2.3.2010

Deutsches Presserecht für den Rest der Welt

Bei den Pressekammern an den Landgerichten Hamburg und Berlin knallen womöglich die Sektkorken. Und über zusätzliches Personal darf sicher auch bald nachgedacht werden. Denn eine erhebliche Ausweitung des Einsatzgebietes steht ins Haus: Waren die Kammern bislang nur dafür bekannt und berüchtigt, mit Hilfe des “fliegenden Gerichtsstandes” die Presse- und Meinungsfreiheit in ganz Deutschland zu knebeln, kann an ihrem Wesen nun bald die ganze Welt genesen.

Denn deutsche Gerichte sind auch für Klagen gegen Veröffentlichungen im Internet zuständig, deren Urheber seinen Sitz im Ausland hat. Nur einen vagen Vorbehalt macht der Bundesgerichtshof in einer heute veröffentlichten Entscheidung: Die angegriffene Publikation muss “deutliche Bezüge” zu Deutschland aufweisen.

Im entschiedenen Fall hatte jemand die New York Times wegen eines online veröffentlichten Artikels vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. In dem Artikel waren dem in Deutschland wohnenden Kläger Mafiakontakte nachgesagt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte ihm nun, dass sich die New York Times juristisch in Deutschland verantworten muss.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte bejaht der Bundesgerichtshof schon deswegen, weil es nahe liege, dass der Artikel in Deutschland zur Kenntnis genommen werde. Immerhin sei die New York Times weltweit bekannt und habe auch Leser in Deutschland.

Auch für die weitaus meisten Internetpublikationen, bis hinab zum Weblog, dürften sich ohne Probleme derartige Anknüpfungspunkte finden lassen. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass die Landgerichte Hamburg und Berlin übertrieben strenge Anforderungen stellen werden. Immerhin würden sie sich ja sonst die Möglichkeit entgehen lassen, nun auch im Ausland so wichtig und so unbeliebt zu werden, wie sie es in Deutschland schon lange sind.

Pressemeldung des Bundesgerichtshofs

41 Kommentare zu “Deutsches Presserecht für den Rest der Welt”

  1. Thomas R. meint: (2.3.2010 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig? Wenn ein amerikanisches Unternehmen etwas auf einer amerikanischen Homepage auf einem amerikanischen Server schreibt, dann kann ich die in Deutschland verklagen? Und wenn ich in Deutschland etwas ins Netz stelle, muss ich dann damit rechnen, dass sich China und Nordkorea die gleiche Freiheit nehmen, mich vor eins ihrer Gerichte zu stellen?

  2. Scharnold Warzenegger meint: (2.3.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ein bißchen naiv gefragt: was juckt es die New York Times, was ein Deutsches Gericht urteilt? Vermutlich werden die sich vor Lachen krümmen und das wars.

    Ganz allgemein dürfte es schwiereig werden Deutsche Urteile in Amiland zu vollstrecken. Erst recht gilt das, wenn es um "the freedom of speech" geht, was den Amis das Heiligste überhaupt ist. Da wird selbst mit Rechtsgrundlage niemand auch nur einen Finger krumm machen, um das Urteil zu vollstrecken.

  3. marcus05 meint: (2.3.2010 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Die NYT wird vermutlich aufgrund ihres Vertriebes hier IRGEND ETWAS haben dass man belangen könnte. Da bin ich mir sicher dass die das Urteil schon irgendwie vollstrecken können.

    Vielleicht haben wir ja das Glück deswegen zu einem Schurkenstaat erklärt zu werden.

