26.8.2010

Selbst schuld

Stellen Sie sich vor, Sie werden einer Straftat beschuldigt. Bei der Vernehmung auf der Wache, wohin man sie in Handschellen gebracht hat, zeigen Sie sich wenig kooperativ. Sie sagen nichts und behaupten frech, das wäre ihr gutes Recht. Der Polizeibeamte haut ihnen mit dem Telefonbuch auf den Hinterkopf. Sie schreien nicht nur vor Schmerz, sondern haben auch Angst. Deshalb sagen Sie aus und belasten sich selbst.

Später entscheidet ein Gericht, Ihr Geständnis ist verwertbar. Begründung: Natürlich hat sich der Beamte falsch verhalten. Aber statt auszusagen, hätten Sie auch nach seinem Vorgesetzten fragen und sich bei diesem beschweren können. Der Chef hätte dem brutalen Beamten wahrscheinlich sofort die Dienstmarke weggenommen.

Eine unmögliche Argumentation. Es gibt aber Richter, die in so eine Richtung denken. Sie sitzen zum Beispiel am Oberlandesgericht Düsseldorf und hatten über die Klage eines Gefangenen zu entscheiden. Der musste drei Monate mit einem anderen Inhaftierten in einer Gemeinschaftszelle in Duisburg-Hamborn ausharren. Auf 8,3 Quadratmetern; die Toilette war nur durch einen Sichtschutz abgetrennt.

Es gibt schon etliche Urteile zu der Frage, wie viel Platz einem Gefangenen zustehen muss. 4,15 Quadratmeter sind jedenfalls zu wenig.

Das sahen wohl auch die Düsseldorfer Richter. Trotzdem fanden sie einen Dreh, dem Gefangenen die an sich fällige Entschädigung zu versagen. Der Mann, so stellten sie einfach fest, ist eigentlich selbst schuld an seiner menschenunwürdigen Unterbringung.

Das Verhalten des Gefangenen belege nämlich, dass er seine Situation nicht als unerträglich empfunden habe. Er habe zwar bei einem Vollzugsbeamten um Verlegung in eine Einzelzelle gebeten. Nachdem nichts geschah (vermutlich wurde der Mann abgebügelt), hat er sich weder an die Gefängnisleitung gewandt noch eine Beschwerde bei Gericht erhoben.

Hätte er das gemacht, so die Richter am Oberlandesgericht, wäre er in eine Einzelzelle verlegt worden. Es sei nämlich davon auszugehen, dass die Anstaltsleitung auf eine entsprechende Beschwerde reagiert hätte.

Meine Erfahrung mit der Leitung von Gefängnissen ist, dass im Zweifel mit nichts zu rechnen sein sollte, was einem Gefangenen nützt. Aber davon mal abgesehen, wieso wird eine Unterbringung erst menschenunwürdig, wenn sich der Betroffene dagegen wehrt? Ist es nicht Aufgabe der Justizverwaltung, Hafträume grundsätzlich menschenwürdig zu gestalten? Sind Menschenrechtsverletzungen plötzlich keine Menschenrechtsverletzungen mehr, bloß weil das Opfer den Mund nicht aufmacht oder Eingaben schreibt? Ist Erdulden eines menschenunwürdigen Zustandes etwas, das als Billigung ausgelegt werden kann?

Wer von einem Gefangenen wie selbstverständlich energischen Protest und sogar Rechtsmittel verlangt, weiß schlicht nichts von der Realität im Knast und besonders von den Gewaltverhältnissen dort. Oder, schlimmer, er verschließt die Augen davor.

Die Na-siehst-du-selbst-schuld-Spirale lässt sich übrigens beliebig weiter drehen. Als nächstes könnte man von einem Gefangenen ja noch verlangen, dass er sich nicht nur bei der Anstaltsleitung und beim Landgericht beschwert, sondern auch mindestens bei drei Tageszeitungen und zwei Fernsehsendern.

Bin mal gespannt, ob das Argumentationsmuster des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anhänger findet. Dann viel Spaß mit dem Rechtsstaat, falls unser Eingangsfall mal Wirklichkeit werden sollte.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2010, Aktenzeichen I 18 U 21/10)

67 Kommentare zu “Selbst schuld”

  1. Wolf-Dieter meint: (26.8.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Zitat:

    Das Verhalten des Gefangenen belege nämlich, dass er seine Situation nicht als unerträglich empfunden habe.

    Wenn seine Gefängnissituation vorm Richter landet, folgere ich messerscharf, dass der Gefangene sich gerichtsnotorisch beschwert hat.

    Dass seine Nicht-Ausschöpfung aller Rechtsmittel eine höhere Gewichtung erfährt als seine Bitte um eine Einzelzelle, das ist schon … wie sagt man es am besten … extrem kreativ.

    Es gibt Tage, an denen zweifle ich an der richterlichen Unabhhängigkeit.

  2. horst meint: (26.8.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, merken Sie immer noch nicht in welchen Staat wir leben und wer hier Richter wird.

    Vorallem ist zu fragen, welche Ausbildung solches Gedankengut ermöglicht.

  3. Kramer meint: (26.8.2010 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Ist es nicht Aufgabe der Justizverwaltung, Hafträume grundsätzlich menschenwürdig zu gestalten?

    Über die Aufgabe von Beamten lässt sich bekanntlich streiten. Bei manchen habe ich immer den Eindruck das sie effektiver arbeiten möchten. Ich glaube oft ist man da in einer Zwickmühle. Zum einen will man Erfolge vorweisen und zum andern will man die Menschen vor Verbrechen schützen.

  4. ExRA meint: (26.8.2010 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Also wie in einem Vogelnest? Wer am lautesten schreit, kriegt am meisten und wer sich nicht beschwert,der kriegt auch nichts. Tolle "message" dieses Urteil. Juristische Weisheiten von OLG-Wolkenkuckucksheim-Bewohnern. Was bin ich froh, mich mit derartigen Menschen nicht mehr abkarpfen zu müssen.

  5. Abmahner meint: (26.8.2010 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Dann viel Spaß mit dem Rechtsstaat, falls unser Eingangsfall mal Wirklichkeit werden sollte.

    Man gewöhnt sich schon so sehr an Ungerechtigkeiten, das ich erst den letzten Absatz lesen musste, um zu merken, das der Eingangsfall nur fiktiv war.

  6. Anon Nym meint: (26.8.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @Abmahner:

    dito. Sehr traurig.

  7. Lars meint: (26.8.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @Abmahner: Ebenso dito. Aber eher erschütternd.

  8. PA meint: (26.8.2010 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    @horst: Die gleiche Ausbildung wie bei Herrn Vetter, möchte ich doch meinen.

    Die Argumentationsweise ist sicherlich grenzwertig. Der Vergleich mit dem Telefonbuch hinkt aber trotzdem in mehreren Punkten. Aber wäre ja sonst nicht so dramatisch.

  9. JDS meint: (26.8.2010 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @ExRA: "Was bin ich froh, mich mit derartigen Menschen nicht mehr abkarpfen zu müssen. "
    Vielleicht nicht als ExRA, aber als Beschuldigter…
    Wie sagte doch so schön Kachelmanns Verteidiger: "Man ist schneller verhaftet als enthaftet!"

  10. sb_nulleins meint: (26.8.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Frage: welcher "Rechtsstaat" ?
    Da hat jemand die Defintion von "Rechtsstaat" wohl nicht verstanden, und auch nicht die möglichkeit eines Abgleichs zwischen Realität und Defintion.

  11. Micha meint: (26.8.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    // Sarkasmus on//
    Der Richter hat noch vergessen zu bemerken, dass der Gefangene doch auch noch selbst schuld ist. Ein rechtschaffener Bürger würd doch gar nicht erst von der Polizei mitgenommen werden und könnt daher gar kein Telefonbuch auf den Hinterkopf geschlagen kriegen.

