Der nicht unerheblich starke Tatverdacht
Mein Mandant soll zu schnell gefahren sein. Das Radarfoto war nicht sonderlich gut, was mich zu diesen Ausführungen veranlasste:
Mein Mandant bestreitet, der Fahrer zu sein.
Die vorhandenen Beweismittel tragen den Bußgeldbescheid nicht.
Eine eindeutige Identifizierung ist nur möglich, wenn das Messfoto das Gesicht des Fahrers vollständig zeigt (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995, 4 StR 170/95) oder zumindest ausreichende individuelle Merkmale erkennbar sind.
Das ist nicht der Fall.
Das Gesicht des Fahrers ist weitgehend durch den Innenspiegel verdeckt. Die komplette Augenpartie und die Nasenpartie sind nicht zu sehen. Die Stirn ist nur zu einem Bruchteil erkennbar. Nur das rechte Ohr sowie die rechte Mundpartie sind zu sehen. Die gesamte linke Kopfhälfte ist nicht zu erkennen.
Bei einem derartigen Foto stehen keine ausreichenden Identifikationsmerkmale zur Verfügung, um die Person des Betroffenen mit der Person auf dem Foto abzugleichen. Dies gilt im Übrigen auch deswegen, weil der – ohnehin veränderliche – Haaransatz ebenfalls nicht erkennbar ist.
Anhand eines rechten Ohres und der rechten Mundpartie lässt sich eine Identifizierung nicht mit der nötigen Sicherheit vornehmen. Wir verweisen ergänzend auch auf die zutreffenden Ausführungen des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2006 (IV-5 Ss (OWi) 199/06-(OWi) 147/06 I) …
Das Amtsgericht hat das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Allerdings sieht der Richter davon ab, der Staatskasse auch die Anwaltskosten aufzuerlegen. Begründung:
Entgegen der Auffassung des Verteidigers rechtfertigt die trotz der schlechten Bildqualität nicht unerhebliche Stärke des Tatverdachts die Tragung der Auslagen durch den Betroffenen.
Was ein nicht unerheblich starker Tatverdacht ist, sagt der Richter leider nicht. Auch nicht, woraus sich der nicht unerheblich starke Tatverdacht denn ergeben soll. Außer dem miserablen Foto gibt es keine Beweismittel für die Frage, wer den Wagen gefahren hat. Wenn es aber für einen nicht unerheblich starken Tatverdacht reicht, gibt es eigentlich keinen Grund, das Verfahren einfach mal so einzustellen.
Aber ich freue mich und lasse gerne Fünfe gerade sein; der Betroffene hat Verkehrsrechtsschutz.
Das ist ja das Schöne an unserem Rechtssystem: Man hat nichts gemacht, muss aber trotzdem zahlen – bzw. hier die Gemeinschaft der Versicherten. :(
Ob er den Wagen nun gefahren hat – oder den Fahrer kannte, schließlich gehörte das Auto ja vermutlich ihm – frage ich jetzt vorsichtshalber mal nicht.
Erstaunlich, wie bereitwillig diese Leute anscheinend ihre Autos verleihen, bevor ein Strafzettel kommt. Kein Wunder, dass da der Bullshit-Detektor ordentlich ausschlägt. Mal ehrlich, glaubt echt jemand, dass die meisten, bei denen so ein Verfahren aufgrund dieser Argumentation eingestellt wird, wirklich unschuldig sind?
@Svenska:
@Klopfer:
Je mit der Frage: "Was ist Rechtsstaatlichkeit?" konfrontiert worden? Ich meine nicht in der Schule, da haben Sie sicher gepennt oder waren halt krank – so miserabel ist der Unterricht ja wiederum auch nicht. Jedenfalls sind beide Beiträge ein so hübsches Speibiel dafür, warum in Deutschland Diskussionen nicht mit der "Nazikeule" beendet, sondern fast immer begonnen werden müssten.
Stuff
Erstaunlich, wie bereitwillig diese Leute anscheinend ihre Autos verleihen,
Wieso verleihen? Hier sind 2 Kfz hintereinander geparkt. Wer ein Fahrzeug braucht nimmt sich natürlich das jeweils hinten parkende.
Ja, und irgendwann wird es wegen so einem Scheiß die allgemeine Pflicht zum Fahrtenbuch geben.
Für solche Fälle sollte es ganz einfach sein: Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, gilt automatisch der Halter als Täter. Keine Diskussionen oder Rechtsmittel. Eingeschränkt auf die üblichen Verkehrs-Ordnugnswidrigkeiten stelle ich mir das sehr wirksam vor.
@SW: Sie meinen, da der Halter momentan aufgrund der Unschuldsvermutung nicht verurteilt werden kann, machen wir einfach ein Gesetz, das gegen die Unschuldsvermutung verstößt.
Hat ihnen noch niemand erzählt, dass nicht nur Richter, sondern auch der Gesetzgeber an die Verfassung gebunden ist.
Da haben wohl wirklich einige hier in der Schule gepennt.
@6: Zustandsstörerhaftung im repressiven Bereich, geile Idee :o)
"Wir wissen zwar nicht, wer die Frau erschossen hat, aber es ist auf ihrem Grundstück passiert. Bitte melden sie sich bis spätestens 15.06. bei der örtlichen JVA zum Strafantritt."
@1011: Und die Unschuldsvermutung gleicht also der Tatsache, dass es dem Halter egal sein darf, wer was mit seinem Auto macht? Nicht umsonst wird oft genug bei einem Verstoß des Führers der Halter mitbelangt – und zwar vollkommen zurecht!
Aber vielleicht hoffen Sie nur, auch weiterhin wieder mit einer Skimaske über rote Ampeln fahren zu können. Oder Sie haben schlicht in der Schule gepennt.
@7: Naja, Unschuldsvermutung… Wenn ein Wagen zu schnell gefahren wurde, dann IST jemand schuldig. Wenn man seinen Wagen verleiht, aber nicht benennen kann, an wen, warum sollte man dann geschützt werden?
@8: Ihr Beispiel hinkt so sehr, dass es ja schon fast abenteuerlich ist.
Wenn Sie "auf ihrem Grundstück" mit "mit ihrer Waffe" ersetzen würden, kämen wir der Sache schon etwas näher. Eine Waffe muss unter Verschluss gehalten werden (wie ein Wagen auch) und der Eigentümer trägt eine Mitverantwortung, wenn mit ihr Schaden angerichtet wird.
Ich finde am hier geschilderten Fall vor allem bedenklich, dass dem vormals Beschuldigten hier reale Kosten entstehen (die hier vielleicht von der RSV übernommen werden). Heisst das etwa, als vor dem Gericht Unschuldiger (da keine Schuld nachgewiesen) muss man sich seinen Freispruch erkaufen? Ich nehme an, ohne Anwalt kann auch ein überdurchschnittlich juristischer Interessierter eine solche Verteidigung kaum selbst leisten (ob der Richter der wörtlich selben Argumentation eines Laien anstelle des geschätzten Blog-Hausherrn gefolgt wäre, darf man in Frage stellen). Ist das eines Rechtsstaats würdig? Meiner Rechtsauffassung nach (und ich bin Laie) gehört hier entweder ein Freispruch allererster Klasse oder eine Verurteilung nach Indizien hin, aber nicht eine Bestrafung durch die Hintertür. Wenn man den Halter nicht heranziehen will, muss man zu der (politischen!?) Entscheidung auch stehen.
Derzeit gibt die Rechtslage eine Verurteilung des Fahrzeughalters offenbar nicht her. Das mag man debattieren, wenn man aber den Vergleich zum Führen einer Schusswaffe zieht, wäre dort der Halter bei Missbrauch einer auf ihn registrierten Waffe selbstverständlich "fällig". Ich sehe einen klaren Unterschied zwischen Waffe und Fahrzeug, allerdings könnte man sicher auch beim Kfz eine Mitstörer-Haftung erwägen – wenn es denn gewollt wäre. Bei Parkverstößen scheint das ja ohnehin schon zu gelten, und deren Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer sind wohl im Schnitt geringer als bei Verstößen im fließenden Verkehr.
