8.2.2010

“Tilgungsverordnung” sorgt für weiße Weste

Ein Staatsanwalt der Paderborner Staatsanwaltschaft ist, wie berichtet, befördert worden, obwohl auf seinen privaten und dienstlichen Computern vor neun Jahren kinderpornografisches Material gefunden worden war. Die pikante Personalie hat das Justizministerium auf Anfrage bestätigt, spricht aber von einem „Routinevorgang“.

Seinerzeit gab es gegen den Beamten keine öffentliche Gerichtsverhandlung – das Ermittlungsverfahren war von der Detmolder Staatsanwaltschaft sang- und klanglos eingestellt worden. Der Beamte musste eine Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro zahlen. Als er sich im vorigen Jahr auf die Stelle eines Gruppenleiters bewarb, hatte er bereits seit 2005 per „Tilgungsverordnung“ dienstrechtlich wieder eine weiße Weste und bekam von seinem Vorgesetzten eine sehr gute Beurteilung.

Nachdem der Generalstaatsanwalt in Hamm auch noch die Beförderung empfahl, entschied diese abschließend per Federstrich Jan Söffing (FDP), Staatssekretär des Justizministeriums. Dessen Sprecher Ulrich Hermanski erklärt: „Die Personalakte enthielt keinerlei Hinweise auf den Sachverhalt.”

Die mögliche Straftat oder ein Hinweis auf das Ermittlungsverfahren habe sich „aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften“ zur Zeit der Beförderung in der Akte „nicht wiederfinden dürfen“. Weil das Disziplinarverfahren im Herbst 2002 abgeschlossen war, musste es, so die Auffassung des Ministeriums, aufgrund der internen Vorschriften drei Jahre später „getilgt“ sein.

Es sei, so Hermanski, weder möglich gewesen, die Beförderung zu versagen, sie sei auch nicht mehr rückgängig zu machen. Dennoch hat die Ernennung ein parlamentarisches Nachspiel. Die Landtagsabgeordnete Monika Düker (Grüne) will mit einer Anfrage von der Landesregierung wissen, wie die den Sachverhalt bewertet. (pbd)

20 Kommentare zu ““Tilgungsverordnung” sorgt für weiße Weste”

  1. LaPaloma meint: (8.2.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Ist doch schön zu wissen, dass sich gerade in der Justiz Leistung wieder lohnt.

  2. Pandur2000 meint: (8.2.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Hmh.. Wenn ich mir dann den Fall Tauss ansehe.. Zweierlei Maß wäre eine absolute Untertreibung.

  3. john meint: (8.2.2010 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Ja Und? Wenn er nicht verurteilt wurde, warum soll er dann nicht weiter arbeiten und auch befördert werden, wenn er seinen Job gut macht.

    Wenn, sollte man fragen, warum er nicht verurteilt wurde.

  4. suann meint: (8.2.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    voellig ot. aber nichtsdestotrotz mehr als ein skandal.
    http://209.85.129.132/search?q=cache:fSZ16n3l73cJ:www.welt.de/debatte/kolumnen/Brennpunkt-Nahost/article6237465/Barack-Obama-sollte-den-Iran-bombardieren.html+welt+obama+soll+den+iran&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

    frage an die juristen hier. gibt es in deutschland keinen tatbestand " aufruf zum voelkermord"?

    ps. sorry fuer das ausser der reihe posting. denke aber ,dass das fuer sie interessant ist

  5. Mithos meint: (8.2.2010 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist die Tilgungsverordnung doch nur Teil des Symptoms, die Ursache ist die Einstellung des Verfahrens. Diese Einstellung zieht als zwingende Konsequenz diese Tilgung nach sich.
    Kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren damals eingestellt hat, damit der Staatsanwalt eben genau keine Flecken auf seiner weißen Weste bekommt oder diese bald wieder automatisch verschwinden?

  6. Kampfschmuser meint: (8.2.2010 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Seinen Neigungen kann man sich nicht entziehen.

    Und so einer arbeitet weiterhin dort und wird auch noch dick belohnt. *würg*

    Nicht "wir sind Deutschland", sondern "das ist Deutschland".

  7. Christian meint: (8.2.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Hätte einem Jörg Tauss auch passieren können…

    sowohl Privat als auch auf dem Dienstrechner Kinderporno…

    kommt vermutlich mit relativ kleiner Strafe davon…
    und kein Grund später so jemanden nicht wieder zu befördern.

  8. MaxR meint: (8.2.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    “Tilgungsverordnung” sorgt für weiße Weste
    … und das ist auch gut so!

  9. derschusti meint: (8.2.2010 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Kommt eigentlich wer mal auf die Idee wieder mal in Seinen Dienst Computer zu schauen??

    denn damals muss ja auch wer reingeschaut haben! oder?

