15.3.2010

Angeblich redselig

Ich weiß nicht, was da schief läuft. Aber mit dem Verhalten eines bestimmten Ausländeramtes habe ich derzeit echte Probleme. Diese Bedenken habe ich dem zuständigen Gericht wie folgt mitgeteilt:

… Entgegen den Angaben im Bescheid stammt die Klägerin nicht aus Nigeria. Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Mitarbeitern des Ausländeramtes zugegeben, aus Nigeria zu stammen.

Dieses angebliche Eingeständnis ist nicht protokolliert worden. Es beruht lediglich auf Aktenvermerken der Mitarbeiter des Ausländeramtes. Bemerkenswert an den Aktenvermerken ist, dass diese erst angefertigt wurden, nachdem das Ausländeramt die Beschwerdebegründung vorliegen hatte. Vorher war wohl niemand auf die Idee gekommen, die angeblich so freimütigen Äußerungen meiner Mandantin vor oder nach dem eigentlichen Termin zu dokumentieren.

Die Klägerin beteuert, derartige Angaben niemals gemacht zu haben. Dies wird untermauert durch das sonstige Verhalten der Klägerin. Die Klägerin war bei ihrer Festnahme nach einem Vermerk der zuständigen Polizeibeamten noch nicht einmal in der Lage, die englische Belehrung über ihr Schweigerecht zu verstehen.

Obwohl die Polizei auch später in der Justizvollzugsanstalt mehrere, teils mehrstündige (!) Versuche gemacht hat, die Klägerin zu vernehmen, hat die Klägerin von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Ergebnis der polizeilichen Vernehmungen ist gleich null.

Auch in dem „offiziellen“ Protokoll der Ausländerbehörde, das die Klägerin unterschrieben hat, tauchen Angaben der Klägerin, wonach diese aus Nigeria stamme, nicht auf. Ganz im Gegenteil. Dort steht das, was die Klägerin auch über mich hat mitteilen lassen. Nämlich, dass sie nicht aus Nigeria stammt.

Wieso die Klägerin ausgerechnet „informell“ gegenteilige Angaben gemacht haben soll, ist nicht ersichtlich. Schon vom gerichtsbekannten Ablauf einer derartigen Vernehmung/Anhörung in der Justizvollzugsanstalt scheint es kaum plausibel, dass die Klägerin mit den Mitarbeitern des Ausländeramtes mal locker “am Rande”, aber doch zur Sache geplauscht haben könnte, noch dazu durch tatkräftige Unterstützung eines Dolmetschers.

Die Ausländerbehörde scheint von einem gewissen Übereifer motiviert. Das führt zum Beispiel dazu, dass sie falsche Angaben zu angeblich schriftlichen Erklärungen der Klägerin macht. So soll die Klägerin unter anderem eigenhändig als Geburtsort Lagos niedergeschrieben haben. Das ist tatsächlich jedoch nicht richtig. Die Klägerin war lediglich bereit, ihr Geburtsdatum niederzuschreiben. Sämtliche anderen Angaben in dem Formular stammen wohl vom Dolmetscher, wobei die Klägerin auch zum Formular beteuert, zu keinem Zeitpunkt eingeräumt zu haben, aus Nigeria zu stammen. Das Wort Lagos ist auf dem Papier noch nicht einmal zu entdecken.

Dass das Formular gar nicht von der Klägerin ausgefüllt wurde, zeigt sich ja schon daran, dass eine der deutschen Sprache nicht mächtige junge Frau bei einzelnen Punkten kaum “unbekannt” eintragen würde.

Die Klägerin berichtet, dass sowohl die Mitarbeiter des Ausländeramtes als auch der Dolmetscher ihr beständig eingeredet hätten, sie solle zugeben, aus Nigeria zu stammen. Dass hier einiges zweifelhaft gelaufen ist und – vorsichtig formuliert – eine offensichtliche Voreingenommenheit besteht, ergibt sich weiter aus dem Hinweis in der Akte, wonach der Dolmetscher der Überzeugung sei, die Klägerin stamme aus Nigeria.

Dolmetscher sollen aber dolmetschen und keine ethnologischen Expertisen abgeben. Wenn sie es doch tun, lässt das wiederum an der Qualität ihrer Übersetzungsarbeit zweifeln und Parteilichkeit vermuten. Gleiches gilt für ein Ausländeramt, das sich für die Herkunft einer Person auf die Einschätzung eines Dolmetschers beruft. …

90 Kommentare zu “Angeblich redselig”

  1. Joachim meint: (15.3.2010 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Auch bei sehr vielen Deutschen kann man an der Sprachfärbung erkennen, woher sie kommen. Warum soll das der Dolmetscher, mal vorausgesetzt er versteht sein Fach, bei der nigerianischen Mandantin nicht auch können? Und wenn er es kann, warum sollte das Ausländeramt sich darauf nicht verlassen dürfen? Dass die Mandantin das Gegenteil "beteuert", kann ja wohl nicht ausschlaggebend sein.

  2. Sinnfrei meint: (15.3.2010 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ist doch genau wie immer mittlerweile: Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

  3. anonym meint: (15.3.2010 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @ Joachim
    Kennen Sie den Unterschied zwischen "beweisen" und "behaupten"? Daß es bei einer Behörde anders zugehen muß als beim heiteren Beruferaten, müßte doch auch dem Laien klar sein.

  4. Name meint: (15.3.2010 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @Joachim:
    Ach – wollen Sie evtl. auch noch den Schädel vermessen, um die Herkunft oder gar "Rasse" zu bestimmen? Ich dachte, derartiger geistiger Dünnschiss wäre ausgestorben.

  5. frage meint: (15.3.2010 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Klingt danach, als ob man nach Nigeria abschieben dürfte? Oder die nigerianische Botschaft bereitwillig(er) mit dem Ausstellen von Dokumenten? Besteht eigentlich eine Pflicht an der Aufklärung der Herkunft mitzuarbeiten oder gilt da auch das Schweigerecht?

  6. Gerd meint: (15.3.2010 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Na und wo kommt sie nun her?

  7. Gentle meint: (15.3.2010 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Ich konnte nicht mehr. Ich wurde total gemobbt. Ich war viele Jahre Sachbearbeiter im Ausländeramt. Aber ich war einfach lt. meinen Vorgesetzten zu nett im Umgang mit den "Amtsbesuchern".

  8. jb meint: (15.3.2010 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @joachim
    Wenn ein Dolmetscher sein Fach versteht, dann kann er das gesprochene Wort vom Sinn her richtig in eine andere Sprache übersetzen und mehr nicht.
    Mutmaßungen ob derjenige den er zu übersetzen hat, hier oder dort geboren ist, vielleicht auch nur eine gewisse Sprachfärbung angenommen hat, sind jedenfalls nicht sein Auftrag. Woher kommt denn wohl mein Nachbar, der von Geburt Türke ist und fehlerfrei Plattdeutsch spricht?

  9. Scholle meint: (15.3.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @Joachim:

    nun mein akzentfrei deutsch sprechender Kollege hat keinen deutschen Pass – mein nur englisch und koratisch sprechender Kollege schon.

    Und zu guter letzt ist ein Übersetzer eben ein Übersetzer. Seine Aufgabe kann nicht sein, die aktuelle Nationalität einer Person festzustellen.

  10. Christian meint: (15.3.2010 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @Joachim
    Sprachfärbung täuscht.
    z.B. wer als Deutscher sein Englisch durch ein Besuch in den USA lernt hat gute chancen vor einem Briten sich eher wie ein Amerikaner anzuhören als wie ein Deutscher…

    Am Ende ist es eben nur ein "educated guess" was der Übersetzer machen kann…

  11. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Da wird nun eine (mutmaßliche) Prostituierte, wahrscheinlich bei einer Razzia, entdeckt, die dem Anschein nach aus einem afrikanischen Land stammt. Sie besitzt keinerlei Dokumente, die ihren Aufenthaltsstatus oder gar ihre Person identifizieren könnten (oder ist nicht Willens diese zu präsentieren) und sie verweigert jede Auskunft, mit Ausnahme ihres Geburtsdatums (wiederum ohne jede Beweiskraft).

