27.5.2010

Pornografisches Neuland

Bis heute habe ich nicht (genau) gewusst, was ein Furry ist. Und dass es viele Cartoons anthropomorpher Wesen gibt, die problemlos als pornografisch einzuordnen sind. Die ziemlich große Bildersammlung, welche die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen eines Betäubungsmitteldelikts bei einem Mandanten beschlagnahmte, hat mich nun auf den aktuellen Stand gebracht.

Der zuständige Polizeibeamte hat emsig wegen “Besitzes von Tierpornografie” ermittelt, die Wikipedia ausgedruckt und ein schönes EDV-Gutachten erstellen lassen.

Nur ins Gesetz hat er nicht geguckt.

Sonst wäre ihm, hoffe ich zumindest, schnell aufgefallen, dass es nach dem Strafgesetzbuch zunächst mal Menschen mit Tieren treiben müssen – und nicht Comicfiguren miteinander.

Überdies muss es sich um die Abbildung echten, tatsächlichen Geschehens handeln. Was bei Cartoons ja nun eher nicht der Fall ist. Nur Kinder- und Jugendpornografie kann auch als “wirklichkeitsnahes Geschehen” in Form von Zeichnungen oder Computeranimationen strafbar sein. Für Tierpornografie gibt es diese weite Auslegung aktuell gar nicht.

Zu allem Überfluss ist der bloße Besitz echter tierpornografischer Schriften sogar straflos. Ärger gibt’s nur für weitergehende Aktivitäten wie Herstellung, Einfuhr und Verbreitung.

Ich bespreche das morgen mal mit der Staatsanwältin.

70 Kommentare zu “Pornografisches Neuland”

  1. anonym meint: (27.5.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Es wäre ja jetzt auch eine echte Überraschung gewesen, hätte der Angehörige der besagten Berufsgruppe (bitte Tiernamen einsetzen!) halbwegs fundierte Rechtskenntnisse besessen bzw. hätte mal irgendwo nachgeschlagen. Das hätte ja auch nicht recht zum Berufsbild gepaßt. Und wieder mal der geneigten Öffentlichkeit das Klischeebild des Berufsstandes präsentiert …

  2. PH meint: (27.5.2010 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Weit aus dem Fenster gelehnt: Die Bilder waren auf dem PC gespeichert. Während der Suche nach BTM wurden die Bilder, quasi zufällig, gefunden.

  3. N.W. meint: (27.5.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wie lange verzichtet der Mandant schon auf sein Eigentum ?

  4. ich meint: (27.5.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Herr V.,

    diesma bitte ich wirklich um Antwort und schließe mich Nr. 2 an:

    Warum nimmt die Polizei den PC mit? GAb es bei den BtM einen speziellen Bezug zum PC ("Kundendaten")? Komisch

  5. Awk meint: (27.5.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Jaja – unsere lieben hochqualifizierten Ordnungshüter. Schnell dabei den bösen Bürger zu kriminalisieren. Mein letztes Zusammentreffen mit Vertretern dieser Berufsgattung hat mich einen Satz auswendig lernen lassen: "Ich möchte mich nicht zur Sache äußern." – Auch anwendbar bei sogenannten "Allgemeinen Verkehrskontrollen".

  6. schredder66 meint: (27.5.2010 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Wusste garnicht, dass es sowas wie Tierpornographie gibt.

    Andererseits: Wer "Drawn Together" kennt, dem sind solche "Schweinereien" durchaus vertraut ;-) !

  7. Udo Vetter meint: (27.5.2010 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Also, wenn ein Anfangsverdacht auf Handeltreiben besteht, ist die Beschlagnahme von PCs auch bei Betäubungsmittelsachen nicht so ungewöhnlich. Oder wenn es um Substanzen geht, die man online bestellen kann ("Räucherwaren").

