19.10.2010

Horizont erweitert, Unterhalt verspielt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt verweigert, weil sie sich auf der Internetseite poppen.de angemeldet und ein Profil von sich angelegt hat. Begründung:

Ein etwaiger Anspruch der Antragstellerin auf Trennungsunterhalt … ist wegen eines schwerwiegenden, ausschließlich bei ihr liegenden Fehlverhaltens dadurch ausgeschlossen, dass sie ihr Profil noch während ihres Zusammenlebens mit dem Antragsgegner auf der Internetseite www.p…de eingestellt hat.

Hierin ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten zulasten des Antragsgegners zu sehen… . Der Einwand der Antragstellerin, es handele sich bei der betreffenden Internetseite um einen „völlig normalen Chatroom, den viele Erwachsene auch dazu nutzen, beispielsweise über Autos oder über andere Dinge zu kommunizieren“, überzeugt nicht.

Der Domain-Name sowie der Einführungstext auf der Startseite (“P…de – 100% kostenlose Sexkontakte. Interessiert Ihr Euch für Swingerclubs, gemeinsame Saunabesuche oder wollt einfach Euren sexuellen Horizont erweitern? Ihr mögt Rollenspiele, vielleicht sogar bizarre Spielarten, seid Swinger, sucht nach Sexkontakten oder einem Seitensprung? Herzlich willkommen bei der Community für mehr, als das konventionelle Miteinander!”) sprechen für sich.

OLG Oldenburg: Beschluss vom 17.11.2009 – 3 WF 209/09

54 Kommentare zu “Horizont erweitert, Unterhalt verspielt”

  1. Jens meint: (19.10.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das jetzt nicht wirklich einordnen, da ich die sonstige Rechtsprechung in dem Bereich nicht kenne.

  2. stimmviech meint: (19.10.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Verweigerung des Unterhalts wegen Interesse an Sex? Kaum zu glauben.

  3. marcus05 meint: (19.10.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Frage mich nur wie der Mann darauf gekommen ist.

  4. Ben meint: (19.10.2010 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass das Verschuldensprinzip bei der Ehescheidung nicht 1977 aufgegeben wurde.

  5. Olli meint: (19.10.2010 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Unsere Gerichte spinnen doch. Wenn sie getrennt von ihm lebt kann sie doch eigentlich machen was sie will. Wenn sie noch zusammen leben würden wäre das was anderes aber da entscheiden die Richter j oft wieder im Sinne der Frau selbst wenn sie dich mehrmals betrogen hat einen fetten Unterhalt wenn Männe mehr verdient hat bekommt sie trotzdem.

  6. Stefan B. meint: (19.10.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    …dass sie ihr Profil noch während ihres Zusammenlebens mit dem Antragsgegner auf der Internetseite http://www.p…de eingestellt hat.

  7. HugoHabicht meint: (19.10.2010 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Das lief doch letztes Jahr schon durch die Blogs. UUUUUUUUUUUUUUUUUralt

    @stimmviech
    Nö, Fremdvögeln und sich aber vom Ollen finanzieren lassen ist nicht.

    Und bevor hier die Emanzenfraktion hier einfällt: Es ging bei der Entscheidung natürlich NUR um Ehegattenunterhalt und NICHT um Kindesunterhalt. Für die Kinder gibt es auch dann Kohle, wenn die Mutter ein Profil bei Poppen.de hat

  8. Dante meint: (19.10.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Auch in Deutschland hängt offenbar die Ehre des Mannes von der Sexualmoral der Ehefrau ab. Anders ist es nicht zu erkären, dass das sexuell freizügige Verhalten der Ehefrau ein schwerwiegendes Fehlverhalten zum Nachteil des Ehemanns sein soll.

    Gut, die Rechtsfolgen sind halt andere als in Ostanatolien …

  9. tralala meint: (19.10.2010 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Ehebruch scheint doch strafbar zu sein ;)

    Frage mich, woher der Mann weiß, dass sie da angemeldet war. Hat sies ihm freimütig erzählt oder war da gar die Vorratsdatenspeicherung mit im Spiel?

  10. blue meint: (19.10.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    na moment, die integritaet der lebenspartnerschaft ist abhaengig vom sexualverhalten des partners. so wird in der mehrheit der beziehungen tatsaechlich ein schuh draus.

