Steuer-CD: Anzeige gegen Ermittler
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth hat Mitarbeiter der Wuppertaler Steuerfahdnung und alle, die für den Ankauf der Steuer-Sünder verantwortlich sind, Strafanzeige bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft erstattet. Hier seine Begründung:
Der Kauf der sogenannten „Steuer-CD“ mit gestohlenen Bankdaten umfasst ca. 1.500 Datensätzen aus der Schweiz. Die Übergabe soll in Frankreich erfolgen. Vier Steuerfahnder aus Wuppertal seien zu einem Geheimtreffen mit dem Informanten unterwegs, berichtet der “Focus” unter Berufung auf Ermittlerkreise. Dem Datendieb sei an einem Treffen im Ausland gelegen, weil er in Deutschland mit einer Verhaftung rechnen müßte und die CD beschlagnahmt werden könnte.
1.500 Datensätze sind ein urheberrechtlich geschützten Datenbank (§§ 2, 87a UrhG). Spätestens das Auslesen dieser CD auf einem Computer stellt eine Vervielfältigungshandlung dar (§§ 16, 106 UrhG). Die Beschuldigten haben keine Rechte an dieser Datenbank. Angesichts des Kaufpreises von über 2 Mio. € ist von einer gewerblichen Verletzungshandlung auszugehen, so es keines Strafantrags des Rechteinhabers bedarf (§ 109 UrhG). Die Beschuldigten haben daher eine Raubkopie einer urheberrechtlich geschützten Datenbank erworben, bzw. an deren Erwerb mitgewirkt und diese vervielfältigt.
Sollte kein Auslesen dieser CD auf einem Computer erfolgen, diese Datensätze also nicht ausgewertet werden, so liegt für eine „nicht benutzbare“ CD kein Gegenwert von über 2 Mio. € vor. Mit dieser Zahlung wäre dann der Tatbestand der Untreue erfüllt.
Der Sachverhalt ergibt zumindest einen Anfangsverdacht i. S. v. § 152 II StPO für eine Vergeben gem. §§2, 87a; 16, 17; 106, 108a UrhG bzw. § 266 StGB.
Natürlich müssen (und sollen) die Finanzämter jedem Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen. Dies ergibt aber kein Recht zu einer Urheberrechtsverletzung. Urheberrechte unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. Von einer Einwilligung der Banken ist ja nicht auszugehen.
Nachtrag: Rechtsanwalt Thomas Stadler zu der Strafanzeige
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

1…2…3…dann ists' vorbei mit der Rechtsbrecherei…
Der Günni wie er lacht und lebt. Kurz bevor eir einmaschiert noch so eine Spassstrafanzeige!
Ach du Scheiße! Der war wohl zu lange nicht mehr in den Schlagzeilen. Der müsste doch dieser Tage in den Bau einfahren ..? http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31683/1.html
Ja! Der Günni hat ganz klar ein Aufmerksamkeitsdefizit (krankhaft oder nicht).
@fachkundige RAs: halt die klage aussicht auf erfolg? wie sehen sie das?
Man sollte sich alle Namen von den Leuten die sich jetzt öffentlich gegen den Kauf aussprechen aufschreiben, und nach dem Kauf mal mit der Liste vergleichen.
Ich tippe auf 100% Übereinstimmung.
der alte haudegen kann es nicht lassen und meldet sich nochmal zu wort, bevor seine resozialisierung ihn zum zusehen verdammt. vielleicht hat wolf häger eine beschäftigung danach für ihn, potential ist schliesslich vorhanden.
Ist "auslesen" (ich interpretiere dies einmal als benutzen, ergo öffnen der Datenbank auf dem Datenträger) der Datenbank eine Vervielfältigung? Kaum vorstellbar, denn sonst dürfte man nach EULAs und Lizenzen eigentlich garkeine Software benutzen, die auf CDs geliefert werden und eben eine Vervielfältigung verbieten, oder?
Ich bin zwar kein "fachkundige RA" aber das kanst du dir doch selber denken. Die Steuerfahndung hat das eingehend rechtlich prüfen lassen. Der Günni stellt eine Strafanzeige um in die Medien zu kommen. Die Vorstellung Günnis' von Rechtsstaat decken sich höchstens in Teilen mit dem Hamburger Landgericht. Alle anderen Landgericht vertreten völlig andere Rechtsauffassungen.
Null Chance auf Erfolg. Staatsanwalt liest den Absender und schon ist das Schreiben so gut wie im Archiv.
Amüsant wie immer.
*g* egal was es ist. Humorpotenzial hat das allemal. Und Leute, mal unter uns:
Das erstemal steht er auf der richtigen Seite…
Made my day…ich sitz hier nur noch lauthals lachend vor dem Rechenknecht. *g*
Eigentor UV
Ich habe da ein handschriftlich beschriftestes Blatt Papier mit den Daten von 17 Hunden, die keine Hundesteuer bezahlen. Für freundliche Kaufangebote treffen Sie mich immer mittwochs zwischen 22 und 24 Uhr am defekten Laternenmast in der Bahnhofstraße …
Was ist denn mit der Duldungspflicht des Berechtigten nach § 87c Abs. 2 UrhG? Mein Ansatz wäre eher eine Strafbarkeit des Ankäufers nach § 259 StGB gewesen, mit § 17 UWG als Vortat. Zugegeben, nicht unbedingt intuitiv und ein bissl konstruiert, aber ich find's ganz elegant…
Da möchte ich mich hiermit für Ihren werten Kollegen einsetzen und bitte darum das Hausverbot hierdrunter ausnahmsweise aufzuheben.
@Nicky(5):
Man sollte sich alle Namen von den Leuten die sich jetzt öffentlich gegen die Sperrung von KiPo-Seiten aussprechen aufschreiben, und nach dem Auswerten der Sperrseiten-Logs mal mit der Liste vergleichen.
Ich tippe auf 100% Übereinstimmung.
Eines muss man Günni lassen.
Er schreibt und schreibt und schreibt, obwohl Ihm schon seit der alten BBS-Zeit bekannt sein müsste, dass er dadurch seine Popularität nicht umbedingt steigert, jedenfalls nicht im positiven Sinne.
Der würde Leute, die sachdienliche Hinweise geben, wohl auch verklagen.
dradio.de/dlf/sendungen/themenderwoche/1120273/
Mehr gibts zu dem Thema Steuer-CD nicht zu sagen.
Interessant ist aber schon wie die juristischen Laien links und rechts vom Wasser ihre Meinung kundschreien.
Hat jemand gestern Anne will gesehen ? Das tut weh …
Die Sache ist die: Gravenreuth hat teilweise recht! (Und ja, das tut weh bei dem das sagen zu müssen :-/ ). Datenbanken geniessen auch in Deutschland urheberrechtlichen Schutz. Das auslesen selbst dürfte keine Probleme bergen, der Kauf allerdings schon.
Und je nachdem wie der Informant an die CD gekommen ist kann da auch noch sehr viel mehr zusammenkommen (§202a,c STGB, im extremfall im Zusammenhang mit c auch §303 STGB ). Und dafür wird er vom den verantwortlichen entlohnt.
