30.3.2011

Sitzblockaden müssen keine Nötigung sein

Karlsruhe stärkt Demonstranten: In einem heute bekanntgegebenen Beschluss stemmt sich das Bundesverfassungsgericht gegen die mittlerweile durchgehende Linie der Strafgerichte, Sitzblockierer wegen Nötigung zu verurteilen.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter sind politisch motivierte, friedliche Sitzblockaden vom Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Dies kann dazu führen, dass solche Proteste nicht als “verwerflich” anzusehen sind. Mit der Folge, dass der Nötigungsparagraf nicht eingreift.

Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2004 gemeinsam mit 40 anderen Demonstranten die Zufahrt zu einer US-Basis in Hessen blockiert hatte. Die Teilnehmer wandten sich gegen eine sich abzeichnende militärische Intervention der US-Streitkräfte im Irak. Etliche Militärfahrzeuge konnten nicht weiter fahren.

Das Amts- und Landgericht Frankfurt verurteilten den Mann wegen Nötigung zu einer Geldstrafe. Der Demonstrant habe strafbare Gewalt angewandt. Er könne sich auch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Zwangseinwirkungen, die allein darauf abzielten, durch gewaltsamen Eingriff in Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erregen, seien durch das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit nicht gedeckt. Zudem sei die Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes gewesen. Auch gesellschaftspolitische Motive änderten nichts daran, dass die Demonstranten rechtswidrig handelten.

Dem folgt das Bundesverfassungsgericht nicht. Nur unfriedliche Versammlungen genießen nach dem Beschluss keinen Grundrechtsschutz. Eine politisch motivierte Sitzblockade betrachten die Verfassungsrichter noch als friedliche Versammlung. Demgemäß dürfe nicht gesagt werden, dass die Versammlungsfreiheit nicht gilt.

Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Gerichten überdies ein komplett falsches Verständnis von der Versammlungsfreiheit:

Die Ausführungen des Landgerichts unterliegen bereits im Ausgangspunkt verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Landgericht hat bei der Abwägung den Zweck der Sitzblockade, Aufmerksamkeit zu erregen und so einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, als einen für die Verwerflichkeit der Tat sprechenden Gesichtspunkt zulasten des Beschwerdeführers gewertet, obwohl dieses sogar den sachlichen Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG eröffnet und damit eine Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit und den hierdurch betroffenen Rechtsgütern Dritter überhaupt erst erforderlich macht.

Konkret müsse bei jeder Sitzblockade zu Gunsten der Demonstranten geprüft werden, ob ein “Sachbezug” vorliege. Dieser Sachbezug sei bei einer Blockade von Fahrzeugen des US-Militärs mehr als gegeben gewesen. Quasi vorsorglich weisen die Verfassungsrichter darauf hin, an eine straflose Sitzblockade dürften keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein hinreichender Sachbezug sei jedenfalls nicht nur dann anzunehmen, wenn die Blockade “verantwortliche Entscheidungsträger und Repräsentanten für die den Protest auslösenden Zustände” aufhält.

Die Strafgerichte müssen jetzt sorgfältig abwägen, ob die Blockade tatsächlich verwerflich war. Voraussetzung hierfür, so das Verfassungsgericht, seien nachvollziehbare Tatsachenfeststellungen. Die in den früheren Urteilen verwendeten Sprechblasen á la „nicht unerhebliche Wartezeit“ und „möglicherweise über einen nur kurzen Zeitraum“ genügen den Karlsruher Richtern jedenfalls nicht.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. März 2011, Aktenzeichen 1 BvR 388/05

35 Kommentare zu “Sitzblockaden müssen keine Nötigung sein”

  1. Klugscheisser meint: (30.3.2011 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Na dann werde ich heute Abend mal gegen das Urteil demonstrieren und zwar mit einigen Leuten direkt vor dem Haus eines der Richter mal sehen, ob er auch noch so weltfremd entscheidet wenn er tagelang nicht in oder raus aus seinem Haus kommt…

  2. NetReaper meint: (30.3.2011 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Interessant.

    Aber ich sehe weiterhin einen qualitativen Unterschied darin, eine Zufahrt zu blockieren per Sitzblockade, oder eine angemeldete Demonstration durch eine Sitzblockade zu blockieren.

