Ende eines Kriminalfalls

Ich weiß nicht, was und wie die Polizeibeamten an einem Unfallort ermittelt haben. Jedenfalls mündeten ihre Erkenntnisse in folgenden Vorwurf gegen meinen Mandanten:

Laut Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Sie haben versucht, durch die Veränderung der Parkstellung Ihres Fahrzeuges eine Unfallrekonstruktion unmöglich zu machen.

Das macht juristisch keinen Sinn. Man kann sich nicht von einer Unfallstelle entfernen, wenn man noch an der Unfallstelle ist. Tarnkappenbesitzer ausgenommen. Darauf hatte ich hier bereits hingewiesen.

Zu allem Überfluss war alles sowieso ganz anders, wie sich eigentlich auch aus der Ermittlungsakte ergibt. Auf dem Parkplatz eines Geschäftskomplexes hatte eine Ladeninhaberin blaue Farbreste an der Fahrertür ihres Pkw bemerkt. Sie war zwar vier Stunden im Geschäft gewesen. Aber dennoch stand für die Frau fest, dass die Farbe nur von dem Auto stammen konnte, welches gerade neben ihrem Fahrzeug parkte. Das war das, zugegebenermaßen blaue, Auto meines Mandanten.

Mein Mandant war gerade im Fitnessstudio, das ebenfalls in dem Areal liegt. Dort ließ die Ladeninhaberin auch sein Nummernschild ausrufen. Dummerweise war mein Mandant gerade unter der Dusche oder in den Umkleiden. Dort sind die Durchsagen der Rezeption nicht zu hören.

Mein Mandant ging also arglos zu seinem Wagen, setzte sich rein, fuhr wenige Zentimeter los. Die Ladeninhaberin kam angerannt, klopfte an sein Fahrerfenster und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf, ihr Auto beschädigt zu haben. Mein Mandant stieg aus und rief die Polizei.

Zum Glück hat sich nun wenigstens der Staatsanwalt bereit gefunden, die mittlerweile 35-seitige Akte zu schließen und den Kriminalfall zu beenden. Er hat das Verfahren eingestellt. Das fiel ihm sicher auch deswegen leicht, weil der Kostenvoranschlag für die „Reparatur“ auf stolze 73 Euro lautete. Die Kosten bestanden aus einer gründlichen Wagenpolitur (nicht nur der angeblichen Schadensstelle) und einer „vorgeschalteten Komplettwäsche“ des Fahrzeugs.