Natürlich ist es keine Hehlerei*, wie gestern einige im Fernsehen behauptet haben, aber auch die restlichen Aspekte sowie die entsprechenden Rechtsbrüche im Ausland die hier vergoldet werden genügen IMHO um so einen deal strikt abzulehnen.
Und nein, ich verdiene nicht viel Ged, im Gegenteil, halte mich während meinem Studium gerade so über Wasser.
* Wie sieht das eigentlich aus, wenn die DatenCD in der Bank lag un diese vom Informanten geklaut wurde ? Natürlich sind Daten keine Güter, aber der Rohling war ja bereits beschrieben. Heisst dass, das in dem fall für den gestohlenen Gegenstand x Mio. bezahlt werden und es demnach doch Hehlerei ist ?
§ 257 StGB, würde ich zumindest anprüfen, scheitert ab wohl an der Unmittelbarkeit des Voreteils aus der Vortat.
Die Kaufsumme als Erlös dürfte nicht mehr un mittelbar sein.
Kann man aber auch anders sehen….
@Hmph (18)
Und wenn es ein V-Mann wäre, der die kriminelle Vereinigung (umgangssprachlich auch Bank bezeichnet) unterwandert hat um Straftaten aufzudecken?
dachte der wär verknastet…
Der Günni argumentiert sicher auch mit dem Urheberrecht, wenn die Polizei ihn wegen Trunkenheit am Steuer anhält. Wenn man nur einen Hammer hat, sieht halt jedes Problem aus wie ein Nagel.
@Hmph: Gravenreuth hat zumindest insofern Unrecht, als dass selbst bei bejahen von öffentlichem Interesse nicht er antragsberechtigt ist, sondern von Amts wegen ermittelt wird.
@Hmph: Woran würdest Du denn die Hehlerei scheitern lassen?
… und falls es mit der Anzeige nicht klappt, kann Günni die Beteiligten ja immer noch urheberrechtlich abmahnen. ;-)
Seltsam!
Die Leser hier unterstellen Gravenreuth alles Unschöne, wie z.B. "Aufmerksamkeitsdefizit", aber selber sind gefühlte 95% nicht in der Lage, einen sachlichen Beitrag zum Sachverhalt zu leisten, sondern können nicht mehr, als kindisch auf den Anzeigenerstatter rumzuhacken.
Selbst wenn das Anliegen von GvG es sein sollte, was ihm hier unterstellt wird, frage ich mich, in wie weit sich diese Leute sich GvG überlegen fühlen?
Sehr geehrter Herr Oberbundesstaatsanwalt!
Ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen sämtliche Staatsanwälte, die jemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, wegen Verletzung der Urheberrechte der Anzeigeerstatter, einschließlich einer Strafanzeige gegen Sie wegen der Verletzung meiner Urheberrechte an dieser Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Freiherr von und zu Frankenstein.
Wer hat denn den Datensatz erstellt? Wenn der Verkäufer gezielt Daten kopiert hätte, wäre er der Herstellter des Datensatzes. Damit kein fremdes Urheberrecht.
"@fachkundige RAs: halt die klage aussicht auf erfolg? wie sehen sie das?"
Ich bin zwar RA, aber nicht fachkundig. Aber ich sehe vor allem keine Klage.
>>Und wenn es ein V-Mann wäre, der die kriminelle Vereinigung (umgangssprachlich auch Bank bezeichnet) unterwandert hat um Straftaten aufzudecken?<<
Ein V Mann der DE Finanz Behörde in der Schweiz (Ausland)!?!?!
Was ist wenn bei der Übergabe in Frankreich alle beteiligten verhaftet werden und die 2,5 Mille sowie die CD beschlagnahmt wird?? oder sind solche geheimen Geschäfte in F. legal??
Na ja dann kann ich eventuell in der zb. Schweiz einen (zb.) Diamanten klauen diesen einem Schmuckhändler in zb. DE anbieten, die Übergabe aber in Frankreich machen da ich sonst mit meiner Verhaftung und der beschlagnahme des Diamanten in DE rechnen muss!!
Ei warum ersucht die Schweiz den nicht Frankreich diesen Handel zu unterbinden???
die ganze Welt konnte es lesen das die CD Übergabe in F ist.
Na jetzt werden dem Datenklauer TÜR und TOR geöffnet, ist ja ein Millionen Geschäft und fast kein Risiko!!
Früher hieß das Denunziantentum die BLOCKWARTE lassen Grüßen
Nein ich habe kein Geld in der Schweiz oder anders wo!!!
ARMES ARMES DEUTSCHLAND
@Thomas:
"Woran würdest Du denn die Hehlerei scheitern lassen?"
(Disclaimer: Bin kein Jurist und weiß, dass es nur die Wikipedia ist)
Wikipedia sagt zu "Hehlerei":
Gibts bei Daten nicht.
Also 'ne witzige Idee ist es allemal…
Demnächst geht man also gegen Durchsuchungen so vor, dass man der StA einfach kein Nutzungsrecht an den auf dem Computer gefundenen Daten einräumt – denn dann dürfen sie ja nach GvG's Logik nicht verwendet werden. Hach, wer braucht da noch Verschlüsselung…
@RA JM:
er hat sicher schon die einschlägigen Banken als potentielle Mandanten kontaktiert :)
Gehört zum Urheberrecht nicht sowas wie "Schöpfungshöhe"?
Also, kann man Urheberrecht an Daten wie Name, Kontoguthaben und ähnlichem haben?
Das dürfte genauso ausgehen, wie die Strafanzeige gegen die Wuppertaler StA wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung.
Dieses "wild um sich anzeigen und klagen" hat bei Günni IMO schon lange pathologische Ausmaße angenommen.
Ich wette, wenn er eingefahren ist, hat er innerhalb weniger Wochen sämtliche Mithäftlinge und das gesamte Gefängnispersonal, bis hin zum Direktor, angezeigt und verklagt.
Die Klagen und Anzeigen, die er gegen mich losgelassen hat, waren ja immer recht amüsant, besonders der Textmüll, den er vermutlich für Schriftsätze hält.
Dass er dabei immer auf den Bauch gefallen ist, lindert den Drang meines Anwaltes zum fremdschämen nur schwach.
@5zjunge:
Dann muss er aber erst sein Kanzleischild an die Zellentür schrauben. :-))
Vorweg: Ich habe bei weitem nicht genug Geld, dass sich ein Schwarzgeldkonto lohnen würde.
Aber mal ganz ehrlich – ist diese CD mehr als ein paar cent wert ?
Mal ganz theoretisch und unter uns, angenommen, der Verkäufer hätte etwas gegen Bob, der nicht gerade arm ist. Und ganz ganz banale Computerkenntnisse. Woher zur Hölle wissen die Ermittler, dass der Verkäufer nicht einfach den Namen eines echten Steuerschwindlers durch Bob ersetzt ?