  11. martin III. meint: (19.10.2010 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich ohnehin wieso im 21. Jahrhundert noch Unterhalt für die Ex gezahlt werden soll, es wird Zeit diesen Unfug komplett über Bord zu werfen, man sollte inzwischen wissen dass Frauen weder zu schwach noch zu dumm sind um sich selbst zu ernähren.

    @Dante: Hier geht es nicht um Ehre und Freizügigkeit, sondern darum dass eine Frau, die während der Ehe schon sexuelle Kontakte hinter dem Rücken ihres Mannes sucht, sich im Sinne der nicht nur in Anatolien erwarteten (beiderseitigen) Treue zum Ehepartner fehlverhalten hat. Und deswegen gibt es eben auch kein Geld als Belohnung für das "mehr als konventionelle Miteinander".

  12. Mario meint: (19.10.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Sehr gute ENtscheidung des OLG.

  13. Rainer meint: (19.10.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Ehegattenunterhalt gehört komplett abgeschafft.
    Warum sollen Frauen nicht ebenso wie Männer selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen?
    Wir haben schon lange Gleichberechtigung, durch die vielen nur Frauen zugänglichen Frauenförderprogramme in vielen Bereichen sogar eine Überprivilegierung.
    Aber da Frauen ja Ehegattenunterhalt bekommen, sinkt natürlich die Motivation, selber für den Lebensunterhalt zu sorgen.

  14. Me meint: (19.10.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Ich als Frau finde die Entscheidung mehr als in Ordnung. Und ich kann den anderen Kommentaren schon zustimmen: 1. Wenn sie sich auf genannter Seite anmelden kann, kann sie vielleicht auch ein Profil bei Monster.de ausfüllen? 2. Wenn Sie Zeit zum Fremdpoppen hat, dann vielleicht auch für einen Job oder zumindest zum Schreiben von Bewerbungen.

  15. Lars meint: (19.10.2010 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Warum liegt das Fehlverhalten nur bei der Frau, wenn der Mann sie nicht sexuell befriedigt? Witzigerweise ist das übrigens eine der wenigen Möglichkeiten, in islamischen Ländern aus einer Ehe herauszukommen. Die Drohung, die Scheidung wegen mangelnder Befriedigung einzureichen, reicht oftmals schon, die Zustimmung zur Trennung zu erhalten – welcher Mann will sich schon diese Blöße geben?

    Also wenn der rückständige Islam schon die sexuelle Befriedigung _beider_ Personen als wesentlichen Teil der Lebenspartnerschaft festhält, sollte das doch bei unserer fortschrittlichen christlichen Zivilisation erst Recht der Fall sein, oder?

  16. dentix07 meint: (19.10.2010 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Der Trennungsgrund wird leider nicht mitgeteilt, aber könnte (!) es sein, daß Sie dies Profil erstellt hat, um evtl. das eheliche Sexualleben zu beleben, und so vielleicht die Ehe zu erhalten?
    Das ist nicht so weit hergeholt wie es erscheinen mag! Mir sind mehrere Ehepaare bekannt, die nach langen Ehejahren beschlossen mal einen Swingerclub aufzusuchen, um wieder Pfeffer in die Beziehung zu bekommen und Träume auszuleben! Und zu meinem Erstaunen ging die Initiative überwiegend von den Ehefrauen aus!

  17. Abmahner meint: (19.10.2010 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @martin III.: @Rainer:

    Sehe ich auch so. Natürlich müssen auch sehr wenige Frauen für ihre Ex-Männer zahlen, in der Praxis sind es aber fast nur Männer, die zur Kasse gebeten werden.
    Gewollt ist auf breiter Linie eben keine Gleichberechtigung, sondern dem Mann eine Pappnase aufzustzen.

  18. webbie meint: (19.10.2010 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Na, da kann die Gute ja jetzt ihr Hobby gleich zum Beruf machen :-)
    Ansonsten sehe ich das auch wie einige andere: wird höchste Zeit, daß endlich dieses Trennungsunterhalt abgeschafft wird (egal, welche Seite das nun blechen muss)! Ist in meinen Augen tiefstes Mittelalter und steht mit der Gleichberechtigung und Emanzipation im Widerspruch

  19. Svenja-and-the-City meint: (19.10.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Yep! Strike! Rechtlich kann ich das zwar nicht qualifiziert würdigen, aber innerlich habe ich tiefe Genugtuung empfunden.
    Gut gemacht, OLG Oldenburg!

