Verbrecherjagd mit Street View

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt ist immer für einen Knaller gut. Ich empfehle die Suchfunktion. Logisch, dass Wendt auch was zu Googles Street View zu sagen hat. Das tat er gestern in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist.

Ich hatte mir am Wochenende auf Twitter folgende Aussage erlaubt:

Wenn ihr im Urlaub seid, könnt ihr mit Street View sehen, ob euer Haus noch steht.

98 Prozent der Follower haben den Witz verstanden. Bei den letzten zwei Prozent bin ich mir nicht sicher, ob sie Street View wirklich für eine Art globaler Google-Webcam halten oder einfach nur trocken zurückfeuerten.

Rainer Wendt hätte den Spruch wahrscheinlich geglaubt. (Zum Glück ist er nach meiner Kenntnis nicht auf Twitter; womöglich wegen der komplizierten Anmeldeprozedur.) Immerhin ist der bloße Gedanke, Polizeistreifen könnten auf Google Street View Sinn machen, ähnlich belämmert wie die Hoffnung des deutschen Eigenheimbesitzers, der neue Dienst von Google sei ein Fernwartungstool für Immobilien oder mache langfristig gar den Babysitter überflüssig.

Deshalb auch für Herrn Wendt zum Mitschreiben: Die Bilder in Street View werden einmal aufgenommen, wenn der Kamerawagen von Google durch die betreffende Straße fährt. Da es sich um ein Mammutprojekt handelt, werden die Aufnahmen schon beim Start von Street View in Deutschland ein, zwei Jahre alt sein. Auf Street View wäre also nicht zu sehen, ob jemand an der Kreuzung Müller-/Meierstraße gerade/vor einer Stunde/gestern/letzten Monat ein Auto aufbricht, Randalierer den Netto-Markt abfackeln oder einer Rentnerin die Handtasche entrissen wird.

Die Fotos werden auch nicht jünger. Nach Googles Angaben sind nämlich derzeit keine neuen Aufnahmen geplant. Schon gar nicht „streifen“ permanent Kamerawagen von Google durch die Straßen und nehmen unseren Polizisten damit die Sorge, auch mal bei Regen raus zu müssen. Selbst das allmächtige Google hat auch noch kein Eagle Eye über Deutschland platziert, welches in der Lage ist, unsere Häuserfronten permanent zu fotografieren.

Man braucht also gar nicht zu klären, ob Streifenfahrten in Street View rechtlich zulässig sind. Weil sie Schmarrn wären. Natürlich ist bei uns nichts unmöglich. Deshalb könnte es auch sein, dass noch andere Verantwortliche in Wendts Welt leben und Beamte dafür abstellen, mal zu kontrollieren, was den Millionen Street-View-Usern beim Betrachten der virtuell schon vergilbten Aufnahmen sowieso auffallen und sofort seinen Weg online finden würde: ob nämlich auf den Fotos tatsächlich zufällig eine Straftat zu sehen ist.

Oder zumindest ein Falschparker.