Ich finde bemerkenswert, wie viele Medien heute "Erosion des Rechtsstaates" rufen, wo es die Reichen trifft. Sonst aeussern sie sich nie oder feuern sogar zum Abbruch an.
allo meint:
(8.2.2010 um 20:09) Antworten
Nicht verwertbar? Dachte die Frucht vom giftigem Baum oder wie das heißt gibts nur in Amerika?
Sebastian C. (Link) meint:
(8.2.2010 um 20:19) Antworten
Zum ersten Link:
1.
"kein Handeln ohne Gesetz"
Unsinn. Die Ermächtigungsgrundlage ist § 163 Abs. 1 StPO
2.
Zur Frage der Verwertbarkeit:
Die Daten sind verwertbar, da der Rechtskreis der Beschuldigten nicht betroffen ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nur solche Verfahrensverstöße zu einem Verwertungsverbot führen können, die die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten berühren.
Demzufolge wird ein Verwertungsverbot verneint, wenn ein Zeuge unter Verstoß gegen seine Schweigepflicht (§ 203 StGB) vor Gericht aussagt. Eine solche Aussage ist ebenfalls verwertbar (st. Rspr. des BGH). Für den vorliegenden Fall kann daher nichts anderes gelten, zumal das Deutsche Starfrecht ohnehin nicht einschlägig ist. Jedenfalls soll aber auch § 17 UWG nicht die Beschuldigten vor Strafverfolgung schützen, deren Rechtskreis ist daher nicht berührt.
Aus diesen Gründen sind die Daten verwertbar.
Hobbyjurist meint:
(8.2.2010 um 20:29) Antworten
@Fuzzy: Es ist gut, daß etwas gegen Steuersünder unternommen wird. Es ist aber grundfalsch, mit welchen Mitteln dies geschieht. Auch wenn das Volk bei dem Aufdecken von Steuersündern vor Freude johlen sollte, der Ankauf gestohlener Daten bleibt ein Handel mit Kriminellen.
yag bluez meint:
(8.2.2010 um 21:10) Antworten
Man kann daten nicht stehlen.
Daten kann man kopieren aber ohne jeden zweifel nicht stehlen. Denn wo auch immer diese daten kopiert worden sind sind sie noch vorhanden, also nicht gestohlen worden.
Das finde ich als argument gegen den kauf noch armseliger als günnis versuch das als einen verstoss gegen das urheberrecht anzusehen. Privatkopieen sind schlieslich erlaubt und der staat wird diese daten sicher nicht als cd oder sonstwie weiter verkaufen wollen.
Das DE inzwischen eine echte bananenrepublik ist muss man akzeptieren. Wie sonst könnten leute wie mekel westerwelle van der laien sschäuble in der regierung sein?
mfg
Christian meint:
(8.2.2010 um 21:16) Antworten
Was ist ein "Löschgesetz" .. eine Änderung des BKA Gesetzes ? .. muss das BKA jetzt effizienter mit Inhope und Co. zusammenarbeiten ? Muss das BKA jetzt auf den kürzesten Wege eine Löschung veranlassen (Abuse Mail an ausländischen Hostprovider) … das wäre doch mal was positives…
Daniel (Link) meint:
(8.2.2010 um 21:18) Antworten
aus Beck-Online-Newsletter:
"BGH-Präsident für Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutproben"
(im Zusammenhang mit ALkohol-Fahrten)
Quelle: siehe Link
Sebastian Salzgeber meint:
(8.2.2010 um 21:56) Antworten
@yag bluez:
Aber wird kopieren heute nicht von gewissen Lobbyverbänden zu "stehlen" umgedeutet? Die Musikindustrie spricht nicht vom kopieren sondern sogar vom Raubkopieren. Früher sagten wir Atomkraft. Heute Kernenergie.
Kleine Korrektur zu #3: Ermächtigungsgrundlage ist § 161 Abs. 1 StPO
FEH meint:
(9.2.2010 um 00:37) Antworten
"Mit der Sharing-Kultur des Internets aufgewachsen" ist die dümmste Ausrede überhaupt, man muss an ihrer Bildung zweifeln, wenn die Übernahme fremder Texte für sie normal sein soll.
