29.9.2010

Schwerbehindert in der virtuellen Welt

Sollte der Besitz “Besitz” einer Buchstaben- und Ziffernfolge strafbar sein? Aber ja – wenn es nach dem Bundeskriminalamt geht. Einer der dortigen Kinderporno-Jäger hat nun gefordert, den “Besitz” von Links auf kinderpornografische Seiten zu kriminalisieren – und zwar als Vorbereitungshandlung (Bericht auf heise online).

Erklärtes Ziel des Beamten ist es unter anderem, die Überprüfbarkeit von Sperrlisten zu erschweren. Außerdem will er Abschreckung betreiben.

Aber um welchen Preis, das ist die Frage.

Als kleiner Einschub ist zu klären, ob der Beamte es tatsächlich so gemeint hat, wie es klingt. Dass nämlich schon der irgendwo abgelegte bzw. notierte Link auf derartige Inhalte strafbar sein soll. Ich vermute ja, denn das Veröffentlichen solcher Links ist in Deutschland bereits strafbar. Darauf weist Thomas Stadler in seinem Blog Internet-Law zutreffend hin. Gleiches gilt nach Auffasssung mancher Gerichte auch, wenn der Betreffende vorsätzlich, das heißt auf der Suche nach Kinderpornografie, selbst die Links anklickt und die Bilder aufruft. Aufs Abspeichern von Bildern oder Filmen soll es schon gar nicht mehr ankommen.

Somit kann der Beamte ja eigentlich nur wollen, was er auch sagt. Dass nämlich schon der bloße “Besitz” jener für sich selbst unverfänglichen Buchstaben- und Ziffernfolge, die aber auf eine bestimmte Internetseite führt, schon als “Kinderpornografie” gilt. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten, um Menschen zu kriminalisieren. Man danke nur an Links auf Seiten, die heute harmlose Inhalte zeigen, aber morgen oder in drei Jahren nicht mehr.

Und man denke insbesondere daran, wie einfach es ist, Links auf fremde Computer zu bekommen. Via (Spam-)-E-Mail, Facebook, Twitter oder XING. Und über tausend andere Kanäle. Faktisch liefe das darauf hinaus, dass ängstliche Menschen (oder solche mit Feinden) einen Filter laufen lassen müssen, der jeden Link auf ihrem System sofort shreddert. Was sie zu Schwerbehinderten in der virtuellen Welt machen würde.

Die Vorstellungen des Bundeskriminalamtes klingen mir sehr nach Allmachtsfantasie. Der Beamte würde dies sicher abstreiten. Er will doch nur das Beste. Den Preis dafür muss aber nicht er zahlen, sondern wir.

83 Kommentare zu “Schwerbehindert in der virtuellen Welt”

  1. Rangar meint: (29.9.2010 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Politiker und Beamte sind für unsere Freiheit viel gefährlicher als Terroristen!

  2. André meint: (29.9.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Dass das Quatsch ist, steht außer Frage.
    Was ich mich allerdings frage ist, ob derlei Forderungen seitens der Polizei gestellt werden, weil sie unterfordert sind oder weil sie schlicht ein bisschen huibuh im Kopf sind.

    Einerseits können Sie ohne Komplettüberwachung, Internetsperren, Vorratsdatendings usw. den "Milliardenmarkt" Kinderprornografie nicht bekämpfen. Andererseits denken Sie sich immer neue (wie sagt man?) Straftatbestände aus.

    Da bin ich bisschen ratlos.

  3. Kampfschmuser meint: (29.9.2010 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    Kann mir einer mal schlüssig darlegen, warum man immer wieder das offensichtlich Falsche tun will und dabei das Wesentliche aus den Augen verliert?

    Ist es nicht im Sinne eines Polizeibeamten KiPo zu beseitigen und dies auch transparent und nachvollziehbar darzustellen?

    Warum wird subjektiv gefühlt das Recht der Allgemeinheit und des Einzelnen immer weiter eingeschränkt und auf einen Polizei- und Überwachungsstaat hin gearbeitet?

    Warum werden kritische Stimmen mit aller Macht tot getreten bzw. ihnen die legale Möglichkeiten genommen auf Missstände hinzuweisen?

    Vielleicht übersehe ich auch was, mein subjektives Empfinden täuscht mich und man will nur mein Bestes. Nur das wollte noch nie jemand. Das alleine macht mich schon misstrauisch.

  4. Jay meint: (29.9.2010 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Erklärtes Ziel des Beamten ist es unter anderem, die Überprüfbarkeit von Sperrlisten zu erschweren.<blockquote>

    Oh wow.

    </blockquote>

  5. Jay meint: (29.9.2010 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Oh wow. Ich kann keine Tags schließen.

  6. Michael meint: (29.9.2010 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @André: Wenn wahr ist, was mir ein Kumpel, der sich gerade zum Polizisten ausbilden lässt, erzählt hat, dann überwacht die Polizei schon heute sämtlichen Datenverkehr und kann auch heute noch Straftaten im Internet von vor mehreren Jahren nachweisen. Die Gesetze, die diese Menschen nun fordern, dienen nur dazu, dass das, was sie ohnehin schon tun, legal wird und vor Gericht verwendet werden kann.

    Besagter Kumpel kennt sich allerdings nicht besonders gut mit Computern aus. Möglicherweise hat er bei der Ausbildung irgendwas falsch mitbekommen.

  7. hiro meint: (29.9.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich noch mit Meinungsfreiheit vereinbar, wenn man "Gedankenverbrechen" einführt?