  8. n.f.g. meint: (27.5.2010 um 15:27) AntwortenReply to this comment
  9. Smockil meint: (27.5.2010 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich schon Tierpornografie wen ich mich nackt mit ner Erregtion Fotografiere und ne katze springt rein zufällig ins bild?

  10. user124 meint: (27.5.2010 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @PH: ich frag mich nur was die auf dem rechner finden wollten? downgelodetes haschisch?
    und wenn sie nach btm-connections, kunden und händlern suchten, warum dann nicht nur in mailprogamm und browsercache?

    ja und wie lässt sich das ganze mit dem schutz des kernbereichs der privaten lebensführung vereinbaren wenn 0815 dumpfbulle einfach den ganzen rechner durchwühlt und das gefundene wahrscheinlich noch weils so lustig ist den kollegen weitererzählt?

    im endeffekt könnte ich mich auch irgendwo reinhacken und mir die nase an getragenen höschen wundreiben… weniger vertrauenswürdig als jeder beliebige polizist bin ich nicht, und wer weiss? vielleicht finde ich irgendwas anzeigbares.

    wird zeit für eine umfassende und unumstürzbare poisonous tree doktrin (und ein paar andere sachen mehr… meine güte ja).

  11. Wolle meint: (27.5.2010 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Denkt denn keiner an die armen Tiere!

  12. der echte n.n. meint: (27.5.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    die sta'in wird sicher freundlich anbieten das verfahren insoweit nach § 154 stpo einzustellen, wenn der mandant auf seinen computer verzichtet. das ist aber auch ein schweinkram! ;-)

  13. Jens meint: (27.5.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Ist es bei anderen eigentlich auch so, dass seit Flattr eingerichtet wurde, das law blog ewig zum laden braucht? Ist mir jetzt schon bei verschiedenen Rechnern von verschiedenen Anschlüssen aus aufgefallen.

  14. Awk meint: (27.5.2010 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @Wolle: Welche Tiere bitte?

  15. Der Kommissar meint: (27.5.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Die Auslegung (des § 184a StGB), dass für tierpornographische Darstellungen eine engere Interpretation gelten könnte als für Gewaltpornographie – d.h. dass es sich um eine Abbildung echten, tatsächlichen Geschehens handeln müsse – , hat Udo Vetter ziemlich allein für sich; sie liegt auch mehr als fern (anders z.B. explizit der Standardkommentar von Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006, § 184a Rn 4).

    Außerdem ist der Besitz (als "Vorrätighalten") sehr wohl strafbar, wenn die spätere Verbreitung beabsichtigt ist.

    Es ist deshalb schlicht abwegig, dem Polizeibeamten vorzuwerfen, er habe nur mal ins Gesetz schauen müssen, um zu sehen, dass hier nichts zu ermitteln ist.

  16. ich meint: (27.5.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    danke!

  17. Agent Smith meint: (27.5.2010 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Da hat sich der Polizist aber auch dumm angestellt. Hätte er argumentiert dass die Tiere unter 14 Jahre alt und menschenähnlich sind, stände immerhin eine Straftat im Raum – denn pornographische Zeichnungen von Minderjährigen kann unser Staat nicht akzeptieren.

    > ja und wie lässt sich das ganze mit dem schutz
    > des kernbereichs der privaten lebensführung
    > vereinbaren wenn 0815 dumpfbulle einfach den ganzen
    > rechner durchwühlt und das gefundene wahrscheinlich
    > noch weils so lustig ist den kollegen weitererzählt?

    Das frage ich mich allerdings auchs. Wenn meine Festplatten nicht verschlüsselt wären, würde ich mir bei jedem pornographischen Bild/Film/Story sehr genau überlegen ob es mir zu peinlich wäre wenn das in der Öffentlichkeit bekannt wird und entsprechend meiden. Das solches Meideverhalten in einer Demokratie nötig ist, spricht imho nicht grade für sie.

