1.4.2011

S21: Stuttgarter Polizist nun vorbestraft

In Stuttgart ist ein erster Polizist wegen übermäßiger Härte am “Schwarzen Donnerstag” gegen S21-Demonstranten verurteilt worden. Der Beamte soll einer am Boden sitzenden wehrlosen Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Er akzeptierte nun einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, berichtet die taz.

Die Bereitschaftspolizei Göppingen habe den Beamten angezeigt. Grundlage sei eine Videoaufzeichnung des Vorfalls gewesen. Nach Angaben der taz verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, was für den Beamten 6.000 Euro ausmacht. Gegen den Strafbefehl habe der Polizist keinen Einspruch eingelegt, so dass dieser nun rechtskräftig sei. Ob es zu disziplinarrechtlichen Schritten komme, werde noch geprüft.

Es sollen noch weitere 17 Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen Übergriffen am “Schwarzen Donnerstag”, dem 30. September 2010, geben. An diesem Tag hatte die Polizei mit großer Härte Demonstrationen und Blockaden aufgelöst, um die Baumfällarbeiten im Schlosspark beginnen zu lassen.

60 Kommentare zu “S21: Stuttgarter Polizist nun vorbestraft”

  1. Holzkopf meint: (1.4.2011 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Was du nicht willst, dass man dir tut, dass fügst du einem andern zu…

    Recht komisch, mit welcher Härte dort vorgegangen wurde.

  2. Rudelgucker meint: (1.4.2011 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Polizist akzeptiert Strafe? Das kann nur ein Aprilscherz sein.

  3. Netsroht meint: (1.4.2011 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    Hört sich ja fast nach 'nem Aprilscherz an
    …oder wann wird schonmal in D ein Polizist verurteilt…

  4. Kampfschmuser meint: (1.4.2011 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Das ist nur die Beruhigungstablette fürs Volk. Ein Paar werden geopfert (eher leicht angezählt), damit die Volksseele ihren Frieden findet.

  5. Seph meint: (1.4.2011 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Kaum ist Mappus weg…

    20(4)

  6. tom2 meint: (1.4.2011 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Ohne den link auf den Artikel vom 31.12. wär ich auch von einem makaberen Aprilscherz ausgegangen

  7. moe meint: (1.4.2011 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Ist Pfefferspray kein Gift iS des §224 I Nr.1 Var. 1 StGB?
    Demnach wäre nur eine Freiheitsstrafe in Höhe von mindestens sechs Monaten in Betracht gekommen. Und keine Geldstrafe aus §47 StGB…

  8. JDS meint: (1.4.2011 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Ich fasse es nicht: eine Krähe hackt einer anderen ein Auge aus? Oder waren die Videoaufnahmen öffentlich geworden, so dass es ohnehin zu einem Verfahren gekommen wäre?

  9. tm78654 meint: (1.4.2011 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es sehr gut, dass die ausführenden Polizisten hier zur Rechenschaft gezogen werden. Gibt es ja nicht gerade häufig. Doch frage ich mich, warum die Polizeigewalt bei S21 so eskalierte. Natürlich entwickelt sowas vor Ort eine gewisse Eigendynamik, aber wenn die Einsatzleitung dies zu lässt, muss sie dafür ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.

    Es wurde damals auch gemunkelt, dass die Härte der Polizei aus Anweisungen der Politik resultierte. Naja, haben ja im Kachelmannfall gelernt, dass es objektive Ermittlungen nur auf dem Papier und in den Köpfen der zuständigen Beamten gibt.

  10. Cyborg meint: (1.4.2011 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Tja, sieht scheisse aus für ihn.
    Vorbestraft und wahrscheinlich noch kein Beamter auf Lebzeit, somit ist der wohl weg aus dem Dienst.

  11. cheers meint: (1.4.2011 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Traurig das man solche Meldungen überhaupt lesen muss, aber das man sie im ersten Augenblick für nen Aprilscherz hält, gibt dann erst richtig zu denken…

  12. DieKleinen hängt man meint: (1.4.2011 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    usw.

  13. user124 meint: (1.4.2011 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    grad gestern gefunden – den klaren worten ist nichts hinzuzufügen.
    http://www.youtube.com/watch?v=TwnvSAJ_5yw&t=13m18s

  14. fernetpunker meint: (1.4.2011 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @DieKleinen hängt man: Es erscheint doch mehr als unschlüssig, hier vom Fehlverhalten einzelner Beamter auszugehen. Mir scheint die Härte des Vorgehens politisch gewollt. Aber MP Mappus hat seine Strafe ja schon am letzten Wahlsonntag bekommen. Fraglich ist die Rolle des Polizeipräsidenten, der eine politische Einmischung ausschloss. Täter hinter dem Täter?

