25.2.2010

Ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln

Die Generalstaatsanwaltschaft München schreibt in einer Revisionserwiderung:

Es ist allein Aufgabe des Tatrichters, den Sachverhalt festzustellen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme zu würdigen. Er hat insoweit ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu überprüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Tathergang überzeugen kann oder nicht. Allein in seinen Verantwortungsbereich fällt, mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen und zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommt.

Ich gebe zu, das entspricht der Rolle, die auch der Bundesgerichtshof dem Tatrichter zugesteht. Allerdings umschreibt es auch sehr gut den Kern des Problems mit vielen Strafrichtern – deren fast grenzenlose Freiheit. Die endet nur dort, wo es an der Fähigkeit oder Lust zur Formulierung revisionsfester Urteilsgründe mangelt. Wen wundert es in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland ab dem Landgericht aufwärts Zeugenaussagen nicht mal protokolliert werden?

49 Kommentare zu “Ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln”

  1. Kampfschmuser meint: (25.2.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Kann jeder machen, was er will.
    Das nenne ich doch mal eine biegsame Gerechtigkeit.
    Aus welchem Hinterweltenland kommt das? ;)

  2. Radio meint: (25.2.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Deutschland.

    "Leute, die gerne Wurst essen und den Gesetzen gehorchen, sollten lieber nicht zusehen, wie beide gemacht werden. — Otto von Bismarck"

  3. Oliver meint: (25.2.2010 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Ist ein Tatrichter etwas anderes als ein Strafrichter? ….?

  4. Heinrich meint: (25.2.2010 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Nachdem ich den Passus der Staatsanwaltschaft 3mal gelesen habe, kam mir eine Iderr zur Vereinfachung der deutschen Justiz:

    "Wer etwas unternimmt, oder unterläßt, macht sich strafbar.
    Ob, und inwieweit, der jeweilige Sachverhalt verfolgt und abgestraft wird, richtet sich nach dem gesunden Rechtsempfinden."

    Würde viel Arbeit sparen….

  5. marcus05 meint: (25.2.2010 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Heinrich:

    Erinnert an die Grundlagen von Kindeserziehung

  6. Chris H. meint: (25.2.2010 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Das hier immer alle denken, man könnte etwas völlig losgelöstes vom Menschen schaffen wenn man den Richter nur genug an irgendetwas binde -.- An was eigentlich?

    Irgendjemand MUSS entscheiden. Und das wird ein Mensch sein. Wenn der seine Arbeit nicht ernst nimmt, ist das eben so.

    Ein m.E. verschmerzbarer Preis, denn auf der anderen Seite steht die "nachträgliche Urteilskorrektur" und die Bindung des Richters an den Willen anderer.

  7. Axel John meint: (25.2.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Der Richter ist einzig dem Gesetz unterworfen, welches er nach eigenem Gusto auslegt und seinem Gewissen, sofern er eines hat.
    Das betrifft keineswegs nur das Strafrecht.
    Auch (und gerade) im Zivilrecht gründen viel zu viele Urteile einzig der Willkür und den persönlichen Befindlichkeiten des Richters.
    Schlimmer noch, durch Ignoranz, Unwissenheit und ideologische Verblendung entsteht schreiendes Unrecht.

  8. Zaza meint: (25.2.2010 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Eine Runde fröhliches Richterbashen!

    Dem stehen aber unbegrenzte Möglichkeiten der Verteidigung gegenüber, Beweisanträge, Beweisermittlungsanträge, Beweisanregungen und so weiter zu beantragen, ob diese Sinn machen oder nicht.

    Die richterliche Entscheidung ist zu Begründen, und zwar ausführlich, und wenn was nicht passt wird das Revisionsgericht in aller Regel irgendeinen Begründungsfehler finden. Jede richterliche Entscheidung ist überprüfbar, und zwar von mindestens einer Instanz.

    Und was wäre die alternative? Gesetzliche Beweiswürdigungsregeln, etwa das man einem Zeugen der lügt nicht glauben soll? Oder ein Jurysystem wie in den USA?