  18. Matthias meint: (27.5.2010 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Tja… TrueCrypt ftw…

  19. A.H. meint: (27.5.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Da bin ich aber ganz baff, soweit mir bekannt ist, ist Sodomie (der Sex zwischen Mensch und Tier) weder strafbewehrt (soweit mir bekannt seit 1974 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen) noch anderweitig mit Verbot in DE belegt.
    Wie kann etwas angezeigt bzw. verfolgt werden, was laut Gesetz gar nicht verboten ist?
    War der Mandant etwa aus einer eher katholisch geprägten Region und war da etwa die Gesinnungspolizei am Werk?
    Jeder nach seiner Fason, solange es nicht um KiPo geht!

    gruß

    A.H.

  20. Agent Smith meint: (27.5.2010 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    > d.h. dass es sich um eine Abbildung echten,
    > tatsächlichen Geschehens handeln müsse

    Wirklichkeitsnahe != echt, tatsächlich im Gesetz.

    > Außerdem ist der Besitz (als "Vorrätighalten") sehr
    > wohl strafbar, wenn die spätere Verbreitung beabsichtigt ist.

    Was ja hier offensichtlich nicht gegeben ist.

    > Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006,
    > § 184a Rn 4

    Auch wenn das superschlau wirken sollen, sind solche nicht nachvollziehbaren (für die meisten Leser) verweise imho vollkommen sinnlos in Kommentarposts.

  21. mike meint: (27.5.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Die ziemlich große Bildersammlung, welche die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen eines Betäubungsmitteldelikts bei einem Mandanten beschlagnahmte

    Ich dachte immer die Polizei darf sich nur für Sachen interessieren, die mit der Hausdurchsuchung zu tun haben?

    Also wenn z.B. ein PC beschlagnahmt wird wegen KiPo aber nichts darauf gefunden wird, dann dürfen sie z.B. auch nicht ev. vorhandene illegale MP3-Dateien anzeigen oder?!

  22. Kand.in.Sky meint: (27.5.2010 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    steht der zuständige Polizeibeamte für weitere Ermittlungen zur Verfügung? 'könnte einige echt brutale Abbildungen von Raub, Gewalt und sogar Mord liefern. Hersteller sind eine offensichtlich kriminelle Vereinigung aus Ehepa und Disney. Sollte man nicht ungeschoren davon kommen lassen!

    #k.

  23. HolgerG meint: (27.5.2010 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Wenn jemand malt/besitzt/anschaut wie Fabelwesen Sex haben ist das irgendwie strafbar? Das Gesetz will ich sehen. Ich verstehe nicht was der ermittelnde Polizist da für Langeweile hatte. Möglicherweise ist er einfach seinen Neigungen gefolgt. "Der Komissar" scheint es aber irgendwie zu verstehen. Sehr seltsam.

  24. abc meint: (27.5.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @mike: Hier hilft § 108 StPO weiter: http://dejure.org/gesetze/StPO/108.html

  25. Nunja meint: (27.5.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @ Der Kommissar

    Herr Vetter ist schließlich auch nicht von gestern und wird gute Gründe für seine juristische Meinung haben.

    Und die Rechtsauffassung der Polizei und des Verteidigers wird wohl sehr oft auseinanderliegen.

    Letztendlich bin ich gespannt wie es ausgeht.

  26. Jan meint: (27.5.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @HolgerG
    Wenn diese Fabelwesen Sex mit Kindern haben ist es verboten. ;)

  27. Zoophilist meint: (27.5.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Heißt das, ich darf keinen Sex mit Bullen haben?