    Und die Katze lässt das Mausen nicht!!

    ein Anfangs Verdacht berechtigt doch auch zur Privaten Durchsuchung morgens kurz nach 6:00

    Hat sich keiner seiner Neider (wird ja nicht der einzige Bewerber auf das Pöstchen gewesen sein) mal die Mühe einer Anonymen anzeige gemacht??

    gibt ja vielleicht eine Interne Anweisung dass nicht zu tun!?!?!

  10. hiro meint: (8.2.2010 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Der Schreibstil korrespondiert mit der inhaltlichen Qualität der Kommentare… nichtsdestotrotz habe ich das Thema irgendwo kürzlich schon mal gelesen. Wo denn nur? Ach ja, hier:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/05/staatsanwalt-macht-karriere-trotz-kinderpornos/

    Vielleicht waren die Kommentare zum anderen Beitrag zu wenig im Sinne von "Kopf ab" formuliert. Insofern sieht es hier ja schon vielversprechender aus.

    Zum Glück befaßt sich jetzt die Politik mit einer Personalfrage, in der ich eigentlich lieber Unabhängigkeit von der Politik sähe.

    Ja, "*würg*".

  11. der echte n.n. meint: (8.2.2010 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    ich sehe das problem nicht. zum einen ist der mann nie verurteilt worden. wer weiss schon, aus welchen gründen er damals der einstellung nach § 153a stpo zugestimmt hat!?
    weiter: das ist jetzt schon einige jährchen her und der mann scheint auch nicht wieder auffällig geworden zu sein.
    unter diesen voraussetzungen sollte eigentlich auch einmal schluss mit der hetze sein, oder?

  12. hasmin meint: (8.2.2010 um 19:31) AntwortenReply to this comment
  13. Carsten Cart meint: (8.2.2010 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Kein Mensch weiss ob der Mann 3 Textdateien auf seinen Rechnern mit Prosa wie schön es sei Kindern zu Vergewaltigen oder Nacktcomics von Bart Simpson oder Videos von einer Vergewaltigung von Kindern hatte.

    Ist das nicht furchtbar? Alles zusammengefasst in einem Wort: "Kinderpornographie".

    Welch Hohn für vergewaltigte Kinder und welch unsachliche Diskussion in den Medien. Wir wissen alle gar nicht worüber wir reden.

  14. MrBrook meint: (8.2.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @Mithos: Da habe ich doch eher meine Zweifel. Erstens war der Besitz von Kinderpornografie damals mit einer weniger harten Strafe bedroht als heute; Zudem stellt sich die Frage, was er an Daten auf dem Rechner hatte. Waren es wirklich irgendwelche Hardcore-Bilder wie der Begriff "Kinderpornographie" suggeriert? Oder waren es irgendwelche Lolicons? So oder so: Der Schaden für die Kinder hält sich beim reinen Besitz von Kinderpornografie – sofern nicht für Bilder und Videos bezahlt wurde – meistens in Grenzen. Meiner Ansicht nach ist der Tatbestand an sich schon mehr moralisch motiviert als von irgendwelchen Schutzgedanken. Da kann man sich dann schon mal fragen, inwiefern ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist/inwiefern ein Gerichtsverfahren zwingend geboten ist.

  15. Jurist meint: (8.2.2010 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook: Ja sicher. Formal in Ordnung.
    In Ordnung? Nichts ist in Ordnung!
    Furien der von der Leyen- und Zypries-Klasse haben zu Hochzeiten jedes Quartal eine männerfeindliche Attacke geritten, unter dem lauten Beifall des feministischen Mob. Immer wieder neue Studien, immer neue Horrormeldungen. Nur dass es damit war wie mit der sagenumwobenen „rechten Gewalt“ ™. Es gibt zwar ganz dolle viele Fälle, nur eben keinen einzigen.

    "Zwangsprostitution" ist so ein Dauerbrenner. Ein Phantomdelikt, was es im realen so gut wie nicht gibt, weshalb sich umso mehr darüber schwadronieren lässt.
    Und als dann tatsächlich im Sachsensumpf ein paar Fälle bekannt geworden sind, da hörte man von der Hetzerin Zyrpies – ein dröhnenden Schweigen. Auf einmal war dieses Thema auf dem Radarschirm ihrer Aufmerksamkeit nicht mehr existent.
    Soviel zur Frage, ob es der Trulla um ein humanistischen Anliegen oder um das Ausleben der Raffgier geht.

    Und KiPo ist genau so ein Ding. Was haben die uns nicht das Blaue vom Himmel gelogen. Alltäglich neue Meldungen im Wettbewerb „Wer bietet mehr“.
    10.000, ja sogar 100.000 KiPo-Seiten soll es geben.
    100.000? Viel zu wenige meinten die Perverslinge von der UNICEF und haben auf 4.000.000 (in Worten: viermillionen) erhöht.
    Und hier, wo wir mal einen realen Fall haben, da hört von von der Leyen & Co. – ein dröhnendes Schweigen.

