Was Strafverteidiger verdienen dürfen
250,00 Euro Stundensatz für einen Strafverteidiger sind in Ordnung. Sagt das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Beschluss. Die Koblenzer Richter grenzen sich damit deutlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf ab, das Anfang des Jahres einem Verteidiger seinen angeblich überhöhten Stundensatz auf 180,00 Euro reduziert hat – obwohl die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Vergütung in einem Gutachten für angemessen hielt.
Das Oberlandesgericht Koblenz geht ausdrücklich davon aus, dass Stundensätze von bis zu 500,00 Euro nicht per se unangemessen sind. Dem Versuch des Oberlandesgerichts Düsseldorf, trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den Standardsätzen des Vergütungsgesetzes Obergrenzen für extra vereinbarte Stundenhonorare herzuleiten, können sie nichts abgewinnen.
Die Düsseldorfer Entscheidung liest sich über weite Strecken auch eher kleinkariert. Fast so, als hätten die Richter weniger auf das Vergütungsgesetz und mehr darauf geschielt, dass der mögliche Verdienst eines Strafverteidigers ihr eigenes Netto nur ja nicht allzu deutlich übersteigt.
OLG Koblenz: Beschluss vom 26.04.2010 – 5 U 1409/09
OLG Düsseldorf: Urteil vom 18.02.2010 – I-24 U 183/05, 24 U 183/05
bei den zugebilligten stundensätzen fällt mir spontan das hier ein…
http://www.youtube.com/watch?v=-7oMgmxHsZA
"ihr eigenes Netto": Ein Richter am OLG mit Besoldungsgruppe R2 erhält je nach Lebensalter zwischen 4.000 € und 6.000 € brutto, der Vorsitzende ein paar Krümel mehr (BBesG Anlage III und IV). Bei anzunehmenden (40 h/Woche * 4,5 =) 180 Stunden im Monat beträgt der Stundensatz nicht im Entferntesten 250 €/h, zumal netto.
Nur um der Polemik einmnal ein paar Zahlen entgegenzustellen.
@Ernst:
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll damit, Ihre Rechnung auseinanderzunehmen…
@sue-ellen:
Wie wäre es denn mit "Am Anfang!"?
@Ernst:
Und der Richter muss damit auch sein Büro finanzieren und seine Angestellten ?
@Ernst: Deshalb verdient auch der 80Euro/h Handwerker 15.000 Euro pro Monat, nicht wahr?
@topic: Buhuhuhuuuu .. die Anwaltschaft verhungert ..
Gaaanz viel Mitleid bitte ..
Stundensätze an sich sind schon nicht unbedingt in Ordnung. Bei der Höhe hörts dann irgendwann auf. Gerade im Strafrecht (also da, wo man nun von der Juristerei erwiesenermaßen am wenigsten Ahnung haben muss!) ist das schlicht eine Frechheit.
@2: Besoldungsrecht ist was für Könner (und Kenner) – bitte nicht aufs Geratewohl probieren. Und im wesentlichen ist Besoldung Ländersache, mit Ausnahme der Richter an Bundesgerichten. Die verdienen aber auch nicht mehr R1 oder R2 ;o) Also ist wichtig, erstmal in die richtigen Landestabellen zu schauen.
Und: Viele werden gar nicht R2 bzw. wenn, dann werden sie es mit ca. 42-45 Jahren (in Bayern jedenfalls, Zahl schwankt derzeit stark) manche auch erst mit 50 wenn sie zwischendrin nicht StAaGl waren und die Konkurrenz gut ist.
Bis dahin ist also tunlichst erstmal mit R1 zu rechnen.