    Traurige Welt :/

  12. anonym meint: (26.8.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Sagen wir es genauso zynisch wie die/der Richter: Der Gefangene hat ja noch Glück gehabt, er ist nicht vor dem Volksgerichtshof gelandet. Er sollte also eigentlich dankbar sein.

  13. Aufsichtsrat meint: (26.8.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @horst:
    Zum Glück gibt es noch die Horsts!

    @Topic: Super, Herr Vetter! Erst eine vermeintlich spannende Geschichte beginnen, dann auflösen, dass diese Situation eigentlich gar nichts mit dem Beitrag zu tun hat und dann einen völlig unvergleichbaren Sachverhalt hinterherschieben…

  14. OecJur24 meint: (26.8.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Es gehört zum Richterdasein eben auch das richtige Parteibuch. Hat die "vernünftige Riege" der Richterschaft bereits sinngemäß festgestellt (LG Stuttgart, Urteil vom 12. 06.1996, Az. 21 O 519/95 = AG 1996, 561).

    Und je nach solchem sind gerade straffällig Gewordene nicht zwangsläufig den allgemein anerkannten Menschenrechten zugänglich.

    Letztlich dürften derlei Entscheidungen aber spätestens bei den Hütern des Grundsätzlichen in Karlsruhe scheitern. Wie gut doch dabei, dass dieser Wege gerade auf den Rechtsunkundigen eher abschreckend (da/und teuer) wirkt…

  15. horst meint: (26.8.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @ Pa Nr. 8

    Herr Vetter ist ein kritisch denkender Mensch und damit wird man nicht Richter.

    Herr Vetter hätte, entsprechende Examensnote vorausgesetzt (was bereits grenzwertig wäre), die Zeit eines Richters auf Probe nicht überstanden auf Grund obiger Eigenschaft.

    Ferner bekommt der beste Jurist die beste Note, sondern wer die Rechtsbefehle und deren gerichtliche Auslegung auswendig kann.

    (Er war ein guter "Jurist" und auch sonst von mäßigen Verstand.)

  16. Ref.iur. meint: (26.8.2010 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @ Udo Vetter

    Zu Ihrer Darstellung gibt es zwei Dinge zu bemerken:

    1. Ihr Vergleich mit dem Telefonbuchschlag hat offensichtlich nichts mit dem entschiedenen Fall zu tun. Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass der Gefangene irgendwie eingeschüchtert wurde.

    2. Ein bloßer Blick ins Gesetz (§ 839 Abs. 3 BGB) hätte schon genügt, um zu erkennen, dass das Unterlassen der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz zu einem Anspruchsausschluss führt. Das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden. Ob das so wünschenswert ist, ist eine rechtspolitische, keine rechtliche Frage.

    Im Ergebnis lässt sich festhalten: Reißerische Story, aber nichts dahinter. Die Schuld ist nicht beim Gericht sondern allenfalls beim Kläger bzw. beim Gesetzgeber zu suchen.

  17. n.n.n. meint: (26.8.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Nana, ist da jemand noch in alter Rechtsprechung des BVerfG von vor dem Nassauskießungsurteil verhaftet?

    "Dulde und liquidiere" ist nicht mehr, jetzt muss man sich wehren!

  18. Tilman meint: (26.8.2010 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Den hier so zahlreich versammelten Berufsbetroffenen (inkl. Herrn V.) kann ich nur sagen: vielleicht hätte sich Ihr Mandant VOR der Begehung von Straftaten Gedanken über den Qualitätsstandard einer JVA Gedanken machen sollen!

    Dieses weinerliche Gejammer von Kriminellen stößt mich ab. Ganz ehrlich: warum soll ich jemanden bemitleiden, der anderen Menschen willentlich Schaden zufügt? Hat sich der Straftäter vielleicht über das Wohlergehen seiner Opfer Gedanken gemacht?

    Krank, wie man hier den Abschaum der Gesellschaft verhätschelt.

  19. irgendwer meint: (26.8.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Der europäische Gerichtshof interessiert sich für solche Fälle sicher sehr, auch wenn Urteile ihre Zeit brauchen.

  20. Hans meint: (26.8.2010 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Weniger fiktiv und dafür realistisch

    Der Beschuldigte wird erst nach gemachter Aussage darauf hingewiesen, dass er ein Aussageverweigerungsrecht gehabt hätte. Das muss er natürlich anschließend unterschreiben, wie auch auf dem Formular vorgesehen ist, dass er damit bestätigt, über seine Rechte vor der Vernehmung aufgeklärt worden zu sein.

    Wenn jemand nicht ständig mit der Polizei in Konflikt ist, sondern erstmalig beschuldigt wird, in Handschellen vorgeführt und voller Ängste ist, dann lässt sich jemand leicht ins Bockshorn jagen und ist vielleicht sogar bereit, eine schriftliche Aussage zu unterschreiben, die durch andere Formulierungen des aufnehmenden Beamten mehr oder minder ins Gegenteil der ursprünglichen Aussage verkehrt wurde.

    Ebenfalls realistisch sind gewalttätige Justiz- und Polizeibeamte, die nicht mit einem Telefonbuch auf den Kopf schlagen, denn das ließe sich leicht nachweisen, sondern stattdessen mit den Fäusten in die Nieren schlagen, äußerst schmerzhaft und fast nicht nachweisbar. Ich habe selbst schon dabei zugesehen, es ist wirklich Realität!

    Der Freistaat Bayern zahlt meines Wissens jährlich ein hohes Bußgeld in siebenstellige Höhe an den Europäischen Gerichtshof wegen der menschenunwürdigen Verhältnisse in der JVA Stadelheim. Dort betrifft es nicht nur einige wenige Gefangene (es handelt sich um ein Gefängnis für Untersuchungsgefangene und nicht etwa für verurteilte Straftäter, also eigentlich eine Anstalt, die lediglich dazu dient, ein ordentliches Verfahren zu gewährleisten in dem einer unterstellten Fluchtgefahr oder einer Verdunklungsgefahr vorgebeugt wird und eigentlich die Unschuldsvermutung gelten sollte), sondern im Durchschnitt mindestens 1800.

    Ich habe gehört, dass nach einem Urteil von den Insassen dieser JVA auf Rechtsmittel verzichtet wird, um dieser Hölle entfliehen zu können und stattdessen in eine JVA für Strafgefangene überstellt zu werden. Dort warten übrigens Hunderte von Ausländern auf ihre Ausweisung, oft länger als ein Jahr, die lediglich wegen eines Passvergehens oder ähnlicher Lappalien festgenommen worden waren.

    Wäre der Wikileaks Mitbegründer Asange mit der deutschen Staatsanwaltschaft in Konflikt gekommen, egal ob aufgrund einer falschen Aussage oder einer realen Anschuldigung, er würde selbst mit dem was noch übrig geblieben ist, nämlich dem Vorwurf einer Belästigung mit Sicherheit in U-Haft sitzen. Könnte er kein Deutsch, dann hätte er ganz besonders schlechte Papiere, auch nur das Minimum an Rechtsansprüchen durchzusetzen.

    Hier reicht bereits ein kleiner Ladendiebstahl oder schwarzfahren mit der U-Bahn, um bis zur Gerichtsverhandlung in U-Haft zu sitzen wenn man entweder kein deutscher Staatsbürger ist oder keinen festen Wohnsitz hat oder selbst als deutscher Staatsbürger mit einem festen Wohnsitz beispielsweise eine Freundin im Ausland hat. So geschehen in einem Bekannten von mir, der einige Monate in München Stadelheim auf seine Verhandlung warten musste, weil er als deutscher Staatsbürger mit festen Wohnsitz sowie einem Studienplatz an der Filmhochschule Verwandte im Ausland hatte. Das reichte dem bayerischen Richter bereits, um Fluchtgefahr zu unterstellen.