    Daß das BKA seine Sperrlisten gerne jeglicher Überprüfung entziehen möchte, ist ja nichts neues. Jetzt eben auch so. Ist ja auch kein Wunder, wenn man den offensichtlichen Mangel an "echten" kinderpornographischen Links bedenkt.

    Bin ich der einzige, der diesen immensen Verbotseifer dem Thema absolut nicht angemessen findet? Bildlich gesprochen fordert man ein neues Straßenpflaster wegen eines Kaugummis, und jetzt schon neues Straßenpflaster, wenn jemand "Kaugummi" hinschreibt. Der Hundehaufen daneben kann liegenbleiben. Und daß die Kaugummis meistens unter Tischen und Stühlen kleben und nur vereinzelt auf der Straße, interessiert auch keinen.

  8. Anderer Gregor meint: (29.9.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Und dank tinyurl, bit.ly etc werden die Links auch kurz genug, dass man sie von Hand wohin schreiben kann … Hauswände, Brücken, … von Barcodes mal ganz zu schweigen :) Wer ist dann eigentlich Eigentümer?

  9. user124 meint: (29.9.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Ist es eigentlich noch mit Meinungsfreiheit vereinbar, wenn man "Gedankenverbrechen" einführt?

    dazu kommt: wie kann etwas ein verbrechen sein wenn man nicht nachprüfen kann ob etwas ein verbrechen ist? die sperrliste mit den "kriminellen links" ist geheim.
    wenn du, unbequemer querulant, heute eine hd hast bist du morgen kriminell weil *sie* einige links aus deinem browsercache auf die liste setzen…. ganz ohne beweismittelfälschung.

  10. ulf meint: (29.9.2010 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Technisch gesehen ist eine Bild- oder Videodatei, die kinderpornographisches Material enthält auch nur eine "Buchstaben- und Ziffernfolge".

  11. JJ Preston meint: (29.9.2010 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Und in 5 Jahren benennt sich das BKA dann um in "Bundessicherheitshauptamt"…

  12. Ein Bayer meint: (29.9.2010 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Und schließlich ein oder zwei dieser Links als Kommentar in den HTML-Dateien von öffentlichen Behörden verstecken…

  13. Spinnzessin meint: (29.9.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Betrachten Sie sich bitte alle als verhaftet ;-).

    Und wenn es an der Tür klingelt:

    Keine Sorge, das sind nur die netten Kollegen vom SEK "KiPo", Abteilung "Linkverbrecher" :-).

    Ach ja, Zahnbürste einpacken nicht vergessen ;-).
    Pflichtverteidiger haben wir schon für Sie bereitgestellt :-).

  14. Torsten meint: (29.9.2010 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston: Nicht, wenn die SPD wieder an die Macht kommt. Dann wirds den "Bundeskriminal_agentur". ;-)

  15. Kaukomieli meint: (29.9.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Konsequenterweise müsste man dann jede Zeichenfolge verbieten, da man (was moderne Computer so alles möglich machen!) mittels linkcrypter, url-shortener etc. aus jeder Zeichenfolge mittels geeignetem Algorithmus reversibel eine andere Zeichenfolge machen kann.

  16. WebR meint: (29.9.2010 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Wer es sich also als Hobbys gemacht hat, viele Stellen von Pi zu errechnen, lebt in Zukunft also gefährlich, wer einen Taschenrechner oder Computer besitzt, der in der Lage ist, Pi zu berechnen, sowieso.

  17. Tobias Wichtrey meint: (29.9.2010 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Also, das ist ja so haarsträubend, dass ich nicht glaube, dass das durchgesetzt wird. Ich glaube noch an die Vernunft im Menschen…

    Ich schätze mal, dass das aber nur eine unglückliche Formulierung ist, und wirkliche Linksammlungen gemeint sind, wie etwa die Sperrlisten.

    Aber eigentlich machts das auch nicht besser… :(

  18. Bernhard meint: (29.9.2010 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Wer Links besitzt, oder Links herstellt und hergestellte Links weiterverbreitet, wird mit Zuchthaus nicht unter 50 Jahren bestraft.

    Da brauchts nicht mal einen Bundestrojaner, um in der History und den Favoriten zu schnüffeln, dafür reicht ein bißchen Javascript von den Seiten des BKA.

  19. Robert meint: (29.9.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Geht wohl eher darum das wenn einer ne Textdatei voller Links zu KiPo Seiten hat, dass man ihm dafür was kann. Man kann wohl davon ausgehen das er diese Seiten öfter besucht, aber das Material nicht dauerhaft auf dem Rechner bunkern will. Jedenfalls, kann ich da verstehen das die Polizei dieses Recht möchte. Es würde wohl auch eher um solche speziellen Fälle gehen.

  20. NoName meint: (29.9.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    "einen Filter laufen lassen müssen, der jeden Link auf ihrem System sofort shreddert"

    Aber dann hat man den doch trotzdem für ne millisekunde "besessen" oder?

  21. Jonas meint: (29.9.2010 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @Robert
    Aber warum sollte man das extra belangen? Wenn er diese Links verwendet müssten sie ihn doch für das Benutzen dieser Links schon belangen können.

  22. demokrat meint: (29.9.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Es scheint als ob die BSE-Infektion der Regierenden jetzt auf die Ämter übergesprungen ist.

  23. C. meint: (29.9.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Sollte der Besitz “Besitz” einer Buchstaben- und Ziffernfolge strafbar sein?