Und bittee … zeigen Sie mir den Staatsanwalt oder Richter, der nur 40 Stunden in der Woche arbeitet, dabei sein Referat nicht aufbaut und auch nur den Hauch einer Chance hat, im Job voran zu kommen. Das ist utopisch. Realistisch sind – wenn man seinen Job ernst nimmt und nicht irgendwelche Bullshit-Urteile schreibt (Grüße in den Osten der Republik, gebt euch mal etwas Mühe!) dann hängt jeden Tag mindestens ne Stunde dran und nimmt sich vielleicht sogar mal noch was mit nach Hause.
Ach und brutto und netto darf man auch nicht durcheinander schmeissen ;) Beim Anwalt ist das nämlich erstmal brutto, wenn er 200 Eur/Stunde abrechnet. Insoweit muss man da schon fair bleiben. Andererseits sind die Anwälte u.U. so nett, auf den Stundensatz noch das Mehrschweinchen draufzurechnen… Soll auch schon passiert sein :o)
da kann man eigentlich gar nicht genug kotzen. mit welchem recht verdienen menschen das 10, 20, 40 fache?
zumal sie zum größtenteils noch die angenehmeren jobs machen?
aber das ist ja die gleiche frage, warum 10% der deutschen 2/3 des gesamten privatvermögens besitzt. und warum geht diese schere immer weiter auseinander? super system.
@8
Mit jenem Recht, welches ihnen erlaubt frei über ihre Zeit zu verfügen und selbst zu entscheiden/schätzen, was ihnen/ihren Klienten ihre Zeit wert ist.
Ich glaube das nannte sich irgendwann mal Gewerbefreiheit.
Ach ja, die armen (klammer-)gebeutelten Änwälte. Möchte Herr Vetter hier eine "Neiddebatte" lostreten, damit er im Anschluß behaupten kann, dass man die anwaltliche Leistung einfach nicht zu würdigen weiß?
Vielleicht findet er es in diesem Fall auch nur ungerecht, dass seine Gegner sich erdreisten über sein Gehalt bestimmen zu wollen. Klar, es gibt doch die Vertragsfreiheit und wer nicht bereit ist den geforderten Stundensatz zu zahlen kann sich ja einen anderen Anwalt suchen.
Was ist eigendlich mit der Gebührenordnung? Auch die ist bestimmt vollkommen unterdimensioniert für Herrn Vetter. Ob er sich schonmal ausgerechnet hat, wieviel Prozent des Klientendurchnittseinkommens er da für sich pro Arbeitsstunde einfordert. Glaube ich kaum.
Auch hier geht es wieder darum Recht zu bekommen und dabei die Gerechtigkeit zu vergessen.
Und weil die 250,- EUR (jaja, ich weiß: Brutto) nicht reichen muss er dann auch noch gleich den Flattr-Button unter seinen Artikel setzen. Ist doch schön, wenn einem die Leute gleich noch was für das eigene Hobby hinterherwerfen. Schön, dass bis jetzt noch keiner geklickt hat. Hoffentlich bleibt das so.
@Gluko: Hach, die Welt ist so schön schwarz-weiß. 250 Euro, das sind ja selbst brutto Unsummen, bestimmt hat er danach netto immer noch die Hälfte, genau wie bei einem Arbeitnehmer. Und es ist natürlich total unfair, wenn der Mandant sich mit einer solchen Vereinbarung einverstanden erklärt, danach aber weinend zum Gericht läuft und sich beschwert, dass das ja viel zu viel Geld wäre, was er da zahlen müsse. Er habe sich zwar damit einverstanden erklärt und gewusst, was auf ihn zukommt; Aber schließlich sei der Anwalt ja ein Turbokapitalist, der es einzig auf das Vermögen des kleinen Mannes abgesehen habe.
Würde es eigentlich einen Unterschied machen, wenn der Mandant ein Unternehmensberater oder Banker wäre, der selber seine 500.000 oder 600.000 Euro im Jahr macht?
ausserdem (bin selbst kein jurist oder so) – haben denn anwälte immer 40 h /woch zum abrechnen? da fallen doch bestimmt auch viele arbeitsstunden an, die nicht abrechenbar sind und indirekt auch mit in den stundensatz einfließen?