Wenn das nicht auszuschliessen ist, woher weiß man denn dann, dass nicht zwei Einträge manipuliert wurden ? (Man kann ja nicht nur Namen ändern, z.B. eine Null irgendwo ranzuhängen kann auch ganz schön hässliche Folgen haben.)
Solange die Banken die Integrität der Daten nicht bestätigen hätte der Verkäufer sich die ganze CD ausdenken (oder wahrscheinlicher) per Skript basteln können.
Letztenendes zahlt also jemand mehrere Millionen für etwas, das schlimmstenfalls Müll und bestenfalls zweifelhaft ist.
Im allerbesten Fall ist das ein so guter Anfangsverdacht wie "Der Herr X.Y. hat gesagt, dass …".
Kann man eigentlich Politiker oder politische Organe wegen Untreue anklagen, wenn sie Geld für so einen Schwachsinn ausgeben (lassen) ?
Klar, FvG hat sicher auch vorsorglich eine Strafanzeige gegen Ermittler und Sachverständige gestellt, die sich die beschlagnahmte CD dann anschauenen müssen. Immerhin verüben diese genau die Vervielfältigungshandlung, die er beanstandet…
Ist es nicht eher so, daß das Auswerten von Beweismitteln durch eine Ermittlungsbehörde üblicherweise rechtmäßig erfolgt? Und zwar unabhängig davon, über welche Wege die Beweismittel dorthin gekommen sind. Und die CD enthält ja (vermutlich) Beweismittel für Steuerhinterzieung, warum sollten die Ermittler sich strafbar machen, wenn sie die auswerten?
Bin ich eigentlich der einzige, der rechtliche Bedenken gegen den Kauf der CD hat? In diesem Sinne ist doch die Anzeige ganz nett. Auch wenn klar ist, dass die StA das Verfahren einstellen wird…
Mal m Ernst: Der Eigentümer, der ein Gut zurückkauft, das ihm zuvor gestohlen worden ist, ist kein Hehler. Ebensowenig ist es der Staat, der Informationen kauft, die ihm die Steuerpflichtigen zuvor rechtswidrig vorenthalten haben. Und völlig selbstverständlich gehen die Strafverfolgungsbehörden Hinweisen nach, die ihnen die Hinweisgeber unter Verletzung arbeits- oder beamtenrechtlicher Verschwiegenheitspflichten offenbart haben. Schließlich sind die Daten ja allenfalls unter Verletzung schweizerischer Vorschriften erlangt worden. An die sind aber die deutschen Verfolgungsbehörden nicht gebunden. Alle Staaten, die Nachrichtendienste unterhalten, verletzen tagtäglich Rechtsvorschriften anderer Länder, um sich Informationen zu verschaffen. Das Gerede von der Hehlerei ist nach alledem nichts als Heuchelei.
Frage: Warum ist GvG eigentlich noch Rechtsanwalt? Ich dachte, ab einem Jahr Freiheitsentzug wird in der Regel auch die Zulassung entzogen.
Hier mit dem UHG zu argumentieren, ist natürlich lustig. Das muss ja inzwischen für (fast) alles herhalten. Ich (IANAL) halte den Ankauf allerdings für legal, wenn auch nicht für legitim. Denn indirekt fordert das ja dazu auf, dem Staat illegal die Informationen zu verschaffen, die er legal nicht erhalten kann. Ab wann werden dann Einbrecher Wohnungen durchsuchen, für die es keinen HD-Beschluss gibt? Ab wann werden illegale Telefonmitschnitte angekauft?
UrhG § 87c Abs. 2:
Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde sowie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit.
Gravenreuth hätte auch mal die anderen Absätze lesen sollen.
Wenn es dem Herren vG wenigstens WIRKLICH um den Sachverhalt gehen würde – ok. Da das aber – soweit lehne ich mich mal aufgrund der Vorgeschichte aus dem Fenster – sicherlich _nicht_ der Grund ist… naja.
Bei 1500 Datensätzen aus bestimmt mehreren zehn- bis hunderttausenden greift doch bestimmt das Zitatrecht :-D
Aber mal ernsthaft: Sind Datenbanken irgendwie urheberrechtlich geschützt? Als Informatiker sehe ich darin nur "seelenlose" Ansammlungen von Zahlen und anderen stückhaften Daten, und kann da nichts dran finden was urheberrechtlich irgendwie schützenswert wäre.
Ich verstehe nicht, warum die Schweizer Bank(en) nicht Anzeige wegen Diebstahls der Daten erstellen und dann die deutschen Polizisten um Amtshilfe bitten.
Sie müssten doch den Überbringer der CD dann festnehmen, oder? Man weiß, dass Daten geklaut wurden und statt den Dieb festzunehmen, kauft Deutschland ihm die geklauten Daten ab… Verstehe ich nicht!
Beim Günni erledigt doch der Praktikant die Lesearbeit. Wüsste nicht, dass der Günni lesen könnte :)
Volle Zustimmung an RA Lothar Müller-Güldemeister. Endlich mal ein Jurist mit gesundem Menschenverstand. Der hilft immer, besonders bei juristischen Sachen.
Frage; Ist nicht § 202a StGB einschlägig.
Jaja, der Günni…
Eine Sache ging mir aber auch durch den Kopf: An den gestohlenen Datensätzen kann das FA nach deutschen Recht ja kein Eigentum erwerben (wie auch, die sind ja nicht mal gutgläubig, und selbst wenn, würde es keine Rolle spielen). Wenn die Banken jetzt auf Herausgabe der Daten klagen würden, müssten das FA dann nicht… ? Evtl. sanieren sich die Schweizer Banken ja so?
Sollte der Typ nicht eigentlich hinter Gittern sitzen (also ich meine nicht sollte im sinn von sollen sondern im sinn von "wurde eingeknastet")?
@RA Lothar Müller-Güldemeister:
Autsch! Ihr Beitrag tut richtig weh. Die Hehlerei bezieht sich auf die durch eine Straftat erlangten Daten(banken), nicht auf die "entzogenen" Gelder, für welche möglicherweise keine Steuern gezahlt wurden.
ich lese hier immer nur Diebstahl.
§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache …
Daten sind keine beweglichen Sachen.
Auch ich teile die excellent begründete Meinung von RA Lothar Müller-Güldemeister!
@7 Schwabe
Es ist lang her, aber da hat ein Gericht mal begründet, eine Datei, geöffnet und somit im Cache eines PC vorhanden, sei schon eine "Vervielfältigung" im Sinne des Gesetzes. Ich glaube es war sogar eine Geschichte die FvG angeleiert hatte …
Im ersten Satz fehlt ein "gegen", sonst ist der grammatikalisch nicht korrekt.
Zum Thema enthalte ich mich.
Wir reden hier nur von MUTMASSLICHEN Steuersünder!
Es ist wohl richtig das auf der CD Daten von Kontoinhabern sind AAAAber ob diese auch wirklich Steuern hinterzogen haben im Sinne der Gesetze ist noch lange nicht raus.
