25.8.2010

Schweigen ist böse. Nicht.

Mit deutlichen Worten ruft das Kammergericht Berlin einen Bußgeldrichter am Amtsgericht Tiergarten zur (Strafprozess-)Ordnung. Der Richter hatte und hat möglicherweise Probleme damit, dass Betroffene von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

So fand sich in seinen Entscheidungen zum Beispiel die Formulierung, wonach bei einem Betroffenen sein “Versuch…, dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes zu verhindern oder zumindest zu erschweren, dass er sich zur Sache nicht einließ, … gescheitert ist”.

Hierzu das Kammergericht:

Seine Berufung auf das Schweigerecht, auf das der Tatrichter ihn zuvor hingewiesen hatte, wird damit als Mittel gewertet, dem etwas Ungehöriges anhaftet, weil es darauf abzielt, die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Gericht zumindest zu erschweren. Diese Wertung lässt besorgen, dass der Tatrichter das dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare entstammende Recht zu schweigen, das zu den elementaren Wesensmerkmalen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, nicht als solches ansieht, sondern als unlauter und seine Tätigkeit unnötig erschwerend begreift.

Da er zugleich die Geldbuße gegenüber der – auch bei der höheren Geschwindigkeitsüberschreitung maßgeblichen – Regelbuße des Bußgeldbescheides verdoppelte, liegt die Annahme nahe, dass er hierbei eben dieses prozessuale Verhalten des Betroffenen zu dessen Lasten berücksichtigt hat.

Dieser Fehler, so wird betont, sei den Richtern schon aus früheren Verfahren bekannt. Deshalb haben sie die Rechtsbeschwerde zugelassen und das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.

(Link zum Beschluss des Kammergerichts)

35 Kommentare zu “Schweigen ist böse. Nicht.”

  1. Hans meint: (25.8.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Man soll nicht glauben, was es alles gibt.

  2. LaPaloma meint: (25.8.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Was ist dieser Herr Richter aus Tiergarten eigentlich von Beruf?

  3. Rainer meint: (25.8.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Schon heftig, wie der Richter da agiert. Aber ich vermute mal, ein Großteil der Bevölkerung würde auf die Frage: "Kann ihr Schweigen vom Richter negativ bewerte werden?" mit "Ja" antworten würden.

  4. murry meint: (25.8.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Wieso darf der trotzdem Richter bleiben?

  5. Detlef Burhoff meint: (25.8.2010 um 17:47) AntwortenReply to this comment
  6. Carsten R. Hoenig meint: (25.8.2010 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma:

    Über den "Richter K.", Abteilung 290 des Amtsgerichts Tiergarten, habe ich bereits einiges berichtet: http://snipurl.com/10ss7b

    Es ist hier Berlin eine bekannte Größe.

  7. mark meint: (25.8.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @Rainer: "Kann" würde ich auch sagen ja, sieht man ja hier. Es sollte eher nacht "Darf" gefragt werden.

  8. Spinnzessin meint: (25.8.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Na so ein konspiratives Schweigen vor Gericht ist doch aber auch ein Beweis für eine erhöhte kriminelle Energie ;-).

  9. Duffy Duck meint: (25.8.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Rechtsstaat ist halt superunbequem.

    Wird wohl dazu führen, dass Leute quatschen, egal was bzw. möglichst undefinierbares Bla, Hauptsache, es gibt für´s Schweigen keinen Stress.

    Wie sagte schon mein Vater: "Holzauge sei wachsam".

  10. elmo meint: (25.8.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    ich warte auf den tag, an dem die bürger genug haben und mit brettern und stangen losmarschieren und vor blinder wut alles kurz und klein schlagen. solche witzfiguren werden dann sicherlicher nicht gut bei wegkommen.

  11. Axel John meint: (25.8.2010 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @murry:
    … Weil Richter in Deutschland faktisch unantastbar sind.
    Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst kann fast nur auf eigenen Wunsch erfolgen.
    Um abgesetzt zu werden, müsste er wohl mehrere Falschparker zum Tode durch erschießen verurteilen und sofort eigenhändig vollstrecken.

  12. Kampfschmuser meint: (25.8.2010 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @elmo:
    Da werden sie lange warten dürfen. Der Bürger ist inzwischen weichgespült und kritiklos.