@papierbox: Sie haben sicher recht, dass es nicht nachvollziehbare Exzesse gibt (aber das eher in Bankvorständen und bei Fußballspielern). Bei manchen Menschen ist der Mehrverdienst aber durchaus gerecht (mal abgesehen davon, dass er ja nur zustande kommt, wenn jemand bereit ist, den Betrag auch zu zahlen). Um Rechtsanwalt zu werden, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, vier Jahre studieren, zwei Jahre als Referendar ohne ernstzunehmende Bezahlung arbeiten; man geht das Risiko ein, am Ende ohne irgendwas dazustehen (viele fallen durch die Prüfungen am Ende des Studiums). Und wenn man das alles abgeschlossen hat, hat man davon erst einmal nichts, denn die Mandanten kommen einem nicht zugeflogen. Wenn Sie also neidisch sind: Warum sind Sie nicht auch Jurist geworden? (Ich bin es übrigens nicht, aber ich beneide die Juristen auch nicht). Bedenken Sie auch, dass die 250 Euro nicht der Stundenlohn des Anwalts sind, sondern davon das Büro, das Personal, die Versicherungen usw. bezahlt werden müssen.
Zum konkreten Fall: Bedenken Sie, dass die Honorarvereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde; der Mandant war also mit der Höhe des Honorars einverstanden und hat es sich dann anders überlegt. Machen Sie das mal bei einem Handwerker.
Angebot. Nachfrage. Ende.
Wer den brillianten Anwalt/Handwerker/Dienstleister haben will, muss dafür etwas tiefer in die Tasche greifen. Und nein, davon wird niemand überrascht, da so eine Vergütungsvereinbarung schriftlich erfolgen muss, sonst gibts nachher RVG und Ende.
Und es gibt auch kein Vogel friss oder stirb. Der Markt ist weit und auch gute Juristen gibt es mehr als zwei und hier wird auch knallhartes shopping betrieben. Nicht umsonst hat Herr Vetter hier öfter von der lustigen Telefonkette erzählt mit dem die Marktlage und das Preisgefälle gecheckt wird.
Die Richter und Staatsanwälte, die sicherlich auch einen harten Job machen, konnten sich immer und zu jeder Zeit die Tabellen nehmen und *genau* sehen wie das mit der Kohle aussieht und mal aussehen wird. Das dann irgendwann die Schere zum Partner klafft war abzusehen, allerdings sind die fringe benefits (Urlaub, problemlose Elternzeit, Beihilfe, krisenfester Job etc. pp.) nun auch nicht zu verachten.
Überhaupt glaubt Volkes kochende Seele anscheinend immer noch, dass jeder Anwalt gleich zu solchen Stundensätzen, Penthouse und Mercedes durchstartet. Man bewegt sich jenseits der 150.000 inzwischen und für jeden Partner gibt es hunderte mit den Verkehrsunfällen und Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Wer immer den anklagenden Finger hebt und auf andere zeigt damit die gefälligst weniger kriegen, sollte mal in sich gehen und überlegen was er denn dafür getan mehr zu bekommen.
@8 / papierbox:
Weil sie vielleicht in der Schule aufgepasst haben und etwas gelernt haben? Weil sie nicht den ganzen Tag vor dem Computer hocken und sich in den Foren darüber ausheulen, wie böse doch diese Scheisswelt da draußen ist, sondern sie ihren Arsch bewegt und etwas aus sich gemacht haben? Weil sie nicht am Freitag um 14:00Uhr nach 35 Stunden den Hammer fallen lassen?
Genau, es ist die gleiche Frage, warum eben diese 10% der Deutschen mehr als 52% der gesamten Einkommensteuer bezahlen und 50% der Deutschen nur zusammen 6,2% bezahlen! Aber das wollt ihr ja gar nicht hören, hauptsache das Bier ist schön kalt!
