Einladung zur Willkür
Die heute in der Regierung verabredete Neuregelung der Sicherungsverwahrung bezeichnet der Innenminister als “politische Lösung”. Eine juristische, gar sorgfältig am Grundgesetz orientierte kann kann es nicht sein, wenn ich folgendes Teilvorhaben lese:
Die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können.
Bislang kommt die Sicherungsverwahrung frühestens ins Spiel, wenn jemand bereits mehrere Vorstrafen hat. Bei leichteren Delikten bedarf es zweier Vorstrafen, bei schweren Straftaten kann auch eine Vorstrafe reichen. Zwischen der aktuellen Tat und der letzten Verurteilung dürfen im Regelfall außerdem höchstens fünf Jahre liegen.
Eine Sicherungsverwahrung aus dem Stand heraus gibt es bislang nur für unentdeckte Serientäter, die sofort mit mehreren Verurteilungen (eine davon mindestens zu drei Jahren) einsteigen. Praktische Anwendung dieser Vorschrift: nahe null.
Wie man unschwer erkennen kann, hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Menschen – möglicherweise lebenslang – weggesperrt werden können, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben. Es geht, wohlgemerkt, bei der Sicherungsverwahrung nicht um Bestrafung für begangene Taten. Sondern darum, die Gesellschaft vor als gefährlich eingestuften Verurteilten künftig zu schützen.
Dazu schauen Psychiater in die Köpfe der Betroffenen und geben eine Prognose darüber ab, ob sie gefährlich sind und künftig Straftaten begehen werden. Das ganze hat also was von Wahrsagerei, wenn auch mit wissenschaftlichem Anstrich. Wie überall im Leben, reicht die Qualität solcher Prognosen, unabhängig vom Ergebnis, von höchster, wenn auch immer noch extrem fehleranfälliger Güte bis zu grottigem Gefasel Marke AstroTV.
Schon wegen der an sich von Menschen nicht lösbaren Aufgabe, künftiges Verhalten anderer mit akzeptabler Zuverlässigkeit vorauszusagen, gibt es guten Grund, die Sicherungsverwahrung nicht zum Alltagsinstrument verkommen zu lassen. Jeder zu Unrecht Sicherungsverwahrte erlebt das schreiendste Unrecht, das ihm der Staat überhaupt antun kann – jedenfalls seit Abschaffung der Todesstrafe.
Nicht ohne Grund hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland den Vorwurf gemacht, hier ein wenig realitätsblind zu sein. Auch wenn die Sicherungsverwahrung bei uns als Prophylaxe bemäntelt wird, bleibt sie für den Betroffenen eine Strafe.
Nachdem man schon die Sicherungsverwahrung für Jugendliche eingeführt hat, will man jetzt also auch schon Gefährlichkeitsprognosen für Ersttäter wagen. Es könnte dann also bei jemanden, der erstmals vor Gericht steht, zu einer Freiheitsstrafe von, sagen wir, fünfeinhalb Jahren kommen, kombiniert mit einem faktischen Lebenslang namens “Sicherungsverwahrung” aufgrund plausibel klingender Gefährlichkeitsprognose.
Das ist schauerlich. Zumal der nächste Schritt dann auch nicht mehr weit sein dürfte. Was ist denn mit Verdächtigen, die vielleicht nicht überführt werden konnten und einen Freispruch zweiter Klasse erhalten? Sollte da nicht auch mal ein Psychiater drüber schauen? Von da wäre es dann auch nur noch ein Hops, die Sicherungsverwahrung von der Strafverfolgung aufs Tätigkeitsfeld Gefahrenabwehr zu übertragen.
Den nächsten Gedanken kann man schon formulieren: Ist die beste Prophylaxe nicht das vorbeugende Wegschließen? Bevor überhaupt jemand zu Schaden gekommen ist, und sei es nur die Deutsche Bank? (Ja, es gibt nach geltender Rechtslage auch Sicherungsverwahrung für Vermögensdelikte.)
Ich nehme an, die Idee des Wegsperrens für Ersttäter wird aus zwei Quellen genährt. Einmal ist es der Wunsch des “Volkes”, (Sexual-)Straftäter als Monster zu sehen, für die Menschenrechte und Verfahrensregeln nicht zu gelten brauchen. Eine Sicht der Dinge, die uns ethisch ins Frühmittelalter zurückkatapultieren würde. Wem’s gefällt…
Zum anderen kommt wohl eine neue Idee der Politik ins Spiel, die in Wirklichkeit eine alte, drängende Forderung aus der Praxis ist: Danach soll die Sicherungsverwahrung aus den Gefängnissen herausgelöst und humaner gestaltet werden. Davon sollte man sich aber nicht benebeln lassen. Eingesperrt bleibt Freiheitsentzug, daran ändern auch das Türschild mit der Aufschrift “Wohngruppe” und das Notebook mit Internetzugang nichts.
Wen das nicht erweicht, der sollte zumindest an die Missbrauchsmöglichkeiten denken. Sicherungsverwahrung für Ersttäter lädt zur Willkür ein. Nicht nur bei politisch angehauchten Verfahren. Sie wäre auch ein treffliches Mittel zur Geständniserpressung.
Ich glaube nicht daran, dass unsere Richter durchweg so gut sind, um der Versuchung eines so ungeheuerlichen Machtmittels geschlossen zu widerstehen. Man darf es ihnen deshalb nicht in die Hände geben.
Sehr geehrter Herr Vetter,
Mit Ihren scharfen Analysen politischer Entwicklungen in Deutschland und treffenden Bewertungen legislativer, judikativer und exekutiver Entscheidungen und Akte, die, obschon oft von wegweisender Bedeutung fuer die freiheitlich-demokratische Grundordung unseres Landes, doch oft nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen und erst von Ihnen fuer die Oeffentlichkeit entdeckt werden muessen, haben Sie sich zu einem der bedeutendsten Kritiker hierzulande aufgeschwungen. Intellektuelle geniessen Ihre rhetorische Praegnanz, und alle Buergerinnen und Buerger duerfen hoffen, dass Ihre Stimme ab und an auch bei den Stellen Gehoer finden, deren Abwege sie aufdecken, und jedermann dank Ihres Einflusses somit in einem Staat leben darf, der die Beduerfnisse und Rechte des einzelnen besser definiert, normiert und verteidigt. Ich danke Ihnen.
Naja, mindestens an dem letzten Satz muss ich nochmal arbeiten… Das mit den Beduerfnissen passt nicht… Aber mein Text von Kommentar 1 ist ja open source, vielleicht kann es auch jemand anderes nochmal probieren.