Solange es aber so einfach ist, einem Angebot auf Einstellung bei Zahlung eines Bußgelds durch Widerspruch zu entkommen, wird das auch vielfach passieren. Ich bekomme selten Knöllchen, habe aber in einem Fall eine Einstellung allein durch Aussageverweigerung erreicht bei einem etwas unscharfen Foto mit Schatten auf dem Gesicht. In klaren Fällen zahle ich eben die 10 oder 15 Euro (und mehr war es zum Glück nie – 3 Zahlungen in 10 Jahren finde ich sehr erträglich), wenn es aber so einfach ist, das Geld zu sparen, fühle ich mich dazu geradezu aufgefordert. Das finde ich politisch nicht sinnvoll – solange es möglich ist, werde ich es aber ausnutzen.
@Thomas [momentan Kommentar #10]
Weil vielleicht jemand damit gefahren ist, der nicht belastet werden muss, z.B. Ehefrau oder Sohnemännchen? Auch wenn der Halter selbst gefahren ist, bleibt die Beweislast – zum Glück – beim Beschuldiger. Nicht nur in D wurde bereits vor langer Zeit eingesehen, dass nicht der Beschuldigte beweisen muss, dass er unschuldig ist; u.a. weil es schwer möglich ist zu beweisen, was man nicht getan hat.*
PS: Kein Punkt im Zentralregister, im bisherigen Kraftfahrzeuglenkerleben nur eine Ordnungswidrigkeit wg. falsch parken. Die ich ohne Murren bezahlt habe.
*Ein Alibi beweist nicht, dass ich etwas nicht getan habe, es beweist lediglich, dass ich zu einem gegebenen Zeitpunkt etwas Anderes gemacht habe.
Ich könnte wetten dass der Typ, der verknackt werden soll, auch wirklich gefahren ist. Tolle Sache Udo!
Wer angeblich nicht mehr weiß, wem er vor 3 Wochen sein Auto geliehen hat, dem könnte man im Prinzip sogar den Führerschein entziehen: Die Fahrschule liegt meistens länger zurück und bei so einem schlechten Gedächtnis noch alle Regeln zu behalten…
Ich hätte da ja einen interessanten Ansatz:
Wenn nicht festgestellt werden kann, wer ein Fahrzeug zu schnell gefahren oder falsch geparkt hat, dann bekommt einfach der Halter die Strafe und ggf. auch die Punkte.
Spätestens dann ist die Erinnerung ganz schnell wieder da…
Nur typisch Richter. Will Veruteilen,kann nicht = ergo Verfahrenskosten = Ersatzstrafe. Kleingeister gibts überall.
Ich schrieb ja, das ich das ganze auf Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten einschränken würde. Alles was ins Strafrecht reinreicht, kann da natürlich und aus gutem Grund nicht mit abgedeckt werden. Ich sehe aber einfach nicht, warum man hier so ein großes Tor zum Rausreden offen lassen sollte, zumal man als Halter nun mal auch eine Verantwortung für sein Fahrzeug hat.
Ich finde es einigermaßen ätzend, wenn sich Fahrzeugführer oder -halter gerichtlich – und damit im Erfolgsfall auf Kosten der steuerzahlenden Allgemeinheit – um ein Bußgeld drücken. Die Freude über den tatsächlichen Erfolgsfall kann ich daher nicht nachvollziehen.
Es ist hier ja durchaus anzunehmen, dass der betreffende Fahrzeughalter selbst höchstwahrscheinlich schuldig ist, beziehungsweise zumindest den Fahrer benennen könnte.
Wenn man geblitzt wird, kann man meinem moralischen Empfinden nach gerne versuchen, sich aus der Sache rauszuwinden, solange man dabei nicht andere schädigt (hier die Staatskasse, also alle Steuerzahler), oder man zahlt einfach die 2, 3 Fälle im Jahr und verbucht das lächelnd als "Geschwindigkeitssteuer" :)
Wirklich freuen dürfen sich über diesen Erfolg gegen die Staatsgewalt eigentlich nur Kinder, Studenten, Rentner, Arbeitslose, sonstige Steuerbefreite und der jeweils profitierende Rechtsanwalt…
Der Richter hat Humor :-)
Natürlich wissen bei solchen Verfahren alle Beteiligten, was wirklich gelaufen ist. Warum soll jetzt noch die Staatskasse für den Anwalt aufkommen?
Nicht dass Du Dein Geld nicht wert gewesen wärst, im Gegenteil ;-)
Viele Grüsse,
VB.
Kann man eigentlich auch gegen einen Strafzettel wegen Falschparkens Rechtsmittel einlegen mit der Begründung, dass man nicht selbst sondern irgendwer anders gefahren ist?
@ 19:
"Warum soll jetzt noch die Staatskasse für den Anwalt aufkommen?"
weil es zum Glcück noch immer die Unschuldsvermutung gibt und gegen die dürfte hier durch die Auferlegung der Kosten verstoßen worden sein.
Ein Fahrtenbuch bis ans Ende seiner Tage soll er führen. Das sollte auch kontrolliert werden und für jeden km der nicht nachvollziehbar ist soll er ein Jahr in den Knast.
Klar, man kann sich darüber aufregen, dass sich hier jemand möglicherweise um ein Bußgeld drückt, obwohl er die Ordnungswidrigkeit doch begangen hat.
Auf die Unschuldsvermutung wurde ausgiebig hingewiesen.
Die teilweise geforderte Verantwortlichkeit des Halters halte ich immerhin als Gesetzesänderung diskutabel,aber wohl nur mit einem abgeschwächten Strafmaß und der zu widerlegenden Vermutung, dass man den Fahrer nach bestem Wissen und Gewissen auf Eignung geprüft hat – geht natürlich nur wenn man einen benennt.
Wie dem auch sei: die Rechtslage ist eine andere.
Deswegen finde ich es äußerst fragwürdig, dass die Bußgeldbehörde trotz des mißerablen Fotos überhaupt ein Bußgeld erlassen hat. Und auch nach Einlegung des Einspruchs zunächst scheinbar nicht daran dachte, den Bescheid aufzuheben. Dadurch wären die entstandenen Kosten auch vermieden worden. Das sie mit der Nummer nicht durchkommen, war ohnehin klar. Warum regt sich darüber eigentlich keiner auf?
@gerd:
Der kleine Gerd bekommt zu seinem nächsten Geburstag eine große Packung Verhältnismäßigkeit…
Finde es auch äußerst erstaunlich wie oft hier Kfz verliehen werden.
Und finde eine Gesetzesänderung, nach der der Halter bei Geschwindigkeitsübertretung des Kfzs immer haftet (vielleicht mit Ausnahme der Wagen wurde entwendet o.Ä.), auch sinnvoll. Die jetzige Regelungen weist schlichtweg eine Lücke auf.
Strafmaß kann zwar gemindert werden. Aber dem Halter kann man idR auch vorhalten, dass er seinen Wagen an jemanden verliehen hat, der mit überhöhter Geschwindigkeit fährt.
Weiß nicht so richtig was das mit der Unschuldsvermutung zu tun. Eine solche Gesetzesänderung würde nicht mit der Unschuldsvermutung in Berührung kommen. Vermute, die Kommentatoren, die die hier bemühen, leiden zumeist an einer Berufskrankheit von Anwälten im Strafrecht.
@1011:
Ja, ja. Die heilige Unschuldsvermutung. Die ist doch, ebenso, wie der "mutmaßliche" Täter, längst zur sinnbefreiten Floskel degradiert, die nur noch der Political Correctness geschuldet ist.
