28.1.2011

Spruch mit Barth

Oliver Kalkofe nimmt es mit Humor:

Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.

Das richtet sich an seinen “Kollegen” Mario Barth, der sich anscheinend nicht zu schade ist, den Humor anderer zu vereinnahmen und dann noch Kapital daraus zu schlagen – juristische Abmahnungen eingeschlossen. Worum geht es? Kalkofe, Oliver Welke und andere hatten 1992 für das Frühstyxradio des Senders ffn eine sehr erfolgreiche Comedy produziert. Titel:

Nichts reimt sich auf Uschi

Das Ding ging sogar auf Tour. In den Gastspielhäusern verkaufte ffn auch T-Shirts mit dem Spruch, wie ein aktuelles Foto der damaligen Protagonisten mit dem Originalshirt beweist.

“Nichts reimt sich auf Uschi” hat also einen ziemlichen Barth. Höhö. Jedenfalls soll der dazugehörige Mario bei Auftritten im Herbst letzten Jahres “Nichts-reimt-sich-auf-Uschi”-Shirts getragen haben und vertreibt diese nun auch in seinem T-Shirt-Shop.

Überdies hat sich Barth den Spruch, auf den er jedenfalls nicht als erster gekommen ist, als Marke schützen lassen. Er kann jetzt also komfortabel abmahnen – und tut es auch. Einen T-Shirt-Händler hat es bereits getroffen. Der Mann hatte “Nichts-reimt-sich-auf-Uschi”-Shirts im Angebot. Deshalb soll er eine Unterlassungserklärung abgeben und 1.780 Euro Anwaltskosten zahlen.

Kalkofes damaliger Mitstreiter Dietmar Wischmeyer:

Es stört zwar nicht die Eiche, wenn die Sau sich daran reibt. Läßt sich das Schwein allerdings die Rinde urheberrechtlich schützen, geht das doch zu weit.

Bericht in der Nürnberger Zeitung

Nachtrag 1: Rechtliche Bewertung bei Internet-law

Nachtrag 2: Der Anwalt des T-Shirt-Händlers äußert sich zum Thema

63 Kommentare zu “Spruch mit Barth”

  1. Johannes meint: (28.1.2011 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Hey, die Widerspruchsfrist gegen diese Wortmarke läuft noch –

    siehe DPMA Auszug

    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708204/DE

  2. René meint: (28.1.2011 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    "Kalkofe, Oliver Welke und andere […] Kalkofes damaliger Mitstreiter Dietmar Wischmeyer"

    Man sollte die treibende Kraft nicht zum anderen Mitstreiter degradieren. Seine Reaktion zeigt eine gewisse Lässigkeit.

  3. Ceres meint: (28.1.2011 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich so etwas wie "Prior Art" im deutschen Patentrecht? Oder schauen jetzt alle dumm aus der Wäsche *hüstel*?

  4. Number12 meint: (28.1.2011 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    @ Johannes: Heißt das, dass jetzt Oliver Kalkofe bzw. frystyxradio Einspruch einlegen können? Oder heißt das auch, dass die Abmahnung nicht wirksam ist, weil noch die Widerspruchsfrist läuft?

  5. Milch08 meint: (28.1.2011 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Aber Sushi gabs damals doch auch schon.

  6. SvenC meint: (28.1.2011 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    Ach waren das noch Zeiten.
    - frystyxradio
    - Grenzwellen
    - keine dumpfbackigen "Comedians"

  7. Johannes meint: (28.1.2011 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    @Number12: afaik kann nur derjenige Einspruch einlegen, der eine ältere Marken dieses Inhalts hat. Das ist wohl nicht der Fall.

  8. anonym meint: (28.1.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Bin immer froh, wenn ich bestimmte Typen gar nicht kenne (wie das auch hier der Fall ist).

    Kleiner Hinweis zur Schreibung: Wenn man ein Zitat in Anführungszeichen bringt und dieses mit einem nachfolgenden Wort per Bindestrich verbindet, dann entfallen alle (im Zitat normalerweise nicht enthaltenen) Bindestriche innerhalb der Anführungszeichen. (Sie wären richtig, wenn die Anführungszeichen fehlten.) Die Wortzwischenräume bleiben erhalten.

  9. Jakob meint: (28.1.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Hm, ab wann ist so ein Eintrag denn gültig? Als "Date of publication of the registration" ist der 25.2.2011 angegeben…

  10. BenZol meint: (28.1.2011 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    …wenn ich mir so den Herrn Barth angucke, könnte ich glatt auf die idee kommen, er sei ahnungslos. Der größte Skandal ist m.E., dass man sich einen Satz schützen lassen kann. Ich dachte Deutsch wäre OpenSource?