    Klar ist doch schon so. Ein Kipo Film oder Bild ist auch nichts anderes als eine Ziffernfolge.

  24. Sören meint: (29.9.2010 um 16:44) AntwortenReply to this comment
  25. Jan meint: (29.9.2010 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Verdammt, dann müsste ich meinen Affe-mit-Schreibmaschine-Versuch abbrechen, sonst werde ich (oder wird der Affe) noch angeklagt…

  26. Olli meint: (29.9.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Gedankenverbrechen? Haben wir doch schon. Stichwort "Virtuelle Kinder- und Jugendpornografie".

  27. Scherzbischof meint: (29.9.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment
  28. Karsten meint: (29.9.2010 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Wie kompatibel ist das eigentlich zu den Sperrlisten? Wäre der Besitz von Links (Was ist das?), die zu dem Stoppschild führen verboten? Und wenn das BKA DNS-Antworten fälschen kann, können die sich im Grunde bei jedem Link aussuchen, wohin er führen soll. In diesem Sinne: Ich grüße unsere neuen Herrscher im BKA!

  29. Autolykos meint: (29.9.2010 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es eigentlich mit Links auf Links aus? Wenn das auch verboten wird, wie lang muß die Linkchain sein, um unbedenklich zu werden?
    (Wenn sie nichts gegen Linkchains machen, sollte es völlig legal sein, die Links hinter tinyurl und Konsorten zu verstecken. Und wenn doch, dann haben sie gerade das ganze Internet verboten…)

  30. stimmviech meint: (29.9.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @André: @Kampfschmuser:
    Es geht schlicht darum, die Herrschaft im Lande zurückzuerobern, die den Herrschenden durchs Internet verlorengegangen ist. Dazu soll Angst vor Benutzung des Internet aufgebaut werden. Und es könnte funktionieren, die nächsten Jahre werden spannend.

  31. Kane2060 meint: (29.9.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Gibt es nicht sowas wie einen MindestIQ für Beamte? Naja Offensichtlich nich! -.-

    Armes Deutschland!

  32. murry meint: (29.9.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Das Wort "Kinderpornographie" zu schreiben ist demnächst auch strafbar. Das ist nämlich eine Vorbereitungshandlung um das Wort später in eine Suchmaschine einzugeben.

  33. Robert meint: (29.9.2010 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @Jonas, nunja, kann man ja auch nicht nachweisen. Wenn er den Cache geleert hat werden diese Sachen schnell auf der Harddisk unwiderruflich gelöscht (entgegen der weit verbreiteten Meinung das man Daten nach überschreiben wieder herstellen kann – das war früher mal so, als Datenträger weniger Komplex waren).

    Deswegen dürfte so eine URL-Sammlung natürlich ein interessanter Beweis sein.

  34. André meint: (29.9.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @C.: Das ist aber eine sehr abstrakte Denke. Ein Link entält ja nun gerade keine kinderpornografischen Daten. Genausowenig wie die Adresse eines Drogenlabors Betäubungsmittel enthält.

  35. Patrick meint: (29.9.2010 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Naja, vielleicht kennt er sich ein wenig aus und meinte wirklich einen Link und keine Adresse/URL. Ein Link kann ja nicht auf Papier o.ä. existieren sondern nur in einer Auszeichnungssprache wie HTML (<a>).</a>

  36. stefan meint: (29.9.2010 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    ein bild ist auch nur eine ziffernfolge.
    Konsequenterweise müsste auch dieser besitz legalisiert werden, und nur noch die verbreitung bestraft werden.

  37. Ein Bayer meint: (29.9.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos: In einem Fall linkte ein deutscher Blog-Betreiber auf ein Blog, welches einen Link zu einer Sperrliste gesetzt hatte. Der deutsche Blog-Betreiber hatte daraufhin eine Hausdurchsuchung am Hals.

  38. Sigmund meint: (29.9.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Das könnte man ja noch ausweiten:
    Wenn ich WEISS, wo in meiner Großstadt der Babystrich ist, bin ich bereits ein Freier.
    Wenn ich weiss, wo welcher Dealer was vertickt, hab ich schon gegen das BTM verstoßen.
    Und wenn ich weiss, wie ein Hakenkreuz aussieht, oder den Namen von Hitlers Buch kenne, bin ich…..

    P.S.
    "die Überprüfbarkeit von Sperrlisten zu erschweren."

    Das ist der eigentliche Skandal.

  39. Rauh meint: (29.9.2010 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Also bitte, Herr Vetter.

    Erstens, ist die Meinung dieses "Kinderporno-Jägers" einen Pfifferling wert, solang sie nicht in der Legislative diskutiert wird. Wenn der örtliche Bademeister anmerken würde, dass das Beckenpinkeln unter Strafe stehen müsste würde es auch keinen Menschen anheben.

    Zweitens: Wie oft bekommt man denn Kinderpornolinks über E-Mails oder soziale Netzwerke zugesandt? Diese Kreise leben von der Anonymität und der Geschlossenheit. Eine, von Ihnen befürchtete, öffentliche Werbeaktion für derartige Perversionen ist meines Erachtens arg an den Haaren herbeigezogen.

    Drittens: Selbst wenn, wer speichert denn diese Links dann auch noch ab? Und aus welchem Grund, wenn nicht des Inhaltes wegen? Weil die Buchstaben- und Zahlenfolge so hübsch anzuschauen ist? Würden Sie auch eine Hakenkreuzflagge aufbewahren die Ihnen jemand anonym zusendet?

    Ich verstehe die Dramatisierung nicht so recht.

