Stadt Duisburg hat eine Baustelle weniger
Das Duisburger Nachrichtenblog xtranews und die Stadt Duisburg haben heute ihren Streit beigelegt. Die Stadt Duisburg hatte xtranews per Gerichtsbeschluss verbieten lassen, Dokumente zur Loveparade-Katastrophe zu veröffentlichen. Bei den Dokumenten handelte es sich um die Anlagen zu einem Gutachten von Anwälten, das einwandfreies Verhalten der Stadt Duisburg belegen soll. Das Gutachten selbst hat die Stadt Duisburg auf ihrer Homepage veröffentlicht, die Anlagen jedoch als nicht öffentlich eingestuft.
xtranews hatte Zugriff auf die Dokumente erhalten und sie als erstes Medium veröffentlicht. Hierauf reagierte die Stadt Duisburg mit einem Verbotsantrag.
Nach der jetzt getroffenen Einigung darf xtranews die Unterlagen wieder vollständig veröffentlichen. Es müssen lediglich Personen- und Kontaktdaten städtischer Mitarbeiter geschwärzt sein.
Die Stadt Duisburg erklärt in dem Vergleich ausdrücklich, dass sie keine Rechte mehr aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln herleitet. In dieser Verfügung, die auf Urheberrechtsverletzungen gestützt war, wurde xtranews jede Veröffentlichung der Dokumente untersagt.
Der Verhandlungstermin am 8. September 2010 findet wegen des Vergleichsschlusses nicht statt.
He, Zierke, hier hätte doch dein Stopp-Schild stehen können, oder?
Und wieder ein Wunder der heiligen Barbara (Streisand)! ;-)
Glückwunsch!
Was ist nun mit den Anwaltskosten geworden?
Moment, also ein Dokument ist im Internet verfügbar. Dann wird es per Gerichtsbeschluss gezwungen aus dem Internet genommen, anonymisiert und wieder eingestellt.
In der Zwischenzeit landet das ungeschwärzte Dokument auf über 9000 anderen Seiten und Wikileaks und sonst noch wo und weil der Fall Staub aufwirbelt (genauer gesagt Streisand), interessieren sich auch auf einmal viel mehr Leute als ursprünglich für das Thema.
Fazit: Jetzt, wo das Internet sich für die Dokumente interessiert und sie dort auch verfügbar sind, macht da eine Schwärzung überhaupt noch Sinn?
Helft mir nochmal nach: hatte die Stadt nicht selbst die Dokumente mit Schwärzung der Mitarbeiternamen veröffentlicht, bzw an die Presse gegeben? Wo ist jetzt der Unterschied zwischen den bereits vor dem Streit verfügbaren Informationen und denen, die xtranews jetzt veröffentlichen darf?
@Momo: Zumindest xtranews wird wohl in Zukunft ungefragt schwärzen oder einen Anwalt fragen. BTW: die 9000 anderen Seiten haben keine unendliche Haltbarkeit, da IIRC zudem auf OCR verzichtet wurde, sind die Namen nicht unmittelbar googlebar.
Wurde die EV nicht vor dem (allseits bekannten) LG Köln erwirkt?
ich hoffe xtranews muss die kosten bezahlen denn die hätten vorher schon das schwärzen können, wenn die kosten die stadt duisburg tragen muss wird es am ende der steuerzahler tragen müssen
Gut, dass wieder Vernunft eingekehrt ist.
Es drehte sich bei der strittigen Veröffentlichung um eine Vorab-Version eines Gutachtens zur städtischen Verantwortung zur Loveparade.
Die Stadt Duisburg hat mittlerweile (gestern?) die End-Version des Gutachtens auf ihrer eigenen Website zur Verfügung gestellt, diesmal mit(!)den Anlagen – sogar mehr als zuvor, hier bereits mit Namens-Schwärzungen:
http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862
Innsofern hat sich die Veröffentlichung der heute veralteten Vorabversion eigentlich ohnehin erübrigt.