  28. Andreas meint: (27.5.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @27: Richtig erkannt. Deshalb sterben die auch aus bzw. werden aktuell immer weniger … ;)

  29. HolgerG meint: (27.5.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @Jan
    Fabelwesen untereinander :-)

    @Zoophilist
    Du darfst keine Bilder davon vertreiben. Haben darfst du (Sex und Bilder). IMHO

  30. peter meint: (27.5.2010 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    eventuell könnte man noch wegen Vergehen gegen das Artenschutz-Gesetz ermitteln

    @15: "Außerdem ist der Besitz (als "Vorrätighalten") sehr wohl strafbar, wenn die spätere Verbreitung beabsichtigt ist"

    ja genau, davon muss der Ermittler ja auch ausgehen, wenn sich die Daten auf einem PC befinden. Sage einem ja quasi der gesunde Menschenverstand …

  31. Alexander meint: (27.5.2010 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Spätestens seit der CSI Folge 406 "Fur and Loathing (a furry's view)" im Jahre 2003 weiss der geneigte Fermsehzuschauer, was ein Furry ist. Siehe dazu hier:
    http://www.csifiles.com/episodes/csi/season4/fur_and_loathing.shtml

  32. peter meint: (27.5.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @31: Unterschichten-Programm …

  33. Anderer Gregor meint: (27.5.2010 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Und was ist, wenn die Fabelwesen auf einem Planeten wohnen, auf dem ein Jahr zwei Erdjahre dauert, die lokalen (fiktiven) Gesetze die Volljährigkeit aber mit 10 Jahren (=20 Erdjahren) festlegen? Ab welchem Alter dürfen in deutschland Comic-Pornos von ihnen gezeichnet werden — ab 10, 14, 16, 18, 20, 28, 32 oder 36 Erdjahren? Und wie viel Fell und Schlappohren dürfen sie dabei maximal bzw (einseitig) minimal haben, damit es in die entsprechenden Paragraphen fällt? Mit Einbeziehung von wirklichkeits"nahe" Darstellungen begibt sich der Gesetzgeber mMn auf absurdes Gelaende …

  34. Anderer Gregor meint: (27.5.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @31, Alexander: Nein, er weiss, was die Macher einer Krimiserie dafuer halten. Das hat mit der Wirklichkeit vermutlich ungefaehr so viel zu tun wie "Star Trek" mit der NASA, oder "Faulty Towers" mit dem Gastgewerbe.

  35. asyoulikeit meint: (27.5.2010 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @ 34. Anderer Gregor: bitte führen Sie Ihre Überlegungen noch etwas genauer aus, habe grade schon herzlich gelacht :)
    und @ Udo Vetter: anthropomorph, bitte! (anthropos = Mensch, anthro = gibbet nicht! nix für ungut, wollte auch mal klugscheißen ;))

  36. Ich meint: (27.5.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    "Anthro" ist eine übliche, oft substantivierte, Kurzform von "anthropomorph".

  37. Wolfram meint: (27.5.2010 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    @Der Kommissar: "Anthropomorphe Figuren" (ich ergänze mal die fehlende Silbe in U.V.s Text) stehen aber nicht im Gesetz. Wenn zwei Füchse mit menschenähnlichen Körpern (oder Menschen mit Fuchsköpfen) miteinander Sex haben, ist das dann Zoophilie? Dann droht auch die bildliche Darstellung eines Deckhengstes bei der "Arbeit" unter Zoophilie zu fallen… Und sollte ein Centaur ein Pferd bespringen (oder umgekehrt), wird das Gesetz schlichtweg auch nicht anwendbar sein, weil nicht mal annäherungsweise Menschen beteiligt sind.
    Ergo…

  38. Wolle meint: (27.5.2010 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @Awk(14): Ach?

  39. Aurisa meint: (27.5.2010 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Na dann wird's aber Zeit, daß unsere Politiker diese schlimme Gesetzeslücke schließen, damit endlich auch Rinderpornographie strafrechtlich verfolgt werden kann ;).

  40. Mini meint: (27.5.2010 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Was ist schon dabei wenn man nen paar tausend Yiff-Pic aufem Rechner hat?