    Nun noch zur Unabhängigkeit der Richter. Karriere kann ein Richter zumindest in Bayern nur machen, wenn er Zwischenstationen bei der Staatsanwaltschaft einlegt. Also wird es sich ein Richter, der noch Karriere machen möchte, wohl überlegen, ob er sich mit der Staatsanwaltschaft anlegt. Mit der Unabhängigkeit des Richteramtes ist es in Deutschland nicht weit her. Es sei denn, ein Richter beschließt für den Rest seiner Tage ein kleiner Amtsgerichtsrat zu bleiben, dessen Urteile in der Berufungsinstanz regelmäßig aufgehoben werden.

    Es ist übrigens die Justiz, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit überhaupt nicht umsetzt. In Bayern sind es auffälliger Weise gerade die Justizminister, die immer mal wieder ihren Hut nehmen müssen, weil sie so massiv in die Scheiße gelangt haben, dass sie, hätten sie sich dasselbe als Firmenchef erlaubt, mit Sicherheit in den Knast geführt hätte.

    Mir scheint, Richter sind entweder realitätsblind oder karrieresüchtig oder sogar beides und die Justiz ist ein noch viel größerer Sumpf als das, was sie als Verbrechen bekämpfen möchte. Und das wohl keineswegs nur in Deutschland. Gäbe es das Bundesverfassungsgericht nicht, wir hätten längst einen Polizeistaat.

  21. Sachbearbeiter meint: (26.8.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @irgendwer: Es ging hier um 680 € Entschädigung. Bei entsprechend richtiger rechtlicher Beratung, hätte er ja eine Verlegung erreichen können. Evtl. eher ein Fall für die Haftpflicht des Verteidigers?

  22. Ref.iur. meint: (26.8.2010 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @ 21. Sachbearbeiter

    Das habe ich auch gedacht. Ein guter Anwalt hätte gar nicht erst Klage erhoben, sondern versucht die Sache im Vorfeld zu richten… Andere Anwälte klagen einfach mal los und stellen es dann vor Rechtsunkundigen so dar, als habe der Rechtsstaat wieder einmal versagt…

  23. Ein Bayer meint: (26.8.2010 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil kassiert eh spätestens das Bundesverfassungsgericht wieder. Instanzen darunter kann, darf und muss man heutzutage (leider) nicht ernst nehmen.

  24. JDS meint: (26.8.2010 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @Sachbearbeiter: Nein, es ging eben nicht um 680 € Entschädigung. Es ging um eine menschenwürdige Unterbringung, die dem Häftling nicht gewährt wurde.
    Dass es für eine menschenunwürdige Unterbringung eben _nur_ 680 € Entschädigung gibt, ist ein weiterer Skandal.
    So einfach kann man die Sache nicht bearbeiten!

  25. jos meint: (26.8.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    mal ne Frage:
    Das mit dem Telephonbuch, ist das eine Metapher oder ist das wirklich so?

    ???…jos

  26. Ref.iur. meint: (26.8.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @ 24. JDS

    Hier liegt wohl genau der Irrtum. Es ging NUR um eine Geldentschädigung. Hätte der Gefangene versucht, eine gescheite Zelle durchzusetzen, dann hätte er die wohl bekommen. Hätte das faktisch nicht sofort geklappt, dann hätte er weiterhin auch einen Anspruch auf Entschädigung gehabt. Einfach nur Entschädigung einklagen geht aber nicht!

  27. Hans meint: (26.8.2010 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @: Tilman

    Was Sie schreiben ist weit unterhalb des Niveaus der Bildzeitung.

    Was glauben Sie, wie viele Menschen täglich zu Unrecht beschuldigt werden? Es dürften mehrere 100 täglich sein. Unter anderem deshalb gibt es den Beruf des Strafverteidigers.

    Natürlich kommen die wenigsten von ihnen auch gleich in Untersuchungshaft, dazu müssten schon gewichtige Gründe vorliegen, entweder für einen Deutschen mit festem Wohnsitz eine zu erwartende Freiheitsstrafe, die eine Fluchtgefahr wahrscheinlich erscheinen lässt, oder eben kein fester Wohnsitz oder keine deutsche Staatsangehörigkeit oder nahe Angehörige im Ausland.

    Doch man kann selbst als Zeuge in U-Haft landen. So geschehen vor einigen Jahren in Bayern. Ein Zeuge in einem Prozess um einen Verkehrsunfall hatte es auch nur gewagt, die Richterin um eine Terminverschiebung zu bitten, weil der Termin mit einigen geschäftlichen Terminen von ihm kollidierte. Die Richterin ließ ihn daraufhin kurzerhand festnehmen und nach Nürnberg überführen, wo er bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft saß. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung wurde von höheren Instanzen bestätigt. Um ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren zu gewährleisten, kann ein Richter fast alles veranlassen.

    Das nächste sind die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei. Warum werden nach einem Mord zunächst einmal die engsten Angehörigen, die häufig genug noch unter Schock stehen, am meisten drangsaliert? Weil nach der Statistik sich der Mörder meistens in der unmittelbaren Umgebung oder Verwandtschaft befindet. Ich kann mir vorstellen, dass eine Ehefrau oder die Kinder, vollkommen geschockt vom plötzlichen gewaltsamen Ableben des Ehemannes oder Vaters sich zu Aussagen hinreißen lassen, die sie in einer wohl besonnenen Atmosphäre mit Sicherheit niemals gemacht hätten. Und schon stehen sie im Mittelpunkt der Ermittlungen. Ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht, dazu dienen vor allem Indizien, die man ebenso gut auch anders deuten könnte, hat man den Schuldigen und schießt sich auf ihn ein. Es geht nämlich nicht vorrangig darum, Verbrechen aufzuklären, sondern einen Schuldigen zu präsentieren. Der Staatsanwaltschaft gibt es höchstens noch um die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung, bevor Anklage erhoben wird. Schließlich möchte sich ein Staatsanwalt von Gericht nicht blamieren. Nur ein guter Strafverteidiger kann mit einigem Glück die Lücken in der Beweisführung rechtzeitig entdecken, was jedoch nicht unbedingt dazu führt, dass die Anklage fallen gelassen wird. Es führt noch nicht einmal zwingend zu einem Freispruch zweiter Klasse (mangels Beweises), wenn man einfach einen Schuldigen braucht. Schließlich machen Politiker und die Medien auch massiv Druck, einen Schuldigen zu präsentieren.

    Im übrigen hat das Strafrecht seit dem Mittelalter viele Wandlungen durchgemacht, unter anderem, weil es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt, mit jemandem, der straffällig geworden ist, um zu gehen. Entweder man stößt in dauerhaft aus der Gesellschaft, beispielsweise durch die Todesstrafe oder tatsächlich lebenslängliches Gefängnis ohne eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung oder man versucht, denjenigen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Diesbezüglich stehen wir schon wieder an einem Scheideweg, es gibt nicht wenige Kräfte, die selbst bei relativ geringfügigen Vergehen den dauerhaften Ausschluss aus der Gesellschaft fordern (Sicherungsverwahrung). Früher oder später wird dann die Forderung nach der Todesstrafe wieder aufkommen, aus rein wirtschaftlichen Erwägungen, der Arbeitssklave im Gefängnis kommt einfach zu teuer.

    Das liegt unter anderem daran, dass nach wie vor selbst für Kleinigkeiten, für die eine Bewährungsstrafe und die Verpflichtung zur Wiedergutmachung völlig ausreichen würde, stattdessen Freiheitsentzug kommt, im menschenunwürdigen Verhältnissen, die erst recht zu einem Hass auf die Gesellschaft ihre Organe führen und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft selbst bei jemandem, der mit Ausnahme des kleinen Ausrutschers total integriert war, schlichtweg unmöglich machen. Kriminelle werden im Gefängnis erzogen. Umso unwürdiger die Unterbringung, umso größer die Wahrscheinlichkeit, einen Feind der Gesellschaft geschaffen zu haben.

    Doch offensichtlich hat die Justiz überhaupt kein Interesse an der so genannten Resozialisierung, sie hätte anschließend schließlich kaum noch eine Existenzberechtigung. Das ist wie mit der Pharmaindustrie und Medikamenten, die nicht heilen, sondern abhängig machen.

