Mehr Freiheiten für Fluggäste
Ein Fluggast hat das Recht, einzelne Flüge ausfallen zu lassen. Er darf nicht damit bestraft werden, dass das Flugticket damit insgesamt ungültig wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: Xa ZR 5/09).
Der generelle Ausschluss des Rechts, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, benachteilige den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Aus der Pressemitteilung:
In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways ist geregelt, dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle “Flight Coupons” in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Deutsche Lufthansa AG verwendet im Geschäftsverkehr “Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)”, in denen es unter anderem heißt:
“Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen.”
Derartige oder ähnliche Klauseln verwenden auch andere Luftverkehrsunternehmen, um zu verhindern, dass Beförderungen auf Teilstrecken zu günstigeren Konditionen erreicht werden, als dies nach dem Tarifsystem vorgesehen ist. Beispielsweise soll damit vermieden werden, dass Flugscheine für Flüge, bei denen eine Zwischenlandung vorgesehen ist (Fernflug mit Zubringerflug), nur für die zweite Teilstrecke (Fernflug) genutzt werden. Dazu besteht dann ein Anreiz, wenn der Preis für beide Flüge zusammen niedriger ist als der Preis, der bei Buchung nur des Fernflugs verlangt wird. Die Klausel soll ferner ausschließen, dass Fluggäste bei günstig angebotenen Hin- und Rückflügen die Tickets der einzelnen Flüge anders als vorgesehen kombinieren oder nur für Teilstrecken nutzen und so zu einem geringeren Preis fliegen, als wenn sie von vorneherein die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten.
Die mit den Klagen der Verbraucherzentrale befassten Oberlandesgerichte haben die Gültigkeit der Klauseln unterschiedlich beurteilt. Das OLG Köln hat sie für wirksam, das OLG Frankfurt am Main für unwirksam gehalten.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will, der etwa Fluggästen angeboten wird, die Unbequemlichkeit und Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch – häufig allerdings teurere – Direktflüge zu ihrem Endziel angeboten werden. Jedoch erfasst die Klausel beispielsweise auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Fernflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Fernflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggastes auf die Beförderung mit dem Fernflug nicht entgegen.
Im Hinblick hierauf kann das legitime Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern, den generellen Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen nicht rechtfertigen. Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.
Urteil vom 29. April 2010 – Xa ZR 5/09
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 14. Dezember 2007 – 2 O 243/07
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 18. Dezember 2008 – 16 U 76/08
(Autor: AK)
Wie klappt das dann mit dem Gepäck? Ich habe nie eine Flugreise mit Umsteigen gemacht, aber ich würde erwarten, dass das Gepäck automatisch in die zweite Maschine umgeladen wird?
Wenn ich beim Rückflug nur den Fernflug nutze, wird dann mein gepäck nicht automatisch auf das Teilstück geschickt?
@Torsten: Um denn Fall (das nur Endstücke der Reise nicht in Anspruch genommen werden) ging es doch hier gar nicht. Wenn man sich natürlich erst spontan während des Fluges entscheidet, den Anschlussflug nicht in Anspruch zu nehmen, wird das etwas schwierig, allerdings sollte es möglich sein, nur für den Fernflug einzuchecken, und somit auch das Gepäck nur bis zum Zwischenstop zu "schicken".
hallo Herr Ober
ich haette gerne menue3,
(Suppe, Wienerschnitzel, heisser Apfelkuchen)
Die suppen schmekct mir nicht ich lasse sie stehen, nach dem Schnitzel verweigert der Ober dann den Apfelkuchen zu bringen, weil ich das Menue nicht komplett in der gebotenen Reihenfolge gegessen habe.
Muhahaha
@3
Genau in diese Richtung :)
Das Problem ist halt, dass z.B. die LH für ihre Schweizer Kunden ein relativ günstiges Paket schnüren, damit diese statt ab ZRH eben die LH via FRA buchen. Natürlich ist dieser Flug für den deutschen Kunden ab FRA teurer. Findige Leute haben dann den ZRH Flug gebucht und diesen verfallen lassen, weil man ja eh erst ab FRA fliegen will … das war natürlich nicht im Interesse der Airlines.
@3 Naja, das ist eher als wenn du das Menü bestellst dann sagst die Suppe willst du nicht (nachdem sie gebracht wurde) und du willst sie auch nicht bezahlen. Das da der Ober etwas griesgrämig wird kann ich mir durchaus vorstellen.
Bei den Airlines verfällt sofern sie nicht überbucht haben und du rechtzeitig bescheidsagst dann ja auch nen Sitzplatz.
@Avarion: Ihr Vergleich hinkt. Er hat die Suppe schon im Vorraus bezahlt, will sie nur nicht essen.
Und das ist halt persönliches Pech der Airlines, wenn sie ihre Planung nicht auf die Reihe bekommen. Durch vernünftige Preisgestaltung gäbe es dieses Problem überhaupt nicht.
Ich verstehe die Logik nicht.
Also – ich buche einen Flug von A nach B. Die Fluggesellschaft macht mir 2 Angebote. Einmal direkt fuer 100 EUR und einmal mit Umstieg in C fuer 90 EUR. Mir macht der Umstieg und die verlorene Zeit vorraussichtlich nichts aus, also entscheide ich mich fuer die guenstigere Loesung.