  20. FLAME meint: (19.10.2010 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Mache ich mich denn unterhaltspflichtig wenn ich auf poppen.de eine verheiratete Frau kennenlerne und poppe und Ihr dann die Unterhaltsansprüche gestrichen werden.
    Kann ich dafür belangt werden?
    Wenn ja kündige ich dort meinen Account, der kostet nämlich richtig Kohle….

  21. Krian meint: (19.10.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    #16: Nein. Es gibt hier zwei Möglichkeiten.

    a) Es war nicht so, aber die Frau hat das nicht hinreichend bestritten. Dann ist sie selbst schuld.

    b) Sie hat es bestritten, aber der Ehemann hat es bewiesen / glaubhaft gemacht. Falls das dann aber eine Anzeige a la "freizügiges Ehepaar sucht Gleichgesinnte für Orgien war" ist die Frau auch selbst schuld, denn das hätte problemlos vorgetragen und ggf. durch Vorlage von der Anzeige bewiesen /glaubhaft gemacht werden können.

  22. Christian meint: (19.10.2010 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @webbie

    Na, da kann die Gute ja jetzt ihr Hobby gleich zum Beruf machen :-)

    Sehr guter Vorschlag. Das war heute der Spruch des Tages – herrlich!

  23. sami meint: (19.10.2010 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Und wie viel von den Kommentierenden haben Kinder und wegen denen ihren Job aufgegeben / reduziert und jetzt Probleme wieder adäquat einzusteigen???
    Und bekäme im Umkehrschluss dann eine Frau, deren Mann sich bei poppen.de angemeldet hat extra-Unterhalt???

  24. Abmahner meint: (19.10.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @sami:
    Ich.
    Aber es ging hier nicht um Unterhalt für die Kinder.

  25. DanielFFM meint: (19.10.2010 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Sehr gute Entschidung!

    Ehegatten-Unterhalt gehört schon alleine deshalb abgeschafft, um die Familiengerichte für die relevanten Fälle freizubekommen, nämlich wenn es um Kinder-Unterhalt geht.

    In der Konsequenz gehören dann auch die steuerlichen Privilegien and den Kindesunterhalt (in der Ehe und/oder nach Trennung / Scheidung) gebunden.

    Allerdings befürchte ich, dass das Wohl der Kinder in dieser Republik eher durch Medienauftritte der Gattin zu Guttenberg im Umriss beschrieben ist. :(

  26. jan meint: (19.10.2010 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @Dante: Das hat wohl weniger mit Deutschland zu tun. Wer fühlt sich denn nicht in seiner Ehre angegriffen, wenn der Partner untreu ist? Das ist dann wohl auch geschlechterunabhängig, zumindest meiner bescheidenen Lebenserfahrung nach.

  27. Missionar meint: (19.10.2010 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Und dann auch noch poppen.de … Es gibt wirklich bessere Swingerseiten :)

  28. Media Addicted meint: (19.10.2010 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    täusche ich mich oder lebt damit der uralte tatbestand der "schuldhaften scheidung" oder wie das hieß wieder auf? > das gab es doch mal in grauer vorzeit, weshalb die ehemänner wenn sie ihre frauen los werden wollten diese in möglichst komprommitierenden situationen zu ertappen suchten… :o)

  29. Jens meint: (19.10.2010 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @tralala: In den bekannten sozialen Netzen xyVZ u.a. wird das Datum der Registratur auf der Profilseite angezeigt.
    Ich habe mir P…de nicht angesehen, aber da dürfte es ähnlich sein.

  30. Johann Poppen meint: (19.10.2010 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn man bedenkt, daß im Oldenburg-Ostfriesischen der Nachname Poppen nicht gerade selten ist, dann hat die Dame vielleicht nur nach ihrem Mädchennamen gegoogelt.
    http://www.verwandt.de/karten/absolut/poppen.html

  31. Jumper meint: (19.10.2010 um 21:34) AntwortenReply to this comment
  32. Braunbaer meint: (19.10.2010 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Ich war selber mal für ein paar Wochen bei poppen.de registriert. Klar kann man da auch Sexkontakte knüpfen, aber darüber hinaus herscht dort eine nette und lustige Atmosphäre und es geht nicht bei jeder Verabredung um Sex. Ich war ziemlich angenehm überrascht und es gibt dort nettere und ehrlichere Kontakte als bei dem üblichen Kontaktbörsenschrott.

