Mein Mandant wurde bei einer Verkehrskontrolle rausgewunken. Jetzt soll er für Handy am Steuer 40 Euro bezahlen und einen Punkt in Flensburg kassieren. Der Polizeibeamte, der meinen Mandanten von einer Brücke aus in den Wagen geschaut haben will und auch als Zeuge fungiert, hielt seine Beobachtungen für die Bußgeldakte schriftlich fest:
Linke Hand, linkes Ohr.
Also, zur Verwirklichung des Tatbestandes fehlt da für mich ein Detail, trotz der im stressigen Polizeiberuf selbstverständlich immer gebotenen Kürze. Das Telefon.