    Sie ist also offensichtlich illegal hier und liefert (wiederum mutmaßlich) einen Gutteil ihres "Verdienstes" an Kriminelle ab.
    Der Dolmetscher, der (auch mutmaßlich) mehrere afrikanische Sprachen und Dialekte beherrscht (sonst müsste man ja diverse Dolmetscher einbestellen, da die Dame ja die Angaben über ihr Herkunftsland verweigert und ihre Muttersprache somit auch nicht klar ist), kommt zu dem Schluss, dass die Dame wohl aus Nigeria stamme.

    Bei allem Verständnis für Underdogs und Opfer von Behördenterror:

    Diese Dame hat hier nichts zu suchen. Ich wette meinen linken Hoden, dass sie nicht nur aus Nigeria stammt, sondern Herrn Vetter genauso an der Nase herumführt, wie unsere Justiz.

  12. david meint: (15.3.2010 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Nun, nigeria hat 140 millionen (140.000.000) Einwohner.
    Es gibt – neben der Amtssprache Englisch – 3-4 Hauptsprachen (gesprochene Sprachen) und mehrere hundert (100*x) andere Sprachen, die von verschiedenen Bevölkerungsgruppen gesprochen werden.

    Meine Frage nun: Wie kann sich ein deutsch-englisch Dolmetscher, der sicher mit der englischen Sprache vertraut ist, einbilden, zu "hören" (an grammatik, satzbau, konotation oder ähnlichem) welchen ursprung der sprechende hat?

    ich selbst bin halber nigerianer; mein vater schafft es nicht, zuzuordnen, ob oder woher jemand aus nigeria stammt.

    Falls der dolmetscher jedoch zufälligerweise selbst nigerianer ist, sprachwissenschaften nigerias studiert hat UND ein überzeugendes urteilsvermögen hinsichtlich aller anderen einflüsse und umstände hat (man kann seinen "dialekt" auch verstellen bzw. verändern), DANN kann es natürlich zu einem geringen Prozentsatz möglich sein, dass er erkannt hat, dass die frau aus nigeria stammt.

    falls er jedoch bereits übersetzungen anderer menschen mit ähnlichen verweisen gekennzeichnet hat ("eindeutig äthiopier", weil er öfters marathon im fernsehen sieht und "diese äthiopier immer so aussehn´"), dann hat er wohl einfach nur sein ziel verfehlt.

  13. Killerkralle meint: (15.3.2010 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @ King Dingeling:

    Ihre Theorie finde ich bisher am schlüssigsten. Frage mich nur gerade, wer denn jetzt den ersten braunen Stein auf Sie wirft.

  14. @king dingeling meint: (15.3.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    in afrika gibts 2000 sprachen. noch mehr dialekte.

    du glaubst doch nicht, dass jemand anhand eines dialektes (die, nebenbei bemerkt, durch kolonialisierung und völkerwanderungen und co verwaschen sind) auf die herkunft oder nationalität schließen kann?

    siebenbürger sachsen, südtiroler, finnlanddeutsche, nordschleswegier…

    und nur um dir einen eindruck zu verschaffen:
    versuch hier zuzuordnen, wer aus IT, Ö, BRD oder CH stammt.
    und das, obwohl du gebürtig aus einem land bist, in dem diese sprachen(dialekte) gesprochen werden

  15. IO meint: (15.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Also mir ist ziemlich wurscht was diese Frau verbrochen oder auf dem Kerbholz hat. Das ist ein kleines Problem. Aber wenn der Staat oder seine Bediensteten etwas verbrechen oder auf dem Kerbholz haben, dann ist das ein großes Problem. Man kann der Frau schlecht moralisch verwerfliches Verhalten vorwerfen und dann selbst moralisch Fragwürdig vorgehen. Das ziemt sich für einen Rechtsstaat nicht, es macht ihn zum Unrechtsstaat.

  16. Conecctiones meint: (15.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Ich rate mal bez. des Amtes, Neukölln?

  17. david meint: (15.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment
  18. Kalamaris meint: (15.3.2010 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @david, im wortschatz fehlt mir aber das entscheidende wort "votzenhobel"!

  19. Heinrich meint: (15.3.2010 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @17 Sehr gute link! Danke

  20. fred_r meint: (15.3.2010 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Hmmmm,
    wobei sich mir verschliesst warum jemand in D überhaupt Asyl/Duldung/Aufenthaltserlaubnis bekommen sollte der nicht bereit ist Angaben zu seiner Herkunft zu machen!! Ich lasse schliesslich auch nicht jeden in meine Wohnung nur weil er behauptet er sei halt der Emil, Omar oder Francois und deshalb dürfe er da jetzt rein. Im Ernstfall nur als Freund, oder Freund eines Freundes bei einer Party, etc. oder natürlich die ausgewiesene deutsche Staatsgewalt – aber nicht die französische :-) …

    Natürlich wird das dann nicht für jedes Land nachprüfbar sein, aber bei den meisten Personen sollte dies doch möglich sein…
    Und die meisten haben dort, auch wenn das lokale Melderegister im letzten Krieg abgebrannt ist, noch Familie, also nachforschbar. Klar gibt es da nichts wasserdichtes und Ausnahmen, aber das könnte man dann auch grosszügiger handhaben. Auch ein Sprachtest, Ich komme aus "Finnland", kann also finnisch oder einen lokalen nig. afrikanischen Dialekt, ist möglich.

    Von daher ist allein die beschriebene Verweigerung jeglicher Herkunftsangaben meiner Meinung nach ein direkter Abschiebegrund…

  21. Homeboy meint: (15.3.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @ fred_r:
    Und wohin abschieben?

  22. nogger meint: (15.3.2010 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    Immer diese Gutmenschen, die meinen, die Behörde sei Pöse und der Ausländer der beste auf der Welt.
    Wer etwas von mir will, muss schon mitarbeiten – und sei es dass er/sie Namen und Herkunft nennt.
    Wenn jemand Asyl haben will, muss er schon mitteilen, welches Land ihn denn politisch verfolgt.
    Komisch, dass alle ihre Rechte kennen, aber keiner seine Pflichten.

  23. denken dann schreiben meint: (15.3.2010 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @Joachim:

    Ja, Joachim macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt.

    Meine Frau stammt aus Sachsen und spricht auch so.

    Ich spreche mittlerweile auch (gerne) diesen Dialekt, bin aber im "goldenen Westen" geboren und besitze zudem die Fähigkeit akzentfreies Hochdeutsch zu reden/schreiben. Und nun?

    No glor!

  24. Lexus meint: (15.3.2010 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @Homeboy
    Es gibt afrikanische Länder die für ein paar Euro solchen "Staatenlose" gerne eine Heimat anbieten.

    Entweder fällt der abschiedenen Person dann ein woher sie wirklich stammt, oder sie darf ihr neues Leben in dem schönen afrikanischen Staat genießen.

  25. jordan meint: (15.3.2010 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @ Homeboy
    Du hättest mit deiner Antwort noch etwas warten sollen und fred_r die Chance lassen das Hauptproblem seiner Forderung auf Abschiebung zu erkennen :)

    Daher @ Fred_r Hirn an, dann kommentieren

  26. Joachim meint: (15.3.2010 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Finden Sie es also alle richtig, dass jede nigerianische Prostituierte es nur einmal bis nach Deutschland schaffen muss, um nach Vernichtung ihrer Papiere einen de facto unbeendbaren Aufenthaltsstatus zu erlangen?

    Wer das nicht richtig findet, muss es billigen, dass man nimmt, was man hat, um herauszubekommen, wo die Dame herkommt.

    Und wenn die Dame dann meint, Nigeria sei falsch, sie komme zB aus Kamerun, dann kann sie das ja immer noch mitteilen.