  40. Halloooooooooooooooo meint: (29.9.2010 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich nichts neues, denn nach dem §184b und dem §184c ist ja auch der Versuch in den Besitz zu kommen strafbar und das ist ja zweifelsohne der Fall, wenn man z.B. auf einen Link klickt.

    Nach dem OLG Hamburg muss ja auch ein Cache nicht aktiviert sein, denn schließlich sind die Daten ja sowieso im RAM und könnten somit auch abgespeichert werden, weshalb auch vom Besitz gesprochen werden kann, wenn der normale Festplatten-Cache deaktiviert ist.

    Kurzum kann man also sagen, dass man unter diesen Umständen sogar veruteilt werden kann, wenn überhaupt nichts auf der Festplatte gefunden wird und wenn man z.B. die Festplatte verschlüsselt hat, dann kann sich das wiederum strafverschärfend auswirken(z.B. Beitrag von Herrn Vetter bezüglich Superkrimineller oder ähnliches).

    Bleibt anschließend die berechtigte Frage, warum beim §184b und §184c so ein großer Aufwand betrieben wird und laut Herrn Vetter 90% oder noch mehr altes Material ist und somit für eine Aufklärung von Straftaten gar nicht zu gebrauchen ist.

    Es wäre wünschenswert, wenn bei anderen Delikten ein ebenso großer Aufwand betrieben werden würde, aber das ist nicht der Fall.

  41. Rauh meint: (29.9.2010 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Rauh:
    Der Vergleich mit dem Bademeister hinkt etwas. Immerhin handelt es sich hier um einen Beamten vor einem Ausschuss. Aber dennoch bleibt es nur eine Forderung und ist keine Gesetzesinitiative.

  42. Frank Taeger meint: (29.9.2010 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @Rauh :

    Es geht hier denke ich weniger um das "aus Versehen" zugesnadte Mails. Das speichern brauchen sie gar nicht, sie haben es ja auf ihrem Account, das erledigt dann Facebook für sie.

    Interessant ist dies als eine Möglichkeit der Attacke. Man spooft einen Account, sendet demjenigen das ganze zu, nutzt dabei einen der vielen Bugs im System bestimmter Netzwerke und schickt gleich noch eine anonymisierte Mail über einen anonymisierten Server ans BKA/LKA.

    Wers war, ist dann kaum nachzuvollziehen. Ausser sie glauben wirklich, das BKA hätte jegliche Handhabe wenn jemand eine Email über einen Proxy Server über einen Mailserver in Belize oder den Caymans routet.

    Und was dann? Naja dann hat derjenige auf einmal einen Link. Woher der kommt interessiert nicht, der "Besitz" ist ja strafbar. D.h. nicht nur ist die Idee an sich dämlich, weil es bereits genug Möglichkeiten der Verfolgung gibt, die nicht konsequent umgesetzt werden. Diese Idee an sich bietet ungemeine Missbrauchsmöglichkeiten.

  43. godot meint: (29.9.2010 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    "Ich verstehe die Dramatisierung nicht so recht."

    Vetter auch nicht. Er mach das nur, um den Mob zu push

  44. jacob meint: (29.9.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Was passiert, wenn ich der Polizei einen Kinderpornolink zukommen lasse? Muessen die dann Ermittlungen gegen sich selbst einleiten?

  45. christian meint: (29.9.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @Halloooooooooooooooo:
    Ohne feste Beweise wie Vorhandene Bilder oder Browser History ists eher unwahrscheinlich.. ist Gott sei dank nicht so wie im Zivilprozess… Leider reicht aber ne HD schon aus um heute sozial ordentlich zu fallen…

  46. Gutmenschenbewunderer meint: (29.9.2010 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Ich verneige mich vor dem Autor des Beitrags zum Thema.
    Ich meine, er hat die Ursachen der neuen Hysterie klar benannt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie

  47. le D meint: (29.9.2010 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @godot: Bislang war es so, dass (im Regelfall) eine Straftat vollendet oder versucht werden mußte, damit man verurteilt wird (wenn denn der Versuch überhaupt strafbar ist). Dann wurde das erweitert, um sogenannte Vorbereitungshandlungen unter Strafe zu stellen (also der Bereich, der zeitlich noch vor dem Versuch liegt).

    Mit diesem Vorstoß (Besitz von Links) würde der Bereich, der zeitlich nochmals vor der Vorbereitung liegt (nämlich das Wissen darum, wo etwas zu finden ist), unter Strafe gestellt.

    Das wäre so, als würde derjenige bestraft, der weiß, wo man ein Brecheisen finden (d.h. käuflich [was nicht zwingend entgeltlich heißt] erwerben) kann. Und das hätte katastrophale Folgen: jeder, der weiß, wie eine URI aufgebaut ist, hätte (potentiell) das Wissen um eine URL unter der diese Dokumente zu finden sind (deren Besitz völlig zu Recht unter Strafe steht). Und es müssen ja nicht einmal Dokumente sein, die tatsächlichen Mißbrauch zeigen; Zeichnungen oder Wort reichen aus (und das schreibe ich von einer Couch, wo die Deutsche Erstausgabe von Vladimir Nabokovs Lolita in Sichtweite steht…).

  48. Halloooooooooooooooo meint: (29.9.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @christian:

    Da würde zustimmen, aber dann wiederum kann man sich das Besitzverbot im RAM auch gleich sparen, denn man kann ja immer mit einer Live-CD ohne Festplatte ins Netz und bei einer Hausdurchsuchung hat dann die Polizei 0 Byte, die sie untersuchen dürfen.