    Es ist ohnehin mehr als fraglich, ob eine Strafe, die zeitlich in keinem künftigen Zusammenhang mehr mit der Tat steht, denn zwischen der Tat und dem Gerichtsverfahren vergehen oft viele Monate wenn nicht sogar Jahre und zu einem Freiheitsentzug, der Zerstörung der Familie und dem Verlust des Jobs führt, auch nur ein einziges Vergehen oder Verbrechen verhindern kann. Entweder man ist sich der Tragweite einer Handlung erst gar nicht bewusst (z.B. fahrlässige Tötung bei einer alkoholisierten Autofahrt), war sich der Strafbarkeit einer Handlung nicht bewusst oder handelt vorsätzlich in der Hoffnung, nicht entdeckt zu werden. Dazu kommen noch viele Affekthandlungen, die sich bei vernünftiger Überlegung, zu der derjenige in diesem Moment gar nicht mehr fähig ist, niemals begangen worden wären. Und zwar auch in diesem Fall nicht wegen einer Strafandrohung nicht begangen worden wären, sondern weil die Wut dann schon wieder verraucht war. Übrigens sind Amokläufer zunächst einmal das genaue Gegenteil von Straftätern, nämlich meistens extrem angepasste Menschen, die ihre Wut und ihren Hass immer stärker angestaut haben, bis sie es irgendwann in einem Affekt nicht mehr kontrollieren können.

    Also Ihr ganzes Gerede über Kriminalität zeugt von Oberflächlichkeit wenn nicht sogar maßloser Dummheit!

  28. JDS meint: (26.8.2010 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    @Ref.iur.: Nach Udo Vetters Erfahrung hätte der Versuch, eine gescheite Zelle durchzusetzen, wohl keinen Erfolg gehabt. Siehe oben.
    Ich habe diese Erfahrung nicht gemacht (nicht machen müssen) und ich hoffe, sie bleibt mir auch erspart.

  29. Ein Bayer meint: (26.8.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @Hans: Da sagt man Ihnen schon, Sie sollen den Troll nicht füttern, und dann kredenzen Sie ihm ein Fünf-Sterne-Mahl…

  30. anonym meint: (26.8.2010 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @ Tilman
    Nirgends in dem Text ist von einem Kriminellen die Rede. Nirgends steht, daß die Person eine Straftat begangen hat. Soviel zu Ihrem Textverständnis.

    Es liegt auch offenbar außerhalb Ihres Vorstellungsvermögens, daß in Deutschland jemand vor ein Gericht kommt und verurteilt wird, ohne daß er das getan hat, was ihm die Anklage vorwarf. Offenbar haben Sie bisher noch nie Gerichtsreportagen, z. B. von Gisela Friedrichsen, gelesen. Ihr Defizit, nicht das der anderen.

  31. Ref.iur. meint: (26.8.2010 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @ 28. JDS

    Mag sein, was sie aber nicht sehen (wollen): Das bloße Bemühen bezüglich der Durchsetzung einer gescheiten Zelle hätte gereicht, wäre aber zugleich auch notwendig gewesen, um einen Entschädigungsanspruch zu haben. Das muss ein Anwalt vor Klageerhebung berücksichtigen!

  32. Olli meint: (26.8.2010 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    @Tilman:

    Selbst wenn er etwas getan hat wissen wir immer noch nicht was er getan hat.

    Und Menschenwürde steht jedem zu jedem.

    Wäre das anders könnten wir wohl auch dich einknasten weil du grade ausgesagt hast wie viel du auf das GG gibst.

    Nebenbei hilft eine vernünftige Behandlung auch bei der Resozialisierung sonst haben wir nämlich bald Einbrecher die wenn sie gestellt werden noch die Bewohner umbringen weil sie nicht mehr zurück in den Knast wollen.

  33. theofriedrich meint: (26.8.2010 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @Tilman: Man weiß ja nicht, wo Sie leben und welche Vorstellungen Sie so haben. In Deutschland jedenfalls werden Straftäter zu Freiheitsentzug und nicht zum Verlust der Menschenwürde verurteilt. Auch wenn Ihnen das nicht passt.

  34. JDS meint: (26.8.2010 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @Ref.iur.: Ich beginne, Ihre Argumentation zu verstehen. Sie sagen, der Häftling habe keinen Anspruch auf Entschädigung, da er sich ja vorher nicht beschwert hat. Sie sagen, der Anwalt hätte dies dem Häftling vor Klageerhebung erklären müssen und ihm raten sollen, nicht zu klagen. "Versuche es erst gar nicht, man wird dich aus rein formalen Gründen abbügeln."
    Wenn ich Ihre Argumentation so richtig verstanden habe (und ich hoffe, ich habe nicht), finden Sie das in Ordnung, dass der Mann aus rein _formalen_ Gründen gescheitert ist.
    Dann fällt mir nur noch Kurt Tucholsky ein: "Deutsche Juristen sind furchtbar."

  35. horst meint: (26.8.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Leseempfehlung für solche Richter:
    Irre ! Wir behandeln die Falschen. Unser Problem sind die Normalen. von Manfred Lütz.

  36. Theo meint: (26.8.2010 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Was mich viel mehr irritiert ist: Wer zum Teufel hat denn gegen das Urteil Berufung eingelegt? Da es ein Gefängnis in NRW ist, muss das doch wohl das Justizministerium von NRW gewesen sein, oder nicht? Das bedeutet, das Justizministerium wollte nicht anerkennen, dass 4qm zum leben zu wenig sind. Das finde ich absolut ungeheuerlich.

  37. Duffy Duck meint: (26.8.2010 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Gulag is halt superbequem für xxxxxxxx.

  38. JDS meint: (26.8.2010 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @Ref.iur.: Noch einmal andersrum: Jemand tritt mir zwei Mal vor das Schienbein. Muss ich denn nach Ihrer Argumentation mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz (ich war ne Woche krank) scheitern, weil ich mich nach dem ersten Tritt nicht beschwert und auf weiteres Unterlassen gedrängt habe?

  39. GxS meint: (26.8.2010 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    @Ref.iur.:

    Das bloße Bemühen bezüglich der Durchsetzung einer gescheiten Zelle hätte gereicht

    Er habe zwar bei einem Vollzugsbeamten um Verlegung in eine Einzelzelle gebeten.

    hat er sich weder an die Gefängnisleitung gewandt noch eine Beschwerde bei Gericht erhoben.

    Was verstehen Sie unter "Bemühen"?
    Setzt das die Beschwerde bei Gericht (auf eigene Kosten?), die Revision und die Vorlage beim Verfassungsgericht voraus?
    Oder reicht eine Antwort des Beamten: Wenn Du nicht die Fresse hältst, setzts was? (oder was sinngemäßes).
    Hier wird m.E. gerichtlich festgestellt, dass es fahrlässig ist,
    mit Vollzugsbeamten überhaupt zu reden, da diese keinerlei Kompetenzen haben und keinerlei Beschwerden weiterleiten. Man wird gezwungen, gleich vor Gericht zu gehen (egal, ob das die Kosten des Verfahren hochtreibt). Aber dafür hat man ja bei den Kosten für die Unterbringung gespart…

  40. Hans meint: (26.8.2010 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Das formaljuristische scheint für deutsche Gerichte oft wichtiger als alles andere.

    Ich weiß nicht mehr genau, wann das war, es waren die späten achtziger oder die Neunzigerjahre, als der BGH in einem Urteil die Urteile des berüchtigten Volksgerichtshofs nachträglich als rechtens bestätigt hat.

    Dass der Vorsitzende Richter des Volksgerichtshofs, Freisler, Staatsanwalt und Richter in einer Person war, was spielt das für eine Rolle? Häufig genug ist es in bundesdeutschen Gerichtssälen nicht viel anders. Dass das ganze Verfahren vor dem Volksgerichtshof eine Farce für die Öffentlichkeit war, was spielt das für eine Rolle? Hauptsache es war formaljuristischen in Ordnung, also Anklageschrift, Staatsanwalt und Verteidiger und ein "unabhängiger" Richter waren im Gerichtssaal vorhanden. Mehr ist offensichtlich nicht nötig, um selbst die Urteile des Volksgerichtshofs durch das höchste deutsche Gericht nachträglich zu heiligen.