Frage 1: Ganz grundsaetzlich: Wie kann es fuer eine Fluggesellschaft guenstiger sein mich in 2 Flieger zu setzen, anstatt nur in einen? Selbst wenn wir vom zusaetzlichen Flughafen (Flughafengebuehren! Jeder Start, jede Landung, jede Abfertigung, jeder Flieger, der da irgendwas macht kostet richtig Geld!), der zusaetzlichen Crew und dem zusaetzlichen Flieger mal absehen ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit immernoch ein Umweg. Wie kann das guenstiger sein?
Frage 2: Was interessiert sich die Gesellschaft dafuer, ob ich nun in einem der beiden Flieger sitze, oder nicht? Aus deren Sicht ist der Flug bezahlt – ob ich nun Platz nehme oder nicht. Von Rueckerstattung stand da nix. Also ist es fuer die Gesellschaft doch eher von Vorteil, wenn ich zahle und *nicht* in dem Flieger sitze. Bei Ueberbuchungen passt's dann wieder und ansonsten ist der Flieger leichter und braucht weniger Sprit. Egal wie, es ist immer ein Gewinn. Was also ist daran so stoerend?
Okay. Sie haetten vllt. ein paar EUR mehr verdienen koennen, wenn ich anders gebucht haette. Und das stoert natuerlich. Aber das aendert an der Unlogik nichts, sondern zeigt nur eine weitere Unlogik auf, naemlich die im Tarifsystem.
Vielleicht uebersehe ich auch irgendwas. Kann mir das einer erklaeren?
Ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber warum kann ein Flug nicht einfach so viel kosten wie ein Flug eben kostet?
Die Airlines senken jetzt Preise je nach Quälbereitschaft des Kunden, das ist doch Blödsinn. Und natürlich suchen findige Kunden Wege, das zu umgehen. Als ich noch geschäftlich öfter rumfliegen musste haben wir sehr oft 2x Hin/Rückflug mit WE dazwischen gebucht und jeweils einen Flug verfallen lassen. War günstiger als Montag hin und Freitag zurück.
Das geht ja inzwischen auch nicht mehr, zumindest nicht bei der selben Airline.
IMHO ist die Airline im Recht. Der Kunde ist sich doch bei Buchung ganz genau im Klaren, dass er versucht die Airline auszutricksen. Hier paart sich "Geiz-ist-Geil-Mentalität" mit völlig fehlendem Unrechtsbewusstsein.
@Pennywise: Es geht nicht um Logik, sondern um Geld :-)
Fluglinie A bietet z.B. Frankreich – New York für 500 Euro an. Fluglienie B hat Zürich – New York für ebenfalls 500 Euro.
Fluglienie A fliegt von Zürich nach Frankfurt und bietet jetzt den Flug Zürich – Frankfurt – New York für 450 Euro an, um Fluggäste von B abzuwerben.
Und jetzt kommt so ein böser Kunde aus Frankfurt, bucht einfach den Zürich – Frankfurt – NY Flug für 450 und lässt den ersten Teil verfallen.
Und das finden die Airlines ganz gemein :-)
@9 (Docbike): Darf ich fragen, welches Unrecht hier wem geschieht, fuer das ich ein Bewusstsein haben muesste?
@Docbike: Die Airline hat vorher versucht den Kunden auszutricksen, in dem sie ihm einen höheren Preis unterjubeln will um dafür Kunden von anderen Flughäfen einen Umsteigeflug spendieren zu können.
Und ja, mir fehlt da das Unrechtsbewusstsein. Zumal es ja jetzt offiziell auch kein Unrecht ist.
@markus: Eben!
Der lange Flug mit Stopp ist billiger als die kurze Teilstrecke. Und damit die bösen Kunden nicht mitdenken wird einfach erklärt man muss alles nutzen, oder bekommt nichts obwohl alles bezahlt ist. Erstaunlich was in D alles geht. Von wegen ökoGedanke und so…. Aber was soll auch dabei raus kommen wenn Preise nicht kalkuliert sonder ausgedacht werden.
Wie absurd das Ganze ist, sieht man, wenn man das Schnitzelbeispiel weiterdenkt.
Das dreiteilige Menü kostet dann z.B. 20 Euro, das Schnitzel alleine aber 25 Euro. Und wenn der homo oeconomicus dann drei Teile bestellt, aber nur eines isst, soll er noch einen Nachschlag zahlen….
Ich halte das Urteil keineswegs für besonders begrüßenswert oder kundenfreundlich, da ja klar gesagt wird, daß die Fluglinien nur in bestimmten Fällen eine Teil-Inanspruchnahme akzeptieren müssen. Nur eine völlige Streichung der Klausel wäre akzeptabel, denn den Gesellschaften entstehen ja keinerlei Kosten durch nichtbenutzte Flüge.
@Docbike: Die Fluggesellschaften haben hier eher die Geiz-ist-Geil Mentalität gepachtet. Wenn ich für eine Dienstleistung bezahlt werde, die Leistung nicht erbringen muss, das Geld aber trotzdem bekomme, habe ich nichts verloren. Im Falle der Airline spare ich sogar noch Sprit. Aber die Airline versucht auch da noch mehr rauszuholen, indem sie Flüge überbucht.
Das nenn ich geilen Geiz.
Aus den Tarifbedingungen eine Anwesenheitspflicht herzuleiten, halte ich für klar rechtswidrig. Als nächstes werden dann noch Nachzahlungen gefordert, wenn man den gesamten gebuchten Flug überhaupt nicht antritt.