    Wahrscheinlich wird dann das Verfahren eingestellt, aber es ist natürlich auch nicht schön, wenn die Hardware ein paar Monate oder Jahre weg ist.

    Das mit der Live-CD und 0 Byte dürften aber wohl eher Ausnahmen sein.

    Ich denke mal der Großteil der Beschuldigten hat den Festplatten-Cache deaktiviert und löscht diesen dann auch erst nach 30 Tagen, wenn überhaupt.

    Insofern betrifft diese Regelung des OLG Hamburg wiederum nur einen kleine Teil dieser Nutzer und von diesen werden wahrscheinlich auch viele keine Browser-History löschen oder andere Histories bei Windows, sondern lediglich den Cache für die Festplatte deaktivieren.

    Kurzum kann man also sagen, dass die Anzahl an Personen, bei denen es keine Browser-History oder sonstige verwertbare Daten gibt, vermutlich eine ganz kleine Minderheit im Bereich des §184b, §184c ist.

  49. Halloooooooooooooooo meint: (29.9.2010 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Kleiner Nachtrag.

    Ich denke mal der Großteil der Beschuldigten hat den Festplatten-Cache aktiviert oder speichert sogar die Bilder und löscht diesen dann auch erst nach 30 Tagen, wenn überhaupt.

  50. Ano Nym meint: (29.9.2010 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    1. Ich vermisse in den Kommentaren den Hinweis auf den Kategorienfehler in UVs erstem Satz.

    2. Sind die öffentlich getätigten Aussagen eines Mitarbeiters einer oberen Bundesbehörde Privatmeinungen oder vertritt hier nicht jemand die offizielle Regierungslinie?

    3. "Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten, um Menschen zu kriminalisieren" Ist das jetzt positiv für den Rechtsanwalt/Strafverteidiger oder negativ?

  51. dot tilde dot meint: (29.9.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    blockrolling for the win.

    .~.

  52. Rrabbit meint: (29.9.2010 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @38: du weisst, wo sich eine Bank befindet, also bist du ein Bankräuber

  53. Abmahner meint: (29.9.2010 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Fast alle Klagesachen, sei es straf- oder zivilrechtlich mit Internetbezug drehen sich um Buchstaben- und Ziffernfolgen, die im Internet veröffentlicht sind.
    Von daher… hmm… etwas holprige Begründung dafür, das es Blödsinn ist.

  54. christian meint: (29.9.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    @Halloooooooooooooooo:
    Richtig, das Besitzverbot im RAM ist dämlich, weils eben nur über die History etc. nachzuweisen ist..
    Grundsätzlich muss man sich fragen ob jemand wirklich so viel interesse an dem Zug hat, wenn jemand nicht die Bilder lokal oder auf einen eigenen Webspace abspeichert.
    Es ist ja nicht so dass man solche Bilder einfach so findet und diese Bilder für längere Zeit offen verfügbar wären

  55. GxS meint: (29.9.2010 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Hatten wir die Diskussion nicht schonmal?

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/26/warnung-vor-links-auf-wikileaks/

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/02/danische-sperrliste-mobilisiert-polizei/

    was ist eigentlich damals dabei rausgekommen?

    Ach ja, der Unterschied wäre dann, dass man den Verbreiter von Wikileaks-links direkt anklagen kann, und nicht nur über eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme der Computer bestrafen kann…

  56. BHJ meint: (29.9.2010 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    "was ist eigentlich damals dabei rausgekommen?"

    Google hilft:

    "Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschwerde des Pforzheimers Pädophilen Dieter G. (der im Internet unter dem erfundenen Namen "Pauls S." auftritt) gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seines PC zurückgewiesen und den Beschluss des Amtsgerichts erwartungsgemäss bestätigt.
    Ob die Showeinlagen seines, in der Pädophilenszene überaus beliebten, Anwalts ihm diesmal helfen werden, ist fraglich. Für G. könnte es diesmal eng werden, denn bei einer Verurteilung dürfte es nicht für eine Bewährungsstrafe reichen. "

    Quelle:
    http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/erneute_kinderporno_ermittlungen_gegen_krumme13_anfuehrer_dieter_g_aus_pforzheim_567_1.html

  57. A.H. meint: (29.9.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @Robert:

    Aus welcher Anstalt hat man Dich den entlassen? Eigentlich gehts ja wohl kaum noch klarer, mit dem Verbot von Meinungsfreiheit und Informationsverhinderung, doch Bildleser wie Du müssen wohl erst selber in der "Acht" an allen Nachbarn vorbei und mit dem Hinweis: "Hier seht ihr was euch passiert wenn ihr KiPo anschaut!" abgeführt werden!
    Das die "da Oben" schon feuchte Höschen haben, angesichts solcher De…en, ist kein Wunder mehr, man muß halt nur laut genug schreien: "Aber denkt doch an die Kinder!" und es wird immer solche wie Dich geben, die alles glauben bis sie selber dran glauben müssen!

    Ich kann vor lauter Übelkeit gar nicht mehr mit dem ko…en aufhören und dabei gibts bei mir gar nicht so viel zu "fressen"!

  58. GxS meint: (29.9.2010 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    @BHJ:
    Das steht auch im zweiten verlinkten Beitrag als letzter Kommentar, wie ich sehe…
    Das bedeutet aber nichts anderes als dass man nicht nur die Zensur des BKA´s nicht anzweifeln darf, auch die Zensur anderer Staaten ist hier unanfechtbar und darf nicht überprüft werden (und ist zumindest mit dem Risiko der Hausdurchsuchung wie bei Theodor R.[bei dem es im Gegensatz zum anderen Fall keine einschlägigen Vorstrafen gab] verbunden).

