Tchibo darf keine Versicherungen vermitteln

Bei Tchibo gibt es online noch viel mehr Sachen als in den Filialen, die so rein gar nichts mit Kaffee zu tun haben, etwa den „Neckholder–Tankinitop, Blütenprint“, Sonnenliegen oder Versicherungen wie die Riester-Rente.
Laut einer Pressemitteilung des Mark-Intern-Verlages hat das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 30.04.2010 der Tchibo Direct GmbH nun untersagt, über das Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne hierfür die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu haben (Az: 408 O 95/09). Für die Versicherungsvermittlung muss man u.a. als Versicherungsvermittler registriert sein. Auszug PM:

Geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der von seinen Mitgliedern, dem ebenfalls in Düsseldorf ansässigen Brancheninformationsdienst ‚ versicherungstip ‚ des ‚markt intern‘-Verlages und dem Berliner ‚AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung‘ eingeschaltet wurde.
Entscheidend war die Frage, ob der Kaffeeröster nur als sogenannter Tipgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit ist oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfindet. Hierzu WiW-Geschäftsführerin Dr. Viola Huber: „Versicherungsvermittler sind an strenge Standards wie Informationspflichten, Mindestqualifikationen, den Abschluß einer Police für Vermögensschäden und eine Registrierung gebunden. Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden in letzter Zeit im Sinne des Verbraucherschutzes verschärft. Solche Schutzmaßnahmen des Gesetzgebers erweisen sich als wirkungslos, wenn es einem Unternehmen, das im großen Stil im Internet Versicherungen bewirbt, unter dem Deckmantel der Tipgeber-Eigenschaft möglich ist, diese Vorgaben auszuhebeln.
Die Entscheidungsgründe liegen zwar noch nicht vor, jedoch hat das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung die Ansicht geäußert, daß der Endverbraucher aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen. Außerdem gäbe es spezielle Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluß der beworbenen Versicherungen geboten werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versicherungsangebote finden sich weiterhin bei Tchibo. Bei der Riester-Rente heißt es aber z.B. als Info, die Vermittlung laufe über die Asstel Pro Kunde Versicherungskonzepte GmbH.