    Und was dann für das Landgericht Hamburg ins Haus stehen könnte lehren die Geschichtsbücher….

    http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Gomorrha

  4. Dierk (Link) meint: (2.3.2010 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Die letzten Male, als am deutschen Wesen die Welt genesen sollte, ist das für Deutschland nur bedingt gut ausgegangen – wenn man den Marshall-Plan zum WK2 zählt …

  5. Kand.in.Sky (Link) meint: (2.3.2010 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:

    Kurz und gut: Ja.

    http://www.jurablogs.com/de/ni-hao
    lawblog.de/index.php/archives/2007/01/05/
    (erster Link, die restlichen sind aber auch ein Schmunzeln/Kopfschütteln wert)
    markenblog.de/2006/11/08/...t-plagiatsvorwurf-zuruck/
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zonda_(Automarke)

    Und wie meistens bei Abmahnungen war alles für den Popo
    http://www.welt.de/wirtschaft/article3069894/

    #k.

  6. Momo meint: (2.3.2010 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Weiss der Kläger eigentlich, was der Streisand-Effekt ist?

  7. Susanne meint: (2.3.2010 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ausländische Urteile, die im jeweiligen Inland gegen dortige grundsätzliche Rechtsvorstellungen verstoßen, nicht vollstreckt werden können, ist es trotzdem anmaßend, daß sich bei Internetaktivitäten die Ansicht durchzusetzen scheint, daß jeder vor jedem Gericht der Welt verklagt werden kann, nur weil eine Webseite weltweit abrufbar ist. Das betrifft ja nicht nur Meinungsäußerungen sondern zum Beispiel auch angeblich wettbewerbswidrige, urheberrechtswidrige oder strafbare Inhalte.

    Ich habe keine Ahnung, was in Takatukaland rechtswidrig oder sogar strafbar ist. Theoretisch könnte ich aber mit jeder Internetveröffentlichung irgendwo im Ausland Probleme bekommen und beim nächsten Urlaub schlimmstenfalls festgesetzt werden.

    Vor 70 Jahren hieß es einmal in der Rechtsprechung, in ganz Europa müsse man es sich gefallen lassen, an deutschen Maßstäben gemessen zu werden.

    Hoffen wir, daß es deutschen Bürgern im Ausland demnächst nicht genauso geht.

  8. Smockil meint: (2.3.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Herr lass es hirn regnen!

    Wen ein Deutsches gericht ein amerikanischen Unternehmen verurteilt kann das wohl vollzogen werden, wenn der Unternehmer in Deutschland urlaub macht bzw. in einen anderen land das nach deutschland ausliefert.

    Richtig so! Und Pressefreiheit in allen ehren die wird ziemlich oft Missbraucht (Bild)

  9. militürk meint: (2.3.2010 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Cool! Wenn die Taliban Times etwas unschönes über Deutschland schreibt, kann man die jetzt vor das Landgericht Hamburg zerren. Das ist der Sieg im Kampf gegen den Terror!

    Nur mal angenommen ein Landgericht in Griechenland hätte die gleiche Idee …

  10. marcus05 meint: (2.3.2010 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @Susanne:

    Da du als Frau hier deine eigene Meinung im Internet verbreitest hast du dich theoretisch schon in einem dutzend Scharialändern strafbar gemacht.

    Wenn du überdies deine Meinung über Islam verbreitest stimmen Deutsche Gerichte dem sogar zu!
    Wir sollten blos aufpassen, nicht dass es ein paar Islamischen Rechtsgelehrten am Ende gelingt massenweise unsere Frauen ausgeliefert zu bekommen =)

  11. Nobody meint: (2.3.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    An sich ist die Entscheidung des BGH kontraproduktiv, im Falle der Amerikaner allerdings gerechtfertigt; diese halten sich ja auch hinsichtlich jeden Unfugs für zuständig.

    Man kann nur hoffen, daß die resultierende Rechtsunsicherheit so groß wird, daß es mal ein einschränkendes Abkommen über Zuständigkeiten in Zivilsachen geben wird. Hilfsweise könnte der Wildwuchs über ordre public eingeschränkt werden. Von daher ist es ganz hilfreich, daß es Flagschiffe der Meinungsbildung in den Staaten trifft.

  12. Seph meint: (2.3.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Gilt das auch für die Schweiz?
    Und für Daten "mit deutlichem Bezug zu Deutschland"?