Ähnliche Tarifspielchen gibt es übrigens auch bei der Bahn, wo man z. B. unter gewissen Umständen die "Rückfahrt" vor der "Hinfahrt" antreten kann und durch Hinzubuchen von Teilstrecken den Gesamtpreis drücken kann. Ganz Gewitzte tauschen sich im Internet darüber aus, wie man durch das Eintragen möglichst unsinniger VIA-Halte eine Fahrkarte erhält, die nicht nur auf einer Strecke, sondern im halben Netz gültig ist und damit zum gedeckelten Maximalpreis eine preisgünstige Rundfahrt ermöglicht.
Gegenüber den Flugbuchungstricks hat man den Vorteil, daß kann man natürlich zu- und aussteigen kann, wo man lustig ist, also nicht auf Umsteigehalte beschränkt ist. Und da Platzreservierungen völlig getrennt von den Fahrkarten zu bekommen sind, läuft man dabei nicht einmal Gefahr, stehen zu müssen.
Saudummes Urteil.
Lufthansa:
1) München->NewYork (direkt) 500€
2) Rom->NewYork (via München) 450€
AirItalia:
1) Rom->NewYork (direkt) 500€
2) München->NewYork (via Rom) 450€
Da treffen sich dann morgens über den Alpen die Lufthansa-Maschine, die Italiener nach München bringt mit der AirItalia-Maschine, die Deutsche nach Rom bringt. Drinnen jeweils Passagiere, die zuviel Zeit haben und die 50€ sparen wollen.
Fazit: Mehr Flugpassagiere auf den Zubringerflügen, mehr Kerosin verbraucht, mehr Zeit sinnlos verbraten – und doch weniger Geld eingenommen, weil für jeden Italiener, den die LH nach München lockt (und 50€ weniger kassiert) genauso ein Deutscher den Umweg via Rom nimmt.
Natürlich wehrt sich die LH mit Händen und Füßen dagegen, dass der Kunde Rom-NewYork bucht und erst in München zusteigt (obwohl sie weniger Kosten durch den bereits bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Zubringerflug hat), weil sonst ja keiner mehr den teureren Direktflug buchen würde. Und gleich die Kalkulation so machen, dass der Direktflug genauso teuer wie das Lockangebot von Rom wäre geht auch nicht, weil dann die AirItalia deutsche Kunden abwirbt, aber keine italienischen Kunden verliert.
Fazit:Der Unfug, dass Direktflüge teurer sind als wenn zusätzlich noch ein Zubringerflug mitgebucht (und mitgeflogen) wird, gehört europaweit verboten. Dann haben wieder alle Fluggesellschaften gleiche Konditionen.
Exakt so wie Nr. 17 es beschreibt: hier wollen Airlines ihre Konkurrenzkämpfe via Preisgestaltung auf dem Rücken der Kunden austragen.
Und es gibt Gerichte, die das unterstützen.
Bei nem Doppelalbum würde auch niemand auf die Idee kommen, dass per AGB eine Verpflichtung besteht, beide CDs auch wirklich zu hören.
Es wäre immerhin möglich, daß die Lufthansa, wenn sie weiß, wieviele Leute in Rom eingestiegen sind, die möglicherweise freien Plätze von München New York billig raushauen will (oder vielleicht kann sie die Information anderweitig nutzen, entsprechend weniger tanken oder so). Wenn jetzt in München überraschend Leute dastehen, die auch noch mitwollen, kann das problematisch sein.
@Autor: Typo in der Überschrift?…
Ich sehe hier in der Diskussion die typischen Merkmale einer Egoismus getriebenen Gerechtigkeitsdiskussion, in welcher manche Individuen dem Irrglauben erliegen "ungleich" sei "ungerecht". Wenn also eine Airline ein Paket für bspw. privat reisende schnürt und hier Flüge billiger anbietet als Einzelflüge für Geschäftsreisende, so darf sie das tun. Sie behandelt also verschiedene Personengruppen ungleich. Sie nimmt also defacto von der Oma, die über ein Wochenende den Enkel besuchen will und das sechs Wochen vorher bucht weniger Geld als von dem Geschäftsreisenden, der morgens hin und abends zurück fliegt und sein Ticket erst morgens am Schalter kauft. In meine Vorstellung von Gerechtigkeit und Recht passt dieses Konstrukt wunderbar hinein. Umsomehr, als jedem Fluggast die entsprechenden Regelungen bekannt sind. Jetzt kommt also der Geschäftsreisende und tarnt sich als Großmutter. Er täuscht die Fluggesellschaft also über Dinge, die selbige bei der Kalkulation der Preise für wichtig angesehen hat. Die tut er in Ignoranz der Folgen für die Fluggesellschaft, für die anderen Passagiere (Die Oma hat jetzt keinen Billigflug mehr bekommen und kann den Enkel nicht mehr besuchen) etc. Wenn er nun bei dieser Regelverletzung ertappt wird, dann steht er nicht dazu wie ein Mann und trägt lächelnd die Konsequenzen seines Falschspiels, sondern schreit Zeter und Mordio. Dies sind die Menschen, die Spesenabrechnungen frisieren, Steuern hinterziehen, sich trotz bester Gesundheit krankschreiben lassen, Kopierpapier im Büro mitgehen lassen und zum All-You-Can-Eat-Buffet Tupperschüsseln mitbringen.
