Nie gehört: Zinsen im Vergleich

Über Vergleiche kann man ja immer reden. Auch über jenen, den das Landgericht in einer komplizierten Angelegenheit vorgeschlagen hat. (Schon allein deswegen, weil wir zu 85 % „gewinnen“ würden.)

Was mich aber am Vorschlag des Gerichts stört, ist die Verzinsung der Vergleichssumme. Meine Mandantin soll auf den zu zahlenden Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit April 2008 zahlen. Da wir über sechsstellige Summen reden, käme allein an Zinsen ein stattlicher Betrag zustande.

Problem ist nur, dass Zinsklauseln in Vergleichen so unüblich sind wie wohlschmeckende Frikadellen in der Gerichtskantine. Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals einen Vergleich geschlossen zu haben, in dem auf die Vergleichssumme Zinsen anfielen.

Im Zweifel werde ich der mir bislang unbekannten, vermutlich also eher jungen Richterin vorschlagen, sich wegen dieses Punktes mal mit einer in Ehren ergrauten, erfahrenen Landgerichtsperson zu beraten. Von denen trifft man ja immer genug in der Kantine. Ich bin sicher, dort wird meine Meinung bestätigt. Über Zinsen in Vergleichen, nicht unbedingt zu den Frikadellen.