  13. Axel John (Link) meint: (2.3.2010 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Am deutschen Wesen soll also wieder die Welt genesen.
    Bei dem Gedanken, nun die ganze Welt an ihren Zensurkammern zu terrorisieren, werden die dort wütenden Zensurfanatiker wohl dauerhaft feucht im Schritt.
    Allerdings wird es zB. einem US-Amerikaner in Arizona völlig am A*. vorbeigehen, wenn die Hamburger meinen, nun auch international die hanseatische Scharia einführen zu müssen.
    Genauso wenig wie es mich interessiert, wenn mich ein nordkoreanisches Gericht zum Tode verurteilt, weil ich den lieben Führer Kim als Massenmörder bezeichne.

    Ändern wird sich nur für diejenigen Ausländer etwas, die hier ansässig sind, oder irgend etwas in Deutschland haben, über das Druck auf sie ausgeübt werden kann.
    Um so wichtiger werden Portale wie Wikileaks werden, oder Provider wie
    mediaon.com/Domain-Treuha...e-Anonyme-Domains-Hosting
    wo man absolut anonym Webspace erhalten kann.

    Publizisten sind in Deutschland nicht mehr sicher. In Hamburg hat sich eine Art “Paralleljustiz mit Sondergerichten” entwickelt, an denen die Presse- und Meinungsfreiheit durch deren Vorstellung von “Meinungshygiene” ersetzt wird. Dort wird in absurden Schauprozessen, in denen die Urteile vermutlich schon vorher feststehen, eine faschistoide Gesinnungsjustiz betrieben.
    Verfassungsfeinde in Robe, geschützt durch die richterliche Unabhängigkeit, vergewaltigen das Grundgesetz und treten es mit Füßen.

    Solche Richter sind eine Gefahr für den Rechtsstaat, denn sie wollen offensichtlich eine andere Republik.
    Durch die gewaltige Masse der im Akkord zusammengeschmierten Fließbandurteile entsteht ein Zerrbild der Rechtsordnung. Es werden rechtliche Tatsachen geschaffen, die dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsgedanken fundamental entgegenstehen.

  14. Heute meint: (2.3.2010 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Ich bin kein Jurist und verwende hier vermutlich auch die falschen Begriffe, aber was mir dazu einfällt sind so Sachen wie: völkerrechtswidrig(?), bzw. ein Verstoß gegen internationale Verträge.
    Wenn Deutschland die Souveränität einer anderen Nation anerkennt, dann muss es auch akzeptieren, dass andere Nationen andere Gesetze haben, die nun mal nicht mit den Gesetzen von Hamburg übereinstimmen. Mehr noch: Es reicht nicht aus zu akzeptieren, dass diese anderen Gesetze auf dem Papier existieren, man muss sich auch damit abfinden, dass die Bewohner des anderen Staates auch tatsächlich nach ihren Gesetzen leben dürfen.
    Tut man das nicht, ist es für mich ein Angriff auf die Souveränität des anderen Staates.

  15. dude meint: (2.3.2010 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    W! T! F!

  16. DS meint: (2.3.2010 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Das gleiche Problem gibt es hier in Großbritannien schon länger. Unter den Stichworten British Libel Law und Libel tourism findet sich Einschlägiges zur Vollstreckbarkeit, zur mutmaßlichen Zuständigkeit englischer Gerichte, zu Schadensersatzforderungen und Streitwerten, usw. Die NYT hat damit bereits Erfahrung gemacht.

  17. Dierk (Link) meint: (2.3.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Mensch, DS, dann setz doch gleich noch einen Link entweder direkt zur Petition [auch nicht-Briten dürfen zeichnen!] oder hierher: senseaboutscience.org.uk/...dex.php/site/project/333/ Von dort kann man auch die Petition erreichen.