  27. Eigentlich meint: (15.3.2010 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist doch alles ganz einfach und schon gesagt:

    1. Das Ausländeramt darf nicht behaupten die Frau kommt aus Nigeria. Wenn der Dolmetscher sagt/denk/behauptet die Frau kommt aus N., dann kann das Amt an entsprechnder Stelle vermerken (o.ä.) "Der Dolmetscher X sagt/denkt/behauptet … (weil …)".
    Damit ist natürlich nicht die Herkunft geklärt, aber man hat einen Hinweis auf eine mögliche Herkunft.

    2. Die Frau kann natürlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, aber warum sollte Deutschland ihr dann Asyl geben? -> Abschieben, sobald ihre Herkunft (ohne Zweifel) geklärt ist.

  28. igel meint: (15.3.2010 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @Eigentlich: Deutschland vergibt ohnehin kein Asyl mehr. 2005 wurde Asyl 2.900 mal vergeben. Der Trend ist stark rückläufig. Ich schätze, die Zahl ist mittlerweile 3-stellig.

    Wenn man doch Asyl bekommt (was, wie gesagt, nicht mehr passiert), dann wird man einem Landkreis zugewiesen und darf den ohne Genehmigung des Ausländeramtes nicht verlassen. Das Wort "Arbeit" kommt in http://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland) nicht vor.

  29. Christian meint: (15.3.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @joachim: also wenn der Polizist annimmt das du gestohlen hast, willst du ihn einwandfrei beweisen das du unschuldig bist ansonsten bist du schuld?

    Das Wort was mich bei dir stört ist die Annahme, annehmen kann man vieles wenn der Tag lang ist(dann ist die Dame auch schnell eine prostituierte, die für kriminelle organisationen Geld anschaft ohne steuern zu zahlen), am ende weiß man es dann doch nicht. Und Akzente sind weit weg von eindeutigen Regionszuordnungen, und viele die sich meinen da mit den deutschen auszukennen haben da meiner erfahrung nach mit Glück 50% quoten und hier wird das sogar Grenzüberschreitend gemacht mit ner frau die kaum was sagt.

  30. Tobi meint: (15.3.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wieso hab ich beim lesen des Berichts nur das Gefühl, dass hier reine Verzögerungstaktik betrieben wird? Mir drängt sich da immer wieder die Frage auf, wieviel Geld verbraten werden muss, bis jemand wieder zufällig einfällt wo er herkommt.

  31. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @david:
    Nun um ganz sicher zu sein, müsste man wissen in welcher der Sprachen sie sich mit dem Dolmetscher unterhalten hat. Englisch fällt wohl flach (siehe Belehrung), bleiben noch drei anerkannte Regionalsprachen übrig:

    Hausa, Igbo und Yoruba. Während Hausa in Zentralafrika als lingua franca gilt und Yoruba auch in Benin und Toge gesprochen wird (obwohl die meisten Menschen, die diese Sprachen beherrschen in Nigeria leben), ist Igbo nahezu ausschließlich in Nigeria zu hören und weist regional klar abgrenzbare Dialekte auf.

    Zur ihrer Frage mit dem Dolmetscher:

    Ich kann ohne weiteres mindestens drei amerikanische Dialekte regional zuordnen (Südstaaten, New York, Westküste) und vier britische (Schottland, Irland, Wales, Essex) und das ohne auch nur einen Tag Anglistik studiert zu haben. Ich habe einfach in den vergangenen Jahren komplett auf deutsches Fernsehen verzichtet und ausschließlich englischsprachiges geschaut.

    Stelle ich mir nun vor ich wäre ein ausgebildeter Dolmetscher, der Herrn Oettinger in Brüssel übersetzen muss, bin ich mir sicher, dass ich nach einigen Jahren Berufserfahrung mit einiger Sicherheit auf Südwestdeutschland tippen könnte, selbst wenn ich dort nicht geboren wurde.

    Sie schreiben sie seien selbst zur Hälfte nigerianischer Abstammung und dass ihr Vater so etwas nicht beurteilen könne. Ist es daher vielleicht ihre Mutter, die aus Nigeria stammt?
    Spaß beiseite, ich kann mir über ihren Vater kein Urteil bilden, aber ich bin mir sicher dass es Nigerianer oder Nigeriastämmige Menschen gibt, die sich eine solche regionale Einordnung zutrauen würden.

    Unabhängig davon, wissen wir überhaupt nicht, welche Rolle der Dolmetscher bei der Vernehmung gespielt hat. Hat er zuerst behauptet, die Dame stamme aus Nigeria oder wurde er gefragt, ob es wahrscheinlich sei, dass die Dame aus Nigeria kommt?

    Deshalb ist Herrn Vetters letzter Absatz auch mit Vorsicht zu genießen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Dolmetscher, (ohne dass er davon einen Vorteil hätte, aber erhebliche Nachteile wenn es auffliegt) gemeinsam mit dem Amt ein abgekartetes Spiel treibt – ich halte es nur für äußerst unwahrscheinlich. In dieser Angelegenheit ist mein Blick auf die Sache eher agnostisch, weil alle Angaben die uns dazu zur Verfügung stehen, vom selbstverständlich(!) parteiischen Anwalt der Beschuldigten kommen, deren Aufklärungseifer zumindest ein bisschen in Frage zu stellen erlaubt sein wird.

    Mit den hier vorliegenden Informationen kann sich wohl niemand ein abschließendes Urteil bilden, ob der Dolmetscher nun ein Bösewicht ist, die Frau aus Nigeria kommt oder worüber man sich hier jetzt wirklich empören soll.

    Ach ja, @ '@King Dingeling':

    In Nigeria hingegen gibt es eine Hauptsprache und drei anerkannte Regionalsprachen. Falls der Dolmetscher in einer dieser Sprachen mit der Dame kommunizieren konnte, lässt sich im umgekehrten Ausschlussverfahren zumindest feststellen, dass Nigeria ein mögliches Herkunftsland sein könnte.

    Und was den Vergleich mit dem Forum betrifft:

    Wäre es ein AUDIOforum würde ich mir schon zutrauen, den ein oder anderen Dialekt zu erkennen, oder glauben Sie dass die Dame schriftlich mit dem Dolmetscher kommuniziert hat?

  32. Snickerman meint: (15.3.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Was war jetzt eigentlich noch mal das Thema?
    Deutsche Behörde unterstellt Unbewiesenes und übt stundenlang Druck aus trotz klarer Aussageverweigerung-
    oder schwarze Schla*** arbeitet für Kriminelle auf dem Strich, will sich als Asylantin ein schönes Leben hier machen und tanzt uns guten Doitschen auf der Nase rum?

    Das Rechtsverständnis mancher Zeitgenossen hier ist jedenfalls noch nicht einmal auf dem Stand von Nigeria…

  33. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @Christian:
    Die Frau, die kaum was sagt, ist, legt man vergangene Einträge im lawblog bei der Eischätzung zu Grunde (die Verteidigung afrikanischstämmiger Damen betreffend), mutmaßlich im horizontalen Gewerbe tätig.
    Ich meine mich zu erinnern, dass Herr Vetter sinngemäß einmal geschrieben hat, dass solche Fälle, wie ich annehme dass dies einer ist, zu seinem täglich Brot gehören. Sollte ich mit dieser Einschätzung daneben liegen, entschuldige ich mich mit allem Respekt bei der Betroffenen.

    Nicht alles was hinkt ist aber ein Vergleich. Wenn sie ein Polizist verdächtigt etwas gestohlen zu haben, dann darf er ihre Taschen kontrollieren.
    Wenn ein Polizist Zweifel an ihrer Aufenthaltsberechtigung hat, darf er ihre Papiere überprüfen.

    Das ist das einzig vergleichbare bei diesem eher obskuren Vergleich. Denn wenn sie in beiden Fällen nichts Falsches getan haben, dann blühen Ihnen auch keine nachteiligen Konsequenzen.
    Das mag für Sie doof sein, aber wenn Sie sich ohne Lizenz oder Gewerbeschein einen kleinen Bauchladen hinstellen, dann wird beharrliches Schweigen Ihrerseits den Gewerbeschein auch nicht herbeizaubern. In diesem Fall sind Sie (bis zum Beweis des Gegenteils) eine schriftliche Erlaubnis schuldig, die Ihren Bauchladen oder Ihren Aufenthalt legalisiert. Klingt blöd, ist aber so.