Es gibt zahllose Beispiele, wie Bürger unverschuldet in die Mühlen der Justiz geraten- und nicht selten darin zerrieben werden. Ist aber egal, Hauptsache, man wird rechtsstaatlich einwandfrei zerrieben.
Ich vermag auch nicht einzusehen, warum der Halter nicht für sein Auto geradestehen soll. Der Eigentümer eines W-Lan muss ja auch dafür bluten, wenn andere über sein Netz Filesharing betreiben.
Ja, ich weiß: Das Eine ist OWI, das Andere Zivilrecht. Diese Formalie ist aber auch das Einzige, was die beiden Fallbeispiele unterscheidet.
Ich bin überrascht wie viel Kleingeister (z.B. Gerd, krustyDC und Konsorten) hier rumirren und welche engstirnige Meinung sie vertreten.
Nicht der vermeintliche Fahrer, sondern das Ordnungsamt bzw. die Polizei kommt hier unbewaffnet, sprich ohne belastbare Beweise, zur Verhandlung.
Und dies ist kein Einzelfall, sondern eine starke Tendenz. Man versucht alles irgendwie umzusetzen, weil man seitens der Behörden erkannt hat, dass die Meisten sich ohne Gegenwehr melken lassen. Anstatt solche Fälle, wo man z.B. den Fahrer nicht erkennen kann, gleich in den Müll zu werfen, versucht man trotzdem dem Halter an die Eier zu greifen. Und in 8 von 10 Fällen klappt das. Die Masse machts…
Den Kleingeistern rate ich sich brav in die Schäfchenreihe zu stellen und immer schön brav alles zu bezahlen. Das füllt die Staats- und Stadtkassen.
Bei KFZ Versicherungen ist doch oft eine Klausel, dass das Auto nur von bestimmten Personen gefahren werden darf.
Ich hoffe, dass das "Blitzlichtopfer" eine solche hat, und die Versicherung davon erfährt. ;-)
@19
"Warum soll jetzt noch die Staatskasse für den Anwalt aufkommen?"
Und warum muß die Staatskasse für die unsaubere Arbeit der Ermittler bzw. Überwacher aufkommen, die nicht im Stande sind verwertbare Beweisfotos zu machen? Wer wirklich gefahren ist spielt doch gar keine Rolle. Bei sauberer Arbeit und einwandfreiem Foto gibt es kein Problem. Die Quote verwertbarer Beweisfotos dürfte hoch genug sein und wenn nicht sollte so ein fragwürdiges Verfahren sofort eingestellt werden. Der Täter/Halter hat einfach Glück gehabt. Das hätte die anzeigende Behörde auch kostengünstiger einsehen können, ohne Kosten dem Staat oder der Versichertengemeinschaft aufzubürden.
Es vertreten hier wohl einige die Meinung dass man sein Auto nicht einfach so verleihen darf.
Ich würde gerne wissen, warum das der Fall sein sollte?
Nur weil ich ein Auto gekauft habe, muss ich doch trotzdem nicht immer wissen wer damit fährt ?
Meine Güte ich verleih mein Auto öfter und ich merk mir nicht ob mein Bruder oder n Kumpel mein Auto hatte.
Ich bestreite also dass die Äußerung " wer sein Auto verleiht der weiss auch an wen" immer zutrifft.
Bei anderen Dingen (Motorsäge, Hausschuhe, Zuckerdose, Dixiklotauchausrüstung) ist es ja auch üblich dass man die verleiht und sich nicht immer merkt welcher Nachbar denn jetzt was ausgeliehen hat , ode r?
@ 29 Mark Wolf
Sehe ich genauso. Warum leitet man ein Bußgeldverfahren ein wenn man keine Beweise hat? Doch eigentlich nur weils meistens auch so klappt. Wenn die betreffende Gemeinde die den Bescheid verschickt hat, die Kosten aus ihrem Bußgeldtopf bezahlen müsste, dann würde man sicherlich die Bediensten darauf hinweisen sauber zu arbeiten…
Bei ein paar scheint das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Familienangehörigen gedanklich auch verloren gegangen zu sein.
@Stefan:
Z.B. weil für das Führen eines KFZ eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich ist und weil der Verleiher sich im Zweifel davon überzeugen muss, ob die beim Ausleiher auch tatsächlich vorliegt.
Es mag ja sein, dass Ihr Auto nicht mehr Wert ist, als ein Paar Hausschuhe oder eine Zuckerdose.
Der Regelfall ist das aber sicherlich nicht und schon deshalb ist die Behauptung, "ich weiß nicht, wer alles mit meinem Auto herumfährt", absolut unglaubwürdig.
Und selbst wenn man eine solche Verleihpraxis glaubhaft machen kann, wird man dafür im Fall des Falles ziemlich sicher wegen grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen.
@30:
Zr ersten Frage: Vielleichht weil Du dein Auto eben z.B. nur an jemanden verleihen darfst, von dem Du weißt, das er einen gültigen Führerschein hat?
Vielleicht weil Du weißt, dass Du für das was der andere mit deinem Auto anstellt haften könntest, wenn nicht nachvollziehbar ist, wer der andere ist?
Zur zweiten: Doch, schon musst Du. Im Allgemeinen wird es toleriert, wenn bei einem privaten Fahrzeug wechselnde Fahrer ohne Aufzeichnung vorkommen. Außer natürlich, es gibt unregelmäßigkeiten, dann wird das zur Pflicht, was jede Firma von sich aus macht: Fahrtenbuch!
Dritte Frage: Doch, eigentlich merkt man sich, was man wem verliehen hat – abhängig vom Wert und Gefahrenpotential vielleicht eher die Kettensäge als die Pantoffeln, aber eigentlich, echt…
@SW:
Die Unschuldsvermutung gilt nunmal aber auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Darüber hinaus ist ihre Argumentation überhaupt nicht schlüssig. Warum wollen sie einem Mörder mehr Rechte zugestehen als einem Kraftfahrzeughalter?
Und die Leute, die hier ganz bauernschlau meinen, man könnte die Unschuldsvermutung umgehen, vergessen in der Tat, wie 33 zurecht anmerkt, Zeugnisverweigerungsrechte und auch das Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.
Aber wenn man gerade hyperventiliert und sich über all die Raser erregt, fällt es wahrscheinlich schwer, sich auf mehr als ein Verfassungsprinzip gleichzeitig zu konzentrieren.
Das geht dann sogar soweit, dass ein stud jur(!) nicht nur gegen diese Verfassungsgrundsätze verstoßen will, indem er die Fahrerbenennung verlangt. Nein, er baut auch gleich noch eine gesetzliche Vermutung(!) mit ein. Was nichts anderes als eine Beweislastumkehr zu lasten des Betroffenen ist.
Da kann man nur hoffen, dass er noch viele Jahre "stud" vor sich hat. Denn für das "jur" kann man sich nur schämen.
was genau spricht jetzt nochmal gegen "der Halter haftet"?
@Larsv:
Öhm…, weil er nicht schlüssig der Täter ist?!
Nehmen sie doch mal diesen Fall hier. Woran soll der Halter den Fahrer auf dem Foto erkennen, wenn auf dem Foto nicht wirklich jemand zu sehen ist. Und für die Blödheit vom OA soll dann der Halter haften? Obwohl er brav im Bett gelegen hat?!
Davon ab, muss der Halter nicht immer eine natürliche Person sein. Oder wird dann jedesmal der GF einer GmbH verknackt, weil einer seiner 4102 Transporter zu schnell war?
Sie wollen an etwas ran, was die Grundlage eines Rechtsstaates ist. Da gibt es nur eins: FINGER WEG!