  9. magRichter meint: (25.2.2010 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Nur ein Satz: "Selbstverliebt in die eigene Macht."

  10. ct meint: (25.2.2010 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Naja, es gibt ja auch noch die Berufung. Heißt also, erstmal prüft die StA ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Dann gehts in die erste Runde, alle von der StA aufgetriebenen Beweismittel landen vor dem Richter. Steht dann nach dessen Überzeugung eine Strafbarkeit fest, kommt es zu einer Verurteilung. Dagegen ist (von einigen Ausnahmen abgesehen) die Berufung möglich. Alle Beweismittel werden nochmal gewertet (es sei denn, sie sind ersichtlich ohne Bedeutung). Wenn jetzt nach Überzeugung des Berufungsgerichtes immernoch eine Strafbarkeit feststeht, wird die Berufung zurückgewiesen. Dagegen kann dann noch Revision eingelegt werden. Die ist tatsächlich auf Rechtsfehler beschränkt, will heißen, hier werden keine Zeugen mehr gehört, das Revisionsgericht ist an die letzte tatrichterliche Beurteilung gebunden. Allerdings auch das nicht unbegrenzt. Ist die Beweiswürdigung lückenhaft, willkürlich oder widerspricht sie Gesetzen der Logik, wird aufgehoben und zurückverwiesen.

    Was wäre gewonnen, wenn die Revision eine (dritte!) Tatsacheninstanz wäre? Wir könnten den Instanzenzug gleich abschaffen und nur noch vor den Revisionsgerichten verhandeln. Wer hier Bananenrepublik ruft, der hat vom Verfahren schlicht keine Ahnung. Er soll mal zeigen in welchem Land das besser gelöst ist.

    Es hat übrigens einen Grund, warum es keine gesetzlichen Beweiswürdigungsregeln gibt. Sowas hatten wir im Mittelalter: Ein Zeuge aus der Familie der Partei zählte 25%, einer aus deren Dorf 50% und ein Fremder 100%. Dann wurde lustig addiert und wer am Ende mehr "Beweise" auf seiner Seite hatte gewann. Dagegen halte ich die freie Beweiswürdigung für vorzugswürdig.

  11. kb meint: (25.2.2010 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @Heinrich:
    Das hatten wir schon mal. Vielleicht gibt es hier einen rechtshistorisch Interessierten, der den passenden Paragraphen parat hat.

  12. Marc meint: (25.2.2010 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    "Wen wundert es in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland ab dem Landgericht aufwärts Zeugenaussagen nicht mal protokolliert werden?"
    Hier am Landgericht schriebt einer der Richter bei Zeugenbefragungen immer mit. Und bei Widersprüchen haken die nach – auch wenn der andere Zeuge an einem anderen Tag drankommt. Wo bleiben denn diese Notizen?

  13. damm meint: (25.2.2010 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Bashing gegen Münchner Richter trifft immer den richtigen.
    So sieht ein bekannter Münchner Richter aus.
    http://www.tz-online.de/bilder/2008/11/25/21994/1219307665-benedikt_475px.9.jpg
    (
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html
    Als der 57-jä
    hrige seine damals verspürte Angst im Prozess dadurch verständlich zu machen versuchte, dass er schilderte, wie er in der Vergangenheit von Jugendlichen derart zusammengeschlagen wurde, dass er zahlreiche Trümmerbrüche im Gesicht erlitt, die mit im Kiefer verbleibenden Drähten zusammengeflickt werden mussten, hielt ihm Götzl vor, in "Selbstmitleid" zu zerfließen.

  14. Udo Vetter meint: (25.2.2010 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Die Notizen der Richter finden nicht den Weg in die Akte.

  15. Werner meint: (25.2.2010 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte es auch mal in einem Bussgeldverfahren mit Logik versucht.
    Halten auf dem Gehweg. Vorwurf: Parken auf dem Gehweg.