Ob das jetzt wahllos herunter geladene Daten sind oder mit System, weiss keiner auch nicht der Staat, die Mutmassungen über die Höhe der zu zahlenden Steuern sind wohl nur geschätzt!
denn dass sind meistens ja nur die zu versteuernden Zinsen, bzw. natürlich können auch ganze Schwarzgeld Konten darunter sein, aber das ist nur mit Aufwändiger Überprüfung heraus zu finden.
Es wäre eine Lachplatte wenn sich die Verdächtigungen weitestgehend in Luft auflösen! Siehe das mit viel TamTam durch gezogene Kinderporno blablabla, was oder wer, blieb am ende im Fahndungsnetz bzw. wo erhärtete sich der Anfangs Verdacht? hängen geblieben sind wohl sehr sehr wenige?!?!
Klar das es immer wieder Leute in DE gibt die Ihre "Sauer verdienten" Euros die ja auch mal irgend wie versteuert wurden, in Sicherheit bringen wollen.
Selbst die Parteien Bunkern Gelder auf geheimen Konten. Ob diese dann auch angegeben werden oder sind Parteien nicht Steuerpflichtig? k.A.
Ich glaube wir warten erst mal ab und streiten dann weiter!
in diesem SINNE eine gute Nacht
Schade, das dieses Forum nun auch langsam zum "me too" Forum verkommt, in dem FvG-Bashing vor die Sache stellt. Waren die Zeiten schön, in denen man hier juristische Diskussionen fand….
Also: Helerei kommt nicht in Betracht, solange die CD – als Sache – nicht der Bank gehört hat.
Urheberrecht wird dann interessant – ohne mich jetzt speziell kundig gemacht zu haben – wenn die Daten aus dem Zentralrechner o.ä. auf eine CD kopiert wurden. Dies könnte eine Vervielfältigungshandlung der (urheberrechtlich geschützten) Datenbank sein, die dadurch gewerblich wird, daß sie für einen nicht unerheblichen Preis verkauft wird.
Oder??
Die Begründung ist doch völlig verblödet, oder? Weder sind Datenbanken urheberrechtlich geschützt, noch ist das blanke Auslesen eine Vervielfältigung.
@54 derschusti
Das ist Sinn und Zweck der Ermittlung: ob sich ein Tatverdacht bestätigt oder die ganze Aktion eine "Luftnummer" war. Aber ermitteln sollte die Steuerfahndung auf jeden Fall. Bei Schwarzarbeit ist man ja auch nicht so ziemperlich. Da wird ja auch jeder Verdächtige unter die Lupe genommen.
@ Nr. 57 der Rösrather
Ist sowieso alles das Gleiche. Bringen Sie den Schuldigen auf die Anklagebank. Fertig !
Der Rechtsstaat ist Ihnen vollkommen egal.
Ihr Motto lautet: Legal, Illegal, Scheißegal.
Hm, Daten sind in GER nach ständiger Rechtsprechung keine Sachen… Sorry… Aber die CD? War es eine der Bank? Dann also immer raus damit.
@DetlevT:
Günni ist:
a.) CSU- Mitglied und
b.) Mitglied der RAK München.
Noch Fragen?
Man liest hier eindeutig in zu vielen Kommentaren den Tenor, dass mutmaßliche Tatverdächtige (in diesem Fall mutmaßliche Steuerhinterzieher) keine Recht mehr haben. Hauptsache ran an die Kohle, das "wie" ist egal.
Hat jemand ernsthafte Zweifel daran, dass der Verkäufer der CD nicht dazu berechtigt ist/war, diese Daten zu kopieren, und jemandem zum Verkauf anzubieten ?
Wie kann man ernsthaft gutheißen, dass illegal beschaffte Beweise vor Gericht verwendet werden ?
Der Zweck heiligt nunmal nicht die Mittel.
@ Nicky
Wenn Sie Ahnung hätten von der Materie, wären Ihnen sofort zwei Dinge aufgefallen: Wer sein Geld ins Ausland transferiert, um Steuern zu sparen, der muß dafür eine bestimmte (relativ große) Summe zur Verfügung haben, sonst ist es völlig witzlos (vor Jahren war die Untergrenze ca. 500 000 D-Mark). Derart viele Vermögende werden wohl nicht unter den Kommentatoren hier sein. Wer aber mit einigermaßen guten Gründen glaubt, er wäre direkt von der Sache betroffen, würde wohl vermeiden, sich jetzt lautstark in der Öffentlichkeit zu melden. Ergo: Denkfehler auf der ganzen Linie bei Ihnen.
Kommentar Nr. 1:
Nach ausgibigem Lachen und Erholung davon, einem Glas Wasser und nochmaligen Lesen samt Gelächter.
"You made my day, Günther von und wo"
Kommentar Nr. 2:
Hallo Herr Freiherr, Anzeigen schreiben ergibt keine Haftverschonung, nichtmal bei der Kronzeugenregelung, und ich glaube auch nicht das sie wegen Schwarzgeld Angst vor der Steuer haben müssen.
nur mal so als anregung an die eingangs genannte anzeige. soweit die cd im ausland erstellt wurde, wäre ja wohl zu prüfen, ob dort urheberrecht verletzt wurde. auf das deutsche recht kommt es erstmal gar nicht an.
zu der teilweise vertretenen empörung:
es ist nicht die erste cd, die von deutschland gekauft wurde/wird. eine prüfung ergab damals, daß der kauf rechtlich in ordnung ist. wenn eine solche erneute prüfung zu dem gleichen ergebnis kommt, ist meines erachtens der staat schon alleine unter dem gesichtspunkt der steuergerechtigkeit dazu verpflichtet, diese möglichkeit erneut auszunützen.
die rechte von mutmaßlichen tatverdächigen werden dadurch zunächst noch gar nicht berührt. diese können ja durchaus versuchen, in einem entsprechenden strafverfahren gegen sie sich damit zu verteidigen, daß die beweise nicht verwendet werden dürfen, das recht ist ihnen ja nicht abgeschnitten. wenn die hier immer wieder gern aufgestellte behauptung stimmt, dann werden diese den prozeß gewinnen.
A)
Zur Strafbarkeit des Bänkers, der die Daten entwendet hat (nach dem StGB):
§ 242 StGB (-); Daten sind keine Sachen
§ 202a (-); der Mitarbeiter in der Bank verschafft sich nicht "unbefugt" die Daten, denn er hat berechtigten Zugang zu diesen.
§ 17 UWG (+)
B)
Zur Strafbarkeit der Beamten die am Ankauf beteiligt sind:
§ 259 StGB; Daten sind keine Sache
§ 17 UWG, 26, 27 StGB (-); die Tat ist bereits beendet
UrhG schon nicht anwendbar, da eine Datenbank mit Bankkundendaten nicht dem Urheberrecht unterliegen, ansonsten $ 87c Abs. 2 UrhG
C)
Zur Frage der Verwertbarkeit im Strafverfahren:
Die Daten sind verwertbar, da der Rechtskreis der Beschuldigten nicht betroffen ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nur solche Verfahrensverstöße zu einem Verwertungsverbot führen können, die die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten berühren.