Sorry für den scharfen Ton, aber ich kann dieses Herumgeheule und -geflenne einfach nicht mehr hören!
Gruß
Ein Arbeitnehmer, der nicht zu den oberen 10% gehört, reichlich Steuern zahlt, aber auch nicht ständig rumflennt, sondern etwas tut!
250Euro/h für jede Sekunde des Mandats? Beim gelungenen Plädoyer, welches zum Freispruch führt, sicher ok – aber für die endlosen Minuten an Recherche oder Beruhigung/Aufkärung des Mandaten über den aktuellen Stand?
@Ein Arbeitnehmer:
Ja hätten se mal was gelernt. Darf ich dich dran erinnern das auch du ganz schön am Arschw ärest wenn die Leute alle was gelernt hätten?
Dann trag mal schön deinen Müll selber zur Deponie, wenn du Briefe hast bring die selber beim Kunden vorbei, schneit dir selber die Haare, was bedient willst du werden wir sind doch nur ein 4 Sterne-Hotel mach das selber……
Und ja die die böse Einkommenssteuer. Ist nur leider nicht die einzige Steuer. Prozentual gerechnet steht man auf der anderen Seite viel besser da. Schaut man sich die Vermögenswerte an noch viel besser.
Mit alle was gelernt meine ich natürlich was ein Arbeitnehmer darunter versteht. Auch die meisten Geringverdiener haben was gelernt und das oft nicht wenig.
@Micha:
Und ohne vorangegangene Recherchearbeit soll ein gelungenes Plädoyer rauskommen können?
Wollen Sie als Mandant in einer bedrückenden Situation nicht über den aktuellen Stand aufgeklärt werden?
Wenn ein Freispruch nicht drin ist, weil Mandant schuldig und das Verfahren rechtsstaatsgemäß abgelaufen ist und man daher auf Strafmaßverteidigung setzt, ist das gar nichts wert?
@Topic: Ob viele hier eigentlich wissen, was Gewerberaummiete, Personalkosten für ReNo, Literatur, Datenbanken, Fortbildungskosten, Berufshaftpflicht, Versorgungswerk, funktionierende und professionelle (!) Infrastruktur (PC, Drucker usw.) an Mengen von Geld verschlingt?
Und dass das Fixkosten sind, die ein Richter nicht aufbringen muss?
Da relativiert sich ein Stundensatz ganz schnell.
Ach, übrigens: Wenn die Fixkosten weg sind, möchte der Anwalt vielleicht auch noch Geld für eine warme Mahlzeit haben…
Daneben würde mich mal interessieren, wer sich hier beschwert. Sind das vielleicht Leute, die nicht auch über viele Jahre hinweg einen Haufen Geld ausgeben mussten, um ein Studium zu finanzieren, ohne, dass in der Zeit Geld dafür reinkommt? Ein schwieriges Uni-Studium, bei dem man schon mit Studienbeginn weiß, dass "schon" beim ersten Examen >30% auf der Strecke bleiben?
Wenn der Anwalt mit knapp 30 in seinen Beruf einsteigt, dann fängt er erst mal bei "0" an. Wenn er BaFöG oder einen Studienkredit hatte, fängt mit einem "-" an. Macht er sich, wie viele, selbständig, kommt erst mal ein dicker Kredit auf ihn zu, um oben genannte Fixkosten am Anfach decken zu können.
Also, summiert mal auf, was Ihr seit Eurem Berufseinstieg mit 16/17/18 bereits verdient habt und vergleicht das mit einem 50jährigen Anwalt. Da bekommt der Jurist meist die wässrigen Augen, und nicht Ihr.