Ich hoffe der originale Autor bekommt ein nettes Honorar für seine Mühe, wo er doch wesentlichen Anteil am Buch zu haben scheint.
Fuzzy meint:
(9.2.2010 um 07:31) Antworten
@Hobbyjurist: Es ist grundfalsch, mit welchen Mitteln hier Steuerfahndung betrieben wird. Es gibt nur hunderte von anderen Beispielen, bei denen der Rechtsstaat genauso wenn nicht noch mehr erodiert und bei denen eben nicht grossflaechig aufgeheult wird. Rasterfahndung, durchgewunkene Hausdurchsuchungen, Uebergriffe durch die Polizei usw. usw.
Das legt bei mir den Eindruck nahe, dass es den Leuten eben nicht (nur) um den Rechtsstaat geht sondern vor allem um das Wohlergehen der eigenen Klientel.
meckimesser meint:
(9.2.2010 um 09:52) Antworten
Bezeichnend dass diese junge Autorin kein Unrechtsbewußtsein zu haben scheint. Mal sehen ob das den ein oder anderen derer zur Besinnung bringt, die immer freies kopieren für alle fordern.
@meckimesser: Vorsicht: Unterscheide zwischen denen, die zum Privatgebrauch kopieren und denen, die es anschließend verkaufen.
Interessant auch der letzte Satz im zweiten Artikel zum Plagiat:
"Bleibt die Frage: Wie locker sieht Siv Bublitz die Sharing-Kultur des Internets, wenn Hegemanns Buch sich dort nicht länger nur bedient. Sondern plötzlich auch dort kursiert. Zum Beispiel in einer 200 MB-Datei mit dem Titel “250-ullstein-books-ebook”?"
Hobbyjurist meint:
(9.2.2010 um 14:24) Antworten
@marcus05: Natürlich nicht Soldaten hinschicken, sondern ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz schließen. Das wäre der rechtsstaatlich saubere Weg.
hiro meint:
(9.2.2010 um 15:16) Antworten
Literatur-Wunderkind: Vor dieser Aktion hatte ich noch nichts von ihr gehört. Jetzt habe ich zwei oder drei Textstellen gelesen, die wohl besonders "wortgewaltig" sein sollen. Ich lese da nur prätentiöses Blabla über ein Thema, das mich so wenig interessiert, daß es mir egal sein könnte, wie weit es von der Realität einer 16jährigen entfernt sein dürfte.
Die Textfetzen des Originaltextes dagegen fand ich stellenweise durchaus lesenswert und amüsant. Vielleicht bin ich allergisch gegen "Wunderkinder", denen man auch ohne Plagiatsnachweis schon anmerkt, daß sie fremdes Leben als das eigene ausgeben.
Hoffentlich verhilft dieser "Skandal" dem Original zu besseren Verkaufszahlen.
FEH meint:
(9.2.2010 um 17:57) Antworten
@hiro:
Apropos Verkaufszahlen des Originals: es wundert mich sehr, dass ich nicht sofort und überall auf einen Link zu Airens Weblog gestoßen bin – http://airen.wordpress.com/ — und ich keinen Link zu einer Verkaufsseite für das Buch gesehen habe. Damit dürfte die Aufmerksamkeit meist so verpuffen.
Was mich am meisten aufregt, ist dass der Vorfall bis jetzt nur geringe Konsequenzen zu haben scheint. Wenn ich mir in Erinnerung rufe was mir auf der Schule geblüht hätte oder jetzt auf der Uni, müsste der Verlag sämtlichen Gewinn an Airen auszahlen und das Buch vom Markt nehmen. Stattdessen ein halbherziges "Tut uns leid, aber…" und der Sueddeutsche-Blog schreibt "Kritik angetrieben vom Neid auf den frühen Erfolg".