Demzufolge wird ein Verwertungsverbot verneint, wenn ein Zeuge unter Verstoß gegen seine Schweigepflicht (§ 203 StGB) vor Gericht aussagt. Eine solche Aussage ist ebenfalls verwertbar (st. Rspr. des BGH). Für den vorliegenden Fall kann daher nichts anderes gelten, zumal das Deutsche Starfrecht ohnehin nicht einschlägig ist. Jedenfalls soll aber auch § 17 UWG nicht die Beschuldigten vor Strafverfolgung schützen, deren Rechtskreis ist daher nicht berührt.
Aus diesen Gründen sind die Daten auch verwertbar.
@58 horst
Entschuldigen Sie bitte das ich an ihrem Intellekt zweifele ..
@ RA Richter
Sie schreiben, es wäre nicht die erste CD, die von Deutschland gekauft wurde. Sie schreiben weiterhin, eine Prüfung ergab damals, daß der Kauf rechtlich in Ordnung war. Der Fall ist ja erst ca. zwei Jahre her und bekannt, zumindest bei Zeitungslesern wie mir. Und auch damals wurde ja das betroffene Nachbarland von deutschen Politikern in wüstester Weise und fast schon faschistoider Manier beschimpft. (Daß man so als Deutscher mit anderen Ländern nicht umgehen dürfte, auch schon aus Eigeninteresse, liegt ganz klar auf der Hand.) Wer die Prüfung damals durchgeführt hat, schreiben Sie nicht – aber bei dem angeführten Ergebnis ist klar, in wessen Auftrag diese Prüfung erfolgte. Aber wenn Sie denn tatsächlich Jurist sind, müßten Sie doch auch die Idee haben, daß es mehr als eine Meinung gibt, gerade in rechtlichen Dingen. Davon merkt man Ihrem Kommentar leider zuwenig an.
Mal 'ne Frage an die hier anwesenden Fachkundigen.
In der Liechtenstein-Affäre gab es letztlich keine rechtlichen Bedenken gegen den Ankauf der CD, und erste Gerichtsurteile scheinen das zu bestätigen. Der Steuerfahndung dürfte das bekannt sein. Angenommen, sie hätte sich im aktuellen, ähnlich gelagerten Fall trotzdem entschlossen, die Daten nicht zu kaufen bzw. keine Verhandlungen dahingehend zu führen. Wäre das dann Strafvereitelung im Amt?
Ich lese hier immer was von illegal beschafften Daten…
Das gesamte Schweizer Bankensystem ist illegal! Sie leisten sogar AKTIVE Beihilfe zur Steuerhinterziehung, indem sie beim Transferieren der Gelder gern behilflich sind. Sie scheissen auf unser Rechtssystem und beschuldigen nun Deutschland, dass wir so unverschämt sind und ihre kriminellen Machenschaften nicht unterstützen.
Dieses schmarotzende Bankensystem saugt andere Volkswirtschaften aus und rühmt sich noch damit.
Wenn man es nun endlich mal angehen würde, den Schweizern ihr kriminelles Geschäftsmodell zu zerschlagen, würden die ganz fix zum Drittweltland verkommen. Mit ´nem bisschen Käse, ein paar Taschenmessern und hässlich Uhren können die dann nicht mehr so groß aufspielen.
Was man in den letzten Tagen so in den diversen Talkshows zu hören bekommen hat, spottet wirklich jeder Beschreibung.
Gut wäre eine klare Ansage unserer Politiker, dass auch zukünftig solche Daten gekauft werden. Das würde das kleine streitsüchtige Völkchen am Rande der Alpen mal so richtig aufwirbeln ;-)
Da ist Günni aber nicht der erste: <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Frank-Hannig-Steuersuender-CD;art122,3022354" rel="nofollow">Dresdner Strafverteidiger zeigt Merkel an wegen "Hehlerei, Begünstigung von Straftaten, Ausspähen von Daten, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder auch die Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat"</a>
Seine Motivation gefällt mir zwar nicht, aber die Anzeige ist definitiv richtig. Es ist und bleibt hehlerei, wenn man Gestohlenes ankauft. Zumindest sehe ich als juristischer Laie das so. Was macht die Regierung da gleicher als den gemeinen Bürger?
@ Sebastian C. 66
Woher wissen Sie, dass diese Daten "befugt" kopiert wurden. Genau darum geht es.
Frage: Bankangestellte dürfen Daten vom Bankcomputer kopieren.
Das glauben Sie doch selbst nicht. Der Arbeitsvertrag verbietet genau dies und der Bankkundenvertrag schützt genau vor solchen Machenschaften.
Ihrer Ansicht folgend darf der Commerzbank- Angestellte in Frankfurt
Kundendaten kopieren und aus dem Bank mitnehmen ???
@anonym:
sie haben recht, gemeint ist von mir die rechtliche prüfung durch den staat. natürlich gibt es mehr als eine meinung dazu, ob die prüfung rechtlich zu dem richtigen ergebnis gekommen ist. ich wollte keinen abriss der meinungsvielfalt dazu abgeben. ich sehe nur eine logik darin, warum der deutsche staat jetzt ebenfalls die cd kaufen muß, wenn er bei seiner rechtsauffassung bleibt und vorliegend zu keiner anderen rechtlichen bewertung kommt/gekommen ist.
die von ihnen genannten beschimpfungen finde ich keinesfalls angebracht.
Wenn der Ankauf der CD so schlimm ist und die Schweizer sich ganz dolle grämen müssen, warum bieten sie dann nicht 3 Mio für die CD und gut ist?
@Monika:
Es kommt nicht auf Vertragsverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis an, sondern nur ob jemand befugt ZUGANG zu den Daten hatte. Wenn der Bankmitarbeiter das Passwort hat und dieses nicht anderweitig umgeht, dann hat er auch befugt ZUGANG zu den Daten. Es kommt nicht darauf an, ob ihm der Arbeitsvertrag das Kopieren erlaubt oder nicht, spielt für § 202a StGB keine Rolle. Beachten Sie aber die Strafbarkeit nach § 17 UWG. Der ist auch für Ihre Frage, ob der Bankangestellte in Frankfurt die kopierten Daten mitnehmen darf, der entscheidende Maßstab.
Gravenreuth ist wohl noch Rechtsanwalt und auch seine Kanzlei (wegen deren Auflösung er bis Februar Aussetzung des Vollzugs beantragt hatte) findet sich noch im Internet. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung von über 12 Monaten ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth mit Ziel des Ausschlusses aus der Anwaltskammer und der Entziehung der Befähigung zum Richteramt eingeleitet (nachdem die Anwaltskammer dies seit Jahren verschleppt hat). Das dauert halt, man bewegt sich in CSU-Kreisen…
Ich verstehe nicht wieso jetzt plötzlich die Verwertung illegal beschaffter Daten bejubelt wird.
@ RA Richter Wenn unser Staat plötzlich etwas für legal erklärt bin ich immer skeptisch. Laut unserem Staat haben wir in Afghanistan keinen Krieg, es ist kein großes Problem Geständnisse von Folteropfern zuzulassen und es gab keinen Angriffskrieg gegen Serbien. Und da soll ich denen abnehmen das sie bei Kleinigkeiten nicht lügen?