Menschen als »psychisch krank« zu definieren und wegzusperren, das hatten wir vor nicht allzu langer Zeit schon mal…
Die Frage ist doch: welche Rechtsgrundlage wollen die Herrschaften heranziehen? Für die Tat hat der Entlassene gebüßt, kann also deshalb nicht noch einmal verurteilt werden. Ein Gericht, das jemanden in die geschlossene Anstalt grundlos einliefert, wird es nicht geben. Sollen diese Leute also für das verlogene Gewäsch einiger Intelligenzallergiker büßen?
Die Sicherungsverwahrung wird bundesweit lediglich in einer zweistelligen Zahl von Fällen pro Jahr angeordnet. Niemand beabsichtigt, das zu ändern.
Die Sicherungsverwahrung für Ersttäter gab es als nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bisher schon. Jetzt soll nichts anders passieren, als die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus dem Gesetz zu streichen und für die gleichen Fälle die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt schon im Urteil anzuordnen. In der Sache wird wie bisher am Ende der Haftzeit die Gefährlichkeit geprüft. Das es keinen Anlass für die Annahme gibt, Gutachter und Gerichte würden diese Gefährlichkeit häufiger bejahen als bisher, wird es voraussichtlich auch in Zukunft keine einzige Sicherungsverwahrung mehr geben als bisher.
Was Udo Vetter hier präsentiert, ist – entgegen Kommentator Nr. 1 – keine "scharfe Analyse", sondern kenntnislose und faktenblinde Panikmache. Für eine "scharfe Analyse" sollte man von den konkreten Plänen im übrigen auch etwas mehr wissen als aus einer Kurzmeldung bei SPON hervorgeht.
@Jens: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"
/sign
"Schauerlich" trifft es ganz gut :D
Ich bin dennoch überrascht, hatte ich doch nach der Kritik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zunächst halb damit gerechnet, dass die Regierung in punkto Sicherheitsverwahrung etwas mehr Milde walten lässt. Jetzt frage ich mich woher dieser uncharakteristische Optimismus kam :D
Was ich nach wie vor nicht verstehe ist, warum es so wichtig ist, dass die neue Regelung auch unbedingt die 15 bereits Freigelassenen erfasst. Ist es wirklich Aufgabe der Regierung, Gesetze zu bauen, um 15 bestimmte Personen einsperren zu können? Sollte man nicht besser, ka, gute Gesetze bauen? Oder hat man in dieser Hinsicht bereits kapituliert?
Man sollte den Referentenentwurf abwarten. Die Medien berichten gerne falsch. Wenn dem aber so sein sollte dann werde ich dagegen klar protestieren.
Was ich jetzt schon abgesehen kann ist eine Verfassungswidrigkeit: Die Unterbringung der Altfälle, die entlassen werden müssen, aufgrund einer psychischen Störung gehört für mich ganz klar in den Bereich der Landesgesetzgeber, dort hat der Bund m.E. keine Gesetzgebungskompetenz.
@Jens: Danke.
@1./3. Es geht hier um schwerste Straftaten von tatsächlich psychisch Kranken. Haben Sie alternative Lösungsvorschläge? Hat U.V. hier welche präsentiert?
Bei "tatsächlich psychisch Kranken" gibt es die Psychiatrie. Psychisch Kranke gehören nicht in das Gefängnis.
@Christian Unger (h.c.): Vor oder nach der Straftat?
Es gibt die PsychKG der Länder. Und nach der Straftat gibt es ebenfalls die Unterbringung in der Psychiatrie.
http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/so-behandelt-das-zentrum-fuer-psychiatrie-sexualstraftaeter–34480847.html
Meinetwegen. Wo ist der Widerspruch zur der geplanten Sicherungsverwahrung? Die Kritik des Beitrages bezog sich auf… Auf was eigentlich?
Der Bundesgesetzgeber hat keine Regelungskompetenz und betreibt Einzelfallgesetzgebung.
Dann sollten wir Sie aber schnell weg sperren, wenn Sie jetzt schon mit Straftaten drohen, Herr Sachbearbeiter.
@Christian Unger (h.c.): Den Beitrag von U.V. kann ich solche tiefgreifenden Gedanken nicht entnehmen. Hier ging es wohl um "Ersttäter". Es bleibt meine eigentliches Anliegen: Sehen Sie irgendwelche Alternativen?
@Stefan: Enschuldigen Sie. Ihren Beitrag habe ich nicht verstanden.
Die beste Prävention ist immer noch die Sozialisierung und die Resozialisierung.
@Christian Unger (h.c.): Völlig richtig. Und wenn die Resozialisierung nicht möglich/gescheitert ist, und dies sich nach Ende der Haftzeit herausgestellt hat? Für diese Fälle ist die Sicherungsverwahrung gedacht. Noch immer haben Sie keine liberaleren Ansätze aufzeigen können.
Naja,Deutschland ist zu klein für ausufernde Gulags,aber gefährlich wird es, wenn die Führung von Strafanstalten,wie in den USA,privatisiert wird und die Bevölkerung in der näheren Umgebung mit Arbeitsplätzen versorgt werden kann.
Andererseits wird sich durch entsprechende Urteile der eine oder andere deutsche Richter als "Law and Order" Vertreter profilieren wollen oder man gerät an solche wie diesen Richter K.vom gestrigen Eintrag auf dieser Seite…
@Jens:
Ja genau, völlige Panikmache. Zum Glück gibt es ja keine Richter die zum Beispiel auf die Idee kommen könnten die Tatsache dass der Täter von seinem Schweigerecht oder anderen Grundrechten gebraucht macht als strafverschärfend zu bewerten und die Strafe gleich zu verdoppeln. Oder vielleicht aus dieser Tatsache auf eine besondere Gefährlichkeit zu schließen und gleich Sicherungsverwahrung zu verordnen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/25/schweigen-ist-bose-nicht/
@sachbearbeiter:
Selbstverständlich gibt es eine Alternative. Für die Segnung in einem Rechtsstaat zu leben nimmt man gewisse Restrisiken in Kauf. Und nein anders als von Ihnen behauptet gehts hier nicht um schwerste Straftaten – nur um Mörder und Kinderschänder. Sondern auch um Betrüger, Heiratsschwindler usw.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/50155895.html
Wie ist denn das? Wie oft wird denn geprüft, ob ein Verurteilter (mit Sicherungsverwahrung) wieder zu einem normalen Leben in der Gesellschaft fähig ist?
Nur einmal während der Verhandlung? Dann wäre das Argument von Sachbearbeiter (nr. 18) ja Quark… Ich meine, wie soll man denn die gescheiterte Resozialisierung herausstellen, wenn nach der 1. Verurteilung der Zug für immer abgefahren ist…
Sollte allerdings während und nach der eigentlichen Haftzeit ständig überprüft werden, ob noch die Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung vorliegen (wünschenswert wären natürlich objektive (nicht immer dieselben) beurteilenden Beteiligten), sähe ich nicht ein so großes Problem, auch bei einer ersten schweren Straftat Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Aber das nur am Rande, genau kenne ich mich da eh nicht mit aus. Das Thema finde ich nur spannend.