    Ich: Ich hab nicht geparkt, ich hab gehalten. Beweise: x y und z.
    Richter: Ich biete Ihnen ein Bussgeld wegen Halten auf dem Gehweg an.
    Ich: Ich nehme das Bussgeld nicht an, da die Stvo das Halten auf dem Gehweg doch gar nicht verbietet. Warum dann ein Bussgeld?
    Richter: Ich verurteile Sie wegen vorsätzlichem Befahren eines Gehwegs.
    Ich: hä??

  16. Dierk meint: (25.2.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Wäre die Alternative nicht, dass alles, wirklich alles, in Gesetzen und Verordnungen ohne Interpretationsspielraum geregelt sein müsste? Da ist es mir wirklich lieber, ein Richter – der ja durchaus kontrolliert wird, z.B. durch Berufungen und Revisionen – hat wiggle room. Klar, der Richter kann dabei selbstverständlich mal zu Entscheidungen kommen, die nicht jedem passen, einmal findet die Verteidigung das gut und der Staatsanwalt nicht, beim nächsten Mal ist es umgekehrt.

  17. spanferkel meint: (25.2.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @Werner:
    die logik ist da auf der seite des richters würde ich mal so sagen.

  18. user124 meint: (25.2.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @Dierk: die richter müssen nicht durch revisionen kontrolliert werden sondern durch sanktionen die der regel nach dazu führen müssen das ein richter der die bodenhaftung verloren hat aus dem amt gekickt wird.

    das ist bei jedem anderen arbeitnehmer der seine arbeit nicht zur zufriedenheit seines arbeitgebers macht genauso.

  19. showbee meint: (25.2.2010 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Na?

    "… Er hat insoweit ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln …" ist doch nur die Wendung, mit welcher man die freie Beweiswürdigung des Gerichts beschreibt!

    Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass (starre) gesetzliche Beweisregeln wie man sie früher (bspw Hexenprozesse) kannte nicht mehr genutzt werden. Es gilt bspw nicht mehr der Grundsatz, das eine Zeugenaussage von Gesinde schlechter ist als die von einem Ehrenmann und dessen Aussage nur von dreier Gesinde ausgehebelt werden kann.

    Bitte vor bashing also immer erst den Text richtig verstehen!

    Danke!

    p.s. einfach mal google anwerfen:
    http://books.google.de/books?id=mvLYKAwy0ikC&pg=PA281&lpg=PA281&dq=gesetzliche+Beweisregeln&source=bl&ots=PIpspLtROh&sig=1znxj6oIbtCZcw94aqzWwZAO21w&hl=de

  20. Bernhard meint: (25.2.2010 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Genau deshalb werden den Besuchern am Eingang direkt die Diktiergeräte abgenommen: wenn ein Richter etwas verkehrt versteht, oh halt, das kann ja gar nicht sein.

  21. ct meint: (25.2.2010 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @18 user124

    "das ist bei jedem anderen arbeitnehmer…"

    Der Richter ist kein Arbeitnehmer sondern ein Richter. Unsere Verfassung formuliert in Art. 97 GG: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Wer soll über die Bodenhaftung entscheiden? Ein Richter? Hoffentlich dann mit Bodenhaftung. Nur wer entscheidet dann…

    Die Idee einen Richter wegen seiner Spruchpraxis des Amtes zu entheben ist jedenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

  22. kaputnik meint: (25.2.2010 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @ct:

    Die Idee einen Richter wegen seiner Spruchpraxis des Amtes zu entheben ist jedenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Da ist sicherlich was dran. Es lebe die Gewaltenteilung und unabhängige Rechtssprechung.

    Dennoch muss es natürlich irgendeine Form von Kontrolle der Rechtssprechung geben. Denn: Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.Findet diese Kontrolle tatsächlich nur über den Revisionsweg statt?

  23. PA meint: (25.2.2010 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @Zaza: volle Zustimmung.

    Letztendlich wird doch immer ein Mensch nach seiner persönlichen Überzeugung urteilen – wie soll das auch sonst geschehen?

    Wenn Sie, Herr Vetter, das stört, dann hätten Sie ja z.B. selbst Richter werden können. Unfähigkeit und Unlust sind Ihnen ja fremd.