Anzeigen schreiben kann doch jeder. Es gibt doch sogar ein CDU Mitglied (und schimpft sich Rechtsanwalt), der der Meinung war mit seiner, nach langen Überlegungen gestellten Strafanzeige, Frau Merkel "anzuklagen". Im ethischen Sinne vielleicht, aber doch nicht im rechtlichen.. Was für ein toller Anwalt!
Ich soll laut Kollege Veter hier nicht posten – auch wenn ich viel sagen könnte! :-D
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)
@Frank:
Ist wahrscheinlich dasselbe, wie umgekehrt. Die Schweizer behaupten, sie würden in speziellen Fällen Amtshilfe bei Steuerhinterziehung gewähren, wenn es um namentlich benannte mutmaßliche Täter geht. Deshalb braucht Deutschland die CD, um an die Namen zu kommen. Und Deutschland gewährt eben Amtshilfe bei namentlich benannten "Datendieben". Owned!
Bzgl. Hehlerei: Wird hier immer verneint, weil die Daten keine Sache sind. Jetzt wird von einigen gesagt, die CD wäre aber eine Sache. Fällt der Paragraf aber nicht auch schon deshalb weg, weil der Zweck der Bereicherung nicht gegeben ist? Dann wäre es völlig egal, ob die CD der Bank gehört hätte oder nicht.
Ebenso sehe ich (als Laie) nicht, wieso §17 (2) UWG zutreffen sollte. Jemanden der Strafverfolgung zuzuführen, sehe ich nicht als "zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen". Der Staat ist die Allgemeinheit und kein Dritter, und besitzt auch keinen Eigennutz.
Was die Verwertbarkeit angeht, ist es nunmal so, dass hier in Deutschland von Rechts wegen ständig "illegal erlangte" Beweise vor Gericht verwendet werden. Ob nun "Zufallsfunde", von V-Leuten beschaffte Informationen, was auch immer. Jetzt genau in diesem Fall auf einmal groß auf die Bürgerrechte zu pochen, kommt mir in etwa so vor: "Es sollen Nacktscanner an Flughäfen eingeführt werden. Reiche müssen sich aber nicht scannen lassen" – "Bravo. Ein Sieg der Bürgerrechte. Immerhin werden nicht alle Leute gescannt."
Gleiches Recht für alle. Wenn Otto-Normalbürger vom Staat verarscht wird, muss das für die "oberen Zehntausend" genauso gelten.
Interessante Ansichtsweise. Ich würde eher auf Datenschutzbestimmungen tippen: Der Admin, der Emails mitliest und über Verschwörungen seinen obersten Chef informiert, wird fristlos gefeuert. Gegen den Downloader, der sich bei Studi- und SchülerVZ tausende Profile (legal) runterlädt, werden Ermittlungen aufgenommen.
Dahingehend sehe ich die "rechtliche Prüfung" eher so, daß zwischen Innenministerium und Generalstaatsanwaltschaft eine "Vereinbarung" erzielt wurde mit dem Konsenz, in Sachen der Steuer-CD nicht (weiter) zu ermitteln. Man könnte ja argumentieren, das Interesse des Fiskus an der Aufklärung der "Steuersünden" überwiege das Interesse des einzelnen am Schutz seiner Daten.
@Olli: ihre skepsis verstehe und teile ich. wie richtig oder in diesem fall wohl falsch der liebe staat mit seinen rechtlichen einschätzungen oder handhabungen liegen kann, wird man wahrscheinlich auch morgen hören, wenn das bundesverfassungsgericht sein urteil über die ermittlung der hartz 4 sätze verkündet.
Danke Udo!
Mit deinem vermeintlichen Hausverbot für den Günni machst du uns allen einen riesengroßen Gefallen.
Die Abkürzung Frhr ist ja mal sehr peinlich. Aber weil es soviel Spass macht sage ich mal:
Günter Frhr. v. Gravenreuth ist ein rechtskräftig verurteilter Betrüger und wird diesen Monat seine Haftstrafe antreten. Der Haftbeginn wird natürlich entsprechend von Tausenden von Leuten gefeiert.
An alle, die den Erwerb der CD für falsch halten:
Warum sollte sich der Staat in diesem Fall wie ein Bürger, also rechtstreu verhalten? Das tut er doch in anderen vergleichbaren Fällen auch nicht. Beim Verdacht auf Straftaten werden Gesetze außer Kraft gesetzt, zum Beispiel in dem Polizisten in Wohnungen eindringen, Telefonleitungen anzapften, Körperverletzungen begehen ("einfache körperliche Gewalt" bei der Verhaftung von Gewalttätern) oder der Staat lässt auch töten (finaler Rettungsschuss). In all diesen Fällen kommt niemand auf die Idee, unserem Staat die Rechtstaatlichkeit abzusprechen.
Ergo: Wo es nötig ist, um Straftäter zu verfolgen und dingfest zu machen, bricht der Staat Gesetze. Warum also jetzt die Aufregung?
Es soll ein Diebstahl, eine Urheberrechtsverletzung oder was auch immer begangen werden, um Steuerhinterziehung in der Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu ahnden. IMHO ist das berechtigt, solange es keine andere Möglichkeit gibt, diese Straftaten zu verfolgen.
Ich habe das Gefühl, dass alle, die hier die Rechtstaatlichkeit ins Felde führen, eigentlich grundsätzlich gegen den Eingriff des Staates in irgendwelche Belange sind, also klassisches FDP-Klientel: Möglichst alles Privatisieren, möglichst niedrige Steuern, Eigenverantwortung statt soziales Netz und am Ende das Recht des Stärkeren. Letzere befreit man dann am besten ganz von der Steuer.
Wenn ich mich recht erinnere, war dieses "Hausverbot" eher eine Bitte. Wenn man nämlich sieht, wie sehr Teile der Kommentatorenwelt anfängt zu geifern, wenn der Name des Herren auch nur irgendwo erwähnt wird, wundert man sich nicht. Dann gehts kaum noch um ein Thema, sondern mehr um "Wer hat was hämisches und/oder originelles zu G. zu sagen." Seine eigenen Kommentare haben dem dann noch ordentlich Futter gegeben. Manche Leute nervt diese Art "Folklore" gewaltig.
@ Tim Dann überprüf noch mal deine Gefühle. Ich bin alles aber nicht FDP oder CDU-nah.
'"Hausverbot" eher eine Bitte' – wenn ich jemanden bitte meine Wohnung nicht zu betreten, ist dies de facto ein Hausverbot. Virtuell gilt analog.
@ Sebastian C.
Woher will man wissen, ob derjenige legaliter Zugang zu den Daten hatte.
Auf Grund des Bankkundengeheimnisses ist sogar davon auszugehen, dass der Angestellte keinen Zugang zu 1500 Datensätzen hatte.
Die Datensätze müssen verifiziert werden. Die Schweizer Banken werden jede Auskunft verweigern müssen und vollkommene Akteneinsicht einfordern müssen.