  41. Der Kommissar meint: (27.5.2010 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @Wolfram: Das Gesetz stellt in § 184a StGB Darstellungen unter Strafe, in denen Menschen (!) Sex mit Tieren haben, und zwar entgegen der Ansicht von U.V. auch dann, wenn es sich um Zeichnungen/Comics handelt.

    Wenn auf der Zeichnung dagegen kein Mensch erkennbar ist, sondern nur z.B. eine Figur à la Goofy, die mit einer anderen derartigen Figur oder einem Tier kopuliert, dann ist der Tatbestand nicht erfüllt, genausowenig wie bei einer Darstellung kopulierender Tiere.

  42. Kai meint: (27.5.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @Der Kommissar:
    Also hat Herr Vetter doch recht: Der blosse Besitz ist straflos.

    Denn um einen (beabsichtigten) Handel zu unterstellen, sollten schon mehr Indizien als der Besitz hervortreten. Sowas regt mich auf und scheint bei der Polizei "normal" zu sein, ein paar Fakten hinzuzuträumen, um Ermittlungen aufzunehmen. Toll, dass dann jede Einstellung gleich lebenslang im Register auftaucht, wenn mal wieder etwas passiert. Und kreativ sind die Polizisten wirklich.

    Ansonsten bitte ich doch die Polizisten immer ersteinmal gegen sich selbst zu ermitteln, weil es ja sein könnte, dass die Dienstwaffe für illegale Aktivitäten genutzt werden könnte. Das kann man ja nicht ausschließen, Gelle?

  43. Planewalker meint: (27.5.2010 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Man lernt nie aus. Batman und Catwoman könnte man damit quasi als Transfuriale einordnen, sozusagen die Transen unter den Furries. Rawrrr.

  44. Kai meint: (27.5.2010 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @Der Kommissar:
    Mal blöd gefragt:
    Ist eine Comicfigur ein Mensch auch wenn sie menschlich aussieht?
    Wann ist ein Comic wirklichkeitsnah und wann nicht mehr?

  45. zaungast meint: (27.5.2010 um 22:56) AntwortenReply to this comment
  46. zaungast meint: (27.5.2010 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @zaungast: Link in Kurzform: http://bit.ly/9Yzxm2 (sorry)

  47. Ralf meint: (27.5.2010 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Wie ich es ja schon einmal ansprach,ist es heutzutage egal was bei einer Strafanzeige herauskommt,wichtig ist die PKS,

    "Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine statistische Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte".

    Hieraus lässt sich dann angeblich die Produktivität und damit verbundenen Beamtenkegel berechnen…
    Was die STA oder der Richter dann einstellt,fließt in diese Berechnungen und Statistiken nicht ein..

    Mir geistert immer noch der Spruch eines Dienststellenleiters im Kopf herum.
    "Meine Damen und Herren,ob die STA nun 90 oder 95% der Anzeigen einstellt ist am Ende egal…."

  48. BelowSeaLevel meint: (27.5.2010 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    Hmmm… gab es da nicht mal vor ein paar Jahren eine von diesen Zeitgenossen organisierte Versammlung hier in Deutschland, bei der tierkinderpornografische Comics verkauft wurden? Weiß jemand etwas darüber?

    Diese Art von Schriften könnten unter Umständen doppelt gefährdend wirken.
    Können erwachsene Tierwesen nur bedingt einverständnisfähig sein, weil sie durch ihre animalischen Instinkte leicht manipulierbar sind?

  49. Kai meint: (28.5.2010 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    @Ralf:
    Oh, dann ist meine Vermutung aus der Praxis wirklich wahr, dass offenbar möglichst viele Verfahren eingeleitet werden sollten, auch wenn sich (noch) nichts stichhaltiges ergeben haben sollte.

    Jeder Dienststellenleiter hat doch mehr Ego und vielleicht auch Geld, wenn seine Abteilung wegen chronischer Überlastung immer weiter ausgebaut werden muss. Und das auf dem Rücken der Steuerzahler und matmaßlichen Täter.