  24. ct meint: (25.2.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @22 kaputnik

    Die Gewalten kontrollieren sich nur bedingt gegenseitig. Die Judikative kontrolliert die Exekutive, nicht umgekehrt. Sie ist dabei an die legislativen Vorgaben gebunden. Niemand kontrolliert die Legislative (in engen Grenzen tut das das BVerfG, ein Verfassungsgericht wird aber vom Prinzip der Gawaltenteilung nicht zwingend vorausgesetzt).

    Das Gleichgewicht ergibt sich letztlich daraus, dass die Judikative nicht von sich aus tätig werden kann. Jedes gerichtliche Verfahren beginnt mit einem Antrag, der Antragsteller steht dabei außerhalb der Judikative. Plakativ: Wo kein Kläger da kein Richter.

  25. Axel John meint: (25.2.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @Zaza:

    Oder ein Jurysystem wie in den USA?

    Urteile, die tatsächlich i8m Namen des Volkes BILD-lesenden Stammtischpöbels gefällt werden: Für die meisten Hardcorejuristen ist das gleichbedeutend mit dem Untergang des Abendlandes.
    Dass durch eine Jury die Chancen auf eine auch der Realität und Lebenswirklichkeit Rechnung tragende Urteilsfindung ganz erheblich steigen, ist vielen Juristen völlig egal.
    Sie zelebrieren ihre Prozesse wie ein Hochamt, wähnen sich in gottgleicher Unfehlbarkeit und werten jede Form von Kritik als Frontalangriff auf die richterliche Unabhängigkeit.

    http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740

    @ct:

    Ein Zeuge aus der Familie der Partei zählte 25%, einer aus deren Dorf 50% und ein Fremder 100%.

    Im Prinzip ist es heute nicht anders.
    Es gewinnt, wer die vollere Kriegskasse hat und die cleversten Anwälte, die ohne Rücksicht auf die Kosten das volle Programm die Instanzen hinauf und wieder von vorne fahren können.
    Stichworte: Mannesmann, Zumwinkel, Ernst-August, … die Liste ist beliebig erweiterbar.

  26. kaputnik meint: (25.2.2010 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @ct:
    danke für die gute Darstellung.

  27. Hans meint: (25.2.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @Werner: Tja, neudeutsch würde man wohl "owned" sagen. Und recht hat er, das Befahren des Gehwegs ist verboten, und das auch aus gutem Grund (darunter verlegte Leitungen könnten beschädigt werden).

  28. Christian HRO meint: (25.2.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @ct
    Die Berufung gibt es bei Urteilen der Landgerichte nicht. Bei schweren Straftaten gibt es nur eine Tatsacheninstanz und in dieser werden Zeugenaussagen nicht protokolliert. Im Protokoll steht dann: "Der Zeuge sagte zur Sache aus". Das öffnet Tür und Tor für eine Sachverhaltsquetsche. Das passiert oft genug und da hilft auch keine Revision.

    Dass es keine strengen Beweisregeln gibt ist eines, aber die faktische Möglichkeit eines Gerichts Aussagen zu schöpfen, die dann Grundlage der Beweiswürdigung sind, ist etwas anderes.

  29. Hans meint: (25.2.2010 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Pardon Herr Vetter, aber das ist eigentlich für einen erfahrenen Strafrechtspraktiker wie Sie doch ein bischen platt. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung besteht aus guten Grund und dürfte sinnvoll kaum durch irgend etwas anderes zu ersetzen sein. Und das alte Lamento, dass beim Landgericht Zeugenaussagen nicht protokolliert werden, ist auch nicht besonders originell. Dürfte sicher bei Leuten, die Gerichtsverhandlungen in erster Línie aus Gerichtsshows kennen, auf große Zustimmung stossen.

  30. Olli meint: (25.2.2010 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @damm:

    Der Kommentar des Richters finde ich zwar unpassend aber ich finde es richtig so das man sich nicht bei allem mit Notwehr rausreden kann. Wenn ich alleine denke wie viele Tote es alleine dann in meinem Bekanntenkreis geben müsste.

