Was Strafverteidiger verdienen dürfen

250,00 Euro Stundensatz für einen Strafverteidiger sind in Ordnung. Sagt das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Beschluss. Die Koblenzer Richter grenzen sich damit deutlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf ab, das Anfang des Jahres einem Verteidiger seinen angeblich überhöhten Stundensatz auf 180,00 Euro reduziert hat – obwohl die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Vergütung in einem Gutachten für angemessen hielt.

Das Oberlandesgericht Koblenz geht ausdrücklich davon aus, dass Stundensätze von bis zu 500,00 Euro nicht per se unangemessen sind. Dem Versuch des Oberlandesgerichts Düsseldorf, trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den Standardsätzen des Vergütungsgesetzes Obergrenzen für extra vereinbarte Stundenhonorare herzuleiten, können sie nichts abgewinnen.

Die Düsseldorfer Entscheidung liest sich über weite Strecken auch eher kleinkariert. Fast so, als hätten die Richter weniger auf das Vergütungsgesetz und mehr darauf geschielt, dass der mögliche Verdienst eines Strafverteidigers ihr eigenes Netto nur ja nicht allzu deutlich übersteigt.

OLG Koblenz: Beschluss vom 26.04.2010 – 5 U 1409/09
OLG Düsseldorf: Urteil vom 18.02.2010 – I-24 U 183/05, 24 U 183/05