  18. Martin meint: (2.3.2010 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von der Spruchpraxis einiger Landgerichte sieht man hieran einmal mehr sehr gut, vor welche Probleme das Internet die Rechtswissenschaft stellt (Stichwort "Ubiquität"). Herkömmliche Begriffe wie Tatort oder Erfolgsort versagen. Streng betrachtet hat die NYT im Ergebnis nunmal Inhalte in Deutschland zugänglich gemcaht und sich damit auch dem deutschen Recht unterworfen. Dennoch wirkt das Ergebnis offensichtlich für die meisten Leute albern – zu Recht.

    Ich persönlich finde, der fliegende Gerichtsstand ist ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlich bestimmten Richters. Gerichtsstände lassen sich völlig willkürlich auswählen, es herrscht Forum-Shopping in Reinkultur. Da kann ich den Hamburger Landrichtern nur noch zu Gute halten, dass sie Mehrarbeit nicht zu scheuen scheinen.

  19. Zaza meint: (2.3.2010 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Na die Entscheidung halte ich aber auch für einen fatalen Fehler. Ist so mit das Abwegigste an dass ich mich erinnern kann. Wenn sich das LG Hamburg zum Weltgerichtshof erklärt, das wundert mich nicht. Aber der BGH? Ham die was geraucht vor der Beratung?

    Kein Wunder dass die Betreiber kontroverser Blogs dies nur anonymisiert machen. Mann wie mich dieser deutsche Regulierungswahn ankotzt. Die USA nehmen die Meinungsfreiheit wenigstens ernst.

  20. Marc B. meint: (2.3.2010 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    In Strafsachen hat der BGH das schon vor knapp zehn Jahren genauso gesehen: 1 StR 184/00 vom 12. 12. 2000. Damals wurde entschieden, dass ein nach Australien ausgewanderter ehemaliger Deutscher, der inzwischen dort eingebürgert war und dort eine Webseite in englischer Sprache betrieb auf der er den Holocaust leugnete, nach deutschem Recht in Deutschland verurteilt werden konnte, nachdem er wegen etwas anderem bei einem Kurzaufenthalt in Deutschland festgenommen worden war.

  21. Anja meint: (2.3.2010 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Das passt doch gut zu Hamburg und Berlin. Sind das doch die Hochburgen des deutschen International-Sozialismus.

  22. IbnObnNbnDa meint: (2.3.2010 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    naja so weltbewegend ist das jetzt ja nicht, ist ja nicht so als würden die amis nicht das selbe bei sich machen, nur dass da nicht wegen der meinungsfreiheit sondern überwiegend amerikanische firmen ausländische firmen in texas verklagen weil die da besonders zu gunsten ihrer eigenen unternehmen urteilen

  23. Kritiker meint: (2.3.2010 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch toll. So vertreibt man ausländische Medien aus dem eigenen Land. Und schon kann der deutsche Qualitätsjournalismus© seine ganze Wirkung entfalten. Und irgendein CDUler wird sich sicher auch noch finden, der das als Argument für die Internetzensur herbeiredet. Kann ja nicht sein das in anderen Ländern Dinge gesagt werden ohne das die Konform mit deutschem Recht gehen.

  24. Jurist meint: (2.3.2010 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Die Spanier hatten irgendwann die Nase voll und haben dem durchgeknallten Garzón die Lizenz zum Amoklauf entzogen
    tagesspiegel.de/politik/i...sar-Garzon;art123,2811152.

    Und bei uns geht der Wahnsinn gerade erst richtig los.
    Es ist nicht zu fassen!

  25. Avantgarde meint: (2.3.2010 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Facebook hat StudiVZ wegen Imitierung des Designs in Kalifornien verklagt, nicht in Deutschland.