Mein Wörterbuch nennt solche Menschen Halunken.
@Docbike:
Mit Deiner Argumentation kann man auch unterschiedliche Löhne für Männer und Frauen rechtfertigen.
M.E. gilt der Grundsatz: Gleiche Arbeit, gleiches Geld, bzw. gleiche Leistung, gleiches Geld.
Eine Fluggesellschaft macht ja nicht aus Nächstenliebe billige Flüge für Privatpersonen sondern die Flüge günstig, die nicht schon mit Geschäftsreisenden voll sind, die in ihrer Planung nicht ganz so flexibel sind.
Der Vergleich mit dem Menü trifft den Nagel doch auf den Kopf.
Man kann sich darüber streiten, ob die Preisgestaltung zur Abwerbung von Kunden nicht Wettbewerbswidrig ist. Der Lackierte ist im Endeffekt ja immer der Kunde: Wenn eine Fluggesellschaft aufgegeben hat, dann werden die Kunden mangels Alternative abgezockt, sonst macht man so eine Kundenabwerbung ja nicht…
Das ganze hat rein gar nichts mit Omas oder Geschaeftsreisenden zu tun. Das ist doch nur ein billiger Versuch an Gefuehle zu appellieren, weil jeder normale Mensch der armen alten Frau eher einen guenstigen Flug goennt (die hat ja sicher nicht viel Rente! :((( ) als dem geldgierigen Geschaeftskunden (sicher ein Banker). Wenn die Oma aber nunmal von Rom ueber Frankfurt nach NY fliegt, dann ist es fuer keinen Kunden – ob nun boeser Banker oder Oma #2 – vollkommen unverstaendlich, warum diese Leistung billiger sein soll, als nur Frankfurt – NY zu fliegen. Das entbehrt ganz einfach mal jeder kundenorientierten Logik. Ich als Kunde moechte aber kundenorientierte Preise, und dazu zaehlt ganz grundsaetzlich, dass mehr Leistung auch mehr kostet. Wenn eine Gesellschaft jetzt aber meint, sie muesse den Kunden, der weniger Leistung in Anspruch nimmt, uebervorteilen, weil man mit dem Rom-Frankfurt-NY Billigangebot Kunden von italienischen Airlines abwerben moechte, dann spricht nichts dagegen, solche Winkelzuege zu nutzen. Fair im Sinne des Kunden, waere natuerlich diese laecherliche Preispolitik zu beenden, aber solange das nicht passiert, muesste man ja bescheuert sein, mehr zu bezahlen als notwendig, nur damit sich irgendjemand ueber eine tolle Bilanz freuen kann.
"Die bescheissen uns, wir bescheissen eine andere. Kreislauf."
Es geht doch gar nicht darum, von anderen Airlines Passagiere abzuwerben. In wirklichkeit geht es darum, dass ein Deutscher, der von Frankfurt in die USA fliegt, mehr bezahlen soll als ein Ägypter, der von Kairo über Frankfurt in die USA fliegt.
Das Abwerbe-Argument kam hier irgendwo im Thread auf, letztlich ist aber auch vollkommen unerheblich, warum die Airline meint, sowas machen zu muessen. Weil der Aegypter nicht genug Geld hat, um sich einen Flug zu normalen Konditionen zu leisten, oder was ist der Grund? Das ist wieder das gleiche, wie mit der alten Oma.
Wenn LH auch den Zubringerflug fliegt, dann entstehen durch den Aegypter anteilsmaessig hoehere Kosten fuer Sprit, Crew, Flugzeug und was sonst noch alles eingeht. Am Ende steht ein Preis, und wenn der zu hoch ist, kann er halt nicht fliegen. Wenn eine aegyptische Airline fliegt, die ihrem Personal weniger zahlt, dann sind die Kosten fuer den Aegypter spaetestens ab Frankfurt gleich, der Gesamtpreis kann also nie guenstiger sein, als das letzte Flugsegment Frankfurt-NY. Das ist, wie schon gesagt, eine sehr verquere Preislogik, die mindestens einen Kunden definitiv nicht im Blick hat: den Reisenden von Frankfurt nach NY, weil der anscheinend fuer andere mitbezahlt. Guttenberg wuerde wohl umgangsprachlich von Beschiss sprechen.
@Rudi: Lass mich an dieser Stelle Deine zu kurz gedachte Provokation durch den Vergleich von Flugpreisgestaltung mit Geschlechterdiskriminierung großzügig umgehen. Interessant ist, dass Du hier genau den von mir kritisierten Ansatz wiedergibst. Du formulierst den Willen nach Gleichheit statt Gerechtigkeit! Erschreckend!
@AlCapwn: Es "entbehrt kundenorientierter Logik"? a) seit wann hat Logik eine Orientierung. b) woher kommt der Anspruch – falls sie eine hätte – dass diese Orientierung von Dir zu bestimmen sei und c) woher nimmst Du Dir das Recht gegen Regeln, deren Logik Du nicht verstehst zu verstoßen.
Kopfschüttelnd aber im Sinne von Sprüche 26:4 verabschiede ich mich friedvoll!
@20/Ypsilon: vielleicht war auch ein türkische Airline irgendwie beteiligt und deshalb wurde der Beitrag mit Flüggäste betitelt.