    Ich will die Beförderungsentscheidung der StA nicht weiter kommentieren. Formal ist die wohl in Ordnung.
    Aber wenn es rechtens ist, dass KiPo der Karriere nicht schadet, dann soll uns das Gesindel in Ruhe lassen mit Stopp-Schildern und allen anderen Zensurvorhaben. Denn hier zeigt sich, was die Insider schon von Anfang an gesagt haben: Es geht der versyphten Politikerkaste nicht um ein humanistisches Anliegen – es geht um die Macht.

    Und dafür sollen wir die Freiheitsrechte abgeben?

  16. leser2000 meint: (8.2.2010 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    interessant, nach 3 jahren hat man eine weiße weste in der personalakte der justiz? das gibt es weder in den personalakten der privatwirtschaften, noch sonstwo, auch nicht im strafrecht.

    das problem entstand aber nicht erst mit ablauf der 3 jahre, also 2005. das problem entstand bereits als man sich entschied einen staatsanwalt gegen dein ein solches verfahren lief überhaupt weiterhin zu beschäftigen. das der mann nach 3 jahren wieder unschuldig und "weiß" war ist auch ein problem, aber das kleinere.

  17. DaiMon Goss meint: (9.2.2010 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    @Carsten Cart:

    Welch Hohn für vergewaltigte Kinder und welch unsachliche Diskussion in den Medien. Wir wissen alle gar nicht worüber wir reden.

    Ich glaube die Medien haben auch gar kein Interesse daran, über dieses Thema mal sachlich zu berichten.

    §184b und §184c umfassen ja sehr viele Bilder/Videos, Texte, Audiodateien u.s.w

    Die Medien, die Bundesregierung und so weiter reduzieren das aber alles auf "vergewaltigte Kinder" und "Säuglinge, die zerfetzt werden", so oder so ähnlich hat das ja die ehemalige Familienministerin Von der Leyen im letzten Jahr beschrieben.

    Interessant ist hierbei nur, dass bei seriösen Berichten und Büchern erwähnt wird, dass die Anzahl von diesen Bildern/Videos viel geringer ist, als alles andere, was auch unter §184b fallen würde, z.B. Modelbilder(Posingbilder), Lolicon(Zeichentrick), 3D-Figuren, Texte, u.s.w

  18. Agiro meint: (9.2.2010 um 09:30) AntwortenReply to this comment

    Wenn eine trickreiche Ministerin sich und der Presse ungestraft "Kinderpornos" vorführen lassen darf, dann hat auch jeder andere Mensch das Recht, solches Material zu betrachten:
    http://www.siegfried.de/sta_berlin_einstellung_zensursula.pdf

  19. Dante meint: (9.2.2010 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Wenn UV sich wiederholt, muss ich das wohl auch tun:

    1. Besitz von KiPo war 2002 ein Delikt, das mit einer Höchststrafe von einem Jahr bestraft war. Das ist die niedrigste Kategorie von Straftaten, die das Gesetz kennt, vergleichbar einer Beleidigung oder Fahrerflucht). Bei solchen Straftaten liegt eine Einstellung gegen Auflage immer nahe, wenn sich der Beschuldigte sonst bisher nichts zu Schulden hat kommen lassen.

    2. Die Einstellung der Gesellschaft zu KiPo hat sich seit dem erheblich geändert. Das berechtigt aber in einem Rechtsstaat nicht dazu, die Einstellungsentscheidung von damals zu revidieren.

    3. Es ist letztlich bisher völlig unklar, ob der StA wirklich KiPo hatte. UV selbst beklagt sich immer wieder, dass z.B. bei der Aktion "Himmel" sogenannte Posingbilder als KiPo gewertet wurden. Nicht alles was nackte Kinder zeigt ist strafbar.

    4. Wahrscheinlich hätte UV dem Staatsanwalt als dessen Verteidiger selbst geraten, einer Einstellung gegen Auflage zuzustimmen, um die öffentliche Verhandlung zu vermeiden, selbst wenn es sich nur um Posingbilder gehandelt haben sollte.

    Dass dieses Saue nunmehr zum zweiten Mal durchs Lawblog-Dorf getrieben wird, ist vor dem Hintergrund nur damit zu erklären, dass hier der Boulevard bedient werden soll.

    Wäre UV der Verteidiger des StA würde er sich wahrscheinlich über die Behandlung des Falls in den Medien und Blogs gar bitterlich beklagten. Scheinheilig sowas.

  20. fernetpunker meint: (13.2.2010 um 08:44) AntwortenReply to this comment

    @Dante: Vollste Zustimmung.

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