    Für alle: http://www.bei-gertrud.de/

  11. michi meint: (28.1.2011 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Danke für den Hinweis. Ein weiterer Künstler, welcher im Abmahnwahn mitmischt, bei den es mir noch nicht mal schwer fällt, landet auf der Ignore-Liste.

  12. Number12 meint: (28.1.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @ Johannes: Danke für die Aufklärung. Schönes Wochenende.

  13. Jakob meint: (28.1.2011 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @Jakob:
    Achso, der Grund der Abmahnung war garnichtmal die Marke, sondern "unlautere Nachahmung der Produkte von Mario Barth". Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie…

  14. Jonas meint: (28.1.2011 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Es stört zwar nicht die Eiche, wenn die Sau sich daran reibt. Läßt sich das Schwein allerdings die Rinde urheberrechtlich schützen, geht das doch zu weit.

    …und deshalb war ich schon immer ein riesen Fan von Kalkofe und Wischmeyer ^^

  15. Anonymous meint: (28.1.2011 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Wenn man jetzt "Mario Barth" und "das Schwein läßt die Rinde urheberrechtlich schützen" in einem Satz sagt, bekommt man dann Ärger mit Euroweb?

  16. Steve Cropper meint: (28.1.2011 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Mario Barth ist nicht witzig.

  17. gant meint: (28.1.2011 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Da möchte ich mal auf den Beitrag hier verweisen, von Anfang des Monats:

    http://www.internet-law.de/2011/01/nichts-reimt-sich-auf-uschi.html

  18. Seofem meint: (28.1.2011 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous: Haha :)

  19. Christian meint: (28.1.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @Steve Cropper: Mario Barth ist ein Genie, dass den Humor des Landes persifliert. Gelebte Ironie eines Zerrbildes. Endgültig zerrissen im Strom des Gelächters, die tragische Figur der eigenen Inszenierung. Ein weinender Clown mit einer Banane im Hintern.

    Nein, stimmt schon – er ist nicht witzig.

  20. ring2 meint: (28.1.2011 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Zwerge, denen es nicht reicht auf den Schultern der Riesen reich zu werden.
    http://www.ring2.de/archives/zwergbarth/

  21. Der Ernst meint: (28.1.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Ach, das waren noch Zeiten. Als radio ffn noch hörbar war und nicht der unkomische "Morgenmän Fränky" mit seinem Geblubber und Gelache über den Äther kam…

  22. MaxR meint: (28.1.2011 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    > Ich dachte Deutsch wäre OpenSource?
    Nein, Deutsch ist Freeware und nicht OpenSource. Das heißt, Du darfst es benutzen, aber nicht beliebig verändern. ;)

  23. MS meint: (28.1.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Ich sach' nur: Putenschnitzel siebenfünfundzeunzig.

    Wer's noch nicht kennt: Anagramm zu Mario Barth = Abart im Ohr (AFAIK: (C) Titanic)
    Alles gesagt.

  24. levu meint: (28.1.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Und was genau ist das Lustige an dem Spruch?

  25. Philipp meint: (28.1.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Wer über Mario Barth lacht, klaut auch bei KiK.

  26. jansalterego meint: (28.1.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Als Frühstyxradio-in-der-zweiten-Reinkarnation-bei-Radio-Fritz-Hörer möchte ich einmal an den Milchreis and Fall of Gnanapragasam Part 2 erinnern.

    @Christian: Muhahahaha!

  27. Marc meint: (28.1.2011 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Berlin Olympiastadion. Ein Mann marschiert auf der Bühne auf und ab und geht ab und an in die Knie.

    "Das glaubt ihr nicht. Das hat einer einen Spruch auf ein T-Shirt gedruckt. Auf ein T-Shirt. Ja, genau. Und dann kam einer und sagte er hat den Spruch zuerst gesagt. Und dem anderen das T-Shirt verboten. Muss man sich mal vorstellen. Ich hab's zuerst gesagt. Wie im Kindergarten. Ich hab's zuerst gesagt. Und der will damit vor Gericht. Vor Gericht. Neee, oder? Für'n Spruch aufme T-Thirt, 'n T-Shirt.

    Und jetzt kommt raus, dass der das noch nicht mal zuerst gesagt hat. Das glaubt ihr nicht."

    :-D

  28. Julius meint: (28.1.2011 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Gier frisst Hirn^^

  29. Howie Munson meint: (28.1.2011 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Ein Fall für "Isernhagen Law"…
    Staranwälte, Tricks, Prozesse

    und Barth ist nichtmal "nicht lustig"

  30. KaiBerlin meint: (28.1.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Ist "Udo Vetter" eigentlich schon als Wortmarke eingetragen?
    Sonst werfe ich gleich ein Buch auf den Markt: "Strafverteidigen für Dummies – so brauchen Sie keinen Anwalt mehr."

