Rückenblitzer im Klassenraum

Eine fast unglaubliche Geschichte, welche die Süddeutsche Zeitung da erzählt.

Waren es Hitzewallungen? Oder saß der Pulli falsch rum? Man weiß es nicht genau. Sicher ist nur, dass eine Münchner Lehrerin während des Unterrichts ihren Pullover ausgezogen hat. Für einen kurzen Moment, womöglich wegen des darunter getragenen, aber verrutschten Tops, sollen die Schülerinnen der sechsten Klasse den Rücken ihrer Lehrerin gesehen haben. Und, vielleicht, sogar Teile des BHs.

Die Schulleitung erfährt von dem „Vorfall“ und schreibt einen Bericht. An die „Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung“. Dort nimmt man gleich die Ermittlungen auf, lädt schließlich vier Schülerinnen zur „Zeugeneinvernahme“ vor. Zwei „Ermittlungsführer“ und der Rechtsanwalt der Lehrerin befragen eines der Kinder rund eine Stunde. Nach Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Beamten werden die anderen drei Kinder wenigstens nur noch schriftlich gehört.

Warum? Die Stadt meint, man müsse Kinder vor „sexuellen Übergriffen“ schützen.

Ich meine, man sollte besser die Kinder vor solchen Schulleitern und dieser Stadt schützen.