Na, aber er muss ja nicht der Täter in Form des Fahrers gewesen sein. Aber er kann ja der Täter in Form desjenigen gewesen sein, der dem Fahrer das Kfz übergeben hat. Auch daran kann ein Schuldvorwurf angeknüpft werden. Und die GmbH kann sich die Kosten per AGB so oder so wiederholen.
Btw, Beweislastumkehr und Ähnliches. Bei § 186 StGB üble Nachrede ist objektive Bedidingung der Strafbarkeit "Nichterweislichkeit der Wahrheit". Was wird durch diese Formulierung quasi erreicht? Die Beweislast wird umgekehrt. Hätte ja auch einfach formulieren können "wenn die Tatsache erwiesen unwahr ist" können. Scheint also alles gar kein so großes Problem zu sein.
@30
Es ist also grob fahrlässig wenn ich sowohl meine Schwester als auch meinen Bruder mit meinem Auto fahren lassen und ich mir nicht merke, wann wer gefahren ist ?
Selbstverständlich überprüfe ich ob der Ausleiher einen Führerschein hat, aber ich wüsste kein Gesetz das mich dazu zwingen könnte mir Aufzeichnungen zu machen wer wann meine Dinge benutzt. Ohne Aufzeichnungen kann ich mich an sowas unbedeutendes nicht erinnern, sobald ich mein Auto ohne erkennbare Schäden wieder bekomme ist dieser Vorgang abgeschlossen und ist mir nicht länger in Erinnerung.
Ich fände es auf jeden Fall unfair wenn ich als KfZ-Halter für Fehler anderer aufkommen muss, denn ich habe auch keine Kontrolle darüber wie der Ausleiher fährt.
@1011:
Wenn schon Unschuldsvermutung, dann bitte auch "mutmaßlicher" Mörder.
So viel Zeit muss sein.
Erzählen Sie mal einem Richter, dass Sie nicht wissen, wer alles Ihr WLan nutzt, wenn Ihr Provider bestätigt, dass über Ihre IP zu einem bestimmten Zeitpunkt illegales Zeugs heruntergeladen wurde.
@Larsv:
Solche kurzsichtigen Denkweisen bringen uns wieder zurück in eine Zeit, wo wir alle nicht hin wollen.
Der GF übrigens wird sich bedanken, wenn er in einem Monat 8792 Punkte in Flensburg sammelt und 48290 Euro latzen darf. Aber er hat ja seine AGB, womit er sich dann fleißig den Hintern abwischen kann. Wo leben sie eigentlich bzw. welche Mindererfahrung haben sie im Leben genossen, dass sie so realitätsfremd sind?
Das OA bzw. die Polizei macht miese Fotos und sie wollen aber unbedingt jemanden verknacken. Hauptsache einer kriegt die Hucke voll. Der Einzige, der es verdient hat richtig die Hucke voll zu bekommen, ist der Typ beim Amt, der den Fall nicht sofort in die Kloschlüssel geworfen hat.
Ich muß mich wundern.
"Was ein nicht unerheblich starker Tatverdacht ist, sagt der Richter leider nicht."
Äh … vielleicht, daß das Tatmittel auf den Beschuldigten zugelassen ist? Als "Anfangsverdacht" reicht das doch wohl allemal.
"Wenn es aber für einen nicht unerheblich starken Tatverdacht reicht, gibt es eigentlich keinen Grund, das Verfahren einfach mal so einzustellen."
Sehe ich allerdings ähnlich: Der Mandant hatte Glück. Übliche Spielregel, wenn der Halter den Fahrer nicht nennt, ist doch: 6 Monate Fahrtenbuch führen. Was ich für einen müden Witz halte.
Andererseits war der Mandant vielleicht auch dumm: Wenn er nicht den Anwalt angesprochen, sondern schlicht mit Edding "war ich nicht, kann auf dem Bild nicht erkennen wer's war" auf den Anhörungsbogen geschmiert hätte, dann hätte die Staatsanwaltschaft vielleicht selbst gemerkt, daß sie mit so einem Foto nicht weit kommen wird. Naja, ohne Rechtsschutz hätte er das vielleicht auch gemacht, also ist er möglicherweise doch nicht dumm.
Nebenbei bemerkt soll es ja Länder geben, in denen es die Halterhaftung gibt, und Gerüchten zufolge ist das dortige Rechtssystem noch nicht deshalb zusammengebrochen. Soweit ich weiß wurde kürzlich auch über die Halterhaftung in Deutschland gesprochen. Also ganz unbekannt sollte das Konzept doch auch hier nicht sein?
Ich fände es OK. Natürlich wäre die Rechtslage dann anders – "Zeugnisverweigerungsrecht" ist dann halt kein Freischein mehr, um aus der Verantwortung für das Fahrzeug zu kommen. Dann darf man sein Auto halt nur noch an Leute verleihen, deren Fahrweise man kennt, oder von denen man weiß, daß sie ggf. selbst zu ihren Taten stehen – oder für die man auch die Konsequenzen selbst tragen würde. Finde ich einen akzeptablen Preis dafür, unverantwortliche Halter (und im Einzelfall möglicherweise vielleicht ganz selten sogar Fahrer) aus dem Verkehr zu ziehen.
Zumal, wie von anderen angesprochen, bereits genug Beispiele bestehen, bei denen es eine Art "Halterhaftung" gibt und das Zeugnisverweigerungsrecht nichts wert ist.
Der Richter wird -wahrscheinlich- das Verfahren wegen Geringfügigkeit, also § 47 OwiG eingestellt haben. Da hat der Richter ein sehr sehr weites Ermessen und braucht weder Einverständnis der Staatsanwaltschaft noch des Verteidigers.
Die ungeschriebene Begründung für die Kostenentscheidung ist schlicht: Man wirds dir nicht formell nachweisen können dass du gefahren bist, aber wahrscheinlich war es so und es war dein Auto, für das du verantwortlich bist. Es ist also nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit auch noch ein paar hundert Euro für deinen Anwalt verauslagt. Genug Glück gehabt dass der Winkel beim Blitzen schlecht war.
Die Entscheidung muss überhaupt nicht begründet werden. Merkwürdig dass sich der Richter mehr Arbeit macht als nötig.
@Axel John:
Sie haben doch selbst schon gemerkt, dass es sich dabei um 2 verschiedene Rechtsgebiete handelt.
Was sie hier anzetteln wollen, ist also lediglich eine politische Diskussion, die mit der(verfassungs)rechtlichen Frage, ob man den Halter des Kfz bestrafen kann, nichts zu tun hat.
Was ist denn, wenn ich mein Auto an jemanden verleihe, der dieses willentlich ohne meine Kenntnis weiterverleiht?
Dann soll ich als Halter auch noch haftbar sein und muss ggf. zivilrechtliche Ansprüche gegen den Leiher stellen?
Das ist doch Schwachsinn.
@ Axel John
Ich finde generell das Konzept der Mitstörerhaftung problematisch. In vielen Fällen ist die Grenze zu Fahrlässigkeit nicht eindeutig ziehbar.
@ Viele andere
Es mag sein, dass die persönliche Erfahrung (auch im eigenen Umfeld) gewisse Schlüsse über die Schuldigkeit Anderer, Fremder zulassen, daraus aber eine haltbare, dem Rechtsstaat angemessene, feste Basis abzuleiten, ist – nun ja – sportlich…
Ich kann zwar selbst als juristischer Laie die Argumentation nachvollziehen, moralisch stellt sich da schon was quer. Beim offenen WLAN trifft mich die Störerhaftung, mit meinem Auto kann machen wer will, ohne dass mich das kratzen muss?
@1011:
Schön gebrüllt, junger Löwe.
Gedacht ist an die Möglichkeit, neben den Owi-Tatbeständen gegen den Fahrer auch Owi-Tatbestände zu schaffen, die gegen den Halter gerichtet sind. Das tut man in anderen Bereichen der Straßenverkehrsordnung schon längst.