@sachbearbeiter denken Sie in Kategorien der Straftheorien und Strafrechtsdogmatik. Ich bin der Meinung, schlechtes Theorieverständnis führt zur schlechten Praxis. Es gibt ja durchaus auch die Kreise, die die SV insgesamt abschaffenswert finden. Und zwar aus Theoriegründen.
—
“Dem Mangel, der allen präventiven Theorien eigen ist, dass nämlich ihr Ansatz die rechtsstaatlich notwendigen Schranken der Strafgewalt nicht in sich enthält, lässt sich am besten durch ein Schuldüberschreitungsverbot abhelfen.
Danach darf die Strafe in ihrer Dauer über das Maß der Schuld auch dann nicht hinausgehen, wenn Behandlungs-, Sicherungs- oder Abschreckungsinteressen eine längere Inhaftierung als wünschenswert erscheinen lassen.
[...] Die Forderung, dass die Strafe in keinem Fall höher sein darf als die Schuld des Täters, ist heute in der Bundesrepublik ganz überwiegend anerkannt.”
Roxin, Strafrecht AT, 1994
—-
Gegen das Argument, wegen der "besseren Wohnqualität" in der Anstalt sei die irgendwie genannte Unterbringung keine "Strafe", hat sich ja, zumindest für die Altfälle, der Europ. Gerichtshof gewendet.
Und dass einstig voll schuldfähige Personen im Nachhinein als "psychisch krank" umetikettiert werden, um sie in der neuen Konstruktion unterzubringen, darin sehe ich eine Instrumentalisierung der Psychiatrie.
Und wer sich mit dem zwangsweisen Unterbringung im Dt. Psychiatrie-(Un-)Wesen beschäftigt hat, der weiß, dass es auch hier noch, sagen wir vorsichtig, ungeklärte Menschenrechtsfragen gibt (ich glaube, da läuft eine Untersuchung seitens der EU).
Und damit meine ich ausdrücklich nicht die Scientologen, die diese Problematik für eigene Zwecke nutzen wollen.
@murry: Die von Ihnen benannte Alternative dürfte nicht konsensfähig sein. Sie schlagen vor "sehenden Auges" psychisch Kranke auf die Gesellschaft loszulassen. Haben Sie die Fälle verfolgt in denen der aufgrund EGMR-Rechtsprechung Entlassungen erfolgt sind und wie die Gesellschaft reagiert hat?
Der von Ihnen verlinkte Artikel gibt zudem keine Beispiele inwieweit die bisherige (härtere) Regelungen in der dort theoritisierten Weise mißbraucht worden ist. Die Judikative scheint sich doch hier bewährt zu haben.
@crazy: Sie haben Recht. Ich habe die Diskussion dahingehend verstanden das nunmehr am Ende der Haftzeit die von Ihnen angesprochen Beurteilung/Einschätzung erfolgen soll.
@tetris: Ich habe nach den Alternativen gefragt. Soviel wird jawohl noch erlaubt sein, ohne das einem gleich nicht geäußerte Ansichten unterstellt werden. Nach intensiven Studiums ihres Beitrages darf ich annehmen, dass Ihr Lehrbuch zu Grundlagen des Strafrechts ebenfalls keine besseren Lösungsvorschläge bereithält?
@ Sachbearbeiter:
Wie kann ich Recht haben? Ich habe eine Frage gestellt ;) Die Antwort habe ich nämlich immer noch nicht (oder überlesen).
Wird nur einmal auf die Psyche geschaut oder durchgehend? Ich hoffe doch öfter als nur das einzige Mal während der Verhandlung, also wann und wie oft und vom wem?
@Jens kann sowas nur schreiben, weil er in einem Land lebt, das selbst : @Laudator: als Telmenge oder Diminutiv von frei bzw. Freiheit, nämlich
also nix Gefährliches nix und huldigt der Haltung: Denen werden wir's aber zeigen, dass der Argumentation deutscher Juristen nix, Vernunft schon gar nicht, entgegengesetzt werden kann. Deshalb ist der Antrag Karl Kraus', das am Jüngsten Gericht deutsch Amtssprache sein solle zwar noch nicht entschieden, die Chancen stehen aber gut, dass das so sein wird ausser dieser Karthago-Spruch von Brecht träfe zuvor zu.
Stuff
@crazy:
"Sollte allerdings während und nach der eigentlichen Haftzeit ständig überprüft werden, ob noch die Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung vorliegen …., sähe ich nicht ein so großes Problem, auch bei einer ersten schweren Straftat Sicherungsverwahrung anzuordnen."
So ist es doch vorgesehen!
@sachbearbeiter:
Wer psychisch krank ist gehört nicht in Sicherheitsverwahrung sondern in die Psychatrie.
@sachbearbeiter:
Ehrlich gesagt konnte ich nicht verfolgen wie die "Gesellschaft" reagiert hat. Ich konnte lediglich verfolgen wie die Bildzeitung reagiert hat. Wenn sie das für die Gesellschaft halten, na dann gute Nacht.
@murry: Wie ich schon sagte: Psychatrie, meinetwegen! Soweit waren wir schon.
Eine andere Gesellschaft werden Sie nicht bekommen. Es ist und bleibt nicht konsensfähig.
Frühmittelalter? Soweit brauchen wir dafür leider nicht zurück. Sowas gab es noch vor gut 60 Jahren. Damals nannte sich das ganze einfach "Schutzhaft" …
@sachbearbeiter:
Für die Gutachter gilt aber "in dubio pro mein Name steht nicht in der Bild Zeitung".
("$MÄDCHENNAME IST TOT WEGEN DIESEM GUTACHTER")
Ich suche schon heute einen Verteidiger der mein Mandat übernimmt, wenn ich wegen §184 oder §176, was bei meiner sekundären Ausrichtung im weiteren Leben bei deren Prognose nicht unausgeschlossen ist.
Ich habe als bislang unbescholtener Bürger regelrechte Angst aufgrund meiner vorlieben ohne Tat, sondern nur bei Verdacht präventiv in Haft und somit in die Mühlen dieses unmenschlichen Systems zu kommen. Es fühlt sich an, als würden sie eine Schlinge über meinen Kopf ziehen, die zwar drüber passt, aber nicht für mich bestimmt ist. Diese Angst alles was ich mir in meinem Leben erarbeitet habe könnte ohne Aussicht auf ein wiederkehren, mit einem Schlag zerstört werden, ist fast lähmend. Und das nur, weil ich anders Fühle und Empfinde?!
Es geht nicht mehr um die Tat, sondern um das was davor steht und mir steht das wohl als potentieller Täter bevor…
Nun für Cineasten noch ein kleines feines Zitat, aus einem zum Thema passenden Film: "Friert mich einfach wieder ein!"
Mal sehen, wer es errät.
Sanfte Grüße
@ anonymer:
Demolition Man? ;)
What a brave new world.