  34. fragend meint: (15.3.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    boah, wo kommen eigentlich die ganzen Leute her, die hier 'vermutliche Prostituierte' abschieben wollen, weil sie ihre Rechte kennt und auch (Skandal!) ausübt….

    Worst case scenario: die Frau ist wirklich Prostituierte und mangels Herkunftsangaben kann sie nirgendwohin abgeschoben werden und hat Duldung. Welchen Schaden kann das für Deutschland schon anrichten? Ist irgendjemandem damit geholfen, dass die Frau gewaltsam und auf Staatskosten in eine Maschine geschoben und ausgeflogen wird in sichere Obdachlosigkeit und in Länder mit fragwürdigen Regimen?

    Auf der anderen Seite: welchen Schaden kann unsere Gesellschaft nehmen, wenn der Staat (über seine Werkzeuge Behörde) Menschen willkürlich drangsaliert und mit Druck zum Verzicht auf Rechte bewegen will?

    Laßt doch die Frau am unteren Gesellschaftsrand in Ruhe und sorgt euch um Behördenwillkür! Aber solange man nicht selbst betroffen ist und im warmen vor dem REchner sitzt, kann man sich ja schonmal über Prostituierte aus Afrika ereifern.

    Man, ist das arm…

  35. Hobbyjurist meint: (15.3.2010 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, das Ausländeramt.

    Der Bildschirmschonertext eines Computers in einer deutschen Ausländerbehörde:
    „Wir buchen, Sie fluchen -
    mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines“.

  36. jan meint: (15.3.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling: "Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Dolmetscher, (ohne dass er davon einen Vorteil hätte, aber erhebliche Nachteile wenn es auffliegt) gemeinsam mit dem Amt ein abgekartetes Spiel treibt – ich halte es nur für äußerst unwahrscheinlich."

    Das zeigt dann wohl, dass Sie noch nie mit einem deutschen Ausländeramt zu tun hatte.

  37. Th. Koch meint: (15.3.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Meine Empörung hält sich in Grenzen:

    1. Es gibt im Ausländerrecht – anders als im Strafrecht – kein Aussageverweigerungsrecht. Die betroffene Person hat die Rechtspflicht, an der Beschaffung von Papieren durch wahrheitsgemäße Angaben über ihre Herkunft mitzuwirken. Es ist deshalb nicht ausreichend, nur zu bestreiten, dass man aus einem bestimmmten Land kommt.

    2. Dolmetscher stammen vielfach selbst aus einem in Betracht kommenden Land und sind deshalb Experten für die dortige Situation. Mir hat ein Dolmetscher schon sehr geholfen, weil er in einer ausländerrechl. Strafsache bestätigen konnte, dass bestimmte rechtsstaatswidrige Zustände, die für Westeuropa gegenwärtig (noch) nicht vorstellbar sind und die zur Verteidigung angeführt wurden, in dem betreffenden Land üblich sind.

    3. Es ist auch durchaus üblich, aus der Sprache, insbesondere einem Dialekt, auf die Herkunft zu schließen. Man kann auch bei deutschsprachigen Personen erkennen, ob sie aus Österreich, der Schweiz, Bayern, Sachsen, Nord- oder Dunkeldeutschland stammen. Ob dies auch für Nigeria möglich ist, weiss ich nicht, von der Hand zu weisen ist es nicht. Dann sollte dies einem versierten Dolmetscher aber auch möglich sein?

    Und nun begebe ich mich still in die rechte Ecke.

  38. Olli meint: (15.3.2010 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @nogger:

    Damit mal wieder feinsinnig festgestellt wird das man ja gar nicht wirklich verfolgt würde wie das schon so oft vorgekommen ist? Auch bei Menschen in dessen wir Ländern wir heute Truppen haben weil wir ihnen doch "helfen" wollen?

  39. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @Snickerman:
    Nun, abgesehen davon, dass Ihre Unterstellung, die Behörde hätte etwas unterstellt (was ich nicht wirklich bezweifle) ebenso unbewiesen ist und die stundenlangen(?) Vernehmungen nicht beim Amt, sondern in der JVA durch Polizeibeamte erfolgt sind, glaube ich nicht dass Ihre Wortwahl Ihren hohen Ansprüchen an mein Rechtsverständnis gerecht wird.

    Da Sie offensichtlich aber gerne oberflächlich lesen (s. Vernehmung) ist Ihnen in Ihrer hitzigen Empörung wohl entgangen, dass meine Äußerungen den Beruf der Dame betreffend rein mutmaßlich aufgrund Ähnlichkeiten mit früheren hier diskutierten Fällen getroffen wurden.

    Ihr Rechtsverständnis dagegen ist makellos:

    einen Kerl mit Strumpf überm Kopf und Geldsack über der Schulter, der verhaftet wird als er gerade seinen Fluchtwagen nach einem Banküberfall besteigt, würden Sie wohl auch als Justizopfer betrauern, wenn der Polizist in seiner Zeugenaussage die Farbe des Fluchtwagens falsch angegeben hätte. Damit Sie hier nichts falsch verstehen: Bei aller Vernunft ist die Dame als schuldig des illegalen Aufenthalts zu betrachten, oder glauben Sie, sie will in der JVA nur ein paar Monatsmieten sparen und hält daher ihre Papiere zurück?

    Es ist daher keine Frage ob man der Frau den Aufenthalt missgönnt oder ob sie nun tatsächlich anschaffen ging, sondern ein jämmerliches Beispiel dafür, wie beschissen dieses ganze Abschiebesystem ist.

    Da liest man von Familien, die auseinandergerissen werden, weil nur ein Teil der Familie deutsche Pässe hat und der Rest abgeschoben wird, nur weil sie sich unseren Gesetzen folgend ausweisen konnten und man ihre Nationalität kennt.

    Und dann soll ich Mitleid mit jemandem haben der offensichtlich lieber eine Justizfarce anzettelt, anstatt zu versuchen legal Fuß zu fassen?

  40. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @fragend:

    Armselig ist höchstens ist höchstens ihre narzisstische Neigung, in diesem Fall doch das Gesetz beiseite zu schieben um einer (!) einzigen Frau eine Duldung zu ermöglichen, ohne im Gegenzug die Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen (Kindern, Männern) zu beachten, die tatsächlich obdachlos unter diesen Regimen(sic!) leben müssen und nicht die kriminelle Energie besitzen, sich illegal irgendwo einzuschleichen.
    Aber warum nicht der Dame eine Duldung in 'fragends' Gnaden ausstelllen?

    Heuchler.

  41. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @jan:

    Damit haben Sie völlig recht. Es fällt mir aber auch schwer zu glauben, dass dies alltägliche Praxis ist, ohne dass Anwälte vom Kaliber Herrn Vetters dem einen Riegel vorschieben würden.

    Es ist nicht alles Gold was glänzt und nur weil 80 Millionen Fliegen darauf stehen, fange ich nicht an Scheiße zu essen (metaphorisch gesprochen diesen Artikel betreffend).

  42. dot tilde dot meint: (15.3.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @(joachim):

    ob er das können soll, ist hier nicht einmal relevant: es ist einfach nicht seine aufgabe. er hat die äußerungen der befragten person exakt in die deutsche sprache zu übertragen. das ist alles.

    .~.

  43. earendil meint: (15.3.2010 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @fragend: boah, wo kommen eigentlich die ganzen Leute her, die hier 'vermutliche Prostituierte' abschieben wollen, …

    Im Gegensatz zur Herkunft der von UV vertretenen Frau dürfte das ziemlich klar sein: aus Deutschland. Vielleicht noch Ösiland oder Schweiz. Und da wundern Sie sich?

    @Th. Koch: Es gibt im Ausländerrecht – anders als im Strafrecht – kein Aussageverweigerungsrecht.