    Ich war damals so schockiert, dass ich Juristen in meinem Bekanntenkreis fragte, ob sie nach einem solchen Urteil ihren Beruf noch guten Gewissens ausüben können. Diejenigen, die sich auf Zivilrecht beschränken, hatte mit dem Urteil offensichtlich wenig Probleme und die anderen meinten, die Tendenz dieses Urteil sei bereits seit Jahrzehnten absehbar gewesen. Sie würden als Verteidiger versuchen, die schlimmsten Folgen dieser Tendenz für ihre Mandanten abzuwenden.

    Es ging damals kein Aufschrei durch die Medien, schon wenige Tage danach war das Urteil praktisch vergessen.

    Übrigens ist es für jemanden, der zumindest zunächst einmal ohne Geld in der Untersuchungshaft sitzt, was schon dadurch passieren kann, dass er kurz nach der Festnahme bereits in einer andere Anstalt verlegt wird und es durchaus Wochen dauern kann, bis das Geld an die neue Anstalt überwiesen wurde, ziemlich schwierig, sich schriftlich überhaupt Gehör zu verschaffen. Denn zumindest braucht er einen Kugelschreiber, zusätzlich vielleicht sogar auch noch Briefmarken. Wenn jemand sich ohnehin schon mündlich beschwert hat, dann dürften die Vollzugsbeamten wohl kaum noch freundlich genug sein, denjenigen auch nur mit einem Kugelschreiber auszuhelfen. Oder vielleicht sogar Hilfestellung bei der Formulierung oder der korrekten Adressierung der Beschwerde zu geben. Wenn überhaupt, dann vielleicht noch der Anstalts-Geistliche. Selbst um sich nach einer Festnahme und erfolgter Überstellung an eine JVA auch nur mit einem Verteidiger in Verbindung zu setzen, braucht man bereits einen Kugelschreiber und Briefmarken.

    Ich habe mir das Ganze ausführlich von dem Bekannten, der übrigens später einen Freispruch erster Klasse erhielt, darauf jedoch fast fünf Monate in Untersuchungshaft warten musste, schildern lassen und wollte ihm zunächst einmal keinen Glauben schenken. Wer an einen Rechtsstaat glaubt, kann sich kaum vorstellen, wie es tatsächlich zugeht.

    Ein langjähriger Freund, renommierter Münchner Anwalt und seit etlichen Jahren Ehren-Richter am BGH in der Kammer für Anwaltssachen hatte mir irgendwann einmal gesagt, es hätte einen guten Grund, dass er grundsätzlich keine Strafprozesse übernehmen würde. Die Stellung des Anwalts im Strafprozess wäre fast gleichbedeutend mit der Stellung des Angeklagten. Dasselbe gilt für das vorausgehende Ermittlungsverfahren. Sein einziger Vorteil gegenüber dem Angeklagten, er bekommt schließlich Akteneinsicht, jedoch oft genug noch nicht einmal mit ausreichend Zeit, danach noch selbst weitere Ermittlungen anstellen zu können. Abgesehen vom finanziellen Aufwand für einen Privatdetektiv, den sich wohl nur die wenigsten leisten könnten.

    Man zieht sich in Deutschland gerne auf formal juristische Kriterien zurück, das erspart die Auseinandersetzung mit der Sache. Oder gar die Auseinandersetzung mit einem Anspruch auf Gerechtigkeit.

  41. Richard meint: (26.8.2010 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Leider schreibe ich so spät das mich wohl niemand mehr lesen wird.

    Was Udo Vetter hier beschreibt ist eine ganz grausame Sache!

    Vergewaltigte Frauen und vergewaltigte Männer im besonderen haben unglaublich darunter zu leiden das sie sich nicht genug gewehrt haben. Das fängt schon an wenn man nach hause kommt und sich hasst weil man es nicht geschafft hat zu wehren. Weil man verloren hat. Man schweigt ewig weil man sich für sein Versagen schämt!

    Ich hätte furchtbare Angst wenn ich von solchen Männern verhört würde. Wer wird mir glauben, wird er nicht sowieso davon kommen – er ist ja Polizist!

    Das furchtbare ist das die Täter, wie von Vetter geschildert, so davon kommen und das Opfer gearscht ist. Den eben darum denkt man ja das die Täter so davon kommen! Darum ist man den so gelähmt. Angst ist das unsichtbare Messer – niemand wird die Tatwaffe finden wenn man damit zusticht.

    Es geht hier nicht um Vergewaltigung sondern um Folter und Misshandlung aber die Mechanismen die die Opfer schwächen sind die gleichen:

    "Opfer ist man nur wenn man nicht überlebt, ansonsten ist man selbst schuld."

  42. Richard meint: (26.8.2010 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Verdammt warum schreiben manche hier so eine scheiße?

    Ich meine, es spielt doch keine Rolle ob ich Ladendieb bin oder sich der Kassierer getäuscht hat: Man darf doch keinen Menschen quälen! Soll der Ladendieb doch überführt werden und der Unschuldige nach hause gehen. Aber um das zu erreichen darf man doch nicht foltern. Un wenn schon alleine deswegen damit es nicht den bei dem die Kassierer sich getäuscht hat ist. Das könnte auch ein kleines Mädchen sein.

    Warum muss immer jeder niedlich sein um wie ein Mensch behandelt zu werden, warum kann man nicht jeden anderen auch so behandeln?

  43. ratlos meint: (26.8.2010 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    Naja für mich nichts wirklich neues. Ich wurde gerade vom Familiengericht verurteilt, die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen. Ich hätte schließlich freiwillig eine Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhaltes abgeben können. Daß der Kindesunterhalt in Umfang und Höhe weder von mir noch von der Gegenseite bestritten wurde wurde dabei garnicht berücksichtigt.
    In der Verhandlung wurden auch andere Punkte verhandelt, die Gegenseite hat in der Verhandlung Ihre Klage auf Unterhalt zurückgezogen.

  44. GxS meint: (26.8.2010 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Das ist wie mit der Pharmaindustrie und Medikamenten, die nicht heilen, sondern abhängig machen.

    Das ist aber bösartig :)

    Nein, die Pharmaindustrie betreibt ein Hochrisikogeschäft, bei der Entwicklungskosten von bis zu 1 Mrd EUR innerhalb von 15-20 Jahren verdient werden müssen (die Patente beginnen schon während der Entwicklung…) Dazu müssen Fehlentwicklungen verkraftet werden.
    Das hat natürlich die Auswirkung, dass gegen seltene Krankheiten, oder Krankheiten, die hauptsächlich Entwicklungsländer betreffen, keine Medikamente entwickelt werden. Das ist aber eine Folge der Wirtschaftsordnung und nicht der Pharmaindustrie zuzurechnen.
    (Keine Frage, die Pharmaindustrie verdient trotzdem gut).
    Aber dass die Industrie absichtlich abhängig machende Medikamente auf den Markt bringt, glaube ich nicht…

  45. Sebastian C. meint: (26.8.2010 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Ich weiß nicht mehr genau, wann das war, es waren die späten achtziger oder die Neunzigerjahre, als der BGH in einem Urteil die Urteile des berüchtigten Volksgerichtshofs nachträglich als rechtens bestätigt hat.

    Das ist Unfug. Das Gegenteil ist sogar der Fall.

    Wie man hier nachlesen kann:
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1996/0112/politik/0040/index.html

  46. Richard meint: (26.8.2010 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Ja ja – der mit dem Telefonbuch-der wird auch immer wieder gern genommen…
    Hoffentlich hat der Beamte die Ausgabe "New York" und nicht die von Kleinposemuckel genommen.

  47. Tilman meint: (26.8.2010 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Totschlagargument "Troll-Keule". Meinetwegen.