Anders als dort schlage ich aber noch vor, dem Halter eine goldene Brücke zu bauen, wenn er keinen Fehler gemacht hat, als er sein Auto verliehen hat. Natürlich sehe ich die Gefahr, dass dadurch Zeugnisverweigerungsrechte zwar formell gewahrt, defacto aber doch deutlich gefährdet sind.
Den durch ein Verzicht auf seine Rechte bekäme er hier die Aussicht auf Straffreiheit.
Und schon haben wir das Ergebnis der Diskussion (erinnern Sie sich noch an "diskutabel"?).
Erschüttern wohl, dass es nur einem aufgefallen ist. Wobei.. ist es Ihnen wirklich aufgefallen? Hatten Sie mich überhaupt richtig verstanden? Ihre Ausdrucksweise lässt mich daran zweifeln… den: die gesetzliche Vermutung die ich einbauen woltte kehrt die Beweislast gar nicht um. Die vorgeschlagene gesetzliche Vermutung lautet ja: ich habe den Fahrer nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Was dem Grunde nach eine Unschuldsvermutung ist. Anders als ihr Gegenteil ist die im repressiven Recht wenig problematisch. Das Problem, wie gesagt, entsteht dadurch, dass die Notwendigkeit eine anderen Person als Fahrer zu benennen bestünde.
Und ja, ein wenig schäm ich mich.. kann ich mich mit Nachwirkungen von der vorigen Nacht exculpieren?
Überings… die Kostenentscheidung des Richters könnte doch auch auf § 265aStVO beruhen, oder?
Erich das eine ist ein Bußgeld und das andere ist Zivilrecht.
Da leider die Lobbyś mehr Beachtung bei den Politikern finden als das Volksinteresse müssen wir an Private Firmen Zahlen und an den Staat nicht.
Sollten das eher mal umgekehrt machen und ich will nicht bestreiten das mal einer nicht weiß an wen der Wagen verliehen wurde aber dann muss man zur Not einfach Buch Führen alleine um sich selbst abzusichern.
Zur Not einfach den Fahrzeughalter belangen zumindest Finanziell Punkte oder Führerscheinendzug entfallen dann eben.
Bei Durchlesen hier geäusserter Meinungen könnte man doch zur Ansicht gelangen, jeglich vorstellbare Regierung kann in Deutschand nur besser sein als ihr Ruf, allemals besser als die Rufe aus dem Volke!
Stuff
@stud. iur.(!) JM:
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht ganz, worauf sie hinaus wollen.
1. Wenn sie vermuten wollen, dass der Fahrer sorgfältig ausgewählt wurde, haben wir ja kein Problem. Dann muss der Halter aber auch nichts mehr tun, um die Vermutung zu bekräftigen, oder warum soll er einen Fahrer benennen?
Ist doch besser keinen zu benennen, dann greift die Vermutung und er ist fein raus.
2. Eine Pflicht den Fahrer zu benennen, ist nicht möglich wegen nemo tenetur und Zeugnisverweigerungsrechten.
3. Ein Verzicht auf Rechte gegen Straffreiheit als "goldene Brücke" ist aber schon ein derber Stunt. Es ist nichts anderes als die Bestrafung der Rechtsausübung. Daran ist rein gar nichts diskutabel.
Was genau wollen sie dem Halter denn überhaupt vorwerfen? Dass jemand in seinem Auto geblitzt wurde? Da werden sie weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorwerfen können. Sie müssten sich erstmal entscheiden, welchen Tatbestand sie eigentlich einführen möchten.
An meiner Haustür:
Polizei: "Sind sie gefahren?"
Ich: "Nein!"
Polizei: "Wissen sie wer gefahren ist?"
Ich: "Ja"
Polizei: "Sagen sie es uns bitte."
Ich: "Nein, ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch."
Polizei: "Das wird folgen für sie haben."
Ich "Kein Problem, kann damit leben."
Polizei:" Auf Wiedersehen."
Ich: "Auf Wiedersehen"
Dannn bin ich wieder in mein Wohnzimmer gegangen und habe die Eröffnung der Sommerspiele von Atlanta angeschaut.
Ich warte immer noch.
Und meine Ehefrau verpetzen tue ich dann immer noch nicht.
Basta!
Vielleicht sollte man wirklich das GG einstampfen, damit die Kleingeister hier in Ruhe die Falschparker verprügeln dürfen.
Und nicht vergessen, immer ein Kissen auf die Fensterbank legen. Mehr als 8 Stunden am Tag die Straße beobachten kann in dieser Haltung ein Karpaltunnelsyndrom auslösen.
@Stefan:
Hey du musst sogar dafür aufkommen wenn der Fahrer scheiße baut. Und klar hast du Kontrolle darüber wie er fährt. Gib ihm das Auto oder lass es sein.
Ein Auto ist ja kein Spielzeug und genau wie bei vielen anderen Dingen hat man auch eine Verantwortung darüber wem man dann diese Werkzeuge benutzen lässt.
@Jürgen:
Da hatten sie aber Glück, daß nicht Ihre Frau die Haustür geöffnet hat …!
Soll auch schon vorgekommen sein, daß die Polizei mit Bild in der Hand in der Nachbarschaft rumgefragt hat. Das geht natürlich nur, wenn es ein brauchbares Bild gibt … und die Polizei noch Ressourcen frei hat.
@stud. iur.(!) JM:
Natürlich ist das eine Beweislastumkehr. Was denn sonst? Entweder ich nenne des Rosses Reiter und weise nach, dass ich sorgfältig ausgewählt habe. Oder, wenn ich dies nicht tue, bzw. mir dies nicht gelingt, ich bin eben persönlich dran.
Wo war da keine Beweislastumkehr zum jetzigen Art. 6 II EMRK?
Übrigens vermute ich mal, dass Sie die auf den ersten Blick griffige Formulierung bezüglich der "ordentlichen Auswahl" wortwörtlich dem § 831 I 2 BGB entlehnt haben.
Und genau dort ist sie aber ein Paradebeispiel für eine Beweislastumkehr…
Moin moin,
die von UV geschilderte Situation wird jedem der beruflich viel unterwegs ist bekannt vorkommen. Ich fahre ueber 60.000 Kilometer im Jahr und gebe zu das ich in den letzten 6 Jahren 4 mal einen Anwalt wg. einer Geschwindigkeitsuebertretung eingeschaltet habe.
Die Anwaltskosten waren mir ehrlich gesagt egal, es ging mir darum Punkte zu vermeiden.
@Kampfschmuser:
hm ja, es ist sicher vollkommen unmöglich eine regelung zu schaffen, bei der auch die gewerblichen verleiher angemessen berücksichtigt werden. entschuldigung, dass ich noch keinen perfekten gesetzesentwurf für sie geliefert habe.
@UV: In welcher Größenordnung liegen denn die Anwaltskosten für so einen Fall? Hab leider keine Rechtsschutz und warte im Moment darauf, dass der Brief im Kasten liegt…
Ein Fahrzeug ist kein CD-Player, ist kein paar Pantoffeln, ist kein Dauerlutscher.
Es mag Leute geben, die genug Geld haben um sich im Monat zwei neue Autos kaufen zu können, für die meisten stellt ein Neufahrzeug eine Investition dar, die wenigstens 5 Jahre halten muss.
Keiner, und dass muss man betonen, KEINER verleiht sowas an jemanden, dem man nicht mal zutraut richtig herum auf der Toilette zu sitzen!
Anders gesagt: Jeder der mir hier weis machen will, er wüsste nicht, wem er sein Auto geliehen hat: Schwachsinn! Wenn man den "Täter" nicht benennen will, gibt es die Möglichkeit, sich direkt auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen.
Ich würde mir wünschen, dass man solchen Leuten ein Fahrtenbuch für ein Jahr aufdrückt, dass im Falle einer neuen Ordnungswiedrigkeit bei nicht korrekter Führung ein paar Punkte und ne dicke Ordnungsstrafe nach sich zieht.