    Was für ein Schwachsinn. Das Urteil passt so richtig in die 60er Jahre, wo man mit kurzem Rock oder unverheiratet keine Wohnung bekam. Man man…

  33. Theoretiker meint: (19.10.2010 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @Braunbaer:

    Vermutlich wird man in einer Autowerkstatt auch nette Gespräche finden. Nur wird das nicht die primäre Intention sein, wenn man dort vorbeischaut. Eine Ausnahme wäre es, wenn man die Leute schon vorher kennt. Allerdings gäbe es dann ja auch kaum die Notwendigkeit, dass man sich dort trifft.

    Was hier scheinbar vergessen wird: es geht ja nicht darum, dass die Frau in irgend einer Weise eingeschränkt wird. Dies wäre tatsächlich indiskutabel. Es geht nur darum, dass sie keinen Unterhalt mehr erhält.

    Ehegattenunterhalt gehört meiner Meinung nach sowieso abgeschafft, in beide Richtungen. Erwachsene Menschen können für sich selbst sorgen.
    Kindesunterhalt muss natürlich bleiben, da Kinder ja nicht gefragt werden, ob sie geboren werden möchten.

  34. Abmahner meint: (19.10.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @Braunbaer:
    Das ein Mann sich finanziell um seine Exfrau kümmern muss gehört wohl eher in die 60er Jahre.

  35. Erich meint: (20.10.2010 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass die wichtigsten modernen Browser mittlerweile einen "Porn-Modus" haben. Das schützt dumme Ehegatten vor vielen schlimmen Erfahrungen …

    @sami

    > Und bekäme im Umkehrschluss dann eine Frau,
    > deren Mann sich bei poppen.de angemeldet hat
    > extra-Unterhalt???

    Nö, aber SIE müsste IHM dann keinen Unterhalt zahlen ;-)

  36. Michel meint: (20.10.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Ich finde den Ehegattenunterhalt nicht prinzipiel schlecht. Viele Ehepaare leben von einem Einkommen. Die Lebensplanung beinhaltet halt keine Scheidung. Der Ehepartner, der dabei Haushalt und Kinder versorgt, hat selbst mit abgeschlossener Berufsausbildung hinterher eventuell Schwierigkeiten, durch die lange "Lücke" im Lebenslauf wieder in den Beruf einzusteigen. Diesen Nachteil auszugleichen finde ich nur fair.

    Das ist in unserer Lebenswirklichkeit meistens die Frau, bei mir beispielsweise bin ich das (bisher).

  37. Don meint: (20.10.2010 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    @Michel: Wie lange soll Ihrer Meinung nach der Ex-Ehegattenunterhalt gezahlt werden nach der Trennung? Bis zum nächsten Job oder zum nächsten Partner?

    Nein Danke.

    Ich bin ja für folgende Umsetzung:

    Ex-Ehegattenunterhalt wird beschränkt auf a) maximal 2 Jahre und b) maximal auf die Länge der Ehe. Was eher eintritt gilt. Exfrauen und Exmänner müssen eine vernünftige Chance haben neue Partner zu finden und finaniziell unabhängiger sein.

  38. Will POPPEN meint: (20.10.2010 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    was diskutiert Ihr alle so abgehoben?

    Kann mir mal einer den Nick der Dame geben? :-D

  39. Hans meint: (20.10.2010 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Der Ehegattenunterhalt wird nicht abgeschafft, weil die rückständige Bundesrepublik dann in einigen Fällen Harz VI zahlen müßte. …und Sozialleistungen sind doch alle und machen Menschen nur faul! ..so die Ausrede.

  40. Cholsen meint: (20.10.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @Jens: LOL Jens. Du erinnerst mich sehr an die Superhelden, die unter einen fragenden Forenthread posten "Sorry, dazu kann ich dir nix sagen." Warum postest du dann? Wenn man keine Ahnung hat … einfach mal …

  41. heisePenTest meint: (20.10.2010 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Na dann hoffen wir mal, dass die ganzen Sicherheitsleute, die regelmässig auf heise.de ins Forum "Penetration Tests" schauen, nicht von Scheidung bedroht sind.