  15. stachel meint: (1.4.2011 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe mal er wird nicht nur strafversetzt.

    Verglichen mit dem Fall von vor ein paar Tagen müsste ihm ja jetzt eigentlich gekündigt werden oder?

    Wobei eine Kündigung wahrscheinlich nur eine "kann-Option" sein wird.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/29/polizeidienst-und-drogenbesitz-beien-sich/

    mMn ist so ein Beamter erst recht nicht für den Beruf geeignet.

  16. Andreas Moser meint: (1.4.2011 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Davon haetten wir in Wackersdorf in den 80-ern nicht einmal zu traeumen gewagt.

  17. X.Y.Z. meint: (1.4.2011 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    50 € pro Tag? Ist der Azubi oder was?

  18. Andreas meint: (1.4.2011 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    möglicherweise auch nur ein strategischer Schachzug, ein Bauernopfer um den Anschein zu wahren

  19. Rainer Zufall meint: (1.4.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Und wann werden endlich mal die ganzen Demonstranten verurteilt die Kosten verursachen, Polizisten anpöbeln und bewerfen und sich dann auch noch beschweren?

  20. anonym meint: (1.4.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @ tm78654
    Die Schreibtischtäter werden doch so gut wie nie verurteilt. Sie müssen nicht einmal vor Gericht erscheinen. Läßt sich doch halt so schwer nachweisen …

    Und deutsche Politiker wären auch sicherlich vorsichtiger mit Auslandseinsätzen (ich meine hier Afghanistan), wenn sie selbst dort durch den Dreck robben müßten. Aber solange sich noch ausreichend junges und abgrundtief dummes Kanonenfutter in D finden läßt, das für Geld freiwillig dort hinzieht und sich notfalls abschlachten läßt (tja, selbst schuld).

  21. ferri meint: (1.4.2011 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Wo bleibt der heutige Aprilscherz ?

  22. anonym meint: (1.4.2011 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @ ferri
    Haben Sie den Eintrag nicht gelesen?? Die "Berliner Zeitung" meldet heute, daß die Figur der Goldelse um 180 Grad gedreht wird; Lawblog meldet heute, daß ein Polizist zu einer relativ hohen Geldstrafe verurteilt wird, in Deutschland! Was wollen Sie noch?

  23. Bernhard meint: (1.4.2011 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    @Rainer Zufall: Dies sollte genau dann passieren, wenn sich alle Polizisten an das Gesetz halten und die die es dennoch nicht tun dafür zur Verantwortung gezogen werden.
    Es passiert aber jeden Tag – auch wenn das einzige Vergehen der Demonstranten war gesetzlose Polizisten anzuzeigen – per Gegenanzeige wg. Widerstands o.ä. mit entsprechen willfährigen Staatsanwälten im Rücken.
    Wer das Gewaltmonopol für sich fordert, an den sind weit höhere Maßstäbe an dessen Gesetzestreue zu stellen.
    BTW: Demonstranten sollen Verurteilt werden wenn sie Kosten verursachen? Das ist doch ein Aprilscherz!

  24. schroedingers_katze meint: (1.4.2011 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @Bernhard
    Gehen sie nicht so hart mit Rainer um, Demokratie und Grundrechte zu schätzen, zu achten und zu schützen ist noch nicht im Kopf eines Jeden angekommen….
    Ist sowieso eine Frechheit, was die Leute an Kosten verursachen, die andere Leute anzeigen oder die Kosten, die ein Angeklagter verursacht, der sich verteidigt und den Prozess gewinnt, dann muss der Staat alle Kosten tragen..dieser asoziale Rüpel!
    Ich hoffe der Sarkasmus ist erkennbar…

  25. nameistvergeben meint: (1.4.2011 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @17 X.Y.Z.
    Was glaubst du denn, was ein Polizist verdient? 1.500 im Monat kommt gut hin.

  26. torben meint: (1.4.2011 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    meines erachtens sollte da noch mehr passieren, mindestens sollte abert außer mappus auch noch der ein oder andere vorgesetzte bei der polizei seinen stuhl räumen:

    http://www.youtube.com/watch?v=vDBSk_KKisU

  27. hunt meint: (1.4.2011 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @stachel: Aus "Links 568" vom 11.11.2010: http://www.kostenlose-urteile.de/Polizist-kann-nach-Gewaltanwendung-entlassen-werden.news10546.htm

    In diesem Fall ist der Polizist noch nicht einmal verurteilt worden, und trotzdem war seine Entlassung aus dem Dienst (wegen eines ungerechtfertigten Faustschlags) rechtens.