BTW: Hubschrauber auf türkisch? Dröner Hebab…
@tom 2:
Weil Preisgestaltung nicht so funktioniert. Preis ≠ Wert.
@Hasser:
Doch, die sind kalkuliert, nur dass in die Kalkulation auch Überlegungen zur Marktposition u.a. einfließen.
Irgendwelches Verständnis für die Kapriolen, die die Preisgestaltung da schlägt, mass man deswegen aber nicht haben.
@21 + @24: Thema verfehlt. Wenn Fluggesellschaften Sozialtarife anbieten wollen, sollen sie das halt machen. Aber die Rabatte, um die es hier geht, haben damit nun absolut nichts zu tun.
@Docbike: Das ist doch Humbug. Will die Großmutter aus Frankfurt ihren Neffen in USA besuchen, ist es für sie besser, wenn der Preis für den Direktflug (sinnvollerweise) günstiger ist, als einer von Rom über Frankfurt nach USA, denn sie ist wahrscheinlich nicht so findig (wie die bösen Geschäftsleute) einen Flug ab Rom zu buchen und dann erst in Frankfurt zuzusteigen. Was soll die Gegenüberstellung Paketflug über sonstwo sei für privat und direktflüge seien für Geschäftsleute – hä?
Was in einer Situation logisch, also pragmatisch, ist, haengt doch vom Standpunkt des Betrachters ab. Fuer ein Unternehmen ist es der logische Ansatz, Gewinne zu maximieren. Der Kunde wird wohl eher so handeln, dass er seine Ausgaben minimiert, denn aus seiner Sicht ist es unlogisch, mehr Geld auszugeben als noetig um von A nach B zu kommen. Eigentlich kein zu gewagter Gedankengang fuer jemanden, der Bibelsprueche bemueht, um sich vermeintlich stilvoll einer Diskussion zu entziehen. Oder wolltest du dich jetzt tatsaechlich ueber die Semantik des Wortes "Logik" unterhalten? Sowas ist i.A. eher nervig, insofern: gut, dass du schon die Waffen gestreckt hast.
Ist das ganze nicht eh ein Pyrrhossieg ?
Einerseits steht das BGH auf der Seite des Kunden. Andererseits gibt es den Flugunternehmen gleich den Hinweis, wie sie es umgehen können. Das wird keine 24 Stunden brauchen, bis da die AGB geändert sind.
Die Lufthansa hat das Problem schon kundenfreundlich geloest: Ein Beispielflug, Economy Basic 500 EUR, Economy Flex 1400 EUR (beides mit Verpflichtung auf Einhaltung der Reihenfolge und Fliegen aller Segmente), Economy Super Flex 1900 EUR (Sequence of flights can be changed).
Ob der BGH mit "Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet" wirklich so eine Loesung meinte?
Mama Mama, ich hab ein paar Leute übers Ohr hauen wollen und deshalb einen super-komplizierten Tarif gebastelt und jetzt haben die MICH übers Ohr gehauen! Wäääääh! Das ist unfair!
Nun gut, also werden die Tarifbestimmungen dahin geändert, dass bei Nichtnutzung von Teilstrecken ein Aufpreis gezahlt werden muss. Es ist zwar verbraucherfreundlich, wenn keiner mehr stehen gelassen wird, dem Schnäppchenjäger wird es aber auch nichts bringen – vor allem weil die Hemmschwelle ihn stehen zu lassen größer ist, als die ihm etwas nachzuberechnen.
Über Price Targeting kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wirklich etwas dagegen haben in der Regel nur Anhänger von Planwirtschaft, die grundsätzlich fordern, dass ein Kundenpreis in iregendeiner festen Relation zum Einstandspreis stehen muss. Price Targeting fürht aber umgekehrt in der Regel zu einer effizienteren Allokation von Ressourcen. Diejenigen, für die ein Gut den höchsten subjektiven Wert hat, zahlen mehr, die anderen weniger.
Einziges Problem bei den Airlines ist, dass bereits ein Flugticket für 10 oder 20 EUR in der M/Y schon einen positiven Deckungsbeitrag hat und es sich dadurch halt lohnt, Kunden in anderen Märkten abzugreifen. So kommt es dann in Einzelfällen zu der geschilderten Rom-München-Situation, die volkswirtschaftlich natürlich nicht effizient ist.
Price Targeting ist jedenfalls nicht mit dem AGB-Recht zu bekämpfen (wenn man es denn tun will, die ökonomische Analyse des Rechts müsste eigentlich dazu kommen, dass es wünschenswert ist). Das AGB-Recht dient nämlich gerade nicht zur Kontrolle von Preisklauseln – und letztlich geht es hier darum! Demnächst wird sonst noch jemand fordern, dass Flüge nach Kilometern abgerechnet werden – kann ja wohl nicht sein, dass FRA-LHR aufgrund der Nachfrage teuerer ist als HHN-STN, obwohl es fast die gleiche Strecke ist …
Also ich sage mir immer:
Sobald du kapiert hast, wie Airlines (oder Bahngesellschaften) die Tarife kalkulieren, geben sie dir einen Job. Und darfst dann noch viel seltsamere Tarife austüfteln.
Auf airliners.net gabs so eine Diskussion über diese Tarife. Eine Überlegung (die ich selber nicht so ganz verstehe) lautet: Wenn ein Passagier von Kairo nach New York fliegen will, dann könnte ihm die Lufthansa einen günstigeren Tarif anbieten, weil er die Landung in Frankfurt oder München nicht benötigt.