  26. hmmm meint: (2.3.2010 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Es gibt im Internet aber auch ziemlichen Wildwuchs – gerade auch in den anonym geführten Blogs, die sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu mehr als problematischen Schmähungen, Verleumdungen und Ähnlichem bemüßigt fühlen. Vielleicht hilft es einer in ihren Rechten verletzten Person dagegen vorgehen zu können.
    Warum soll sich z.B. ein Inländer, der auf deutsch publiziert, inlandsbezogene Themen oder Inländer behandelt nicht der deutschen Rechtsordnung unterwerfen lassen, wenn er seinen Blog (vermeintlich) aus Takatuka-Land oder den USA schreibt?
    Die ein oder andere Privatperson, die einmal Cyber-Mobbing ausgesetzt war, wird dieses Urteil wohl eher begrüßen.
    Weiterhin bleibt zu bemerken, dass es in dem Urteil erst einmal nur um die grundsätzliche Zulässigkeit nach §32 ZPO ging. Wie die Gerichte, andere Rechtsordnungen in der materiellen Prüfung berücksichtigen, sollte man schon noch abwarten und im Einzelfall bewerten, bevor man das Kind mit dem Bad ausschüttet.

  27. Axel John (Link) meint: (2.3.2010 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @hmmm:

    Warum soll sich z.B. ein Inländer, der auf deutsch publiziert, inlandsbezogene Themen oder Inländer behandelt nicht der deutschen Rechtsordnung unterwerfen lassen, wenn er seinen Blog (vermeintlich) aus Takatuka-Land oder den USA schreibt?

    Weil er sich dem mit wenig Aufwand entziehen kann, wenn er über ein wenig mehr als nur Internet-Basiswissen verfügt.
    Er kann sich zB. einen Provider aussuchen, wo er seinen Webspace völlig anonym betreiben- und Cash per Post, bezahlen kann.
    Seine Domain läuft dann auf eine Briefkastenfirma in Honkong, gegen die man klagen kann, bis der Arzt kommt.
    Das ist für die Opfer solcher Prangerseiten zwar frustrierend, aber solche Seiten lassen sich kaum aus dem Netz kicken, weil sie längst nicht überall illegal sind.

    Und wenn die Großdeutschen Zensurkammern meinen, sie könnten einer Zeitung wie der NYT ihre Vorstellung von Meinungshygiene aufzwingen, werden die Amis solche Einmischungen erfahrungsgemäß mit einer deutlichen Retourkutsche beantworten. Deutschland hat in den USA wesentlich mehr zu verlieren, als die USA in Deutschland.

  28. Olli meint: (2.3.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:

    Wieso Amokläufer? Der Verstoß gegen die Menschenrechte wird doch eigentlich international verfolgt bzw. sollte international verfolgt werden.

  29. Olli meint: (2.3.2010 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @Anja:

    Bitte erst nachschauen was Sozialismus bedeutet dann wieder einen Kommentar abgeben. Danke.

  30. Mattias (ohne ‘h’) (Link) meint: (2.3.2010 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Die Gerichte verkennen die Natur des WWW. Im Gegensatz zu Kiosken oder TV-Kabelanbietern ist das WWW kein Push-Medium, bei dem ein Gatekeeper eine Vorauswahl trifft, sondern ein "Get-Medium", bei dem alleine der Konsument bestimmt, welche Inhalte er woher bezieht.

    Der Aufruf einer Webseite einer in einem anderen Land und einem anderen Rechtssystem veröffentlichten Publikation ist damit am ehesten mit dem Abo einer ausländischen Zeitschrift vergleichbar. Ich selbst habe mehrere US-Magazine abonniert, denen nun nach LG Hamburg und Berlin wohl an der Grenze die Beschlagnahme droht. Ich frage mich, wie weit die beiden Gerichte bei der Güterabwägung gegangen sind: Ist es akzeptabel, an jede fremdsprachige Publikation aus einem Land, deren Rechtssystem halbwegs mit unserem Rechtssystem übereinstimmt, im Zweifel unsere (in diesem Fall strengere) Maßstäbe anzulegen? Oder ist hier die Pressefreiheit höher zu bewerten als die Persönlichkeitsrechte eines Klägers, die durch wenige konkrete Seitenaufrufe (oder Abonnenten aus Deutschland) wohl nicht in dem Maße tangiert werden, wie von einer inländischen Publikation?