@Jens:
Als ob man es jetzt nicht noch häufiger anwenden könnte jetzt wo es so einfach geworden ist.
Interessant ist manchmal auch wer Sicherungsverwahrung bekommt. Einen alten Mann umbringen ach das gibt doch keine Sicherungsverwahrung schon gar nicht wenn man zu fünft auf in eingetreten hat aber als Obdachloser eine alte Frau ermorden dann schon.
@anonymer:
Demolition Man.
Aber ich fands klasse. Zumindest den "Untergrund". :D
Ich habe eine ähnliche Horrorvorstellung. Es gibt zur Zeit schon einiger Täter, die sicherungsverwahrt werden, die keine gefährlichen Handlungen gemacht haben. Das sind z.B. Serienbetrüger, Heiratsschwindler, die beispielsweise in Bayern auch auf ewig weggeschlossen werden sollen.
Andererseit habe ich von der auf ganzer Linie enttäuschenden Justizministerin gehört, daß diese gefährlichen Menschen nach Verbüßung ihrer Strafe einer Therapie zugeführt werden sollen. Für mich stellt sich die Frage, warum das nicht während der Haftzeit geschieht. Ist das etwa keine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Staates für die Straftäter, wenn er ihnen eine Therapie vorenthält.
Erst wenn die Gefahr besteht, daß er freikommen könnte, dann ordnet man eine Therapie mit Begutachtung an. Sorry, aber das ist meiner Ansicht absolut gegen jede Menschenwürde.
@Jens / Nr. 4:
Sie sollten Minister werden. Die Vernebelungsrhetorik haben Sie ja schon perfekt drauf.
@topic:
Schon jetzt ist es doch so, daß die Strafschere und die immer rigidere Revisionsrechtsprechung für verfahrensleitende Besprechungen (vulgo: Deals) und damit Geständnisse sorgen, die unter anderen Umständen so nie zustande gekommen wären. Die Sicherungsverwahrung öffnet die Schere weiter zu Gunsten des Gerichts, insbesondere, wenn die Hürden gesenkt werden sollten. Seit meiner Zeit als Vertreter der StA weiß ich jedenfalls eines: Ich möchte niemals in die Mühlen dieses Systems kommen.
Also mal an den Sachbearbeiter hier, der mit tiefster Polemik hier immer nach den Alternativen fragt: Die Alternative wäre es nicht zu tun, das Gesetz nicht dahingehend zu verändern dass man Ersttätern eine Lebenslange Strafe in Aussicht stellt. Und das ganze nur um ein Gesetz wiederzubeleben, das vom EGMR gekippt wurde. Denn es gibt nichts was alternativlos wäre, zumindest nicht in der Politik.
Die Fragen, die ich mir stelle sind die folgenden: Wenn sie von schwersten Straftaten sprechen, gehört da Heiratsschwindel und Betrug, so wie Diebstahl dazu?
Wenn ein Mensch entscheidet, dass jemand in Gewahrsam bleibt, und zwar nicht auf Grundlage von etwas Greifbarem, sondern auf Grundlage davon was er glaubt was der Straftäter denkt, ist das Rechtsstaatlich? Und bei einer Ersttat ist es wirklich nur das was der Straftäter denkt, es lag ja nicht einmal eine Wiederholung vor.
Jedenfalls wünsche ich mir, dass Sicherheitsverwahrung nur bei Gewaltverbrechen angesetzt werden darf. Das große Problem an ihr ist aber leider, dass Menschen entscheiden, die Fehler machen. Und nirgends ist die Fehlerquote so hoch wie bei der Psychiatrie. Man kann einfach nicht vorhersehen wie sich ein Mensch verhält!
Das mit AstroTV klingt dann schon aber irgendwie nach ner Variante von Godwins Gesetz.
@Daarin: Es war kein bisschen polemisch was ich bisher geschrieben habe.
Ja, es entscheiden Menschen, ebenso wenn Sie Ihren Arzt konsultieren, zum Steuerberater gehen oder die Führerscheinprüfung ablegen. Hier können Fehler gemacht werden. Und nun? Den Kopf in den Sand stecken?
Genau das schlagen Sie vor. Selbstverständlich geht es mir nur um schwerste Gewaltverbrechen, was haben Sie den gedacht. Tut mir leid, dass ich Ihrem Feindbild nicht entspreche. Es sollen ja auch nicht Sie oder Ich entscheiden, sonder dafür ausgebildet Personen noch allgemein anerkannten und nachprüfbaren wissenschaftlichen Standards. "Wissenschaft" ist da Prinzip auf dessen Vertrauen Sie und Ich jeden Tag in das Flugzeug oder PKW steigen oder die Mikrowelle anschmeißen. DAS unterscheidet uns vom Frühmittelalter.
Die Frage nach "Alternativen"
Die Frage nach den Alternativen, die sie die ganze Zeit stellen, das ist eben die Polemik. Denn natürlich ist eine Nichteinsperrung auf Lebenszeit eines zum Ersten mal verurteilten Verbrechers eine Alternative zur anderen Variante. Die passt nur nicht in Ihr Bild, (Wenn Sie auf die Förmlichkeit bestehen, früher war manches eben doch besser) nach dem wohl jeder der potentiell gefährlich sein könnte sofort weggesperrt gehört. Rechtsstaatlichkeit hin oder her. Menschenrechte hin oder her.
Sie versuchen hier etwas als alternativlos hinzustellen und außer dem letzten Abgang ist nichts im Leben alternativlos.
Und ihr Vergleich am Ende, ich bitte Sie: Sie wollen jetzt nicht wirklich Psychologie mit Physik vergleichen, oder? Wissen Sie, ich habe eine Freundin die ein ziemlich schwerer Psychologischer Fall ist, und wenn ich sehe wie es ihr nach manchem Besuch beim Psychologen schlechter geht, und das nicht etwa in der Anfangsphase, wo sowas mal sein kann, da sehe ich immer öfter, dass Psychologie alles ist, aber garantiert keine exakte Wissenschaft. Und nachprüfbar ist Psychologie schon mal gar nicht.
Und wenn wir es schon von Wissenschaften haben, wollen wir die Rechtswissenschaft vielleicht nicht ganz außen vor lassen. Und diesen Bereich hat Herr Vetter wohl studiert, darum vertrauen Sie ihm in seinem Urteil aber anscheinend trotzdem nicht.