  28. yah bluez meint: (1.4.2011 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Pfefferspray wie blöde!

    Haette er der Frau mit 15 Atü Wasser die Augen rausgeschossen würde er heute nicht vorbestraft sein.

    mfg
    yb

  29. OG meint: (1.4.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Man sollte die Meldung vor allem unter dem Gesichtspunkt betrachten, daß die Strafe eine extrem niedrige ist. Nach § 340 StGB ist der Strafrahmen im Normalfall Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    Zum Vergleich: In Spanien werden hohe Strafrahmen bei Übergriffen von Polizisten durchaus ausgeschöpft. Es gibt Fälle, bei denen Polizisten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurden für Taten mit dem hier beschriebenen Niveau. Ich finde das nun zwar auch übertrieben, aber als Vergleich aufschlußreich.

  30. Bernhard meint: (1.4.2011 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Apropos Kosten verursachen:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/01/3-tritte-bleiben-ungeshnt/
    Verurteilen die Bande! ;)

  31. Karsten meint: (1.4.2011 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @OG: Die Strafe ist doch schon deswegen niedrig, weil es nicht als gefährliche Körperverletzung verhandelt wurde.

  32. keiner meint: (1.4.2011 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Könnte das der Unterschied zwischen Berliner Polizeiprügelbrigaden und dem deutschen Südwesten sein? Zu wünschen wär's…

  33. DMvG meint: (1.4.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @ 31 (Karsten):

    Er wurde lt. taz wegen Verstoßes gegen § 340 StGB verurteilt. Da die gesetzliche Überschrift "Körperverletzung im Amt" lautet, lautet der Urteilstenorauch auf Körperverletzung im Amt. Das heißt aber nicht, dass die Vorschriften zur gefährlichen Körperverletzung nicht angewendet wurden (vgl. § 340 Abs. 3 StGB).

  34. PasserBy meint: (1.4.2011 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @moe
    Gift? Mit Pfefferspray kannst du bedenkenlos dein Steak würzen. Tabasco ist doch auch kein Gift aber nun mal unangenehm in den Augen.

  35. moe meint: (1.4.2011 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @DmvG
    Dann müsste die Gefährliche Körperverletzung aber gemildert worden sein. Ansonsten wäre nämlich eine Geldstrafe wie oben bereits geschrieben nicht möglich gewesen.

    Haltet ihr das für möglich? Aus welchen Gründen könnte man hier hier die Strafe gemildert haben?

  36. marcus05 meint: (1.4.2011 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @OG:

    Wieso ist es übertrieben wenn Polizisten genau so hart bestraft werden wie Zivilisten?

  37. OG meint: (1.4.2011 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:

    Ich habe nicht gemeint, daß Polizisten milder bestraft werden sollten. Im Gegenteil sollte das Strafniveau höher sein und so ist es auch im Gesetz vorgesehen. Das liegt daran, daß sie in diesen Fällen gleich mehrere Rechtsgüter verletzen (nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern auch ihre Dienstpflichten und das allgemeine Vertrauen in die Staatsgewalt).

    Was ich meinte, ist, daß ich das als Beispiel genannte höhere Strafniveau in Spanien nicht unbedingt als Vorbild für Deutschland gutheiße. Für einen Ersttäter wäre eine vierjährige Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall übertrieben. Andererseits ist aber eine Schmusejustiz für Polizisten verfehlt.

    @Karsten:

    Gefährliche Körperverletzung hin oder her, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/340.html&quot; rel="nofollow">§ 340 StGB</a> bietet auch so einen genug hohen Strafrahmen. Womöglich hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehlsantrag einen minder schweren Fall im Sinne von Absatz 1 Satz 2 gesehen. Aber selbst wenn nicht, kommt man mit entsprechender Kulanz auch bei Satz 1 zu einer Geldstrafe (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/47.html&quot; rel="nofollow">§ 47 Abs. 2 StGB</a>.

  38. DMvG meint: (1.4.2011 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @ 35 (moe):
    Es müsste in der Tat der Strafrahmen gemildert worden sein. Weshalb das der Fall sein könnte, kann man anhand der aus dem Artikel bekannten Informationen allein schlecht beurteilen.
    Denkbar wären mehrere Umstände. Für eine Milderung spräche zB, dass Pfefferspray in der Regel kaum geeignet ist, schwerere Verletzungen herbeizuführen. Ggf. hat man aber auch die Gesamtumstände der Demonstration mit berücksichtigt. Ich kann mir vorstellen, dass die Polizisten da erheblich unter Strom gestanden haben. Strafbar bleibt es natürlich zu Recht, aber der Fall unterscheidet sich ja schon von anderen Fällen.