    Eben. Dass illegalisierten Ausländer_innen hier weniger Rechte zugestanden werden als gewöhnlichen Kriminellen, finde ich schon skandalös.

    @fred_r: Ein Land ist keine Wohnung.

    @King Dingeling: Und dann soll ich Mitleid mit jemandem haben der offensichtlich lieber eine Justizfarce anzettelt, anstatt zu versuchen legal Fuß zu fassen?

    Vielleicht "zettelt" sie ja diese "Justizfarce an", weil es keine Möglichkeit gibt, hier legal Fuß zu fassen? Was ihr passieren würde, wenn sie sich anders verhielte, haben Sie ja ganz gut beschrieben.

  44. der echte n.n. meint: (15.3.2010 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    noch viel mehr als für die staatsangehörigkeit der dame, würde sich die ausländerbehörde vermutlich dafür interessieren, wer denn udo vetters honorar bezahlt. ;-)

  45. Sebastian C. meint: (15.3.2010 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Zum Wesentlichen:
    Es gibt einen Aktenvermerk mit dem Inhalt, dass die Mandantin bei einem Gespräch eingeräumt habe aus Nigeria zu kommen.
    Dies ist der springende Punkt.

    Die Mandantin behauptet, sie habe dieses nie gesagt.

    Nunja, die Lösung ist einfach: Ein Beamter lügt nicht.

  46. Fragender meint: (15.3.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    In welcher Sprache/Dialekt wurde denn mit der Frau kommuniziert ?

  47. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @earendil:

    Hielten Sie es daher für legitim, wenn Sie rein hypothetisch kein Visum oder keine Green Card erhielten und aus Trotz dann eben illegal per Mexiko ind die USA "einreisen" würden?

    Oder messen Sie immer mit zweierlei Maß, wenn es in einem Fall um Afrikaner geht? Dass Sie mit Ihrem Geschwätz noch rassistischer klingen, als der Standard-Deutsche, -Ösi oder -Schweizer, weil Sie allen diesen Menschen ungefragt eine Opferrolle überstülpen ist Ihnen in Ihrer Ignoranz entgangen, sonst würden Sie wohl kaum die Nigerianische Regierung als Regime bezeichnen wollen (das meinten Sie doch, mit ihrem letzten Absatz, oder?).

    Ich habe vielleicht keine Erfahrung mit dem Ausländeramt, aber ich war mehr als einmal in Afrika und wenn Sie mit dieser Haltung in Nigeria oder Ruanda aufkreuzen und ihre demokratisch gewählten Vertreter als Regime bezeichnen, dann können Sie an den Reaktionen mal sehen was für ein großartiger Mensch Sie doch sind.

  48. forgetit meint: (15.3.2010 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    @KingDingeling:

    Es gibt einen irischen Akzent ? Ich hoffe Sie erzählen niemals jemandem aus Ulster das er sich anhören würde wie eine Person aus dem Rebell County. Das könnte unter Umständen wirklich an die Gesundheit gehen. Und der Dubliner an sich ist ja nun einmal West-Brite. Aber sowas erfährt man nicht wenn man TV schaut, das erfährt man nur wenn man dort lebt. Gleiches gilt im übrigen für die grosse Insel rechter Hand von Irland.
    Soviel zum Thema man kann am Dialekt abschätzen wo jemand her stammt.

  49. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @forgetit:

    Jetzt blasen Sie sich nicht künstlich auf, ich habe nie behauptet ein Experte irischer Dialekte zu sein. Ich kann aber klar unterscheiden zwischen den (möglicherweise stereotypen) Nuancen Iren, Schotten, etc. wenn sie englisch sprechen.

    Wenn Sie in ihrem Übereifer übersehen haben, dass es um britische Akzente englischer Sprache geht, ergibt ihr kurioser Beitrag ein wenig Sinn. Ich habe schließlich nicht von Gälisch oder Walisisch gesprochen.

    Persönliche Angriffe müsse nicht sein. fh.

  50. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    @fh Sie haben recht, ich habe mich dazu hinreißen lassen. Ich möchte aber auch klar stellen, dass ich nur sehr polemisch die Lesekompetenz des Diskutanten angezweifelt habe.

    Dass ihm der Unterschied zwischen Dialekt und Akzent scheinbar nicht geläufig ist, hätten Sie aber getrost stehen lsssen können.

  51. ui meint: (15.3.2010 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Wie wärs wenn man einfach den Pass vorlegt, dann besteht doch kein Zweifel mehr, dass die Dame nicht aus Nigeria kommt.

  52. alter Jakob meint: (15.3.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @11 (kingdingeling): Der Einzige, der hier ein bisschen übereifrig zu sein scheint, hat seinen rechten Hoden wohl schon verwettet und fürchtet jetzt um seinen Linken. Aber am Anfang einer Kommentatorenkarriere steht immer der Übereifer, das kenn' ich noch von mir selbst…

    OnTopic: Was hier zur Debatte steht ist, dass das Ausländeramt versucht die Herkunft der Dame zu beweisen. Und diese "Beweise" oder "Indizien" wurden offenbar nachträglich in die Akte als Vermerk aufgenommen, bzw. gründen auf der "Herkunftsexpertise" eines Dolmetschers. Und das ist nach meiner Auffassung Behördenwillkür. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

    Man kann sich natürlich auch echauffieren, dass die Dame sich wahrscheinlich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält. Das macht das Vorgehen der Behörden zum Einen aber nicht besser, zum Anderen bekomme ich eher Mitleid, wenn jemand einen gedulteten Aufenthalt in Deutschland einem Leben in seiner Heimat vorzieht.

  53. Marcus05 meint: (15.3.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Was mich an der Asyldiskussion immer wieder wundert ist dass ein Asylbewerber unbedingt hier arbeiten muss und ein normales Leben führen muss. Ist der Zweck von Asyl ihn nicht vor Gefahr für Leib und Leben in seinem Heimatland zu beschützen?

  54. Klaus meint: (15.3.2010 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    "Ist der Zweck von Asyl ihn nicht vor Gefahr für Leib und Leben in seinem Heimatland zu beschützen ?"

    Sollte das Heimatland dann nicht wenigstens auch genannt werden ?

  55. King Dingeling meint: (15.3.2010 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    @alter Jakob:

    Touché, der rechte Hoden ist bereits in der Royal Albert Hall, aber den linken habe ich bei meiner Mutter.
    Damit dürfte ich auch das letzte Vorurteil über mich bestätigt haben.

    Wissen Sie, im Gegensatz zu den meisten hier, sehe ich die Welt nicht in schwarz und weiß, sondern versuche einfach nur die Wahrheit zu erkennen. Ohne handfeste Beweise, bleibt mir da aber oft nur eine Vermutung und da ich sehr gerne Poker spiele und prob bets zu meinen Hobbys zählen, verlasse ich mich gerne auf Wahrscheinlichkeiten. Wäre ich nun genötigt, mich tatsächlich festzulegen, bei Wetteinsatz meines linken Hodens, ob diese Frau aus Nigeria stammt, würde ich dies tun.

    On Topic:

    Bei allem Respekt für Herrn Vetter, sollte sich dies alles bewahrheiten, was Sie an Behördenverfehlungen aufzählen, dann muss das selbstverständlich geahndet werden. Dass sie dies aber alles so vorbehaltlos glauben, nur weil Sie es von Herrn Vetters Feder aus zweiter Hand erfahren haben und Ihnen inkongruente logische Schlüsse seinerseits (Wieso sollte sie einzig und allein ihr Geburtsdatum niederschreiben? Warum nicht gar nichts? Wieso hat der Dolmetscher "wohl" den Rest ausgefüllt? Hat sie dies gesehen oder nicht? Was ist mit einem Schriftvergleich des Wortes "Lagos" mit den Handschriften der beiden? Warum soll der Dolmetscher, der sich scheinbar sicher zu sein scheint, nicht seinen Beitrag dazu leisten, diese Sache aufzuklären? Ich glaube nicht, dass ihm dies durch irgendein Gesetz verboten wird. Stehen bei den Aktenvermerken Datum und Uhrzeit dabei, oder woher weiß Herr Vetter, dass sie nach seiner Beschwerde entstanden? Und wie um Himmels willen hat sie diese ganze Horrorgeschichte so detailliert ihrem Strafverteidiger mitteilen können, wenn sie des Deutschen und Englischen nicht mächtig ist? Per Dolmetscher? In welcher Sprache? Könnte den jemand fragen, woher die Frau wohl stammen könnte?)