    Trotzdem ein gutes Urteil! *thumbsup*

  3. NetReaper meint: (30.3.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @Klugscheisser: Ich denke wenn dieser Richter für einen nicht provozierten Angriffskrieg auf ein Land direkt mitverantwortlich ist, wäre eine Blockade im Sinne des Urteils durchaus angemessen. :D

  4. Marc meint: (30.3.2011 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    stemmt sich das Bundesverfassungsgericht gegen die mittlerweile durchgehende Linie der Strafgerichte, Sitzblockierer wegen Nötigung zu verurteilen,

    Ich darf daran erinnern, dass genau das vom Bundesverfassungsgericht urspruenglich abgesegnet war.

  5. Christoph Paul meint: (30.3.2011 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @Klugscheisser: Sehe ich genau so!

  6. slom meint: (30.3.2011 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @NetReaper: deswegen gibt es dafür auch unterschiedliche Straftatbestände

  7. Dirk meint: (30.3.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation, es sei verwerflich mit einer Demonstration Aufmerksamkeit erregen zu wollen, ist genial.

    Protest und Meinungsäußerung wären demnach solange in Ordung, als Niemand davon etwas mitbekommt oder beeiflusst wird (vor allen die Presse und die Verursacher des Unmutes).

    Dies würde so schne neue Möglichkeiten eröffnen, z.B. bei Streiks. Böses Bundesverfassungsgericht!!!

    PS: Gruß an alle Ironielegastheniker.

  8. NetReaper meint: (30.3.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @Marc:

    Ich darf daran erinnern, dass genau das vom Bundesverfassungsgericht urspruenglich abgesegnet war.

    Wenn man Menschen per Sitzblockade daran hindert z.B. an einer Demonstration teilzunehmen oder diese abzuhalten, dann kann man das imho durchaus als Nötigung verstehen. Da gibt es für mich überhaupt kein vertun.

  9. jj meint: (30.3.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    aber ist schon etwas zirkelschlüssig, "gewalt" i.s.d. § 240 stgb ausdrücklich zu bejahen, um dann darauf hinzuweisen, es könne sich doch um eine friedliche versammlung gehandelt haben.

  10. anonym meint: (30.3.2011 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @ Dirk
    Ohne alle Ironie: Gerade das wollen doch viele: Die, die Leuten aufgrund ihres Hausrechts untersagen wollten, auf dem Flughafen zu demonstrieren, wo es um Bürgerbelange im Zusammenhang mit dem Flugverkehr ging, oder irgendwelche Discounter, die verhindert haben, daß man vor ihren Filialen demonstrierte, wo es um das Verhalten des konkreten Discounters ging.

    Daß letzteres damals untersagt wurde (es war, glaube ich, in Hamburg), habe ich nicht recht verstanden, denn wenn man das mit dem Hausrecht noch halbwegs verstehen konnte – wieso darf man nicht auf der Straße VOR einem Laden demonstrieren, um den es geht. Auf der Straße kann man m. E. schließlich kein Hausrecht geltend machen. Und um die Kunden nicht zu behindern, kann man sich ja mit der Demo auf die andere Straßenseite gegenüber dem Geschäft zurückziehen, aber selbst das wurde damals untersagt.

  11. Nasenbär meint: (30.3.2011 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Schon erstaunlich was für Leute noch zur Tastatur greifen können obwohl ihr Hirnaktivität gegen Null tendiert. Aber da weiß man wieder wie wir mal eine Diktatur bekommen haben. Schade nur, daß andere Menschen der Kollateralschaden werden wenn ihr Euch endlich aus dem Genpool entfernt.

  12. kaputnik meint: (30.3.2011 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @1 klugscheisser
    wie ist das mit Pisa und textverständnis beim durchschnittlichen Deutschen? dann ließ nochmal den Beitrag und unterstreiche das Wort "sachbezug "

    @nasenbár: danke

  13. Nachdenklicher meint: (30.3.2011 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Auf dieses Urteil und die damit einhergehende Stärkung der Demokratie würde ich am liebsten eine Magnum-Flasche Champagner aufmachen.

    Wenn die nur nicht so teuer wären…

  14. Roland meint: (30.3.2011 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Wie kommen Richter überhaupt auf die Idee, Leute zu verurteilen, die bewaffnete Ausländer daran hindern wollen, von deutschem Boden aus zu einem verbrecherischen Angriffskrieg aufzubrechen?
    Übrigens hat das BVerfG schon in den Achtzigern geurteilt, daß Sitzblockaden keineswegs grundsätzlich strafbar seien. Quelle weiß ich nicht mehr, aber da ging es wohl auch um Sitzstreiks vor vorbeugend nachrüstenden Amerikanern.