    Aber auch Theodor R. wollte das durchfechten:

    Mein Mandant hat sich dafür entschieden, die Weiterleitung nicht aufzuheben. Er ist entschlossen, die Sache rechtlich zu klären.

    und dazu finde ich nichts im Netz…

    U.V schreibt hier:

    Ich vermute ja, denn das Veröffentlichen solcher Links ist in Deutschland bereits strafbar.

    Wenn Theodor R. aufgegeben hat, ist auch das Anklicken "solcher" Links, auch wenn sie keine illegalen Inhalte haben, hierzulande eventuell strafbar…
    Da "solcher" nicht weiter definiert ist und alles sein kann, da ja die Sperrliste naturgemäß geheim ist, ist man nur bei einer vom BKA freigegebene Whitelist auf der sicheren Seite, wenn man sich nicht strafbar machen will…

  59. gudrun meint: (29.9.2010 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    "Ob die Showeinlagen seines, in der Pädophilenszene überaus beliebten, Anwalts ihm diesmal helfen werden, ist fraglich"

    Wer dieser Anwalt wohl sein mag???

  60. Udo Vetter meint: (29.9.2010 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    @gudrun:

    Ich bin es jedenfalls nicht.

  61. DenkMal meint: (29.9.2010 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Keine Ahnung ob da die Damen und Herren Anwälte mal drüber nachgedacht haben oder das jemand diskutiert:

    Wenn ich mir das "typisch" wie eine Pornoseite vorstelle, dann wäre das Bild ja gar nicht zwingend auf dem gleichen Server, weil HTML und Grafik getrennt vorliegen. Daher enthält die HTML-Seite den Link. Die Links über die wir gerade sprechen sind wohl eher die Links auf eine HTML-Seite, die dann wiederum auf den illegalen Inhalt linkt.
    Hmm, wieso sind genau 2 Studen strafbar? Wieso nicht 3 oder x? Ich behaupte, wenn zwei Stufen strafbar sind, dann ist per Induktion das ganze WWW illegal. Sauber!

    Ciao!

  62. Der Bär meint: (29.9.2010 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Ich wäre dafür, jeden zu erschießen, der um höchstens sechs Ecken einen Kinderschänder kennt. Und angefangen wird bei Beamten.

    Nun ja, ich persönlich finde das Thema "KiPo" mittlerweile so ausgelutscht, dass ich mich spontan frage: Wie wird eigentlich das Wetter morgen?

  63. prior meint: (29.9.2010 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Der Ermittler betonte, wie wichtig die EU-weite Kriminalisierung "jeglicher Vorbereitungshandlungen wie Anklicken und Vorhalten im Arbeitsspeicher" nach deutschem Vorbild sei.

    das vorhalten im arbeitsspeicher finde ich sehr witzig. ist der rechner aus, ist der arbeitsspeicher leer, da er ohne strom nicht speichert. wär ja noch schöner, wenn der RAM wie eine festplatte dauerhaft speichert. keine ahnung von computern, aber erstma dumm in die welt nausgschwätzt.

  64. Nat Ürlich meint: (30.9.2010 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Achtung, enthält Zynismus.

    Ach, macht euch nicht in die Hose sondern schaut in die Geschichtsbücher!

    Alle 40, 50, 60 Jahre gab es in der sogenannten "zivilisierten" Welt einen Weltkrieg, einen großen Krieg, eine blutige Revolution, einen Genozid, ein massenhaftes Abschlachten von Zivilisten, Andersdenkenden, Andersgläubigen, Andersaussehenden. Seit vielen hundert Jahren ist das schon so.

    Wer glaubt, wir wären eine Generation, die davonkommt…hat sich getäuscht. Die Sauerei, die passiert, ist immer mal wieder eine andere. Erst die Inquisition, dann die Glaubenskriege, dann die Revolutionen, dann die Kolonialkriege, dann die Weltkriege, dann der Holocaust. Nachher schwört man immer hoch und heilig: Nie wieder. Nur das nächste mal kommt alles eben ein wenig anders…

    Aktuell braut sich nur die nächste Runde zusammen – und die hat eben was mit Internet, Gedankenverbrechen, Massenüberwachung und Big Brother zu tun. Mit Terror und Gegenterror. Und mit political correctness.

    Nur noch ein wenig Geduld. Wenn für den Jahrgang 1960 – 70 die Renten fällig werden – ist endgültig Ebbe in der Kasse und es wird los gehen. Bis dahin noch Popcorn kaufen und es sich im Kino bequem machen.

  65. Theodor meint: (30.9.2010 um 03:14) AntwortenReply to this comment

    Gedankenpolizei.
    Beim lesen dieses Artikels habe ich mich gleich einer anderen Straftat schuldig gemacht.
    Ich hatte ein Hakenkreuz vor Augen.

  66. chrissy meint: (30.9.2010 um 06:55) AntwortenReply to this comment

    ich bin zwar kein jurist, aber wenn ich §184b lese, steht da mmn, dass der besitz nur strafbar ist, wenn er verbreitung/veröffentlichung zum ziel hat.