    Und Mitleid hatten die DAX-Vorstände bestimmt auch als man Zumwinkel bei der Hausdurchsuchung filmte, ich aber nicht. Wer vorsätzlich gegen Gesetze verstößt, soll, bei aller Berücksichtigung der Motive, entsprechend bestraft werden. Punkt. Mitleid hätte ich mit der Frau gehabt, wenn sie hierher verschleppt worden wäre und sich dann hilfesuchend an einen Anwalt gewandt hätte um ihre Peiniger zu bestrafen. Aber auch hier kann ich nur mutmaßen, dass sie freiwillig hier ist und sich ihrem Rechtsbruch nicht nur bewusst ist, sondern auch brav alle Instruktionen befolgt, die man ihr mit auf den Weg gegeben hat: Weg mit dem Pass, nichts verstehen und sowie es irgendwie glaubwürdig zu vertreten ist, behaupten man wäre 13.

    Das sind keine vietnamesischen Boatpeople von denen wir (ich) hier (mutmaßlich) sprechen, sondern professionell organisierte Schlepperbanden, die die Frauen nicht nur oftmals auf der Reise misshandeln und vergewaltigen, um ihnen gleich klar zu machen, wer der "Boss" ist. Sollte die Frau Opfer einer solchen Odyssee sein, dann habe ich auch Mitleid mit ihr, aber trotzdem kein Verständnis für ihr destruktives Verhalten.

  56. takeshi vokuhila meint: (15.3.2010 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @Joachim:

    Ich lebe schon ziemlich lange in den Niederlanden. Trotzdem fällt es mir manchmal schwer, Limburger / Noordbrabanten van Belgiern zu unterscheiden. Und nun?

    @ Topic: Das ist kafkaesk!

  57. Svenska meint: (15.3.2010 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Unter der Annahme, wie illegale (afrikanische/schwarze?) Prostituierte in die westliche Welt gelangen, ist das Schweigen schon verständlich.

    Kurz: Armut DANN Angebot von Leuten, ein gutes Leben in einer zivilisierten Welt führen zu können DANN Reise, dann Ankunft DANN Feststellung, bei Kriminellen als Prostituierte arbeiten zu müssen und kein Leben wie versprochen zu haben

    Dann noch Flucht von den Kriminellen, Meldung bei der Polizei (wir sind hier ein Rechtsstaat, theoretisch zumindest), um die illegale Prostitution zu verhindern / aus diesem Milieu rauszukommen und ein schönes Leben haben zu können. Anschließend kriegt die Frau eins auf den Deckel und soll abgeschoben werden. In ihrem Heimatland erwartet sie schlimmere Armut als vorher (sie wird ihr gesamtes Hab und Gut an die Kriminellen für die Reise abgegeben haben), eventuell wird sie dort verstoßen und in jedem Fall keine zweite Chance auf ein gutes Leben.

    Ich kann mir gut vorstellen, warum sie schweigt.

    Unter der Annahme, dass es näherungsweise so gelaufen ist.

  58. Olli meint: (15.3.2010 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:

    Bei unserem Asylrecht? Im Leben nicht.

    Um es noch klarer auszudrücken als vorher hier würde man sogar abgeschoben werden wenn der Henker grinsend mit der Knarre neben dem Asylanten stehen würde und sagen würde ja den bring ich um wenn er zurück kommt meine Regierung will es so.

  59. Jurist meint: (15.3.2010 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht spielt es sowieso keine Rolle mehr. Also holen wir sie alle rein.
    http://www.ftd.de/politik/europa/:beamte-als-kriminellen-opfer-in-bruessels-europaviertel-boomt-das-verbrechen/50085625.html

    Klar, der Zweck von Asyl ist Leib und Leben zu schützen. Das der Asylanten, versteht sich. Das Leben der Gastgeber (eh alles Nazis) muss einen nicht weiter interessieren.

  60. vader meint: (15.3.2010 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Was hier abgeht, lässt tief blicken: Die PI-Deppen sind nicht mal fähig ihre Heimatwebseite richtig in den Browser zu tippen und kommen dann bei Lawblog raus.

  61. Th. Koch meint: (15.3.2010 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Manche Kommentare sind schon merkwürdig:

    @earendil:

    Eben. Dass illegalisierten Ausländer_innen hier weniger Rechte zugestanden werden als gewöhnlichen Kriminellen, finde ich schon skandalös.<blockquote>

    Wie kommen Sie den darauf? Mir ist nicht bekannt, dass das Aussageverweigerungsrecht in Strafsachen für Ausländer nicht gilt.

    Im Übrigen:

    1. Die BRD kann nich sämtliche Probleme dieses Planeten dadurch lösen, dass die Angehörigen von diktatorisch regierten Staaten etc. hier alle aufgenommen werden.

    2. Befindet sich ein Ausländer zulässigerweise im Inland, hat der deutsche Staat eine Verantwortung ("Schutzpflicht") für diese Personen. Er muss sie beispielsweise vor Zwangsverheiratungen etc. schützen.

    3. Conclusio: Allein die Tatsache, dasse jemand die Einreise in die BRD auf welchem Wege auch immer gelungen ist, begründet daher noch keinen besonderen Status, der vor Abschiebung schützen kann. Es kann daher auch kein Recht geben, die Abschiebung durch Nichtangabe der Herkunft zu hintertreiben.

    Daran ist m.E. nichts Skandalöses.

    So, und jetzt gehe ich zurück in meine rechte Ecke.

    </blockquote>

  62. Th. Koch meint: (15.3.2010 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Formatieren muss ich allerdings noch üben…

  63. marcus05 meint: (15.3.2010 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht nachvollziehen kann ist wie einige Leute immer wieder Asyl als alternative Immigrationsmöglichkeit sehe.

  64. Olli meint: (15.3.2010 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:

    Wie ist es eigentlich so in Selbstmitleid zu schwelgen? Was hat dieser Fall mit dem von U-V. beschriebenen Fall zu tun?

    Und wo steht überhaupt das die Täter Asylanten sind?

  65. JudgeDread meint: (15.3.2010 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Spannende Diskussion, gute Abendlektüre. Merci an alle. Bin kein Jurist, tendiere aber zum Denken von 'fragend'. Natürlich soll man Kriminellen nichts schenken – aber im Angesicht der Tatsache, dass fast alle wirklich relevante Schäden anrichtenden Kriminellen Anzug und Krawatte tragen und einen grünen… ach, das war mal… einen Deutschen Pass haben, bin ich überzeugt, dass man der Frau nicht einfach unrechtmäßig etwas unterstellen darf, nur um sie leichter abschieben zu können.

    Der schöne deutsche Rechtsstaat und die gesamte westliche Demokratie wurde in den letzten 10 Jahren leider schon zu genüge untergraben, es wird Zeit, dass etwas geschieht, wenn wir uns nicht schämen möchten, wenn wir einmal unseren Kinder die Welt erklären…

  66. igel meint: (16.3.2010 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    @nogger: <q>Komisch, dass alle ihre Rechte kennen, aber keiner seine Pflichten.</q> Das ist nicht so dringend; Zeitgenossen wie du sind gewöhnlich so fürsorglich, den Rest von uns recht ausdauernd und unaufdringlich an unsere Pflichten zu erinnern.

  67. Kane666 meint: (16.3.2010 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Ich muss meinem Vorkommentator Recht geben, eine sehr spannende Diskussion.
    Unser Rechtsstaat funktioniert nur solange, wie wir alle im Zweifel Unrecht aktzeptieren. Als moralische Gesellschaft muss man auch die gewähren lassen, die einem auf der Nase rumtanzen. Das hat nichts mit rechter oder linker Einstellung zu tun, sondern mit dem Streben nach einem Ideal.

