Kastriertes Equipment
Bin ich froh, dass ich an vernünftige Richter gerate, wenn es um Technik im Verhandlungssaal geht. Nur bei absehbar kurzen Terminen verzichte ich darauf, mein Netbook einzuschalten. Es war also schon hunderte Male im Einsatz, ohne dass auch nur ein einziger Einwand gekommen wäre.
Im Gegenteil: Erst gestern erkundigte sich ein Vorsitzender in der Pause, ob ich in seinem Saal problemlos online gehen kann und welchen Datentarif ich habe. Wir fachsimpelten dann über UMTS-Sticks, wackelige Bluetooth-Verbindungen und Akkulaufzeiten.
Mir wurden auch schon freundlich Verlängerungskabel angeboten, wenn die nächste Steckdose zu weit vom Anwaltstisch entfernt lag.
Der etwas paranoide Amtsrichter, der vor wenigen Tagen diesen Beschluss heraufbeschworen hat, ist also eine Ausnahme. In einer Familiensache wollte er einen Anwalt tatsächlich die Laptop-Nutzung verbieten. Begründung: Möglicherweise könnten mit dem Gerät Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden; das sei verboten.
Der betroffene Jurist verteidigte sich mit dem Argument, sein Notebook könne weder Töne noch Bilder aufnehmen. Er versicherte dies sogar anwaltlich.
Meine Hochachtung vor dem Kollegen, wenn er mit einem Notebook arbeitet, das tatsächlich keine Webcam und kein Mikro hat. Schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen kann es sich lohnen, bereits vollständig abgeschriebene Wirtschaftsgüter durch neue zu ersetzen.
Überdies ist das Argument natürlich gefährlich für all jene Anwälte, die schon mit etwas neuerem Equipment arbeiten. Es dürfte schwer sein, tragbare Computer ohne Mikro und Cam überhaupt zu kriegen. Die Alternative wäre, dass Anwälte ihre Geräte kastrieren und hierüber eine TÜV-Bescheinigung mit sich führen müssen.
Zum Glück hat sich der Richter, der seinen bärbeißigen Kollegen für befangen erklärte, mit diesem Argument gar nicht groß aufgehalten. Er stellt vielmehr klar, dass unbestimmte Sicherheitsbedenken nicht geeignet sind, einen Anwalt bei seiner Arbeit im Gerichtssaal einzuschränken:
Eine derartige sitzungspolizeiliche Maßnahme gem. § 169 GVG hätte im vorliegenden Fall nur bei einem konkreten Anlass getroffen werden dürfen, es hätte also ein konkreter Verdacht des Richters aufgrund eines konkreten festgestellten Sachverhalts bestehen müssen, dass der Rechtsanwalt tatsächlich versucht hätte, mit Hilfe dieses Laptops Ton- oder Filmaufnahmen in der laufenden mündlichen Hauptverhandlung zu fertigen.
Es kommt also nicht darauf an, was der Anwalt kann, sondern was er tatsächlich tut. Sonst könnte man ja auch anfangen, Anwälten das Handy abzunehmen, weil es ebenfalls eine Kamera hat. Oder jeden Kugelschreiber des Juristen unter die Lupe nehmen, weil er ja das multimediataugliche Modell von Pearl sein könnte.
Mit mir wäre jedenfalls dann kein pünktlicher Verhandlungsgewinn gewährleistet. Ich lasse mich nämlich nicht freiwillig durchsuchen, es sei denn, der Vorsitzende hat mir diese Absicht vorher mitgeteilt und gute Gründe dafür genannt (die es in sehr seltenen Fällen gibt).
Wie ich eingangs schon erwähnte, ist der Umgang der Justiz mit Notebooks inzwischen aber ziemlich unbefangen. Darauf spielt auch die Entscheidung an, in der es heißt:
In diesem Zusammenhang muss ausdrücklich festgestellt werden, dass auch in medienwirksamen Verfahren vor der Großen Strafkammer der Landgerichte bis zum Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Benutzung von Laptops durch Organe der Rechtspflege üblich ist.