  31. marcus05 meint: (28.1.2011 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    So, ich verbringe jetzt den Vorabend damit, Kalkofes Mattscheibe auf Youtube anzusehen. Macht wer mit?

  32. Christian meint: (28.1.2011 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @Marc: *lach* Ich hab´s mit seiner Stimme gehört :)

  33. Jan meint: (28.1.2011 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Hmm sorry, das passiert mir einfach zu oft! ;)

  34. rb meint: (28.1.2011 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich die Webseite http://www.mariobarth.de/ des Herrn Barth aufzurufen versuche, um einmal das Impressum zu kontrollieren, dann zeigt mir mein Browser lediglich eine Aufforderung, ein Plugin zu installieren. Möchte das mal jemand abmahnen?

  35. gant meint: (28.1.2011 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Hier nochmal zum Hören:
    http://www.fsr.de/downloads_audio.php

    Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer im Interview
    :-)))

  36. medizynicus meint: (28.1.2011 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Gibts den Spruch: "Nichts reimt sich auf Himmel" schon?
    Höhöho.
    Ansonsten würd ich's mir gern als Marke schützen lassen und von jedem, der es sagt 1780 EUR Abmahnung verlangen..

  37. gant meint: (28.1.2011 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    @medizynicus
    vgl Interview-mp3, Kalkofe will ja gerne unbedarfte Nachwuchskomiker unter die Arme greifen, wie er selber sagt. Mit Abgegriffenem helfe er gerne aus, er hätte da ja z.B. noch abzugeben "Nichts reimt sich auf Kotze"..

  38. gant meint: (28.1.2011 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    ..oder Wischmeyer (anderes mp3).. evtl lässt Barth sich ja auch das Alphabet patentieren – schließlich habe er ja vermutlich schonmal komplett benutzt ;)

  39. Pessimist meint: (28.1.2011 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Oh Mann, wieder ein Grund mehr, warum ich MB nicht mag …

  40. Pessimist meint: (28.1.2011 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    Ich nochmal … Danke gant / 35 für den tollen Link …

  41. Napster_Roxx meint: (28.1.2011 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    Bei mir geht bei dem Klick aufs Impressum garnichts auf -.- Nene…MB ist für mich schon lange gestorben. Er nervt einfach nur :-(

  42. fernetpunker meint: (29.1.2011 um 01:54) AntwortenReply to this comment

    Der Herr RA Stadler hat sich zu diesem Thema schon vor knapp vier Wochen geäußert: http://www.internet-law.de/2011/01/nichts-reimt-sich-auf-uschi.html

    Fazit: Die Marke ist zumindest zweifelhaft, da keine eigene Leistung.

  43. Al Terego meint: (29.1.2011 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    Barth spielt, wie jeder bestätigen dürfte der ihn auch schon einmal "privat" erlebt hat keineswegs eine Rolle… er verdient sein Geld tatsächlich mit seiner authentischen Persönlichkeit.

    Wieso er unter seinen eigenen Fachkollegen eine ganz besondere "Popularität" genießt und wieso seine Künstleragentur nach jahrelanger Zusammenarbeit mit Millionenumsätzen von sich aus auf eine weitere Kooperation mit ihm verzichtete darf sich jeder selbst ausmalen…

  44. widarr meint: (29.1.2011 um 03:39) AntwortenReply to this comment

    Dieser Ungustl Barth war mir schon immer unsympathisch, diese neue Tätigkeit bestätigt das nur.

  45. Jan meint: (29.1.2011 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    Ja, wie is denn das nun (patent)rechtlich? Ist die Eintragung der Wortmarke durch Barth nichtig, weil er nicht der "Urheber" des Spruches ist?

    Ansonsten könnte ja jeder diverse "Catchphrases" (mir fällt da z.B. noch dieser "Fresse halten"-Spruch von Dieter Nuhr ein) als Wortmarke eintragen und dann munter abmahnen, oder?

  46. eik3 meint: (29.1.2011 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    Dieser Fall von Lächerlichkeit reiht sich ungefähr auf dem Niveau von (Text editiert. U.V.) (a.k.a. Atze Schröder) ein.
    Wer den Fall von Herrn (Text editiert. U.V.) nochmal nachlesen will: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/05/11/atze-schroder-unfreiwillig-komisch/

  47. Lachender meint: (29.1.2011 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Und wieder jemand, dem der Streisand-Effekt gerechterweise viel negative Kritik und Verlust von Ansehen einfahren wird.