Die "neue" Sicherungsverwahrung hat tiefgreifende Folgen im Sinne eines Repressionsstaats. Denn vor dem europäischen Gerichtshof kann sie nur bestehen, wenn die Definition von " psychisch krank" und " Gefahr" erheblich ausgeweitet wird in die Richtung, die die Psychiatrie vor den 60ern eingeschlagen hatte. Heute wird wegen Fremdgefährdung nach den Ländergesetzen und ungeschriebenen Üblichkeiten nur der in die Psychiatrie eingewiesen, der ganz deutlich verbal die Verletzung anderer Menschen androht. Eine Verschärfung dieser Gepflogenheit zuerst für die Sicherungsverwahrten wird später auch Folgen für die übrige Gesellschaft haben. Ich könnte mir vorstellen, daß die Androhung der Psychiatrisierung den einen oder anderen politisch unliebsamen Menschen von weiteren Aktivitäten abhalten wird. Und diese Aktivitäten können dann durchaus der Betrieb einer kritischen Webseite sein.
@Sachbearbeiter:
[...]Selbstverständlich geht es mir nur um schwerste Gewaltverbrechen, was haben Sie den gedacht.[...]
LOL anscheinend sieht das die Realität anders:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:umgang-mit-schwerverbrechern-auch-heiratsschwindler-in-sicherungsverwahrung/50155895.html
und damit unterstützt Du mit Deinen Forderungen diesen Scheiß….kommt mir ein wenig so vor wie die damalige Diskussion um die Folterdebatte (…wir wissen genau, dass dieser Terrorist die Atombombe in der Stadt versteckt hat, nur er will es uns nicht sagen wo, sollen wir da nicht etwas…..) oder diverse Befürworter der Todesstrafe, die immer so schön eindeutige Beispiele mit Kinderschändern und Co. bringen….nur in der Realität schaut es etwas anders aus.
bombjack
Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe.
"Wahl" zwischen Drecksarbeit oder Existenzvernichtung/Obdachlosigkeit (ALG II) ist keine Strafe.
Nichts ist eine Strafe. Daher ist alles erlaubt.
Es gibt in Deutschland keine Strafen. :)
Demnächst muss jeder einen Kurs in Neusprech belegen.
Grundlegend das Strafmaß auf lebenslang bei schwerwiegenden Delikten mit Todesfolge erhöhen . Dann spart man sich elend lange Diskusion und diverse Gutachten. Serientäter und Mörder dürfen keinen Zugang zur Gesellschaft haben, sie gehören weggeschlossen.
Alternativen?
A:
In der DDR wurden Menschen zu "lebenslänglich" verurteilt, das war dann auch so, wie es hieß. LEBENSLANG. Also für immer.
Aber ehrlich und von Anfang an für alle klar. Kein Hafturlaub, kein Ausgang. Kein Fernsehen.
In der BRD werden Mörder auf Bewährung freigelassen, weil man ihnen ja nicht die Perspektive vesauen möchte (das tote Opfer hat ja keine mehr) und Schwarzfahrer und Ladendiebe kommen in den Knast. "Lebenslänglich" heißt so 10-15 Jahre, wenn überhaupt. Und zu Weihnachten bei Mutti unterm Baum sitzen dürfen.
B:
Einrichtung einer Spezialeinheit wie http://www.youtube.com/watch?v=Qj5KngqXl9c
Bis dahin könnte man ja Querulanten, Beschwerdeführer, Kiffer, Chemiestudenten und Radfahrer vorsichtshalber bundesweit in Lagern konzentrieren.
Apropos:
Längsschnittstudien haben ergeben, dass die Rückfallhäufigkeit für als "sehr gefährlich" geltende Täter nicht höher ist als für Täter, die dieses Kriterium nicht erfüllen.
Wenn Herr Vetter von Wahrsagerei spricht ist das schon richtig. Die paar Fälle wo es erfüllt wird beachtet man, und alles andere blendet man aus.
@48 : Mal abgesehen davon, daß in der Sicherungsverwahrung nicht wenige Diebe, Betrüger, Heiratsschwindler einsitzen: Willst Du auch die Todesstrafe- der ich bei wenigen Extremstraftaten mit Todesfolge durchaus positiv gegenüberstehe- auch für Hangtäter aus dem Bereich Mißbrauch von Kindern?
Probleme bereiten der Justiz doch wohl diese Täter, die mit lebenslang versehenen Mörder können doch bei Bedarf jetzt schon bis zu ihrem Tod drinbleiben.
Die sinnvollste Lösung wäre wohl die Möglichkeit, die Beschränkung der Haftzeit auf 15 Jahre aufzuheben und eben bei Kindesmißbrauchern auch 100 Jahre verhängen zu können. Nur entspricht das eben nicht der deutschen Rechtskultur.
So aber bleibt mit dieser " Neuerung", daß sie einmal nur eine Umettikettierung darstellt, man ersetzt Haft durch Heimunterbringung. Dann weitert man den Begriff psychische Krankheit und damit einhergehende Gefahr in einer Weise aus, die an die erste Hälfte des Jahrhundert mit seinen schrecklichen Mißhandlungen an psychisch Kranken erinnert. Und hier meine ich nicht nur die Massenmorde an deutschen kranken im dritten Reich, sondern z.B. auch die Serienlobotomie in den USA, deren Opfer jeder arme Obdachlose werden konnte, der zwecks Säuberung des Straßenbild in die Psychiatrie eingeliefert wurde.
Das Grundproblem, das Herr Vetter anspricht, nämlich die Psychiatrie auf dem Niveau von Astro TV, wird durch die neue Regelung nicht nur nicht angegangen, sondern noch gestärkt. Und das nutzen clevere "Patienten" zu ihrem Vorteil http://www.mobipocket.com/en/eBooks/eBookDetails.asp?BookID=24234
Ich hab mich eben mit BMJ-StS Dr. Stadler kurz geschlossen: Ja, es soll auch bei Ersttaten gelten.
#dislike
Da es immer wieder uneinichkeiten zwischen fairen und unfairen Gesetzen zu geben scheint bin ich der Meinung wir schaffen alle ab und jeder macht was er für richtig hält allein seinem Gewissen unterworfen.
wäre eine lustige Welt in der man damit rechnen muss das wen man sich aufführt wie ein Arschloch auch wie eines behandelt zu werden.
Darum nieder mit den Gesetzen und Waffen für jederman zur unkontrolierten deziemierung der Überbevölkerung
Das mit den Vermögensdelikten ist ein schöner Passus. Betrifft halt nur leider keine Leute die vermögend sind. Die können sich ja einen 2., 3. und sogar 4. Gutachter kaufen ähh leisten.
Warum wurde eigentlich die Fußfessel verworfen? Das einzige Argument das ich gelesen habe war, das man für jeden so Freigelassenen einen Polizeibeamten 24/7 benötigt — um zu überprüfen das er nicht in bestimmte Bereiche (bsp: Pädo in der Nähe einer Schule) rumläuft. Das man das ja auch automatisieren könnte wurde natürlich nirgendwo erwähnt.
Hat da jemand mehr Infos für mich?
@Sachbearbeiter: "Ja, es entscheiden Menschen, ebenso wenn Sie Ihren Arzt konsultieren, zum Steuerberater gehen oder die Führerscheinprüfung ablegen. Hier können Fehler gemacht werden."