  39. Roland Späth meint: (1.4.2011 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Wäre es der StA Stuttgart Ernst, dann hätte die Anklage auf gefährliche Körperverletzung lauten müssen und die Strafe hätte wohl die Entlassung aus dem Dienst bedeuten müssen. So ist es ein Bauernopfer und hat noch nichts mit der Abwahl der Prügelbefürworter zu tun.Verwunderlich ist es aber allemal, dass es überhaupt zu einem Verfahren gekommen ist, ist doch die StA Stuttgart- und nicht nur Diese- bekannt dafür, dass Anzeigen gegen Poli's ins Leere laufen, auch wenn es bspw. um vorsätzl. Falschaussagen vor Gericht geht, was sicherlich kein Kavaliersdelikt ist.

  40. dödelmannnnnn meint: (1.4.2011 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Ja, Riesenstrafe. Dicke Pension, bald Jobs in der Wirtschaft, dem muss es tatsächlich dreckig gehen. Na gut, wenn ein angeknackstes Riesenego tödlich enden kann…

  41. döödelmannnn meint: (1.4.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Ja, Riesenstrafe. Dicke Pension, bald Jobs in der Wirtschaft, dem muss es tatsächlich dreckig gehen. Na gut, wenn ein angeknackstes Riesenego tödlich enden kann…

  42. DMvG meint: (1.4.2011 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @ 39 (Roland Späth):

    siehe Kommentar 33.

  43. Karsten meint: (1.4.2011 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @DMvG: Und wie muss man das "entsprechend" in § 340 Abs. 3 StGB auslegen, damit eine gefährliche Körperverletzung eines Amtsträgers mit einer Strafe knapp über dem gemilderten Mindestmaß einer gefährlichen Körperverletzung geahndet wird? Soll die Körperverletzung im Amt nicht eine Verschärfung bedeuten?

  44. Fragender meint: (1.4.2011 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Frage: An die Leser hier: Was wäre eurer Einschätzung nach wohl die Strafe gewesen, wenn die Zivilistin hier die Täterin und der Polizist das Opfer gewesen wäre, also die Zivilistin einem wehrlos am Boden liegenden Polizisten Pfefferspray in die Augen gesprüht hätte?

    a) Freispruch
    b) ähnliches Strafausmass
    c) Bewährungsstrafe

    PS: Bitte nicht von Vorstrafen u.ä. ausgehen, einfach nur von vertauschten Rollen

  45. Torsten meint: (1.4.2011 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Selbst schuld, würde ich sagen.
    Hätte der sich einen türkischen Ahnenpass besorgt, wäre er nicht mal angeklagt worden.

    @Fragender
    Nichts wäre passiert. Reinweg nichts.
    Die Täterin muss natürlich die richtigen Losungen brüllen. "Wehret den Anfängen" kommt immer gut. Dann klappts auch mit dem Freispruch (bzw. wird nicht mal angeklagt)

  46. Ralf meint: (1.4.2011 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Es ist relativ normal,daß Polizei und Staatsanwaltschaft bemüht sind,von Polizisten im Dienst,begangene Delikte,während solcher Einsätze runterzuspielen.
    Erst werden die eingesetzten Beamten "heiß" gemacht und wenns schief geht müssens das natürlich ausbaden und damit man auch die nächsten "willigen" Einsatzkräfte heiß" machen kann,dürfen natürlich keine darkonischen Strafen im Spiel sein,sonst wäre es nämlich aus mit "heiß"…
    Es gibt genügend Beispiele aus der Vergangenheit,München,Hamburg oder auch Ausschreitungen während Fußballeinsätzen,ect…es läuft immer auf das Gleiche hinaus…
    Nur was der "kleine Beamte" wohl nicht berücksichtig,ist,daß solch eine Verurteilung insgesammt um die 20-30 tsd Euro kostet,Anwalt,Gericht,Strafe und die zivilen Folgen,weil der/die Geschädigte natürlich Schmerzensgeld,Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen wird…

  47. DMvG meint: (1.4.2011 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @ 42 (Karsten):
    Ich sehe das wie Sie – die KV im Amt verschärft das Strafmaß. Angesichts der mitgeteilten Umstände (Körperverletzung im Amt + gef. KV) erscheinen mir 120 Tagessätze deshalb etwas niedrig. Aber ich kenne die weiteren Gegebenheiten nicht. Evtl. gab es noch andere Umstände (ehrlich gemeinte Entschuldigung im Ermittlungsverfahren, bereits gezahltes Schmerzensgeld o. ä.), aber solange man das nicht weiß, bleibte das natürlich alles Spekulation.