  15. Grundgesetz meint: (30.3.2011 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Von wegen Stärkung der Versammlungsfreiheit. Ziemlich bekloppt das alles, aber hier http://verfassungsblog.de/sitzblockaden-strafrecht-bleibt-strafrecht/ wird einem geholfen.

  16. Michael meint: (30.3.2011 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    Hmm..ich hatte Strafrecht zwar "nur" als Nebenfach (was übrigens keinen Unterschied in der Behandlung und der Bewertung von Klausuren machte), aber zur Nötigung hatte ich mal gelernt, dass so eine Sitzblockade seit einem Urteil des BGH/BVerfG in den 70ern über eine Sitzblockade gegen eine Armeebasis grundsätzlich nicht als Nötigung zu werten ist…

  17. stud. errātiois meint: (30.3.2011 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    "Er [der Schutzbereich des Art. 8] endet mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung" haben alle den Satz überlesen oder bin ich einfach raus? Dh. doch: bei (im Moment) einer Auflösung der Blockade durch die Polizei schlägt die Nötigung wieder voll durch ?!

  18. Mison meint: (30.3.2011 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Kann es sein, dass im Urteil der Zeitpunkt der „Straftat“ falsch angegeben ist?
    Die genannte Sitzblockade fand am Samstag, den 15. März 2003 statt, immerhin richtete sie sich ja auch gegen den Irakkrieg, der am 20. März 2003 begann.
    Sowohl in der PM, als auch im Urteil (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110307_1bvr038805.html) wird aber der 15. März 2004 als Tatzeitpunkt angegeben.
    Hallo? Das ist ein Verfassungsgerichtsurteil, da darf doch nicht so ein Fehler drin sein. Verfassungsgerichtsurteile muss man in Stein meißeln können.

  19. Martin_mb meint: (30.3.2011 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Wieso hat der Mann _2004_ eine Sitzblockade vor einer US-Kaserne gemacht? Kriegsbeginn war irgendwo Mitte/Ende März _2003_.

  20. Mison meint: (30.3.2011 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Als an eben dieser Blockade Beteiligter bin ich sogar sehr sicher, dass sie am 15. März 2003 stattfand.

  21. Andreas meint: (30.3.2011 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Wo sich alle so einig sind, kann gut gemeintes und schlecht gemachtes nicht weit fort sein.

    Würde mich ja brennend interessieren, was wir heute auf deutschem Boden für eine Herrschaftsform hätten, wenn sich anno 1944 die amerikanische Friedensbewegung auch so unter Einsatz ihres warmen Hosenbodens für die Unbeflecktheit der US-Armee in Europa eingesetzt hätte. Schliesslich war das ja auch ein Angriffskrieg, und Uno- oder Völkerbundsmandat hatten die auch nicht. Gott wie ich diesen selbstgerechten Moralismus hasse. Nie wieder Deutschland.

  22. Ichsagmal meint: (30.3.2011 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Man sollte sich das aufheben.
    Mal sehen wie das BVerfG urteilt und der Mob hier kommentiert, wenn ein paar Rechtsradikale gegen die Eröffnung eines Asylantenheims sitzblockieren ("Sachbezug" ist ja gegeben).
    "Schwerer Landfriedensbruch" wird das mildeste Verdikt sein, an die anderen Kraftausdrücke mag ich gar nicht denken.

    Im Übrigen hat Klugscheisser (1.) die Absurdität und Verlogenheit unserer Willkürjustiz sehr gut auf den Punkt gebracht.

  23. Olli meint: (31.3.2011 um 02:40) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    Den 2. Weltkrieg mit dem Irakkrieg zu vergleichen sauber.

    Und Angriffskrieg?

  24. fernetpunker meint: (31.3.2011 um 06:32) AntwortenReply to this comment

    @Andreas: @Andreas: Was ist "auch ein Angriffskrieg" gewesen? Meinen Sie etwa den Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg? Hitler hatte den USA Ende 1943 den Krieg erklärt und daraufhin haben die USA maßgeblich zur Befreiung Europas von der Naziherrschaft beigetragen. Das vergleichen Sie ernsthaft mit einem völkerrechtswidrigen und auf Lügen aufgebauten Absetzen einer US-Vasallenmarionette in einem Erdölstaat? 1944 gab es die UNO noch gar nicht! Habe ich jetzt einen Troll gefüttert?