  50. Takeshi vokuhila meint: (28.5.2010 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    @Der Kommissar:

    Muarharharhar, ich habe soeben einige Zeichungen von wirklichkeitsnahen anthropomorphen Strichmännchen fertiggestellt, die mit Schafen korpulieren. Und morgen werde ich die, zusammen mit wirklichkeitsnahen Darstellungen von Penissen im Hörsaal verbreiten! HA!

    Sie haben mein Geständnis grau auf hellblau. Tatwerkzeug und Produkte liegen auf meinem Schreibtisch. Meine IP ist hier geloggt. Holen Sie mich.

  51. zoneminer meint: (28.5.2010 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    @BelowSeaLevel: In erster Linie existieren sie nicht.

  52. Der Kommissar meint: (28.5.2010 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Dass die Darstellung mindestens "wirklichkeitsnah" sein muss, ist ebenfalls Udo Vetters Privatmeinung – das ist bei einigen Tatbeständen der Kinderpornographie in der Tat der Fall (§ 184b Abs. 2 – Abs. 4 StGB), nicht aber bei Gewalt- und Sodomiedarstellungen i.S.v. § 184a StGB.

    Es muss sich aber um die Darstellung eines "Menschen" handeln; die von Takeshi (#50) gezeichneten kopulierenden Strichmännchen sind daher straffrei.

  53. omni meint: (28.5.2010 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    @BelowSeaLevel:
    Dieser Comic wurde nich verkauft da die Verantalter wohl zu sehr um ihr Erscheinen in der Öffentlichkeit bemüht sind.

    Das ist durchaus nicht umunstritten denn damit beugen sie sich vor nicht existierendem Recht:
    1) keine der Abbildung ist auch nur im geringsten "Wirklichkeitsnah"
    2) besagter Comic wurde vom Zoll in Augenschein genommen und durchgewunken
    3) besagte Zeichnungen wurden erst vor 2-5 Jehren erstellt und sind so minderjährig

  54. Stefan meint: (28.5.2010 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    Die beste Furry-Szene im Fernsehen gab es bei "Entourage":
    http://www.youtube.com/watch?v=XHZLyjzTIgA

    Die Erklärung dazu:
    http://www.youtube.com/watch?v=RqkoyMQpvRc

  55. Jan Schejbal meint: (28.5.2010 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Das Bestatterblog hat aus genau dem Grund Flatter gekickt. Ich kanns nicht unbedingt bestätigen.

  56. fh meint: (28.5.2010 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    @Jan Schejbal: Hier kamen auch noch keine Beschwerden an, das Monitoring ist ebenfalls ruhig. Mit der REST-Schnittstelle, die da irgendwann kommen wird, ist das dann aber so oder so kein Thema mehr :-)

  57. Kai meint: (28.5.2010 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    @Der Kommissar:
    Ich bin verwirrt. Herr Vetter schreibt doch gerade, dass es nur bei Kinder- und Jugendpornographie die "wirklichkeitsnahe" Einstufung gibt. Das bestätigen Sie letztlich ja.

    Nochmals meine Frage: Wann ist bei einem Comic ein Mensch ein Mensch, bzw. "wirklichkeitsnah"? Strichmännchen zählen schon einmal nicht dazu. Was dann?

  58. Tobias K. meint: (28.5.2010 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Ich schwanke in meiner Beurteilung. Den akuten Fall halte ich nun tatsächlich für harmlos – oder zumindest (und ich bin kein Jurist) nicht verfolgungswürdig.

    Was die "Abbildung echten, tatsächlichen Geschehens" angeht glaube ich entgegen Herrn Vetters Annahme durchaus, dass dies bei Cartoons der Fall sein kann. Der Anime/Hentai-Bereich hat da teilweise unangenehmste Varianten zu bieten. Und m.E. wirds ja nicht dadurch besser dass ich dann aus taktischen Gründen einer Kindsfigur einfach zwei Elfenflügel male, damit sie ein Furry wird…

    Andererseits: Vorsicht beim Ankauf griechischer Vasen oder Repros pompeijanischer Gemälde… Wahrscheinlich besteht ja gerade der Reiz in der Verquickung von Realität und Fiktion.