    Fakt ist: ich wünsche niemandem meine Erfahrung. Opfer eines Raubüberfalls: vom Fahrrad getreten, verprügelt und abgezogen.

    Ein Anwalt, der MIR als Opfer die Würde nimmt, indem er dem Opfer eine Mitschuld gibt "warum sind Sie denn um DIE Uhrzeit in DER Gegend mit dem Fahrrad unterwegs gewesen?" Ein jugendlicher Straftäter, dem sein Feixen erst verging, als ihn der Richter in den Knast steckt.

    Und ich soll ihn jetzt bemitleiden, weil ihm im Knast niemand die Sofakissen aufschüttelt? Ihr seit hier alle so realitätsfern! Und Verbrecherfreundlich.

  48. Sabine Engelhardt meint: (26.8.2010 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Ist Erdulden eines menschenunwürdigen Zustandes etwas, das als Billigung ausgelegt werden kann?

    Klar. Frag mal einen der Millionen Hartzer oder Grundsicherungsempfänger. Die kennen das mindestens genauso gut wie Straftäter. Ist für verantwortliche Politiker und Wirtschaftsbonzen ja auch fast dasselbe.

    Entweder man gibt seine Grundrechte ab (Originalzitat eines Angestellten des "Sozialamtes" Düsseldorf, Nov. 2000: "Grundrechte … gelten für Sie nicht, Sie sind bedürftig"), oder man darf eben verrecken. Dann halten viele lieber ihr Maul und erdulden den menschenunwürdigen Zustand Hartz IV halt.

    Und wer sich wehrt, darf verrecken oder zumindest mit einer Menge Schikanen rechnen.

    So viel zu den "unveräußerlichen" Grundrechten …

    Gruß, Frosch

  49. GxS meint: (26.8.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    in Wikipedia:

    Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte erst 1998 durch Gesetz aufgehoben.

    einzelne Urteile der Reichsgerichte wurden vorher in abgemilderter Form sogar ausdrücklich bestätigt:

    Seit Jahrzehnten versuchten Angehörige van der Lubbes eine Aufhebung des Urteils zu erreichen. Bisher nur mit beschränktem Erfolg. 1967 wandelte das Landgericht Berlin das Urteil von Todesstrafe in acht Jahre Haft um. 1980 hob das Gericht in einem Wiederaufnahmverfahren das Urteil zwar ganz auf, was aber der Bundesgerichtshof nicht akzeptierte. Das spezifische NS-Unrecht sei mit der Milderung der Strafe bereits entfallen, so der BGH 1983. Erst das neue Gesetz von 1998 erlaubte nun eine vollständige Aufhebung der Verurteilung van der Lubbes.

    (weil das Reichsgericht sich weigerte, vier mitangeklagte Kommunisten zu verurteilen wurde dann der Volksgerichtshof eingerichtet)

    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/todesurteil-nach-75-jahren-aufgehoben/?src=MT&cHash=05e2900db7

    aber ich glaube Hans meint hier :

    Dass dies das letzte Wort zum Volksgerichtshof sein sollte, akzeptierten einige Bundestagsabgeordnete der SPD und der Grünen nicht; sie stellten den Antrag, die Todesurteile des obersten NS-Strafgerichts und der Sondergerichte aufzuheben. Da man ein einstimmiges Votum des Parlaments anstrebte, kam es am 25. Januar 1985 nach lebhaften Debatten nur noch zu der halbherzigen Resolution, dass "den Entscheidungen des Volksgerichtshofs nach Überzeugung des Deutschen Bundestages keine Rechtswirkung" mehr zukomme.

    in : http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0123/magazin/0004/index.html

    Ihr Zitat ist die Reaktion auf die Wiedervereinigung, da hat der Präsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch in einer Festrede festgestellt:

    Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz ist ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und wird dies bleiben.

    Der Bundesgerichtshof wurde mit der Unfähigkeit der Nachkriegs-Justiz, NS-Justizunrecht zu sühnen, erneut konfrontiert, als das Verhalten von Richtern in der ehemaligen DDR strafrechtlich zu bewerten war. Nach dem Fall der Mauer standen deutsche Gerichte zum zweiten Mal binnen einiger Jahrzehnte vor dem Problem, das Verhalten von Richtern als Handlanger totalitärer Regime justiziell aufzuarbeiten. Auch wenn diese beiden Unrechtssysteme nicht gleichgesetzt werden können, bleibt doch festzuhalten, daß es in der ehemaligen DDR schätzungsweise 150.000 bis 200.000 politische Strafverfahren und 60 oder 70 politisch motivierte vollstreckte Todesurteile gab.

    http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede08032002.html?nn=544442

    Ob der BGH sich ohne Wiedervereinigung zur Aufarbeitung der Geschichte veranlasst gesehen hätte, bleibt dahingestellt…

  50. fernetpunker meint: (26.8.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Wie @Ref.iur.: und @n.n.n.: richtig feststellen, ist der Beitrag von Herrn RA Vetter reißerisch und ohne jeden juristischen Gehalt, weil er die Richter kritisiert, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass sie, wie es vorgeschrieben ist, nach Gesetz und Recht gehandelt haben und nicht die Richter, sondern allenfalls der Gesetzgeber zu kritisieren ist.

  51. mm meint: (26.8.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    so ein urteil darf man sich doch nicht gefallen lassen.
    Notfalls wie Gaefggen bis vor den ERMK

  52. Sebastian C. meint: (26.8.2010 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    Ich meine das Urteil des BGH vom 16. November 1995 = BGHSt 41, 317ff.:

    (…) die damalige Rechtssprechung ist angesichts exessiver Verhängung von Todesstrafen nicht zu Unrecht als "Blutjustiz" bezeichnet worden, (…). Die vom Volksgerichtshof gefällten Todesurteile sind ungesühnt geblieben, keiner der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter und Staatsanwälte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, ebwnsowenig Richter der Sondergerichte und der kriegsgerichte. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte nicht zuletzt die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (…). Diese Rechtssprechung ist auf erhebliche Kritik gestoßen, die der Senat als berechtigt erachtet. (…)

    Hans sprach ausdrücklich von einem Urteil des BGH der die Urteile des Volksgerichtshofs für rechtens erklärt habe und zwar in den späten achtzigern oder neunzigern Jahren. Das ist falsch. Ein solches Urteil gibt es nicht.

  53. Archeopteryx meint: (26.8.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Nachdem nichts geschah (vermutlich wurde der Mann abgebügelt), hat er sich weder an die Gefängnisleitung gewandt noch eine Beschwerde bei Gericht erhoben.

    Humor haben sie, die extrem hohen Richter, da kann man nicht meckern.
    Nur wer schon mal Kontakt mit der Justiz hatte, kann nicht so richtig lachen.
    Dort ist es nämlich so:
    Wer nur einmal schreibt, kriegt keine Antwort, weil er offenbar keine Interesse hat.
    Und wer mehrfach schreibt, kriegt keine Antwort, weil er ein Querulant ist.

  54. Hans meint: (26.8.2010 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    Wie gesagt, ich weiß nicht mehr, wann ich von dem Urteil gehört habe.

    Vermutlich vor der Wiedervereinigung. In dem konkreten Fall ging es um einen Rentenanspruch als Kriegsopfer. Eine Witwe hatte sich jahrelang durch sämtliche Instanzen geklagt und war schließlich vor dem BGH gelandet, weil sie für ihren vom Volksgerichtshofs zum Tode Verurteilten Ehemann einen Kriegsopferrente beanspruchte.

    Der BGH erklärte damals das Urteil des Volksgerichtshofs für rechtens weil es nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu Stande gekommen war.

    Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich damals davon in der Süddeutschen gelesen. Der Autor des Artikels stellte fest, dass damit wohl sämtliche Verfahren wegen ähnlicher Fälle erledigt seien, die Angehörigen der Opfer des Volksgerichtshofs hätten somit keine Rechtsansprüche mehr.