Name (erforderlich) meint:
(10.2.2010 um 11:46) Antworten
Die "Digital Natives" entdecken also die Problematik des Plagiats und haben mit Helene Hegemann offenbar ein Opfer gefunden, auf das man auch mal eindreschen kann. Bei Firmen wie Textguard oder DigiRights ist man natürlich ganz anderer Meinung und nicht die Plagiierten sind bedauernswert, sondern die Plagiateure. Diese Bigotterie widert mich an.
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Ich finde bemerkenswert, wie viele Medien heute "Erosion des Rechtsstaates" rufen, wo es die Reichen trifft. Sonst aeussern sie sich nie oder feuern sogar zum Abbruch an.
Nicht verwertbar? Dachte die Frucht vom giftigem Baum oder wie das heißt gibts nur in Amerika?
Zum ersten Link:
1.
"kein Handeln ohne Gesetz"
Unsinn. Die Ermächtigungsgrundlage ist § 163 Abs. 1 StPO
2.
Zur Frage der Verwertbarkeit:
Die Daten sind verwertbar, da der Rechtskreis der Beschuldigten nicht betroffen ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nur solche Verfahrensverstöße zu einem Verwertungsverbot führen können, die die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten berühren.
Demzufolge wird ein Verwertungsverbot verneint, wenn ein Zeuge unter Verstoß gegen seine Schweigepflicht (§ 203 StGB) vor Gericht aussagt. Eine solche Aussage ist ebenfalls verwertbar (st. Rspr. des BGH). Für den vorliegenden Fall kann daher nichts anderes gelten, zumal das Deutsche Starfrecht ohnehin nicht einschlägig ist. Jedenfalls soll aber auch § 17 UWG nicht die Beschuldigten vor Strafverfolgung schützen, deren Rechtskreis ist daher nicht berührt.
Aus diesen Gründen sind die Daten verwertbar.
@Fuzzy: Es ist gut, daß etwas gegen Steuersünder unternommen wird. Es ist aber grundfalsch, mit welchen Mitteln dies geschieht. Auch wenn das Volk bei dem Aufdecken von Steuersündern vor Freude johlen sollte, der Ankauf gestohlener Daten bleibt ein Handel mit Kriminellen.
Man kann daten nicht stehlen.
Daten kann man kopieren aber ohne jeden zweifel nicht stehlen. Denn wo auch immer diese daten kopiert worden sind sind sie noch vorhanden, also nicht gestohlen worden.
Das finde ich als argument gegen den kauf noch armseliger als günnis versuch das als einen verstoss gegen das urheberrecht anzusehen. Privatkopieen sind schlieslich erlaubt und der staat wird diese daten sicher nicht als cd oder sonstwie weiter verkaufen wollen.
Das DE inzwischen eine echte bananenrepublik ist muss man akzeptieren. Wie sonst könnten leute wie mekel westerwelle van der laien sschäuble in der regierung sein?
mfg
Was ist ein "Löschgesetz" .. eine Änderung des BKA Gesetzes ? .. muss das BKA jetzt effizienter mit Inhope und Co. zusammenarbeiten ? Muss das BKA jetzt auf den kürzesten Wege eine Löschung veranlassen (Abuse Mail an ausländischen Hostprovider) … das wäre doch mal was positives…
aus Beck-Online-Newsletter:
"BGH-Präsident für Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutproben"
(im Zusammenhang mit ALkohol-Fahrten)
Quelle: siehe Link
@yag bluez:
Aber wird kopieren heute nicht von gewissen Lobbyverbänden zu "stehlen" umgedeutet? Die Musikindustrie spricht nicht vom kopieren sondern sogar vom Raubkopieren. Früher sagten wir Atomkraft. Heute Kernenergie.
Copying Is Not Theft
http://www.youtube.com/watch?v=djVaJN0f0VQ
@Sebastian C.:
Kleine Korrektur zu #3: Ermächtigungsgrundlage ist § 161 Abs. 1 StPO
"Mit der Sharing-Kultur des Internets aufgewachsen" ist die dümmste Ausrede überhaupt, man muss an ihrer Bildung zweifeln, wenn die Übernahme fremder Texte für sie normal sein soll.