@GrosseKlappeNixDahinter: Dazu kommt noch, dass ein Rechtsanwalt längst nicht alle Stunden verrechnen kann – selbstverständlich nicht die ganze Administration, Weiterbildung, usw., aber auch nicht gegenüber den Mandanten. Bei Pflichtverteidigungen und unentgeltlicher Rechtspflege haben Gerichte ausserdem die Angewohnheit, die Anwaltsstunden zu kürzen, so jedenfalls in der Schweiz (in einigen Kantonen wird dem Anwalt nicht einmal eine halbe Stunde Urteilsbesprechung mit dem Klienten bezahlt).
Wer als Angestellter das Gefühl hat, Selbständige verdienten zu viel, sollte selbst den Sprung in die Selbständigkeit wagen oder zumindest einen entsprechenden Ratgeber lesen. Faustregel: Selbständige arbeiten mehr und verdienen weniger als angestellte Arbeitnehmer.
@Olli:
Damit das jetzt nicht in den falschen Hals gerät: Natürlich leisten Müllmänner, Friseurinnen, Staplerfahrer oder Reinigungskräfte einen wichtigen Job. Und ja, auch das muss man lernen, ich würde z.B. niemandem empfehlen, sich von mir die Haare schneiden zu lassen ;-)
Und nochmals ja, auch diese Jobs gehören angemessen bezahlt! Ich bin sehr für einen gesetzlichen Mindestlon, damit diese Lohndrückerei aufhört, und finde sogar die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens für durchaus Diskussionswürdig. Und wenn jemand nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen, dann muss eine soziale Gesellschaft diesen Leuten helfen auf die eine oder andere Weise.
Mir geht halt nur der Hut hoch, wenn immer wieder gewisse Leute herumheulen wie böse und ungerecht diese Welt ist, sie die Schuld immer nur bei anderen suchen, anstatt sich selbst mal zu fragen, "Was kann ich denn tun, um meine Situation zu verbessern?" Und da kann man eine ganze Menge tun…
Gruß
Ein Arbeitnehmer
So ganz verstehe ich die Diskussion nicht, wenn jemand bereit ist fuer einen Anwalt 250,– Euro / h zu bezahlen, dann soll er das auch tun. Ist ja nicht wie bei manchen Baenkern die Ihr Geld dafuer bekommen kurzfristig ein System auszupressen sondern im Idealfall (fuer den Mandanten, nicht den Anwalt) bleibt ja ein dauerhaftes Ergebniss.
(Nur zum Vergleich: 250,– Euro / h scheint mir in der Elektrotechnik fuer einen selb. Dr.-Ing. nicht zu viel zu sein.)
Nun, Gewerbefreiheit ist in Ordnung, aber dennoch habe ich ein Problem, 250€ für Besprechungen und "Lesen" zu bezahlen. Das ist vielleicht auch gerechtfertigt, vor allem wenn der Anwalt effektiv arbeitet und eben nicht ewig in Kommentaren blättern muss.
Wer es vereinbart, muss es auch zahlen.
@kai:
Dann such Dir jemanden, der die gewünschte Dienstleistung zu einem Preis erbringt, der Deinen Vorstellungen entspricht …
@arbeitnehmer…
zum einen ging es nicht um meinen fall, ich bin froh mit meinen 12€/h und habe am ende des monats auch noch genügend übrig. ok, ich hab seit 1. märz nur 2 tage frei gehabt, aber hei, "selber schuld"… (und raten sie mal wer heute schon 9h hinter sich hat…) -aber noch 4 vor sich…
natürlich gibt es berufe bei denen man mehr bekommen sollte, ein krankenschwester macht nicht die gleiche arbeit wie ein arzt, die steuerfachangestellte nicht die gleiche arbeit wie der steuerberater. die frage ist halt nur, ob es wirklich 10,20, 40 fach sein soll?
ich kenne ein paar friseusen die für 3€/h arbeiten. wo ist da die anerkennung?
ihr märchen von dem "in der schule nicht aufgepasst", daran glaub ich nicht. nicht in einem land wo die soziale herkunft das auschlagebendste argument ist. im extremen könnte man auch sagen: was kann person x dafür, dass er "schlechtere gene" hat, oder das seine familie "beschissen" war.