Ich mag mich ja täuschen, aber zumindest in den Fällen 'Steuerberater' und 'Führerscheinprüfung' dürften eventuelle Fehler nicht ganz so schwerwiegende Konsequenzen haben wie bei lebenslangem Wegschließen iner Person.
"allgemein anerkannten und nachprüfbaren wissenschaftlichen Standards."
Das meinen Sie aber nicht wirklich ernst, oder?
Vorbeugende Sicherheitsverwahrung wegen Terrorabwehr? Ditte hamma doch schon in Bayern!
Letztes Oktoberfest wurde doch, neben dem umfassenden Sicherheitsring, auch einer mal so präemptiv für paarr Tage weggespert, weil der könnte evtl. gefährlich werden. Yey!
….
Ja, warum sollen Gewaltverbrecher nicht die Chance bekommen, wenigstens noch ein zweites Opfer zu finden, bevor sie für immer weggeschlossen werden? Wir leben wahrlich in einem Unrechtsstaat.
@stimmviech: Politisch unliebsame Menschen in die Psychatrie stecken? Das kommt mir irgendwoher bekannt vor…
("Wer unser politisches System nicht total super findet, der muß ja verrückt sein…")
Ich sehe schonmal grundsätzlich keine Begründung für Sicherheitsverwahrung. Entweder eine Person ist schuldfähig, dann muß man davon ausgehen, daß sie nach Ende der Strafe "ihre Lektion gelernt" hat, oder eben nicht, dann gehört sie nicht bestraft, sondern behandelt.
Das dauerhafte Wegsperren muß sich auf eine kleine Gruppe von Gewaltstraftätern beziehen, sonst bekommen wir amerikanische Verhältnisse, das liefe auf ca. 700000 Gefangene raus.
Ich weiß echt nicht, wie man auf Psychiatrie und Psychologie als "Wahrheitssrpecher" setzen kann.
Habt ihr euch mal deren Geschichte angeschaut? Wißt ihr, wer zur Denkbarkeit von Eugenik usw. beigetragen hat? Hallo? Lässt man Straftäter vielleicht auf Kranke aufpassen???
Und dann macht mal den Versuch und fragt mal die Psychiatrie und die Psycholgie nach ihren Vergangenheiten und konfroniert sie mit selben. Haha, ihr werdet merken, wie man ein Häretiker wird. Mit Geschichtskritik können die absolut nicht umgehen (man lese Michel Foucault, Franco Basaglia, Erving Goffman, Francoise Chatelet, Gilles Deleuze…) und die sollen nun ausgerechnet von irgendwem etwas über Zukunft sagen können, wo die nicht mal ihre eigene Vergangenheit ertragen können (die sind nicht erst im 2. WK grausam geworden, sondern schon ab ca. 1850/60)? Da kann man auch Knochen werfen bezüglich der "Psyche" (was auch immer es sein soll) eines Menschen… wenn dann eintritt, was man prognostiziert (= "Vor-erkennt") hat, dann freuen sich wenigstes alle über die Magie der Sache :)
Wenn bei der Klappswissenschaft hingegen die Prognose (="Vorerkanntes") nicht stimmt, dann werden alle zynisch und denken sich, "naja, die sagen ja selbst sie wüssten nicht alles.". Dass sie für Menschenschicksale verantwortlich sind interessiert dann gar nicht mehr, ist ja ne Wissenschaft, da darf man entschuldigen. Da ist schließlich alles so edel und rechtsschaffen, nicht korruptiv, nicht subetkiv-interessengeleitet, nicht geschichts-ignorant….
alles Quatsch. Wir brauchen die Sicherungsverwahrung, und wer GEFÄHRDER ist, bestimmt zwar noch das gesunde Volksempfinden, demnächst aber ich.
Gut, daß der.nazi.in.mir nichts zu melden hat. Schlecht, daß die Auffassung des U.V. zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend nicht repräsentativ zu sein erscheint. Umso wichtiger, daß jemand mit Verstand sich auch mal öffentlich artikuliert. Respekt, Herr Vetter. Ich wünsche allen, die die Sicherungsverwahrung für so selbstverständlich halten und an deren Umsetzung mitwirken, von Herzen, daß sie selbst irgendwann als gefährlich – wofür auch immer die Gefahr bestehen soll – bezeichnet und in Schutzhaft genommen werden. Die Bezeichnung als Sicherungsverwahrung ist mir dabei egal.
Lesenswert, von Kriminologen:
Greifswalder Appell zur Reform der Sicherungsverwahrung
http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/publikationen/internet/greifswalder-appell.html
Ich setze bestimmt nicht auf die Psychiatrie als seriöse Prognosewissenschaft, der Neuentwurf der Sicherungsverwahrung tut es aber mit desaströsen Auswirkungen auf die Freiheit. Wir werden eine Neuauflage der in den kommunistischen Diktaturen üblichen Psychiatrisierungen von eigenständigen Denkern bekommen.
Wo der.nazi.in.mir es gerade qua Nickname anspricht, ein bisschen Hintergrundwissen zur Sicherungsverwahrung:
Wer hat´s erfunden? Richtig, die Nazis. Für die war die untere Altersgrenze der Anwendbarkeit aber bei (zur Tatzeit) 16-jährigen, heute geht die SV im Jugendstrafrecht noch darüber hinaus und ist auch auf zur Tatzeit 14-jährige anwendbar.
Die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zugunsten der im Urteil vorbehaltenen ist im Übrigen Augenwischerei. Der EGMR hat bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung (auch) den mangelnden Kausalzusammenhang zwischen Strafurteil und Freiheitsentziehung moniert, da für die nachträgl. SV das Verhalten im Strafvollzug maßgeblich ist. Dies gilt aber genauso für die vorbehaltene SV, auch hier bestimmt das Vollzugsverhalten über die Durchführung der SV.
Warum sich die Justizministerin mit der elektronischen Fußfessel, die zwar ihre eigenen Rechtsstaatlichkeitsprobleme hat, aber wenigstens milderes Mittel im Vergleich zum Freiheitsentzug ist, nicht durchgesetzt hat, ist mir allerdings schleierhaft.
@Jens: Niemand beabsichtigt, das zu ändern.
Natürlich. Bekanntlich ist die Welt gut; Richter, Staatsanwälte, Politiker und Priester sowieso. Wir leben schließlich in der schönsten aller Welten (Candide ou l'optimisme, Voltaire, 1758).
@Laudator meint:
noch! und wie es aussieht , wenn die Entwicklung der letzten Jahre beachtet, nicht mehr lange!
dabbelyu
Gedanken zum Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung
Früher, im Mittelalter und noch viele Jahrhunderte danach wurde oft genug zur Volksbelustigung bestraft. Wobei ich mir schwerlich vorstellen kann, auch noch mit Kindern zu einer öffentlichen Hinrichtung zu gehen. Doch es ging wohl wirklich unter anderem darum, nach dem Motto Brot und Spiele die Bevölkerung ruhig zu halten. Eine der berühmtesten Orgeln Hollands wurde mit einem Strafgefangenen finanziert, den man einer anderen Stadt zur Vollstreckung des Urteils verkauft hatte.