Dass man seine Verwandten am Staat nicht verpfeifen muss ist ja in Ordnung, aber es ist imho genauso recht, dass der Staat zusätzliche Möglichkeiten schafft, den Halter und den Fahrer zu einem ordnungsgemäßen Verkehrsverhalten zu verhelfen.
LG Ronny
Ach diese Krokodilstränchen! Da mach der Blogherr mal seinen Job -und wie ich das sehe, ordentlich- und schon geht das Gejammere los, dass der gebüsste Halter eben doch Fahrerführer des Vehikels sei. Leutz, denk mal nach: der Staat hat unwiderlegbar zu beweisen, dass der Bußgeldbedrohte auch der Täter IST. Und nicht "Hätte sein können" oder "sieht ja so aus als ob er es wäre". Hier hat diese Beweismaschie Fotofalle eben versagt, UV seinen Job gemacht und gut is. Recht SO.
Weiss der Richter eigentlich ob sein Angeklagter RSV hat?
@Axel John:
Wie kommst du auf das schmale Brett, dass derjenige, der ein Kfz leiht, keinen Führerschein hat oder das Fahrzeug dem Besitzer nichts wert sei? Sämtliche Familienmitglieder sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Wer wann welches Fahrzeug warum wohin fährt entzieht sich in der Regel meiner Kenntnis und interessiert mich im Einzelfall gar nicht. Und selbst wenn ich es wüsste: bei miserabler Beweislage und Zeugnisverweigerungsrecht hat die Behörde eben mit Zitronen gehandelt.
Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist das auch so eine Sache. Wenn man sich darauf beruft, schließt man den Täterkreis ja auch wieder ein. Wenn man auch niemanden auf dem Bild identifizieren kann, kann man doch die übergewichtige Schwester des Beschuldigten ausschließen. Die 90jährige demente Mutter im Altenheim auch und die beiden Kinder (acht und 13 Jahre) auch. Bleibt also noch die Ehefrau. Toll.
Außerdem darf der Beschuldigte lügen. Ob es manchen nun passt, oder nicht.
Im übrigen gelten die gleichen Rechte meines Wissens auch im Bezug auf das Falschparken. Kann derjenige, der das Fahrzeug geparkt hat, nicht ermittelt werden, muss auch dieses Verfahren eingestellt werden. Die Verfahrenskosten werden allerdings dem Halter aufgebrummt, so dass das Knöllchen in den meisten Fällen günstiger ist.
Grüße!
Die Sache mit der Identifizierbarkeit ist so eine Sache. Meine Frau fuhr neulich auch etwas zu schnell. Das Gesicht auf dem Foto ist total unscharf. Das könnte sonstwer sein. Aufgrund der Haardichte könnte man höchstens annehmen, daß ich es nicht war. Bezahlt wird aber trotzdem die 10 Euro Strafe müssen sein.
Anderer Fall. Vor ein paar Wochen überholte mich (als Radfahrer) ein kleiner Transporter mit Anhänger an einer baustellenbedingten extrem engen Stelle – zu eng um eigentlich zu überholen. Ich kann nur von Glück reden, daß er mich nicht vom Rad geholt hat und das, obwohl er mit dem Radkasten des Anhängers noch meine Wade streifte. Das Nummernschild hätte ich vielleicht noch notieren können, aber den Fahrer habe ich nicht gesehen. So wäre eine Anzeige vermutlich im Sande verlaufen.
@egomeabsolvo: Ich seh das auch so. Wenn man sich mal diese ganzen Polizei-Serien ansieht die im Fernsehen laufen "Vorsicht Kontrolle" und wie sie alle heißen, sieht man überall dieselbe Nummer: Fahrzeug wird im fließenden Verkehr gemessen und raus gezogen. Nach Abzug der Toleranz 12 km/h zu schnell. Der Sprecher stellt das dann als übelste Raserei da. Als hätten wir echt nichts Wichtigeres zu tun.
Also versteht mich nicht falsch, diese Leute verstoßen gegen Regeln. Aber hey, das tun wir alle auch irgendwo irgendwie. Die werden halt erwischt und zahlen dafür. Das ist okay. Aber letztendlich stellt das dann doch ne Bagatelle da, über die man nicht allzu viel Aufregung machen sollte.
Ich denk mal im aktuellen Fall wird es um Punkte und Führerscheinentzug gegangen sein, sonst nimmt man sich keinen Anwalt. Aber ich denke nur, ich weiss es nicht. Ich weiss auch nicht ob der jetzt mit 40 km/h zu schnell durch ne Baustelle ist oder mit 30 km/h zuviel durch nen verkehrsberuhigten Bereich wo Kinder spielen oder einfach nur 30 km/h zuviel bei gerader, offener und freier Strecke als einziges Fahrzeug im Umkreis von 5km… insofern bilde ich mir da erst mal kein Urteil und fange an den Strafverteidiger anzupöbeln, weil er einen gefährlichen Schwerverbrecher vor seiner sicher geglaubten lebenslangen Haftstrafe mit Sicherheitsverwahrung für Kaugummikauen im Straßenverkehr bewahrt hat.
Mal ein hypotetischer Fall: Zwei Menschen mit mehr als der erlaubten Promillezahl fahren in einem Auto. Sie sollen von der Polizei angehalten werden, geben Gas fahren davon, halten am nächsten Parkplatz, steigen aus, laufen ums Auto und setzen sich auf die Motorhaube. Als die Polizie eintrifft kann nicht mehr fest gestellt werden wer gefahren ist. Beide machen keine Angabe. Was wird passieren?
Kann ich mich jetzt beim nächsten Strafzettel wegen Falschparkens damit herausreden, dass ich gar nicht selbst gefahren bin sondern jemand anders und damit auch nicht selbst falsch geparkt habe und damit nichts zahlen muss?
@18: Wieso wird dann bei so einer dürren Faktenlage überhaupt ein Bußgeldbescheid "rausgehauen"?
Gruselig, wie hier gefordert wird, man solle nur per Gesetz einen Verantwortlichen bestimmen, den man anstelle eines Täters zur rechenschaft zieht. Um der Bestrafung zu entgehen soll er dann zum Denuzianten werden. Gott, wird da einem übel.
Offensichtlich kommen einige nicht damit klar, dass eine simple Verkehrsüberschreitung nicht geähndet werden konnte.
Aber wir haben ja schon Staatsanwälte, die Untersuchungshaft gerne mal als Erziehungsmittel einsetzen. Richter, die gerne mal Recht für sich selbst schaffen, in dem sie Urteile fällen, von denen sie selbst profitieren.
Warum dann nicht einfach die Suche nach dem Täter einstellen, hauptsache man hat einen Verantwortlichen. Schließlich ist die Tat doch gesühnt, wenn irgendjemand bestraft wurde.
Um den ganzen Aufwand noch weiter zu minimieren sollten die Zulassungstellen per Zufall jeden Monat Halter aussuchen, denen man dann ebenfalls per Zufall ermittelte Vergehen vorwerfen. Schließlich hat jeder jeder schonmal falsch geparkt, zu spät über die Ampel gefahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet.
Anders
Ich glaube, was viele Kommentatoren nicht akzeptieren wollen ist, dass das Auschöpfen der rechtstaatlichen Möglichkeiten und moralisches Verhalten oft nicht in Einklang zu bringen ist. Das betrifft den Fahrzeughalter, falls er den wirklich gefahren ist, als auch Anwalt Vetter, falls er wüsste, dass sein Mandant gefahren ist. Nur: Der Beruf als Verteidiger wäre nicht auszuüben, falls man moralisches Verhalten als Maßstab anlegen würde. Denn damit wäre ein Rechtssystem nicht möglich, dass im Zweifelsfall den Unschuldigen schützt, statt den Schuldigen zu verurteilen. Und das ist uns allen doch lieber, oder?