Die Schwärzung der städtischen Mitarbeiter bedeutet, dass die anderen nicht geschwärzten Personen noch klagen dürfen.
Der Staat – die Stadt – hat sich zunächst um ihre eigenen Leute gekümmert. Bei den anderen war die Stadt nicht aktivlegitimiert. In dem ganzen Dilemma sind die städtischen Mitarbeiter eigentlich die wichtigsten Leute, weil diese näher zu den Entscheidungsträgern sind. Gerade diesen Leuten sollte man genauer auf die Finger schauen und auch das Recht dazu haben. Diese Personen bleiben nun geschwärzt.
Entscheidend ist, wer trägt die Kosten.
Für die Anwälte ein gutes Geschäft. Bei den Beteiligten verbleibt ein fader Geschmack.
Bezahlen tut der Steuerzahler. Wahrscheinlich auch etwas xtranews.
Bravo Urs Vetter. Erst öffentlichkeitswirksam große Töne spucken, um gleich darauf den Schwanz einzuziehen. Langsam wird das zur Gewohnheit.
Ein Strafrechtler wird zum Feld-Wald-und-Wiese-Anwalt, der sich in allen Rechtsgebieten supertoll auskennt. Jucheee.
@Minna: Äh, falsche Baustelle? Udo (nicht Urs) Vetters Mandant hat alles zugesprochen bekommen, was der Streit behandelte. Landläufig wird sowas als Sieg gesehen. Was wollen Sie denn noch? Einen Vernichtungsfeldzug?
"dass sie keine Rechte mehr aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Duisburg herleitet."
EV vor dem Landgericht Duisburg? Ich dachte, die wurde vor dem LG Köln erwirkt!
@Minna: Wann Herr Vetter „den Schwanz einzieht“, entscheidet doch in der Regel nicht er, sondern der Mandant. Herr Vetter kann dem Mandanten zwar einen Ratschlag geben, aber wenn der Mandant sagt, dass das Vergleichsangebot ihm in den Kram passt, ist der Fall halt erledigt – uns als Bloglesern wäre zwar hin und wieder ein konkretes Urteil, die Vernichtung der Stadt Duisburg oder was auch immer lieber, letzendlich ist aber auch das Risiko größer – und die Kosten für den Mandanten u.U. auch.
@Franse:
Diese Luftblase bezeichnen Sie als Sieg:
- die Webseite ignoriert den heiligen Datenschutz
- die Stadt Duisburg erwirkt eine EV
- 2 RA + Website ziehen im Namen der Pressefreiheit vors Gericht und spielen sich auf als
würden hier die Hintergründe der Katastrophe von Duisburg aufgeklärt werden
- am Ende zahlt jeder seine Rechtsanwälte, die Dokumente interessieren inzwischen keinen
Menschen mehr (geschwärzt wird trotzdem)
Ihnen kann man wirklich alles verkaufen.
Es ist wohl doch so wie ich dachte, es wird keine Verantwortlichen für die vielen Toten bei der Loveparade geben. Die Stadt schiebt es auf den Veranstalter, dieser auf die Polizei und diese ist natürlich an gar nix schuld. Vom Land hört man gar nix mehr und die Kraft ist auf einmal auch ganz still. Ich denke die hoffen alle, dass da jetzt Gras drüber wächst. Wer gedenkt den Opfern, ausser den Angehörigen?
größte Bedenken bestehen wegen der einstweiligen Unterlassungsverfügungen, die sind seit etwa 1 Jahr durch den EGMR für nicht rechtmässig erklärt. Kann mir jemand sagen, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage die Zustellung der einstweiligen Unterlassunsgverfügung durch die Partei und nicht durch das Gericht erfolgt? Da kann doch ein interessierter mit fliegendem Gerichtsstand 5 Klagen einreichen und sich die beste rauspicken. Hat das schon mal jemand untersucht? Das wäre ja verrückt und völlig duchgeknallt?