  55. GxS meint: (26.8.2010 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:
    Ich kenne auch keines…
    aber: 1995 wurde eine Neubewertung aufgrund der Wiedervereinigung
    dringen nötig (btw.: wieviele DDR-Juristen hat man denn verurteilt?)

    Ich glaubte mit den Zitaten zu belegen, dass die damalige Stimmung war, man solle die Sache Ruhen lassen, das ging nach der Wiedervereinigung nicht mehr so leicht…
    Schließlich bekam auch Freislers Witwe bis zu ihrem Tod Bezüge, die
    denen entsprachen, die der Witwe eines unbescholtenen Gerichtspräsidenten zugestanden hätten.
    (auch wenn ich Wikipedia nur eingeschränkt für eine zitierfähige Quelle halte:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Marion_Freisler).
    Das Zitat: Was früher Recht war…
    wollte ich mir hier eigentlich ersparen.

    Und das der BGH das Urteil gegen van der Lubbe 1983 im Grundsatz bestätigt hat, den Freispruch wieder aufgehoben hat, habe ich zitiert.

    Wurde denn wenigsten im Urteil von 1995 festgestellt, dass die Todesurteile aufgehoben sind und den Hinterbliebenen eine Entschädigung zusteht?
    (mit erhöhten Leistungen, da die Opfer ja auch wie Freisler in der Bundesrepublik Karriere gemacht hätten? Wenn ich richtig informiert bin, ich kann mich da aber irren, bekamen sie keinerlei Leistungen, da in jedem Einzelfall das Urteil aufgehoben werden musste, um überhaupt Ansprüche anmelden zu können; auch die Urteile gegen die Geschwister Scholl wurden meines Wissens nach nicht aufgehoben)

    Nein, ich bleibe dabei: zumindest bis zur Wiedervereinigung war

    Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz … ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und wird dies bleiben.

    wobei ich Nachkriegsjustiz einfach durch Justiz ersetze.

  56. Olli meint: (26.8.2010 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @Richard:

    Wenn dann bist das eher du aber stimmt was scheren einen die zukünftigen Opfer wenn man seine Rache hat. Im höchsten Fall bekommt man zu hören dann war die Strafe nicht brutal genug.

  57. GxS meint: (26.8.2010 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    Korrektur:
    http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/nazis/justiz_nationalsozialismus/bundestag_vgh.html

    Recht ungewöhnlich ist der Auslöser für die gegenwärtige Diskussion. Im Nachspann zu dem 1982 entstandenen Film „Die weiße Rose“ von Michael Verhoeven und Mario Krebs hieß es ursprünglich, daß nach Auffassung des BGH die Urteile gegen die „Weiße Rose“ zu Recht bestehen und noch immer gelten würden. Diese Behauptung war unrichtig, weil die Urteile gegen Mitglieder der „Weißen Rose“ bereits durch das Bayerische Gesetz Nr. 21 vom 28. 5. 1946 bzw. das Baden-Württembergische Gesetz Nr. 29 vom 15. 6. 1946 aufgehoben worden waren.
    <blockquote>

    aber auch lesenswert:
    http://www.zeit.de/1997/06/Zuschlag_fuer_die_Taeter

    </blockquote>

  58. gerhardq meint: (27.8.2010 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @27 hans: Ich kann nur hoffen, daß dieser Zeuge sich an nichts mehr erinnern konnte. Das soll unter Stress ja passieren. Mir ist das auch schon passiert, daß ich als Zeuge morgens um sieben von der Kripo aus der Wohnung geholt wurde. Dann durfte ich bis 14:00Uhr mit lauter netten Menschen eine Gemeinschaftszelle bewohnen. Dann ließ mich der Richter vorführen um meine Aussage zu erhalten. Auch wenn ich vorher vielleicht bereit gewesen wäre auszusagen, so hatte ich damals dann eine ausgesprochene Zellenamnesie. Wenn der Staat von mir als Zeuge etwas konkretes wissen will, hat er mir gefälligst Respekt zu erweisen. Ansonsten halte ich es wie hohe Politiker, unser großen Vorbilder: "Ich kann mich leider nicht mehr an den Sachverhalt erinnern." Übrigens hatte ich die Vorladung dann per Einschreiben einen Tag nach diesem Vorfall erhalten. Der Brief war einfach in der Poststelle verschlampt worden.

  59. Theodor meint: (27.8.2010 um 06:26) AntwortenReply to this comment

    Telefonbuch an den Kopf geschlagen.

    Was sagt die Polizeigewerkschaft, wenn Polizeibeamte so schwer heben müssen, um an Aussagen zu kommen?

  60. Zazaz meint: (27.8.2010 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Mir kommen die Tränen. Der arme Kerl!

    Wahrscheinlich ist auch noch der Pool drecking und das Essen fade.

  61. LuusLuhukay meint: (27.8.2010 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @ Hans
    Sehr interessant, was Sie schreiben. Können Sie Artikel oder Bücher zum Thema empfehlen?

  62. Helmut Karsten meint: (27.8.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Hier fehlen meine "five cent"!
    August 2004: formell rechtswidriger Haftbefehl, 1.50 x 4 Meter Zelle (zu zweit, mit Vorhang vorm Klo). Nr. 247 JVA-Bamberg. Fehlurteil durch Opfer/Täter – Reverse. Rechtswidriger § 64.
    2006: 3-Mann-Folterzelle Nr. 222/JVA-Bamberg.
    Man kann den Fall googeln.

  63. Hans meint: (27.8.2010 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @ LuusLuhukay: ich kann weder Bücher noch sonstige Literatur zum Thema empfehlen.

    Es ist einfach mein kritischer Umgang mit unserer Gesellschaft und insbesondere auch unserer Justiz seit etwa meinem 17. Lebensjahr, der im Verlauf der darauf folgenden gut 40 Jahre zu Ansichten und Einsichten geführt hat.

    Natürlich gibt es alle möglichen Artikel, die ich in dieser Zeit gelesen habe, doch es fällt mir schon schwer, mich auch nur zu erinnern, wann ich etwas bestimmtes gelesen habe. Zumal ich noch nie ein gutes Zahlengedächtnis hatte.

    Auch Literaturempfehlungen im Web kann ich normalerweise nicht abgeben, da ich mir einfach den Inhalt einer Nachricht merke und keine Lesezeichen darauf setze.

    Ein Buch oder Artikel ist ohnehin zunächst einmal die Beschreibung einer Meinung und das anführen von realen oder fiktiven Beispielen zur Untermauerung der Meinung. Im akademischen Bereich garniert mit Fußnoten beziehungsweise Links zu Quellen, die wiederum die eigene Meinung stützen. Die gegenteiligen Aussagen lässt man meistens weg.

    Also im Prinzip nichts anderes als wir es hier in Kurzform machen.

    Im übrigen bin ich immer wieder erstaunt, wie eine Gesellschaft, die sich auf Christus beruft, Christus gerade auch im Bereich der Rache und des Strafrechtes so massiv außer Acht lassen kann. Doch die christliche Gesellschaft hat sich von jeher lieber auf Paulus als auf den Meister gestützt.

    Denn Christus, der zufällig zu einer Steinigung einer Ehebrecherin gekommen war, forderte die anwesende wütende Meute auf: "wer unter euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. "

    Jesus wäre wohl der einzige gewesen, der berechtigt gewesen wäre, den ersten Stein zu werfen. Doch seine Lehre sind Liebe und Vergebung.

    Und vergib uns, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.

    Doch das spart man sich wohl für den Sonntagsgottesdienst auf um es anschließend beim Bier auch gleich wieder zu vergessen. Da bemüht man doch lieber das Alte Testament mit seinem Auge um Auge, Zahn um Zahn. Als ob Jesus niemals gelebt hätte und wir alle eigentlich heimliche Juden wären.

    Doch wer nicht vergeben kann und stattdessen auf Rache sinnt (die so genannte Sühne des Strafrechtsgedankens ist eigentlich nichts anderes als eine Verbrämung der Rache), zerstört nicht nur sein eigenes Leben und seine Glücksfähigkeit, sondern auch das Leben anderer und der Kreislauf der Rache wird so niemals durchbrochen.