Jenachdem wie gut die Auflöung ist, reicht das Bild von einem Ohr durchaus zur Identifizierung, die Form der Ohrmuschel ist so individuell wie ein Fingerabdruck.
@M. Boettcher:
So, wie "1011" es darstellt, verleiht er sein Auto wie eine Zuckerdose oder Hausschuhe. Und wenn er keine Ahnung hat, ob gerade sein Bruder oder irgendein Kumpel mit seinem Auto unterwegs ist, frage ich mich natürlich wie er reagiert, wenn ihm die Polizei mitteilt, dass sein Auto 0,5 m kürzer vor einem Baum steht und wissen möchte, wer gefahren ist.
Bei der Halterhaftung beruft sich "1011" zwar auf das Grundgesetz, benennt aber nicht den Artikel, auf den er seine Rechtsmeinung stützt. Deshalb ist mir auch nicht klar, warum die für einen Internetanschluss gilt, aber nicht für ein KFZ. Dass im einen Fall das OWI- und im anderen Fall das Zivilrecht gilt, dürfte verfassungsrechtlich unerheblich sein (wenn nicht, warum nicht?), zumal das nicht in jedem Fall so sein muss.
BTW: Wenn ich hier die Ungleichheit aufzeige, heißt das noch lange nicht, dass ich das Aussageverweigerungsrecht abschaffen will.
Die Unschuldsvermutung ist gut und richtig.
Dennoch empfinde ich generell einen kleinen "Kostenbeitrag" seitens des Fahrzeughalters als "Schweigegeld" (sprich: als Geld, das er dafür zahlt, dass er nicht sagen braucht, wer gefahren ist) nicht verkehrt.
Immerhin hätte der echte Fahrer ja auch was Schlimmeres anstellen können, als 'nur' zu schnell zu fahren. Und rasende Idioten zu schützen braucht man doch echt nicht.
In Frankreich wird von hinten geblitzt. Und dafür gibts auch Punkte auf den Führerschein – des Halters oder desjenigen, der sich schuldig bekennt…
Rechtsstaaatlichkeit? Ich hab meine Zweifel, aber…
Ohne jetzt wirklich alles gelesen zu haben und zu viel Fachtermini.
Wie kann ich dann einen Strafzettel wegen "falsch parken" bekommen? Weiß ja keiner wer da geparkt hat. Ich war's nicht.
Oder warum soll es dann da anders sein?
Kann ich in einer Nacht alle rote Ampeln blitzen lassen, mit einer Skimaske auf?
Vorschlag zur Güte: es wird nicht mehr geblitzt. Dafür wird nur noch rausgewunken. Da das erhöhter Aufwand ist, lässt man sich diesen auch erstatten – Bußgelder fangen dann bei, sagen wir, EUR 100,00 an. Damit ist dann sichergestellt, dass es denjenigen trifft, der zu schnell fährt. Ohne dass irgendjemand irgendetwas aussagen muss. Das einzige was man dafür ändern muss ist die Bußgeldhöhe.
@Axel John:
Wo habe ich denn behauptet, mein Auto zu verleihen? Davon abgesehen, warum reiten Sie immer darauf herum, dass jemand nicht weiß, wer sein Auto hatte? Das tut doch gerade gar nichts zur Sache. Es geht doch um das Recht, genau dieses Wissen nicht weiter geben zu müssen. Ob es vorhanden ist, spielt dafür keine Rolle.
Darüber hinaus, stellen sie sich eine Familie vor, die in einem Haus wohnt. 2 erwachsene Kinder, 4 Autos, die auf den Vater zugelassen sind. Steht der den ganzen Tag hinter der Haustür und verleiht Schlüssel oder woher soll er wissen, wer wann wo mit welchem Auto war.
Was ihre geliebte zivilrechtliche Haftung angeht: Hier wird der Anschlussinhaber nicht bestraft, es wird kein Schadensersatz von ihm verlangt, es wird keine Aussage gegen irgendjemanden von ihm verlangt.
Er wird lediglich auf Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht, die von seinem Anschluss ausgehen und aufgefordert, solche für die Zukunft zu unterbinden.
Einzig die Verfahrenskosten, die er dabei zu tragen hat, werden ihm wohl wie eine Strafe vorkommen und von den Rechteinhabern wohl auch als solche missbraucht.
Dies mit einer Strafe im strafrechtlichen Sinn zu vergleichen, geht aber völlig an der Sache vorbei.
@Axel John:
Was die GG-Artikel angeht. Google ist Dein Freund:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=cefaa179f0af60274701dcc1ec98d9f0&showtopic=82626&view=findpost&p=1056942038
@studiosus juris:
Lies es nochmal.
Der Vorschlag lautet: Nenne Ross und Reiter, dann muss die Bußgeldbehörde bzw. die StA nachweisen, dass ich nicht sorgfältig ausgewählt habe. Die Probleme meines misserabelen "Vorschlags" von gestern liegen, wie andere und ich bereits herausgearbeitet haben, ganz woanders.
@1011:
Wenn ich ehrlich bin.. ich weiß auch nicht sogenau worauf ich da gestern hinaus wollte.
Deshalb zu 1.: Sehen Sie.. eine durchaus reizvolle Variante..
2. Ganz meine Meinung. Und das sollte auch indirekte Pflichten verbieten, wie die unter
3. thematisierte "goldene Brücke" wie ich sie nannte. Den es läuft wie sie sagten darauf hinaus, dass die Rechtsausübung bestraft wird.
Davon unabhängig ist eine Halterverantwortlichkeit wohl nicht ganz ausgeschlossen. Zumindest im Bereich des Lastverkehrs ist sie sogar gängige Praxis, was allerdings wohl auch mit den tatsächlichen Verwantwortlichkeitsstrukturen in der Transportbranche zu tun hat. Und auch damit, dass von Lkw eine höhere Gefährlichkeit ausgeht.
Das ist allerdings das Stichwort, dass eine Verantwortlichkeit des Pkw-Halters nicht völlig ausschließt:
Im Straßenverkehrsgesetz ist der (wohl zutreffende) Gedanke widerzufinden, dass vom Straßenverkehr und insbesondere von den im Rahmen dieses betriebenen motorisierten Fahrzeugen besondere Gefahren ausgehen. Wer also Halter eines solchen Fahrzeugs ist, ist somit Eigentümer eines "gefährlichen" Fahrzeugs. Weil von diesem Fahrzeug aber eben eine besondere Gefahr ausgeht, sollte der Halter deswegen bestimmte Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass sich solche Gefahren realisieren. Also zum Beispiel niemandem das Fahrzeug leihen, der damit nicht verkehrssicher umgeht.
Zu den Problemen bei der Umsetzung eines solchen Gedankens in Gesetzesrecht.. siehe oben.
Die Halterhaftung funktioniert in Österreich ohne Probleme. Übrigens gibt es die Beweislastumkehr auch in DE z.b. beim Zoll.
rhadamanthys
@66: Im wünschenswerten Idealfall kriegen beide für die Aktion den Lappen abgenommen und dürfen vom Parkplatz zu Fuß nach Hause torkeln … In der Realität gibt die Polizei wahrscheinlich noch Starthilfe zum Weiterfahren :(
erstaunlich, wie viele Geblitzte ganz plötzlich an Demenz leiden und sich gerade immer nicht erinnern können, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihrem Fahrzeug unterwegs war. Ich fahre jetzt seit über 30 Jahren Auto. Und merkwürdig, aber ich wußte immer, wer mit meinem Wagen gefahren ist.