  31. cardorzo meint: (3.3.2010 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    So ist das halt, Rechtsverstöße werden geahndet. Gerecht.

  32. Olli meint: (3.3.2010 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    @cardorzo:

    Muss ich dann auch Angst haben das mich die Amis festnehmen. Ich hatte mit 17 Sex mit ner 15 Jährigen und sogar Oralsex. Beides ist dort in einigen Bundesstaaten strafbar.

  33. Stuff (Link) meint: (3.3.2010 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    Am deutschen Wesen…
    chillingeffects.org/inter...notice.cgi?NoticeID=30443
    And the winner is
    chillingeffects.org/international/notice.cgi
    GERMANY!
    WWW heisst wörldwaide und ist ein – wie hier schon erwähnt – "get-Medium".
    So nach toitscher Art ist ja da schon die Frage zu stellen, ob es in Deutschland überhaupt gestattet ist, eine Site ohne .de-Endung anzuklicken, denn sie untersteht möglicherweise nicht toitscher Staatsgewalt und das wäre vielleicht schon ein Verstoss gegen ein Gesetz. Jedenfalls hatte ein Betreiber einer Site auf einem unserer Server schon eine Zuschrift aus Deutschland wegen "Jugendschutzverletzung" erhalten, den er leider nicht lesen konnte, weil er nur skowakisch und russisch spricht. Weil ich deutsch kann, hat er sich an mich gewandt. Auf mein Schreiben, ob denn diese Liste jugenverbotener Medien zugesandt werden könne, um weitere Beabstabdungen zu vermeiden, gab es keinerlei Antwort, auch ging aus dem Schreiben nicht hervor, was an der Seite konkret zu beanstanden war. Ich hielt das dann her für den Versuch einer Abzocke o.Ä., aber nach dem BGH-Urteil wird mir denn schon gruselig, was kann ich hier in Bratislava dafür, dass Deutsche aus ihrer Sandkiste rausdürfen, ich habe keinerlei Einfluss auf die Rechtsbildung in Deutschland, nicht einmal durch Wahlrecht, meine Kunden können allenfalls englisch oder russisch als Fremdsprache – wie soll ich da mich toitsch-rechtskonform verhalten können? Hallo (okok, ich weiss, Etikette), ist da wer?
    Stuff

  34. Ein Mensch meint: (3.3.2010 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    US-Websites haben ja zunehmend Terms and Conditions der Art "Your use of this website and Content (defined below) constitutes your acceptance of these terms and conditions. If you do not agree with these terms and conditions, you should immediately cease use of this website and Content."

    Kann man auf diesem Wege nicht ausschliessen, dass solche Deutsche die NYT lesen, die nicht bereit sind sich der Meinungsfreiheit nach amerikanischem Recht zu unterwerfen?

    Oder sind solche Disclaimer nach deutschem Recht unzulässig?

  35. kaputnik meint: (3.3.2010 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @Ein Mensch:

    Kann man auf diesem Wege nicht ausschliessen, dass solche Deutsche die NYT lesen, die nicht bereit sind sich der Meinungsfreiheit nach amerikanischem Recht zu unterwerfen?

    Verstehe den obigen Satz nicht, aber es ist doch eine unsinnige Vorstellung, durch Nutzungsbedingungen eventuelle Rechtsverstöße unangreifbar machen zu können. Unabhängig davon, was das deutsche Recht zu Disclaimern sagt.

    Oder was habe ich an Ihrem Kommentar nicht verstanden?

  36. Snickerman meint: (3.3.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:
    Vollständiger Blödsinn, dieser unpassende Vergleich von Ihnen!
    Menschenrechte sind universell, egal was irgendwelche Diktatoren oder Wortverdreher behaupten.

    In letzter Konsequenz müssen wir dann Blogger nach Weitfortistan ausliefern, wenn diese hier behaupten, der mörderische Diktator dort wäre ein mörderischer Diktator…
    (wenn es ein Auslieferungsabkommen gibt, ansonsten wäre für diese Menschen zumindestens die Einreise dorthin problematisch)

  37. horst meint: (3.3.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Das ist eine interessante Entwicklung.