natürlich schultern die menschen mit hohen einkommen auch einen größeren teil.. raten sie doch mal wer ihnen das geld bezahlt, bzw. woher diese gewissen kommen. und nochmal, ich will doch nicht, dass jeder gleich viel geld bekommt. aber das das maß wieder stimmt. und das ist zumindest bei einem 20, 40 fachem gehalt für mich nicht ersichtlich. von einen >80fachem gehalt wie hier in dem fall -zu der besagten friseuse- will ich gar nicht sprechen. und in beiden fällen geht es ja noch nach oben bzw. unten….
Um 250,00 €/h oder mehr 40 Stunden lang in der Woche zu verdienen, muss man sich Privilegien, einen Sonderstatus und bestimmte Beziehungswelten aufgebaut haben.
Man kann auch nach Minuten abrechnen und dafür ein ganzes Büro mit vielen Mitarbeitern beschäftigen, so das ein Stundensatz pro Mitarbeiter unter 30 E/h herausspringt.
Wie welcher Anwalt wirklich arbeitet nd abrechnet bleibt dessen Betriebsgeheimnis. Der Markt reguliert einiges trotz RVG.
Ich kenne genug Anwälte, die meinen unter 400 €/h zu arbeiten wäre eine Schande. Das müssen sie verheimlichen, um weiterhin angesehen zu bleiben.
UV verlangt für Abmahnungen manchmal an die 50 Euro. Benötigt dafür – für die Recherche und das Diktieren des Abmahnschreibens – eine Viertel Stunde. Gut organisiert. Oder marktübliche Gefälligkeit. Wer weiß es schon.
@papierbox: Angebot und Nachfrage. Wer nicht bereit ist, den 20-, 40- oder 80-fachen Satz zu finanzieren, wird in der Regel nicht gezwungen, das zu tun. Es ist in der Regel nicht der Staat, der die Gehälter so hoch festsetzt, sondern irgendwelche privaten Unternehmen oder irgendwelche Kunden zahlen das Geld freiwillig.
Wenn die Friseuse nur 3 Euro bekommt, ist das sicher nicht schön; Aber das ist doch nicht das Problem desjenigen, der viel bezahlt bekommt. Warum sollte man ihn schlechter bezahlen, nur um irgendeine gefühlte Relation wieder "grade zu biegen" (die man nicht einmal sinnvoll festlegen kann)? Bleibt also nur, die Friseuse besser zu bezahlen. Sicherlich gibt es ein Niveau, unter das man bei der Bezahlung nicht fallen sollte (von daher finde ich Mindestlöhne auf niedrigem Niveau – etwa 7,50 Euro oder etwas in der Richtung – nicht verkehrt). Andererseits stellt sich die Frage, warum man einen Arbeitnehmer, der mit diesen Fähigkeiten in Massen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen und der daher einfach ersetzbar ist, soviel zahlen sollte, dass die gefühlte Relation zwischen dessen Gehalt und dem Gehalt des Managers wieder passt. Schließlich müsste man diese Kosten irgendwie weiter geben und kann so etwas vor den Kunden nicht rechtfertigen.
wie war das nochmal mit den Lampenmasten neulich in "Neues aus der Anstalt"? Da im Parlament sowieso überwiegend Juristen sitzen, warum nicht auch gleich die Gruppe der freiberuflich tätigen Rechtsanwälte mit 250 Euro Stundensätzen mit einschliessen…
@Ein Arbeitnehmer:
Wenn wir uns einig sind dann brauchen wir uns ja nicht zu streiten.
Könnten wir noch mal auf die große – nicht unwichtige – Differenz der Anforderungen zurück kommen zwischen Strafrecht einerseits und … ähm … _jeglichem anderen Rechtsgebiet_ andererseits?
