Im Beichtstuhl ausgehorcht?

Das Beichtgeheimnis ist, wie es Wikipedia schön formuliert, eine der ältesten Datenschutzvorschriften der Welt. Einem katholischen Geistlichen, der aus dem Beichtstuhl plaudert, droht nicht weniger als die Exkommunikation. Sogar das staatliche Strafrecht nimmt Rücksicht auf das Beichtgeheimnis. Priester haben umfassende Zeugnisverweigerungsrechte und dürfen sogar schweigen, wenn sie in der Beichte von der Planung schwerster Straftaten erfahren.

Im wirklichen Leben scheint das Beichtgeheimnis jedoch nicht immer hochgehalten zu werden. So steht nun ein Oberhausener Kaplan im Verdacht, einen Gläubigen gezielt nach den sexuellen Präferenzen seines früheren Vorgesetzten, eines inzwischen versetzten Pastors, ausgehorcht haben.

Dabei soll der Kaplan, berichtet Der Westen, mit Wissen aus der Beichte regelrecht hausieren gegangen sein. Vermutlich sei es ihm darum gegangen, den Verdacht gelebter Homosexualität gegen den früheren Gemeindespastor zu erhärten. Der Betreffende sei bereits versetzt worden, weil er Mitglied in der Onlinecommunity Gayromeo gewesen sein soll. Dass er aber tatsächlich gegen den  Zölibat verstoßen habe, sei bislang nicht belegt.

Beschwerden des Kirchenmitglieds wegen der ausgeplauderten Beichtgeheimnisse bei der örtlichen Kirche blieben wohl ungehört. Ermittlungen seien erst in Gang gekommen, nachdem sich der Vatikan eingeschaltet habe. Der Betroffene habe sich direkt in Rom beschwert, nachdem der örtliche Bischof keinen Handlungsbedarf gesehen habe.

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