  13. Rudi meint: (25.8.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Na..Na…

    Es hat schon seinen Sinn, daß Richter nicht so leicht "absetzbar" sind. Sonst könnte ja jeder Justizminister nach einem Regierungswechsel die ihm genehmen Richter hinsetzen. Es reicht schon, daß das bei der Staatsanwaltschaft so sein kann…

    Aber ich denke, Richter K. "darf" vor allem Amtsrichter bleiben ;-)

  14. Bert Handschumacher meint: (25.8.2010 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Richter K., Abteilung 290 ist hier tatsächlich eine bekannte Größe. Ich habe ihn bisher in jedem Verfahren wegen Befangenheit erfolgreich ablehnen können bzw. seine Urteile in der Rechtsbeschwerde/Sprungrevision kippen können.
    Das veranlasste mich vor ein paar Monaten, als er vor dem Gericht ausr,utsche und der Länge nach hinfiel, ihm zu sagen: "Bleiben Sie liegen, das Kammergericht hebt Sie wieder auf!"
    Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß dieser Richter, der mit Pauken und Trompeten durch seine obergerichtlche Erprobung fiel, bald Bescherderichter in Grundbuchsachen wird.
    Einer der Kammerrichter des Verkehrssenats äußerte am Rande einer Fortbildung im Jahre 2009, daß man Herrn K. inzwischen seine Urteile mit deutlichen bis unschönen Worten um die Ohren haue. Das ist durch o.a. Zitat eindrucksvoll beiwesen.

  15. LaPaloma meint: (25.8.2010 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    @Bert Handschumacher:
    Gott bewahre! Als Beschwerderichter kann man ja noch mehr kaputt machen als wenn es bloß um profane Knöllchen geht. Und wenn er einfach mit dem OB aus Duisburg tauscht?

  16. Bert Handschumacher meint: (25.8.2010 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    @La Paloma:

    Es geht nicht nur um ein paar Knöllchen. Er ist auch für Strafsachen zuständig und kann bis zu 4 Jahren in geschlossenen Räumen verteilen. Und glauben Sie mir, wer K. als zuständigen Richter hat, hat nichts zu lachen. Ich kann Ihnen das aus Erfahrung versichern.
    Der Kollege Hoenig kann das ebenfalls bestätigen.

  17. Ralf meint: (26.8.2010 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    Da gabs doch vor 70 Jahren mal so n Richter,an den mich dieser erinnert,man wie hiess der noch….grübel…
    Ah ja, Freisler….

  18. ra kuemmerle meint: (26.8.2010 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    @Koll. Handschumacher: Das haben Sie nicht wirklich gesagt, oder? U made my Day!!!

  19. Total Egal meint: (26.8.2010 um 02:28) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nicht, dass Richter, die sich offensichtlich geltendes Recht nach Lust und Laune zurechtbiegen, nicht belangt und massiv sanktioniert werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass Personen, die den Staat vertreten, willkürlich handeln dürfen. Gerade die nicht!

  20. jörg meint: (26.8.2010 um 03:16) AntwortenReply to this comment

    haha
    Ich glaube eher das er sich halt erwischen lassen hat oder einfach dummerweise erwischt wurde. Ich kenne die vorgeschichte nicht. Aber wenn man mal suchen würde, könnte man bestimmt noch bei 1-2 richtern das gleiche muster feststellen.
    Man sollte es nur vll unterlassen dieses in die urteilsbegründung zu schreiben. Also vll war er doch selber schuld.

  21. sb_nulleins meint: (26.8.2010 um 05:50) AntwortenReply to this comment

    Parlamentarier hetzen offen im Bundestag gegen das Grundgesetz, und hier kommt jemand auf die Idee das Richter haftbar wären ?

    Sonst noch irgendein GRÖßERER Realitätsverlust vorhanden ?

  22. Thomas meint: (26.8.2010 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    @Total Egal:
    Genau, Staatspersonen dürfen nicht willkürlich hndeln und schon gar nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
    Dennoch fühlt sich ein Staatsanwalt dazu ermächtigt NACHDEM ein Richter die Beschlagnahme beendet hat einfach die Festplatten zu kopieren und auszuwerten (vorsätzlicher Verstoß gegen den Gerichtsbeschluss). Auf den Festplatten war nix drauf, es wird aber aus ein paar Wörtern ein neuer Anfangsverdacht konstruiert, um erneut die Wohnung zu durchsuchen. Da es bei uns keine Poisoned Root Droctrine gibt, wird wohl das Auswerten der Daten für rechtswidrig erklärt werden, die nachfolgende Durchsuchung war dann aber mit Sicherheit ok, weil das Verfolgungsinteresse grundsätzlich größer ist, als die Rechte des Bürgers.

    Und was passiert dem Staatsanwalt? Nix. Der wird sogar noch belohnt. Das ist ein großes Problem hier in Deutschland.