Aber weil Leute von München oder Frankfurt aus nach New York fliegen wollen, lohnt sich der Direktflug Kairo-New York für die wenigen Ägypter nicht, also muss das Flugzeug bei der Zwischenlandung in MUC/FRA – sofern es überhaupt dasselbe Flugzeug wäre – eben zur besseren Auslastung Passagiere aufnehmen.
Weil die Zwischenlandung eben zusätzlichen Aufwand nach sich zieht, muss man von den Leuten, die nur eine Teilstrecke fliegen, auch einen Zuschlag verlangen.
Meine Meinung vorneweg: Ja, natürlich sollte es Kunden erlaubt sein, nur eine Teilstrecke zu fliegen.
Und nun an die "Abzocke"- und "Unlogisch, weil die Airline doch noch spart"-Schreier:
Die entsprechenden Abteilungen, die für Airlines die Preismodelle entwickeln, heißen "Revenue Management" (wohlgemerkt nicht Deckungsbeitrags-Management).
Beispiel: In diesem Modell gibt es einen Markt für die Strecke München – Kuala Lumpur. Ein Kunde hat nun die Auswahl zwischen dutzenden Airlines. Ob diese nun über FRA, AMS, CDG oder DXB fliegen, ist ihm zunächst mal egal (auf die halbe Stunde kommt es nicht an). Von diesem Markt versucht man dann einen möglichst großen Kuchen abzubekommen. Mit bewusster Kunden-Abzocke hat das also überhaupt nichts zu tun.
Falls es einer der "Unlogisch"-Kommentatoren hier besser weiß und einen Deckungsbeitragsoptimierer programmiert hat: Herzlichen Glückwunsch! Jede Airline der Welt (mit einem Hub-and-Spoke System) wird sie mit Millionen überschütten (da schließe ich mich 35 an).
Und für die informatisch gebildeten: Alleine die Umsatzoptimierung im Netzwerk ist – wenn ich mich recht erinnnere – np-schwer
Im Grunde genommen haben Flugtarife sowieso nichts mit der erbrachten Dienstleistung zu tun.
Erstens sind nicht wenige Flugstrecken eigentlich Frachtlinien (z.B. Peking – London). Passagiere werden sozusagen nur befördert, weil es gutes zusätzliches Geld bringt. Es gibt Strecken, da sind 30% der Sitze besetzt und der Flug macht trotzdem Gewinn.
Zweitens kommt es darauf an, wieviele Geschäftsleute fliegen. Das sind Passagiere, die an Ort X fliegen, weil sie müssen, und nicht weil sie dort Ferien verbringen wollen. Von ihnen kriegen Airlines gutes Geld. Dazu bringen First-Class- oder Business-Passagiere ein Vielfaches an Einnahmen, was sie effektiv an Kosten verursachen.
Drittens sind Tickets mehr oder weniger flexibel (z.B. der Rückflug kann an einem beliebigen Tag innerhalt von 12 Monate nach dem Hinflug in Anspruch genommen werden), und es sind eher Business-Reisende, die flexible Tickets brauchen. Die effektiv geleistete Flugstrecke bzw. Bedienung an Bord ist dann die gleiche.
Und es gibt noch einige andere Faktoren, die mitspielen…
In einem Buch über künstliche neuronale Netzwerke (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliches_neuronales_Netz als Einstieg) wurde als Beispiel geschildert, wie eine US-Airline mittels dieser Technologie des Maschinen-Lernens die Flugtarife optimierte (siehe oben erwähntes Price Targeting). Diese neuronalen Netzwerke schlagen dann Flugtarife vor, die möglichst hohe Einnahmen garantieren bei möglichst gut ausgelasteten Flugzeugen.
Wenn man die, sagen wir, 50 € Ersparnis für einen Flug mit Umsteigen als Entschädigung für Unannehmlichkeiten erst nach dem Flug am Ziel erstatten würde, wäre wieder alles im Lot.
@21 (docbike):
Ich glaube, Du vermischt da so ein paar Sachen und dann noch ein paar mehr.
Ja, jedes Unternehmen darf sich natuerlich beliebige Vertragsbedingungen ausdenken. Die Vorstellung des Unternehmens ist aber trotzdem nicht der Massstab, nach dem sich ethisches oder legales Verhalten bemisst. Folglich ist es nicht zulaessig, die Diskussion darueber, ob ein bestimmtes Verhalten akzeptabel ist oder nicht, auf die Frage zu verkuerzen, ob das Verhalten den Vorstellungen des anbietenden Unternehmens entspricht – waere das eine zulaessige Schlussfolgerung, koennte man uebrigens trivial ziemlich seltsame Dinge rechtfertigen.
Was vergessen wird ist, dass es das Targetpricing auch nach Urlaubszeit gibt. Wenn in einem Bundesland schon Reisezeit ist, sind die Flüge eben teurer.
Aber der BGH hilft hier niemanden mit dieser Maßnahme. Beispiel oben. Wer 500€-Flug gebucht hat und einen Teil ausfallen lassen will, wird dann eben in dein 1900€ SuperFlexlechzgeier-Tarif umgebucht gegen Aufpreis. Und dann ist man in der selben Situation wie anfangs.