    Was schade ist.
    Denn ansonsten könnte man die gute alte Methode verwenden und Internet durch Postweg bzw. MMS ersetzen, deren Inhalt man auch ohne aktives Zutun erhält. Somit könnte man einschlägig bekannten Zensurpolitikern und -beamten entsprechendes Material anonym zukommen lassen und sie wegen Besitzes desselben anzeigen.
    Verletzt zwar ein paar weitere Paragraphen, aber welcher Spammer oder internetkriminelle schert sich um sowas? Außerdem soll es nur als Proof of Concept herhalten, um zu demonstrieren, dass man in böswilliger Absicht jede Person ohne deren Zutun zum Kriminellen machen könnte.

    Generell bin ich gegen jede Form von sonderregelung für bestimmte (Telekommunikations-)Medien. Stattdessen wäre es mmn viel sinnvoller, die bestehenden Paragraphen so zu formulieren, dass sie unabhängig vom verwendeten Medium gelten.

    Oder gibt es irgendeinen Sinn, Daten anders zu behandeln, weil sie nicht über den Postweg, sondern via MMS / TCP/IP übermittelt werden?

    GGf. wäre auch zu empfehlen, für vertrauliche Internetkommunikation eine entsprechend abgewandelte Form von rfc1149 zu verwenden. Mit Postboten statt Brieftauben.

    Ist zwar langsamer, aber man kann die Paketgröße erhöhen, um einen angemessenen Datendurchsatz zu erreichen. Und auf dem Postweg wird ja nicht zensiert, oder?

  67. Der Gerd meint: (30.9.2010 um 07:11) AntwortenReply to this comment

    In Deutschland liegen wir hier aber hinten. In anderen Ländern ist man schon viel weiter:
    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/menschen_und_schlagzeilen/syrer103.html

  68. Hallooooooooooooooooooo meint: (30.9.2010 um 07:50) AntwortenReply to this comment

    @chrissy:

    ich bin zwar kein jurist, aber wenn ich §184b lese, steht da mmn, dass der besitz nur strafbar ist, wenn er verbreitung/veröffentlichung zum ziel hat.

    (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten .

    Von Verbreitung steht da nichts.

    Besitz ist Besitz, so einfach ist das.

    Insofern liegen Sie mit Ihrer Vermutung falsch.

  69. bombjack meint: (30.9.2010 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Überlegungen zur Strafbarkeit des "Link-Besitzes":

    a) Überprüfung der Filterlisten von z.B. AK-Zensur ist dann verboten…

    b) Meiner Ansicht noch gravierender: Die Stopp-Schild-Sache….wenn bei derzeitiger Rechtslage Stopp-Schilder eingeführt würden, wäre es nur strafbar wenn unter Vorsatz der Link aufgerufen würde bzw. die Sperre umgangen wird.
    Wird nun der Besitz eines Links auch unter Strafe gestellt entfällt der Vorsatz komplett (meiner Ansicht nach) und jedem der auf eine Stoppseite kommt kann sofort strafbarer Link-Besitz unterstellt werden.

    bombjack

  70. stimmviech meint: (30.9.2010 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    @Nat Ürlich:
    Leider hast Du recht. Hier noch etwas mehr http://www.v-weiss.de/zyklisch.html

  71. stimmviech meint: (30.9.2010 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    Dieter G. ist natürlich ein übler Finger, nicht weil er pädophil ist. Das ist Schicksal, wir könnten es alle sein. Auch den Drang zum Konsum von Kipo durch entsprechend Veranlagte kann ich nachvollziehen. Problem bei G. und anderen Aktivisten ist, daß sie die Schädlichkeit ihres Tuns nicht einsehen mögen.Es gibt andere Pädophile , die das einsehen, einer hatte sogar mal eine Webseite, in der er darüber berichtet hat.
    Das Problem ist nun, daß andere üble Finger wie carechild das Üble Tun von G. und Co. nutzen, um selbst üble Sachen zu machen, nämlich die demokratische Kultur durch einen Überwachungsstaat auszuhöhlen. Und damit ich mich hier nicht allzu beliebt mache: irgendwer muß nachher auch überwachen wollen, alle die technischen und juristischen Möglichkeiten nutzen wollen: das werden religiöse Eiferer sein, die aus demographischen Gründen schon in wenigen Jahrzehnten die Mehrheit der Bevölkerung unter 40 stellen werden. Siehe auch den oben geposteten Aufsatz von Volkmar Weiss.

  72. Bernhard meint: (30.9.2010 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch toll.
    Dann können wir sofort sämtliche Provider sowie das BKA zumindest in den verantwortlichen Referaten in den Knast stecken. Und die gerade zum Empfang von Meldungen eingerichteten Hotlines bzw. deren Mitarbeiter auch.
    Denn um eine Sperrliste zu erstellen und umzusetzen braucht man logischerweise die Adressen der Seiten und diese müssen natürlich auch sowohl beim BKA und bei den Providern gespeichert sein.
    Auch jedes Melden von Kinderporno-Seiten wäre dann strafbar, denn auch dafür müssen sowohl die Meldenden als auch Hotlines und BKA die Adressen speichern.

  73. Chrissy meint: (30.9.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @Hallooooooooooooooooooo:
    in dem Fall lässt sich über diesen Paragraphen sowieso jeder kriminalisieren. Wir Definieren einfach ein "Bildformat", dessen Dekompressionsalgorithmus dazu führt, dass wichtige Windows-Systembibliotheken (zufällig) strafbaren Inhalten entsprechen.