Der Steuerangeklagte wird eine Stellungnahme über die Nichtexistenz des Kontos bringen. Dies muss die Schweizer Bank auch, um das Bankkundengeheimnis zu schützen und die Straftat des Datenentwenders aufklären zu können und nicht noch zu fördern.
Wie soll hier ein geordnetes Strafverfahren stattfinden. Das erschließt sich mir nicht.
Die Schweizer Juristen sind ja nicht blöd.
Frage: Ob es sich um einen Angestellten handelt oder um eine Person des BND, wie beim Fall in Lichtenstein, ist aber im Strafverfahren bekannt zu geben.
Nebenbemerkung:
Das Swift-Abkommen über die Bankdatenübermittlung aller deutschen Kunden an die USA wird hierdurch befördert.
Angenommen es gibt "diese" Daten-CD/nicht. Reziproke Abofalle.
Abofallen suggerieren kostenlos. Im Fließtext versteckt grau in grau
ein 2 Jahres-Abo. (Zu einer Anwältin aus München flossen in den besten Zeiten angeblich 20 000 Euro)
Verschwindet mal tatsächlich eine dieser Seiten werden zwei
nachgeschoben.
2 500 000 €/oder 0 € für "diese" Daten-CD. Nach Kauf/oder Nichtkauf Selbstanzeige nicht mehr tragend.
Der § Kalte Füße hat ? Millionen in die deutsche Staatskasse
zurückgeführt. Rechtsstaat kann so einfach sein!/?
@horst: Nicht nur deswegen halte ich das ganze für einen Bluff. Unseren Berliner Amigos geht wohl wegen des demnächst bevorstehenden Euro-Crashs der Arsch auf Grundeis.
@halten:
Die Abkürzung "Frhr" ist nicht nur peinlich, sondern zeugt von einem übersteigertem Geltungsbedürftnis: Herr Günther Werner Dörr ist noch weniger adlig als ein Meter Feldweg nach 3 Tagen Dauerregen!
Und wieso der sich immer noch Anwalt nennen darf, würde ich auch gerne mal wissen.
Urheberrecht weil Datenbank? Quark.
SELECT name, vorname, kontonummer FROM konten WHERE betrag > 100000;
Fertig (zumindest die grobe Struktur, eventuelle JOINs und anderes je nach Struktur anpassen). Da ist keine Schöpfungshöhe, nur etwas Mumm, um die Daten rauszuschicken. (Wobei das mit dem Mumm, das könnte ich eventuell zurücknehmen, wenn ich über die tatsächlichen Sicherheitsvorkehrungen informiert werden sollte.)
Wobei die ständige Argumentation mit der Hehlerei wirklich weh tut und zeigt, wie weit wir schon gesunken sind (bzw. uns die Rechteverdreher das mit dem Diebstahl eingehämmert haben).
@horst:
Das Strafverfahren interessiert doch keinen Menschen und der "Steuerangeklagte" kann 10x behaupten das Konto existiere nicht. Es geht doch im wesentlichen um die einzunehmenden Steuergelder. Er steht auf der CD und das Finanzamt wird ihn auffordern sein Einkommen oder sein Sparvermögen zu erklären. Dies kann er tun oder lassen, bei letzterem wird er eben geschätzt.
@Tim:
"…Warum sollte sich der Staat in diesem Fall wie ein Bürger, also rechtstreu verhalten?…"
Hahahahahaha, der war gut ;-) !!
Rechtstreue Bürger…?!
Der Brüller…!!
Ähm, Du hast sicherlich nur die Ironietags vergessen, gell?
Der § 469 StPO wird leider viel zu häufig übersehen.
#69 @Lutz Baier: "Das gesamte Schweizer Bankensystem ist illegal! Sie leisten sogar AKTIVE Beihilfe zur Steuerhinterziehung, indem sie beim Transferieren der Gelder gern behilflich sind. Sie scheissen auf unser Rechtssystem und beschuldigen nun Deutschland …"
Was ist daran illegal, die Privatsphäre von Bankkunden zu schützen? Das deutsche Rechtssystem hat zwar in Deutschland, nicht aber im Ausland, Gültigkeit … zum Glück. Es kann wohl kaum Aufgabe des Rests der Welt zu sein, zu kontrollieren ob ein Anleger sein Vermögen in seinem Heimatland versteuert hat.
Ich darf an die Aktion Mikado erinnern, wo es darum ging, dass der Staat unberechtigt und unter Missachtung der Unschuldsvermutung Daten gesammelt hatte. Damals lief ein Sturm der Entrüstung durch die Kommentare, von wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Ja, wenn es die Anderen, die "Reichen", betrifft, da heiligt der Zweck die Mittel …
https://www.lawblog.de/in...do-stabchen-fur-stabchen/
Ausgerechnet er stellt Strafanzeige! o.Ô
@benpal:
Ich sprach von "AKTIVER" Beihilfe. Und das ist schon was Anderes als wenn die nur ihre Bankfilialen für ausländische Bürger öffnen würden. Dann müssten sie selbstverständlich nicht prüfen, woher die Gelder stammen und ob sie versteuert sind.
Der Unterschied ist aber, dass die es wissen und dass die sich für UNSER Rechtssystem einen Scheißdreck interessieren. Warum sollen wir uns dann um ihr Rechtssystem kümmern?
Wenn die Mafia eine Datenbank anlegt, ist die dann auch durch das datenschutzgesetz geschützt?
Das schweizer Bankensystem ist so weit von mafiösen Strukturen nicht entfernt… um es mal milde auszudrücken!
@benpal:
Bei der Aktion Mikado wurden Millionen Daten von UNSCHULDIGEN gescannt, um einige wenige zu finden, die eben nicht unschuldig sind. Und das ganze sogar ohne einen Anfangsverdacht.
Hier geht es aber um Daten, die 100% Schuldige betreffen. Wenn da vielleicht einige Einzelfälle dabei sind, die Unschuldig sind, ist es ihnen ja unbenommen, dies vor Gericht zu beweisen.
@Lutz Baier:
So wie ich das verstanden habe sind auf der CD einfach deutschstämmige Kunden einer schweizer Großbank, die eine gewisse Summe angelegt haben gespeichert. Geld in der Schweiz anzulegen ist nicht illegal. Die Feststellung, ob einzelne Personen, deren Datensatz auf der CD ist illegal Steuern hinterzogen haben, ergibt sich erst nach einem Abgleich mit den deutschen Steuerdatensätzen. Warum betreffen die Daten Ihrer Meinung nach 100% Schuldige? Ich habe auch Geld in der Schweiz angelegt, die Zinserträge versteuere ich in Deutschland.
@tov:
Nach den Medienberichten (und ich meine NICHT das Unterschichtenfernsehen) sind die Daten von dem Überbringer der CD schon "vorgefiltert" und es sollen sich eben nur Datensätze von solchen Bankkunden darauf befinden, von denen sicher bekannt ist, dass es sich um unversteuertes Geld handelt.
