Gespräche sind erforderlich
Der Ermittlungsrichter hat gegen meinen Mandanten einen Haftbefehl erlassen. Obwohl ich von auswärts komme, hat mich der Richter ohne Diskussion als Pflichtverteidiger beigeordnet. Das entspricht zwar der neuen Rechtslage, wonach es auf den Wunsch des Beschuldigten und sein Vertrauensverhältnis zum Anwalt ankommt und nicht mehr auf die Zahl der Kilometer zwischen Kanzleisitz und Gericht. Es ist aber schön zu erleben, dass dies nun auch akzeptiert wird. Was ich jedoch besonders freundlich finde, ist folgender Zusatz im Beiordnungsbeschluss:
Es wird festgestellt, dass Informationsgespräche des Verteidigers in der Vollzugsanstalt einschließlich der damit verbundenen Fahrten zur zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich sind.
Das Gefängnis ist ein paar hundert Kilometer weg. So muss ich mir jetzt jedenfalls keine Sorgen mehr machen, dass ein übereifriger Kostenbeamter die demnächst anfallenden Reisekosten als überflüssig ansieht, sie streicht und damit wieder ein Beschwerdeverfahren provoziert.
Das ist doch (mal) eine gute Nachricht.
Dieser Richter hat sich völlig korrekt verhalten. Trotzdem wird das als etwas ungewöhnliches dargestellt und suggeriert. die anderen seien ahnungslose Dummbatze. Das finde ich nicht ok.
Vermutlich hat der Richter schon Erfahrungen mit entsprechenden Beschwerdeverfahren und wollte dem vorbeugen.
Das ist eigentlich keiner besonderen Erwähnung wert, weil zumindest hierzulande schon seit langer Zeit der Normalfall. Wenn ein inhaftierter Beschuldigter einen Verteidiger benennt oder dieser sich für ihn legitimiert und Pflichtverteidigerbeiordnung beantragt wird, wird der Pflichtverteidiger selbstverständlich auch als solcher bestellt, und dass er dann zu seinem Mandanten in die Haftanstalt fahren muss, um sich mit diesem zu besprechen, versteht sich auch von selbst – telefonisch funktioniert das bekanntlich eher schlecht.
Mal ketzerisch gefragt:
Wenn ich mir als meinen Pflichtverteidiger aussuchen kann, wen ich will – wieso sollte ich mir denn dann überhaupt noch einen Mehr-als-Pflichtverteidiger holen?
@-thh: Das schon. Das Problem kommt aber so sicher wie das Amen in der Kirche in dem Moment, wenn – wie U. V. ja erwähnte – Kostenbeamte oder Bezis ins Spiel kommen.
@an-di:
Motivation des Anwalts evtl?
Nicht alleine "Motivation" ist das Schlüsselwort. Es ist grundsätzlich besser, einen auswärtigen Anwalt zu haben, weil der (zwangsläufig) nicht sooft bei genau diesem Gericht auftauchen wird. Irgendwie paradox: Ein Anwalt aus genau DER Kanzlei, die den Boss der Bamberger Anwaltsvereinigung stellt, hat mir geraten für meinen Fall einen NICHT ansässigen Anwalt zu nehmen. Vielleicht aus München…?
Ein anderer sagte es geradeheraus: "Wenn im LG-Bamberg ein Klofenster offen ist und die Vordertüre aufginge, dann weht Ihr Urteil vom Tisch, aber ich bin hier ansässig und kann den Fall nicht übernehmen…!" Wie soll ich jetzt DAS verstehen?
@marcus05:
Du unterstellst also Udo Vetter, dass er sich gerne die Kohle von Pflichtmandaten krallt und ihm gleichzeitig die Mandanten am Arsch vorbei gehen?