@Ronny: Das ist doch Blödsinn. Als mein Gärtner seinen Golf geschrottet hat, habe ich ihm einen AMG-Mercedes für ein paar Wochen geliehen, bis er ein "neues" Auto hatte. Natürlich gibt es Leute, die (auch wertvolle) Autos mal eben so verleihen. Warum auch nicht? Ist doch versichert. Wenn man genug Fahrzeuge hat und sich zudem jederzeit ein neues kaufen kann, dann ist einem das echt egal.
Und dann kann es nicht richtig sein, wenn der Halter haften soll. Ich hätte zwar den Gärtner verpfiffen (der soll ruhig anständig fahren), aber bei meiner Familie gemauert.
Ich finde es durchaus plausibel WIRKLICH nicht zu wissen, wer gerade mit welchem Auto unterwegs war. Geht mir ständig so.
Also bitte nicht nur aufs eigene (enge) Portemonnaie schauen und davon die Weltansicht ableiten!
Ich verleihe meinen Wagen auch öfters bzw wen ich auf der arbeit bin habe ich da auch keine Kontrolle Drüber
Meine Freundin sowie die Tochter haben einen Schlüssel und meine mutter und mein Chef haben den auch Öfters.
Früher waren ja so lustige Aktionen von wegen das sich mehrere einen wagen Teilen da kann es doch nicht sein das nachher der Halter der gearschte ist wen er nicht immer zu 100% weiß wer wann den wagen hatte
@rhadamanthys:
Jjeinn – Halterhaftung gibt es in Österreich für Strafen nicht, allerdings wird bei bestimmten Übertretungen so vorgegangen, dem Fahrzeughalter eine gehörig geringere Summe als quasi Vergleich vorzuschlagen. Die Bezahlung dieser Vorschreibung ist kein Schuldeingeständnis und diverse sonstige Folgen wie Punkteeintrag u.dgl. gibt es nicht. Dies gilt aber nur für eher lässliche Verstösse, wie das Falschparken oder Geschwindigkeitübertretungen under 30%; wobei insbesondere beim Parken in Kurzparkzonen der Fahrzeughalter nicht für die Strafe der Abgabenverkürzung, wohl aber für die Abgabe selbst haftbar gemacht werden kann. Wer also sein KFZ verleiht/überlässt und der Lenker zahlt keinen Parkschein, so ist das Abgabenhinterziehung, also so eine Kategorie wie Schmuggel, und für diese hinterzogene Abgabe selbst haftet der Eigentümer/Fahrzeughalter zur doppelten Höhe. Da dies aber nun ein eigenes Verfahren wäre, um womöglich 3 Euro, findet das selten statt. Denn die Abgabenhinterziehung wird im Vergkeich zur Abgabenhöhe eher exorbitant bestraft. Es gibt so einige Delikte im Strassenverkehr, die eigentlich Finanzdelikte sind, auch das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug (Das kann sehr teuer werden) oder Abstellen von KFZ ohne Kennzeichen (gleich mehrere Finanzstraftatbestände möglich!) Bei solch abgestellten Anhängern beispielsweise wird aber sehr wohl diese hinterzogene Abgabe dem Eigentümer vorgeschrieben – auch wenn das KFZ gestohlen war! Man möge sich doch diese Abgabe und Kosten vom Dieb holen (;-(
Stuff
Also,ab ner gewissen Punktezahl in Flensburg immer mit künstlichem Schnorres und Sonnenbrille fahren…
Ist doch ganz einfach: Punkte gibts eben nur, wenn der Fahrer ermittelbar ist, ansonsten nur eine Geldbuße per Halterhaftung. Das Geld kann der Halter sich dann vom Fahrer wiederholen, wenn er möchte. Klar, schade ums Flensburg-Scoring, aber das angebliche Problem mit der Unschuldsvermutung ist bezüglich der Geldbuße keines, denn sonst würde kein Falschparker Knöllchen zahlen. Da gibt es schließlich gar keine Fotos.
Das kann doch nicht sein, dass so ein Falschparker so einfach ungeschoren davonkommt. Wo kommen wir denn da hin? Wir sind doch nicht auf dem Balkan. Wenn das jeder machen würde.
@Harald:
Ob man sich erinnern kann ist doch gar nicht der Punkt.
Man muss halt nichts sagen. Ob man was weiß oder nicht.
Ist ein durch die Verfassung unseres Landes verbürgtes Recht. Sich nicht selbst belasten zu müssen gilt als einer der Kernmerkmale eines Rechtsstaates.
@Warhead:
Das Problem besteht durchaus bzgl der Geldbuße. Sie haben nur nicht ansatzweise die Kompetenz es zu erfassen.
Auch beim Parken trifft den Halter nicht die Strafe, sondern er hat lediglich Verwaltungsgebühren zu zahlen.
Immerhin habe ich genug Kompetenz zu erkennen, dass Juristen komplett überflüssig sind, weil sie Probleme schaffen, wo keine waren und niemals auch nur eines lösen. Kein Wunder, denn dafür bräuchte man zumindest die Fähigkeit logisch zu denken. Solange ein Mathematikstudium für Juristen nicht obligatorisch ist, kann man nicht mehr als Müllgesetzgebung und Müllrechtsprechung von den Mietmäulern und Heißluftexperten erwarten.
@1011:
Sorry, da war natürlich @Stefan: gemeint, wie sich ja auch aus dem Text ergibt.
Im übrigen geht es mir nicht um das Recht auf Aussageverweigerung (das ich nicht schmälern möchte), sondern um die Halter/ Störer-Haftung.
Entscheidend ist für mich, dass sich Als Anschlussinhaber zur Verantwortung gezogen werde.
Und wenn ich 5000 EUR oder mehr abdrücken muss, weil jemand meinen Anschluss missbraucht hat, interessiert es mich einen feuchten Sch***, ob die für Gebühren, Anwaltshonorare, Schadenersatz, Geldstrafe oder sonstwas vom Konto rauschen.
@Axel John:
Wenn es sie nicht interessiert wofür sie zahlen, handelt es sich aber um eine politische oder moralische Frage. Nicht mehr um eine rechtliche.
Genau dieses Geschwalle regt mich bei ihrer Zunft so auf. Sie verschweigen absichtlich den Besitzer der Fahrzeuges. Aber jeder weiß auch so was Sache ist. Man stelle sich mal vor hier ginge es um ein Verbrechen. Ich wette da würde sie auch alle Tricks ausschöpfen. Wie das ein "guter" Anwalt halt so macht. Bla bla. Das ist ihr gutes "Recht" also schön. Aber dann ist es auch das Recht, nein die Pflicht eines guten Richters sich nicht vom guten Anwalt verarschen zu lassen. Lob an den Richter.
@Hayek:
Sie sind leider an der Abzweigung Rechtsstattlichkeit viel zu weit rechts abgebogen. Sie befinden sich in einer Sackgasse. Bitte versuchen sie zu wenden.
Überings, zum vorliegenden Fall: es ist eben nicht sicher ob es der Halter war. Es ist durchaus denkbar das es jemand anderes war. Ein Verwandter z.b..
Egal was von beidem: Das foto des Blitzers reicht einfach nicht aus, um die Frage zu klären. Die Behörden haben also nichts in der Hand um nachzuweisen wer gefahren ist. Und dann soll der Beschuldigte dabei helfen?
Gehts noch? Genau das man sowas nicht machen muss, hat man sogar in unsere Verfassung geschrieben.
Dem besonderen Druck, sich selbst zu belasten, oder eine allgemeine Schuldvermutung entkräften zumüssen, genau das hat man ZU RECHT als unangemessen betrachtet. Nein, der Staat, der ein Verhalten unter Strafe stellt soll beweisen, dass eine bestimmte Person dieses Verhalten auch ausgeübt hat. Beweisen, nicht nur Dinge vorbringen, die es zumindest irgendwie möglich erscheinen lassen.
Und darüber regen Sie sich auf? Traurig. Sehr traurig.