    Aber leider wurde in den letzten Jahren eine andere Richtung eingeschlagen.

    Zum Thema:
    Wenn die Geschichte so stimmt ist es Unrecht.
    Wenn da jemand anderer Meinung ist, so muss ich diesen als Heuschler bezeichnen, da niemand, wirklich niemand so behandelt werden will.(Es hilft manchmal wenn man sich in die betreffende Person hineinversetzt).

  68. Julia meint: (16.3.2010 um 07:43) AntwortenReply to this comment

    @55/King Dingeling: Tatsächlich der vernünftigste Beitrag hier im ganzen "Thread".

  69. Selle meint: (16.3.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling:
    Glaubst du ernsthaft, UV wüsste nicht, wo die Dame wirklich herkommt, nämlich aus Nigeria?

  70. Turtle meint: (16.3.2010 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Schon faszinierend wie die schlichte Tatsache, dass sich das Amt hier einfach mal Dinge herausnimmt, die sich in einem Rechtsstaat nicht ziemen zu einer (Vor-)Verurteilung der Frau fuehren, nur weil sie wiederum von ihrem Recht auf Aussageverweigerung beruft. Es ist doch in diesem Fall voellig unerheblich ob und was Dtl. sich "leisten" kann, wenn es um Asyl geht.
    Also: Warum sollte die Frau freiwillig darauf hin arbeiten in ein Land abgeschoben zu werden, aus dem versucht hat herauszukommen. Es ist ja wohl davon auszugehen, dass sie das nicht aus Jux und Dallerei gemacht hat, sondern vermutlich gute Gruende dafuer hat. Ich wuerde an ihrer Stelle wohl genauso handeln. Ein Rechtsstaat garantiert nun mal gewisse Rechte, egal ob der Staat die betreffende Person eigentlich los werden will.

  71. Fragender meint: (16.3.2010 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    Wovon lebt die Mandantin ?

    Wovon bezahlt die Mandantin ihren Anwalt ?

  72. Olli meint: (16.3.2010 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @Fragender:

    Mutmaßlich Prostitution. Und von welchem Geld wohl.

  73. 12 meint: (16.3.2010 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Nigeria Connection mal anders …

  74. Oli meint: (16.3.2010 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    http://www.aufenthaltstitel.de/asylvfg.html#15

    Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt.

  75. Takeshi vokuhila meint: (16.3.2010 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @Oli:

    Wie soll sie das tun?

    Beispiel:
    Eine Bekannte von mir ist die Tochter von Spätaussiedlern. Nach dem Zusammenbruch der UDSSR sind sie von Kasachstan in die BRD migirert. Für ein bestimmtes Auslandsprogramm musste sie eine Geburtsurkunde nachweisen. Die deutsche Heimatstadt wollte keine ausstellen, weil sie da nicht geboren ist. Die familiäre kasachische Heimatstadt wollte keine ausstellen, weil Aussiedler in der Stadt nicht mehr willkommen sind. Sollte die sich jetzt erschießen lassen?

  76. Pit meint: (16.3.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    In den organisierten Strukturen des nigerianischen Menschenhandels gibt es eine Besonderheit: das sind die sogenannten 'Madames'. Etwa 25 Prozent der Täter/Täterinnen sind Frauen, die vorher meist auch selbst Opfer waren.

  77. Stefan meint: (16.3.2010 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @Takeshi vokuhila

    Indem Sie die Ihr vorliegende Originalgeburtsurkunde kopiert und somit den Sachverhalt abschließend aufklärt ?

  78. Jurist meint: (16.3.2010 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Sicher Olli, die üblichen Schlaumeiereien.
    Was willst Du damit sagen?
    Und was ändert das?

    Es geht um die nicht ganz praxisfremde Frage wie das weitergehen soll, wenn immer mehr Verbrecher und Schmarotzer ins Land kommen.
    In den Banlieus in Frankreich hat die Polizei schon nichts mehr zu sagen, dort regieren die Verbrecher (sog. "Muslim").
    In Teilen Londons das gleiche.
    Nun auch in Brüssel.

    Sicher, die Zeugungsunfähigen machen sich um die Zukunft keine Gedanken.
    Aber ich habe Kinder. Und ich habe Angst wenn ich daran denke, dass die (wenn es so weitergeht wie jetzt) in der Barbarei leben müssen.

    Man kann sich nicht verdrücken.
    Deine Genossin Helga Nagel (die war mal die Multikultitante in Frankfurt) hat genauso gehetzt wie Du. Jetzt sagt sie nichts mehr, so wurde sie demoliert. Wir könnten jetzt fragen wer das war, die pösen Rechten oder die Angehörigen der Religion des Friedens. Wir können es aber auch lassen, weil vollkommen praxisfremde Fragestellungen sinnlos sind.
    Die Einschläge kommen näher.
    Vor 6 Wochen wurde eine von Kauders Mitarbeiterinnen kulturbereichert. Sie hatte Glück, nur eine Platzwunde am Kopf und schwere Gesichtsprellungen. Doch, das mit dem Glück meine ich so. Gar nicht auszudenken wenn die Ausländer ein Verbrechen begangen hätten, z.B. ein Hakenkreuz an die Wand malen.

    Apropos Hakenkreuz, am 9. November vorigen Jahren wurde in Dresden die Synagoge mit einem Hakenkreuz beschmiert. Na, da haben sich die Medien aber gefreut. Konnten die doch wieder mal so richtig loslegen mit „Nie wieder …“.
    Als sich dann zeigte dass der Täter die Tat nicht aus faschistischer Gesinnung heraus beging, sondern für den Frieden, den Islam – da war das auf einmal ein Null-Thema. Scheinbar hat man neurdings keine Einwände mehr gegen ein „doch wieder …“.

    In Westdeutschland werden 80% der Gewaltverbrechen von Ausländern begangen. Scheinbar viel zu wenig. Also holen wir noch mehr Verbrecher ins Land – total rechtsstaatlich, versteht sich.

    Und … die Aufzählung des Elende ließe sich beliebig fortführen.
    Aber das alles scheint Dich nicht zu beunruhigen. Denn Du und Deine Genossen glauben offenbar man könne die Realität aus der Welt schaffen, in dem ihr sie irgendwie als PI "entlarvt".

    Wie es in Deutschland in wenigen Jahren aussehen wird, davon ein kleiner Vorgeschmack hier:
    http://www.rtl.de/cms/information/rtl_extra/extra_spezial/extra_spezial_angst_vor_den_na.html?tc_r=rtlde_cms_rtlextra&tc_m=rtlde_aufmacher_default&tc_te=Woran+die+Integration+von+Ausl%E4ndern+in+Deutschland+scheitert+EXTRA-Spezial:+Angst+vor+den+neuen+Nachbarn&tc_ta=rtlde&tc_i=142204&tc_c=67dc01b8ddae16e74b63d29c9f5bd04a126806

    .

    So weit unser kleiner Ausflug in die Realität. Nun können die Volltrottel wieder couragiert „entlarven“. Müssen die auch, denn anders können die nicht überspielen, dass alle Aussagen unwiderlegbar wahr sind.

  79. tr meint: (16.3.2010 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    @Jurist: bei ihnen würde ich mich fremdschämen, wenn sie tatsächlich jurist sind.

  80. alter Jakob meint: (16.3.2010 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @tr:
    Don't feed the trolls…

    Das peinliche Rumgejammer auf dem Hetzniveau von Jürgen Rieger oder Horst Mahler sollte man hier nicht ernst nehmen (braucht man auch nicht). Wer schon eine RTL Sendung als Quelle "unwiderlegbarer" Wahrheiten zitiert, hat sich doch schon selbst disqualifiziert…

  81. Naja meint: (16.3.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Die RTL Sendung ist trotzdem recht aufschlussreich…

  82. alter Jakob meint: (16.3.2010 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @Naja:

    Dieser kurze Schnipsel und die anderen "Artikel"? Recht aufschlussreich? Find' ich nicht. Ist halt schön reißerisch aufgemacht. Typisches RTL-Format für die Qote.