  23. Dr. M. Indrape meint: (26.8.2010 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @22(Thomas): Deutschland funktioniert aber gar nicht anders. Angst regiert die Massen. Wo wir hinkämen, wenn wir anstatt 40 Mrd. EUR Zinsen pro Jahr 40 Mrd. EUR in die Justiz steckten? Oh nein, wir hätten unabhängige Gutachter und plötzlich flöge der ganze Dreck unter der Haube des stinkenden, psychatrisierenden und mordenden Molochs auf. Wenn Richter vor Amtsantritt auf persönliche, menschliche Eignung getestet würden, dann hätten wir plötzlich keine Soziopathen mehr, die unsere Revision abwatschen. Wenn der Staatsanwalt den rechtswidrigen/verfassungswidrigen/verfassungsfeindlichen Befehlen seines Obersturm… seines Vorgesetzten nicht gehorchen müsse, sondern seinen Posten räumen und aufgrund ausreichender Stellenangeote woanders arbeiten könnte – was hätten wir dann? Oh nein, man könnte am Thron rütteln und Recht bekommen.
    Deutschland!!!

  24. Zwerg meint: (26.8.2010 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @Bert Handschumacher: Bei einem Strafrichter soll es auch nichts zu lachen geben :-p

  25. Zwerg meint: (26.8.2010 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass das Kammergericht aber nur den Rechtsfolgenauspruch aufgehoben hat, eben weil der Amtsrichter die Geldbuße einfach verdoppelt hat. Den Schuldspruch hatte das Amtsgericht dagegen rechtsfehlerfrei getroffen. Hätte der Amtsrichter eine bessere Begründung für seine Entscheidung geschrieben, wäre alles in Ordnung gewesen. Leider meinte er offensichtlich noch ein paar kräftige Worte finden zu müssen. Das ist im schriftlichen Urteil immer riskant.

  26. Torsten meint: (26.8.2010 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    "nemo tenetur se ipsum accusare"? Was heißt das?

  27. @Torsten meint: (26.8.2010 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    gib' – nemo tenetur se ipsum accusare – einfach mal bei goocke mal ein. Der 1. Treffer sagt es Dir.

  28. MarcoM meint: (26.8.2010 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:
    Frei übersetzt: "Niemand muss eine Aussage machen die ihn selbst belasten würde." Daraus leitet sich das Aussageverweigerungsrecht von Angeklagten ab.

  29. Jan meint: (26.8.2010 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    "Niemand muss eine Aussage machen die ihn selbst belasten würde."
    Wenn ich mich nicht belasten würde, müsste ich also eine Aussage machen? Damit ist doch klar, dass jemand der nicht aussagt schuldig sein muss.
    Vielleicht sollte man an diesem Punkt ansetzen und einfach ein generelles Aussageverweigerungsrecht einbringen.

  30. MarcoM meint: (26.8.2010 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    @Jan:
    Daraus IST ein generelles Aussageverweigerungsrecht abgeleitet worden, welches genau jenen Gedankengang verhindern soll.

  31. Thomas meint: (26.8.2010 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    "Niemand muss eine Aussage machen, wenn er sich damit selbst belasten KÖNNTE" und das führt unweigerlich zum generellen Aussageverweigerungsrecht.

    Mal davon abgesehen. Wenn es das Recht nicht gäbe, dann kann man sich halt nicht mehr dran erinnern.

  32. Rainer meint: (26.8.2010 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @mark: Bisschen pingelig, aber hast Recht! ;-)

  33. Kai meint: (26.8.2010 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Vor Gericht darf man als Zeuge nur schweigen, wenn man sich bei wahrheitsmäßiger Antwort belasten würde.

    Richter: Waren Sie an der Tat beteiligt?
    Zeuge: Aussageverweigerung
    Richter: Danke, jetzt weiß ich, dass Sie beteiligt waren.

    Warum ist das so möglich?

  34. Autolykos meint: (26.8.2010 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @Kai: IANAL, aber ich würde vermuten, daß man dem Zeugen auch keinen Strick draus drehen könnte, wenn er "nein" gesagt hätte – aus eben diesem Grund.

  35. msi999 meint: (5.9.2010 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Man kann als geständiger Täter mit einer milderen Strafe rechen, oder? D.h. man darf sagen, dass es positiv bewertet wird, wenn man aktiv zur Aufklärung des Sachverhaltes beiträgt.

    Warum darf man dann nicht sagen, dass es nicht positiv bewertet wird, wenn man nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beiträgt?

    Jaja, ich weiß, die Prozeßordnung und das geheiligte Recht der Aussageverweigerung, auf dem auch hier immer wieder rumgeritten wird. Ich finde es in Ordnung, dass eine Mitarbeit an einer Aufklärung positiv bewertet wird. Das sich daraus die verneinung automatisch ergibt, ist eigentlich pure Logik. Nur sagen darf man es bei Juristen offenbar nicht…

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