Hätte man einfach nur alle deutschen Kunden der betroffenen Banken in einer Datenbank zusammengefasst, wären das ganz sicher einige zehntausend oder gar hunderttausend und nicht nur die 1500 um die es jetzt geht.
Es haben noch andere Strafanträge gestellt. Muss man unbedingt Dörr erwähnen?
man man man…
@Lutz Baier:
Das gesamte Deutsche Asylsystem ist illegal! Sie leisten sogar AKTIVE Beihilfe zur Unterbringung von Verbrechern, indem sie beim Aufenthalt unserer gesuchten Verbrechern gern behilflich sind. Sie scheissen auf unser Rechtssystem und beschuldigen nun UNSER LAND, dass wir so unverschämt sind und ihre kriminellen Machenschaften nicht unterstützen!
- achja, deutsche Diskussionen. Gartenzäune kleiner denn Stecknadelköpfe.
#k.
@Kand.in.Sky:
Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu.
Wer mich kennt weiß, dass ich unserem Rechtssystem mehr als kritisch gegenüber stehe. Nur eben in dem Ankauf der besagten CD kann ich beim besten Willen keinen Rechtsverstoß erkennen.
Und: Nein, das hat nichts mit Neid oder Draufhauen auf "Reiche" zu tun, sondern mit meinem Rechtsempfinden.
Wie immer, wollen die Lobbyisten die "Reichen" schützen.
Was jedoch Reichtum und dem damit verbundnen "Sparzins" anrichtet, sind sich die meisten "Millionäre" keines Falls bewust.
Wie in diesem Video deutlich wird.
http://www.youtube.com/watch?v=GnEqS4TwCfE
@Lutz Baier:
es spielt also keine Rolle WIE man an Informationen kommt, Herr Schäuble? Dann legen wir sie mal hierhin, auf die Streckbank, ja genau unsere neue Errungenschaft im Kampf gegen das Verbrechen. Wir haben da ein paar Fragen bez. Schreiber, U-Booten und Aktenkoffern mit Geld.
Nein Herr Schäuble, illegal ist illegal, da unterscheiden wir nicht. Es gibt ja auch nicht schwanger und bisschen schwanger. Gleiches Recht für alle. Sind ja alle gleich vor dem Gesetz. Ist ja auch im Kampf für die gute Sache und da sind Sie doch nicht etwa gegen..?
#k.
@Kand.in.Sky:
Wenn diese Daten auf der CD und Folter für Sie auf einer Stufe stehen, müssen wir nicht weiter diskutieren.
Eine Bank die sich kriminell verhält, hat keinen Anspruch auf Datenschutz. Genau so wenig wie ein ein Zuhälter, Mafiosi usw.
@Lutz Baier:
Ich besitze 2 Depots bei einer Schweizer Bank und in meiner Steuererklärung stehen die Kapitalerträge auf den Cent genau.
Das weiß aber die Bank in der Schweiz nicht.
Es ist also gut möglich, dass auf der nächsten CD auch mein Name steht. Und wer sagt mir, dass der Datendieb die Daten nicht "geschönt" hat, um den Marktwert der CD zu pushen? Z.B. indem er an die Kontostände mal schnell eine 0 dran hängt?
Wenn nächste Woche die Polizei bei mir anrückt und die Bude ausräumt, haben wir wohl den unfrohen Fall von Beweislastumkehr. Ich habe den Ärger und kann sehen, dass ich das wieder gerade gebogen kriege.
Was die "mafiösen Schweizer Banken" betrifft.
Der Grund, warum ich mein Geld in der Schweiz anlege, sind die deutlich besseren Konditionen. Mit deutschen Banken habe ich die Erfahrung gemacht, dass die ihren Kunden nur das andrehen, woran sie selbst am besten verdienen. Das Kundeninteresse ist denen völlig egal. Das ist bei Schweizer Banken genau umgekehrt.
Na, ich glaube da haben wir schon den ersten Steuersünder. :D
@Lutz Baier:
Ach, es gibt Bewertungslisten welche Aktionen rechtlich akzeptabel sind und welche nicht?
Was gehört denn dazu?
- Datendiebstahl: akzeptabel
- Folter: nicht akzeptabel
- Gewaltandrohung: ?
- Erpressung: ?
- Entführung: ?
- Mord: ?
- ???
"Eine Bank die sich kriminell verhält,"
Aus der Sicht anderer Länder verhält sich Deutschland kriminell in dem es z.B. Pornographie zulässt.
Ist es nun okay die Daten aller Porno-Konsumenten an ausländische Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung weiterzugeben?
Aus der Sicht anderer Länder verhält sich Deutschland kriminell in dem es die Verschlüsselung persönlicher Daten zulässt.
Ist es nun okay die Daten aller Käufer von Verschlüsselungs-Software an ausländische Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung weiterzugeben?
Aus der Sicht Deutschlands verhält sich die Schweiz kriminell…
#k.
@Lutz Baier: Wie schön, daß die Datensammler schon Vorarbeit geleistet haben.
Vielleicht haben sie ja auch ein paar der Sünder schon im Vorfeld kontaktiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, sich gegen eine Aufwandsentschädigung von der CD löschen zu lassen, um die deutsche Justiz zu entlasten?
Vielleicht macht das auch erst der nächste CD-Verkäufer.
Oder der übernächste.
Kaum erscheint mein Name schon geht die Post ab! **grins**
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt – Dipl.Ing.(FH)
#112
famous last words
fail!
Ach, Herr Gravenreuth. Mit Ihnen ist es doch immer dasselbe. Sie klagen, wo es nichts zu klagen gibt. Sie zeigen an, wo es nichts anzuzeigen gibt. Einfach, um mal wieder in ihrem Namen die Post abgehen zu lassen. Haben Sie diese Aufmerksamkeit so dringend nötig? Haben Sie keine Freunde?
Oder haben Sie Ihre Millionen in der Schweiz?
Die können Sie ja demnächst noch schnell verschieben, nachdem Sie das Kanzleischild an die Tür der WLAN-Zelle angebracht haben, die Sie vielleicht sogar zusammen mit einer Best-Of-Auswahl der Nigeria-Connection bewohnen werden.
Die meisten hier und auch im NRW Finanzministerium, sowie unsere Bundeskanzlerin halten es also für angemessen, wenn wegen der Steuerhinterziehung Einzelner (zumindest nicht zwingend Aller), die personenbezogenen Daten (Bankdaten) Aller ermittelt und eingesehen werden.
Dann will ich die Befürworter der Steuersünder-CD mal sehen, wenn zur Ermittlung eines Straftäters seine intimen Daten eingesehen werden – und richtig spannend wird es, wenn er dadurch überhaupt erst einmal in`s Fadenkreuz der Ermittlung gelangt!
Jeder kann sich selbst seiner Fantasie freien Lauf lassen, was passiert, wenn der Staat selbstherrlich, wie hier, die Einhaltung der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung) vor dem Schutz des Grundrechts (informationelle Selbstbestimmung) stellt.
Bei allem Verständnis für den Schutz gegen Terroristen, finde ich, geht es hier zu weit!