  48. Fragender meint: (2.4.2011 um 02:11) AntwortenReply to this comment

    @44 Torsten:

    Das glaubst du doch wohl selbst nicht. Also bitte nicht solchen Quatsch erzählen! Ne?

  49. Olli meint: (2.4.2011 um 03:34) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:

    Du hast noch die Geschichte vergessen das Türken sogar noch den Richter verprügelt haben und das ohne Konsequenzen.

    Oh und das eine bestimmte Gruppe die Welt beherrscht. Die man aber nicht nennen darf weil einen sonst böse Männer abholen.

  50. Anders meint: (2.4.2011 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    @Fragender:

    Erst mal wäre die Frau von allen zur Verfügung stehenden Streitkräften zur Strecke gebracht und entwaffnet worden. Was im Resultat sicher ein paar gebrochene Rippen, ein ausgekugelter Arm und noch ein paar nette Verletzungen ergeben hätte.

    Vor Gericht wäre die Person mit Glück mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.

    Anders

  51. emma peel meint: (2.4.2011 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    ach, hat man nun doch den Missetäter gefunden, der die ganzen Gewalttaten begangen hat? Brav!

  52. Olli meint: (2.4.2011 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez: Pfefferspray, Wasserwerfer … alles Quark und Baby-A-A. Für die Strafe hätte er auch mehr haben können. Eine Mitgliedschaft in den US-Streitkräften, dann in Afghanistan einem Kill-Team anschließen, Zivilisten wegballern und dann: "Ich wusste, dass ich etwas Falsches tat, Sir" – na wenn das nicht strafmindernde Reue ist! Die 4.000 frischen Fotos werden sicher bald im Netz zu finden sein.

  53. marcus05 meint: (2.4.2011 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @OG:

    Jemandem der am Boden liegt und sich nicht wehrt Pfefferspray ins Gesicht zu sprühen zeugt von einer vollkommenen Abwesenheit jeglicher Hemmschwelle und einen ausgesprägten Hang zum Sadismus.

    Jemanden, der derart gewaltbereit ist und dies bei der erstbesten Gelegenheit auch auslebt kann man meines Erachtens nach durchaus für 4 Jahre einsperren.

  54. marcus05 meint: (2.4.2011 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    Das ist natürlich wieder polemischer Antiamerikanismus. Der erste des Kill Teams wurde schon zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt, dem Rest droht lebenslänglich bzw Todesstrafe.

  55. Olli meint: (2.4.2011 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Grmpf ist mal wieder mein Stalker. Merkt man auch an der Schreibweise.

    Dürfte mein besonderer Freund sein.

    Gut es gibt noch einen der mal unter Olli geschrieben hat aber der war eher Law and Order.

  56. marcus05 meint: (2.4.2011 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Hey, wer merkt sich in Blogkommentaren schon Namen?

  57. prior meint: (4.4.2011 um 07:52) AntwortenReply to this comment

    @Torsten: türkische ahnenpässe gibt es nicht. da hat wohl jemand etwas in seinem braunen oberstübchen mit dem ariernachweis verwechselt. man möchte ja fast gott anflehen, euch nazis mal verstand zu schenken. schade, daß es gott nicht gibt.

  58. zwoologe meint: (4.4.2011 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    der schwarze donnerstag war kein ausrutscher der polizei. das vorgehen wurde vorher politisch so bestimmt (cdu/spd). der protest sollte also mit allen mitteln unterbunden werden. das gute daran: die normalos erkennen endlich was sie an unserer polizei haben.

  59. fernetpunker meint: (4.4.2011 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @zwoologe:

    der schwarze donnerstag war kein ausrutscher der polizei. das vorgehen wurde vorher politisch so bestimmt (cdu/spd). der protest sollte also mit allen mitteln unterbunden werden.

    Sehe ich genauso. Dafür spricht das auffällige Abstreiten politischer Einflussnahme durch den Polizeipräsidenten. Die politische Quittung haben Mappus und Co. jetzt erhalten.

  60. Alphan meint: (6.4.2011 um 02:48) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:

    Was soll jetzt dieser Kommentar?

    Unterschwellig hetze betreiben?

    Bei Udo Vetter?!

    Ne ne ne ne ne ne ne neeeee

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