(via LexisNexis Strafrecht Online Blog)
Vielleicht hängt es vom Hersteller ab, aber ich habe bei meinem Dell-Laptop in der Konfiguration die WebCam deaktivieren. Auch wenn ich kein Anwalt, sondern Informatiker, bin, gibt es genügend Firmen, die schon bei Handykameras Probleme machen. Das Gerät kann grundsätzlich natürlich trotzdem Ton aufnehmen, die technischen Grundlagen sind vorhanden, auch wenn kein Mikrofon integriert ist…
Der multimediale Anwalt von heute dürfte ja sogar Aufnahmen anfertigen – solange sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Siehe: http://dejure.org/gesetze/GVG/169.html
Insofern kann der Laptop ruhig Kamera und Mikrofon enthalten, ja sie können sogar benutzt werden.
Mit einem C64 wäre das nicht passiert – den kennt sicher auch der Richter noch.
Bisserl schwerer, aber was tut man nicht alles, um arbeiten zu können.
Bundesgerichtshof? Bundesverfassungsgericht?
Was interessieren denn Vergleiche mit so Pillepalle-Gerichten, wenn es um die Würde des Amtsgerichts Freiberg geht?
Vielleicht sollte der Richter zur GEZ gehen und dort Eintreiber werden … da reicht es wenn das Gerät vorhanden ist und die Möglichkeit des Empfangens besteht.
Was soll das denn für ein Argument sein? Ich weiß, dass Anwälte gerne irgendwelche Sachen anwaltlich zusichern, aber das dürfte genau so viel Wert sein wie eine studentische Zusicherung oder die Zusicherung eines Taxifahrers.
Aber nicht bei der GEZ. Da sind auch Anwälte dem gemeinen Volk gleichgestellt. Bei denen kommt es nicht darauf an, was man tut, sondern was man tun könnte.
Ok, mit dem Argument müsste ich auch Kindergeld für 100 Kinder kriegen. Ich hab zwar keine aber ich könnte ja (Gerät wäre ja vorhanden :)
"die Benutzung von Laptops durch Organe der Rechtspflege üblich ist."
Man kann es fast schon hören "ich Richter will auch einen"
Schöne freud'sche Fehlleistung: "Pünktlicher Verhandlungsgewinn".
Multimediatauglicher Kugelschreiber von Pearl? Habt ihr dazu mal einen Link?
Sorry, bin ein Geek :-S
@ Konstantin
Naja, eine studentische Versicherung ist nicht ganz das Gleiche. Anwälte werden bei der Zulassung vereidigt, ähnlich wie Ärzte. Sie sind ebenso Organ der Rechtspflege wie auch z.B. Richter.
@ Misel
http://www.pearl.de/a-PX2213-1122.shtml?query=stift+kamera
Alternativ aber auch der hier: :D
http://www.pearl.de/a-NC1046-5922.shtml?query=stift
Kindergeld/Gerät..!
#k.
Der Furzkuli taugt nix, da ist ein Mäusefurz lauter :-)
Sehr empfehlenswert von Pearl: die Universal-Aus-Fernbedienung, da hatte ich viel Spaß während der WM, wenn der Kneipenwirt unfreundlich war ("Jessas, der Fernseher muss kaputt sein!")…
Ich wusste gar nicht, dass Freiberg ein Amtsgericht hat und das, obwohl ich seit zwei Jahren dort lebe. Man lernt doch jeden Tag etwas dazu.
Ich kann Ihnen sagen dass es in einigen Branchen (Wirtschaftsprüfung, Banken) in sensiblen Bereichen durchaus üblich ist, Handys mit Kameras zu verbieten.
Dies ist auch ein Grund warum die ersten Blackberrys neben ihrer Funktionalität derart erfolgreich waren.
aber *warum* darf man keine aufnahmen machen? haben die was zu verbergen?
wenn da alles mit rechten dingen zu geht dann kann das doch auch realitätsnah dokumentiert werden…
Hallo Udo,
da ich gerade als Referendar anfange und mir für Aktenarbeit in der Gerichtsbibliothek, aber eben auch gerne für die mündliche Verhandlung, ein Notebook oder Netbook zulegen möchte, nutze ich Deinen Eintrag mal – nachdem die rechtliche Seite damit ja abgeklärt ist :-) – zu einer praktischen Frage:
Wie gut eignen sich Netbooks für die anwaltliche bzw. gerichtliche Arbeit? Sind sie groß genug, um Akten zu lesen (wenn ja, welche Größe hast Du denn?) und kann man hinreichend gut mit den kleinen Dingern tippen?