Ich hoffe der originale Autor bekommt ein nettes Honorar für seine Mühe, wo er doch wesentlichen Anteil am Buch zu haben scheint.
@Hobbyjurist: Es ist grundfalsch, mit welchen Mitteln hier Steuerfahndung betrieben wird. Es gibt nur hunderte von anderen Beispielen, bei denen der Rechtsstaat genauso wenn nicht noch mehr erodiert und bei denen eben nicht grossflaechig aufgeheult wird. Rasterfahndung, durchgewunkene Hausdurchsuchungen, Uebergriffe durch die Polizei usw. usw.
Das legt bei mir den Eindruck nahe, dass es den Leuten eben nicht (nur) um den Rechtsstaat geht sondern vor allem um das Wohlergehen der eigenen Klientel.
Bezeichnend dass diese junge Autorin kein Unrechtsbewußtsein zu haben scheint. Mal sehen ob das den ein oder anderen derer zur Besinnung bringt, die immer freies kopieren für alle fordern.
@Hobbyjurist:
Was soll man sonst machen? Soldaten hinschicken?
@meckimesser: Vorsicht: Unterscheide zwischen denen, die zum Privatgebrauch kopieren und denen, die es anschließend verkaufen.
Interessant auch der letzte Satz im zweiten Artikel zum Plagiat:
"Bleibt die Frage: Wie locker sieht Siv Bublitz die Sharing-Kultur des Internets, wenn Hegemanns Buch sich dort nicht länger nur bedient. Sondern plötzlich auch dort kursiert. Zum Beispiel in einer 200 MB-Datei mit dem Titel “250-ullstein-books-ebook”?"
@marcus05: Natürlich nicht Soldaten hinschicken, sondern ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz schließen. Das wäre der rechtsstaatlich saubere Weg.
Literatur-Wunderkind: Vor dieser Aktion hatte ich noch nichts von ihr gehört. Jetzt habe ich zwei oder drei Textstellen gelesen, die wohl besonders "wortgewaltig" sein sollen. Ich lese da nur prätentiöses Blabla über ein Thema, das mich so wenig interessiert, daß es mir egal sein könnte, wie weit es von der Realität einer 16jährigen entfernt sein dürfte.
Die Textfetzen des Originaltextes dagegen fand ich stellenweise durchaus lesenswert und amüsant. Vielleicht bin ich allergisch gegen "Wunderkinder", denen man auch ohne Plagiatsnachweis schon anmerkt, daß sie fremdes Leben als das eigene ausgeben.
Hoffentlich verhilft dieser "Skandal" dem Original zu besseren Verkaufszahlen.
@hiro:
Apropos Verkaufszahlen des Originals: es wundert mich sehr, dass ich nicht sofort und überall auf einen Link zu Airens Weblog gestoßen bin –
http://airen.wordpress.com/ — und ich keinen Link zu einer Verkaufsseite für das Buch gesehen habe. Damit dürfte die Aufmerksamkeit meist so verpuffen.
Was mich am meisten aufregt, ist dass der Vorfall bis jetzt nur geringe Konsequenzen zu haben scheint. Wenn ich mir in Erinnerung rufe was mir auf der Schule geblüht hätte oder jetzt auf der Uni, müsste der Verlag sämtlichen Gewinn an Airen auszahlen und das Buch vom Markt nehmen. Stattdessen ein halbherziges "Tut uns leid, aber…" und der Sueddeutsche-Blog schreibt "Kritik angetrieben vom Neid auf den frühen Erfolg".
Die "Digital Natives" entdecken also die Problematik des Plagiats und haben mit Helene Hegemann offenbar ein Opfer gefunden, auf das man auch mal eindreschen kann. Bei Firmen wie Textguard oder DigiRights ist man natürlich ganz anderer Meinung und nicht die Plagiierten sind bedauernswert, sondern die Plagiateure. Diese Bigotterie widert mich an.