  31. damm meint: (25.2.2010 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Hier hat man es nicht mit normalen sondern mit sehr aggressiven Menschen zu tun.
    Wenn deine Bekannten auch so sind wird ihnen ein Krankenhausaufenthalt nicht schaden.

  32. Olli meint: (25.2.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @damm:

    Im ersten Fall weißt du also das der Jugendliche den Kerl festgehalten hat um ihn zu verprügeln?

    Und ich meinte eher das es in meinem Bekanntenkreis Streitereien gibt auch mal mit Fremden aber die sind nie so ausgeartet das einer meinte ein Messer ziehen zu müssen und damit andere abzustechen weil der wollte das ja auch.

    Und hätte ich wirklich aggressive Bekannte oder Freunde würde ein Krankenhausaufenthalt nur für eines Sorgen das derjenige der das mit ihnen gemacht hat so etwas eine lange Zei nicht mehr macht.

  33. alfred meint: (25.2.2010 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @Radio: Quelle für das Zitat?

  34. Jurist meint: (25.2.2010 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    @Hans: Nur zur Sicherheit:
    Meinst Du das ernst?
    Oder willst Du mit dieser Unterwürfigkeit vor dem Richterpack ebendieses lächerlich machen?

  35. sic meint: (26.2.2010 um 07:25) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Es ist sicherlich nicht einfach, eine Alternative zur freien Beweiswürdigung zu finden. Allerdings, und das zeigt die Realität, wird dieser Vorgang von Richter zu Richter (und Fall zu Fall) sehr weiträumig interpretiert. Das reicht von absolut akkurater Pflichterfüllung seitens der Richterbank über Desinteresse, Vorverurteilung, Protektion bis hin zur Prozeßbeeinflussung. Es existiert keine Kontrollinstanz für Richter (was ja auch begründet ist, Unabhängigkeit und so weiter), aber das führt eben dazu, das es mehr schwarze Schafe gibt, als es geben könnte. Inclusive Richter, die fahrlässig oder vorsätzlich das Recht beugen oder dagegen verstoßen, eben weil sie dafür kaum zur Verantwortung gezogen werden können. Zum Glück sind solche Fälle eher die Ausnahme, aber das Risiko, eben mit dem eigenen Fall an so jemand zu geraten, ist immer da.

    Was den Instanzweg angeht, nun, das ist leider zu oft Lotterie. Gericht 1 entscheidet so und so, das kann Gericht 2 in der Berufung vollkommen diametral sehen, oder eben auch nicht (übrigens unabhängig davon, was tatsächlich passiert ist, Wahrheitsfindung ist nicht Sache des Gerichtes). Und die Revision ist allzuoft nur eine Form der Sachkontrolle, welche die Fähigkeit des Richters im Hinblick auf schriftliche Urteile (und die damit verbundene Revisionssicherheit) überprüft. Gerade erfahrene Richter neigen dazu, mit den Unterschieden zwischen mündlichen und schriftlichen Urteilen bei den Prozeßbeteiligten immer mal wieder einen gewissen Hä?-Effekt zu erzeugen, weil das schriftliche Urteil eben einer Prüfung standhalten muß (bzw sollte), während das mündliche der Schnellschuß ist, auf den man sowieso nicht festzunageln ist.

    Das wiederum liegt unter anderem an der (zu Recht) kritisierten fehlenden Notationspflicht. Ich hab es nicht nur einmal erlebt, daß ein Zeuge (egal ob für oder gegen den Beklagten) eine Aussage getätigt hat, und ihm vom Richter dann das Gegenteil in den Mund gelegt wurde in der Begründung. Und ja, natürlich gibt es Standesrecht. Aussagen bestimmter Personengruppen sind für einen Teil der Richter nicht selten glaubwürdiger als entsprechende Gegenaussagen anderer Personengruppen. Ebenso wie die freie Beweiswürdigung teilweise groteske Züge animmt (vor allem wenn der Richter mit der Sachmaterie nicht vertraut ist).