Diese Geschäftspraxis hat vor allem die Folge, dass wenn man den Hinflug nicht wahrnehmen kann, der Rückflug auch futsch ist.
Dadurch verdoppelt sich der Preis bei der Konkurrenz, wenn man den Ersatz-Hinflug bei einer anderen Fluggesellschaft buchen will, die einem den Rückflug nicht "schenkt".
Was für ein Bullshit. Ich bin begeistert. :D
Ich bin nur froh, dass es um Flüggäste geht, und nicht um Fluggäste. Um ein Haar hätte ich nicht bemerkt, dass es sich nur um einen Scherz handelt. 1. Mai-Scherze. Nix besseres gibtet!
Dieses Urteil wird lediglich eine Verteuerung der Flüge bewirken. Dazu muss man sich ein wenig mit Ticketing auskennen, um das zu verstehen.
Leider ist auch das BGH Urteil ungeeignet den Luftverkehrsgesellschaften ihr unseriöses Preisgebahren auszutreiben. Für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar ist, warum 2 Hin-und Rückflüge (also Überkreuz) billiger sind als ein Hin- und Rückflug, wobei die Transportleistung doch doppelt so hoch ist. Das ist ein Mißbrauch der Marktmacht der Gesellschaften und der sollte nicht rechtens sein. Da die Gesellschaften in der Regel ein Monopol haben, d.h. die wenigsten Relationen in Europa werden von mehr als einer Gesellschaft bedient, müssen hier strengere Bedingungen gelten, als in einem freien Markt. Schade, daß der BGH das nicht grundsätzlich als unangemessene Benachteiligung des Kunden sieht.
Selbst erlebtes praktisches Beispiel:
Beim Umzug von Detroit nach München wollte ich einen einfachen Flug (OHNE Rückflug) buchen. Kostete ca. 2.000 $. Mit Rückflug kostete es mich deutlich weniger als 1.000 $. Habe dann dummerweise den Rückflug "verpasst".
Detroit-MUC-Detroit = 1.000$ = 500$ pro Flug
einfach Detroit-MUC = 2.000, also das vierfache?
Aber wie bereits geschrieben wurde – Ticketpreise und Flugkosten haben absolut nichts miteinander zu tun.
Diesmal ist die Urlaubsvertretung klasse. Hat mir viel Spaß gemacht über diesen Blogeintrag nachzudenken. Finde die Entscheidung des Gerichts super klasse. Nimmt einerseits Rücksicht auf die Vertragsfreiheit (alle Firmen, die kein Monopol haben und nicht der Regulierung unterliegen, dürfen abzocken, so viel sie wollen, sofern sie dumme Kunden finden, geht total in Ordnung!) und andererseits auf das naheliegende Bedürfnis von (Geschäfts-)Reisenden nach einer gewissen Flexibilität. Die Fluggesellschaften verdienen somit genausoviel wie vor dem Urteil (sie werden natürlich den im Urteil erlaubten Aufschlag zum Einzelflugpreis verlangen werden plus Bearbeitungsgebühr) aber ohne ihre Kunden zu dummen Umwegen oder unnötigen Flügen zwingen zu müssen.
Ist mir egal, wie sinnvoll das aus der Sicht der Airlines erscheint: Wenn Leistungen (oder Teilleistungen) einen negativen Wert bekommen (nichts anderes ist hier der Fall), dann ist das ein klarer Fall von Marktversagen – denn in einem funktionierenden Markt würde entsprechendes Kundenverhalten die Nachfrage so verschieben, daß wieder angemessene Preise herauskommen. Und nun bekommen die Airlines nochmal schriftlich, daß sie hier durch seltsame AGBs den freien Markt aushebeln dürfen. Und mysteriöserweise tun es alle. Mir als Laien scheint das entweder der Mißbrauch eines Monopols (wenn es nur ein Angebot für die jeweilige Strecke gibt) oder ein Kartell (wenn es mehrere gibt) zu sein.
Ich kann moralisch nichts verwerfliches daran erkennen, wenn ein Kunde hier nur Teilleistungen in Anspruch nimmt. Von wegen "Banker tarnt sich als Oma": Die Airline hat nirgends in dem Tarif erwähnt, daß er nur für Omas zur Verfügung steht, und der Banker behauptet auch nicht er sei eine Oma.
Im Gegenteil: Der Banker (oder wer auch immer einen Teilflug verfallen lässt, weil es ihn so günstiger kommt) leistet einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Marktes, indem er die Preise in Richtung eines stabilen Gleichgewichts verschiebt. Das ist IMHO genau das selbe Konzept, mit dem Arbitrage den Währungsmarkt ausgleicht – ohne daß irgend eine Behörde sämtliche Währungskurse durchrechnen müßte. Die Gewinne (oder Ersparnisse) sind quasi der Lohn dafür, daß er das Ungleichgewicht im Markt aufgespürt hat und hilft es zu beheben.
Natürlich kann es sein, daß Einzelne (anscheinend z.B. Airlines – die Pharmaindustrie treibt aber ganz ähnliche Spielchen) vom Markversagen profitieren. Aber meine Gehirnwindungen sind offenbar nicht hinreichend verknotet, um darin ein schützenswertes Interesse zu sehen.
Also, ich fluche ja sehr gerne ueber die Bahn, auch ueber die Hoehe der Tarife, aber die verhalten sich immerhin weitesgehend halbmetrisch, d.h. ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem die Dreiecksungleichung preislich nicht erfuellt gewesen waere, zumindest, wenn man Bus, Regionalbahn und ueberregionale Bahnen getrennt betrachtet.