  48. Jan meint: (29.1.2011 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @ich selbst ok, bei internet law stehts ja…

  49. phumping meint: (29.1.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Hiermit beantrage ich die Eintragung der Wortmarke "Guten Morgen".
    Im Rahmen meiner Management- Erfolgs- Seminare soll diese Marke durch ihre Erwähnung zum Ausdruck bringen, dass ich mich für die Emotionen des Gegenübers in einer positiven Richtung interessiere, und gewillt bin, durch meine Körpersprache sowie durch meine verbalen Äußerungen an dem Wohlergehen des Gegenübers bis einschließlich 11:59 zu arbeiten.

  50. prior meint: (29.1.2011 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @eik3: naja. wenn man klug sucht, findet man seinen namen immer noch bei wikipedia in einem artikel. :>

  51. Don meint: (29.1.2011 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Wie wärs ab heute mit T-Shirts: "Nichtlustiges reimt sich auf Cabrio Rad."

  52. Don meint: (29.1.2011 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Jetzt mal Butter bei die Fische, wenn die Wiederspruchsfrist noch läuft. Wie kann man Wiedersprechen, bzw. wer darf es überhaupt?

  53. Dominik Boecker meint: (29.1.2011 um 17:52) AntwortenReply to this comment
  54. fernetpunker meint: (29.1.2011 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, hier könnte ein Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG vorliegen, wenn Barth wusste, dass der Spruch von einem anderen als ihm erfunden wurde und 20 Jahre alt ist.

  55. Jan meint: (29.1.2011 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Danke für den Hinweis, dadurch habe ich das großartige Wort "bösgläubig" kennengelernt… :D

  56. karl meint: (30.1.2011 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise wusste er tatsächlich nichts von dem alten Gag (ich kannte ihn auch nicht), ich möchte Mario Barth jetzt auch nicht verteidigen oder sonst was – aber man sieht hier wieder das Problem mit dem ganzen Urheberrechtskram:

    Keine Sau kann heute mehr was neues erschaffen, da alles schon mal da war. Selbst ein Designer lernt in seiner Ausbildung, indem er alte Kunstwerke betrachet oder sich das aktuelle Design der bekannten Designer ansieht. Komponisten haben auch nur ein paar Töne zur Verfügung, die sie möglichst individuell anordnen müssen – da gibts auch nicht so viele Möglichkeiten, wenn man kurze Samples betrachtet. Und so ein Liedtext – naja, wirklich was neues gabs da schon lange nicht mehr.

    Lassen wir die Truppe sich einfach die Köpfe einschlagen und känmpfen für ein modernes Urheberrecht.

  57. Jan meint: (31.1.2011 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    @karl:

    Lassen wir die Truppe sich einfach die Köpfe einschlagen und känmpfen für ein modernes Urheberrecht.

    – und das löst das von dir genannte Dilemma wie?
    Die 70-Jahre-Regelung tut das doch schon mehr oder weniger, oder?

  58. Martin_mb meint: (1.2.2011 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    @ 16, Steve Cropper

    "Mario Barth ist nicht witzig."

    Da fehlen noch etliche Zeitformen, insbesondere Futur I.

    Man muss aber auch fair sein. Barth hat auch gute Seiten. Ich z.B. filtere meine Damenbekanntschaften in Singlebörsen unter anderem, indem ich nachhake ob die Kandidatinnen Barth witzig finden oder nicht. (Und das ist kein Witz.)

  59. Janis meint: (3.2.2011 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @Johannes:

    Das bringt aber leider niemandem was, der nichts hat, auf das er den Widerspruch stützen kann. Die Widerspruchsmöglichkeit ist deswegen gegeben, damit Inhabern von gleichen oder ähnlichen Marken sich gegen die Eintragung wehren können, da das Amt darauf nicht automatisch prüft.

    Für alle anderen gibt es den Löschungsantrag.

  60. Marco meint: (4.2.2011 um 07:44) AntwortenReply to this comment

    Ist denn nach § 10 MarkenG diese Eintragung ueberhaupt rechtmaessig?

    § 10 Notorisch bekannte Marken
    (1) Von der Eintragung ausgeschlossen ist eine Marke, wenn sie mit einer im Inland im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 gegeben sind.
    (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Anmelder von dem Inhaber der notorisch bekannten Marke zur Anmeldung ermächtigt worden ist.

  61. Klabund meint: (4.2.2011 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @Martin_mb:
    Und ich dachte, ich wäre der einzige der das macht.
    Kommt halt drauf an, was man sucht. Für ein schnelles Vergnügen ist es gut, wenn sie Barth lustig finden. Das sind halt naive, dümmliche… ach, lassen wir das.

  62. Teka Killer meint: (4.2.2011 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich! So eine Story hatte ich niemals fur denkbar gehalten

  63. Mike meint: (14.2.2011 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Es gibt bei Facebook eine Mario Barth Boykott-Gruppe.
    http://www.facebook.com/pages/Mario-Barth-Boykott/106817549393021

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