    Letztendlich, auch das hiesige Rechtssystem muß (und sollte) aus Kritik daran lernen. Gerade aus der Kritik, die von den Beteiligten kommt. Das ist ja nicht nur Herr Vetter als Strafverteidiger. Auch Richter selbst kritisieren ja immer mal wieder (natürlich nach Erreichen des Rentenalters), in seltenen Fällen auch schonmal die Staatsanwaltschaft. Auch wenn es bis zur Bananenrepublik noch ein Stückchen ist, der Idealfall ist deutsche Gerichtsbarkeit bei weitem nicht. Und der unschuldig verurteilte, den man so gerne in Dritte Welt Ländern vermutet, ist auch bei uns nicht der Einzelfall, der er sein sollte.

  36. Zaza meint: (26.2.2010 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    Im jählichen Bericht über die Ökonomische Freiheit der Heritage Foundation wird der deutschen Justiz hochprofessionelle Arbeit bescheinigt und dies als Standortvorteil gewertet. Betrifft nur die Zivilrechtsprechung, aber ich wollte es mal erwähnt haben ;)

  37. ferti meint: (26.2.2010 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Kein Wunder. Die deutschen Telekom-Aktionäre sehen alt aus und in Amerika wurden die Telekom-Aktionäre längst entschädigt.Die in den USA ermittelten Sachverhalte dürfen nicht in Deutschland verwendet werden.

    Ermittlungsverfhren bezüglich Sächsischer Landesbank laufen noch und das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Vorständen den Griff in die Kasse erlaubt.

    In den USA werden Wirtschaftsbosse wenigstens manchmal wegen Verbrechen in Ausübung ihres Amtes verurteilt, in Deutschland höchstens als Privatmann wegen Steuerhinterziehung.

    Da freuen sich doch die Wirtschaftsgrößen. Sie stehen weitgehend über dem Gesetz, jedenfalls dem Strafgesetz.
    Sie belästigende Seuerfahnder werden als Querulanen frühpensioniert.

  38. ct meint: (26.2.2010 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @28 Christian HRO
    Da ist in der Tat was dran. Ich denke eine Protokollpflicht für Aussagen in allen Tatsacheninstanzen in der StPO wäre zu begrüßen. Der damit erhöhte Verwaltungsaufwand wäre zu verschmerzen, schließlich geht es hier um viel.

  39. studiosus juris meint: (26.2.2010 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Soso. Jurys sind ja so demokratisch, weil sie ja das "Durchschnittsvolk" repräsentieren.
    Wissen Sie, wie das läuft, mit den Jurys?
    Wer kommt denn in eine Jury? Mangels Meldepflicht nur die, die z.B. in Führerscheinlisten oder "voters lists" registriert sind. Heißt also, wer nicht als Wähler registriert oder Autofahrer ist, hat keine Chance, an der ach so repräsentativen Rechtsprechung teilzunehmen.
    Und die, die dann tatsächlich zum Jurydienst berufen werden, setzen teils Himmel und Hölle in Bewegung, doch nicht teilnehmen zu müssen. Und – guess what – das scheint denen, die viel Einfluss haben am Besten zu gelingen, denn jene berufen sich auf ihre "Unabkömmlichkeit zu fraglichem Termin". Super System, Herr John. Vielleicht sollten sich selbst sich etwas besser informieren…

  40. Darkstalker meint: (26.2.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    "Tatrichterprivileg" ist halt nicht nur dem Haftungsrecht entnommen … Denn irgend jemand muss ja mal sagen, ob man dem Zeugen glauben kann oder nicht .. Wenn alles zum Psychogutachter ginge, brächte man die Arbeit nie fertig.

  41. Jurist meint: (26.2.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    @Zaza: Doch, unsere Justiz allgemein und die Ziviljustiz insbesondere ich hochklassig.
    Wer´s nicht glaubt, kann sich hier überzeugen:
    http://www.skandale-in-sachsen.com
    mit der Fortsetzung hier:
    http://spass-kasse-singen-radolfzell.com/

    Ich bin natürlich jedesmal heil…, sorry … gesundheitsfroh, dass die Zeugenaussagen nicht protokolliert werden.