Noch vor knapp 200 Jahren wurden in England selbst Kinder am Galgen hingerichtet, wenn sie sich lediglich aus Hunger einen so genannten Mundraub zu Schulden kommen ließen. Also der Diebstahl eines Apfels von einem Baum konnte damals ein sozial benachteiligtes Kind bereits an den Galgen bringen. Oder in die lebenslängliche Sklaverei, diese Kinder wurden an Großgrundbesitzer in den amerikanischen Kolonien verkauft, sonfern sich jemand für ein solches Kind interessierte.
Da es in Deutschland bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 kein einheitliches Strafrecht gab, kann ich mich dazu auch nicht äußern.
Unsere Strafrechtstradition stammt zunächst aus dem römischen Recht, gewiss kein demokratisches Recht, und als geschriebenes für alle gültiges Recht aus dem Kaiserreich. Etliche Strafrechtsparagraphen, ebenso wie etliche Paragraphen des BGB, des VVG und vieler anderer Gesetze stammen aus dem Dritten Reich.
Es wurde niemals versucht, ein bürgerliches Recht und Strafrecht zu entwickeln, das sich aus demokratischen Verständnis herleiten würde. Im Bereich des Strafrechts wie auch weitgehend des Zivilrechts scheint die Kaiserzeit noch fast 100 Jahre danach fort zu dauern.
Das Strafrecht ist grundsätzlich vom Rachegedanken geprägt, auch wenn es selten zugegeben wurde. Und von dem Gedanken, dass schlechte auszumerzen, heraus zuschneiden wie ein übles Geschwür. Wobei es eine verschwindend kleine Minderheit ist, die definiert, was sie für schlecht hält. Das braucht man sich nur im Bereich des Urheberrechts anzusehen. Oder in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Urteilen des Volksgerichtshofes bis in die späten Achtzigerjahre hinein. Die Definitionen dieser verschwindend kleine Minderheit werden anschließend als gesundes Volksempfinden verkauft, auch wenn man diesbezüglich mit der Tradition des Dritten Reiches gebrochen hat und es nicht mehr so nennt. Dafür werden die Urteile nach wie vor, als ob sie demokratisch legitimiert wären, im Namen des Volkes verkündet.
Was möchte man eigentlich mit dem Strafrecht bezwecken?
Eine Frage, die ich mir immer und immer mal wieder stelle. Rache? Resozialisierung? Sühne? Abschreckung? Oder doch das ausmerzen des üblen Geschwürs. Doch in Letzterem Fall dürfte eigentlich niemand, der erst einmal eine Gefängniszelle betreten hat, sie jemals wieder verlassen.
Resozialisierung?
Gerade in diesem Punkt wundert mich das ganze Gerede um die Sicherungsverwahrung, wenn jemand beispielsweise bereits 10 Jahre im Gefängnis verbracht hat, wieso hat man diese 10 Jahre nicht genutzt, um aus dem Strafgefangenen einen Menschen zu formen, der ohne erneut einzelnen oder der gesamten Gesellschaft zu schaden in die Freiheit entlassen werden kann? Wieso muss erst anschließend nach den neuen Plänen eine Art Zwangstherapie stattfinden?
Wurden 10 Jahre ungenutzt verstreichen lassen, dann heißt das nichts anderes, als dass der gesamte Gedanke einer Resozialisierung durch einen Freiheitsentzug restlos gescheitert ist.
Es wäre auch erstaunlich, wenn ausgerechnet die Ausnahmesituation Gefängnis mit Zwang von morgens bis abends außer in der Freizeit zu einem sozial verantwortlichen Menschen erziehen könnte. Zumal die einzigen, die innerhalb der Gefängnismauern nicht straffällig geworden sind, meistens nicht gerade über eine besondere Intelligenz verfügen, wohl auch nicht unbedingt über einen besonderen Arbeitseifer und stattdessen häufig Alkoholiker sind. Ich rede vom Justizpersonal.
Sühne?
Da haben die Theoretiker, die das als neuen Strafrechtsgrund postulieren, wohl Jesus nicht gelesen, stattdessen das Alte Testament und Paulus. Ich kann bei Jesus nichts entdecken, was die Sühne rechtfertigen würde. Doch auch das ist nicht weiter verwunderlich, dass Christentum wurde erst Staatsreligion, als das Römische Reich, auf dessen Recht sich das deutsche Recht gründet, bereits am zusammenbrechen war. Zuvor wurden genau mit demselben Recht die Christen verfolgt. Anschließend die Juden.
Doch es passt natürlich gut zur Rechtfertigung der Judenverfolgung durch das Christentum seit der jüdischen Diaspora. Die Juden sühnen noch heute als Gesamtheit für die Kreuzigung Christi.
Sühne kann für mich nicht darin bestehen, jemanden seine Existenz zu zerstören, ihn lebenslänglich zu zeichnen und ihm seine Freiheit zu nehmen. Ihm auch seine natürliche Sexualität zu nehmen und gleich geschlechtlich einzusperren. Dort werden kranke Menschen gezüchtet, ganz gewiss niemand, der aktiv sühnen würde, in sich gehen würde, um das eigene Fehlverhalten bewusst zu machen und somit in Zukunft vermeiden zu können.
Fehler machen wir schließlich alle, die meisten bleiben glücklicherweise ohne strafrechtliche Konsequenzen. Und nur aus Fehlern können wir tatsächlich lernen.
Abschreckung?
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion, Sexualstraftäter lebenslänglich einzusperren, könnte ich mir einen sehr negativen Effekt dieser Abschreckung vorstellen, nämlich anschließend das Opfer umzubringen um den lästigen Zeugen aus der Welt zu schaffen, somit eine geringere Wahrscheinlichkeit der Entdeckung zu haben und auch nicht mehr zu riskieren, als man mit der sexuellen Gewalttat ohnehin schon riskiert hatte.
Ansonsten wurde durch Abschreckung höchstens ein Ladendiebstahl verhindert, doch gewiss noch niemals ein Verbrechen. Das hungrige Kind im England des 19. Jahrhunderts musste sich schließlich auch entscheiden, ob es gleich verhungern möchte oder zumindest hoffen kann, dass der Mundraub (ein schreckliches Wort) nicht entdeckt wird.
Schutz der Gesellschaft?
