Drei Hauptsätze

Durchsuchungsbeschlüsse müssen eine Begründung enthalten. Unter anderem ist (zumindest knapp) anzugeben, worauf sich der Tatverdacht stützt. Dabei müssen Tatsachen genannt werden, die den Tatbestand eines Strafgesetzes ausfüllen. Außerdem wäre es schön zu sagen, welche Beweismittel es für den Sachverhalt gibt. Also: Wer hat was wann wo gemacht und woher wissen wir das?

Ein südhessischer Amtsrichter erfüllt diese Aufgabe, für die er bezahlt wird, wie folgt:

Gründe:

Der Beschuldigte ist des Computerbetrugs verdächtig.

Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 263a StGB.

Der Tatverdacht beruht auf polizeilichen Ermittlungen.

Das ist die komplette Begründung, im Original und ungekürzt. Drei Hauptsätze, keine einzige Tatsache. Ich frage mich, ob keine Begründung nicht sogar weniger peinlich wäre.