    Bleibt für mich selber der Hoffnungsschimmer beim Blick auf die eigene Brust und Rücken: Als 'Furry' hätt' ich ja glatt noch Karrierechancen…

  59. Meta meint: (28.5.2010 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Ich bespreche das morgen mal mit der Staatsanwältin.

    Ich frage mich ja, ob das was zu bedeuten hat, dass wir bislang noch nicht informiert wurden über das Ergebnis des Gesprächs. Und falls ja … was.

  60. suki11 meint: (28.5.2010 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Wer Leute mit Strafverfahren überzieht, weil sie gezeichnete Pornos mit Tieren/Fabelwesen besitzen, tickt nicht ganz sauber Für diese Erkenntnis muss man noch nicht mal ins Gesetz gucken. Ein bisschen gesunder Menschenverstand reicht da völlig.

    Und Holland scheint auch nicht im Chaos zu versinken, obwohl es dort CoffeShops gibt. Vielleicht, weil die Polizei Zeit hat sich um sinnvolle Dinge zu kümmern.

    Mehr ist da nicht zu sagen.

  61. NoName meint: (29.5.2010 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    Als Landei wird man gelegentlich Zeuge tierischer Lust. Insbesondere Pferde mit Frühlingsgefühlen haben in einem mir bekannten Fall die Ordnungshüter auf den Plan gerufen. Es ergab sich an diesem schönen Tage dass eine Stadtfamilie (Papa, Mama, Einzelkind) bei einem erholsamen Fahrradausflug Zeuge einer Auslebung dieser Lust wurden. Während Papa wohl nur erstaunt feststellte das er sich wohl nie mehr "Hengst" nennen lassen kann befürchtet Mama das moralische Ableben ihrer Leibesfrucht (welche wohl durch Jungfernzeugung entstanden sein muss, siehe Maria). Um weitere Kinder (ja, es geht immer nur ums Wohl der Kinder) vor dem Anblick der es zügellos treibenden Bestien zu bewahren wendete sich an die Ordnungsmacht (nachdem sie vorher es beim Bauern versucht hat welcher freundlich an Ihrer Zurechnungsfähigkeit zweifelte)- diese solle doch Abhilfe schaffen. Leider (oder zum Glück) befanden sich auf dem Revier zu diesem Zeitpunkt wohl keine "Landpolizisten" sonder richtige "Freunde und Helfer" die sich zum Ausrücken animiert fühlten. Na ja, das Gesicht des Bauern war schon spitze als die Uniformfüllungen ihm eröffneten dass seine Zossen es im privaten treiben sollen! (Zur Erklärung: Ja, die meisten Fohlen werden heute mittels laaaange Spritze und Tierarzt gemacht, aber manch einer gönnt Hengst und Stuten noch ein wenig Spaß).
    Na ja, die Drohung mit einer Anzeige kommentierte der Agraier nur mit "mach doch was Du willst". Darauf verzichteten die B***** (männl. raufutterverzehrende Großvieheinheit) auf aufnahme der Anzeige. Und durften sich dan noch ne Stunde das Gezetere der Frau Kindsmutter anhören.
    Man kann sich vorstellen das diese Geschichte auf dem nächsten Schützenfest für viel Erheiterung sorgte ;) Und die Grünröcke konnte im Kaff natürlich nicht mehr sehen lassen.
    Tja, hätten die Staatsvertreter mehr Grips als die gern mit Ihnen asoziierten Wiederkäuern…

  62. Ralf meint: (30.5.2010 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    Kai,genau so sieht es aus,wobei es bei grade bei Abteilungs-und Dienststellenschließungen,diese Statistiken als "Ranking", herhalten muß…

  63. Micky Maus meint: (31.5.2010 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    hallo hier micky^^

    wie jetzt also darf ich nicht mehr mit minnie maus spass haben wenn die lieben kinder nicht mehr vor dem tv sitzen ?

    ne ernstgaft ich glaube die polis verdienen zu viel geld, oder gibt es ne quote die jeder bulle erfüllen muss ?