Ein guter M&A Anwalt mit Kenntnissen im Recht fünf verschiedener Länder und Systeme, der kann gern 300 € / Stunde abrechnen…
…ein guter IT- oder Medizinrechtler vielleicht auch noch…
…aber ein simpler Strafverteidiger? Mal ehrlich, Strafrecht wird ab dem vierten Hochschulsemester nicht mehr schwieriger ;)
Ach Leute, lest doch mal die Entscheidung. Dann werdet ihr sehen, dass das Gericht NICHT einen Stundensatz oberhalb von 180,-€ für unzulässig befunden hat!
In dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall war die Vergütungsvereinbarung insgesamt unwirksam (wegen unzulässiger Zeittaktklausel). Das Gericht hat damit den durchschnittlichen Stundensatz (2005: 180,-€) als taxmäßige Vergütung angenommen.
Alles kein Grund zur Besorgnis…
Manche Staatsanwälte und Richter bilden sich ja mitunter ihr Leben lang etwas darauf ein, daß sie das bessere Staatsexamen gemacht hätten, mithin die besseren Juristen seien und schon deshalb Anspruch auf eine höhere Vergütung hätten als irgendwelche Anwalts-"Nulpen".
Aber einmal abgesehen davon, daß es auch sehr viele Anwälte mit Prädikatsexaminen gibt, möchte man in Anlehnung an eine Bemerkung Harald Schmidts (über Abgeordnete) sagen: "Wer einigermaßen etwas auf den Kasten hat, der setzt sich doch nicht für 5.000,- Euro brutto im Monat in so ein Großraumbüro wie ein Gericht. Und nur zu sagen: die Bude ist geheizt, meine Pension ist gesichert, ist doch auf Dauer kein Argument."
Kurzum: ich kann den selbstverschuldeten Neid vieler Richter auf hohe Anwaltsvergütungen gut verstehen. Das ist aber eine freie Entscheidung jedes Juristen. Wer es clever findet, sich vor allem wegen der finanziellen Sicherheit für den Richterjob zu entscheiden, darf sich auf der anderen Seite nicht über eine dürftige Besoldung beschweren.
Demgegenüber kann ich die Klagen vieler Anwälte über zu geringen Einnahmen nicht nachvollziehen. Auch das ist selbstverschuldet. Und wer sich ernsthaft mit einem (Ex-) Mandanten vor Gericht über Gebühren streitet und sich in die Situation begibt, daß die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung nachträglich von einem unterbezahlten Richter bewertet wird, sollte sich über das Ergebnis aufregen.
@32: Wer es cleverer findet, in (Mittel-)Großkanzlei XY seine Seele morgens an der Tür abzugeben, der verdient auch mehr.
Abends guten Gewissens schlafen zu können ist aber deutlich mehr wert ;)
Man muß nicht in Großkanzleien arbeiten und morgens irgendwo seine Seele abgeben, um gut schlafen zu können und deutlich mehr zu verdienen als ein Richter. Ich lehne Mandate und Mandanten, die mir nicht passen, ab. Noch ein Vorteil gegenüber einem Richter.
„Der Reiseführer Per Anhalter durch die Galaxis definiert die Marketing-Abteilung der Sirius-Kybernetik-Corporation als »ein Rudel hirnloser Irrer, die als erste an die Wand gestellt werden, wenn die Revolution kommt« […].
Komischerweise definierte ein Exemplar der Encyclopaedia Galactica, das das große Glück hatte, aus der tausend Jahre entfernten Zukunft herauszufallen, die Marketing-Abteilung der Sirius-Kybernetik-Corporation als »ein Rudel hirnloser Irrer, die als erste an die Wand gestellt wurden, als die Revolution kam«.“
(Per Anhalter durch die Galaxis, Kapitel 11)
Da könnte statt "Marketing-Abteilung" auch "Anwälte" stehen, es wäre nur in Ausnahmefällen ein Verlust.