Wie sehen sonst so Deine Alltagserfahrungen damit aus?
Einen echten Laptop würde ich, ob der Größe, des Gewichts und der Akkulaufzeit, eigentlich eher ungern mit mir rumschleppen.
Wäre toll, wenn Du was dazu schreiben könntest – vielleicht ja auch als eigener Blog-Artikel? ;-)
Ich empfehle ein iPad – hält online locker 8 Stunden ohne Stromnetz durch, ist leicht und per VNC, Teamviewer oder Logmein kann man auf seinen schweren Computer im Büro zugreifen, zum Dokumente abgreifen geht auch FTP, GoodReader oder Orb – und zumindest Stand heute kann es dabei durch fehlendes Multitasking keine Audioaufnahmen machen.
@Markus: Ich kann den Ansatz ja teilweise verstehen, aber wenn einer Vertrauliches fotografieren will, gibt er ein Kamera-Handy ab und nimmt ein zweites mit rein. Oder eine richtige Kamera. Oder irgendeinen Stift. Und wenn da richtig was zu sehen ist, kann ein Industrie-Spion eine Kamera in so gut wie jeden Gegenstand eingebaut haben. Broschen und Krawattennadeln müsste man auch verbieten. Ein Handy-Verbot gängelt da eigentlich nur die ehrlichen Mitarbeiter/Kunden und kostet womöglich Produktivität.
Ein Blackberry sollte man heutzutage (insbesondere in Saudi Arabien oder Indien) sowieso zu nichts vertraulichem mehr benutzen, wobei jedes Handy zu einer Wanze werden kann. Also alles sowieso nur eine Frage der Paranoia.
@Andreas Graetz: Und damit soll ich tippen!?!?
ich will auch anwalt sein!
bei anwaelten kommts drauf an, was sie tatsaechlich TUN, und nicht was sie koennten! LOL,
-in richtung GEZ schauend- da sind TUN und KOENNEN vertauscht
@-stm: Wenn man eine Tasche hat, die das iPad leicht schräg stellt, kann man wunderbar mit tippen. Aber auch mit der Bluetooth-Tastatur von Apple bleibt das iPad noch tragbar und länger als manches Netbook einsetzbar. Jedenfalls nutze ich seitdem mein Netbook fast überhaupt nicht mehr …
@Andreas Graetz:
OK, BT-Tastatur, das wäre in der Tat eine denkenswerte Alternative. Aber – schräg hin oder her – längere Texte auf einer virtuellen Tastatur, so ohne Anschlag, Haptik & co? Ne, nicht wirklich.
Aber ich harre immer noch einer Antwort von Uwe … äh Udo! :-)
@Andreas Graetz:
Eine Möglichkeit wäre natürlich das hier:
http://www.teltarif.de/gb/samsung-galaxy-tab-tabelt-test-bilder-technologie/news/39949:9.html
:-)
Die Toughbooks von Panasonic haben auch in den neusten Modellen (z.B. dem CF-52) weder Mikro noch Kamera.
@-stm:
Das hier? http://storeimages.apple.com/1432/as-images.apple.com/is/image/AppleInc/MC533D_AV1?wid=326&hei=326&fmt=jpeg&qlt=95&op_sharpen=0&resMode=bicub&op_usm=0.5,0.5,0,0&iccEmbed=0&layer=comp
Bin zwar noch kein Referendar oder Anwalt, aber ich kann trotzdem etwas empfehlen – in der Uni hat man ja eine ähnliche Situation:
Ich nutze den eeePC von Asus (Modell 1000h mit Windows 7) und bin damit sehr zufrieden. Nach ein paar Tagen Eingewöhnung tippt man damit (fast) so schnell wie mit einer 100% Tastatur. Das Gerät wiegt ca. 1 Kilo.
Texte lesen klappt auch recht gut, wobei ich heute (ich habe ihn vor 3 Jahren oder so gekauft) eher einen eeePC mit 11" Bildschirm nehmen würde (meiner ist 10") dort ist die Auflösung viel besser und man kann so auch leichter längere Texte lesen. Das Gewicht ist ca. gleich und der Akku hält schon so 7 Stunden.
Habe letztens erst wieder in einer Zeitschrift einen Test gesehen, da hatte Asus mit dem eeePC bei den Netbooks immer noch die Nase vorn.