  64. Joe meint: (2.6.2010 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    @Meta: Ich frage mich, warum es bei solchen Fällen immer eine Staatsanwältin gibt. Ist das Zufall?

  65. LIO meint: (6.6.2010 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Also für die die immer noch nicht verstanden haben was ein Furry ist: http://archives.neohapsis.com/archives/fulldisclosure/2006-08/att-0418/-hhj-furry-116-.jpg
    Das ist nur ein beispiel…(von eimem meiner lieblings zeichner^^)
    mfg
    LIO

  66. Jemand aus dem Fandom meint: (11.6.2010 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich bin Furry und was hier teilweise geschrieben wird ist nur zu lustig. Warum sollten Furrypornos strafbar sein und wie kann man darüber so endlos lange diskutieren ? Die geilste Aussage war, man hätte sagen sollen sie sehen aus wie unter 14jährige… Bla, bla, bla. Mal so gefragt, wer hat hat denn von euch Katzen und hunde, die schon 21 Jahre alt sind ? *lol* Das sind Comics und angesehene Kunst. Einige Bilder bestimmter Künstler sind bis zu 3000,- EUR Wert. Wir zeichnen und verbreiten sie. Jeder im Fandom handelt mit den Bildern und jeder ist stolz drauf, ein Original besitzen zu dürfen. Nochmal, es sind Fantasywesen, davon gibt es auch Drachen und total verrückte Mischwesen, die alles darstellen könnten. Und während hier weiter heiß diskutiert wird, grinst das komplette Fandom über diesen Vorfall.
    Wir sind kunstliebhaber – keine "Tierficker" oder Pedophile. Also wozu die Aufregung der Polizei ? Hat denen jemand – auf gut deutsch – ins Hirn geschissen ? Das ist wirklich lächerlich.

  67. Noch jemand aus dem Fandom meint: (14.6.2010 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Um das Kunstattribut nochmal zu unterstreichen, der bei folgendem Bild wohl schlecht zu leugnen ist: http://browse.deviantart.com/?qh=&section=&q=allegory+foxes#/d20hm8q

  68. Caroline Kaiser meint: (24.10.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ist doch ganz einfach, wenn die Furry Kreaturen menschenähnlich
    sind und Sex miteinander haben, sowie unter 18, dann ist dies
    virtuelle Jugendpornographie und strafbar. Die Figuren sind dann menschenähnlich.

    Schließlich ist der reale Sex mit Cartoonfiguren ja auch nicht
    legal, oder ?!

  69. Renamonn meint: (22.12.2010 um 02:41) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mir jetzt das ganze tehma hier ma durgelesen und bin selbst Furry fan. Ich kann nur sagen das ist lächerlich soweit ich weis giebt es auch ein gesetzt das besagt das gezeichnetes sei es nah an der realität oder nicht nur gedanken sind die andere oder man selbst aufs Papier oder auf den Rechnern mahlt oder erzeugt. Das heist also die Leute wie dieser Beamte will vorschreiben was man denken darf und was nicht. Wie schon gesagt finde ich das lächerlich.

    Das was noname (beitrag 61) geschrieben hat darüber kann ich auch nur Lachen und was Jemand im beitrag 66 geschrieben hat stimme ich voll und ganz zu.

    Auserdem ist das nur kunst oder wolln sie das auch verbieten!?

  70. Moortier meint: (29.5.2011 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Ich mal dann mal weiter meine Bilder von verstümmelten Föten, da muss ich mir um solche Dinge ja keine Gedanken machen.

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