Zugegeben, wenn man diese Netze nicht trennt, koennen ueberraschende Dinge passieren, so gilt in Schleswig-Holstein eine Bahncard50 im Regionalverkehr nicht mehr als eine Bahncard25, was den Intercity u.U. fuer manche billiger macht als die Regionalbahn. Wochenendtickets koennen wegen ihrer begrenzten Verfuegbarkeit ebenfalls Ueberraschungen bergen.
Wenn ich aber Teile der Strecke nicht in Anspruch nehme, jammert die Bahn aber nicht. Die ist gluecklich, wenn der Fahrschein gueltig ist, eagl, mit welchem Kalkuel.
Wenn den Fluggesellschaften das Verhalten nicht passt, duerfen sie solch komische Fluege nicht anbieten und sich dann wundern, dass die Kunden dann nur einen Teil der Leistung in Anspruch nehmen, wenn sie das billiger kommt.
Die Flugesellschaften jammern ja auch nicht, weil ein Sitz leer bleibt, der bezahlt ist. Sie haetten dem Fluggast nur gerne ein teureres Ticket in einem anderen Flugzeug verkauft. Und wenn der Flug, der nur teilweise in Anspruch genommen wurde, nicht billiger waere als der Direktflug, in dem sie den Fluggast gerne gehabt haetten, dann haette der Fluggast sich auch so verhalten, wie die Fluggesellschaft gerne gehabt haette.
@48: es kommt bei der Bahn bisweilen vor, dass die Fahrt von A über B nach C billiger ist als die Fahrt von B nach C im gleichen Zug. Das führt dann regelmäßig zu Belustigung in den einschlägigen Foren.
Nur, die Bahn jammert dann nicht. Der Fahrschein ist gültig, egal ob man in A oder in B zusteigt.
Aber warüm gült das nür für türkische Flügpassagiere? Ünverständlich!
@Rrabbit: Aber nur mit Bahncard 50, oder? Also den Fall, dass ne Fahrt mit Bahncard 50 günstiger ist, wenn man von A (kurz hinter der Grenze eines Bundeslandes bzw. Tarifgebiets) über B nach C (beide "vor" der Grenze des Bundeslandes) fährt als direkt von B nach C, weil die BC 50 hier nur als BC 25 gilt, kenn ich auch. (Ähnlich wie 48 mit den ICs angesprochen hat)
Ich habe meine GEZ Gebühren bezahlt. Muss ich jetzt wirklich rund um die Uhr fernsehen?
@timon: Natürlich nicht. Die GEZ-Gebühr zahlt man ja dafür, dass man Fernsehen KÖNNTE. Du musst sie ja sogar bezahlen wenn der Fernseher kaputt im Keller steht.
Allerdings könnten sie vielleicht eine Zusatzgebühr verlangen wenn Du zuviel Privates schaust und Deinem Gebildungsauftrag damit nicht nachkommst.
Oh Gott, bringt sie nicht auf Ideen!
Ohje, hast Recht tom 2. Lieber nicht mit brandgefährlichen Vergleichen hantieren. Zu den nicht genutzten Flügen würde mir als einzige akzeptable Pflicht des Kunden einfallen, dass er bei Nichtantritt einer Strecke bis zur Boarding-Time Bescheid geben muss, nicht dabei zu sein. So könnte die Fluggesellschaft noch Standby-Kunden mitnehmen und müsste nicht womöglich noch warten und den fehlenden Passagier ausrufen lassen. Nichtmelden könnte mit sagen wir 5% des Gesamtflugpreises unattraktiv gemacht werden.
@Theodor:
Dieser Meinung schliesse ich mich an. Zumal durch die Einschränkungen im letzten Absatz die Praxisauswirkungen gegen Null gehen dürften. Diese Praxis beschäftigt seit Ewigkeiten die Gerichte und jedes Mal kommt raus "Eigentlich ja nicht, aaaaaaaber…". Beim letzten Mal musste LH dann halt einen expliziten Hinweis in die Buchungsmaske einfügen. Diesmal müssen sie halt den Einzelpreis für alle Abschnitte eines Tickets irgendwo hinterlegen. Das wird die IT-Abteilung nicht besonders lange beschäftigen.
Ich persönlich sehe gar kein "legitimes Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern".
An dieser Stelle muss man dann nochmal den Billigflugketten ein Lob aussprechen. Preise je Leg, abhaengig von Strecke/Nachfrage/Verfuegbarkeit, die am Ende addiert werden. Klingt fuer mich wesentlich sinnvoller, logischer und kundenorientierter als alles, was bei den "Grossen" aktuell passiert. Meinethalben sollen sie noch einen Rabatt fuer Roundtrip einbauen, um zu verhindern, dass die Fluege auf zwei Gesellschaften gesplittet werden.
Btw finde ich, dass irgendwas gewaltig schief laeuft, wenn die verteufelten Billiganbieter ploetzlich kundenfreundlicher sind als die etablierten Gesellschaften. Bislang war mir Kundenservice naemlich gerne den Aufpreis zu Lufthansa und Co. wert, langsam gibt's keinen Grund mehr.
Ein Flugast? Rechtschreibfehler erste Zeile zweites Wort.