Luft rauslassen

Ich habe volles Verständnis, wenn Mandanten mit Behörden unzufrieden sind. Gerade Ausländerämter lassen ihre Klientel gern mal in der Luft hängen. Was ich weniger gut finde ist, wenn ich die Wut über den langsamen Behördenbetrieb abbekomme. (Wobei ich nach so einer Attacke eines Mandanten manchmal zumindest nachvollziehen kann, warum der Mitarbeiter des Ausländeramtes die Sache nach der Vorsprache vielleicht einfach wieder ganz unten in den Aktenstapel geschoben hat.)

Andererseits lasse ich mich letztlich sogar durchaus gerne anpflaumen. Gibt es mir doch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es nicht zu meinem Tätigkeitsfeld gehört, die Luft aus Beamtenautos zu lassen oder abgetrennte Pferdeköpfe vor Haustüren zu legen. Wenn das Amt nicht will, bleibt mir eben nur die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Spätestens mit Zustellung des Schriftstücks tut sich dann meist was, weil ansonsten weitere Anwaltskosten entstehen.

Bevor es allerdings so weit ist, muss erst mal der Mandant für sein Recht in die Tasche greifen. Höchst wundersam, wie angesichts der Vorschussrechnung in vielen Fällen auch der größte Ärger verraucht und wir wieder in einer Lautstärke miteinander reden können, die nicht unters Landesimmissionsschutzgesetz fällt.

Oder ich bin die Sache halt los, so wie heute. Auf dass sich ein anderer Anwalt anbrüllen lassen darf.