„Tilgungsverordnung“ sorgt für weiße Weste

Ein Staatsanwalt der Paderborner Staatsanwaltschaft ist, wie berichtet, befördert worden, obwohl auf seinen privaten und dienstlichen Computern vor neun Jahren kinderpornografisches Material gefunden worden war. Die pikante Personalie hat das Justizministerium auf Anfrage bestätigt, spricht aber von einem „Routinevorgang“.

Seinerzeit gab es gegen den Beamten keine öffentliche Gerichtsverhandlung – das Ermittlungsverfahren war von der Detmolder Staatsanwaltschaft sang- und klanglos eingestellt worden. Der Beamte musste eine Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro zahlen. Als er sich im vorigen Jahr auf die Stelle eines Gruppenleiters bewarb, hatte er bereits seit 2005 per „Tilgungsverordnung“ dienstrechtlich wieder eine weiße Weste und bekam von seinem Vorgesetzten eine sehr gute Beurteilung.

Nachdem der Generalstaatsanwalt in Hamm auch noch die Beförderung empfahl, entschied diese abschließend per Federstrich Jan Söffing (FDP), Staatssekretär des Justizministeriums. Dessen Sprecher Ulrich Hermanski erklärt: „Die Personalakte enthielt keinerlei Hinweise auf den Sachverhalt.“

Die mögliche Straftat oder ein Hinweis auf das Ermittlungsverfahren habe sich „aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften“ zur Zeit der Beförderung in der Akte „nicht wiederfinden dürfen“. Weil das Disziplinarverfahren im Herbst 2002 abgeschlossen war, musste es, so die Auffassung des Ministeriums, aufgrund der internen Vorschriften drei Jahre später „getilgt“ sein.

Es sei, so Hermanski, weder möglich gewesen, die Beförderung zu versagen, sie sei auch nicht mehr rückgängig zu machen. Dennoch hat die Ernennung ein parlamentarisches Nachspiel. Die Landtagsabgeordnete Monika Düker (Grüne) will mit einer Anfrage von der Landesregierung wissen, wie die den Sachverhalt bewertet. (pbd)