einfach mal ein dickes LOL hier hinsetzen, weil ich an das Gute im Menschen glaube. :)
@Joe:
Was zum Teufel meinst du mit "KO-Tropfen-Hetzkampagne"?
Es gibt auch nicht-heimliche Vaterschaftstests und es gibt den § 1598a BGB.
@Alphan: Einfach mal in diesem Blog ein Stück runterscrollen.
@Joe:
Ich kenne den Beitrag. Aber was hat das mit Hetzen und Ausrottung der Deutschen zu tun?
@Alphan: So ziemlich gar nichts, aber vielleicht sollte Joe mal die Norweger fragen: von denen gibt es gerade mal 4,5 Millionen und deren grösste Sorge ist mit Sicherheit, daß sie einmal "aussterben". No Kidding.
Hamburg:
Kollege ist nicht identifizierbar… haha, wenn ich hier lese, wegen welcher Kleinigkeiten Fahndungsfotos in der Zeitung stehen…
Vaterschaftstest: Es ist doch ganz einfach. Wenn man bedenken hat, macht man ihn einfach.
Ist das Resultat, dass man der Vater ist. Sagt man niemandem was und gut ist´s. Wenn man nicht der Vater ist, besteht man ganz einfach auf einem Vaterschaftstest. Stellt sich die Mutter quer geht man zu nem Anwalt.
5.000€ Strafe beim herauskommen, dass man es gemacht hat dürfte der geringere Batzen sein zu 26 Jahre lang Unterhalt zahlen.
@Hamburg: Polizisten erkennen Kollegen nicht
Immer diese miese falsche Loyalität. Netzbeschmutzer gehören ans Licht.
Hamburg: Die Staatsanwältin "sagte mir dann, [...] Bereitschaftspolizisten [...] handeln im Allgemeinen richtig"
Im Allgemeinen halte ich mich auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen.
@Kampfschmuser:
Der Prügelcop ist ein Einzelfall. Das kommt vor. Das kann man in den Griff kriegen. Der ist kein Nestbeschmutz, der ist einfach nur dämlich.
Die blinden, amnestischen Kollegen sind doch die Nestbeschmutzer.
Wer sich an sowas nicht erinnern kann oder wem hier die Sinne versagen der gehört doch normal aus dem aktiven Dienst genommen und dessen Glaubwürdigkeit vor Gericht als Zeuge bei anderen Vefahren muß doch völlig zweifelhaft sein.
Die 15 Kollegen sind das eigentlich Problem.
Und die sind bekannt.
Aber keiner tut was gegen diese (imho) Verbrecher.
20(4)
Zu 1:
Naja, wenn der Gewalttäter nicht ermittelt werden kann, dann muß eben per Foto in allen Medien nach ihm gefahndet werden.
Polizisten erkennen Kollegen nicht
Wo wohl die falsche Loyalität aufhört? Erst bei Mord? Oder erst dann, wenn der Mord nicht as "Versehen" oder "Ausrutscher" wegdiskutiert werden kann?
Zu 1: Na, ein Glück das es bald schärfere Gesetze gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizisten gibt. Dann werden solch verleumderische Artikel hoffentlich verboten!
Was ich immer sagte: die Polizei ist im Grunde eine uniformierte kriminelle Organisation. Das wird sich nicht ändern, so lange die Justiz nicht ernsthaft an Verurteilungen denkt oder die Strafe für Polizisten so gering bemisst. Wer kann sich an eine einzige Verurteilung erinnern, in der ein Polizist über die "magische Grenze" von 11,5 Monate verurteilt wurde?
Tja wer den ganzen Tag mit Gaunern und potenziellen Verbrechern zu tun hat braucht sich nicht wundern sich selbst die ein oder andere gute Idee anzueignen.
Und im Zweifelsfall … einfach mal die Fresse halten
Wen wir mal erlich sind.
Wen ich da in der Kneipe mit nem gut befreundeten Wirt und 5 Kumpelz sitze und dann jemand reinkommt der … uns nicht passt und wir ihn tatsächlich einen blauen Fleck verpassen täten und das wirklich zur Anzeige kommen täte … wie würde das wohl ausgehn …
der hat UNS angegriffen wir haben uns nur verteidigt …
und wen die 5 Kumpelz auch noch bei der Polizei arbeiten dann ist man ja ganz klar über jeden Verdacht erhaben weil A sind das Polizisten und keine Menschen und B sind da viel mehr
@ 19
vermutlich hört die loyalität immer auf wen man es nicht leugnen kann
wobei ich glaube das viele Polizisten aus Gewissensgründen so Handeln wie sie im Dienst handeln
@Hanz
Wenn nicht wen.
Und außerdem existiert doch ein Video. Wieso nicht alle Polizisten der Wache antreten lassen und jeden einzelnen mit dem prügelnden Cop vergleichen?
@J. S.:
Ganz einfach. Weil niemand an einer Aufklärung interessiert ist.
@J. S.:
Jemanden mit Rechtschreibschwäche korrigieren gehört sich nicht.
Das sieht man doch an "erlich".
Zu HH:
Welche chance hätte denn eine anzeige wegen Strafvereitelung im Amt,sowohl gegen die beteiligten polizisten als auch den unwilligen staatsanwalt?
@reko:
Gar keine…
Ich kämpfe immo selber gegen einen StA, der meine Beweise auf einem Daten-CD nicht auswerten will. Dabei geht es um Vergewaltigung und mehr.
UV ich könnte professionelle Hilfe gebrauchen.