  42. Humungus meint: (27.2.2010 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Sich selbst programmierende Richterroboter wird es in absehbarer Zeit nicht geben.
    So müssen wir den auch noch in 50 Jahren auf immanent fehlerbehaftete Menschen zurückgreifen.
    Da fördert natürlich einen entsetzten Aufschrei der Straftäter "Willküüüüüüüüüüüür, ich bin gut , der Richter ist doof"

  43. h.h. meint: (27.2.2010 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Lügendetektoren sind verboten.
    Zeugen wird geglaubt.
    Witzig, witzg.

  44. Andre meint: (27.2.2010 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @h.h.:
    Es hat auch einen Grund, dass Lügendetektoren verboten sind. Der ist alelrdings nicht in Meinung sondern Tatsachen und Wissenschaft zu finden. Die Geräte sind fehlbar und können nach Training beeinflusst werden. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, das Richtige ergebniss zu bekommen gering.

    Falls sie den gesammten Beitrag witzig finden, verstehe ich es, denn: "Zeugen wird geglaubt"

    @sic: Guter Beitrag.
    Sollte es nicht möglich sein, über ein Justizsystem zu sprechen, ohne Pauschal zu sagen: Wir leben in der Besten aller möglichen Welten?

  45. Jurist meint: (27.2.2010 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @Humungus: Humungus, was soll der Unsinn?
    Nach unserer Rechtsauffassung sollten Entscheidungen sachbezogen gefällt werden.
    Deshalb soll es schon möglich sein, eine falsche Entscheidung auch als solche zu bezeichnen. Und wenn Du und Deinesgleichen Kritik nicht anders abschmettern können als mit der Methode den Kritiker lächerlich zu machen, dann zeigt das doch dass da was faul ist im System.

    Natürlich, es wird nie möglich sein ein perfektes System zu schaffen. Aber man könnte sich ja Mühe geben die bekannten Fehlerquellen auszuschließen. Und Zeugenaussagen zu dokumentieren ist ja nun wirklich keine Zumutung; jedenfalls nicht für ehrliche Menschen.

  46. Darkstalker meint: (27.2.2010 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    @45: Ich empfehle, mal einen Sitzungstag als Protokollschreiber mitzumachen. Da merkt man schnell, wie viel zu viel verlangt es ist, jeden Bullshit mitzuschreiben, den manche Zeugen so absondern…

  47. studiosus juris meint: (28.2.2010 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: In anderen Ländern nimmt man das einfach auf Band auf…

  48. Jurist meint: (28.2.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Na toll.
    Zeugenaussagen sind also Bullshit.
    Dann würde einen schon interessieren, mit welchem Recht das Gericht das Urteil auf Zeugen aussagen gründet, wenn die den Bullshit sind.
    Da sollen sich die Geschädigten wohl noch bedanken, wenn der Richter im Urteil die Zeugenaussage verfälscht.

  49. F. Lorenz meint: (1.3.2010 um 02:41) AntwortenReply to this comment

    Beschluß des LG-Bielefeld (14Ns43Js943/06-38/07) über eine Protokollergänzung für Ergebnisse der Hauptverhandlung nach §273 Abs. 1 StPO ua.:

    "Im Protokoll über eine Hauptverhandlung in einer Berufungssache werden die wesentlichen Ergebnisse von Vernehmungen und Erörterungen nicht aufgenommen (§273 Abs. 2 Satz 1 StPO). Die vom Angeklagten vorgebrachten Behauptungen sind daher schon vom Ansatz her nicht geeignet, eine Protokollberichtigung anzuregen. Bielefeld 15.05.2007.

    Für das Protokoll ist auschliesslich die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Richter zuständig.
    Die Schöffen haben auch gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld und OLG Hamm eine Schweigepflicht und dürfen sich zu vorfällen in der mündlichen Verhandlung nicht äußern.

    http://justiz.ju.funpic.de

    (Text editiert. Bitte keine Namen von Richtern, Gerichtsmitarbeitern etc. U.V.)

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