10.8.2010

Zum Kuhgeln

“In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer “Kuh-Charity-Party” verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kuh-Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.”

(Amtsgericht Köln, Urteil v. 22.06.2010 – Az.: 111 C 33/10; zitiert nach RA Dr. Martin Bahr)

25 Kommentare zu “Zum Kuhgeln”

  1. Christian meint: (10.8.2010 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht wurde ja die Frau des Kuhbesitzers abgelichtet und das Bild veröffentlich. Und der gute Mann wurde von seiner Gattin gedrängt brutalstmöglich einzuschreiten.

  2. Michael meint: (10.8.2010 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    m(

  3. Ali meint: (10.8.2010 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    Hat mal einer die betroffene Kuh gefragt? ^^

  4. abc meint: (10.8.2010 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    Aber das verletzt doch das Persönlichkeitsrecht der Kuh!

    ;)

  5. Kane2060 meint: (10.8.2010 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    Kann denn bitte, auch nur einer, einmal an die Kühe denken? *schluchtz*

  6. Bamyr meint: (10.8.2010 um 02:16) AntwortenReply to this comment

    Gilt es vieleicht als verbotener Kuh-Porno?
    Schließlich wird die Kuh in einer Weise dargestellt, die die Lust ans Melken wecken könnte?

    Ich meine, einfach so nen fetten Euter – ganz ohne Altersabfrage – kann man doch nicht öffentlich zeigen!

  7. Christian meint: (10.8.2010 um 06:33) AntwortenReply to this comment

    Man sollte dem Kläger nicht nur die Prozesskosten, sondern noch einen extra Bonus auferlegen. Wahrscheinlich wird der Fall bis zum BGH laufen…

  8. LaPaloma meint: (10.8.2010 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt ein solch heiliges Tier denn in die Stadt der Sünde?

  9. jan meint: (10.8.2010 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    @Bamyr: Deswegen plädiere ich dafür, vor jeder nackten Kuh ein Verbotsschild aufzustellen. Wir müssen doch unsere Kinder vor dieser allgegenwärtigen Sodomie schützen!

  10. Hamburger Jung meint: (10.8.2010 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    Manchmal kann ich wirklich nur noch den Kopf darüber schütteln, worüber unsere Gerichte alles gezwungen sind zu entscheiden.

  11. Igor meint: (10.8.2010 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @Ali: laut http://www.ksta.de/html/artikel/1277385890648.shtml wurde die betroffene Kuh inzwischen geschlachtet….daher ist wohl eine Befragung des "Opfers" des Fotografen jetzt nicht mehr möglich…

  12. Kand.in.Sky meint: (10.8.2010 um 09:11) AntwortenReply to this comment
  13. Klaus meint: (10.8.2010 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Ich verlange Leistungsschutzrechte für Kuhbesitzer! Es kann ja nicht angehen, dass denen das Eigentum einfach so geklaut wird. Der Fotograf hat ja schließlich nur einmal den Finger bewegt, während der Besitzer im Schweiße seines Angesichts die Kuh hochgepäppelt hat.

    Muuuuh!

  14. Ali meint: (10.8.2010 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    @Igor: Super, so kann Zeugen auch mundtot machen. :( *g*

  15. martin meint: (10.8.2010 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    In Amerika geht sowas… der Typ von http://dhmo.org/milk.html hat sich tatsächlich mal mit dem Besitzer einer Kuh rumstreiten müssen der nicht wollte daß seine Kuh als "DHMO-infested" abgebildet wird.

  16. christian meint: (10.8.2010 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Und dann wird sich gewundert, warum der Gesetzgeber jeden kleine Fuzzel regelt. Auch weil Krethi und Plethi wegen jedem Gartenzwerg bis zur letzten Instanz ziehen

  17. glow meint: (10.8.2010 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Wer hat eigentlich Zeit, um sich wegen so etwas rumzustreiten. Da würde ich die Zeit und das Geld doch besser investieren. Und der Kuh ist es am Ende sowieso egal und vielleicht erhält sie ja eine extra Ladung Heu, weil die Party soviel abgeworfen hat. ;)

  18. Markus Hansen meint: (10.8.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Irgendwo (sorry!) habe ich mal gelesen, dass für das (kommerzielle) Fotografieren von Zootieren Genehmigungen erforderlich sind. Gilt da eine andere Rechtslage? Oder liegt es daran, dass die Fotos dann nicht im öffentlichen Raum aufgenommen werden?

  19. Ali meint: (10.8.2010 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    Jetzt sicher. Lt. oben verlinktem Artikel hat sie ausgemuht. ^^

  20. Micha meint: (10.8.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @Bamyr: Netzsperren gegen Rinder-Pornos jetzt!

  21. Anders meint: (10.8.2010 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Ich finde auch dass in Deutschland der Gesetzgeber endlich aufgerufen ist etwas zu tun. Woanders ist man in Kuh-Fragen schon wesentlich weiter.
    So ist es in Texas verboten Grafitti auf fremden Kühen anzubringen und in Norwegen ist man Kuhbesitzer nun gesetzlich verpflichtet der Kuh eine Matratze zu stellen, auf der sie Nachts schlafen kann.

    Wann kommt endlich der Katalysator für die CO2-Neutrale Kuh?
    Anders

  22. Muh meint: (10.8.2010 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Eine einzige Frechheit! Wo bleiben die Kuh-Rechte? Mr. Obama, übernehmen Sie!

  23. IB meint: (10.8.2010 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @Micha: Gnahahaha! :-)

  24. danebod meint: (10.8.2010 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @Igor: Ein Ehrenmord?

  25. Klaus Graf meint: (11.8.2010 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    #18 Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

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