  25. Alphan meint: (31.3.2011 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @Ichsagmal:

    Richtig…

    In diesem Fall wäre Dein augenscheinlich gerechtfertigter Sachbezug "Ausländerfeindlichkeit"!

    PISAALARM! Sarrazin hat doch recht. Manche Deutsche sind wirklich zu blöd.

    Zu Andi sag ich nichts; der hat seine Antwort schon bekommen.

  26. R.A. meint: (1.4.2011 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Zuerst hoffte ich ja auch einen Aprilscherz – aber das BVerfG hat das wohl wirklich ernst gemeint.

    Nach üblicher Definition endet die Freiheit des Individuums dort, wo die Freiheit des Nächsten anfängt. Das gilt in Deutschland also nicht mehr.
    Die "Versammlungsfreiheit" wird hier als Freibrief gesehen, um andere Bürger per Blockade schikanieren zu können. Pervers.

  27. Ichsagmal meint: (2.4.2011 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Alphan, nur um sicher zu gehen Dich richtig verstanden zu haben:
    Begreifst Du es wirklich nicht – oder willst Du nur die Reaktion testen?

  28. Alphan meint: (2.4.2011 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    @Ichsagmal:

    Dann erklär es mir mein Guter.

    Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass Du oder deinesgleichen reaktionsstark sind. Zumindest geistig.

  29. Ichsagmal meint: (3.4.2011 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Zuerst bitte Antwort auf die Frage

    Begreifst Du es wirklich nicht – oder willst Du nur die Reaktion testen?

    Von Deiner Antwort hängt nämlich meine Erwiderung ab.
    Wobei ich ehrlich gesagt bezweifle, dass Du oder deinesgleichen reaktionsstark sind.
    Zumindest geistig.
    Den Eindruck habe ich jedenfalls, wenn Du nach einem Tag immer noch keine Antwort auf diese einfache Frage bringst.

  30. data meint: (3.4.2011 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Und was ist mit der zweite Reihe Rechtssprechung? IANAL, aber ich hatte es so verstanden, dass das BVerfG dieser nicht grundsätzlich widersprochen hat.

  31. Alphan meint: (4.4.2011 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @Ichsagmal:

    Du hast Deine Antwort bekommen.

    Aber zwischen den Zeilen kannst du wohl genauso wenig lesen wie Du auch das Urteil nicht verstanden hast.

  32. Ichsagmal meint: (5.4.2011 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @data
    Wenn die "zweite Reihe Rechtsprechung" auch noch aufgehoben werden sollte, dann gute Nacht.
    Dann können wir die Gesetzbücher gleich wegschmeißen. Dann reicht ein Paragraph:
    "Strafbar ist, was der Richter dafür hält."

    @Alphan:
    Es geht um die gesetzlichen Vorgaben. Mag sein, dass Du die Handlungen der Bundeswehr, der Bundesrepublik oder der US-Army für verfassungs- oder gesetzwidrig hältst. Aber Deine (und meine) Meinung haben normalerweise nichts zu sagen. Die Feststellung haben die befugten Organe (Parlament, Gerichte usw.) zu treffen. Diese sind dann zu respektieren.
    Es kann nicht angehen, dass jeder alles blockiert, was seiner Meinung nach schlecht ist.

  33. Alphan meint: (5.4.2011 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    @Ichsagmal:

    Genau!

    Lass uns die Demokratie abschaffen!

    - Als erstes setzen wir die häßliche Tochter des SED nahen Pfarrers ab.

    - Als zweitens machen wir Maria "Mr. Gute Kinderstube" von und zu GuTT wir zum König.

    - Als drittens ernennen wir Dich zum Henker.

    Merkst was?

    *schüttelt nur noch mit dem Kopf*

  34. Andreas Moser meint: (26.4.2011 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Ich bleibe hier sitzen.

  35. Alex meint: (27.8.2011 um 02:07) AntwortenReply to this comment

    Hat noch jemand Lust, eine Demo zu organisieren oder als Veranstalter einer politischen Versammlung aufzutreten, wenn er strafrechtlich haften soll, wenn Teilnehmer der Versammlung eine Ordnungswidrigkeit begehen?

    http://www.youtube.com/watch?v=Ikq6lbf5z7s

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