Anwaltsbüro: Anrufer dürfen zahlen

Die Zahl der Rechtsanwaltsbüros, welche die Kontaktaufnahme möglichst gebührenpflichtig gestalten, hält sich in Grenzen. Derzeit kenne ich persönlich diese Praxis eigentlich nur von einer Kanzlei: der Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft in Baden-Baden. Die Anwälte sind einer der größten Anbieter auf dem Inkassomarkt.

Eine E-Mail-Adresse nennt die Anwaltsgesellschaft auf ihrem Briefbogen nicht. Lediglich ein Internet-Service ist erwähnt. Dort kann man Nachrichten hinterlassen. Allerdings sind schon die Kontaktformulare abschreckend, denn sie fordern jeweils neu die Eingabe von Name, Adresse und Geburtsdatum. Ohne diese “Pflichtangaben” lässt sich eine Nachricht nicht senden.

Für Telefon und Fax hält die Anwaltsgesellschaft die Hand auf. Telefonanrufe und Faxe sind nur über kostenpflichtige 01805-er Nummern möglich. Jeder Anruf bzw. jedes Fax kosten 14 Cent pro Minute, aus dem Mobilfunknetz 42 Cent pro Minute.

Weiter im Angebot ist ein “Rückruf-Service”. Was auf den ersten Blick nach einer vernünftigen Sache klingt, hat es aber in sich. Die SMS, mit der man die Rückrufbitte äußern kann, ist an eine Premiumnummer gekoppelt. Jede SMS kostet 49 Cent. Was dann zum Beispiel für jemanden mit Festnetzanschluss und Flatrate bedeutet, dass er für den Preis der Rückrufbitte schon mal dreieinhalb Minuten über die normale 0180-er-Nummer mit dem Anwaltsbüro sprechen kann.

Diese für ein Anwaltsbüro eher seltsamen Hürden hielten mich heute nicht davon ab, in einer Sache mal bei Haas & Kollegen anzurufen. Bezahlt habe ich dafür aber nichts, denn wofür gibt es so praktische Datenbanken wie die von Teltarif.de? Dort ist aufgeführt, welcher kostenfrei anrufbare Festnetzanschluss sich hinter der 0180-er-Nummer verbirgt.

Klappte problemlos, auch wenn das Gespräch selbst ein Fiasko war.