Der wäre nur effektiv möglich, wenn jemand, der nachgewiesenermaßen nicht therapierbar ist und zu Gewalttaten neigt, tatsächlich lebenslänglich eingesperrt würde. Doch angesichts der Behauptung vom Genetikern, die kriminellen Gene ausfindig machen zu können, würde es früher oder später auf eine Gesellschaft hinauslaufen, in der bereits ein genetisches Gutachten ausreichen würde, um jemanden ab seiner Geburt lebenslänglich als Arbeitssklaven und vielleicht sogar Organlieferant hinter Gitter zu sperren.
Ein vorübergehender Aufenthalt im Gefängnis schützt ganz gewiss nicht die Gesellschaft. Zumal der Resozialisierungsgedanke inzwischen wohl weit gehend fallen gelassen wurde, weil restlos gescheitert. Zumal eine menschenunwürdige Unterbringung der Gefangenen, die er einem Hund bereits Probleme mit dem Tierschutzgesetz machen würde, ganz gewiss keine ehemaligen Strafgefangenen entlässt, die der Gesellschaft für ihre Fürsorge und Anteilnahme für ihre Besserung auch noch dankbar sind. Vom mittelalterlichen Verlies haben wir uns nach wie vor nicht besonders weit weiter entwickelt. Auch ansonsten erinnert die Diskussion, in die sogar ehemalige Bundesrichter verstrickt sind, an die dunkelsten Zeiten des Mittelalters und nicht an einen modernen Rechtsstaat.
Übrigens, das wurde mir erst durch einen kürzlich geliehenen Film bewusst, welch ungeheuren Anteil am finsteren Mittelalter fanatische Christen hatten, die Christus jedoch nur als Vorwand für ihre eigenen Machtansprüche benutzen. Soweit sie sich in ihrer Lehre überhaupt auf etwas "christliches" stützten, war es Paulus, ein großer Frauen-Hasser. Wobei ich mit Größe nur seinen Hass meine und nicht etwa seine geistigen Fähigkeiten. Doch kein Wunder, dass sich machtgeile "Christen" auf Paulus stützen und nicht auf Jesus. Für Hass war bei Jesus kein Platz.
Eine Gesellschaft fault vorm Kopf her.
Wozu dann also Freiheitsstrafen?
@Laudator meint:
ganz bewusst nicht(im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen)! die selben Totalitären Mitläufer die den Rechtsstaat umbauen, sind zuerst in den Medien eingeschleust worden, mit dem Wissen der Macht der Propaganda, Zensur und Manipulation!
Der Rechtsstaat Bundesrepublik ist seit gut 15 Jahren auf dem schleichenden Weg/Prozeß zum Tatalitären-Gebilde!
dabbelyu
Ein sehr guter Beitrag von Herrn Vetter! Vielen Dank dafür.
Ein ganz praktisches Problem.
Wer soll bitte zukünftig die erforderlichen Gutachten fertigen.
Schon jetzt ist kaum möglich die erfoderlichen forensischen Psychiater oder Psychlogen zu finden. Nachwuchs gibt es im gutachterlichen bEreich kaum.
Mit der Ausweitung der vorbehaltenen SV (§ 66a StGB) wird wohl zukünftig in jedem Fall von sexuellen Mißbrauch, Vergewaltigung, massiver KV, schweren Raubes, gemeingefährlicher Delikte und natürlich bei jedem versuchten und vollendeten Tötungsdelikt ein Gutachten (auch) zur Gefährlichkeitsprognose erforderlich werden.
Vernünftige Anwälte werden ihren Mandanten raten, nicht mit dem Gutachter zu reden. Jeder "Deal" scheidet bei der Frage § 66 StGB aus.
Die Strafkammern werden erhebliche Probleme bekommen die dann noch komplexeren Verfahren zu bewältigen.
Für die neue "Sicherungsunterbringung" sollen bei der Anordnung zwei Gutachter und bei der Verlängerung alle 18 Monate ein Psychosachverständiger benötigt werden.
In meiner Region wird es nicht möglich sein, von Seiten der erforderlichen Gutachter die notwendige Anwesenheit an allen HV-Terminen zu gewährleisten.
Praktische Auswirkungen einer – auch – aus populistischen Motiven durchgefühhrten (nicht erstmaligen ) Reform der SV scheinen aber niemand der politisch Verandwortlichen zu interessieren.
sv
Forensischer Psychiater
Im Zweifel für den Angeklagten.
Dieser Grundsatz der Rechtsprechung, ohnehin nur noch selten angewendet, reichen doch bereits Indizien oder ein Anscheinsbeweis für eine Verurteilung völlig aus, würde von einem Gutachter ganz gewiss nicht angewendet, der darüber entscheiden soll, ob jemand nach Verbüßung der Strafe auf freien Fuß gesetzt werden soll oder nicht.
Denn bei den bisher bekannt gewordene Fällen, in denen ein Täter nach der Entlassung rückfällig wurde und zuvor ein psychologisches Gutachten erstellt worden war, stand immer der Gutachter in der Schusslinie. Logische Folge, ein Gutachter wird kein Risiko eingehen, im Zweifelsfall immer gegen den Angeklagten.
Nichtsdestotrotz wurden schon einmal Kriminelle (Schwerstverbrecher) "sicherheitsverwahrt" – hieß damals nur anders, wurde dann weitergefasst und endete ziemlich übel.
Ich hab auch die ganz natürliche Angst vor Schaden an Leib und Leben in meiner Familie und Umgebung. Aber vor dieser Art justiziablem Freiheitsentzug zum "Schutze" der Umwelt hab ich fast noch mehr Schiß.
@M. Boettcher: "Optimisten glauben, daß wir in der Besten aller Welten leben – Pessimisten fürchten dies." Zitat irgendwo geklaut
Nur noch mal zur Erinnerung.
SÄMTLICHE Personen deren SV-Dauer nachträglich verlängert wurde, wurden im Erkennungsverfahren psychiatrisch/psychologisch untersucht. (Obligat nach § 246a StPO).
Offenbar wurde bei KEINEM der Betroffenen die Voraussetzungen von § 20/21 StGB und damit im Ergebnis § 63 StGB gesehen.
Jetzt diesen Personenkreis als "psychisch krank" bzw. "psychisch gestört" umdefinieren zu wollen ist abenteuerlich.
Offenbar hat man sich der Laiensicht angeschlossen in dem Sinn " Wer so etwas macht, kann nicht normal sein".
Von zentralen Punkten des StGB und der Rechtsprechung des BGH zu §§ 20,21, 63, 66 StGB entfernt sich der Gestzgeber in einer äußerst bedenklichen Weise.
Denkbar ist allenfalls, dass ein kleiner Teil der Betroffenen nach der Tat (in Haft oder SV) psychisch erkrankt und damit zusätzlich "gefährlicher" wird. Dies war eines der wenigen vom BGH anerkannten Nova im Sinne des § 66b StGB.
Sehr treffende Einschätzung Ihrerseits. Hoffen wir, dass betreffende Gremien zu ähnlichen Überlegungen finden.