Das BKA, die Zugriffs-Entzugs-Behörde

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.“

Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, in einem Interview mit der Welt.

Wer noch den geringsten Zweifel daran hatte, warum das Bundeskriminalamt Websperren haben will, kann sich nach der oben stehenden Äußerung gewiss sein. Es geht längst nicht nur um Kinderpornografie. Diese Materie, bei der sich nur schwer Widerspruch regt, ist nur der Türöffner für jene, denen das Netz insgesamt einfach zu schmutzig, zu unübersichtlich und zu wenig kontrollierbar ist.

Nach Zierckes Verständnis könnte man auch Online-Wettanbieter und Tauschbörsen sperren. Dort gehen durchaus Dinge vor, die in Deutschland verboten sind. Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

Wenn Monate oder Jahre später vielleicht ein Gericht befindet, dass das Bundeskriminalamt falsch „geurteilt“ und als Zugriffs-Entzugs-Behörde ein Angebot zu Unrecht blockiert hat, kräht kein Hahn mehr danach. Jedenfalls ist das Ziel dann längst erreicht.

Ich nenne es deswegen auch Zensur.