    Aber selbst aus den Schnipseln lässt sich erkennen, dass ein Zusammenhang nicht bei Ausländer Kriminalität zu suchen ist, sondern eher bei niedrigem Bildungniveau/fehlenden gesellschaftlichen Chancen Kriminalität. Das davon zwar zum Großteil auch Migranten betroffen sind mag zwar wahr sein, ändert aber nichts am gesellschaftlichen Problem (die altbekannte Schere). Denn auch chancenlose Deutsche begehen Gewaltverbrechen (siehe Dominik Brunner). Das wird mir aber zu OffTopic, ich klink mich wieder aus…

  83. alter Jakob meint: (16.3.2010 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @alter Jakob:

    Hoppsala, da sind die Pfeile wohl untergegangen. Sollte Zusammenhang nicht bei Ausländer und Kriminalität zu suchen ist, sondern eher bei niedrigem Bildungniveau/fehlenden gesellschaftlichen Chancen und Kriminalität heissen…

  84. Ralf meint: (16.3.2010 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Das mit den Angaben kommt daher,daß manch ein Vorgesetzter gerne einen "runden" Bericht sehen will und da sie keine Zeugen hat,ists hinterher schwer alles zu widerlegen….
    Naja,daß sie kein deutsch spricht,spricht allerdings nicht von der Intelligenz der "Rundmacher"…

  85. 99% Ausländer meint: (16.3.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    @jb (8) Ein Türke der plattdütsch spricht?Einfach zu herrlich. Ganz gross.
    Fand damals in der DDR die 3,2 Afrikaner mit vollsächsischer Mundart schon phantastisch.

    Dieses Land muss sich wirklich mehr wirklich lernwillige Einwanderer (wer hat eigentlich diesen unseligen und so überhaupt garnicht deutschsprachigen Begriff "Migranten" in die Welt gesetzt?) kommen lassen, um seine aussterbenden Dialekte zu bewahren!

    Und: na klar, alle Nigerianer sind in Lagos geboren, es gibt ja da sonst keine Orte, oder?

  86. Takeshi vokuhila meint: (17.3.2010 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Bitte lesen sie noch einmal. Genau diese Urkunde befindet sich tausende Kilometer entfernt und wird nicht herausgerückt.

  87. King Dingeling meint: (17.3.2010 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Als kleinen Nachtrag und als Verständnishilfe für alle, die meine Schlussfolgerungen und Mutmaßungen nicht nachvollziehen konnten oder wollten:

    Weil ich Grippe habe und nicht schlafen kann, habe ich mir den Spaß erlaubt, die Posts von Herrn Vetter auszugraben, auf die ich meine gemutmaßte Konstruktion der Ereignisse aufgebaut habe.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/04/bka-durchkammt-bordelle/

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/24/die-letzte-chance/

    Diese beiden Beiträge haben mich vermuten lassen, dass die Dame möglicherweise in einem Bordell gearbeitet hat / arbeiten wollte.
    Besonders der zweite Link hat mich wegen der zeitlichen Nähe zu diesem Beitrag stutzig gemacht, aber auch der erste Link ist interessant.

    Meine Version der Ereignisse ist daher, dass es wohl um den 4. Februar herum eine Razzia in einem Bordell gab, während derer insgesamt 17 Prostituierte ohne Papiere in Bordellen in den Städten Aachen, Dortmund und Krefeld verhaftet wurden.

    Eine dieser Frauen beauftragt Herrn Vetter (dazu unten mehr) mit der Verteidigung und knapp 3 Wochen später, am 24. Februar postet er ein Zitat aus der Beschuldigtenvernehmung.

    Jetzt kommt allerdings eine logische Lücke in meiner Geschichte. Die Frau aus dem zweiten Link spricht offenbar deutsch, zumindest spricht man es mit ihr, wobei ich mich allerdings frage, wer diese Protokolle erstellt. Denn wenn in den Behörden alle hinter den Ausländern her sind, warum dann diese Äußerung (siehe zweiter Link)ins Protokoll aufnehmen, in anderer Situation aber Vermerke nachtragen und Dolmetscher zu Rate ziehen?

    Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass es in den obigen Links und dem Fall hier um eine einzelne Frau handelt. Wahrscheinlicher ist es, dass mehr als eine der 17 Festgenommenen Herrn Vetter beauftragt hat oder dass dieser Fall hier noch viel älter ist.

    Zu meiner Äußerung, dass diese Prostituierten einen Teil ihres Geldes an Kriminelle abdrücken, ein Zitat von Herrn Vetter (erster Link):

    "Sicher, das Problem des Menschenhandels existiert. Es kann keinen Zweifel geben, dass ein guter Teil der bei uns tätigen Prostituierten afrikanischer Herkunft Reise- und Schlepperkosten abzahlen muss. Einher geht meist ein zumindest fragwürdiger ausländerrechtlicher Status."

    Dazu kommen zwei weitere Fälle, bei denen Herr Vetter jeweils einer Frau beigestanden ist, die Probleme mit der Einreise hatten.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/04/18/freunde-in-dusseldorf/

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/22/frau-o-will-nichts-unterschreiben/

    Im ersten dieser Links findet sich folgendes Zitat von Herrn Vetter:

    "Ach so, die Mandantin hat einen Freund in Düsseldorf. Der konnte ihr an Ort und Stelle mit den Kosten aushelfen. Sonst hätte ich die Sache, ehrlich gesagt, wahrscheinlich gar nicht übernommen."

    Beim zweiten kommentiert Herr Vetter die Frage eines Users, wie man denn an solche Mandate käme, mit:

    "Die Reisende wurde doch erwartet."

    In Kombination mit der Äußerung Herrn Vetters im allerersten von mir hier verlinkten Beitrag

    "Die Prostituierten haben ein, zwei Handynummern. Eine vom Anwalt, der ihnen gegenüber dem Ausländeramt hilft. Aber im übrigen auch nichts weiß."

    ziehe ich für mich den logischen Schluss, dass es nicht unbedingt an den Haaren herbeigezogen ist zu mutmaßen, dass diese Dame der Prostituion zumindest verdächtigt wird.

  88. King Dingeling meint: (17.3.2010 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Es scheint also, als wäre Herr Vetter eine renommierte Adresse, wenn es um die Verteidigung derartig gelagerter Fälle geht und dagegen ist auch nichts zu sagen.
    Was mich nervt ist, dass hier bei einigen eine Art Konsens zu bestehen scheint, sich über alles was hier von Herrn Vetter als vermeintliche Ungerechtigkeit präsentiert wird zu echauffieren, ohne auch mal den eigenen Kopf zu benutzen.

    Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich schätze Herrn Vetter und teile im Allgemeinen seine Ansichten, aber in diesem speziellen Fall, über den ja noch nicht einmal entschieden wurde (bezüglich des Protokolls und des Dolmetschers), kann ich seiner Version nun einmal nicht folgen.

    Da hat mich diese Geschichte dagegen richtig angekotzt:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/10/die-eigene-abschiebung-nicht-gefordert/

  89. jens meint: (18.3.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling: Gute Recherche. Bitte in Zukunft mehr davon !

  90. kmdd meint: (23.3.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling: Du scheinst sehr viel Zeit zu haben. Aber so plausibel die Ergebnisse deiner »Recherche« für regelmäßige Leser dieses Blogs auch sein mögen: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob diese Frau a) Prostituierte ist, b) sich illegal hier aufhält, c) aus Nigeria stammt und d) ein zufällig beauftragter Dolmetscher dies erkennen konnte.
    Es geht in dem Post einzig und allein darum, ob die Polizei allein aufgrund der Aussage des Dolmetschers einfach davon ausgehen darf, dass die Frau aus Nigeria stammt. Und das darf sie eben nicht, vollkommen unabhängig davon, was für unvorstellbare Straftaten die Frau begangen haben mag.

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