    Das würde dazu führen, dass jeder, der im Besitz der entsprechenden Dateien ist (ohne die kein Windows funktioniert), auch im Besitz entsprechend strafbarer Materialien ist.
    Falls jemand der Auffassung ist, dass dann lediglich das "Anzeigeprogramm" verboten ist, weil es die Dateien in entsprechende Inhalte umwandelt, und ein Gericht dieser Argumentation folgt, kann man zukünftig einfach alle Anzeigeprogramme für Bilder im JPG-Format löschen, wenn man strafbares material im JPG-Format auf dem PC hat…

    Im Endeffekt werden fehlt hier jedenfalls völlig die Differenzierung zwischen Daten als solche und deren Repräsentation. Ein "nacktes_kind.jpg" wird eben nur in bildverarbeitender Software zu einem Kinderporno. Im Texteditor ist es einfach nur eine schwachsinnige ansammlung von Zeichen. Andersrum funktioniert das ganze mit der "kleine_kinderpornogeschichte.rtf".

    Kennt hier irgendwer die tatsächlichen Anforderungen, die eine Datei (oder Datenmenge) erfüllen muss, um im sinne des §184b relevant zu werden?

    Oder überspitzt gefragt: Wenn ein Standard existieren würde, der anhand einer beliebigen Bitfolge eine Abbildung einer Person generiert, deren Eigenschaften (wie z.B. Alter, Aussehen, Pose, Art der Bekleidung etc.) anhand dieser Bitfolge festgelegt werden, wären dann alle Bitfolgen strafbar, die eine strafrechtlich relevante Abbildung erzeugen, auch wenn die Textrepräsentation dieser Bitfolge etwas völlig unverwerfliches wie z.B. "Antworten" wäre?

  74. Stephen meint: (30.9.2010 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    … ich glaube, der meint das gar nicht böse. Hat halt nur nicht zu Ende gedacht.

    Ist in diesen Kreisen ja auch nicht üblich. Also Denken im Allgemeinen und bis zum Ende im Besonderen.

  75. koelneruwe meint: (30.9.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich die Adresse eines Bankräubers besitzen sollte – mach ich mich dann auch strafbar?

  76. Archer meint: (30.9.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Nach der Logik ist man auch dran, wenn auf den Urlaubsbildern aus Thailand zufällig ein Bordell drauf war, in welchem minderjährige Prostituierte arbeiten…

  77. Thomas meint: (30.9.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @koelneruwe:
    Natürlich nicht, du mußt schon den Bankräuber besitzen…
    nee das auch nicht, denn der Besitz eines Bankräubers ist ja auch nicht strafbar.
    Wenn du aber die Adresse eines Supermarkts kennst, der im Hinterstübchen des Chefzimmers Heroin verkauft (auch wenn du von dem Hinterstübchen nix weißt), dann machst du dich nach der neuen Definition strafbar. Ich find die Idee absolut genial

  78. Olli meint: (30.9.2010 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @chrissy:

    Nützt nichts. Kein Staatsanwalt hätte die Eier und würde die Politiker anklagen.

  79. Roman meint: (30.9.2010 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Sollte der Besitz “Besitz” einer Buchstaben- und Ziffernfolge strafbar sein? Aber ja – wenn es nach dem Bundeskriminalamt geht. Einer der dortigen Kinderporno-Jäger hat nun gefordert, den “Besitz” von Links auf kinderpornografische Seiten zu kriminalisieren – und zwar als Vorbereitungshandlung

    Falsche Argumentation. Ein Bild in base64 besteht auch aus Buchstaben und Ziffern. Und der Besitz von KiPo-Bilder ist selbstverständlich strafbar. Zumindestens vom technischen Standpunkt ist somit der Besitz “Besitz” einer Buchstaben- und Ziffernfolge schon strafbar.

  80. asdf meint: (30.9.2010 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @ Ulf
    Also der Unterschied würde meines Erachtens darin liegen, dass wenn der Mensch zufällig Einsen und Nullen auswählt und als Datei abspeichert, nicht unbedingt Kinderpornografie entsteht. Da ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering.
    Wenn man aber mittels Buchstaben, die jeder in die Adresszeile eintippen kann, nutzt, steigt schon die Wahrscheinlichkeit auf Zufallstreffer. Auch der Punkt ist zu bedenken, dass z.B. Tinyurls nicht ewig gelten und irgendwann die gleiche Kombination von http://tinyurl.com/op2ydm ein ganz anderes Ziel hat.

  81. Erna meint: (30.9.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Gedankenverbrechen, klasse Idee.

  82. Icke_ meint: (1.10.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    VERBRENNT ALLE TELEFONBÜCHER!!!
    ——————————-
    Ein Link ist schließlich auch nichts weiter, als das informationstechnische Pendant zu Name, Anschrift und Telefonnummer einer Person. Und in einem Telefonbuch stehen somit "Links" zu ALLEN Kinderschändern Deutschlands, die ein Telefon besitzen… Und zu ALLEN Terroristen… Und somit würde sich dann jeder Telefonbuchbesitzer automatisch zum Mittäter machen…

  83. a.n. meint: (3.10.2010 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Besonders klug ist ja auch die Idee, dass es Links und _Hashes_ sein sollen, die illegal sein können.

    Ich schreibe dann mal einen algo der Hashwerte für Links erstellt und zwar als Ziffern von 0 bis 9. Tada, jedes Schulmathebuch ist eine illegale Prüfsummensammlung. Hat den Vorteil, dass die Bevölkerung noch effektiver verblödet wird als durch B**d und TV allein. Wer Bücher mit Zahlen drin liest ist dann ein Verbrecher.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+