  42. Don Altobello meint: (20.10.2010 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat ein Interesse daran hätte, den Ehegattenunterhalt abzuschaffen. Bei den heutigen Scheidungsraten würden die Kosten für die Sozialkassen schnurstracks durch die Decke gehen. Solange ein Ex-Ehegatte bezahlt, ist der Staat fein raus.

    Außerdem halte ich Unterhalt in vielen Fällen für sinnvoll, wenn ein Partner durch Erziehungszeiten seinen Beruf aufgibt bzw. seine Laufbahn unterbricht, um die seiner/ihrer Meinung nach bestmögliche Kinderbetreuung sicher zu stellen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schwer es ist, einen Platz im Kindergarten für unter 3jährige zu bekommen.

  43. Kand.in.Sky meint: (20.10.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    und wenn sie sich auf Pilzportal angemeldet und man bei ihr Agatha Christie-Krimis gefunden hätte?

    Nicht auszudenken!!!11!!1

    #k.

  44. Anderer Jens meint: (20.10.2010 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Wer meint, jede Frau sei heute in der Lage, sofort wieder für sich selbst zu sorgen, sollte mal einen (männlichen) Mitt-Vierziger fragen, der länger als 1 Jahr arbeitslos ist und somit ALG II kriegt, wie einfach es ist, einen Job zu bekommen, wenn der Lebenslauf eine große Lücke enthält.
    Wer meint, heiraten zu müssen, muss sich eben damit abfinden, dass er verpflichtet ist, seine Frau während des Trennungsjahrs (=Trennungsunterhalt, wie im obigen Fall) und während eines gewissen Zeitraums danach (=Scheidungsunterhalt) über Wasser halten zu müssen, insbesondere, wenn sie sich um Haus und Kinder gekümmert hat. Wer hier sagt "Es geht nicht um den Kindsunterhalt" hat die verschiedenen Unterhaltsformen nicht verstanden. Die Frau fiele nämlich nach mehreren Jahren fehlender Erwerbstätigkeit direkt in Hartz IV. Großartig. Für alle, inklusive der unbeteiligten Arbeitnehmer, die auf ihr Einkommen Sozialabgaben entrichten.

    Wer sich mit dem Gedanken der Unterhaltspflicht nicht abfinden kann, weil er meint, das sei mittelalterlich, sollte gar nicht erst heiraten oder wenigstens einen ordentlichen Ehevertrag abschließen. Niemand ist gezwungen, die bürgerliche Ehe mit ihren Unterhaltsverpflichtungen einzugehen. Nicht-eheliche Kinder sind mittlerweile ehelichen gleichgestellt. Wer "ihr zu liebe" oder wegen der Eltern, der Nachbarn oder des Dorfes heiratet, ist selber schuld.

    Und übrigens: Das Verschuldensprinzip betrifft nur die Frage, ob eine Ehe überhaupt geschieden werden kann und wurde aufgehoben. Es ist nichts Neues, dass die dreckige Wäsche dann doch wieder im Rahmen des Unterhalts und des Sorgerechts vor Gericht gewaschen wird. Besonders drastisch war dies in der Vergangenheit, wenn zur Anpassung des Scheidungsunterhalts nachgewiesen werden sollte, dass die Frau mittlerweile wegen einer neuen Beziehung anderweitig versorgt war.

  45. Felis meint: (21.10.2010 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    [...] dass sie ihr Profil noch während ihres Zusammenlebens mit dem Antragsgegner auf der Internetseite http://www.p…de eingestellt hat.

    Daher ist die Entscheidung vollkommen rechtens, immerhin war der Ehemann mit der Offenheit der zu diesem Zeitpunkt noch existiert habenden Beziehung alles andere als einverstanden.

    Und wenn beide einen PC nutzen, die Dame ihre Cookies & Verläufe aber nicht löscht, kann man schon mal auch durch dummen Zufall herausfinden, dass die eigene Ehefrau wohl auf poppen.de war.

  46. micha meint: (22.10.2010 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    d.h. wenn mann/frau keinen Unterhalt zahlen möchte, kann man einfach den Partner bei http://www.po... anmelden und schon ist man das finanz. Problem los? … Wie genial…

  47. stu meint: (27.10.2010 um 02:45) AntwortenReply to this comment

    Korrekte Entscheidung. Wieso soll der Mann zahlen wenn die Frau an dieser Stelle offenbar die Ehe kaputt gemacht hat? Das kann sie bringen wenn sie getrennt leben.