    Übrigens, ich bin kein Christ. Ich bin immer wieder erstaunt über die so genannte christliche Gesellschaft.

  64. Hans meint: (27.8.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Jetzt habe ich doch noch ein wenig recherchiert.

    Einen richtig schönen Satz habe ich dabei entdeckt, aus einem Urteil, das der BGH zwar nicht selbst getroffen hat, jedoch an jenes Landgericht zurückverwiesen hatte und dem der BGH auch nachträglich nicht widersprochen hatte:

    »Nach der Rechtsprechung des BGH«, so hieß es in dem Urteil, »handelt es sich bei dem Volksgerichtshof um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Gericht im Sinne des § 1 Gerichtsverfassungsgesetz«

    http://www.lsg.musin.de/geschichte/geschichte/natsoz/hitlers_juristen.htm

    Eigentlich ist die Überschrift mit Hitlers Juristen bereits falsch, es müsste eigentlich heißen, die Juristen der Bundesrepublik in der Tradition des Dritten Reiches. Dazu empfehle ich zusätzlich als Lektüre einen Artikel über das Bundeskriminalamt und seine anfängliche Besetzung mit ehemaligen SS Größen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskriminalamt_(Deutschland)

    Passend auch ein Spiegel-Artikel aus dem Jahre 1980:
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14320624.html

    >>1950 feierte der BGH nicht etwa seine Neugründung, sondern der damalige Justizminister erinnerte nur an die ‘ausgezeichneten Leistungen des Reichsgerichts’ und forderte, der Geist des Reichsgerichts müsse auch die Arbeit des BGH durchwalten, was in den kommenden 20 Jahren dann auch spürbar wurde. Vier Jahre später wurde gar das 75jährige Jubiläum des Reichsgerichts gefeiert. Weinkauff erklärte damals, der BGH habe das Erbe des Reichsgerichts übernommen, das Reichsgericht sei am 1.10.1950 wiedereröffnet worden, was wohl auch unbestritten ist. Kontinuität also auf der ganzen Linie.<>So lesen wir etwa bei Senfft (1988; S. 175: "Die Amerikaner beobachteten, daß z.B. der Bamberger Oberlandesgerichtspräsident etwa 90% seiner Richter aus alten Nazis rekrutierte."<<

    aus: http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm

    Das ist das grundlegende Problem der Bundesrepublik Deutschland noch heute, 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Ende des Dritten Reiches. Nahezu sämtliche Posten in der Justiz, Polizei, Geheimdiensten und später auch in der Bundeswehr wurden im wesentlichen mit den Personen besetzt, die ähnliche Posten bereits im dritten Reich innehatten.

    Dieselben Familien und Unternehmer, die vorher von der Naziherrschaft profitiert hatten, legten anschließend den Grundstein für den wirtschaftlichen Neubeginn großer Unternehmen. Daran hatte auch die Zerschlagung der ganz großen Konzerne der Nazizeit wie beispielsweise IG Farben nichts grundlegendes geändert.

    Die Generation der alten Nazis, die, soweit nicht als Kriegsverbrecher abgeurteilt, erneut zu Amt und Ehren kamen, erzog ihre Nachfolger und die wiederum ihre Nachfolger. Wen wundert es, dass wir nach wie vor sehr weit weg sind von einer Demokratie, die zwar formal besteht, real jedoch kaum. Das ist wie mit dem formal unabhängigen Richter, der nur durch Zwischenstationen bei der Staatsanwaltschaft Karriere machen kann.

    Es drückt sich in geradezu peinlicher Weise in den Urteilen des Bundesgerichtshofs über Urteile des Volksgerichtshofes beziehungsweise Urteile über die Richter des Volksgerichtshofes bis in die späten Achtzigerjahre hinein aus. Erst durch die Wiedervereinigung und die zwingende Aufarbeitung der DDR Vergangenheit setzte sich auch der Bundesgerichtshof endlich einmal nicht in der Tradition des Reichsgerichts mit seiner eigenen Vergangenheit auseinander.

    Doch wen wundern manche Urteile des Bundesgerichtshofes wie auch eine Politik, bei der man das Grundgesetz nicht unter dem Arm trägt, wenn man sich die Karrieren so mancher Richter ansieht. Einer der ehemaligen Richter des Bundesgerichtshofs, die in populistischer Manier sich öffentlich Gedanken um die lebenslängliches Sicherungsverwahrung machen, war, bevor er Richter am Bundesgerichtshof wurde, Bundesanwalt, also ein Staatsanwalt.

    Es ist mir unbegreiflich, wie man insbesondere angesichts der schlimmsten 12 Jahre unserer Geschichte es überhaupt zulassen kann, dass ein Richter zur Staatsanwaltschaft wechseln kann und umgekehrt. Andererseits, was ist angesichts dieser offensichtlich immer noch lebendigen Tradition anderes zu erwarten?

  65. Robert Klemme meint: (28.8.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Die Na-siehst-du-selbst-schuld-Spirale lässt sich übrigens beliebig weiter drehen.

    Das geht auch noch in eine ganz andere Richtung: schließlich könnte man ja auch anführen, dass, wer im Gefängnis sitzt, schließlich nur eine Folge seines eigenen Handelns erleidet, ergo: selbst Schuld. Wirklich absurd, diese Argumentationen.

  66. Fritz meint: (30.8.2010 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Was Udo Vetter vielleicht nicht weiß (aber natürlich hätte wissen müssen): Das Düsseldorfer Gericht folgt mit seiner Entscheidung exakt einer vom BGH vorgegeben Linie. Die Entscheidung des BGH kann jeder nachlesen (http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailsbgh/article/236/III-ZR-12409.html) und überlegen, ob es einen überzeugt.

  67. Helmut Karsten meint: (1.9.2010 um 03:01) AntwortenReply to this comment

    @ Hans
    Ja, richtig. Die Bamberger, besser: das Bamberger OLG/LG. Ist schon ein politisch verwunderliches Völkchen………….
    Die Amerikaner hatten recht, damals, über die Rekrutierung der alten Nazi's. Mit einer der ersten, wenn nicht DER erste jüdische Anwalt wurde schon in '33 (Willy Aron), ein paar Wochen nach der Machtübernahme, aus Bamberg weggeholt und ist in Dachau beim Verhör totgeschlagen worden.
    Kann es sein, dass hier eine genetische (?) Vorbelastung, bis heute existiert? Das war eine Frage.
    Ich hatte schon einen Warnschuß, dessen Loch in der Wohnzimmerscheibe ich NICHT reparieren werde. Auch sonst werde ich laufend freundlich (?) gewarnt. Ich bin kein beknackter Verschwörungstheoretiker. Aber mein Fall hat eben mit dem Messer beim 4. Angriff des Peter, Canisius D. ein Eigenleben bekommen. Ich konnte und durfte nicht wg. Notwehr freigesprochen werden. Meiner, dann subsequenten, Anzeige gegen den Intensivtäter hätte dann stattgegeben werden müssen. Die Frage danach, was der "Vertrauensmann", überhaupt noch in Freiheit zu suchen hatte, wäre wohl aufgetaucht. Fakt ist, dass ein (jeder) andere, mit derartiger Vorgeschichte, wie der xx-vorbestrafte Peter D., schon längst in Sicherungsverwahrung säße… Ich habe den Schau-Prozess seiner erneuten, schweren Gewalttat selbst mitangesehen. Unglaublich! "dem SA-Mann Peter D. passiert doch nie was" so hab' ich es noch beim Verlassen des Gerichtssaals von den Opfern hören können. "den Peter D. werden wir nie anklagen lassen können, der arbeitet doch für 'die'" so mein Verteidiger, noch im Frühjahr 2005. Wer sind 'die' ??
    googeln Sie mal: >>Landauer bei den Bamberger Bier-Burschen<<
    Vergessen Sie meine HP nicht: "rechtlich undenkbar…."

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