Hier das Video mit den vergesslichen Hamburger Polizisten.
http://www.youtube.com/watch?v=ONPw0vRmkeM
die meisten Gesichter sind klar erkennbar.
#k.
Das Verbot 'heimlicher' Vaterschaftstest ist schon in Ordnung – nur sollte man den Vätern dann auch einen offiziell und zur Not gegen den Willen der Mutter gangbaren Weg eröffnen. Falls sie wirklich fremd gegangen ist, soll sie auch zu ihrer Tat stehen.
Und – weil ich ja an das Gute im Menschen glaube ^^ – ich denke sogar, dass viele Väter die Kinder trotzdem weiterlieben würden: weil es eben doch so den einen oder anderen Mann gibt, der "Vaterschaft" nicht nur als "finanzielle Belastung" sieht…
Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Gibt es doch schon seit mindestens 40 Jahren. Allerdings habe ich das in einem "absolut undemokratischen" Land, heute würde man sagen "Teil der Achse des Bösen" gesehen, nämlich 1968 in Belgrad. Jeder Polizist hatte auf seinem Koppelschloß eine Nummer (4- oder 5-stellig?), die ihn eindeutig identifizierte. Warum ist sowas in unserer FDGO nicht möglich? Ist die FDGO vielleicht weder F noch D?
zu link#1 Kann man doch auch gut verwenden um als Zeugen auftretende Polizisten vor Gericht als unglaubwürdig darzustellen: Wenn Polizisten nicht mal ihre Kollegen erkennen, wie sollen die dann völlig unbekannte Kriminelle zuverlässig wiedererkennen.
@Kampfschmuser:
Nein, nein. Nestbeschmutzer sind diese die sich dann gegen ihre Kollegen stemmen.
Wie ich schon sagte sind Nestbeschmutzer (zumindest so wie das Wort verwendet) diejenigen die auf das schmutzige Nest aufmerksam machen nicht diejenigen die da voller Wonne reinkacken oder behaupten das Nest wäre so sauber das man daraus essen könnte.
@ Fette Alster Ich kann mir vorstellen das es sowas in Amerika gibt. Zumindest in Sachen Beweiswertungsverbot und Glaubwürdigkeit sind die in einigen Bereichen viel weiter als wir. Leider hinkt das System dort in anderen Bereichen.
@ Hanz Wenn du das aber öfters machst landest höchstwahrscheinlich im Knast und du kannst keine Beweismittel verschwinden lassen. Und bekommst vor Gericht bestimmt weitaus mehr Probleme. Mal abgesehen davon das der Typ zumindest theoretisch das mit ein paar Mann mehr klären kann. ;)
@20: wie man hier sieht endet die loyalität auch bei mord nicht: berlinonline.de/berliner-.../berlin/152162/152163.php
Das mit Hamburg ist klar, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Niemand will als der Blödmann in der Einheit darstehen. Diese Art von "Korpsgeist" hat man beim Bund schon vor vielen Jahren mit fehlerinnovativer Lernkultur weitestgehend zerschlagen. Wieso das jetzt bei Länder-Polizeien etwas anderes ist… nun ja. Das ist ein Thema, wo ich richtig bei abgehen kann.
Die Vaterschaftstests: Mir persönlich wäre das total Wurst. Ich würde 5.000 Euro billigend in Kauf nehmen, um das zu wissen. Da versagt der Gesetzgeber total bei den Rechten für die *theoretischen* Väter, zumal man sich nur die Kuckuckskind-Statistiken anschauen muss.
ACHTUNG TV-TIP HEUTE:
www3.ndr.de/programm/epgh...mepage100_sid-705086.html
NDR Fernsehen Mittwoch, 03. Februar 2010 22:35 Uhr
Reporterin Güner Balci besucht erneut deutsche Schüler in Stadtteilen mit hohem Ausländeranteil, deren Aussagen im Frühjahr 2009 für Aufsehen gesorgt hatten. Sie fühlen sich als deutsche Minderheit gemobbt und isoliert. Das Wiedersehen ist ernüchternd. Zwei Schüler berichten, ihre Ausgrenzung habe sich verschlimmert, ein weiterer Schüler hat seine Schule verlassen, weil der Druck offenbar zu groß wurde.
—
Die erste Reportage von 2009 gibt es noch online:
http://www.youtube.com/watch?v=2oElWAfIeBU
zu 1… warum startet man? denn kein Verfahren "Unterlassene Hilfeleistung" gegen die Beamten die Erkennbar sind…
Wenn der Polizist offensichtlich auf den Bildern/Videos nicht zu erkennen ist, kann man diese doch problemlos veröffentlichen und dazuschreiben „mieser feiger Schlägerbulle“, kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein, er ist ja nicht zu erkennen.
Ich hatte sowas Ähnliches tatsächlich mal auf einer Webseite gesehen. Jemand, angeblich ein Sohn eines Dorfpolizisten, war fotografiert worden, aber laut Staatsanwaltschaft angeblich nicht zu erkennen gewesen sein. Daraufhin hat das Opfer das Bild einfach hochauflösend ins Netz gestellt und Beleidigungen dazugeschrieben.
Die Person auf dem Bild war übrigens problemlos zu erkennen, da es aber auch noch Monate danach zu sehen war, nehme ich an, dass die Geschiche so zumindest halbwegs stimmt.
HaHa..
Ich hab den gesuchten Polizisten erst neulich gesehen!
Er ist immer noch in HH tätig. Genau genommen beim Kiez…
Da ist ´ne Wache mit ´nem Frauennamen. *flöt*