    Männer, lasst das heiraten sein. Monogamie könnt ihr vergessen und am Ende seid ihr die blöden, so schauts aus.

  48. Monika Jürgens meint: (13.1.2011 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    So ihr lieben,da ihr euch zum großen teil heftigst das maul zerrissen habt mal eine aussage von mir- Mein Ex-Mann war Landwirt für den ich fast 12 jahre auf seinem betrieb gearbeitet habe,das ganze programm.Nach meiner Brustkrebserkrankung hat er mich geheiratet,damit er falls ich wieder ausfalle von der krankenkasse einen betriebshelfer bezahlt bekommt,ihr war jahre lang nur magd auf seinem hof,ohne jegliche anerkennung,wertschäzung oder liebe.Im Feb.09 bin ich nach einem nervenzusammenbruch ausgezogen.Ich hatte mich bei Poppen nur angemeldet um mal zu sehen ob ich als Frau auch noch was zähle,ich hätte können aber ich bin nicht auf die angebote von( meistens) verheiraten männer eingegangen.Ich wollte nur was mir zustand ,nicht mehr und nicht weniger!!!!!!

  49. Florisan meint: (2.3.2011 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte mal unterstellen, dass sich nicht nur Frauen zum Check ihres "Marktwertes" auf Singlebörsen wie http://www.neu.de oder auch in Sex-Communties wie http://www.joyclub.de anmelden. Was dann aus dieser Anmeldung wird, sei jedem selbst überlassen und dies könnte ein Richter nur bewerten, wenn er die dort erfolgte Kommunikation einsehen würde. Hat der Richter auch mal prüfen lassen, wo der Mann sich so im Web herumtreibt?

  50. Monika Jürgens meint: (30.5.2011 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Nein, natürlich nicht……Der Richter war ein Mann!!!!!Ich weiß das ich nichts getan habe was dieses Urteil rechtfertigt
    Daher glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit…………

    Monika Jürgens(Warner)

  51. mysti meint: (2.8.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Daher glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit……. <blockquote>
    juraprof: "sie lernen hier nicht gerechtigkeit.. dafür tragen sie sich bitte in ein anderes fach ein.. hier lernen sie recht.."
    (folfgendes nur relevant, wenn monika keine fake-antwort ist)
    und zum thema "magd", liebe Monika, ist dir nur zu empfehlen einen arbeitsrechtlichen streit zu beginnen und den um dich gebrachten Lohn aus 12 Jahren Arbeitskraft (abzgl Erspartem, wie Unterkunft und Logie) zu verlangen.. Es gibt da bereits gewonnene Prozesse, das kam dem Arbeitgeber (Ex-Mann) teuer genug!

    lg

    ps. liebe moni, Anonymität ist gesund!

    </blockquote>

  52. mysti meint: (2.8.2011 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Daher glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit…….

    juraprof: "sie lernen hier nicht gerechtigkeit.. dafür tragen sie sich bitte in ein anderes fach ein.. hier lernen sie recht.."

    (folgendes nur relevant, wenn monika keine fake-antwort ist)
    und zum thema "magd", liebe Monika, ist dir nur zu empfehlen einen arbeitsrechtlichen streit zu beginnen und den um dich gebrachten Lohn aus 12 Jahren Arbeitskraft (abzgl Erspartem, wie Unterkunft und Logie) zu verlangen.. Es gibt da bereits gewonnene Prozesse, das kam dem Arbeitgeber (Ex-Mann) teuer genug!

    lg

    ps. liebe moni, Anonymität ist gesund!

  53. Monika Warner meint: (8.8.2011 um 07:11) AntwortenReply to this comment

    @mysti: Hallo ,Ich bin so etwas von echt…und so etwas von sauer über dieses Urteil,es wurde mir wirklich unrecht getan,hätte es beweisen können aber die wahrheit wollte keiner hören….lg Monika

  54. Monika Warner meint: (8.8.2011 um 07:50) AntwortenReply to this comment

    @Monika Warner: und nochmal Hallo,über die bereits gewonnene prozesse hätte ich gern mehr info,lieben dank im vorraus…lg monika

    ps. bin bei facebook zu finden

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