    Bald wird der Gerichtsstand USA ebenfalls für deutschen Angelegenheiten allzuständig.

    Die Konsequenzen haben sich die Richter nicht überlegt oder man möchte den schnöden und aberwitzigen Gerichtsstand Deutschland dem Wettbewerb aussetzen.

    Die USA werden ihrerseits jetzt den Gerichtsstand ausdehnen und dass ist sicherlich für Opfer deutscher Unternehmen oder deutscher Gerichtsbarkeit, um nicht Richter zu sagen, und auch bei Arzthaftung, Anwaltshaftung, Anlagebetrugshaftung vorteilhaft.

    Die Begründung für die Ausdehnung ist ganz einfach, wenn schon schriftliche Beleidigung Schmähkritik für einen beliebigen Gerichtsstand ausreicht, dann erst Recht Körperverletzung und Verletzung des Eigentums durch unsachliche Prozessführung.

    Eigentlich wäre es wünschenswert, wenn die deutsche Justiz, beziehungsweise die Verfahren und das Urteil, durch amerikanische Richter erneut überprüft werden könnten.

    Dann wird hoffentlich bei Gericht sorgfältiger gearbeitet oder manipuliert. :)

  38. Ein Mensch meint: (3.3.2010 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik(35): Der Rechtsverstoss (nach deutschem Recht) findet ja zunächst im Ausland statt und ist damit in DE sowieso nur deshalb justiziabel, weil Deutsche in der Lage sind, die NYT-Seite zu lesen bzw. laut BGH "weil er deutsche Internet-Teilnehmer erreichen solle".

    Wenn man dies nun ausschlösse, entweder unmittelbar, indem die NYT in ihrer Firewall deutsche IP aussperrt, oder mittelbar, weil man dies mit den Nutzungsbedingungen ausschliesst, dann wäre aus meiner Sicht das Problem gelöst.

  39. Marge Piercy meint: (4.3.2010 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    @horst:
    Es werden doch heute schon die Schadensersatzprozesse möglichst in den USA zentralisiert, egal wo der Kunde/Geschädigte lebt. Es reicht schon eine Tochterfirma in den Staaten und 1 geschädigter dort, damit 2.432 Leute weltweit eine assenklage anstrengen.
    Auch die Korruptionsgeschichte von Siemens war dort anhängig. Und die Notierung an der Wall Street führt zu US-Regeln bei der Aufbewahrung von Firmenkommunikation (intern/extern), weil man sich sonst nach US-Recht strafbar macht.

  40. Hans meint: (4.3.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @Momo: Jaja, der Streisand-Effekt. Die beliebte Begründung aller Unsympathen im Netz warum ihr regelmässig asoziales Verhalten (nämlich die Weiterverbreitung und allgemeine Publikmachung von Sachen mit denen potentiell jemand geschädigt wird) moralisch einwandfrei sei. Wie konnte das Opfer auch nur so unverschämt sein, gegen Falschbehauptungen, Verleumdungen, Verletzungen der Persönlichkeitssphäre oder ähnliches vorzugehen. Wir haben ja schliesslich den Streisand-Effekt als sich selbst bestätigende Prophezeiung. Also besser Fresse halten und alles über sich ergehen lassen, selbst wenn das Leben danach im Arsch ist, weil eben z.B. eine US-Tageszeitung extrem schädigende Behauptungen über einen aufstellt.

  41. Jurist meint: (4.3.2010 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Das sind die Sätzchen die wir lieben:
    "Der Verstoß gegen die Menschenrechte wird doch eigentlich international verfolgt bzw. sollte international verfolgt werden."
    Jawoll Genosse!
    Also wird Deutschland bald von Burma verfolgt wegen der Hartz-IV-Sklaverei.
    Oh Herr wirf Hirn vom Himmel!

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian fh Holzhauer